Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2013, OM
2018 entstanden aus
Vorlage: OF 290/8 vom
20.02.2013 Betreff: Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28
abpollern Der Magistrat wird gebeten,
die in den Wendehammer der Stichstraße mündende Zuwegung zu den Häusern
Bernadottestraße 14-28 wirkungsvoll abzupollern und den Hausmeistern der
genannten Liegenschaften sowie allen erforderlichen Diensten (Feuerwehr, FES
etc.) einen Schlüssel zu überlassen. Begründung: Die oben genannte Zuwegung ist seit ihrer letzten
Instandsetzung von fahrbahngleicher Optik und wird von einigen Anwohnern und
deren Besuchern entsprechend als Fahrstraße missbraucht. Das führt unter
anderem wegen der Kurve vor Haus Nr. 18 mitunter zu gefährlichen Situationen.
Außerdem wird dieser Fußgängerweg nunmehr auch als Parkplatz genutzt. Zum
Schutz der Fußgänger und der Anwohner sollte die Zuwegung am Wendehammer
wirkungsvoll gesperrt werden, damit in Zukunft keine unberechtigten
Personenkraftwagen mehr auf diesem Fußgängerweg fahren und parken. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.06.2013, ST 802
Aktenzeichen: 66 0