Meine Nachbarschaft: Konstanzer Straße
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Einrichten von Elektroladesäulen
Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.
Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer Straße/Fachfeldstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3828 entstanden aus Vorlage: OF 447/11 vom 07.02.2023 Betreff: Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer Straße/Fachfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, den Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzerstraße/Fachfeldstraße entweder ersatzlos wegfallen zu lassen oder in die Starkenburger Straße vor die Hausnummer 75 zu verlegen. Begründung: Die Gehwegsbreite liegt bedingt durch die Container, gemessen zu unterschiedlichen Zeiten, nur zwischen 1,20 Meter und 1,45 Meter. Der genannte Bereich ist eingetragener Teil des Schulwegs und wird zudem von Seniorinnen und Senioren viel frequentiert. Termine mit dem ASE, dem Straßenverkehrsamt und der FES ergaben, dass in unmittelbarer Nähe kein alternativer Standort zu finden ist. Da sich weitere Containerstandorte im Bereich des Parkplatzes Sedanstraße und in der Bregenzer Straße vor der Seniorenwohnanlage befinden, schlägt der Ortsbeirat vor, entweder ganz auf diesen Standort zu verzichten oder den Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Dieburger Straße/Starkenburger Straße südlich des dortigen Beetes bzw. auf die Parkfläche vor dem Kindergarten Karibuni Bantu, Starkenburger Straße 75, neben die Litfaßsäule zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1794 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-2
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448)
Antrag vom 31.03.2023, OF 413/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet) schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 16 2023 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2329 entstanden aus Vorlage: OF 293/11 vom 12.06.2022 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogramme im Ortsbezirk 11 wiederherzustellen, wo diese aufgrund von Abrieb, Verwitterung und Baustellentätigkeiten in sicherheitsrelevantem Maße nicht mehr zu erkennen sind. Zukünftig wird der Magistrat gebeten, vor allem in unter Sicherheitsaspekten relevanten Straßenbereichen turnusmäßig die Erkennbarkeit von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen zu überprüfen. In folgenden Straßen in Fechenheim sind Unkenntlichkeiten der Straßenmarkierung aufgefallen: - Willmannstraße, - Bereich Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße, - Bereich Kleestraße/Baumertstraße, - Bereich Baumertstraße/Sedanstraße Fremdfirmen sollten den Magistrat in Kenntnis setzen, falls durch deren Straßendeckenöffnung und Wiederverschließung Straßenmarkierungen et cetera zerstört wurden, um diese zeitnah wiederherzustellen. Begründung: Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogramme dienen nicht der Verschönerungen des Straßenraums. In aller Regel dienen diese Kennzeichnungen einer Erhöhung der Sicherheit im Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Unkenntlichkeiten der Kennzeichnungen durch Spuren des Überfahrens durch Pkw und Lkw sind ein Kennzeichen für die sicherheitstechnische Relevanz der Kennzeichnung. Unkenntlichkeit oder das Fehlen dieser Kennzeichnungen stellt eine Gefahr, vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, dar. Eine Wiederherstellung ist dringend geboten! Nur einige wenige Beispiele auf den Hauptverkehrsstraßen Fechenheims: (Foto: Thomas Dorn 2022, Willmannstraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Bereich Willmannstraße/Jakobsbrunnenstraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Kleestraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Bereich Baumertstraße/Sedanstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2411 Antrag vom 26.08.2023, OF 491/11 Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 736 Aktenzeichen: 66 7
Aufwertung des gesamten Kleedreiecks in Fechenheim-Süd
Anregung vom 25.04.2022, OA 177 entstanden aus Vorlage: OF 269/11 vom 28.03.2022 Betreff: Aufwertung des gesamten Kleedreiecks in Fechenheim-Süd Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.09.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die angedachte Umgestaltung des Kleedreiecks vorgezogen werden kann. Dies beinhaltet auch die Schließung des letzten Teilstückes der Willmannstraße und die Öffnung der Kleestraße für den Gegenverkehr. Begründung: Die Entwicklung des Kleedreiecks hat der Magistrat an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH übertragen. Dieser ist es bisher jedoch noch nicht gelungen, zusätzliche Grundstücke zu erwerben, sodass derzeit kein konkreter Zeitpunkt für eine Bebauung benannt werden kann. Diese Tatsache ist aber kein Hindernis, eine Aufwertung des Platzes bereits jetzt zu realisieren. Eine stärkere Begrünung, Entsiegelung von Flächen, ein Fuß- und Fahrradweg können das Stadtbild qualitativ hochwertig prägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 28 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 469 Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 337 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 152 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 177 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 177 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 1804, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2352, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 60-10
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448)
Antrag vom 26.02.2022, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vor allem unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbebiet ansässigen Unternehmen schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 24 2022 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße
Antrag vom 26.02.2022, OF 246/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 246/11 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Den Aldi-Weg in Fechenheim zu einem Fuß- und Radweg aufwerten
Antrag vom 23.02.2022, OF 207/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Den Aldi-Weg in Fechenheim zu einem Fuß- und Radweg aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Aufwertung des umgangssprachlich "Aldi-Weg" genannten Pfad zum "Fuß- und Radweg mit Asphaltdecke", die nötigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Der "Aldi-Weg" von der Konstanzer Straße im Wohngebiet bis ins Gewerbegebiet zur Ferdinand-Porsche-Straße ist für die Bürger im Stadtteil eine direkte fußläufige Verbindung vom Gewerbegebiet in den Stadtteil Fechenheim. Der Weg ist nur ein Trampelpfad mit Beleuchtung und gleichzeitig eine der Lebenslinien des Stadtteils zur Nahversorgung und zur Arbeitsstelle. Im Winter und bei regnerischem Wetter ist die Verwendung des wichtigen Weges sehr eingeschränkt. Die Alternative ist nur ein Umweg, der um ein vielfaches länger wäre. Quelle und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 17 2022 Die Vorlage OF 207/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichten von Parkwinkeln in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1528 entstanden aus Vorlage: OF 171/11 vom 23.01.2022 Betreff: Einrichten von Parkwinkeln in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße Der Magistrat wird aufgefordert, Parkwinkel auf der Fahrbahn in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße einzurichten. Begründung: Die vermehrten Kontrollen des Ordnungsamts im Stadtteil Fechenheim und die jüngst erhöhten Verwarngelder für Führer/Halter von Pkw insbesondere für Parken auf dem Gehweg, führten dazu, dass viele Anwohner ein Knöllchen erhielten. In der Sache zwar rechtmäßig, aber durch die Anwohner als Geldmacherei empfunden, waren gerade die Fälle, in denen ein Pkw mit seinen Reifen und gerade mal bis zur Reifenhälfte auf dem rund zwei Meter breiten Bürgersteig stand. Das erfüllt den Tatbestand, ist menschlich aber nicht nachvollziehbar. Um zu verdeutlichen, dass Fahrzeuge am Fahrbahnrand zu parken haben und nicht auf dem Gehweg, wird der Magistrat gebeten, Parkwinkel auf der Fahrbahn anzubringen. Der Ortsbeirat empfiehlt dies beidseitig zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1373 Aktenzeichen: 66 3
Parksituation Gründenseestraße
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1529 entstanden aus Vorlage: OF 172/11 vom 24.01.2022 Betreff: Parksituation Gründenseestraße Der Magistrat wird gebeten, Poller in der Gründenseestraße, seitlich des Hauses Baumertsraße 59, im Bereich des Halteverbots sowie einen Poller auf der Baumertstraße, vor Hausnummer 57, vor dem Kreuzungsbereich aufstellen zu lassen, um die Sicht auf den Kreuzungsbereich frei zu halten. Begründung: Durch den hohen Parkdruck parken oft Autos im Bereich des Halteverbots in der Gründenseestraße. In diesem Bereich der Gründenseestraße befinden sich zwei Firmen, deren Anlieferungen durch parkende Autos behindert werden, darüber hinaus ist das Wenden in der Sackgasse so gut wie nicht möglich, wenn Autos im Bereich des Halteverbots abgestellt werden. In der Baumertstraße werden in letzter Zeit vermehrt Transporter bis zum Ende des Gehwegs am Kreuzungsbereich abgestellt, hierdurch ist es Autofahrern, die aus der Gründenseestraße kommen, so gut wie nicht möglich, den Verkehr in der Baumertstraße einzusehen. Durch einen Poller, der circa ein Meter vor dem Kreuzungsbereich angebracht wird, wäre hier Abhilfe zu schaffen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1148 Aktenzeichen: 66 3
Lösung für die Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1527 entstanden aus Vorlage: OF 170/11 vom 21.01.2022 Betreff: Lösung für die Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße Vorgang: OM 495/21 OBR 11; ST 2064/21 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung für die Parksituation in der Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße zu finden, damit die Feuerwehr, aber auch die FES dort im Einsatz durchfahren können, nachdem der Magistrat einen Kompromissvorschlag des Ortsbeirates 11 mit der Stellungnahme vom 15.11.2021, ST 2064, ablehnte. Begründung: Der Ortsbeirat wollte in der Anregung vom 05.07.2021, OM 495, das Zeichen 315 auf einer vom Magistrat zu wählenden Seite in der Mittelseestraße einrichten lassen. Dies wurde unter der einfach falschen Begründung seitens des Magistrats abgelehnt, dass die Restbreite der Gehwege dann nunmehr 90 Zentimeter betragen würde. Der Ortsbeirat würde gerne eine Lösung vom Magistrat bekommen, weil Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der FES diesen Abschnitt immer noch nicht durchfahren können, weil die Restfahrbahnbreite weniger als drei Meter beträgt. Dem Magistrat dürfte bekannt sein, dass sich die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim in der Straße Am Hennsee/Ecke Mittelseestraße befindet und das neue Gerätehaus in der Gründenseestraße noch nicht fertiggestellt ist. Die Feuerwehr muss also immer noch und auch zukünftig die Mittelseestraße durchfahren. Es muss also eine Lösung her. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 495 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2064 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1369 Aktenzeichen: 32 1
Bodelschwinghstraße in verkehrsberuhigten Bereich umwandeln
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1530 entstanden aus Vorlage: OF 174/11 vom 24.01.2022 Betreff: Bodelschwinghstraße in verkehrsberuhigten Bereich umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Bodelschwinghstraße in einen v erkehrsberuhigten Bereich (sogenannten Shared Space) umzuwandeln und an einer Seite der Grundstücksgrenzen oder auch versetzt Parkplätze auszuweisen. Begründung: Die Bodelschwinghstraße hat aufgrund ihrer geringen Breite keinen wirklichen Gehweg, dennoch herrscht auch hier ein hoher Parkdruck durch Anwohner, die Straße wird so gut wie nur von Anliegern befahren. In letzter Zeit wurden vermehrt Fahrzeuge, die in der Straße parken, aufgeschrieben, da sie auf dem winzigen Gehweg parken, der für Fußgänger kaum breit genug ist, um darauf zu laufen. Um die Situation für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wäre es angeraten, hier einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, sodass Fußgänger und Radfahrer die Straße in voller Breite nutzen können, und gleichzeitig das Parken entlang der Grundstücksgrenzen auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1370 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2835 Aktenzeichen: 32 1
Parken auf dem Gehweg beidseitig Am Saalenbusch
Antrag vom 23.01.2022, OF 173/11 Betreff: Parken auf dem Gehweg beidseitig Am Saalenbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Straße Am Saalenbusch zwischen Am Rütschlehen und Konstanzer Straße beidseitig das Zeichen 315 (Parken auf dem Gehweg) einzurichten. Begründung: Auf der Seite der geraden Hausnummern ist das Zeichen 315 bereits eingerichtet. Vermehrte Kontrollen der Stadtpolizei führten dazu, dass auf der Seite der ungeraden Hausnummern abgestellte PKW, die mit nur einem Reifen auf dem Gehweg standen, ein Verwarngeld bekamen. Es muss erwähnt werden, dass beide Gehwege identisch und zwei Meter breit sind. Hier erschließt es sich dem OBR nicht, weshalb das Zeichen 315 nur einseitig eingerichtet ist. Um den Gegenverkehr besser passieren zu lassen und auch den Anwohnern Sicherheit zu geben, wie sie überhaupt noch Parken dürfen, möchte der OBR auf beiden Seiten das Zeichen 315 eingerichtet haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 173/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Annahme)
Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-FuĂźwegs zwischen Konstanzer StraĂźe und Ferdinand-Porsche-StraĂźe in Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1304 entstanden aus Vorlage: OF 152/11 vom 12.12.2021 Betreff: Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-FuĂźwegs zwischen Konstanzer StraĂźe und Ferdinand-Porsche-StraĂźe in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den zurzeit durch groĂźe PfĂĽtzen nur schlecht begehbaren sogenannten Aldi-Weg zwischen Konstanzer StraĂźe und Ferdinand-Porsche-StraĂźe wieder trockenen FuĂźes begehbar zu machen, um ĂĽberflĂĽssigen Pkw-Verkehr aus dem Stadtteil zum namensgebenden Einzelhandel zu vermeiden. Der Weg wird von vielen Menschen aus dem Stadtteil Fechenheim intensiv genutzt! Situation Lage Foto: Thomas Dorn Quelle: Google Maps, Google Bilder 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2230 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 entstanden aus Vorlage: OF 162/11 vom 12.12.2021 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Der Magistrat wird gebeten, für eine Wohnbebauung für die Flurstücke 299/1 und 296/6 des Kleedreiecks zwischen Willmannstraße und Baumertstraße (etwa 1.000 Quadratmeter ) in Fechenheim eine Vorplanung zu erarbeiten. Begründung: Das oben beschriebene Gelände im Herzen des Stadtteils Fechenheim, an prominenter Stelle und im Besitz der Stadt Frankfurt, liegt seit Jahren brach. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es nicht zielführend, ein derartiges Gelände über einen großen Zeitraum nicht zu nutzen und auf eine Bebauung mit Wohnungen zu verzichten. Situationsplan Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Antrag vom 26.08.2023, OF 493/11 Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 737 Antrag vom 08.11.2023, OF 527/11 Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 791 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 0
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1306 entstanden aus Vorlage: OF 158/11 vom 12.12.2021 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: - Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße); - Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen); - Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung); - Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen); - Wächtersbacher Straße Seckbach: - Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße); - Auerfeldstraße (vor dem Huthpark); - An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: - Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Begründung: Den Fußgängerinnen und Fußgängern wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Menschen mit Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrerinnen und Radfahrern - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot, auf Radwegen zu halten oder gar zu parken, wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt-Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn Alt-Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn Burglehen 15:00 Foto: Thomas Dorn Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr
Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Fahrradwege 09 - Erneuerung Fahrradweg Jakobsbrunnenstraße in Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 844 entstanden aus Vorlage: OF 99/11 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradwege 09 - Erneuerung Fahrradweg Jakobsbrunnenstraße in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Jakobsbrunnenstraß e auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen den Straßen Am Gansbühel und Ernst-Heinkel-Straße zeitnah mit einer neuen Fahrbahndecke zu sanieren und in einen verkehrssicheren Zustand ohne Schlaglöcher zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, mit fehlenden Asphaltstücken und mehrfach an vielen Stellen geflickt ist die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße. Eine neue Fahrbahndecke wird die Fahrsicherheit und Befahrbarkeit deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 402 Aktenzeichen: 66 2
Mehr Verkehrssicherheit in der Pfortenstraße ab Hausnummer 32 bis 38
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 494 entstanden aus Vorlage: OF 32/11 vom 24.05.2021 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Pfortenstraße ab Hausnummer 32 bis 38 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob in der Pfortenstraße vor den Hausnummern 32 bis 38 Bordsteinaufsetzer (Frankfurter Hüte) angebracht werden können. Sollte die Maßnahme nicht umsetzbar sein, wird der Magistrat gebeten, durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) einen alternativen Vorschlag für mehr Verkehrssicherheit erarbeiten zu lassen . Begründung: In diesem Bereich ist die Straße, durch auf der Fahrbahn einseitig parkende Fahrzeuge, sehr eng. Das Passieren zweier Kraftfahrzeuge ist nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. Anwohner beobachten aber immer wieder, dass Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen, um nicht warten zu müssen. Dies erfolgt mit erhöhter Geschwindigkeit und birgt eine deutliche Gefahrenquelle für Anwohner und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2140 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1453 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 495 entstanden aus Vorlage: OF 33/11 vom 21.05.2021 Betreff: Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 315 der Anlage der StVO (Gehwegparken) in der Mittelseestraße zwischen Pfortenstraße und Am Hennsee einzurichten. Begründung: Ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge verringern die restliche Fahrbahnbreite auf unter 3 Meter, weshalb die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim nicht mehr linksseitig im Einsatzfall aus ihrem Gerätehaus ausrücken kann. Gehwegparken würde Abhilfe schaffen. Der Bürgersteig ist auf beiden Seiten so breit, dass trotz Gehwegparken beispielsweise eine Person mit Kinderwagen dort passieren kann. Zum besseren Verständnis sind zwei Bilder beigefügt. Es bleibt dem Magistrat überlassen, welche Seite die Einrichtung erhält. Die gerade Hausnummernseite würde sich anbieten, weil dort das Parken nur auf einem kurzen Stück erlaubt ist. (linksseitig gerade Hausnummern) Quelle: B. Wiewiorra Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2064 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1527 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten
Anregung vom 05.07.2021, OA 41 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 20.04.2021 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80 Prozent Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu nutzen, um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim oder in der Starkenburger Straße; zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet; zwei E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße; zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit E-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürgers gesetzt oder dort, wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar nicht auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund, den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben, um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. "Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits zehn Prozent aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten neun Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend, nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Anregung vom 17.03.2025, OA 537 Antrag vom 17.03.2025, OF 708/11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 483, 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 07.09.2021 Aktenzeichen: 91 50
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station „Ostbahnhof“) durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle „Baumertstraße“ Vortrag des Magistrat
Anregung vom 25.01.2021, OA 675 entstanden aus Vorlage: OF 800/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" führt, sondern noch die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" und "Baumertstraße" in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße - Weismüllerstraße Ost - Weismüllerstraße West - Schielestraße - Peter-Behrens-Straße - Hugo-Junkers-Straße - Carl-Benz-Straße Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Straße soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig: eine Linienführung über die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" sowie "Baumertstraße". Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 95 Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 583, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1128, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Errichtung eines Fußgängerüberwegs vom Kleedreieck (Alt-Fechenheim 72) über die Willmannstraße in Richtung Alt-Fechenheim 74
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6962 entstanden aus Vorlage: OF 789/11 vom 16.11.2020 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberwegs vom Kleedreieck (Alt-Fechenheim 72) über die Willmannstraße in Richtung Alt-Fechenheim 74 Der Magistrat wird gebeten, an der o. g. Stelle einen Fußgängerüberweg zu errichten, der die Sicherheit der querenden Fußgänger erhöht. Begründung: Vom Kleedreieck kommend queren viele Fußgänger die Willmannstraße, um die Einkaufsstraße Alt-Fechenheim sowie die dort ansässigen Geschäfte zu erreichen. Die Willmannstraße ist an dieser Ecke zum Kleedreieck stark befahren und durch den kurvigen Verlauf der Fahrbahn für Fußgänger schlecht einsehbar. Ein Fußgängerüberweg schafft mehr Sicherheit für die Fußgänger und erhöht die Aufmerksamkeit der Autofahrer gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 523 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzungsbereich Gründenseestraße/Baumertstraße sicherer machen
Antrag vom 28.10.2020, OF 787/11 Betreff: Kreuzungsbereich Gründenseestraße/Baumertstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: An der Kreuzung Baumertstraße X Gründenseestraße einen Spiegel zu installieren. Der Spiegel soll gegenüber der Einmündung Gründenseestr. (aus dem Sackgassenbereich, in dem sich der Bunker befindet) installiert werden, um Fahrzeugen die nach links in die Baumertstraße einbiegen bessere sicht auf den ankommenden Verkehrt zu gewährleisten. Begründung: Durch den hohen Parkdruck im Gebiet, sowie die immer größer werdenden Fahrzeuge wird der Einmündungsbereich oft sehr knapp mit großen Fahrzeugen zugeparkt, so dass man kaum in die Baumertstraße sehen kann und herannahende Fahrzeug erst im letzten Moment erkennen kann. Mit einem Spiele ließen sich gefährliche Situationen vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 787/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 787/11 wurde zurückgezogen.
Änderung der Parksituation Pfortenstraße 1, ehemaliges 7. Revier
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 774/11 vom 22.08.2020 Betreff: Änderung der Parksituation Pfortenstraße 1, ehemaliges 7. Revier Der Magistrat wird gebeten, vier der Parkplätze vor dem ehemaligen 7. Polizeirevier in der Zeit von montags bis freitags, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, für Einsatzfahrzeuge der Polizei und Besucher des Reviers bereitzustellen und die restlichen Stellplätze für die Öffentlichkeit freizugeben. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, nach Ablauf eines Jahres zu prüfen und zu berichten, ob weitere Parkplätze freigegeben werden können. Begründung: In Fechenheim herrscht großer Parkdruck. Nach dem Wegzug des 7. Polizeireviers werden die Parkplätze dringend benötigt, um in diesem Bereich für Entlastung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 405 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Wohnbebauung auf dem Kleedreieck
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6609 entstanden aus Vorlage: OF 754/11 vom 07.08.2020 Betreff: Wohnbebauung auf dem Kleedreieck Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Kleedreieck im Gesamten, das Grundstück Willmannstraße 1 im B esonderen, nach mindestens 30 Jahren Debatte und elf Jahren intensiver, aber erfolgloser Bearbeitung im Rahmen des Projekts aktive Kernbereiche (Stadtplanungsamt und aktive Nachbarschaften) dringend benötigter Wohnbebauung zugeführt wird. Begründung: Das Areal Kleedreieck - im Zentrum des Stadtteils gelegen - wurde, obwohl mindestens zur Hälfte in städtischer Hand, nie einer adäquaten, dringend benötigten Wohnbebauung zugeführt. Nach 30 Jahren müssen nun alle Hürden überwunden werden und das eigentliche Ziel, mehr Wohnraum in Frankfurt zu schaffen, zeitnah auch für diesen Bereich anvisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 54 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 0
Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums Pfortenstraße 44
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5697 entstanden aus Vorlage: OF 643/11 vom 01.01.2020 Betreff: Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums Pfortenstraße 44 Der Magistrat wird gebeten, sich für den Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums in der Pfortenstraße 44 einzusetzen. Begründung: Das zum Kinder- und Familienzentrum gehörende Haus der Familienbildung (ehemaliges Pfarrhaus), welches dem Evangelischen Regionalverband gehört, möchte dieser verkaufen. Da es die Stadt Frankfurt bis dato nicht kaufen möchte, könnte dies bei einem Verkauf an Dritte bedeuten, dass die wichtige Arbeit des Familienzentrums dort nicht mehr stattfinden kann. Diese Arbeit beinhaltet z. B. stadtteiloffene Angebote für Familien und die stark nachgefragte Sozialberatung. Ohne dieses wichtige, kostenfreie Angebot, das zu jedem Kinder- und Familienzentrum gehört, würde der Stadtteil abgewertet werden und Personen, welche ein entsprechendes Angebot annehmen wollten, müssten in andere Stadtteile ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1923 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 51
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße
Antrag vom 17.01.2020, OF 688/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 84 2020 Die Vorlage OF 688/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Umgestaltung Spielplatz Am Hennsee
Antrag vom 17.01.2020, OF 687/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Umgestaltung Spielplatz Am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Spielplatzes am Hennsee werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohner. Der Kindergarten, der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt, benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen, wäre es sinnvoll den Spielplatz Konstanzer Str./ Bodenseestr. für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 83 2020 Die Vorlage OF 687/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
Antrag vom 30.12.2019, OF 669/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vor allem unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2020 Die Vorlage OF 669/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anbringen eines Gebotsschildes halbseitiges Parken, beidseitig in der Kleestraße Parklösungen für die Mittelseestraße finden
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4939 entstanden aus Vorlage: OF 599/11 vom 30.07.2019 Betreff: Anbringen eines Gebotsschildes halbseitiges Parken, beidseitig in der Kleestraße Parklösungen für die Mittelseestraße finden Der Magistrat wird aufgefordert, halbseitiges Parken auf dem Gehweg (mittels Verkehrszeichen 315) ab Beginn und auf beiden Seiten der Kleestraße einzurichten. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, halbseitiges Parken in der Mittelse estraße zu legalisieren und in diesem Bereich die Beschilderung und Markierungen zu überprüfen. Begründung: Im Ortskern von Fechenheim besteht erhöhter Parkdruck. Kleestraße: In der Kleestraße (Einbahnstraße) gilt ein halbseitiges Parken auf beiden Seiten der Straße, wie durch Markierung auf der Fahrbahn und dem Gehweg ersichtlich ist (siehe Foto). Seit März 2019 erhielten sehr viele Anwohnerinnen und Anwohner, die in der Kleestraße parkten, schriftlich erteilte Ordnungswidrigkeiten, welche durch die Stadt Frankfurt verschickt wurden, da eine Privatperson diese mit einem mobilen Endgerät fotografierte und meldete. Seit Juni 2019 wurden vermehrt Anzeigen geschrieben. Die Anwohner sind wegen der verwirrenden Parkwinkel und der seit Jahren gängigen und gelebten Parkpraxis völlig verunsichert. Ein Gebotsschild fehlte in der Einfahrt der Straße (siehe Foto 2). Der Parkraum in der Kleestraße ist sehr knapp bemessen und es herrscht Parkdruck. Ein vollflächiges Parken von Pkw auf der Straße würde den Durchgangsverkehr, insbesondere für RTW und Feuerwehr, aufgrund der schmalen Fahrbahn massiv beeinträchtigen. Mittelseestraße: Seit mehreren Jahrzehnten wird in der Mittelseestraße auf der Seite von der Feuerwehr bis zur Hausnummer 33 halb auf dem Gehweg geparkt. Das Parken auf dieser Seite ist in dieser Art so gelebte Praxis. Für die Fußgänger ist grundsätzlich genug Platz auf dem Gehweg vorhanden. Da auf der gegenüberliegenden Seite das Parken in diesem Bereich zwischen den Hausnummern 32 und 38 erlaubt ist und dort komplett auf der Straße geparkt wird - schon seit Jahrzehnten -, ist es auch gar nicht möglich, auf der ungeraden Seite anders zu parken, da sonst kein breiteres Fahrzeug, wie z. B. die Müllabfuhr oder die Feuerwehr, in diesem Bereich mehr durch die Mittelseestraße fahren könnte. Bilder zur Örtlichkeit Kleestraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 125 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Martin-Böff-Gasse Einbahnstraße
Antrag vom 31.07.2019, OF 598/11 Betreff: Martin-Böff-Gasse Einbahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird auf Grund immer wieder vorkommender Beinahe-Unfall-Situationen durch 360 Grad Wendungen aus der Straße Alt Fechenheim in die Martin-Böff-Gasse, aufgefordert, die Martin-Böffgasse zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße zur Einbahnstraße in Richtung Süden umzuwidmen. Die neue Situation ist durch entsprechende Beschilderung auszuweisen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 598/11 wurde zurückgezogen.
Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Anregung vom 17.06.2019, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 583/11 vom 17.06.2019 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgang: B 144/19; B 154/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit dem 31.12.2010 weggefallen und wie viele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind; 2. ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet werden; 3. wo die im Bericht B 154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim GmbH und des Magistratsberichtes B 144 sind seit dem 01.01.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden, und keine Seniorenwohnungen mehr. Dieselbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Am Roten Graben" in Fechenheim. Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es für ältere Menschen immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen, ist keine geeignete Lösung, wenn die Wohnungsbaugesellschaften keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich, günstigen und adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, dass diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Im Bericht B 154 wird beschrieben, dass eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen gefunden worden. In der Erläuterung des Berichts B 154 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht B 154: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, [. .] die das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld [...] - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 439 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4355, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0
Fachfeldstraße sicherer gestalten
Antrag vom 03.06.2019, OF 570/11 Betreff: Fachfeldstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ursprünglich vorhandenen Bodenschwellen (bspw. Kölner-Teller) und Piktogramme "Vorsicht Schulkinder" in der Fachfeldstraße wieder herzustellen. Begründung: Vor der Sanierung der Fachfeldstraße waren in Höhe der Hausnummer 27 und 38 Bodenschwellen in Form von Kölner-Tellern sowie Piktogramme vorhanden, welche auf die besondere Verkehrssituation der dort ansässigen Schulen "Am Mainbogen und Freiligrath" hinwiesen und die Autofahrer zu der gebotenen Vorsicht und Anpassung ihrer Fahrweise anhielten. Dieser Zustand soll wieder hergestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 570/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 570/11 wurde zurückgezogen.
Einrichtung „Absolutes Halteverbot“ Am Hennsee/Baumerstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 557/11 vom 09.03.2019 Betreff: Einrichtung "Absolutes Halteverbot" Am Hennsee/Baumerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das "Eingeschränkte Halteverbot" (Zeichen 286 StVO) in ein "Absolutes Halteverbot" (Zeichen 283 StVO) zu ändern. Begründung: Trotz Zeichens 286 StVO werden regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand in der Straße Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße beobachtet. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein absolutes Halteverbot würde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen, als es das eingeschränkte Halteverbot ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1452 Aktenzeichen: 32 1
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