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Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!
Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Aktuelle Bauvorhaben im Gebiet Oberfeldstraße (Praunheim-Nord)
Antrag vom 26.05.2017, OF 173/8 Betreff: Aktuelle Bauvorhaben im Gebiet Oberfeldstraße (Praunheim-Nord) Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Altbaugebiet rund um die Oberfeldstraße stehen anscheinend einige Bauvorhaben an bzw. befinden sich bereits in der Ausführung. So stehen die Altbauten der Häuser Kransberger Weg 1 und 10 bereits fensterlos da und die Abrissarbeiten haben bereits begonnen. Das Grundstück Am Alten Schloss 53 wird von dem Werbebanner der Immobilien-GmbH einer großen Bausparkasse geziert. Von Nachbarn wird die Information verbreitet, diese Doppelhaushälfte solle zugunsten eines Neubaus abgerissen werden, der von der Kubatur her nicht in die Umgebung passt. Bereits im Bau befindet sich auf dem Grundstück Kransberger Weg 24 - bislang ebenfalls ein Einfamilienhausgrundstück - der wuchtige Neubau mit Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Bauvorhaben sind dem Magistrat auf den genannten Grundstücken bekannt? 2. Sind die genannten Adressen von Bebauungsplänen der Nordweststadt erfasst? 3. Wie viele Wohneinheiten entstehen jeweils auf den genannten Grundstücken? 4. Fügen sich die dem Magistrat bekannten und gegebenenfalls zur Genehmigung vorgetragenen Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird bez. werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 488 2017 Die Vorlage OF 173/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?
Antrag vom 02.05.2017, OF 161/8 Betreff: Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II - wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57? In seiner Stellungnahme ST 206 v. 07.02.2014 hat der Magistrat zuletzt über den Sachstand zur Bauruine in der Bernadottestraße 57 berichtet. Nach Auskunft des Magistrats sind die 1998 (fünf Reihenhäuser) bzw. 2004 (veränderte Ausführung) erteilten Baugenehmigungen längst verfallen. Bislang wurde lediglich ein einziger Rohbau errichtet, der seit Jahren unvollendet und unansehnlich in der Landschaft steht - verschenktes Potential für dringend benötigten Wohnungsbau, zudem in attraktiver Lage. Nach Auskunft des Magistrats, sind bauordnungsrechtliche Schritte mit dem Ziel, das Bauprojekt zu einem Abschluss zu bringen oder das Gebäude zurückzubauen, nicht möglich ohne finanzielles Risiko für die Stadt Frankfurt am Main. Zum Zeitpunkt des Berichts allerdings befand sich das Grundstück laut Mitteilung des Magistrats in der Zwangsversteigerung. Zudem hätten seit 2012 wieder Bauberatungen stattgefunden mit dem Ziel, Bauwillige für das Grundstück zu finden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen führten die seit 2012 geführten Bauberatungsgespräche? 2. Was hat der Magistrat seit 2014 unternommen, um das Grundstück zügig für den Wohnungs- und/oder Einfamilienhausbau zurückzugewinnen und welchen Sachstand kann der Magistrat zum Gesamtvorgang berichten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 457 2017 Die Vorlage OF 161/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende Ziffer angefügt wird: "3. Ist es durch die Zwangsversteigerung zu einem Eigentümerwechsel gekommen? Wenn ja, warum hat sich an der Situation nichts geändert?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kein Durchkommen für die FES in der Treisberger Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1429 entstanden aus Vorlage: OF 140/8 vom 04.04.2017 Betreff: Kein Durchkommen für die FES in der Treisberger Straße Der Magistrat wird gebeten, zur besseren Andienung (bspw. Fahrzeuge der FES) der engen Sackgasse Treisberger Straße an der Ecke Treisberger Straße/Oberfeldstraße eine schraffierte Sperrfläche zu markieren, die das Parkverbot (Einhalten der 5-Meter-Zone) verdeutlicht. Begründung: Regelmäßig wird an der Einmündung in die Treisberger Straße in einem Abstand von weniger als fünf Metern geparkt. Die Zufahrt in die Treisberger Straße etwa für Fahrzeuge der FES ist dadurch erheblich erschwert. Häufig wird zum Beispiel der Altpapiercontainer der Häuser 1, 2, 5 und 7 nicht geleert, weil die FES nicht durchkommt und daher weiterfahren muss. Mit einer schraffierten Sperrfläche am Beginn der Straßenrand-Parkzone in der Treisberger Straße kann die Aufmerksamkeit der Autofahrer für diese gerne missachtete Grundregel der Straßenverkehrsordnung geschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1254 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
Anregung vom 20.04.2017, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 154/8 vom 20.04.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: M 219/15; Beschl. d. Stv.-V, § 6768/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - zu beachten: 1. Im Bereich der Straße Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitestmöglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, § 6768, nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 Quadratmeter nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenwohnanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß/Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1391, 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 00
Zufahrt Bernadottestraße 14 bis 26 beschranken
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 845 entstanden aus Vorlage: OF 69/8 vom 17.10.2016 Betreff: Zufahrt Bernadottestraße 14 bis 26 beschranken Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den ansässigen Wohnungsbaugesellschaften/Hauseigentümern, der Feuerwehr, der FES und anderen Berechtigten den Fußweg zu den Hausnummern 14 bis 26 der Bernadottestraße am Übergang zum Wendehammer unmittelbar vor Hausnummer 14 mit einer Schranke zu versehen. Die Anwohner sollen als Berechtigte einen Schlüssel erhalten. Begründung: Der Zuweg zu den Häusern 14 bis 26 in Richtung Abenteuerspielplatz ist sehr breit und geradezu wie eine Straße ausgebaut. Er wird, auch aufgrund des Parkraummangels in der zum Nordwestzentrum angrenzenden Stichstraße, immer wieder mit zum Teil hoher Geschwindigkeit von Pkw befahren, die beispielsweise Personen abholen oder besuchen, die in den genannten Häusern leben. Dadurch werden Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 222 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1024 Aktenzeichen: 66 5
Bessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße
Antrag vom 17.09.2016, OF 60/8 Betreff: Bessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt) aufzufordern zu prüfen, ob die Buslinie 71 mit jeder zweiten Fahrt den Bereich der Bernadottestraße erschließen kann. Jede zweite Fahrt der Linie 71 sollte einen neuen, südlichen Linienweg über Praunheimer Weg/Schulzentrum/Oberfeldstraße/Bernadottestraße/Nordwestzentrum nehmen. Begründung: Einer Anregung aus der Bürgerschaft folgend, ist es begrüßenswert, wenn die Bernadottestraße wieder an den Linienbusverkehr angebunden wird. Dies soll dadurch geschehen, das neben dem aktuellen nördlichen Linienweg Praunheimer Weg Mitte/Eduard-Bernstein-Weg/Roßkopfstraße abwechselnd eine zweite, wie oben beschriebene Streckenführung als Südroute angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 60/8 wurde zurückgezogen.
Anbindung der Bernadottestraße an die Buslinie
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 126 entstanden aus Vorlage: OF 7/8 vom 17.05.2016 Betreff: Anbindung der Bernadottestraße an die Buslinie Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine Anbindung der Bernadottestraße vom und zum Nordwestzentrum an eine der bestehenden Buslinien erfolgen kann. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde bemängelt, dass die Bernadottestraße nicht mehr über den ÖPNV angeschlossen ist, wie dies zu früheren Zeiten der Fall war. Eine Anbindung der Bernadottestraße vom und zum Nordwestzentrum (Verbindung mit weiteren Bus- und U-Bahn-Linien) wird für notwendig erachtet. Auch der Ortsbeirat ist an einer erneuten Erschließung mittels ÖPNV interessiert. Synergieeffekte verspricht nach Auffassung der Anwohner eine Verknüpfung mit der Buslinie 71, ggf. im Wechsel mit der Anfahrt des Nordwestzentrums über die Haltestelle "Eduard-Bernstein-Weg". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1132 Aktenzeichen: 92 11
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockbornhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219
Anregung vom 21.01.2016, OA 713 entstanden aus Vorlage: OF 671/8 vom 21.01.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.04.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nicht, wie in Ziffer 1.1. des Vortrags des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30.07.2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361, stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die als Ergebnis des Baumgutachtens festgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden. 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 Pkw-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete stadtplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften Am Stockborn 1-7 für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die im Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser eine Blockrandbebauung vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer fünfdreiviertelgeschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen die sich aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume fünf bis zehn Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße Am Stockborn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden. In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohnern wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von Pkw-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219 = Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 713 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6768, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 § 215, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432?
Antrag vom 21.10.2015, OF 645/8 Betreff: Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432? Die Fortschreibung des Monitorings zur Sozialen Segregation und Benachteiligung 2013 stellt für den Stadtbezirk 432 in der Zusammenschau der sozialen Benachteiligung in allen Frankfurter Stadtbezirken seit 2009 eine negative Entwicklung und eine sehr hohe soziale Benachteiligung fest. Begründungen finden sich im Monitoring nur andeutungsweise: So ist die Arbeitslosendichte deutlich höher als im Nachbarbezirk 431, die Alleinerziehendenhaushalte haben einen besonders starken Anteil an den Familienhaushalten und die Anzeichen für Kinderarmut sind in diesem Stadtteil überdurchschnittlich. Ein Teilbereich des Bezirks rund um die Bernadottestraße befindet sich als nachbetreutes Quartier im Unterstützungsmanagement des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft". Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was genau hat sich im Stadtteil seit 2009 verändert? 2. Welche kleinräumigen Analysen - etwa zu bestimmten Straßen wie der Bernadottestraße, In der Römerstadt, Konstantinstraße oder Antoninusstraße - kann der Magistrat dem Ortsbeirat zusätzlich zu den im Monitoring gemachten, insgesamt stadtteilspezifischen, Angaben zu den Ursachen dieser Entwicklung (S. 218) zur Verfügung stellen? 3. Welche Strategien hat der Magistrat, die Situation zu verändern? 4. Gedenkt er das Programm "Aktive Nachbarschaft" fortzusetzen und auf den ganzen Bezirk 432 auszudehnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1505 2015 Die Vorlage OF 645/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4223 entstanden aus Vorlage: OF 605/8 vom 12.05.2015 Betreff: Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39 Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39 - das widerrechtliche Zuparken des Wendehammers durch verstärkte Kontrollen zu unterbinden; - die zum Teil widersprüchliche Beschilderung in Verbindung mit der Fahrbahnmarkierungen zu vereinheitlichen; - während der Öffnungszeit des Kindergartens/Horts Flächen im Wendehammer für den Bring- und Holverkehr auszuweisen. Begründung: Der Wendehammer ist teilweise mit eingeschränktem und teilweise mit absolutem Halteverbot gekennzeichnet. Dazu passt teilweise die Fahrbahnmarkierung nicht. Die unterschiedliche Beschilderung ist nicht nachvollziehbar. Für den im Wendehammer befindlichen Kindergarten/Hort sollte für den unvermeidlichen Bring- und Holverkehr mit Fahrzeugen während der Öffnungszeit eine ausreichend Fläche ausgewiesen werden. Durch verstärkte Kontrollen ist zu unterbinden, dass durch widerrechtliches Parken der Bring- und Holverkehr erschwert wird und dass außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens das Durchqueren das Wendehammers (insbesondere für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle) erschwert oder gar verhindert wird. An verschiedenen Stellen im Wendehammer sind für das Durchqueren die Bordsteinkanten abgesenkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1327 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule
Anregung vom 23.04.2015, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 08.04.2015 Betreff: Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule Vorgang: OM 3290/14 OBR 8; ST 237/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. wie es bei den Ortsterminen mit Mitgliedern des Ortsbeirates und Elternvertretern am 12.06.2014 und 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern; 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmannstraße/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. fünf Minuten längere Wegstrecke. Die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr. Ferner würde die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6049, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung der Spielgeräte im Bereich der Liegenschaft Bernadottestraße 1
Antrag vom 26.02.2015, OF 574/8 Betreff: Instandsetzung der Spielgeräte im Bereich der Liegenschaft Bernadottestraße 1 Hinter der Hochhaus der Liegenschaft Bernadottestraße 1, befindet sich eine große Spielanlage bzw. ein Klettergerüst aus Holz. Dieser Spielplatz wird seit Jahrzehnten von Generationen spielender Kinder intensiv genutzt. Seit einigen Monaten ist das recht neu errichtete, hölzerne Spielgerüst mit einem massiven Absperrgitter gegen das Betreten und Bespielen gesperrt. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: . Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu veranlassen, damit das Spielgerüst schnellstmöglich wieder hergestellt wird. Begründung: Im Bereich dieser Spielanlage wohnt eine hohe Anzahl junger Familien mit Kindern. Mindestens seit den Sommermonaten ist die Spielanlage nicht zu nutzen. Bautätigkeiten sind nicht festzustellen. Es ist dringend notwendig, dass die Spielanlage in diesem sehr kinderreichen Wohnbereich wieder in einen Gebrauchsfähigen Zustand versetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 12.03.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wurde zurückgezogen.
Wie geht es weiter mit dem Areal .Am Stockborn.
Antrag vom 22.10.2014, OF 534/8 Betreff: Wie geht es weiter mit dem Areal "Am Stockborn" Vorgang: B 371/12 Dem Ortsbeirat wurde mit dem Magistratsbericht B 371 vom 27.08.2012 ein Konzept zur maßvollen Nachverdichtung "Am Stockborn" vorgestellt. Seitdem ist es still um das Gelände und mögliche Bauprojekte geworden. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Es wird gebeten zu berichten, wie der derzeitige Stand der geplanten Bebauung auf der Fläche zwischen Oberfeldstraße, Am alten Schloss, Praunheimer Weg und Am Stockborn aussieht. Wurden Bauanträge gestellt und Genehmigungen erteilt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1165 2014 Die Vorlage OF 534/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Standorte für Orientierungspläne
Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3544 entstanden aus Vorlage: OF 519/8 vom 22.09.2014 Betreff: Standorte für Orientierungspläne Vorgang: OM 696/06 OBR 8; ST 537/09 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann entsprechend seiner Stellungnahme vom 20.04.2009, ST 537, das Gespräch mit dem Ortsbeirat 8 gesucht wird, um die Standorte für die Orientierungspläne im Ortsbezirk festzulegen. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 30.11.2006, OM 696, wurde der Magistrat gebeten, einige Schaukästen mit jeweiligen Orientierungsplänen für einzelne Bereiche des Ortsbezirks aufstellen zu lassen. Dieser Wunsch orientierte sich daran, dass in der Vergangenheit in der Nordweststadt solche Schaukästen vorhanden waren. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2009 (zweieinhalb Jahre später), ST 537, wurde dem Wunsch entsprochen. Aber das Gespräch zur Abstimmung der Standorte ist bis heute nicht erfolgt. Mit der Erinnerung an die Zusage des Magistrats soll dem Wunsch der Kinder aus der Kinderanhörung am 05.06.2014 hinsichtlich der besseren Orientierung in der Nordweststadt (Beispiel Bernadottestraße) entgegengekommen werden. Nach den Vorgaben aus der Stellungnahme kann dem Wunsch der Kinder hinsichtlich Pfeilmarkierungen nicht entsprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2006, OM 696 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2009, ST 537 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrssicherheit erhöhen: Bordsteinkante absenken
Antrag vom 18.08.2014, OF 506/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Bordsteinkante absenken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, an der Kreuzung Hammarskjöldring 17/19 / Einfahrt Ernst-Reuter-Schule mit dem Geh- und Radweg vom Martin-Luther-King-Park zum Abenteuerspielplatz Nordwest den südlichen Bordstein, den man als Fahrradfahrer bei Fahrt in Richtung Bernadottestraße überfahren muss, abzusenken. Begründung: Momentan kommt man als Fahrradfahrerin auf dem breiten Teil des Weges an und hat dann die Wahl, entweder über eine hohe Bordsteinkante zu fahren oder auf den östlich des breiten Weges befindlichen schmalen Weg auszuweichen, der einen abgesenkten Bordstein hat. Hier sind jedoch aufgrund der fehlenden Breite Konflikte mit Fußgängern sehr wahrscheinlich, weshalb viele Radler über den trennenden Rasenstreifen wieder auf den breiten Weg zurückfahren. Die aktuelle Situation ist also ein kleiner Schlenker für die Radler und die Zerstörung des Grünstreifens. Situation von Nordwest: Links abgesenkter Situation von Südost: es ist deutlich zu Bordstein (hinter Mast), rechts nicht. Der erkennen, wo die Fahrräder wieder auf rechte Weg ist für Fahrräder freigegeben. den breiten Weg wechseln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 506/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 09.10.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 506/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 506/8 wurde zurückgezogen.
Keine Ortsumfahrung Praunheim ohne Tunnellösung
Antrag vom 20.05.2014, OF 467/8 Betreff: Keine Ortsumfahrung Praunheim ohne Tunnellösung Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Eine Einmündung der Ortsumfahrung auf den Praunheimer Weg wird abgelehnt. Der Ortsbeirat bekräftigt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat die Beschlussfassung mit Tunnellösung! Bisher wurde ein Tunnel bei der Planung der Ortsumfahrung Praunheim für sinnvoll gehalten. Diese Zusage wurde in den letzten Tagen laut Presseberichten mit dem Hinweis zurückgezogen, dass es aus unterschiedlichen Gründen für die Ortsumfahrung Praunheim keine Tunnellösung und damit keine Anbindung an die Dillenburger Straße geben wird, sondern dass die Praunheimer Umfahrung am Praunheimer Weg enden soll. Dies lehnt der Ortsbeirat ab. Diese Planung ist verkehrspolitisch kurzsichtig und verlagert die Probleme von Praunheim in die Nordweststadt. Vor allem im Einmündungsbereich auf den Praunheimer Weg wird es zu erheblicher Mehrbelastung kommen. Es herrschen schon heute zu Unterrichtsbeginn und -ende der Europäischen Schule chaotische Zustände, da viele Schüler mit Privat PKW's gebracht und abgeholt werden. Dazu kommen die geplante Erweiterung der Schule wegen steigender Schülerzahlen und der Zufahrtsverkehr zu den Ernst-Reuter-Schulen (die ebenfalls von ca. 1.600 Schülern besucht werden). Die Belastung der Straßen Am Stockborn/Bernadottestraße und Hammarskjöldring wird massiv zunehmen. Die Straße In der Römerstadt wird weiterhin nicht entlastet. Die Lage wäre für die Anwohner unzumutbar und stellt eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle für die Schülerinnen und Schüler dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 05.06.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 467/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE
Anpassung der Wegbeziehungen Bernadottestraße - Nordwestzentrum über Praunheimer Steg
Anregung an den Magistrat vom 27.03.2014, OM 3030 entstanden aus Vorlage: OF 422/8 vom 04.02.2014 Betreff: Anpassung der Wegbeziehungen Bernadottestraße - Nordwestzentrum über Praunheimer Steg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der bisherige Fahrradweg von der Stichstraße bei der Bernadottestraße 3 bis zum neuen Praunheimer Steg zur gemeinsamen Nutzung von Fußgängern und Radfahrern ausgebaut bzw. verbreitert wird. Zusätzlich wird um die Einrichtung von Fahrradständern vor der Brücke gebeten, da die am Brückengeländer angeketteten Fahrräder von vielen Senioren als Behinderung ihres Weges angesehen werden. Begründung: Durch die Verlegung des Praunheimer Stegs aufgrund der Erweiterung des Nordwestzentrums haben sich die Wegbeziehungen an dieser Stelle deutlich geändert. Die ursprünglich als Fahrradweg gedacht Rampe wird sowohl von Radfahrern wie auch von Fußgängern genutzt, da dieser Weg von der tiefer gelegenen Bernadottestraße geradewegs auf den Praunheimer Weg und damit ins Nordwestzentrum führt. Weil aber der Weg sehr eng ist, kann dies zu Problemen führen. Der vorgesehene Fußweg wird als Umweg empfunden. Zur Verbreiterung des bisherigen Radweges kann ein Stück der in Richtung des Stegs rechts gelegenen Grünfläche verwendet werden. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
Planungsvarianten für die Regionaltangente West (RTW) im Bereich Nordweststadt und Niederursel
Antrag vom 15.10.2013, OF 385/8 Betreff: Planungsvarianten für die Regionaltangente West (RTW) im Bereich Nordweststadt und Niederursel Der Ortbeirat möge beschließen: In der Sitzung des Ortsbeirats 8 am 26. September 2013 wurde eine neue Planungsvariante für die Regionaltangente West (RTW) im Bereich der Nordweststadt und Niederursel vorgestellt. Statt in der bisherigen Planung zum Nordwestzentrum mit Tunnel unter dem Praunheimer Weg und der Europäischen Schule soll die RTW jetzt von Praunheim kommend entlang der Autobahn A 5 über den Urselbach zur Haltsstelle Niederursel geführt werden und zunächst dort enden, später eventuell zur Haltestelle Römerstadt weitergeführt werden. Hauptzweck der neuen Verbindung soll nicht mehr die Anbindung der Nordweststadt, sondern die Anbindung des Riedbergs an die RTW-Strecke sein. Dieses voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: A - Aspekte der Streckenführung 1. Welche Vor- und Nachteile gibt es bei den Planungsvarianten der Regionaltangente West a) für den Anschluss zum Nordwestzentrum und b) zur Haltestelle Niederursel? 2. Welche Auswirkungen hat die Führung der RTW bei der Planungsvariante zur Haltestelle Niederursel auf das geplante Baugebiet westlich der Mosaikschule? 3. Welchen Einfluss hat das Brückenbauwerk über den Urselbach auf die Frischluftzufuhr aus dem Taunus? 4. Wie bewertet der Magistrat den durch ein zusätzliches Brückenbauwerk über den Urselbach (Aufwendige Renaturierung in den 90er Jahren, "Mühlenwanderweg") zu erwartenden Verlust eines Naherholungsgebietes für die Niederurseler in Höhe der "Papiermühle"? 5. Ist bei der Überquerung des Urselbachtals durch die RTW sichergestellt, dass die Spazierwege und die landwirtschaftlichen Wege weiterhin im vollen Umfang genutzt werden können? Wenn nein, welche Ersatzflächen können geschaffen werden? 6. Wie viele Landwirte (nach Eigentum und Pacht) sind von dem Streckenverlauf auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 betroffen? In welcher Weise werden die nach dem Bau des Autobahnlärmschutzwalls und der RTW noch vorhandenen Restflächen wirtschaftlich nutzbar sein? Welche Ausgleichsflächen stellt der Magistrat in Aussicht? 7. Wie viele kleingärtnerisch genutzte Parzellen sind betroffen und in welcher Weise stellt der Magistrat auch hierbei Ausgleichsflächen zur Verfügung. B - Fahr- und Taktzeiten/Auslastung 8. Wieso wurden die Fahrgastzahlen von 2011 für den Anschluss an das Nordwestzentrum in der neuen Planungsvariante nach unten korrigiert? 9. Welche Rechenmodelle wurden für die Fahrgastzahlen der Planungsvariante zur Haltestelle Niederursel und die Weiterführung zur Haltestelle Römerstadt verwendet? 10. Wodurch unterscheiden sich die Rechenmodelle für die Fahrgastzahlen der Planungsvarianten zum Nordwestzentrum bzw. zur Haltsstelle Niederursel? 11. Kann der Magistrat darlegen, wieviele Fahrgäste am Umsteigepunkt Niederursel aus Richtung Riedberg kommen werden und wieviele aus Richtung Heddernheim bzw. Oberursel (A-Strecke) bzw. konkret aus den unmittelbar anliegenden Stadtteilen Nordweststadt und Niederursel? 12. Wie sieht die heutige Auslastung der A-Linie und der S-Bahnlinien zum Flughafen bzw. nach Höchst aus und wie ist die Prognose für die kommenden Jahre? Wann werden sie vermutlich die maximale Auslastung erreicht haben? 13. Wie sind die voraussichtlichen Fahrzeiten vom Nordwestzentrum bzw. von Niederursel nach Eschborn, Höchst (alle Haltestellen) und dem Flughafen? 14. Welchen Spielraum gibt es noch im Tunnel zwischen Hauptwache und Hauptbahnhof bzgl. Auslastung? 15. Ist eine Erhöhung der RTW-Taktzeiten möglich und wenn ja, welche Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen hätte beispielsweise ein Viertelstundentakt? C - Planungsaspekte 16. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten-Nutzen-Faktoren der Planungsvarianten? 17. Wie hoch sind die voraussichtlichen Planungs- und Baukosten für die jeweiligen Varianten? 18. Sind bei der Planungsvariante zum Nordwestzentrum vor der Unterführung des Praunheimer Wegs Schallschutzmaßnahmen erforderlich? 19. Hält der Magistrat eine oberirdische Führung der RTW über die Schultrasse bzw. eine weniger als 18 m tiefe Tunnellösung für nunmehr vollkommen ausgeschlossen auch wenn die Europäische Schule doch noch ihren Standort zur neuen EZB verlegen sollte? Führt der Magistrat diesbezüglich und auch mit Blick auf die Anbindung des Praunheimer Weges an die sogenannte Ortsumfahrung Praunheim regelmäßige informatorische Gespräche mit dem Schulträger? 20. Welche Schallschutzmaßnahmen sind bei der Planungsvariante zur Haltestelle Niederursel geplant? 21. Durch den Haltepunkt Niederursel entstünde eine direkte, womöglich attraktive Verbindung zum Flughafen: Mit welchen Effekten im verkehrsberuhigten Stadtteil Niederursel rechnet der Magistrat? In welcher Höhe wird der motorisierte Individualverkehr über Seiberts- und Spielsgasse durch Hol- und Bringverkehr zunehmen? Plant der Magistrat eine zusätzliche Busanbindung der Station Niederursel? 22. Wie können die technischen Probleme sowie die hieraus resultierende Lärmpemission bezüglich der Weichen auf dem derzeitigen Gleisbett beim Anschluss an das geplante Abstellgleis nach der Haltestelle Niederursel gelöst werden? 23. Ändert sich durch eine mögliche Anbindung der RTW an die Streckenführung der A-Linie der derzeit gültige Bestandsschutz für die Gleisanlagen im Bereich Niederursel/Riedberg und ist welche Immissionswerte gelten dann? D - Perspektiven 24. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und der allgemein schwierigen Situation der zukünftigen Finanzierung des ÖPNV: Kann sich der Magistrat vorstellen, aus dem RTW-Projekt über kurz oder lang noch auszusteigen bzw. die Planung einzelner Streckenabschnitte nicht weiter zu verfolgen? 25. Kann der Magistrat mitteilen, wann und in welcher Reihenfolge er mit einer Umsetzung der derzeit geplanten Infrastrukturmaßnahmen "RTW", "Ortsumfahrung Praunheim" und "Ausbau/Lärmschutz A5" auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 rechnet? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 872 2013 I. Die Vorlage OF 375/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) Ziffer 1. folgende Fassung erhält: "Welche Vor- und Nachteile gibt es bei den Planungsvarianten der Regionaltangente West a) für den Anschluss zum Nordwestzentrum und b) zur Haltestelle Niederursel bzw. c) bis zur Haltestelle Römerstadt." b) die Frage "Wie viele Bürgerinnen und Bürger wären jeweils bei den unter 1. genanten Varianten betroffen?" als neue Ziffer 8. eingefügt wird; c) Ziffer 11. (vorher 10) folgende Fassung erhält: "Wodurch unterscheiden sich die Rechenmodelle für die Fahrgastzahlen aller unter 1.) genannten Planungsvarianten?"; d) an Ziffer 16 (vorher 15) die Fragen "Kann eine Erhöhung der Taktzahlen durch eine Flügelung der Züge erreicht werden? Wie hoch sind die Kosten für die dafür notwendigen zusätzlichen Signalanlagen? Wie hoch wären die Kosten für eine spätere Nachrüstung?" angefügt werden. e) Ziffer 17. (vorher 16) folgende Fassung erhält: "Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten-Nutzen-Faktoren aller unter 1.) genannten Planungsvarianten?" f) die Frage "Wie würde sich analog zu den Fragen unter Ziff. 22 die Parksituation in den betroffenen Straßen der anderen unter 1.) genannten Planungsvarianten darstellen?" als neue Ziffer 23 eingefügt wird." II. Der Antrag der GRÜNEN, die Planungsvariante "Bernadottestraße" in Ziffer 1. der Vorlage aufzunehmen wird abgelehnt. Abstimmung: zu Ziffer 1. - 23. und 25. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 24. der Vorlage: CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu II.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehung) bei Enthaltung LINKE.
Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8?
Antrag vom 14.10.2013, OF 378/8 Betreff: Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8? Der Ortsbeirat möge beschließen: Bundestag und Bundesrat haben kürzlich eine Baurechtsnovelle beschlossen. Das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" (BauGBuaÄndG) vom 11.6.2013 sieht auch eine Stärkung der Kommunen bei der Beseitigung sogenannter Schrottimmobilien vor. Für solche Immobilien, das heißt, verwahrloste, nicht mehr wirtschaftlich nutzbare Gebäude, trifft den Eigentümer zukünftig zusätzlich zur Duldung des verfügten Abrisses durch die Stadt eine Kostentragungspflicht zur Beseitigung, und zwar bis zur Höhe der ihm durch die Niederlegung des Gebäudes entstehenden Vermögensvorteile. Der entsprechende Betrag ruht als Belastung auf dem Grundstück. Da es im Ortsbezirk einige Immobilien gibt, die sich seit langer Zeit in einem solch schlechten Zustand befinden, dass sie von der Bevölkerung, aber auch von Stadtplanern immer wieder als "Schandflecken" für das Stadtbild diskutiert werden, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ergeben sich durch die Baurechtsnovelle für den Magistrat tatsächlich neue, konkrete Handlungsspielräume im Kampf gegen "Schrottimmobilien", insbesondere im Ortsbezirk 8? 2. Welche Grundstücke im Ortsbezirk 8 bewertet der Magistrat als Mindernutzungen und welche Gebäude an städtebaulich wichtiger Stelle würde er als mangelhafte Immobilien im Sinne des BauGBuaÄndG bzw. des § 179 BauGB (Rückbau- und Entsiegelungsgebot) einstufen? 3. Was unternimmt der Magistrat vor dem Hintergrund der geplanten Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes für Alt-Niederursel aktuell gegen die Eigentümer der offenkundig mindergenutzten bzw. in sehr schlechtem äußeren Zustand befindlichen Gebäude Weißkirchener Weg 34 und Kleine Schüttgrabenstraße 7 (Hausrückseite, Übergang zu An den Schießgärten 5), die in der Bestandsanalyse des Stadtplanungsamtes entsprechend aufgeführt sind? 3a. Ist der Magistrat schon einmal beratend auf die Eigentümer zugegangen mit dem Ziel, eine Verbesserung der baulichen Qualität und speziell der Fassaden zu erreichen, die den Leitbildern des Denkmalschutzes sowie der Erhaltungssatzung im alten Ortsteil von Niederursel wenigstens ansatzweise gerecht wird? 3b. Der Magistrat wird gebeten, seine Berichte ST 580/2005 und 905/2006 zu aktualisieren, insbesondere mit Blick auf den Aus- oder Fortgang der erwähnten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. 4. Was unternimmt der Magistrat zur Verbesserung des Wohnumfeldes gegen den Eigentümer der Bauruine Bernadottestraße 57, wo seit nunmehr sechs Jahren keine Baumaßnahmen mehr stattgefunden haben? 4a. Wann endlich kann ein Baugebot ausgesprochen werden? 4b. Ab welchem baulichen Zustand ist hier von einer "Schrottimmobilie" auszugehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 873 2013 Die Vorlage OF 378/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2013, OM 2018 entstanden aus Vorlage: OF 290/8 vom 20.02.2013 Betreff: Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern Der Magistrat wird gebeten, die in den Wendehammer der Stichstraße mündende Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 wirkungsvoll abzupollern und den Hausmeistern der genannten Liegenschaften sowie allen erforderlichen Diensten (Feuerwehr, FES etc.) einen Schlüssel zu überlassen. Begründung: Die oben genannte Zuwegung ist seit ihrer letzten Instandsetzung von fahrbahngleicher Optik und wird von einigen Anwohnern und deren Besuchern entsprechend als Fahrstraße missbraucht. Das führt unter anderem wegen der Kurve vor Haus Nr. 18 mitunter zu gefährlichen Situationen. Außerdem wird dieser Fußgängerweg nunmehr auch als Parkplatz genutzt. Zum Schutz der Fußgänger und der Anwohner sollte die Zuwegung am Wendehammer wirkungsvoll gesperrt werden, damit in Zukunft keine unberechtigten Personenkraftwagen mehr auf diesem Fußgängerweg fahren und parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 802 Aktenzeichen: 66 0
Kinderarztpraxis im westlichen Teil der Nordweststadt
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2012, OM 1116 entstanden aus Vorlage: OF 175/8 vom 03.04.2012 Betreff: Kinderarztpraxis im westlichen Teil der Nordweststadt Bei der Feier zum Weltfrauentag am 8. März 2012 in Niederursel wurde der Wunsch geäußert, dass es im westlichen Teil der Nordweststadt, möglichst im Kleinen Zentrum bei der Thomas-Mann-Straße, wieder einen Kinderarzt geben müsste. Bis vor vielen Jahren gab es im Kleinen Zentrum eine Kinderarztpraxis. In der Bernadottestraße (Walter-Schwagenscheidt-Platz) gab es früher eine Kinderärztin, heute praktiziert im Nordwestzentrum nur ein Kinderarzt halbtags. Dies ist für Eltern, die im westlichen Teil der Nordweststadt und in Niederursel leben, entschieden zu wenig. Zumal die nächsten Kinderarztpraxen im Mertonviertel und im Zeilweg zu finden sind. Die Wege dorthin sind weit und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur umständlich und beschwerlich zu erreichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, nach einer Lösung für einen zusätzlichen Kinderarzt in der Nordweststadt und Niederursel zu suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1088 Aktenzeichen: 53 0
Maßvolle Nachverdichtung „Am Stockborn“ Aufstellung des Bebauungsplanes Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36
Anregung vom 22.03.2012, OA 170 entstanden aus Vorlage: OF 157/8 vom 07.03.2012 Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn" Aufstellung des Bebauungsplanes Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Entwurf des qualifizierten Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "Am Stockborn 1-7" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361) folgende Maßgaben zu berücksichtigen: 1. Die Zahl der zu errichtenden Wohneinheiten wird gemäß Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36, auf 50 begrenzt. 2. Die Zahl der möglichen Vollgeschosse für die Wohnbebauung unmittelbar entlang der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß wird mit einer Festlegung auf maximal zwei Vollgeschosse an die Umgebung angepasst. 3. Der Magistrat verhandelt mit dem Investor, entlang der Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloß Einfamilienhaus- und/oder Einfamilienreihenhausbebauung zu verwirklichen, um einen Wohnqualitäts- und Wertverlust der Immobilien in den genannten Straßen abzuwenden. Begründung: Medienberichten zufolge plant die Mannheimer Bamac GmbH auf dem Grundstück Am Stockborn 1-7 neben einem Lebensmittelmarkt mit 800 qm Verkaufsfläche, einer Apotheke, einer Drogerie und einer Bäckerei auch bis zu 120 Wohnungen. Es ist erfreulich, dass es für das seit dem Wegzug des Deutschen Vereins ungenutzte Areal nach dem Scheitern der LIDL-Pläne jetzt endlich eine neue Perspektive gibt. Allerdings ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass 120 Wohneinheiten - davon 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungen - klar überdimensioniert sind. So sieht auch das kürzlich veröffentlichte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm für das neu aufgenommene Wohnbaugebiet maximal 50 Wohneinheiten vor. Schon diese Zahl ist gemessen am Wohnumfeld (vorwiegend Einfamilienhäuser) relativ hoch, erscheint aber angesichts des fortschreitenden Bedarfs an preiswertem Wohnraum in der Stadt als hinnehmbar. Einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 30.01.2012 zufolge plant der Investor in diesem Bereich allerdings mit drei oder vier Vollgeschossen, was keineswegs der ortstypischen Einfamilienhausbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß (WR-Gebiet) entspricht. Diesbezüglich waren die 2004 vorgestellten Planungen des Investors Langstrof Bauingenieurgesellschaft mbH (Bad Nauheim), die eine Randbebauung des Areals mit Einfamilienhäusern vorschlugen, überzeugender. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 36 = Kenntnis, OA 170 = Annahme, OA 171 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs (B 36 = Kenntnis, OA 170 und OA 171 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 170 und OA 171 = Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1723, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 00
Anpassung der Ampelphase Praunheimer Weg/Am Stockborn
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 909 entstanden aus Vorlage: OF 136/8 vom 01.02.2012 Betreff: Anpassung der Ampelphase Praunheimer Weg/Am Stockborn Die inzwischen vorgelegte Verkehrszählung zeigt auf, dass etwa zwei Drittel des von bzw. nach Praunheim fließenden Verkehrs den Weg über die Straßen Am Stockborn - Bernadottestraße (von/in Richtung Nordwestzentrum) nutzt, nur ca. ein Drittel den Praunheimer Weg (von/in Richtung Niederursel). Die Ampel ist jedoch derzeit so geschaltet, dass die Lichtzeichenanlage im "Ruhezustand" die weniger befahrene Strecke freischaltet, während die stärker frequentierte Route nur bei Bedarf (mittels Kontaktschleife) freigegeben wird. Dies führt zu vermeidbarer Geräusch- und Abgasbelästigung, besonders im Bereich der Altenwohnanlage Praunheimer Weg 169. Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung der Lichtzeichenanlage Praunheimer Weg/Am Stockborn/Alt-Praunheim dergestalt abzustimmen, dass sie dem Verkehrsstrom für die Fahrtstrecken "Am Stockborn - Haingrabenstraße" und "Alt-Praunheim - Am Stockborn" gemäß der tatsächlichen Nutzung entspricht und dieser demzufolge Vorrang genießt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 627 Aktenzeichen: 32 1
.Dornröschenschloss. Baugrundstück Bernadottestraße 57 Was ist seit 2007 geschehen?
Antrag vom 23.07.2011, OF 39/8 Betreff: "Dornröschenschloss" Baugrundstück Bernadottestraße 57 Was ist seit 2007 geschehen? Vorgang: ST 1093/07; V 345/07 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das in der o.a. Stellungnahme behandelte Grundstück bzw. die dortige Baumaßnahme befindet sich noch immer im Zustand eines Dornröschenschlosses und gibt im Ensemble mit den benachbarten Häusern weiterhin ein städtebaulich unbefriedigendes Bild ab. Seit der Anfrage des Ortsbeirates im Jahr 2007 hat sich von außen betrachtet nichts am Gebäude verändert. Noch immer steht dort ein hässlicher Rohbau. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1. Welchen neuen Sachstand kann der Magistrat berichten? 2. Ist die Baugenehmigung zwischenzeitlich erloschen, da die Bauausführung vom Bauherrn doch allem Anschein nach ein Jahr unterbrochen wurde? 3. Hält der Magistrat nun - vier Jahre später - ein Instandsetzungsgebot oder ein Baugebotsverfahren für angebracht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 11.08.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 66 2011 Die Vorlage OF 39/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Regionaltagente West sowie Ortsumfahrung Praunheim - keine oberirdische Trassenführung in der Nordweststadt
Anregung vom 28.10.2010, OA 1218 entstanden aus Vorlage: OF 681/8 vom 14.10.2010 Betreff: Regionaltagente West sowie Ortsumfahrung Praunheim - keine oberirdische Trassenführung in der Nordweststadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Folgendes bei den weiteren Planungen der Regionaltangente West und der Praunheimer Umfahrung zu berücksichtigen: 1. Eine oberirdische Trassenführung der Regionaltangente West wird abgelehnt - sei es über die Bernadottestraße mit einem Haltepunkt am Erich-Ollenhauer-Ring, sei es über die sogenannte Schultrasse, wie es die ursprüngliche Planung vorsieht. 2. Die Regionaltangente West und die Praunheimer Umfahrung werden zusammen und in enger Abstimmung geplant. Außerdem wird der Magistrat beauftragt, die für das Frühjahr 2010 versprochenen modellmäßigen Berechnungen der verschiedenen Varianten im Zusammenhang mit der Praunheimer Umfahrung dem Ortsbeirat 8 vorzulegen. Begründung: Die oberirdische Trassenführung der Regionaltangente West bedeutet für einige Teile der Nordweststadt eine erhebliche Mehrbelastung an Lärm und Gefahrenpunkten. Der Ortsbeirat favorisiert schon seit Jahren eine Führung der Praunheimer Umfahrung im Tunnel, damit die Nordweststadt nicht durchschnitten wird. Auch die oberirdische Straßenbahnführung mit der ebenerdigen Querung des Praunheimer Wegs und der Zerschneidung der Bernadottestraße stellt keine ideale Lösung dar. Die Planung eines gemeinsamen Tunnels der RTW und der Umgehungsstraße bis zum Nordwestzentrum bzw. bis zur Dillenburger Straße unter Ausnutzung von Synergie-Effekten scheint immer noch der vernünftigste Weg. Um zu einer umfassenden Bewertung der Verkehrslage in Praunheim und der Nordweststadt zu kommen, sind die angekündigten Prognoserechnungen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 597 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.12.2010, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Annahme) FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9100, 46. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.12.2010 Aktenzeichen: 61 10
Fußweg im Bereich Bernadottestraße/Ernst-Kahn-Straße erneuern
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2009, OM 3400 entstanden aus Vorlage: OF 457/8 vom 10.06.2009 Betreff: Fußweg im Bereich Bernadottestraße/Ernst-Kahn-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege im Bereich Bernadottestraße 1 bis 9 sowie Ernst-Kahn-Straße 2 bis 12 baldmöglichst zu erneuern. Begründung: Der städtische Weg ist an verschiedenen Stellen in einem sehr schlechten Zustand. Das Plattenwerk ist abgetreten und teilweise lose. Pfützen können sich bilden, zum Teil fehlen Platten, die nur notdürftig ersetzt wurden. An einigen Stellen besteht erhebliche Stolpergefahr durch abgesenkte Gehwegplatten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten die Wege bald erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1214 Aktenzeichen: 66 2
Umfahrung Praunheim - Verkehrsbefragung in der Nordweststadt
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2008, OM 2509 entstanden aus Vorlage: OF 312/8 vom 29.07.2008 Betreff: Umfahrung Praunheim - Verkehrsbefragung in der Nordweststadt In der Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2008, ST 708, zu "Verkehrszählungen im Zusammenhang mit Ortsumfahrung Praunheim" wird in Punkt 1.1 auf ein Konzept zur Ermittlung geeigneter Verkehrsdaten hingewiesen, und in der Anlage werden die Erhebungsstellen mit der Art der Verkehrszählung dargestellt. Dieses vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt, die Verkehrsbefragungen, die in der Standortkarte jeweils nur in eine Fahrtrichtung vorgesehen waren, auch in die jeweils andere Richtung vornehmen zu lassen. Gleichzeitig bitten wir den Magistrat mitzueilen, an welchen Tagen und wie häufig die Verkehrsdaten erhoben wurden bzw. erhoben werden sollen. Begründung: Die Verkehrsbefragungen an den fünf Stellen - in der Heerstraße Nähe Hofgut, in der Praunheimer Landstraße vor der Niddabrücke, im Praunheimer Weg bei der Europäischen Schule, in der Mitte der Bernadottestraße und in der Römerstadt vor der Kreuzung Im Weimel - sind nur in eine Richtung vorgesehen. Damit werden nach unserer Einschätzung nicht von allen Fahrzeugen die Quellen und Ziele ermittelt. Diese zusätzlichen Befragungen würden die Eichung des Verkehrsmodells verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2008, ST 1468 Aktenzeichen: 61 10
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