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Meine Nachbarschaft: Kleestraße

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.

04.10.2014 · Aktualisiert: 13.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten

12.05.2014 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet.
Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahntrasse der Linie 11 ab „Alt-Fechenheim“ als Rasengleis

25.11.2013 · Aktualisiert: 25.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 222/11 vom 25.11.2013 Betreff: Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis Der Magistrat wird beauftragt, die Straßenbahntrasse der Linie 11 ab der Haltestelle "Alt-Fechenheim" bis zur Endhaltestelle "Schießhüttenstraße" als Rasengleis anzulegen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die vorhandenen Übergänge sollen analog zur neu gestalteten Mainuferpromenade mit Pflaster gestaltet werden. Das Projekt soll in das Programm "Schöneres Frankfurt" und dort in die Prioritätenliste aufgenommen werden. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und dem Programm "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hierzu ohne Zweifel beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 355 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel

02.09.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2461 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 16.08.2013 Betreff: Ausweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Der Magistrat wird beauftragt, aus sicherheits- und lärmbedingten Gründen in dem hauptsächlich als Wohngebiet genutzten Abschnitt der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen

17.06.2013 · Aktualisiert: 12.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 entstanden aus Vorlage: OF 179/11 vom 27.05.2013 Betreff: Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beschilderung der Straße Am Gansbühel in Fechenheim so zu verändern, dass motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen können, dass in dieser Straße nur Anliegerverkehr gestattet ist. Begründung: Die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" und "Anlieger frei" befinden sich erst mehrere Meter hinter dem Tempo-30-Zonen-Schild. Sie sind erst erkennbar, wenn man bereits in die Straße eingefahren ist. Das führt in der Praxis dazu, dass alle Fahrzeuge, die in die Straße eingebogen sind, diese auch durchfahren. Die beste Lösung wäre, die Schilder an den Straßenbeginn zu versetzen und eine Beschilderung auf der Straße Alt-Fechenheim, die die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf hinweist, dass es sich bei der Straße Am Gansbühel um eine Anliegerstraße handelt, aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fitnessgeräte für Senioren

18.06.2012 · Aktualisiert: 12.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2012, OM 1318 entstanden aus Vorlage: OF 135/11 vom 29.05.2012 Betreff: Fitnessgeräte für Senioren Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Wiese am Abenteuerspielplatz (Konstanzer Straße/Bodenseestraße) einige Fitnessgeräte für Senioren aufzustellen. Begründung: Fechenheimer Senioren wünschen sich altersgerechte Fitnessgeräte. Die Wiese am Abenteuerspielplatz ist hierfür bestens geeignet, da sie sich zentral mitten im Ort befindet und gut erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1610 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung des Vorplatzes der Kita 27 in Alt-Fechenheim 112

14.05.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1176 entstanden aus Vorlage: OF 116/11 vom 21.04.2012 Betreff: Umgestaltung des Vorplatzes der Kita 27 in Alt-Fechenheim 112 Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des in Fechenheim angewendeten Bund-Länder-Programms "Aktive Kernbereiche in Hessen" Varianten zur Gestaltung der Platzfläche vor der Kita 27, Alt-Fechenheim 112, zu erarbeiten. An diesem Planungsprozess sind die Anliegerinnen und Anlieger sowie Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils sowie der Ortsbeirat zu beteiligen. Begründung: Mit Schreiben vom 07.12.2011 teilte der Eigenbetrieb Kita Frankfurt dem Ortsbeirat mit, dass eine Integration der Fläche in den Außenbereich der Kindertagesstätte nicht weiter verfolgt wird und stattdessen eine Neugestaltung des Areals, als öffentliche Fläche aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Aktive Kernbereiche in Hessen", umgesetzt werden soll. Im Rahmen der Konzepterarbeitung zur Umsetzung des Förderprogramms wurde das Handlungserfordernis für die genannte Fläche bereits berücksichtigt und anschließend Gelder für die Herrichtung der Fläche (Planung und Umsetzung) beantragt. Diese sind durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bewilligt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1217 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim

19.03.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2012, OM 985 entstanden aus Vorlage: OF 94/11 vom 03.03.2012 Betreff: Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim Vorgang: OM 249/11 OBR 11; ST 1353/11 Bezug nehmend auf die OM 249/11, die ST 1353/11 und die Tatsache, dass es sich bei der Straße Alt-Fechenheim nicht um eine Tempo-30-Zone handelt, wird der Magistrat beauftragt, im Zuge der Markierung eines Fahrradstreifens auf der Dieburger Straße und der Starkenburger Straße auch auf der Straße Alt-Fechenheim einen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördliche Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur patchworkartig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 967 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung - Programm Schöneres Frankfurt Unterirdischer Glascontainer in Fechenheim

15.03.2012 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2012, OF 100/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung - Programm Schöneres Frankfurt Unterirdischer Glascontainer in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus vorhandenen Mittel des Programms Schöneres Frankfurt wird der Glascontainer an der Ecke Ankergasse/Alt- Fechenheim durch einen unterirdischen Glascontainer an gleicher Stelle ersetzt. Begründung: Der Glascontainer am Eingangsbereich zur Einkaufsstraße Alt-Fechenheim beeinträchtigt das Erscheinungsbild wesentlich. Eine Beseitigung durch den Bau eines unterirdischen Glascontainers ist hier angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 46 2012 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich?

03.03.2012 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2012, OF 95/11 Betreff: Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gefragt der Fahrpreis vom Zentrum Fechenheims (z.B. Baumertstraße) nach Offenbach Messehallen beträgt 1,60 Euro (Kurzstrecke), von den Messehallen Offenbach zum Marktplatz Offenbach (Zentrum) 1,55 Euro (Kurzstrecke). Dies ergibt einen Gesamtpreis von 3,15 Euro. Warum müssen Fahrgäste für diese Strecke laut RMV-Tarif und Fahrkartenverkauf in den Bussen, Bahnen und Automaten 4,10 Euro bezahlen? Der Kilometerpreis für einen Audi A8 beträgt laut ADAC 85 Cent inklusive Wiederbeschaffung, der RMV-Kunde bezahlt für die Strecke Fechenheim - Offenbach einen durchschnittlichen Kilometerpreis von 1,20 Euro. Bezeichnet der Magistrat diesen völlig überzogenen Preis als Tarif-Härte? Das Offenbacher Stadtzentrum ist für viele Frankfurter, insbesondere für Fechenheimer Bürger das nahe Stadtzentrum dessen ausbildungstechnische und ärtztliche Infrastruktur genutzt wird. Wann wird die chaotische und trickseriche Preisgestaltung von Frankfurt nach Offenbach beendet werden? Laut Stellungnahme ST1148 vom 16.08.2010 soll für Tarifhärten unter Beteiligung aller lokalen Partner Lösungsansätze noch vor Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements entwickelt werden. Dies ist laut der ST1242 vom 18.11.2011 nun nicht mehr der Fall. Wie ist nun der tatsächliche Stand bzw. Sachverhalt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 308 2012 Die Vorlage OF 95/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Fechenheimer Leinpfad

16.01.2012 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2012, OM 758 entstanden aus Vorlage: OF 79/11 vom 26.12.2011 Betreff: Beleuchtung Fechenheimer Leinpfad Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beleuchtung am Fechenheimer Leinpfad zwischen Lappengasse und Haltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) entlang der mainabgewendeten Seite und der Straßenbahnhaltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) und dem Arthur-von-Weinberg-Steg so zu modifizieren und neu auszurichten, dass eine dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen gerecht werdende und der Verkehrssicherheit dienliche (Barrierefreiheit) Beleuchtung des mainseitigen Leinpfades zwischen Lappengasse und Haltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) erreicht wird. Begründung: Der Hauptzugang zur Straßenbahnhaltestelle Fechenheim Post (stadteinwärts) erfolgt über den gesicherten, ebenerdigen und damit barrierefreien Schienenübergang in der Verlängerung der Lappengasse. Der Weg ist ab der Lappengasse nicht explizit ausgeleuchtet. Der Weg ist damit vor beziehungsweise nach Sonnenuntergang nur schlecht zu erkennen. Dies führt vor allem bei Nässe und Glätte für viele Nutzerinnen und Nutzer des Weges zu Problemen. Zum anderen haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich ein Bedürfnis nach höherer Sicherheit. Diesem sollte mit einer verbesserten Beleuchtung Rechnung getragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 728 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1835 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

"Das Tor nach Fechenheim" - Kunst im öffentlichen Raum

13.01.2012 · Aktualisiert: 30.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2012, OF 81/11 Betreff: "Das Tor nach Fechenheim" - Kunst im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget das Projekt "Das Tor nach Fechenheim - Kunst im öffentlichen Raum" mit einem Betrag von maximal 5.800Euro (netto). Empfänger des Zuschusses ist das Stadtteilbüro "Aktive Kernbereiche Fechenheim". Mit dem Zuschuss soll die Anschaffung von Digitaldruckplatten und Outdoor-Rahmen finanziert werden. Die Bezuschussung wird unter der Maßgabe des Zustandekommens des Gesamtprojekts gewährt. Begründung: Mit Kunst und kreativen Beiträgen soll dem Stadtteil ein Gesicht gegeben und das Image aufgewertet werden. An der Ein- bzw. Ausfahrtsstraße Alt-Fechenheim soll entlang der Straße an der Mauer der Allessa Chemie GmbH ein Kunstwerk entstehen, das auf die Besonderheiten des Stadtteils hinweist. Hiermit soll der Stadtteil dargestellt und das Interesse an diesem geweckt werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 64 2012 Die Vorlage OF 81/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertenparkplatz an der Postagentur

05.12.2011 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 726 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 14.11.2011 Betreff: Behindertenparkplatz an der Postagentur Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz in der Kleestraße 4 wieder in einen normalen Parkplatz umzugestalten. Als Ersatz ist in der Ankergasse ein Behindertenparkplatz (vor der Postagentur) einzurichten. Begründung: Der Behindertenparkplatz in der Kleestraße 4 wurde eingerichtet, als das Fechenheimer Postamt in der Baumertstraße geschlossen und dafür in der Kleestraße eine Postagentur eröffnet wurde. Nachdem die Postagentur in der Kleestraße geschlossen wurde, ist der Behindertenparkplatz dort nicht mehr erforderlich. Die neue Postagentur wurde in der Ankergasse eröffnet. Daher soll nun dort ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden. Diesem Wunsch behinderter Bürgerinnen und Bürger sollte entsprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 378 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Beleuchtung des Fußgängerüberweges in der Straße Alt-Fechenheim, vor Haus-Nr. 69

05.12.2011 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 732 entstanden aus Vorlage: OF 74/11 vom 05.12.2011 Betreff: Bessere Beleuchtung des Fußgängerüberweges in der Straße Alt-Fechenheim, vor Haus-Nr. 69 Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Straße Alt-Fechenheim, vor Haus-Nr. 69, durch eine bessere Beleuchtung sicherer zu gestalten. Begründung: Der Zebrastreifen vor Haus-Nr. 69 ist ein wichtiger Übergang zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11. Viele Schülerinnen und Schüler benutzen diesen Überweg regelmäßig auf ihrem Schulweg. In der Dunkelheit ist der Zebrastreifen für Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrer nur schlecht zu erkennen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Es ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 379 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1251 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern

12.09.2011 · Aktualisiert: 26.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 341 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 06.08.2011 Betreff: "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne eine Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Riederwald, Fechenheim und Seckbach zu entfernen beziehungsweise die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Liegenschaften, auf denen die Container abgestellt sind, aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen oder anzumelden. Ferner sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen werden und diese auf eine Genehmigungsmarke hin überprüft werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden hauptsächlich "wild" von privaten Firmen oder gewerblichen Organisationen auf scheinbar unbenutzten, nicht bewirtschafteten Flächen im Stadtgebiet, aber auch auf privaten Flächen ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer aufgestellt. Auf den meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainern sind Aufkleber, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber nur wirtschaftlicher Art. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, auf denen Container wild abgestellt werden, haben Probleme, die Container wieder zu entfernen, da unter den gegebenenfalls angegebenen Anschriften und Telefonnummern auf den Containern nur Anrufbeantworter zu erreichen sind. Neben den Altkleidercontainern entwickeln sich wilde Müllansammlungen und ein unansehnliches Straßenbild. Durch eine Kontrolle der gebührenpflichtigen Genehmigungsmarke ließen sich zusätzliche Einnahmen für die Stadt Frankfurt am Main erzielen und die Aufstellungsorte könnten kontrolliert werden. Wilde Sperrmüllansammlungen könnten dadurch stark reduziert werden. Nachgewiesene gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rotes Kreuz, könnten von der Gebühr ausgenommen werden. Beispielhaft sind hier nur für die Straßen in Fechenheim-Nord einige Aufstellungsorte genannt: - Schlitzer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Boex Vertriebsgesellschaft mbH 069-710475-189 - Cassellastraße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Maas Container und Recycling Offenbach. 069-800897-60 - Cassellastraße 32, zwei Container (unbekannter Eigentümer) Abholbüro: 06109-770100 - Cassellastraße/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Alt-Fechenheim/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) zwei alte Container, Rotes Kreuz - Meerholzer Straße/Bebraer Straße (unbekannter Eigentümer) ReSales GmbH, Alemannenstraße 7-9, 85095 Denkendorf 0800-0800987 - Fuldaer Straße/Wächtersbacher Straße, Bushaltestelle (Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Steinauer Straße 4 (Deutsche Wohnen) Bicker GmbH Marburg 06421-161320 - Steinauer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) kindersuchhilfe.eu 06021-9210221 - Birsteiner Straße 111/Lauterbacher Straße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Wächtersbacher Straße 101,(Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße, zwei Container, (unbekannter Eigentümer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 918 Anregung vom 05.10.2015, OA 669 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung Kopfsteinpflaster auf der Straße Alt-Fechenheim

15.08.2011 · Aktualisiert: 06.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 246 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 28.07.2011 Betreff: Entfernung Kopfsteinpflaster auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, die Kopfsteinpflasterpassagen auf der Straße Alt-Fechenheim (Langgass) zu entfernen und durch eine durchgehende Asphaltdecke zu ersetzen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob das Kopfsteinpflaster auf den Gehwegen (jeweils auf Höhe der Seitenstraßen von Alt-Fechenheim) ebenfalls durch normale vorhandene Pflastersteine ersetzt werden kann. Begründung: Die Straße Alt-Fechenheim ist die Hauptdurchgangsstraße Fechenheims. Viele Wohnhäuser und Ladengeschäfte prägen das Bild der Einkaufsstraße des Stadtteils. Durch das Überfahren der Kopfsteinpflasters mit Autos oder Lkw`s entsteht eine große Lärmbelästigung. Diese Beeinträchtigung stört die Anwohnerinnen und Anwohner nicht nur tagsüber, sondern auch besonders in den Nachtstunden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Im Winter ist das Kopfsteinpflaster der Gehwege in Alt-Fechenheim besonders glatt und glitschig. Gerade für ältere oder behinderte Menschen erschwert es den täglichen Einkauf in den kalten Monaten sehr. Hier ist zu prüfen, ob das Kopfsteinpflaster auf den Gehwegen von Alt-Fechenheim ebenfalls ausgetauscht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1182 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim

15.08.2011 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 25/11 vom 27.07.2011 Betreff: Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße - hier soll in nördlicher Richtung ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert werden - einen durchgehenden Fahrradstreifen in den Straßen Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim bis Haus Nummer 69, Bushaltestelle "Alte Post", durch Markierung auf der Fahrbahn (in nördlicher Fahrtrichtung) einzurichten. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur patchwork-artig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 44: Haltestelle Bodenseestraße

06.06.2011 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2011, OM 131 entstanden aus Vorlage: OF 9/11 vom 04.05.2011 Betreff: Buslinie 44: Haltestelle Bodenseestraße Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum an der Wartehalle in Richtung Seckbach-Leonhardsgasse statt der üblichen 80 Zentimeter breiten Seitenwände nur 40 Zentimeter breite Seitenwände montiert wurden, obwohl der Fußweg breit genug ist und 2. gegebenenfalls die schmalen Seitenwände gegen die üblichen 80 Zentimeter breiten auszutauschen. Begründung: Aufgrund eines Antrags des Ortsbeirates aus dem Jahr 2007 wurde vor circa einem Jahr die Wartehalle in Richtung Seckbach aufgestellt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP), siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung, ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Dies ist hier der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 883 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim

06.06.2011 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2011, OM 130 entstanden aus Vorlage: OF 8/11 vom 04.05.2011 Betreff: Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an den Fußgängerüberwegen (Punkt 2-5) durch das beidseitige Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 vervollständigen zu lassen. Am Kleedreieck in Fechenheim gibt es fünf Zebrastreifen, die völlig unterschiedlich beschildert sind. 1. Alt-Fechenheim/Kleestraße am Taxistand, - beidseitig beschildert, 2. Kleestraße/Ecke Alt-Fechenheim - unbeschildert, 3. Kleestraße an der ehemaligen Postagentur - einseitig beschildert, 4. Willmannstraße 1 - unbeschildert, 5. Kleestraße/Ecke Baumertstraße - unbeschildert. Begründung: Zu 2.: Der Zebrastreifen liegt auf der Hauptdurchgangsachse in Nord/Süd-Richtung (Alt-Fechenheim - Kleestraße - Baumertstraße) direkt hinter einer scharfen Kurve und ist erst direkt an der Abbiegung zu sehen. Für Ortsfremde, wenn Schnee darauf liegt, überhaupt nicht. Dies gilt für alle nachfolgend beschriebenen Mängel. zu 2. und 3.: Die beiden Fußgängerüberwege sind nur wenige Meter von einander entfernt. Ein Übergang ist völlig unbeschildert, der andere Übergang, an der Postagentur, nur einseitig. zu 4. und 5.: Die beiden Fußgängerüberwege sind an der selben Kreuzungseinmündung gelegen, wie die ehemalige Postagentur und unbeschildert. Sie befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Dies ist für Fußgänger völlig unerheblich, denn die Willmannstraße ist ein beliebter Schleichweg und hier wird kreuz und quer abgebogen. Das ist besonders für Kinder sehr unübersichtlich und gefährlich. Die Beschilderung der Fußgängerüberwege würde mehr Sicherheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2011, ST 985 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verwahrloster Zustand des städtischen Grundstücks Willmannstraße 1

17.01.2011 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4902 entstanden aus Vorlage: OF 515/11 vom 22.12.2010 Betreff: Verwahrloster Zustand des städtischen Grundstücks Willmannstraße 1 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das städtische Grundstück Willmannstraße 1 und dessen Einzäunung in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Zaunabschnitte, die auf den Gehweg zu fallen drohen, und umgefallene Zaunelemente sind umgehend zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2011, ST 392 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schneeräumungsdienst auf Gehwegen entlang städtischer Grundstücke

17.01.2011 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4901 entstanden aus Vorlage: OF 513/11 vom 22.12.2010 Betreff: Schneeräumungsdienst auf Gehwegen entlang städtischer Grundstücke Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass durch die rechtzeitige, zeitnahe Schneeräumung der Gehwege entlang städtischer Grundstücke die Bildung von nicht mehr begehbaren Eisflächen verhindert wird. Das soll insbesondere an Stellen geschehen, die durch aufgestellte Glascontainer, wie an der Kreuzung Bodenseestraße/Konstanzer Straße, von vielen Bürgern benutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2011, ST 402 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offenlegung von Verkehrsplanungen vor Baubeginn

17.01.2011 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4906 entstanden aus Vorlage: OF 524/11 vom 15.12.2010 Betreff: Offenlegung von Verkehrsplanungen vor Baubeginn Der Magistrat wird aufgefordert, auf die VGF dahin gehend einzuwirken, die Umbaumaßnahmen ihrer Haltestellen in Zukunft vor Baubeginn dem Ortsbeirat offenzulegen, dass es nicht wieder zu einer solch unhaltbaren Situation kommt wie derzeit an der Bushaltestelle Fechenheim Post auf der Straße Alt-Fechenheim. Dort staut sich der Verkehr häufig bis zum Beginn der Starkenburger Straße, wenn ein Bus die Haltestelle anfährt. Begründung: Der Umbau der genannten Haltestelle brachte eine wesentliche Verschlechterung der Verkehrssituation der Straße Alt-Fechenheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2011, ST 522 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Regelmäßige Kontrollen der Parksituation in der Straße „Alt-Fechenheim“

22.11.2010 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2010, OM 4749 entstanden aus Vorlage: OF 499/11 vom 06.11.2010 Betreff: Regelmäßige Kontrollen der Parksituation in der Straße "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird aufgefordert, regelmäßig die Parksituation auf der Straße Alt-Fechenheim überprüfen zu lassen. Die linke und rechte Straßenseite wird regelmäßig durch Dauerparker, die keine Parkscheine ziehen, blockiert. Dadurch weichen viele Autofahrerinnen und Autofahrer zum Parken auf die rechte Straßenseite aus, was zu häufigen Verkehrsbehinderungen führt und auch besonders die Linienbusse behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 638 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neu gestaltete Bushaltestelle Alt-Fechenheim

22.11.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2010, OM 4751 entstanden aus Vorlage: OF 502/11 vom 22.11.2010 Betreff: Neu gestaltete Bushaltestelle Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu berichten, wer die Verbreiterung der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" geplant und genehmigt hat; 2. zu berichten, warum die Haltestelle in solch überdimensionierter Art verbreitert wurde; 3. den sofortigen Rückbau der verbreiterten Bushaltestelle um wenigstens die Hälfte zu veranlassen. Begründung: Die Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" der Linie 551 in Fahrtrichtung Bad Vilbel wurde vor kurzem verbreitert. Die Verbreiterung wurde aus unverständlichen Gründen auf fast der gesamten Breite der ehemaligen rechten Fahrbahn ausgebaut. Die verbleibende Fahrbahn ist nun so schmal, dass zwei normale Pkw nur noch in Schrittgeschwindigkeit aneinander vorbeifahren können, zwei Busse passen überhaupt nicht mehr aneinander vorbei. Hält ein Bus an der Haltestelle, ist der Verkehr in beide Richtungen komplett blockiert. Dies ist ein nicht hinzunehmender Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 555 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Straßenbahnschienen am Mainufer

30.08.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 470/11 vom 13.08.2010 Betreff: Begrünung der Straßenbahnschienen am Mainufer Der Magistrat wird aufgefordert, die Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 11 am Mainufer, zwischen den Haltestellen "Alt-Fechenheim" und der Endhaltestelle "Schießhüttenstraße", im Zuge der Neugestaltung des Mainufers als "Rasentrasse" anlegen zu lassen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die Gestaltung der Übergänge soll im Rahmen der Erneuerung der Allee am Mainufer mit der Planung des Grünflächenamtes abgestimmt werden. Eine Finanzierung ist über das Projekt "Aktive Kernbereiche" zu prüfen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und des Programms "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hier ohne Zweifel dazu beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und die Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2010, ST 1468 Aktenzeichen: 92 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Haltegriffen beim Eingang der Postagentur in der Willmannstraße in Fechenheim

30.08.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4507 entstanden aus Vorlage: OF 471/11 vom 29.07.2010 Betreff: Anbringung von Haltegriffen beim Eingang der Postagentur in der Willmannstraße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, die Deutsche Post AG zu bitten, dass am Eingang der Postagentur in der Willmannstraße Haltegriffe (auf beiden Seiten) angebracht werden. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirates wurden in dieser Angelegenheit mehrfach von Seniorinnen und Senioren um Hilfe gebeten. Die Eingangsstufe zum Postamt ist relativ hoch und von Personen, die sich nur noch mit einer Gehhilfe fortbewegen können, ohne fremde Hilfe sehr schwer zu bewältigen. Das Anbringen von Haltegriffen auf beiden Seiten des Eingangs stellt eine wesentliche Erleichterung dar und wäre ohne großen technischen und finanziellen Aufwand zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2010, ST 1509 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrscheinautomaten mit Geldscheinannahme

17.05.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4210 entstanden aus Vorlage: OF 440/11 vom 30.04.2010 Betreff: Fahrscheinautomaten mit Geldscheinannahme Der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Stelle des RMV einzuwirken, dass an den drei Haltestellen der Straßenbahnlinie 11 in Fechenheim (Schießhüttenstraße, Fechenheim Post und Alt-Fechenheim) jeweils mindestens ein Fahrkartenautomat mit einer Bezahlmöglichkeit mit Geldscheinen ausgestattet wird. Begründung: Im gesamten inneren Ortsgebiet gibt es an den ersten drei aufeinanderfolgenden Straßenbahnhaltestellen keine Möglichkeit, mit einem Geldschein zu bezahlen. Die erste Haltestelle mit dieser Möglichkeit ist die Haltestelle "Mainkur", welche bereits außerhalb des Fechenheimer Ortskerns liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2010, ST 1033 Aktenzeichen: 92 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24

17.05.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4209 entstanden aus Vorlage: OF 439/11 vom 01.05.2010 Betreff: Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Gespräche mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 mit dem Ziel aufzunehmen, 1. diesen auch nach der Übernahme des Tengelmann-Marktes in der Pfortenstraße 1 durch die Rewe-Handelsgruppe geöffnet zu halten. 2. Planungssicherheit auch für die sechs Beschäftigten des Nahkauf-Marktes zu schaffen. Begründung: Der Tengelmann-Markt in der Pfortenstraße wird in wenigen Wochen (Anfang August dieses Jahres) von der Rewe-Handelsgruppe übernommen. Damit wird dieser Markt teilweise das gleiche Sortiment wie der Nahkauf-Markt anbieten. Es gibt nun Gerüchte und große Befürchtungen in der Wohnbevölkerung von Fechenheim-West, dass der Betreiber des Nahkauf-Marktes diese Tatsache zum Anlass nimmt, um seine Geschäftsräume einer anderen, möglicherweise profitableren Nutzung zuzuführen (Fitnessstudio, Spielhalle). Damit würde die selbe Verschlechterung der Einkaufssituation wie 2005 eintreten. Damals wurde der seit vielen Jahren bestehende Penny-Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße 24 geschlossen. Die Wirtschaftsförderung konnte seinerzeit erreichen, dass dieser Einkaufsmarkt von der Rewe-Handelsgruppe übernommen wurde und seitdem als Nahkauf-Markt zur allseitigen Zufriedenheit in dem verdichteten Wohngebiet die Grundversorgung sicherstellt. Der vergleichsweise kleine Einkaufsmarkt, mit einem dennoch guten, auch preislich akzeptablen Sortiment und mit einer kleinen türkischen Ecke ist genau auf die Bedürfnisse der dort lebenden Bevölkerung zugeschnitten. Die Schließung wäre ein enormer Verlust für das große Wohngebiet westlich der Baumertstraße bis zur Max-Eyth-Straße und Leo-Gans-Straße und der südlichen Konstanzer Straße. Hier wohnen viele Familien und ältere Menschen, die nicht über einen Pkw verfügen und somit auf den Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße angewiesen sind. Er ist für viele Ältere und Behinderte als einziger in fußläufiger Entfernung erreichbar. Auch viele Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage in der Bregenzer Straße kaufen hier ein. Die Gespräche sollten schnellstmöglich aufgenommen werden, bevor für Fechenheim negative Entscheidungen getroffen werden und zur Beruhigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2010, ST 935 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus

19.04.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4133 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu lassen. Begründung: Vor zirka zwei Jahren wurde der oben angegebene Fußgängerüberweg eingerichtet. Die dazugehörigen Verkehrszeichen fehlen trotz telefonischer Intervention bis heute. Sie sollen nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes auch nicht aufgestellt werden, weil Kraftfahrzeuge an der Ecke Alt-Fechenheim ohnehin halten müssten. Diese Argumentation überzeugt nicht, denn beim hier aufgestellten Verkehrszeichen 205 ("Vorfahrt gewähren!") handelt es sich nicht um ein Stopp-Schild. Es ist also keine "wartepflichtige Zufahrt" im Sinne des § 26 STVO. Demzufolge muss zwingend nur gehalten werden, wenn von rechts Autoverkehr kommt, der Vorfahrt hat. Das Kinder- und Jugendhaus befindet sich an dieser Ecke im Fechenheimer Rathaus. Wie die Wetterverhältnisse im Winter 2010 zeigten, ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für die Fußgängerinnen und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber für ortsfremde motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation ergibt sich auch bei Blendung durch Regen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts. Die Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber auf den besonderen Schutz auf dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig unnötig gefährdet. Es wird ihnen also eine Sicherheit vorgegaukelt, die objektiv nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern, den Schutz zukommen zu lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu Recht erwarten können und auf den sie sich verlassen, ist das Aufstellen der oben angegebenen Verkehrszeichen an diesem Überweg unbedingt und schnellstmöglich erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des Schilderwaldes" gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss doch dort, wo die Sicherheit von Fußgängern, besonders Kindern, gefährdet ist, diese Vorrang haben. Da durch die Beschilderung mehr Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es auch keine Rolle spielen, dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone befindet. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 833 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung eines Behindertenparkplatzes in der Straße Alt-Fechenheim

15.03.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 418/11 vom 25.02.2010 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes in der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz in der Straße Alt-Fechenheim (in Höhe der Haus-Nr. 120-122) vor dem Eissalon zu verlegen und gegenüber dem Begegnungs- und Servicezentrum des Frankfurter Verbandes in Alt-Fechenheim 89 einen Parkplatz als Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: In unmittelbarer Nähe des genannten Behindertenparkplatzes befinden sich noch zwei weitere Behindertenparkplätze. Für die Besucher des Begegnungszentrums, in der Hauptsache Seniorinnen und Senioren, die teilweise auch schwerbehindert sind, wäre es eine große Erleichterung, einen Behindertenparkplatz in nächster Nähe zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2010, ST 626 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11

15.03.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 421/11 vom 16.02.2010 Betreff: Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11 Vorgang: OF 364/11 vom 26.08.2009; Schreiben d. Ortsvorstehers an die Deutsche Post AG v. 12.10.2009; Schreiben d. Deutschen Post AG v. 10.11.2009 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die von der Deutschen Post AG geplante Rampe (auf dem Bürgersteig vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4), aus sozialen und infrastrukturellen Gründen zu verzichten. 2. in ähnlichen Fällen im Ortsbezirk 11 analog zu verfahren. Begründung: Für diese Rampe von 2,63 Meter Länge + 1,70 Meter Podest vor der Tür werden bei 0,80 Meter Breite nur insgesamt 3,46 m2 Fläche benötigt. Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger errichten zu lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu erleichtern. Der Bürgersteig ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch bauliche Gründe stehen dem Vorhaben, nach telefonischer Aussage der Post, nicht entgegen. Diese sinnvolle, geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils und damit das Bekenntnis zum Standort Fechenheim, sollte auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann. Die Stadt Frankfurt am Main sollte diese Bauwerke, die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt am Main), nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 704 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot Kleestraße (schräg gegenüber der Postagentur)

27.04.2009 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2009, OM 3205 entstanden aus Vorlage: OF 324/11 vom 17.03.2009 Betreff: Parkverbot Kleestraße (schräg gegenüber der Postagentur) Der Magistrat wird aufgefordert, das absolute Halteverbot in der Kleestraße (zwischen Zebrastreifen und Laternenmast) in ein eingeschränktes Halteverbot umzuwandeln und das VZ 283 an selbigem gegen ein VZ 286 zu tauschen. Begründung: An der neuen Postagentur herrscht ein notorischer Parkplatzmangel. Bereits jetzt halten dort regelmäßig Fahrzeuge verbotenerweise an, um zum Beispiel einen Brief in den Briefkasten zu werfen. Es hat sich gezeigt, dass durch kurzes Halten an dieser Stelle der fließende Verkehr nicht behindert wird. Es wäre daher wünschenswert, das Halten für bis zu drei Minuten - durch ein eingeschränktes Halteverbot - zu legalisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2009, ST 1039 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH (Regionalverkehr Kurhessen GmbH)

16.03.2009 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2009, OM 3095 entstanden aus Vorlage: OF 315/11 vom 05.02.2009 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH (Regionalverkehr Kurhessen GmbH) Der Magistrat wird gebeten, den RMV aufzufordern, die Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH baldmöglichst umzugestalten und denen der traffiQ anzugleichen. Begründung: Der RMV benutzt vier verschiedene Haltestellen-Aushangfahrpläne. Gebräuchlich bei der traffiQ ist der Aushangfahrplan 1 (siehe Anlage). Bei der RKH wird der Aushangfahrplan 3 (siehe Anlage) benutzt. Diese Aushangfahrpläne sind schon tagsüber wegen ihrer kleinen Schrift sehr schlecht lesbar. Ältere und sehbehinderte Fahrgäste haben kaum eine Chance. Abends und an Haltestellen mit diffuser Beleuchtung (z.B. Alt-Fechenheim, Richtung Offenbach) verschlechtert sich die Situation noch weiter. Es gibt viele Beschwerden. Die Aushangfahrpläne der traffiQ dagegen sind übersichtlich gestaltet und in einer ausreichend großen Schrift dargestellt. Dies gilt nicht nur für die Abfahrtszeiten sondern auch für den Linienlauf und die Fahrtzeiten zwischen den Haltestellen. Daran sollte sich der RMV bei der Umgestaltung orientieren. Es bedarf keines großen Aufwandes für diese Änderung. Lediglich eine andere Ausdruckauswahl und den Austausch des neuen Aushangs an den Haltestellen, so dass der Antrag sehr schnell umgesetzt werden kann. Anlage 1 (ca. 59 KB) Anlage 2 (ca. 126 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.06.2009, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2009, ST 1532 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Postagentur Kleestraße

24.11.2008 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2008, OM 2755 entstanden aus Vorlage: OF 271/11 vom 27.10.2008 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Postagentur Kleestraße Der Magistrat wird gebeten, einen Behindertenparkplatz vor der Postagentur in der Kleestraße und einen weiteren Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe einzurichten. Begründung: Es ist erforderlich, mindestens einen weiteren Behindertenparkplatz zusätzlich einzurichten, da sich die Straßenbahnhaltestelle der Linie 11, die Bushaltestelle 551 und die Schiffsanlegestelle in unmittelbarer Nähe befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2009, ST 202 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim

24.11.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2008, OM 2754 entstanden aus Vorlage: OF 270/11 vom 27.10.2008 Betreff: Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Post in Verhandlungen zu treten und zu bitten, dass der Briefkasten (vor der ehemaligen Post in der Baumertstraße) auf die Straße Alt-Fechenheim, in Höhe der Frankfurter Sparkasse/Volksbank, versetzt wird. Begründung: Die Straße Alt-Fechenheim, vor den dortigen Sparkassen, ist der wohl meistbesuchte Platz in Fechenheim, und ein Briefkasten wäre ein große Hilfe, besonders für ältere Menschen und Behinderte, die sowieso diesen Ort aufsuchen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2009, ST 272 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße

18.08.2008 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 244/11 vom 19.07.2008 Betreff: Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig am Fußgängerüberweg Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße beidseitig abzusenken. Begründung: Behinderte und Bürger mit Gehilfen etc. müssen hier circa 20 Meter weiter auf der Baumertstraße laufen, ehe sie die nächste Bürgersteigabsenkung an einer Ausfahrt erreicht haben. An dieser unübersichtlichen Stelle haben sie Angst und befürchten, von Autos oder Fahrrädern angefahren zu werden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor es wirklich zu Schäden kommt. Anlage 1 (ca. 42 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2008, ST 1388 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des Ortsbeirates

18.08.2008 · Aktualisiert: 15.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2534 entstanden aus Vorlage: OF 241/11 vom 02.08.2008 Betreff: Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des Ortsbeirates Im Zuge der Diskussion um das Heinrich-Schleich-Haus wurden Pläne zur Neubebauung des Kleedreiecks bekannt. Der Magistrat wird aufgefordert, - vorliegende Bebauungspläne im Ortsbeirat vorzustellen. - dem Ortsbeirat über Vorgaben seitens des Magistrats für eine Neubebauung (Bereich Willmannstraße) des Kleedreiecks zu berichten. - seine Einschätzung zum Bau einer Einrichtung der Seniorenbetreuung an dieser Stelle (Verkehrsaufkommen, Freiflächen etc.) vorzustellen. - den Ortsbeirat in eine Neubebauung des Kleedreiecks einzubeziehen. - den Ortsbeirat über den Verkauf der städtischen Grundstücke in diesem Bereich zu informieren. - dem Ortsbeirat zu erläutern, warum eine Nutzung des Kleedreiecks selbst und des darauf stehende Gewerbegebäudes nur noch zeitlich beschränkt genehmigt wird. - den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob im Zuge einer Neubebauung in diesem Bereich auch das Kleedreieck selbst bebaut werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2009, ST 127 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1037

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen

23.04.2007 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2007, OM 1148 entstanden aus Vorlage: OF 108/11 vom 30.03.2007 Betreff: Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen Der Magistrat wird gebeten, die VGF aufzufordern, 1. an den o. g. Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) Wartehallen aufstellen zu lassen. 2. sich dafür einzusetzen, dass diese Maßnahmen auf der Prioritätenliste ganz oben aufgenommen werden. Begründung: zu 1.: Unmittelbare Nachbarn der Haltestelle Jakobsbrunnenstraße sind die Freie Christliche Schule und eine Kinderärztin. Viele Schüler und Eltern mit Kleinkindern benutzen diesen Bus. zu 2.: In unmittelbarer Nähe der Haltestelle Pfortenstraße liegt die Meldestelle und die ev. Melanchthon-Kirche. Da sie sehr zentral im Ortskern liegt, wird sie außerdem besonders häufig von älteren und behinderten Fahrgästen für Fahrten zum Einkaufen benutzt. Es gibt an beiden Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) derzeit keine Möglichkeit, anderweitig Schutz bei schlechtem Wetter zu finden. Der Bus fährt nur im 30-/60-Minuten-Takt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP) - siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung - ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2007, ST 1177 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2008, ST 303 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2008, ST 1426 Aktenzeichen: 92 11

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