Meine Nachbarschaft: Klosterhofstraße
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Vorlagen
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 298/6 vom 29.02.2012 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese in Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist; - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde; - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrats soll alle Verkehrsströme inklusive Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Begründung: Durch die Sperrung der Parkplatz-Ausfahrt des Lebensmittelmarktes zur Lenzenbergstraße ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer sorgt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße wird von den aus Richtung Alt-Zeilsheim kommenden Verkehrsteilnehmer immer häufiger missachtet. Das verbotswidrige Abbiegen ist aber die einzige Möglichkeit, ohne weiträumige Umwege in die Siedlung Taunusblick zu fahren. Bei Ausfahrten vom Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst werden bei Rotphasen Fuß- und Radwege blockiert und zeitgleich auf den Parkplatz einfahrende Pkws behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 772 entstanden aus Vorlage: OF 224/6 vom 16.12.2011 Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich mit der Klosterhofstraße ein Haltverbot einzurichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Gehweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen vier Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der nördlichen Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen als "Geisterfahrer" auf der linken Fahrbahnseite. Von der Klosterhofstraße kommende Fahrzeuge können nicht mehr in die Blauländchenstraße einbiegen und durch die Bepflanzung auf dem Grundstück der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Haltverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und somit der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2011, OF 227/6 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die städtische Liegenschaft an der West-Höchster Straße für einen Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung geeignet ist. Begründung: An der West-Höchster Straße, in Verlängerung des Parkplatzes des Lebensmittelmarktes hat die Stadt Frankfurt einige Flurstücke, die sich dazu anbieten könnten, eine große Kinderbetreuungseinrichtung für die Stadtbezirke Zeilsheim Süd und Sindlingen Nord zu errichten. Die genannten Flurstücke tragen die Bezeichnung 176/73, 176/81, 176/86, 176/90, 176/92, 176/93. Im Bebauungsplan B831 ist diese 2.400m2 große Fläche als öffentliche Grünfläche - Spielfläche festgesetzt. Die derzeitige Situation an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, im Stadtteil Zeilsheim und dem angrenzenden Stadtteil Sindlingen ist sehr kritisch. Um die geforderten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, werden viele Möglichkeiten ausgeschöpft, die keinen langfristigen Charakter haben. Mit einem Neubau würden Übergangslösungen hinfällig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2012 Die Vorlage OF 227/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 156/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Maßnahmen für Kindergärten und Kinderkrippen Vorgang: OM 4788/11 OBR 6; ST 146/11 Der Magistrat wird gebeten, die bislang erfolgten und aktuell geplanten Maßnahmen zur Errichtung von zusätzlichen Kindergärtenplätzen und Kinderkrippenplätzen für den Stadtteil Zeilsheim aktualisiert vorzustellen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2011, ST 146, wurde zum Stichtag 31.12.2009 eine Bilanz der Situation an Krippen und Kindergärten gezogen. Da einige der dort vorgestellten Maßnahmen (20 Plätze in der kath. Gemeinde St. Bartholomäus und ein Neubau mit 30 Plätzen in der Klosterhofstraße) nicht erfolgten und dadurch die Not der Eltern an einer adäquaten Versorgung ihrer Sprösslinge nicht gelindert wurde, ist eine Aktualisierung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 126 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich der Sachstand der Anregung vom 21.04.2009, OM 3172, mittlerweile darstellt. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrat stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große Lkws durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-à-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang von Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier ist eine Überfahrt mit 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von bis zu 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Zustand des Friedhofes, Umbaupläne vorstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2011, OF 90/6 Betreff: Zeilsheim: Zustand des Friedhofes, Umbaupläne vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat 6 über den aktuellen Sachstand der Planungen zum Abriss und Neubau der Gebäude auf dem Zeilsheimer Friedhof (Welschgrabenstraße 20) zu informieren. Folgende Fragen sollten dabei auf alle Fälle qualifiziert beantwortet werden: - Wann werden die Umbaumaßnahmen beginnen - Welche Gebäude werden davon betroffen sein - Wurden die Interessen und Bedürfnisse der Besucher und Nutzer/Mitarbeiter ausreichend berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form und welche Veränderungen wurden vorgenommen Wenn nein, warum nicht und wann wird diese Einbindung geschehen - Wie hoch werden die Kosten für die Umbaumaßnahmen sein - Können finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Baumaßnahme außerhalb der bescheidenen Finanzsituation des Friedhofsamtes durchzuführen - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den desolaten Pflegezustand der Wege und Verkehrsflächen nachhaltig zu verbessern. Begründung: Die Gebäude des Zeilsheimer Friedhofs sind seit Jahren nicht mehr zeitgemäß wodurch eine ordentliche und zweckentsprechende Nutzung der Friedhofsanlage kaum mehr möglich ist. Nach einer Ortsbegehung Anfang 2010 zum Abriss der Nebengebäude wurden keine weiteren Schritte vorgestellt. Der jetzige Zustand des Friedhofs ist unwürdig und sorgt täglich für Verärgerung und Empörung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Pflege und Unterhaltung könnte intensiver sein. Die Wege und Verkehrsflächen sind nicht mehr in einem ordentlichen Zustand und können nur mit erhöhter Achtsamkeit zu benutzen. Die Müllsammelbehälter quellen wochenlang über. Die Brunnen benötigen dringend eine Überholung. Die Vorhaltung eines ordentlichen und gepflegten Friedhofs ist städtische Angelegenheit und sollte nicht aus den reinen Einnahmen der Friedhofsgebühren finanziert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 60 2011 Die Vorlage OF 90/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die die Klosterhofstraße auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OM 10/11 OBR 6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in die Blauländchenstraße, dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der West-Höchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der Ev. Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und vier Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über die Blauländchenstraße und die Einmündung mit der Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung, wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und die unübersichtliche Kurve in der Klosterhofstraße für die 6-10-jährigen Kinder eine große Gefahr darstellt. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule es ursprünglich favorisiert hatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 863
Zeilsheim: Frankfurts Seniorenfreundlichkeit auch im Feld zeigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2011, OF 52/6 Betreff: Zeilsheim: Frankfurts Seniorenfreundlichkeit auch im Feld zeigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 2-3 Bänke aufzustellen, damit sich naherholungsbedürftige Bürger, insbesondere Senioren in der Zeilsheimer Feldgemarkung kurz ausruhen können. Im ersten Schritt hat hierbei der Feldweg von der Blauländchenstraße bis zum Bahnübergang in Kriftel oberste Priorität. Die Mittel für diese Maßnahmen (höchstens 5000 Euro) werden aus dem Ortsbeirats-Budget getragen. Die Standorte sollen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat festgelegt werden. Begründung: Die Zeilsheimer Feldgemarkung in Richtung Kriftel ist eine beliebte Strecke zum Spazierengehen für die Bürger des Stadtteils. Der Ortsbeirat und die Zeilsheimer Mandatsträger wurden mehrfach angesprochen, dass es keine Möglichkeit zum Ausruhen in der Gemarkung gibt. Insbesondere die älteren und mobiliätseingeschränkten Spaziergänger können dieses Kleinod der Naherholung nicht mehr aufsuchen, da die fehlenden Bänke einen Sparziergang unnötig erschweren. Im Zuge der Seniorenfreundlichkeit, die in Zeilsheim durch die Altersstatistik besondere Bedeutung genießen sollte, wird eine solche Maßnahme einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Qualität leisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 9 2011 Die Vorlage OF 52/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÜbergangslösung für IGS West in Zeilsheim unterstützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 10 entstanden aus Vorlage: OF 16/6 vom 08.04.2011 Betreff: Übergangslösung für IGS West in Zeilsheim unterstützen Der Ortsbeirat 6 stimmt der von Bildungsdezernentin Jutta Ebeling vorgeschlagenen Übergangslösung für das Schuljahr 2011/2012 zu, nämlich weitere Container für insgesamt vier Klassen auf dem Schulhof der Käthe-Kollwitz-Schule aufzustellen. Die wegfallende Fläche des Schulhofs wird dadurch ersetzt, dass ein Teil des neben der Schule entlang führenden Frankenthaler Weges für den Autoverkehr gesperrt und dem Schulgelände als Schulhof zugeschlagen wird. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, umgehend auch eine Lösung für das darauffolgende Schuljahr 2012/2013 zu entwickeln, die einen geordneten Schulbetrieb zulässt. Begründung: Beide betroffenen Schulen, sowohl die IGS West als auch die Käthe Kollwitz-Schule, befürworten die Lösung für das Schuljahr 2011/2012. Das Straßenverkehrsamt hat diese Lösung geprüft und für durchführbar erachtet. Für die Schulen und die Anwohner stellt der Vorschlag für den Übergang eine vertretbare Lösung dar. Aber auch für das Schuljahr 2012/2013 muss umgehend eine Lösung gefunden werden, die einen geordneten Schulbetrieb auf dem Gelände ermöglicht. Obwohl bereits seit Herbst 2010 bekannt ist, dass die IGS auch nach den Sommerferien 2012, unter Umständen noch für das gesamte Schuljahr 2012/2013, an dem jetzigen Übergangsstandort in Zeilsheim bleiben muss, hat Schuldezernentin Jutta Ebeling bisher noch keine Lösungen vorgeschlagen oder wenigstens Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Damit darf jetzt aber nicht mehr gewartet werden, denn 2012/2013 müssen dann wiederum 100 Kinder zusätzlich auf dem jetzt schon aus allen Nähten platzenden Gelände untergebracht werden. Dafür ist eine rechtzeitige Planung und Vorbereitung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2011, ST 812 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 212 Aktenzeichen: 40 33
Planung für die IGS West an der Käthe-Kollwitz-Schule vorstellen; Bürger beteiligen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2011, OF 17/6 Betreff: Planung für die IGS West an der Käthe-Kollwitz-Schule vorstellen; Bürger beteiligen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie sich die weitere Planung für die Käthe-Kollwitz-Schule und die dort vorübergehend untergebrachte IGS West gestaltet. Der Bericht sollte unter anderem zu folgenden Fragen Stellung nehmen: 1. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Sperrung des Frankenthaler Weges für die Verkehrssituation in der Siedlung südlich der Westhöchster Straße 2. Ist es zutreffend, dass der Detmolder Platz in die Nutzung durch die Schule einbezogen werden soll? Wenn ja, ab wann und wie soll der Platz genutzt werden? Wie hoch sind die Kosten, einschließlich der Wiederherstellung dieser Grünanlage? 3. Wann ist mit dem tatsächlichen Umzug der IGS West in den Neubau nach Höchst zu rechnen? 4. Wann kann demnach der Rückbau der provisorischen Gebäude beginnen und wann kann das Schulgelände wieder in seiner ursprünglichen Form genutzt werden? Wie hoch werden die Kosten für den Rückbau sein und sind die finanziellen Mittel eingeplant? 5. Ab wann können die derzeit für schulische Zwecke genutzten Räume des ehemaligen evangelischen Gemeindehauses für eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche genutzt werden, so wie dies ursprünglich geplant war. (OA 646 vom 06.05.2008) 6. Welche Vorkehrungen trifft der Magistrat, die wachsenden Schülerzahlen der Grundschule zu bewältigen und wie kann das zunehmende Raumproblem der Käthe-Kollwitz-Schule bis zum Auszug der IGS West gelöst werden. 7. Wie ist die Bewertung des Brandschutzes für das Schulgebäude und die geplanten Maßnahmen, gerade im Bezug auf die Einhaltung der Fluchtwege und Rettungszufahrten? 8. Warum ist für die geplanten Maßnahmen eine Bürgerbeteiligung der unmittelbar betroffenen Nachbarn, sowie der Anwohner der Siedlung noch nicht erfolgt und ist zukünftig eine Bürgerbeteiligung beabsichtigt? Begründung: Aus der geplanten zweijährigen Unterbringung der IGS West mit zwei Jahrgangsstufen im Gebäude der Käthe-Kollwitz-Schule ist entgegen den Absprachen eine längerfristige Nutzung geworden, die nach jetziger Planung bis 2013 Bestand haben wird, bis die IGS West in den Neubau nach Höchst umziehen kann. Aus den zwei Jahrgangsstufen werden dem entsprechend fünf Jahrgangsstufen mit weit über 500 Schülern. Das Schulgelände ist in keinster Weise für solche Schülerzahlen ausgelegt, zumal die Käthe-Kollwitz-Schule als Grundschule zusätzlich über 250 Grundschüler unterbringen muss. Um die erhöhte Schülerzahl aufnehmen zu können, wurden sämtliche verfügbare Flächen auf dem Schulgelände, die nicht zu den notwendigen Bewegungsflächen für die Pausenzeiten gehören, mit Containern belegt. Mit politischem Geschick vor Ort und mit Unterstützung des Ortsbeirats konnte 2009 die angrenzende Liegenschaft des ehemaligen evangelischen Gemeindehauses zur vorübergehenden schulischen Nutzung gesichert werden. Ohne diese Voraussicht wäre die Schulraumnot an der Käthe-Kollwitz-Schule längst ab dem Schuljahr 2011/2012 nicht mehr bewältigbar. Mit dem Schuljahr 2011/2012 werden die Flächen insbesondere für die Grundschüler der Käthe-Kollwitz-Schule dennoch zu knapp. Daher wurde nun als schnelle Notlösung eine Sperrung eines Teilstückes des Frankenthaler Weges (ca. 360 m2) angedacht, um diese Fläche für die Schule nutzen zu können. Zudem wird über eine eventuelle Nutzung des Detmolder Platzes spekuliert. 2009 wurde der für 147.000 Euro neugestaltete Platz mit einer Skulptur des bedeutenden Frankfurter Künstlers Hans Steinbrenner eingeweiht. Steinbrenner hatte zu seinen Lebzeiten noch den exakten Standort ausgewählt. Das Stadtschulamt hat bis heute keine umfassende Gesamtplanung vorgelegt, die von den beiden Schulgemeinden gefordert und von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird. Stattdessen werden jähr für Jahr nur provisorisch Tatsachen geschaffen. Auch ist bei keiner der bereits durchgeführten und beabsichtigten Umgestaltungsmaßnahmen eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden, obwohl die geplante eventuelle Straßensperrung und eventuelle Einbeziehung des Detmolder Platzes, nicht nur die Schule, sondern insbesondere auch die unmittelbaren Anwohner, die Anlieger der angrenzenden Straßen und darüber hinaus alle Zeilsheimer Bürger betreffen. Auch der Ortsbeirat 6 sollte künftig rechtzeitig und umfassend über weitere Maßnahmen, die auch für die kommenden Schuljahre geplant sind, informiert und gehört werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 8 2011 Die Vorlage OF 17/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4511 entstanden aus Vorlage: OF 1560/6 vom 25.08.2010 Betreff: Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen! Der Magistrat wird gebeten, durch Aufstellen von Hinweisschildern deutlich zu machen, dass der "Zeilsheimer Rosenpark" (Kleinparkanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim/ Greifswalder Weg) und der angrenzende Spielplatz an der Straße Neu-Zeilsheim nicht als Hundetoilette genutzt werden dürfen. Begründung: Mit der Platzierung von Hinweistafeln an den Zugängen soll den Hundebesitzern deutlich gemacht werden, dass der idyllische Rosenpark keine Hundetoilette ist und auch hier die Regeln der Grünflächensatzung eingehalten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1451 Aktenzeichen: 67 0
Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
Grundstück Blauländchenstraße Zeilsheim kaufen und für Jugendeinrichtungen nutzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 646 entstanden aus Vorlage: OF 803/6 vom 19.04.2008 Betreff: Grundstück Blauländchenstraße Zeilsheim kaufen und für Jugendeinrichtungen nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück des evangelischen Regionalverbandes an der Blauländchenstraße käuflich zu erwerben. Das Grundstück soll dann für die Käthe-Kollwitz-Schule (Betreuungsangebote für Schulkinder) und für die Jugendarbeit in Zeilsheim zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Der evangelische Regionalverband will dieses Grundstück samt der darauf befindlichen Gebäude verkaufen, um mit dem Geld den Bau eines dringend benötigten Gemeindehauses in Zeilsheim zu ermöglichen. Durch den Bau dieses Gemeindehauses wiederum würden an anderer Stelle weitere Räumlichkeiten frei, die für wichtige soziale Einrichtungen in Zeilsheim genutzt werden würden. Der Regionalverband hatte bereits einen Käufer für das Grundstück, der einen Kaufpreis von, wie am Runden Tisch gesagt wurde, 900.000 Euro gezahlt hätte. Dazu hätten aber alle Bäume auf dem Grundstück gefällt werden müssen. Dazu hat das Umweltamt der Stadt Frankfurt die nötige Genehmigung nicht erteilt, der Kauf zerschlug sich. Es wäre jedoch von großem Vorteil für alle Beteiligten, wenn die Stadt Frankfurt das Grundstück mit den Gebäuden selber erwerben würde, da damit gleich mehrere Probleme gelöst werden könnten: 1. Den Kirchengemeinden und damit verschiedenen sozialen Projekten in Zeilsheim wäre sehr geholfen. Aber nicht nur das: 2. Zeilsheim hat noch Bedarf für ein Jugendzentrum für die Jugendlichen ab den Altersstufen 15 Jahre bis ca. 19 Jahre. Die Einrichtungen, die in Zeilsheim zurzeit von den Jugendlichen genutzt werden, sind unzureichend. Der Jugendtreff in der alten Post im Frankenthaler Weg wird sehr gut angenommen, ist auch immer gut besucht; aber nur für die Altersgruppen bis zu ca. 14 Jahren. Für die Altersgruppen darüber hinaus gibt es in Zeilsheim keine Angebote, keinen Jugendtreff. Das Grundstück der evangelischen Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße wäre ideal für ein Jugendzentrum der Jugend ab 14 Jahre. 3. Außerdem wäre das Grundstück ideal, um den Bedarf der angrenzenden Käthe-Kollwitz-Schule zu erfüllen, die, wie sehr kurzfristig vor wenigen Wochen entschieden wurde, schon ab dem nächsten Schuljahr für zunächst drei Jahre eine integrierte Gesamtschule ab der 5. Klasse zusätzlich aufnehmen soll. Schon derzeit fehlen an der Käthe-Kollwitz-Schule Räume, um eine vernünftige Betreuung der Schulkinder im Rahmen eines Ganztagsangebots sicherstellen zu können. Dieser Mangel wird mit Einrichtung der Gesamtschule nun noch deutlich verschärft werden. Durch Nutzung des angebotenen Grundstücks ließen sich also gleich drei drängende Probleme in Zeilsheim auf einen Schlag lösen - und das zu einem Schnäppchenpreis! Die Stadt Frankfurt sollte hier schnellstens zuschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 586 Bericht des Magistrats vom 06.03.2009, B 141 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung der KAV am 02.06.2008, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 646 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.06.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 09.06.2008, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 646 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 12.06.2008, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 646 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD und Stv. Seitz (= Annahme) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 646 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD, ÖkoLinX-ARL und Stadtv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 646 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD, LINKE., NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4156, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 51
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