Kein Durchkommen für die FES in der Treisberger Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM
1429 entstanden aus Vorlage:
OF 140/8 vom
04.04.2017 Betreff: Kein Durchkommen für die FES in der
Treisberger Straße Der Magistrat wird gebeten, zur
besseren Andienung (bspw. Fahrzeuge der FES) der engen Sackgasse Treisberger
Straße an der Ecke Treisberger Straße/Oberfeldstraße eine schraffierte
Sperrfläche zu markieren, die das Parkverbot (Einhalten der 5-Meter-Zone)
verdeutlicht. Begründung: Regelmäßig wird an der Einmündung in die Treisberger
Straße in einem Abstand von weniger als fünf Metern geparkt. Die Zufahrt
in die Treisberger Straße etwa für Fahrzeuge der FES ist dadurch erheblich
erschwert. Häufig wird zum Beispiel der Altpapiercontainer der Häuser 1, 2, 5
und 7 nicht geleert, weil die FES nicht durchkommt und daher weiterfahren muss.
Mit einer schraffierten Sperrfläche am Beginn der Straßenrand-Parkzone in der
Treisberger Straße kann die Aufmerksamkeit der Autofahrer für diese gerne
missachtete Grundregel der Straßenverkehrsordnung geschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2017, ST 1254
Aktenzeichen: 32 1