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Kein Durchkommen für die FES in der Treisberger Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1429 entstanden aus Vorlage: OF 140/8 vom 04.04.2017 Betreff: Kein Durchkommen für die FES in der Treisberger Straße Der Magistrat wird gebeten, zur besseren Andienung (bspw. Fahrzeuge der FES) der engen Sackgasse Treisberger Straße an der Ecke Treisberger Straße/Oberfeldstraße eine schraffierte Sperrfläche zu markieren, die das Parkverbot (Einhalten der 5-Meter-Zone) verdeutlicht. Begründung: Regelmäßig wird an der Einmündung in die Treisberger Straße in einem Abstand von weniger als fünf Metern geparkt. Die Zufahrt in die Treisberger Straße etwa für Fahrzeuge der FES ist dadurch erheblich erschwert. Häufig wird zum Beispiel der Altpapiercontainer der Häuser 1, 2, 5 und 7 nicht geleert, weil die FES nicht durchkommt und daher weiterfahren muss. Mit einer schraffierten Sperrfläche am Beginn der Straßenrand-Parkzone in der Treisberger Straße kann die Aufmerksamkeit der Autofahrer für diese gerne missachtete Grundregel der Straßenverkehrsordnung geschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1254 Aktenzeichen: 32 1