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Vorlagen
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 entstanden aus Vorlage: OF 618/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Vorgang: OM 41/21 OBR 1; ST 1408/21 Der Magistrat wird gebeten, die Domstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausweisen und eine entsprechende Beschilderung aufstellen zu lassen. Zudem soll in diesem Zuge der Abschnitt der Domstraße zwischen Braubachstraße und Berliner Straße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße in Richtung Innenstadt freigegeben werden, wie in der Stellungnahme vom 09.08.2021, ST 1408, vom Magistrat in Aussicht gestellt. Die Lichtsignalanlage und die Markierungen an der Kreuzung Berliner Straße/Ecke Hasengasse sind entsprechend anpassen und ergänzen zu lassen. Begründung: Die Domstraße ist eine geschäftige und von vielen Radfahrenden genutzte Verbindung vom Main in die Innenstadt. Sie erfüllt die Voraussetzungen, um in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt zu werden. Tempo 20 erhöht signifikant die Sicherheit für Radfahrende, da diese nicht mehr von Pkw überholt werden müssen. Der Abschnitt der Domstraße zwischen Domplatz und Braubachstraße ist bereits für Radfahrende frei gegeben. Lediglich der Abschnitt zwischen Braubachstraße und Berliner Straße fehlt noch, um zügig vom Main zur Kleinmarkthalle oder Stadtbücherei gelangen zu können. Viele Radfahrende nutzen das Teilstück derzeit verbotswidrig, um keine großen Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem ist es erklärtes Ziel des Magistrats, die Innen- und Altstadt mit dem Main besser für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verknüpfen. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 1
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2597 entstanden aus Vorlage: OF 522/1 vom 16.08.2022 Betreff: Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt anpassen zu lassen und in allen Bereichen, in denen Kipp-Pfosten-Parkplätze ausgewiesen sind, durch Markierungen auf den Gehwegen eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern sicherstellen zu lassen. Folgende Anpassungen sollen für die Vergabe eine Rolle spielen: 1. In allen Straßen, in denen innerhalb des Ortsbezirks 1 Kipp-Pfosten-Parkplätze eingerichtet wurden, wird überprüft, ob und wie eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern eingehalten werden kann. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass Kipp-Pfosten-Parkplätze für schmalere und breitere Fahrzeuge reserviert werden können. 2. Bei der Vergabe von Kipp-Pfosten-Parkplätzen werden neben Gehweg- und Straßenbreiten, auch die jeweilige Breite des Fahrzeugs berücksichtigt. Sollte sich bei der Vergabe eines Kipp-Pfosten-Parkplatzes herausstellen, dass das Fahrzeug zu breit ist und nicht in den Straßenabschnitt passt, soll für dieses Fahrzeug ein breiterer Stellplatz vergeben werden. 3. Kipp-Pfosten-Parkplätze liegen in der Regel in oder in der Nähe von Anwohnerparkgebieten bzw. bewirtschafteten Parkplätzen. Kipp-Pfosten-Parkplätze werden künftig von der Verkehrspolizei bezüglich der frei zu haltenden Gehwegbreiten/Markierungen mit überwacht. 4. Bestehende Mietverträge werden innerhalb einer angemessenen Frist überprüft bzw. angepasst. 5. Mehrkosten durch Verwaltung und Markierungsarbeiten werden auf die Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter umgelegt. Begründung: Ständig sind die Gehwege in Straßen mit Kipp-Pfosten-Parkplätzen versperrt. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben allergrößte Probleme, sich in diesen Straßen auf dem Gehweg fortzubewegen. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Möglichkeiten gibt, zwischen den Fahrzeugen die Straßenseite zu wechseln. Für Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl ist das in der Regel überhaupt nicht möglich. Als besonders problematisch gelten Trierischer Hof, Große Fischerstraße und Münzgasse. Gerade die Halterinnen und Halter von breiten Fahrzeugen beeinträchtigen die Mobilität von zu Fuß Gehenden erheblich und zunehmend. Durch die Berücksichtigung der Fahrzeugbreite ist eine flexible Vergabe auch in schmalen Straßen, z. B. für weniger breite Fahrzeuge, möglich. Durch eine Markierung auf dem Gehweg kann die Einhaltung der Gehwegbreite durch die Fahrzeugführenden besser eingehalten und durch die Verkehrspolizei besser überwacht werden. Die durch die Neuregelung entstehenden Mehrkosten sind notwendige Kosten, die durch die zunehmenden Fahrzeugbreiten entstehen. Allen Halterinnen und Haltern steht es frei, schmale oder breite Fahrzeuge anzuschaffen. Daher sind die Mehrkosten nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von den Mieterinnen und Mieter der Kipp-Pfosten-Parkplätze. Die Plätze kosten derzeit lediglich 23,27 Euro monatlich zzgl. Mehrwertsteuer. Dafür erhalten Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter einen dauerhaft durch abschließbaren Pfosten reservierten Parkplatz, in der Regel vor der Haustür, welcher laut Homepage der Stadt Frankfurt subventioniert ist. Wenigstens die mit dieser Parkplatzsubventionierung einhergehenden Gehwegblockaden müssen beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1437 Aktenzeichen: 66-3
Lastenräder-Stellplätze für die Braubachstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2600 entstanden aus Vorlage: OF 527/1 vom 09.06.2022 Betreff: Lastenräder-Stellplätze für die Braubachstraße Der Magistrat wird gebeten , Stellplätze für Lastenräder in der Brauchbachstraße einzurichten. Begründung: Aktuell werden Lastenräder dort in der Nähe oftmals auf Gehwegen abgestellt, sodass zu Fuß Gehende teilweise behindert werden. Da es am Straßenrand noch ausreichend ungenutzte Flächen bzw. ausreichende Pkw-Stellplätze gibt, können dort Stellplätze für Lastenräder problemlos angelegt werden. Als Stellplätze eigenen sich z. B. die Bereiche vor den Hausnummern 29, 33a oder 18 bis 22. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 1
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823
Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer
Anregung vom 28.06.2022, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 484/1 vom 07.06.2022 Betreff: Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den jetzt durch Mülltonnen, Müllablagerungen und von Parkplätzen geprägten namenlosen Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche umzuwidmen und intensiv und artenreich begrünen sowie Unterflurglassammelbehälter einrichten zu lassen. Begründung: Das Abstellen von Mülltonnen im öffentlichen Raum ist per Satzung nicht gestattet. Hier sollte gerade der Magistrat mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat wirbt aufwendig für eine Belebung und Begrünung von Innenhöfen und fördert derartige Maßnahmen. Auch auf diesem Gebiet könnte und sollte der Magistrat als leuchtendes Vorbild agieren und eine Fläche schaffen, die zum Beispiel den schwer arbeitenden Mitarbeitenden des Magistrats als Ort der Erholung und des Ausruhens in den Pausenzeiten dienen könnte. Sind hohe Staatsgäste in Frankfurt zu Gast oder sind Sportereignisse zu feiern, werden staatliche Repräsentanten oder Pokalsieger regelmäßig über die Limpurgergasse an den Römer herangeführt. Der Platz ist in all seiner Tristesse und Fehlnutzung als Müll- und Parkplatz weder dem angrenzenden altehrwürdigen Rathaus noch den Staatsgästen und Fußballerinnen und Fußballern würdig. Im Übrigen sei noch erwähnt, dass mit dem Parkhaus Römer ausreichend Stellplätze für Pkw zur Verfügung stehen. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.10.2024, OF 1392/1 Anregung vom 29.10.2024, OA 499 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 416 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2251, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 66 3
Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Linksabbieger Katharinenpforte
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2411 entstanden aus Vorlage: OF 482/1 vom 07.06.2022 Betreff: Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Linksabbieger Katharinenpforte Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung von Bleidenstraße und Töngesgasse sowie einiger Nebenstraßen zu berücksichtigen, dass auch größere Lkw die Möglichkeit zum Linksabbiegen im Kreuzungsbereich Kleiner Hirschgraben/Ecke Bleidenstraße erhalten und gleichzeitig die Sicherheitsbelange des Radverkehrs gewahrt bleiben. Begründung: Die beabsichtigten Umgestaltungsmaßnahmen führen dazu, dass die gesamte Andienung über die Katharinenpforte erfolgen wird. Von hier können größere Fahrzeuge wegen der heute noch notwendigen Verkehrsinsel jedoch nicht in die Bleidenstraße einbiegen. Neben dem Supermarkt in der Töngesgasse sind auch weitere Geschäfte auf die Belieferung durch große Lkw angewiesen. Die Anfahrt erfolgt bislang über den Kornmarkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2599 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2407 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 01.06.2022 Betreff: Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3 Vorgang: OM 890/21 OBR 1; ST 371/22 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die zugesagten zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Bethmannstraße 3 zu schaffen, wie in Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 371, geplant. Begründung: Mit Beginn der schönen Jahreszeit zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, die im Römer arbeiten oder zu Sitzungen müssen, das Fahrrad nutzen. Findet ein Ausschuss im Römer statt, so ist zurzeit kaum ein Stellplatz für das Fahrrad am Eingang an der Bethmannstraße 3 zu finden. Die geplanten Abstellmöglichkeiten müssen daher umgehend kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 890 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 371 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2390 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Aufstellfläche für den Radverkehr Battonnstraße/Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2408 entstanden aus Vorlage: OF 479/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Aufstellfläche für den Radverkehr Battonnstraße/Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße in östlicher Fahrtrichtung vor der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße eine rot eingefärbte Aufstellfläche für den Radverkehr einrichten zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Battonnstraße wird der Radverkehr derzeit noch seinem Schicksal überlassen. In Kürze wird dort nach dem Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" der Radweg ergänzt. Durch eine Aufstellfläche wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Die Aufstellfläche ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Foto: Seyfeddin Pehlivan, Beispiel Kornmarkt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2481 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2412 entstanden aus Vorlage: OF 483/1 vom 07.06.2022 Betreff: Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Fahrbahn im Bereich des Gehweges aufpflastern zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sollen die Bordsteine im Schärfengäßchen im Zuge der Umgestaltung zu einem Fußgängerbereich auf beiden Seiten in ganzer Länge abgesenkt werden, um den Bereich für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen. Begründung: Mit dieser Maßnahme lässt sich der Bereich schnell und günstig für viele urbane Nutzungen öffnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2663 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 485/1 vom 05.05.2022 Betreff: Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten: - Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße; - Neue Kräme (Übergang Berliner Straße). Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden. Begründung: Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2483 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Fahrradstraße Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse asphaltieren mit entsprechenden Markierungen versehen
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2016 entstanden aus Vorlage: OF 418/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fahrradstraße Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse asphaltieren mit entsprechenden Markierungen versehen Der Magistrat wird gebeten, in der "Fahrradstraße" Bleidenstraße/Liebfrauenberg/Töngesgasse den mit Kopfsteinpflaster versehenen Fahrbahnbelag im Bereich des Liebfrauenbergs asphaltieren zu lassen und für den Radverkehr Piktogramme anbringen zu lassen. Außerdem sollte auf der asphaltierten Fläche eine für den Fußverkehr ausreichend breite Querungshilfe (Zebrastreifen) in beide Richtungen angebracht werden. Begründung: Regelmäßig kommt es in diesem Abschnitt, der zur Umfahrung der Zeil gedacht ist, zu gefährlichen Begegnungen zwischen Rad- und Autoverkehr. Auch deshalb, weil die Straße für den Autoverkehr kaum als Fahrradstraße erkennbar ist. Auf dem Kopfsteinpflaster können Markierungen nicht dauerhaft angebracht werden und es stellt ein zusätzliches Gefahrenpotenzial dar. Die derzeit auf dem Kopfsteinpflaster eingebrachte Markierung ist das Überbleibsel einer Signalanlage, die im letzten Jahrhundert für wenige Jahre errichtet und dann wieder abgebaut wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 1
Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1970 entstanden aus Vorlage: OF 277/11 vom 28.03.2022 Betreff: Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 11 Trinkbrunnen inf rage kommen. Der Ortsbeirat kann sich Standorte beispielsweise auf dem Atzelbergplatz, vor dem KIZ 27 (Alt-Fechenheim 112), alternativ auf dem Linnéplatz und auf dem Cäcilie-Breckheimer-Platz vorstellen. Begründung: Im aktuellen Koalitionsvertrag 2021 bis 2026, "Ein neues Frankfurt gestalten", ist festgehalten: "In den immer heißer werdenden Sommern müssen Menschen sich im öffentlichen Raum kostenlos mit Trinkwasser versorgen können. Wir werden dafür, in Umsetzung der Beschlüsse der Klimaallianz, Trinkbrunnen in Parks und Grünanlagen, aber auch in Einkaufsstraßen und an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs aufstellen." Neben dem von der Mainova AG bereits betriebenen, beliebten und sinnvollen Trinkbrunnen an der Zeil/Ecke Liebfrauenstraße und in Bockenheim wurden am Weltwassertag (23.03.2022) von dem Unternehmen nun zwei weitere im Bahnhofsviertel in Betrieb genommen. Geplant ist, noch insgesamt sieben weitere Brunnen in Frankfurt aufzustellen. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Planungen auch die äußeren Stadtteile berücksichtigen könnten, insbesondere die Stadtteile mit einkommensschwächerer Einwohnerstruktur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1614 Aktenzeichen: 79 2
Radverkehr und Verkehrsberuhigung in der Innenstadt
Antrag vom 06.04.2022, OF 420/1 Betreff: Radverkehr und Verkehrsberuhigung in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den vom Mobilitätsdezernat geplanten und in der Ortsbeiratssitzung am 25. März 2022 vorgestellten Maßnahmen für den Radverkehr und zur Verkehrsberuhigung in der Innenstadt die folgenden Korrekturen vorzunehmen: 1. Auf den Grundnetzstraßen gilt Tempo 50, während auf den Nebenstraßen Tempo 30 gilt; 2. Auf die Diagonalsperre am Friedrich-Stoltze-Platz wird verzichtet; 3. Die Abbiegemöglichkeit von der Kurt-Schumacher-Straße in die Ostzeil wird beibehalten; 4. Die Ein- und Ausfahrten der Parkhäuser Hauptwache und Konstabler werden optimiert; 5. Die Lieferzonen für den Einzelhandel und die Gastronomie werden als solche vormittags genutzt, während sie nachmittags für die Kunden zur Verfügung stehen; und 6. Die Abbiegemöglichkeit von der Weißadlergasse in Richtung des Parkhauses Hauptwache entfällt. Stattdessen ist die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit von der Berliner Straße auf den Kornmarkt zu prüfen. Begründung: Das vom Mobilitätsdezernat vorgestellte Konzept bedarf einer Verbesserung im Sinne der vorbezeichneten Maßnahmen. Tempo 50 auf den Grundnetzstraßen sowie Tempo 30 auf den Nebenstraßen stellen angemessene Geschwindigkeiten dar und halten den Verkehrsfluss am Laufen. Auf Diagonalsperren ist zu verzichten, da sie zu Ausweichverkehr führen. Die bisherige Abbiegemöglichkeit in der Kurt-Schumacher-Straße muss beibehalten werden, da sie für die Andienung des Gerichtsviertels über die Kurt-Schumacher-Straße notwendig ist. Eine Konzentration der Anlieferung des Einzelhandels und der Gastronomie auf die Vormittagsstunden, ähnlich wie in der Freßgass, eröffnet die Möglichkeit, diese Zonen nachmittags als Parkplätze zu nutzen. Die Andienung des Parkhauses Hauptwache ausschließlich von der Berliner Straße würde zu mehr Aufenthaltsqualität in den Gassen der Innenstadt führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 28 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 420/1 ziffernweise. Beschluss: Die Vorlage OF 420/1 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1. bis 5.: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) Ziffer 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Annahme)
Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 22.02.2022 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel Der Magistrat wird gebeten , für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Kameraüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Kameraüberwachungsanlage begannen die Dealer, ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürgernähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Antrag vom 28.02.2023, OF 766/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 Aktenzeichen: 32-4
Weiterentwicklung des Stadtteilpreises Kalbach-Riedberg 2022
Antrag vom 07.03.2022, OF 194/12 Betreff: Weiterentwicklung des Stadtteilpreises Kalbach-Riedberg 2022 Der Ortsbeirat 12 schreibt seinen Stadtteilpreis 2022 aus. Die Auslobung des Stadtteilpreises soll Bürgerinnen und Bürger in ihrem ehrenamtlichen Engagement unterstützen und ihren ehrenamtlichen Einsatz würdigen. Ausgezeichnet werden mit dem Preis bereits umgesetzte Ideen, Projekte oder Initiativen von freien Initiativen oder Einrichtungen, Gruppen oder Einzelpersonen, Vereinen, Schulen oder Kirchengemeinden, die ihren Sitz im Ortsbezirk 12 haben oder von Bürgern, die hier arbeiten und sich in unserem Stadtteil engagieren. Prämiert werden können grundsätzlich alle Ideen, Projekte und Initiativen, die das Zusammenleben im Stadtteil oder die Zusammenarbeit mit dem Stadtteil verbundener Partner (z.B. Städte-, Kirchen, Vereinspartnerschaften) verbessern. Diese können z. B. die Bereiche Wohnen, Kultur, Freizeit, Sport, Mobilität, Verkehrsplanung, Ökologie, Integration, Inklusion, Bildung, berufliche Qualifizierung, Kinder- oder Jugendförderung, Völkerverständigung, Festigung demokratischer Grundwerte oder von Meinungspluralität, Seniorenarbeit, Gleichberechtigung, Gesundheit oder Stadtteilgeschichte betreffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro aus dem OBR-Etat bereit. Der Preis kann geteilt werden, um ggf. mehrere Preisträgerinnen und Preisträger zu berücksichtigen. Die Präsentation der jeweils ausgezeichneten Ideen, Projekte und Initiativen und die Verleihung des Preises erfolgt beim Neujahrsempfang des Ortsbeirates im jeweiligen Folgejahr. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionslose Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied und je einem Vertreter/einer Vertreterin des Vereinsrings/der Vereine aus Riedberg und Kalbach entsendet. Die Jury sichtet und bewertet die Vorschläge und schlägt dem Ortsbeitrat eine/n (oder mehrere) Preisträger/in(en) vor. Über die Entscheidung wird in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates beschlossen. Die jährliche Bekanntmachung über die Auslobung des Stadtteilpreises erfolgt in geeigneter Form, z.B. in den Schaukästen, durch die Presse, Social Media und auf der Webseite der Stadt Frankfurt. Bewerbungen mit einer Kurzbeschreibung des Projektes sind zu richten an: Büro der Stadtverordnetenversammlung z. Hd. Frau Heike Nowatschek, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt oder per E-Mail an: ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2022 Begründung: Dieser Preis bietet dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich mit ihren Ideen und ihrem großen Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens der Menschen in Kalbach/Riedberg sowie in mit uns verbundene Menschen in der Welt einsetzen. Gerade die aktuell sehr herausfordernden Zeiten zeigen, dass es sinnvoll ist, den Stadtteilpreis auch für Maßnahmen zu öffnen, die den Blick über unseren Ortsbezirk hinaus weiten und dennoch einen Bezug zu Riedberg/Kalbach haben. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2022, OF 171/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 171/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden." gestrichen und stattdessen als vorletzter Satz des Tenors "Der Preis kann nicht zweimal in Folge derselben/demselben Preisträger/in verleihen werden." eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 194/12 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
FES-Müll-Informationskampagne
Antrag vom 28.02.2022, OF 160/4 Betreff: FES-Müll-Informationskampagne Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, dass die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) eine Müll-Informationskampagne startet, beispielsweise mit regelmäßigen Veranstaltungen mit einem Service-Bus (ähnlich dem VGF-Infobus) auf dem Bornheimer Wochenmarkt, vor dem Zoo, in Schulen, auf Spielplätzen sowie auf öffentlichen Veranstaltungen. Begründung: Nicht nur in Bornheim und dem Ostend, sondern in ganz Frankfurt, findet sich illegaler Sperrmüll. Mülleimer quellen über und auf fast jedem öffentlichen Quadratmeter liegt achtlos weggeworfener Müll. Viele Bürger:innen klagen daher über eine Vermüllung der Stadt. Hier könnte breit angelegte Aufklärung in Form einer Müll-Informationskampagne das Thema der korrekten Entsorgung wieder stärker in den Fokus rücken. Die FES könnte auf diese Weise ihre vielfältigen Angebote für Bürger:innen, wie ihr Servicecenter am Liebfrauenberg, ihr Servicetelefon und die Aktion "Bürger helfen mit: Werden sie ein guter Engel" vorstellen - frei nach dem Motto: Kommen Bürger:innen nicht zur FES, kommt die FES zu ihnen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 160/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF (= Annahme)
Maßnahmen bei Starkregen
Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung der Haltestelle „Rennbahn“ in Niederrad behalten
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1724 entstanden aus Vorlage: OF 336/5 vom 04.02.2022 Betreff: Benennung der Haltestelle "Rennbahn" in Niederrad behalten Der Magistrat wird gebeten, die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" zurückzunehmen. Eine Erwähnung der DFB-Akademie als Erläuterung kann dabei möglich bleiben, z. B. Rennbahn/DFB-Campus oder Rennbahn (DFB-Campus). Begründung: Die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" ging völlig am Ortsbeirat 5 vorbei. Weder wurde die Umbenennung öffentlich diskutiert noch die Entscheidungsfindung öffentlich dokumentiert. Das ist so nicht hinzunehmen. Die Rennbahn in Niederrad gehört zur Erinnerungskultur der Stadt Frankfurt. Eine Änderung der Nutzung des Geländes bedeutet nicht, den Namen der Haltestelle grundsätzlich zu ändern. In der Stadt Frankfurt gibt es zahlreiche Beispiele von Nutzungsänderungen, ohne die Erinnerung zu schmälern. Ein Beispiel ist der "Roßmarkt", auf dem schon seit über 200 Jahren keine Pferde mehr verkauft werden. Es ist völlig ausreichend, die Bezeichnung "DFB-Campus" erläuternd auf den Schildern und in den Ansagen zu nennen. Ebenfalls zu nennen ist die Europäische Zentralbank, zu deren Ehren keine Haltestellen umbenannt wurden. Sie wird lediglich erwähnt bzw. erläuternd in Ansagen genannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1582 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1577 entstanden aus Vorlage: OF 303/1 vom 18.01.2022 Betreff: Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, den in der Grafik schraffiert gekennzeichneten Bereich zwischen Theatertunnel und Gabelung Bethmannstraße/Münzgasse mit Radbügeln ausstatten zu lassen. Begründung: Die dort regelmäßig abgestellten Pkw versperren die Sicht auf den Fußgängerüberweg. In diesem Bereich gibt es eine große Nachfrage nach weiteren Radbügeln. Im Übrigen hat der Magistrat die Absicht, in der Innenstadt nur noch bewirtschaftete Parkplätze anzubieten. Für bewirtschafteten Parkraum eignet sich dieser Bereich jedoch nicht. Skizze: Geoportal Frankfurt Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1388 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Jährlich wiederkehrender Stadtteilpreis für Kalbach-Riedberg
Antrag vom 03.02.2022, OF 171/12 Betreff: Jährlich wiederkehrender Stadtteilpreis für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 12 lobt ab sofort jährlich den Stadtteilpreis aus für Aktivitäten, die das Zusammenleben in den Ortsteilen Kalbach und/oder Riedberg gefördert haben. Dazu werden Ideen entwickelt und Projekte gestartet. Das bedeutet eine Weiterentwicklung für das soziale Zusammenleben im Stadtteil. Der Preis ist mit 500,00 € aus den verfügbaren Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirates dotiert und wird ausgelobt für Arbeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Initiativen, die sich im obengenannten Sinne verdient gemacht haben. Ende der Bewerbungsfrist: 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres. Bewerbungsadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt; ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionsloses Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied entsendet. Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden. Der Vorsitz der Jury wird innerhalb der Jury bestimmt. Die Übergabe an die/den Preisträger/in erfolgt in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung des folgenden Jahres. Begründung: Seit Jahren bietet dieser Preis dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich mit ihren Ideen und ihrem großem Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens in Kalbach/Riedberg einsetzen. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 194/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 171/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 171/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden." gestrichen und stattdessen als vorletzter Satz des Tenors "Der Preis kann nicht zweimal in Folge derselben/demselben Preisträger/in verleihen werden." eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 194/12 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Trinkbrunnen im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1289 entstanden aus Vorlage: OF 156/3 vom 17.11.2021 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 3 Trinkbrunnen in Frage kommen. Der Ortsbeirat kann sich als Standorte u. a. zum Beispiel am Merianplatz, am Glauburgplatz, im Bethmannpark und im Holzhausenpark vorstellen. Begründung: 2016 wurde der von der Mainova betriebene, beliebte und sinnvolle Trinkbrunnen an der Zeil/Ecke Liebfrauenstraße in Betrieb genommen. Bisher gibt es in ganz Frankfurt nur noch einen weiteren Trinkbrunnen in der Großen Bockenheimer Straße. Im aktuellen Koalitionsvertrag 2021-2026, "Ein neues Frankfurt gestalten", ist festgehalten: "In den immer heißer werdenden Sommern müssen Menschen sich im öffentlichen Raum kostenlos mit Trinkwasser versorgen können. Wir werden dafür, in Umsetzung der Beschlüsse der Klimaallianz, Trinkbrunnen in Parks und Grünanlagen, aber auch in Einkaufsstraßen und an Knotenpunkten des Öffentlichen Nahverkehrs aufstellen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 79 2
Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 05.11.2021 Betreff: Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Der Magistrat wird gebeten, den Platz zwischen Bethmannstraße und Münzgasse gegenüber dem Ausgang des Instituts für Stadtgeschichte umzugestalten und den provisorischen Charakter zu beenden. Hierbei sollen vor allem: 1. der Platz soweit möglich entsiegelt werden; 2. die Schotterböschungen entlang des Radweges Bethmannstraße entfernt werden; 3. ein barrierefreier Fußweg angelegt werden, der ausgehend vom Fußgängerübergang westliche Bethmannstraße zur Münzgasse führt; 4. die Aufenthaltsqualität der Fläche durch Begrünung in Form von Bäumen mit Beeten gesteigert werden . Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Pflanzkübel aufgestellt werden. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung der Bethmannstraße und das Abpollern des Platzes von der Münzgasse aus ist in der Innenstadt eine hässliche und ungenutzte Fläche entstanden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römer die Bethmannstraße in Richtung Willy-Brandt-Platz laufen, ist die Gehwegführung nicht klar ersichtlich. Es gibt einen schmalen Streifen entlang des Radweges, der kurz vor der Einmündung zur Münzgasse durch einen Laternenpfahl unnutzbar gemacht wird. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen dann entweder auf den Radweg ausweichen oder zurückgehen und über die Schotterböschung auf den Platz gehen. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen stellt sich die Situation durch einen hohen Bordstein noch schwieriger dar. Gleichzeitig wird die versiegelte Fläche nicht genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung mit einer klaren Wegeführung für Fußgängerinnen und Fußgänger ist daher wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Weniger Poller und mehr Fahrradbügel im Großer Hirschgraben
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1113 entstanden aus Vorlage: OF 211/1 vom 07.11.2021 Betreff: Weniger Poller und mehr Fahrradbügel im Großer Hirschgraben Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der angekündigten autofreien Umgestaltung des Großen Hirschgrabens die Anzahl der dort aufgestellten Poller erheblich zu reduzieren und dafür zahlreiche Fahrradbügel anzubringen. Dabei soll Rücksprache mit den Verantwortlichen des Deutschen Romantik-Museums und Goethe-Hauses gehalten werden, damit insbesondere Fotomotive für Touristinnen und Touristen nicht eingeschränkt werden. Begründung: Die Straße soll autofrei gestaltet werden, was die große Anzahl der Poller, die bisher Autos am Parken hindern sollten, nutzlos macht. Gleichzeitig fehlen in der Straße, insbesondere vor der Volksbühne Frankfurt, offensichtlich Abstellgelegenheiten für Fahrräder. Die wenigen Fahrradbügel sind regelmäßig völlig überlaufen. Die Verantwortlichen des Deutschen Romantik-Museums und Goethe-Hauses sollen mit einbezogen werden, da der touristische Wert der Straße, insbesondere durch die neue Fassade des Deutschen Romantik-Museums, enorm zugenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 482 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2170 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 782 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2273 Aktenzeichen: 66-2
Prüfung Trinkwasserbrunnen-Standorte im Ortsbezirk 7
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 985 entstanden aus Vorlage: OF 64/7 vom 18.10.2021 Betreff: Prüfung Trinkwasserbrunnen-Standorte im Ortsbezirk 7 2016 wurde der von der Mainova betriebene, beliebte und sinnvolle Trinkbrunnen an der Ecke Liebfrauenstraße/Zeil in Betrieb genommen. Das Journal Frankfurt berichtete damals, weitere Brunnen seien in Planung (https://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Panorama-2/Frisches-Wasser-fuer-F rankfurt-Neuer-Trinkwasserbrunnen-in-der-City-27884.html). Bisher gibt es allerdings in ganz Frankfurt nur noch einen weiteren Trinkbrunnen in der Großen Bockenheimer Straße. Im aktuellen Koalitionsvertrag 2021 - 2026, "Ein neues Frankfurt gestalten", ist festgehalten: "In den immer heißer werdenden Sommern müssen Menschen sich im öffentlichen Raum kostenlos mit Trinkwasser versorgen können. Wir werden dafür, in Umsetzung der Beschlüsse der Klimaallianz, Trinkbrunnen in Parks und Grünanlagen, aber auch in Einkaufsstraßen und an Knotenpunkten des Öffentlichen Nahverkehrs aufstellen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 7 Trinkwasserspender inf rage kommen, ob diese bereits in Planung sind und wann mit ihrer Aufstellung zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 455 Aktenzeichen: 91 50
Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 890 entstanden aus Vorlage: OF 168/1 vom 11.10.2021 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bethmannstraße Nr. 3 auf weiteren zwei Pkw- Parkplätzen Radbügel zum sicheren Abstellen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Die jetzigen Abstellmöglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern reichen keinesfalls aus. Für Pkws steht das benachbarte Parkhaus zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 371 Antrag vom 01.06.2022, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2407
Größere Abfallbehälter für Rathenauplatz/Goetheplatz/Roßmarkt
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 671 entstanden aus Vorlage: OF 113/1 vom 22.08.2021 Betreff: Größere Abfallbehälter für Rathenauplatz/Goetheplatz/Roßmarkt Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Abfallbehälter durch Behälter mit mehr Volumen und Haube zu ersetzen. Bei Bedarf müssen zusätzliche Behälter an schlecht versorgten Stellen aufgestellt werden. Begründung: Die aktuellen Behälter haben sichtlich zu wenig Fassungsvermögen und besitzen keine Haube. Dadurch werden sie ihrer Funktion nicht gerecht und der Abfall kann nicht sachgemäß entsorgt werden bzw. verbleibt nicht im Behälter. Die Plätze geben dadurch oftmals ein recht unansehnliches Bild ab, was nicht nur die Aufenthaltsqualität mindert, sondern erschwerend noch Vandalismus und Ratten anzieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2046 Aktenzeichen: 79 4
Euro-Pavillon unterstützen
Antrag vom 22.08.2021, OF 160/1 Betreff: Euro-Pavillon unterstützen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, den Bau eines Euro-Pavillons zu unterstützen und den Magistrat aufzufordern, einen geeigneten Platz im Ortsbezirk 1 für den Bau und Betrieb des Euro-Pavillons auszuweisen. Begründung: Das Projekt "Euro-Pavillon" ist eine private Initiative, deren Ziel es ist, in Frankfurt einen weiteren touristisch relevanten Anlaufpunkt zu schaffen, an dem Informationen über Frankfurt und die gemeinsame europäische Währung zugänglich gemacht werden. Das bereits vorhandene Geldmuseum der Deutschen Bundesbank und das Informationszentrum der Europäischen Zentralbank sind verkehrstechnisch ungünstig gelegen und werden der Bedeutung der Stadt Frankfurt für die Schaffung und Erhaltung des Euro als gemeinsamer europäischer Währung nicht gerecht. Hierzu soll ein weiterer Anlaufpunkt im Zentrum von Frankfurt, vorzugsweise im Gebiet des Ortsbezirks 1 geschaffen werden. Der Ortsbeirat 1 unterstützt die Initiative "Euro-Pavillon" und steht seiner Ansiedlung im Ortsbezirk 1 aufgeschlossen gegenüber. Der Magistrat soll aufgefordert werden, diese Initiative ebenfalls zu unterstützen und zu evaluieren, welche hinreichend großen Standorte im Gebiet des Ortsbezirks 1 für den "Euro-Pavillon" verkehrstechnisch leicht erreichbar, barrierefrei zugänglich und daher besonders gut geeignet sind. Dabei soll auch der Roßmarkt als möglicher Standort vom Magistrat geprüft werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OF 160/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 160/1 wurde zurückgezogen.
Fahrradabstellmöglichkeiten an der Kreuzung Holzgraben/Hasengasse schaffen
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 383 entstanden aus Vorlage: OF 66/1 vom 06.06.2021 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten an der Kreuzung Holzgraben/Hasengasse schaffen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Holzgraben/Hasengasse und im Bereich des Carl-Theodor-Reiffenstein-Platzes mehrere Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen. Begründung: An genannter Stelle finden sich keine offiziellen Fahrradabstellmöglichkeiten. Es gibt dort jedoch viele Fahrräder, daher sollten für diese auch Möglichkeiten vorgehalten werden, wo sie sicher abgestellt werden können (siehe Fotos). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1942 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 3
Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 entstanden aus Vorlage: OF 4/1 vom 17.04.2021 Betreff: Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: Die Domstraße wird entgegen der Einbahnstraße auch für den Radverkehr freigegeben und somit in beide Richtungen mit dem Rad befahrbar. Zusätzlich müssen Markierungen eingerichtet und, wenn möglich, eine eigene Fahrradampel an der Kreuzung mit der Berliner Straße aufgestellt werden. Begründung: Die Domstraße ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen Innenstadt und Altstadt/Mainufer. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Main oder der Altstadt kommend Richtung Innenstadt fahren wollen, stellt die Domstraße jedoch ein Problem dar, da diese offiziell nicht genutzt werden kann. Da eine Umfahrung jedoch einen großen Umweg bedeutet, wählen viele Radfahrerinnen und Radfahrer daher bereits jetzt den Weg über die Domstraße (was zeigt, dass genug Platz auf der Straße vorhanden ist) oder weichen auf den breiten Gehweg der Domstraße aus, um Richtung Berliner Straße zu gelangen. Diese Situation sollte daher angepasst und die Infrastruktur radfreundlich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 Aktenzeichen: 32 1
Stadtteilpreis 2021 für Kalbach-Riedberg
Antrag vom 24.04.2021, OF 15/12 Betreff: Stadtteilpreis 2021 für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 12 lobt den Stadtteilpreis 2021 aus für Aktivitäten, die das Zusammenleben in den Ortsteilen Kalbach und/oder Riedberg gefördert haben. Dazu werden Ideen entwickelt und Projekte gestartet. Das bedeutet eine Weiterentwicklung für das soziale Zusammenleben im Stadtteil. Der Preis ist mit 500,00 € aus dem Ortsbeiratsbudget dotiert und wird ausgelobt für Arbeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Initiativen, die sich im obengenannten Sinne verdient gemacht haben. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionsloses Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied entsendet. Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden. Der Vorsitz der Jury wird innerhalb der Jury bestimmt. Die Übergabe an den Preisträger erfolgt im Rahmen des Neujahrsempfangs des Ortsbeirats oder einer Ortsbeiratssitzung Anfang 2022. Ende der Bewerbungsfrist: 31.10.2021. Bewerbungsadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt; ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Begründung: Dieser Preis bietet dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich ihren Ideen und ihrem großem Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens in Kalbach/Riedberg einsetzen. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 15/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 10 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Stadtteilpreis mit 250 Euro auszuloben. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Radbügel Berliner Straße 60
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6910 entstanden aus Vorlage: OF 1487/1 vom 07.11.2020 Betreff: Radbügel Berliner Straße 60 Der Magistrat wird gebeten , im Bereich der Berliner Straße 60 eine angemessene Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Abschnitt sind keine Bügel gesetzt worden, sodass Kundinnen und Kunden der Fachgeschäfte keine Möglichkeit zum Anschließen des Fahrrades finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 614 Aktenzeichen: 66 2
Stadtteilpreis 2021 für Kalbach-Riedberg
Antrag vom 12.11.2020, OF 668/12 Betreff: Stadtteilpreis 2021 für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 12 lobt den Stadtteilpreis 2021 aus für Aktivitäten, die das Zusammenleben in den Ortsteilen Kalbach und/oder Riedberg gefördert haben. Dazu werden Ideen entwickelt und Projekte gestartet. Das bedeutet die Weiterentwicklung für das soziale Zusammenleben im Stadtteil. Der Preis ist mit 500,00 € aus dem Ortsbeiratsbudget dotiert und wird ausgelobt für Arbeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Initiativen, die sich im obengenannten Sinne verdient gemacht haben. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionsloses Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied entsendet. Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden. Der Vorsitz der Jury wird innerhalb der Jury bestimmt. Die Übergabe an den Preisträger erfolgt im Rahmen des Neujahrsempfangs des Ortsbeirats oder einer Ortsbeiratssitzung Anfang 2022. Ende der Bewerbungsfrist: 31.10.2021. Bewerbungsadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt; ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Begründung: Dieser Preis bietet dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Preisträger*in. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 668/12 wurde zurückgezogen.
Umgestaltung Fußgängerbrücke Bethmannstraße
Antrag vom 09.11.2020, OF 1492/1 Betreff: Umgestaltung Fußgängerbrücke Bethmannstraße Vorgang: OM 6133/20 OBR 1; ST 1757/20 Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Fußgängerbrücke an der Bethmannstraße von Schülern oder von Straßenkünstlern optisch umgestaltet werden kann. Begründung: Der Magistrat berichtet in seiner Stellungnahme ST 1757 vom 5. Oktober 2020, dass die genannte Brücke im Bauprogramm "Frankfurter Brücken - Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme" nicht aufgenommen sei und dass die Brücke "in einem befriedigenden Zustand" sei. Es ist zwar erfreulich, dass die Brücke aus statischer Sicht in einem guten Erhaltungszustand ist, nichtsdestotrotz ist der Anblick ein trister. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1851 2020 Die Vorlage OF 1492/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Illegales Parken auf dem Gehweg vor der Brücke über den Theatertunnel
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6681 entstanden aus Vorlage: OF 1433/1 vom 03.10.2020 Betreff: Illegales Parken auf dem Gehweg vor der Brücke über den Theatertunnel Der Magistrat wird gebeten, den Fußwegbereich am östlichen Ende der Fußwegbrücke über den Theatertunnel (Höhe Münzgasse) mit Stahlabweisern abpollern zu lassen, um das gefährliche illegale Parken in diesem Bereich zu unterbinden. Begründung: Das Parken ist in diesem Bereich nicht erlaubt. Es behindert und gefährdet den Fußverkehr und zwingt auch den Straßenbahnverkehr in diesem stark befahrenen Abschnitt zum Langsamfahren. Es stehen genügend Parkhäuser im Umfeld bereit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 131 Aktenzeichen: 66 2
Radbügel Neue Kräme
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6686 entstanden aus Vorlage: OF 1439/1 vom 03.10.2020 Betreff: Radbügel Neue Kräme Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Neuen Kräme circa acht Radbügel aufstellen zu lassen, um Möglichkeiten zum ordnungsgemäßen Anschluss von Fahrrädern der Kunden der Fachgeschäfte in der Neuen Kräme zu schaffen. Begründung: Der angesprochene Bereich mit seiner großen Anzahl an Fachgeschäften ist mit Fahrradabstellmöglichkeiten absolut unterversorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 136 Aktenzeichen: 66 2
Radbügel Liebfrauenberg
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 1438/1 vom 03.10.2020 Betreff: Radbügel Liebfrauenberg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Liebfrauenbergs circa 20 weitere Radbügel aufstellen zu lassen, um Möglichkeiten zum ordnungsgemäßem Anschluss von Fahrrädern der Kunden der Fachgeschäfte am Liebfrauenberg, aber auch der Neuen Kräme zu schaffen. Begründung: Der angesprochene Bereich mit seiner großen Anzahl an Fachgeschäften ist mit Fahrradabstellmöglichkeiten absolut unterversorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 135 Aktenzeichen: 66 2
Öffentlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6602 entstanden aus Vorlage: OF 632/12 vom 05.09.2020 Betreff: Öffentlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: M 199/19 Angesichts der heißen, trockenen Sommer der vergangenen Jahre mit ihren Hitzerekorden ist die Möglichkeit, im öffentlichen Raum jederzeit eine Erfrischung an öffentlichen Trinkbrunnen zu sich nehmen zu können, notwendig und dient der Gesundheit. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Zuge der geplanten Begrünung des Riedbergplatzes eine Trinkbrunnenanlage an einem gut zugänglichen Standort ähnlich des Standortes Liebfrauenstraße/Ecke Zeil auf dem Riedbergplatz zu errichten. Begründung: Der Riedbergplatz ist gerade in den Sommermonaten ein stark frequentierter öffentlicher Raum, der von Studenten, Schülerinnen und Schülern, ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern und auch Besucherinnen und Besuchern des Einkaufzentrums genutzt wird. Der Magistrat hat mit der Vorlage M 199 - Klimaallianz als eine der Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen, dass im Rahmen der Trinkbrunneninitiative im öffentlichen Raum Trinkwasser kostenlos, sicher und jederzeit zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 35 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Beratung im Ortsbeirat: 12
Sitzbank Kornmarkt
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1397/1 vom 30.08.2020 Betreff: Sitzbank Kornmarkt Der Magistrat wird gebeten, am bzw. um den Baum vor dem Parkhaus Hauptwache (am Kornmarkt) herum eine Sitzbank aufstellen zu lassen. Dabei soll es sich um das Rundmodell handeln, das auch auf der Zeil um viele Bäume herum aufgebaut ist. Begründung: Der Platz vor dem Parkhaus Hauptwache mit der bunten Skulptur wird bisher kaum genutzt. Lediglich einige Radbügel bieten Platz für das Abstellen von Fahrrädern. Dabei ist es im Sommer ein schattiger Platz, unter dem man durchaus verweilen könnte. Eine Sitzbank um den Baum herum würde dazu einladen. Damit in der Innenstadt ein einheitliches Bild erhalten bleibt, sollten die gleichen runden Sitzbänke wie auf der Zeil aufgebaut werden. (Bild des Standortes) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1443 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
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