Meine Nachbarschaft: Keplerstraße
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Vorlagen
Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 05.01.2024 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Vorgang: OM 1477/22 OBR 3; ST 1073/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können. Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2123 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5044 entstanden aus Vorlage: OF 634/3 vom 10.01.2024 Betreff: Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße für die Fußgänger erhöht werden kann. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Installation eines größeren Blinklichtes an der südlichen Überquerung der Kreuzung für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen; 2. eine zeitlich noch weiter nach hinten gesetzte Grünphase für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen. Zur Prüfung weiterer möglicher Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger wird der Magistrat explizit aufgefordert. Begründung: Die Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße weist ein extrem hohes Verkehrsaufkommen durch Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, die Straßenbahn und den Bus auf. Insbesondere die nach links abbiegenden Autos - sowohl aus der Rohrbachstraße stadteinwärts in die Friedberger Landstraße als auch aus der Glauburgstraße stadtauswärts in die Friedberger Landstraße - haben zeitgleich mit den Fußgängern der entsprechenden Überquerungen der Friedberger Landstraße die Grünphase. Hierbei kommt es täglich zu gefährlichen Situationen, insbesondere zu Vollbremsungen und Beinahe-Unfällen, denn die Autos fahren mit einer hohen Geschwindigkeit in die Kurve und beachten hierbei nicht rechtzeitig, dass die Fußgänger ebenfalls Grün haben und die Straße überqueren. Vor allem in der dunklen Jahreszeit in den Morgen- und Abendstunden ist die Gefahr von Unfällen besonders hoch. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 20.11.2023 Betreff: Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten Vorgang: OM 2109/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, weitere vier Fahrradbügel auf dem Gehweg vor der Musterschule zu errichten. Anschließend an den vier bereits vorhandenen Bügeln vor der Jahnstraße 2 wäre dafür mehr als ausreichend Platz (siehe Foto). Gleichzeitig wird die Umsetzung der beiden Maßnahmen aus der Anregung OM 2109 aus dem Jahr 2022 (2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen und 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche) angemahnt. Begründung: Der Bedarf an sicheren öffentlichen Fahrradbügeln wächst im Nordend kontinuierlich. Vor der Musterschule ist die für weitere vier Bügel benötigte Fläche vorhanden. Der Bürgersteig ist entsprechend breit. Da die Praxis von Dr. Freimann und Dr. Lund ihren Zugang an der Eckenheimer Landstraße 39 hat, bliebe sie von der Errichtung weiterer Fahrradbügel unbeeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 698 Antrag vom 05.01.2025, OF 824/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6390 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel und Blumenkübel auf dem Platz vor Eiscafé Olimpio, Oeder Weg 58
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4924 entstanden aus Vorlage: OF 608/3 vom 22.07.2023 Betreff: Fahrradbügel und Blumenkübel auf dem Platz vor Eiscafé Olimpio, Oeder Weg 58 Die Errichtung von drei bis vier Fahrradbügeln und Blumenkübeln auf dem kleinen Platz vor dem Eiscafé Olimpio soll gemäß der beigefügten Planung umgesetzt werden. (Kreuz für Blumenkübel, Kreis für Fahrradbügel) Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Begründung: Im Zuge des Ausbaus des Oeder Wegs zur Fahrradstraße wurde der kleine Platz vor dem Eiscafé Olimpio neu gestaltet. Dabei wurden Poller auf dem Platz, die die Einfahrt zum Hinterhof des Optikerfachgeschäftes absicherten (siehe Bild 1), sowie Poller, die den kleinen Platz an der Einfahrt zum Hinterhof des Eiscafés Olimpio abgrenzten (siehe Bild 2), abgebaut. Zusätzlich wurden eine Reihe von Fahrradbügeln direkt auf dem kleinen Platz gegenüber dem Friseursalon "Tony Basato" zwischen den Bäumen (siehe Bild 3) entfernt. Bild 1 Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Bild 2 Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Bild 3 Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Im Resultat führen die nunmehr nicht mehr vorhandenen Poller zu einer erheblich erhöhten Anzahl von wildparkenden Pkws auf dem kleinen Platz. Hierzu liegen von allen relevanten Betrieben Fotodokumente vor. Der Platz wird in seiner Nutzung für Menschen und Betriebe eingeschränkt, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie insbesondere Kinder sind durch die zusätzlichen Hindernisse gefährdet. Die Gewerbetreibenden bitten um Abhilfe. Einige strategisch platzierte Blumenkübel an der Stelle, wo ehemals Poller standen, würden das illegale Parken verhindern. Der Betreiber des Eiscafés Olimpio hat die Pflege der Blumenkübel zugesagt. Darüber hinaus wurden auf dem kleinen Platz alle Fahrradbügel entfernt. Da dieser Platz stark von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern frequentiert wird, insbesondere im Sommer, bitten die Gewerbetreibenden darum, wieder einige Fahrradbügel aufzubauen. Bild 4 Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 699 Aktenzeichen: 66-2
Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 entstanden aus Vorlage: OF 612/3 vom 21.11.2023 Betreff: Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22; OM 4137/23 OBR 3 Aufgrund der rapide zunehmenden Leerstände an der Eckenheimer Landstraße, des zunehmenden Autoverkehrs und der fehlenden Begrünung der Straße fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, ein Konzept für die Eckenheimer Landstraße vorzulegen, das folgende Bereiche abdeckt: 1. Gewerbeförderung bzw. Vermeidung von Leerständen; 2. Kfz- und Fahrradverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel und 3. Begrünung der Straße. Dies sollte analog zu der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs geplant werden, um eine holistische Verkehrsplanung im gesamten Viertel zu erreichen und Ungleichgewichte zwischen den Straßen zu vermeiden. Die Eckenheimer Landstraße ist eine belebte Einkaufsstraße mit abwechslungsreicher Gastronomie, die trotz Gentrifizierungsdruck in weiten Teilen noch ihren ursprünglichen Charakter behalten hat. Nun droht aufgrund von Verkehrsbelastung, Wegzug von Gewerbe und fehlender Aufenthaltsqualität der Charakter der Straße verlorenzugehen. Begründung: Im Einzelnen: 1. Vermeidung von Leerständen, Unterstützung von Gewerbe In den letzten Monaten hat der Leerstand in der Eckenheimer Landstraße rapide zugenommen. Weitere Gastronomen berichten, dass sie aufgrund überzogener Mieterhöhungen auch werden schließen müssen, sollte keine Einigung gefunden werden. Hier wird vor allem auf die Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931, in der das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Magistrats von 2018 dargestellt wird, sowie auf die Anregung OM 4173 vom 15.06.2023, verwiesen, in dem bereits eine Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe gefordert wird. 2. Zunahme des Autoverkehrs Die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verlagerung von Verkehrswegen zur Folge. Viel Verkehr fließt nun durch die Eckenheimer Landstraße, was zur Folge hat, dass die U5 häufig im Stau steht und dass die Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger insgesamt gefährlicher geworden ist. Es bedarf eines Verkehrskonzepts, das sich der Situation pragmatisch annimmt. 3. Begrünung Anders als viele andere Einkaufsstraßen des Nordends ist die Eckenheimer Landstraße nur spärlich begrünt - vor allem im unteren Teil sind die Fußgängerwege eng, die Häuser stehen sehr nah an der Straße, es gibt insgesamt wenig Platz. Da die Begrünung des Oeder Wegs nun ganz vorbildlich geklappt hat und die Baumkästen und andere Mittel der flexiblen Begrünung die Aufenthaltsqualität der Straße stark gehoben haben, sollte diese Art der Begrünung auch in der Eckenheimer Landstraße eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Antrag vom 29.08.2024, OF 748/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4862 entstanden aus Vorlage: OF 702/10 vom 18.11.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) für die Autofahrenden durch einen neuen Farbauftrag und blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen und gegen parkende Fahrzeuge abzugrenzen, sodass zu Fuß Gehende besser gesehen werden können. Begründung: Der Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als unsicher empfunden. An dieser Stelle wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Vermietungsverbot für die Epiphaniasgemeinde
Antrag vom 20.11.2023, OF 605/3 Betreff: Vermietungsverbot für die Epiphaniasgemeinde Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Ist ihm bekannt, dass die Epiphaniasgemeinde ihre Wohnung über dem Gemeindesaal aktuell nicht vermieten darf, weil ein zweiter Rettungsweg fehlt und eine Anleiterung wegen der neuen Sitzmöbel auf dem Oeder Weg nicht möglich ist? Wenn ja, welche Lösungsmöglickeiten sieht der Magistrat, damit die Gemeinde kurzfristig ihre Wohnung wieder vermieten kann? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 605/3 wird auf Wunsch von GRÜNEN und SPD zurückgestellt, bis das Treffen mit der Feuerwehr stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 605/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 605/3 wurde zurückgezogen.
Standort Parklet auf dem Oeder Weg auf Höhe Adlerflychtstraße
Antrag vom 20.11.2023, OF 609/3 Betreff: Standort Parklet auf dem Oeder Weg auf Höhe Adlerflychtstraße Das o.g. Parklet befindet sich direkt vor einem Imbissbetrieb und wird von den Gästen des Betriebes genutzt. Von anderen Gastronomiebetrieben wurde der Vorwurf der Ungleichbehandlung ggü Ortsbeiratsmitgliedern geäußert. Dieser Betrieb hätte genehmigungs- und kostenfrei eine Außengastronomiefläche, andere Betriebe müssten sich Flächen genehmigen lassen und auf eigene Kosten bestuhlen. Zumal die Fläche erst nachträglich eingerichtet wurde. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, verstößt die Stadt mit dem Standort dieses Parklets mit Sitzmöbeln gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Gastronomiebetrieben bei der Vergabe von Außengastronomieflächen.? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 609/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Kosten für die Umgestaltung des Oeder Wegs
Antrag vom 20.11.2023, OF 610/3 Betreff: Kosten für die Umgestaltung des Oeder Wegs Wie hoch sind die bislang entstandenen Kosten für die Umgestaltung des Oeder Weges in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße aufgeteilt nach den Einzelmaßnahmen, wie Fahrbahnmarkierung, Informationsformate, Möblierung (letzter Punkt bereits beantragt mit OF 450, Bericht steht aus)? Sind, bzw. werden im Haushalt Mittel eingestellt für mögliche Änderungen von umgesetzten Maßnahmen, bzw. die endgültige Umsetzung von Provisorischen Maßnahmen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch waren die Kosten für die Studie durch die FUAS? Wie war der Ausschreibungstext für die Studie formuliert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 610/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
Abstellmöglichkeiten für EFahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4689 entstanden aus Vorlage: OF 577/3 vom 04.09.2023 Betreff: Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße Vorgang: V 1656/20 OBR 3; ST 1521/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit er Möglichkeiten sieht, der wachsenden Zahl an E-Fahrrädern mit dauerhaften Abstell- und Auflademöglichkeiten in der Quartiergarage Lenaustraße Rechnung zu tragen; 2. wie viele Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder es in der Q uartiersgarage Glauburgstraße gibt; 3. ob zusätzliche mietbare Abstell- und Lademöglichkeiten für E-Fahrräder geschaffen werden können; 4. ob sich gegenüber dem Sachstand gemäß der Stellungnahme ST 1521 aus 2020 bezüglich der Möglichkeit zur Installation von E-Ladesäulen im Zuge der Installation weiterer Ladesäulen im öffentlichen Raum ein neuer Sachstand ergeben hat. Begründung: Die Zahl der E-Fahrräder in der Stadt nimmt rapide zu, gleichzeitig hat die Anwohnerschaft teilweise nicht die Möglichkeit, ihr Rad in Etagenwohnungen und Kellern unterzubringen und auch aufzuladen. Für diese Mitbürgerinnen und Mitbürger kann ein entsprechendes Angebot in der Quartiersgarage von Interesse sein. Dem Ortsbeirat liegen solche Anfragen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 303 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0
Öffentliche Toiletten für den Oeder Weg
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4688 entstanden aus Vorlage: OF 572/3 vom 06.09.2023 Betreff: Öffentliche Toiletten für den Oeder Weg Der Magistrat wird aufgefordert, im Oeder Weg öffentliche Toiletten, die auch nachts zugänglich sind, einzurichten, ggfs. auch in Kooperation mit Gastronomiebetrieben, Konzept "Nette Toilette". Begründung: Im Oeder Weg wurden viele neue Aufenthaltsflächen geschaffen. Wo sich viele Menschen aufhalten, muss es allerdings auch die Möglichkeit geben, eine Toilette aufsuchen zu können. Es gibt bereits jetzt viele Beschwerden über viele "Wildpinkler". Hier sollte die Stadt schnell aktiv werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 312 Aktenzeichen: 91-22
Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten AlexanderPuschkinSchule
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4692 entstanden aus Vorlage: OF 588/3 vom 06.09.2023 Betreff: Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten Alexander-Puschkin-Schule Die Genehmigung des Umzugs der Alexander-Puschkin-Schule in ein ehemaliges Bürogebäude in der Humboldtstraße 14 ist schwer nachzuvollziehen. Wie der Betrieb einer Schule mit 160 Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkörper dort organisiert werden soll, erschließt sich nicht. Daher wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wann wurde der Schulbetrieb in der ehemaligen Gewerbeimmobilie genehmigt? Welche Auflagen wurden an die Genehmigung geknüpft? 2. Ist auf dem Gelände ein angemessenes Außengelände für Schülerinnen und Schüler vorgesehen? Wenn kein Schulhof vorgesehen ist, wie konnte dann die Genehmigung zum Schulbetrieb erfolgen? 3. Wie soll die Andienung der Schule erfolgen (bspw. die Anlieferung des Schulessens)? 4. Wo wird der Sportunterricht stattfinden? Wie legen die Schülerinnen und Schüler den Weg dorthin zurück? Ist ein Busshuttle geplant und, wenn ja, wo soll der Haltepunkt sein? 5. Wo sind die Rettungssammelpunkte für den Notfall geplant? 6. Wie wird die Schule im Notfall von der Feuerwehr angefahren? Reicht bei einer Schule im Brandfall der Zugang nur von der Hausvorderseite? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 911 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5581 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3
Dem Humboldtplätzchen einen Platzcharakter geben und für Starkregenereignisse rüsten
Anregung vom 19.10.2023, OA 406 entstanden aus Vorlage: OF 575/3 vom 06.09.2023 Betreff: Dem Humboldtplätzchen einen Platzcharakter geben und für Starkregenereignisse rüsten Vorgang: E 48/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den kleinen Platz zwischen Mittelweg, Schleidenstraße und Humboldtstraße so zu gestalten und aufzuwerten, dass er von der Nachbarschaft und insbesondere von Kindern genutzt werden kann. Es soll dafür gesorgt werden, dass wild parkende motorisierte Zweiräder nur in den bereits vorhandenen, ihnen zugewiesenen Bereichen parken, damit sich ein vielfältiger und stark frequentierter Treffpunkt entfalten kann. Zu diesem Zweck könnten Beete angelegt werden, damit seine Bestimmung als Aufenthaltsort besser markiert und er für große Zweiräder nicht mehr befahrbar ist. Die zwei fehlenden Bäume sollen nachgepflanzt werden und hätten in mehr Erdreich bessere Entfaltungsmöglichkeiten. Des Weiteren soll in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob die gewünschte Verbesserung in Verbindung mit dem Pilotprojekt "Klimaangepasste Straße" (E 48) umgesetzt werden kann. Die Humboldtstraße ist aufgrund ihrer Abschüssigkeit und hohen Versiegelung gemäß der Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt einer der Hotspots im Nordend. Das Plätzchen könnte als Mulde das Regenwasser aufnehmen und zu den Baumwurzeln ableiten. Damit wäre es für das Programm prädestiniert. Begründung: Derzeit werden die vorhandenen Parkmöglichkeiten am Rand des Plätzchens auf den gesamten Platz ausgedehnt (siehe Fotos). Dies führt zu einem erheblicher Nutzungskonflikt, denn das Plätzchen mit seinem kleinen Baumbestand und den vier Sitzbänken hat sich zu einem äußerst beliebten und wichtigen Treffpunkt in dem Viertel entwickelt: Es bietet einen geschützten Aufenthalt für spielende Kinder, Nachbarn treffen sich und gießen während der Dürre sogar die Bäume, zwei Anwohner bepflanzen Baumscheiben u. v. m. Dies allein zeigt die Bedeutung des Plätzchens in dem Quartier. Die Starkregengefahrenkarte weist obendrein auf die starke Betroffenheit der Humboldtstraße hin. Mit einer Neuordnung des Platzes könnte gleichzeitig auch dieser Gefahrenlage begegnet werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 48 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 97 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4055, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 40-1
Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4514 entstanden aus Vorlage: OF 564/3 vom 01.09.2023 Betreff: Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Aufgabe eines Geschäft s (Einzelhändler oder Dienstleister) auf der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg die Umwandlung der Gewerbefläche in einen Gastronomiebetrieb verhindert oder eingeschränkt werden kann. Begründung: Durch die hohen Mietkosten verdrängen auf der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg Gastronomiebetriebe mehr und mehr Einzelhändlerinnen und Einzelhändler sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister. Die Nahversorgung der Bevölkerung in der Umgebung beider Straßen wird dadurch sehr eingeschränkt. Darüber hinaus erhöht die hohe Zahl der Gastronomiebetriebe den Lärmpegel - insbesondere abends - erheblich, was bereits zu vielen Beschwerden geführt hat. Durch eine Einschränkung von Nutzungsänderungen könnte diesem Trend entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2478 Aktenzeichen: 63-0
Umzug der AlexanderPuschkinSchule in die Humboldtstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4517 entstanden aus Vorlage: OF 573/3 vom 06.09.2023 Betreff: Umzug der Alexander-Puschkin-Schule in die Humboldtstraße Mit einem Baustellenschild sind Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Ortsbeirat darüber informiert worden, dass in das ehemalige Büro des BVZ (Beratungs- und Verwaltungszentrum e. V.) in der Humboldtstraße 14 die private Alexander-Puschkin-Schule mit 160 Schülerinnen und Schülern einziehen wird. Bisher ist die Grundschule in der Stresemannallee in Sachsenhausen. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Erhalt von Grundschulplätzen. Jedoch aufgrund der Erfahrungen mit Hol- und Bringverkehr ("Elterntaxis") anderer Privatschulen im Nordend wird der Magistrat unter Berücksichtigung der ohnehin starken Belastung dieser Straßenzüge unverzüglich gebeten, einen Verkehrswegeplan für die Alexander-Puschkin-Grundschule vorzulegen. Begründung: Die einzige Zufahrt aus der Eckenheimer Landstraße zur Humboldtstraße 14 ist der Mittelweg; die einzige Ausfahrt ist der Oberweg. Sollten bei 160 Schülerinnen und Schülern ca. 80 bis 100 Fahrzeuge ("Elterntaxis") durch diese engen Straßen fahren, wird das zu einer enormen Belastung aller Anwohnerinnen und Anwohner führen. Außerdem wird sich die Gefahrenlage aufgrund des stark zunehmenden Verkehrs in den Seitenstraßen für ca. 1.000 Schülerinnen und Schüler, die zeitgleich in die Musterschule im Oberweg gehen sowie für alle Grundschülerinnen und -schüler, die zu Fuß aus dem Nordend in die Liebfrauenschule gehen, stark erhöhen. Der Bereich Humboldtstraße zwischen Mittel- und Oberweg ist zu Schulbeginn stark frequentiert von Schülerinnen und Schülern aller Altersklassen, die mit der Bahn bzw. dem Fahrrad ankommen. Die Entscheidung, hier eine Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern einzurichten, ist zumindest fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 143 Antrag vom 01.03.2025, OF 862/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-31
Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 667/10 vom 04.09.2023 Betreff: Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum der wochenlange Schienenersatzverkehr (SEV) der U-Bahn-Linie 5 in diesem Sommer so unfreundlich für Eckenheimer und Preungesheimer Fahrgäste ausgerichtet wurde. Von Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum wurde der SEV der Linie U 5 nicht umsteigefrei zur Verfügung gestellt? 2. Welche Alternativen über die Konstablerwache wurden geprüft und diese warum verworfen? Zum Beispiel: a) Warum wurde nicht die Ersatzlinie 10 von und nach Eckenheim über die Glauburgstraße geführt? b) Warum wurde die U 5 nicht bis Musterschule geführt und der Ersatzverkehr ab Glauburgstraße zur Friedberger Landstraße? 3. Warum musste man zweimal umsteigen mit zweimal Zeitverlust von je fünf bis acht Minuten, um zu Dom oder Schauspielhaus zu kommen? 4. Warum wurde zudem die Konstablerwache ausschließlich umständlich von Süden angefahren statt direkt? 5. Warum wurden die Fahrgäste nicht sinnvoll online informiert? 6. Was hat dieser SEV den Steuerzahler gekostet und was hat er erwirtschaftet? 7. Wird es künftig klare, international verständliche Hinweise - auch auf die Erreichbarkeit der teils abgelegenen Haltestellen - geben? Begründung: Nicht nur internationale Fahrgäste waren genervt und überfordert. Dieser SEV war leider keine Werbung für den Frankfurter Personennahverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Klarheit über den Oeder Weg schaffen
Antrag vom 07.09.2023, OF 570/3 Betreff: Klarheit über den Oeder Weg schaffen Über den Sommer wurden am Oeder Weg Schilder installiert, die den Oeder Weg als Fahrradstraße ausweisen und den Oeder Weg zur Anliegerstraße erklären. Das hat bei der Bevölkerung wie auch im Ortsbeirat Fragen aufgeworfen. Der Magistrat wird gebeten, diese zu beantworten: - Das Projekt Oeder Weg wurde in der Vergangenheit in der öffentlichen Kommunikation immer als "fahrradfreundliche Nebenstraße" bezeichnet. Nun ist der Oeder Weg als Fahrradstraße ausgewiesen. Ungeachtet der Frage, worin genau der Unterschied liegt: Befürchtet die Stadt nicht, das Vertrauen in die Politik zu verspielen, wenn sie ein Projekt als "fahrradfreundliche Nebenstraße" bewirbt, dann aber eine Fahrradstraße mit Anliegerverkehr daraus macht? - Hat die Stadt befürchtet, mit einer offenen Kommunikation auf mehr Widerstände zu stoßen? - Wie plant die Stadt, zu prüfen, ob die Anliegerstraße befolgt wird, sich also nur Verkehrsteilnehmer auf dem Oeder Weg bewegen, die dort wohnen oder ihn zu einer Erledigung aufsuchen? - Die Anwohner der Cronstettenstraße haben sich statt der von der Stadt vorgeschlagenen Sperrung eine Anliegerstraße gewünscht und diese nicht bekommen mit dem Verweis, dies sei nicht zu kontrollieren. Wie passt das zusammen? - Die genaue Bedeutung des Schilds "Anlieger frei" ist den Wenigsten bekannt. Wie schätzt die Stadt die Gefahr ein, dass Kunden mit PKW des hier ansässigen Handels das Schild "Anlieger frei" insbesondere mit der Kombination des Oeder Wegs als Fahrradstraße dahingehend interpretieren könnten, dass für sie die Einfahrt in den Oeder Weg verboten ist? Fürchtet die Stadt nicht, dass den örtlichen Läden Kunden ausbleiben? - Das Parken, ohne Anlieger zu sein, ist in einer Anliegerstraße bußgeldbewehrt. Was bedeutet das für Verkehrsteilnehmer, die keinen Kaufbeleg aus dem Oeder Weg vorweisen können, zum Beispiel weil sie in den örtlichen Geschäften nichts gekauft haben? Müssen Restaurantbesucher den Zahlungsbeleg künftig bis zum Verlassen des Oeder Wegs mit sich führen? Wurde der örtliche Einzelhandel darüber informiert, dass sie ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen sollen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 570/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 570/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Anwohner frei - Schilder im Oeder Weg entfernen
Antrag vom 06.09.2023, OF 569/3 Betreff: Anwohner frei - Schilder im Oeder Weg entfernen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vor 3 Wochen installierten "Anwohner frei"- Schilder im Oeder Weg unverzüglich zu entfernen. Begründung: Der Oeder Weg sollte gem. Beschluss des Ortsbeirates 3 und der Stadtverordnetenversammlung in eine "Fahrradfreundliche Nebenstraße" umgewandelt werden und nicht in eine Anliegerstraße! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 569/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 569/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Fahrradbügel und Poller auf dem Platz vor Eiscafé Olimpio, Oeder Weg 58, wiederherstellen
Antrag vom 22.07.2023, OF 566/3 Betreff: Fahrradbügel und Poller auf dem Platz vor Eiscafé Olimpio, Oeder Weg 58, wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die teilweise Wiedereinrichtung von Fahrradbügel und Pollern soll gemäß der beigefügten Planung umgesetzt werden. Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Begründung: Im Zuge des Ausbaus des Oeder Weges zur Fahrradstraße wurde der "kleine Platz" vor dem Eiscafe Olimpio neugestaltet. An diesem Platz befinden sich auf der rechten Seite (stadtauswärts) eine Reihe von Gewerbebetrieben, der Platz ist durch Bäume als Grüninsel verschattet und bildet einen kleinen Mittelpunkt für das jetzt aktive Leben im neu gestalteten Oeder Weg. Im Zuge der Arbeiten wurden Poller auf dem Platz, die die Einfahrt zum Hinterhof des Optikerfachgeschäftes absicherten (siehe Bild 1), sowie Poller die den kleinen Platz an der Einfahrt zum Hinterhof des Eiscafés Olimpio abgrenzten (siehe Bild 2), abgebaut. Zusätzlich wurden eine Reihe von Fahrradbügeln direkt auf dem kleinen Platz gegenüber dem Friseursalon "Tony Basato" zwischen den Bäumen (siehe Bild 3) entfernt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Quellen: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Im Resultat führen die nunmehr nicht mehr vorhandenen Poller zu einer erheblich erhöhten Anzahl von wildparkenden PKWs auf dem "kleinen Platz". Hierzu liegen von allen relevanten Betrieben Fotodokumente vor. Der Platz wird in seiner Nutzung für Menschen und Betriebe eingeschränkt, Fußgänger*innen und insbesondere Kinder sind durch die zusätzlichen Hindernisse gefährdet. Die Stadt soll mit diesem Antrag aufgefordert werden, die notwendigen Einschränkungen für behinderndes Parken intelligent und optisch hochwertig wieder aufzubauen. Bei den Pollern wird keine vollständige Wiederherstellung angestrebt, sondern nur insoweit, dass es nicht zu entsprechenden Parkvorgängen kommen kann. Darüber hinaus wurden auf dem "kleinen Platz" alle Fahrradbügel entfernt. Es wird gebeten, eine Reihe von Fahrradbügeln im markierten Bereich (siehe Bild 4) oder ähnlich geeignetem Platz wieder aufzubauen. Bild 4 Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 566/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 566/3 wurde zurückgezogen.
Kontrollen des Parkraums entlang des Oeder Wegs während der Pilotphase verstärken
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4265 entstanden aus Vorlage: OF 547/3 vom 28.06.2023 Betreff: Kontrollen des Parkraums entlang des Oeder Wegs während der Pilotphase verstärken Seit der Umgestaltung des Oeder Wegs und dem damit einhergehenden Wegfall einiger Parkplätze nimmt das Falschparken entlang des Oeder Wegs massiv zu. Fußgängerüberwege und abgesenkte Bordsteine werden so zugeparkt, dass für zu Fuß Gehende kein Durchkommen mehr ist. Zusätzlich werden Bewohnerparkplätze durch Nichtberechtigte genutzt, ohne dass sie Konsequenzen zu fürchten haben. Kurzzeitparken und Ladezonen sind zwar eingerichtet, werden jedoch dauerbeparkt, ohne dass Kontrollen stattfinden. All das belastet die schwächsten Verkehrsteilnehmenden: zu Fuß Gehende. Besonders diejenigen mit Mobilitätseinschränkungen, mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren werden durch rücksichtsloses Falschparken in ihrer Mobilität beschränkt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, während der Pilotphase der Umgestaltung des Oeder Wegs die Verkehrskontrollen, besonders die des Parkraums, zu verstärken. Somit wird ein Mindestmaß an Mobilität von Seniorinnen und Senioren sowie zu Fuß Gehenden und mobilitätseingeschränkten Personen gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2261 Aktenzeichen: 32-1
Weihnachtsbaumverkauf im Oeder Weg anbieten
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4266 entstanden aus Vorlage: OF 548/3 vom 29.06.2023 Betreff: Weihnachtsbaumverkauf im Oeder Weg anbieten Der Magistrat wird gebeten, auch in der Vorweihnachtszeit im Jahr 2023 den Weihnachtsbaumverkauf auf dem Oeder Weg einzuplanen. Begründung: Durch die Umgestaltung des Oeder Weges gab es Anlaufschwierigkeiten bei der Genehmigung und Standortfindung für den seit Jahren dort befindlichen Spargel- und Erdbeerstand. Dieser wird, genauso wie der Weihnachtsbaumverkauf, vor Ort von den Anwohnerinnen und Anwohnern sehr geschätzt. Deshalb bittet der Ortsbeirat um Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2255 Antrag vom 20.06.2024, OF 786/9 Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4268 entstanden aus Vorlage: OF 552/3 vom 26.06.2023 Betreff: Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit durch beleuchtete Stufen (optional durch Reflektoren) am kleinen Plätzchen hinter der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand zu sorgen. Begründung: Das kleine Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand ist aufgrund unregelmäßig verlaufender dunkelgrauer Stufen vor allem in der Dunkelheit eine Stolperfalle, die bereits zu schweren Stürzen geführt hat. Hilfreich ist auch nicht, dass seit Jahren der Gehweg zu einer Seite des Plätzchens sowie der Eckenheimer Landstraße für eine Baustelle abgesperrt ist, auf der ebenfalls seit Jahren keine Bautätigkeit wahrzunehmen ist. Hier muss dringend mit Leuchtmitteln für mehr Sicherheit gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2257 Aktenzeichen: 66-0
Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4336 entstanden aus Vorlage: OF 657/2 vom 15.04.2023 Betreff: Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, 1. die Querung der Modalsperre an der Ecke Feldbergstraße/Grüneburgweg in Richtung Wolfsgangstraße für Schulkinder (Schulweg u. a. zur Engelbert-Humperdinck-Schule) und zu Fuß Gehende durch z. B. einen Zebrastreifen sicherer zu gestalten; 2. die Parkraumüberwachung des Grüneburgwegs, zwischen Reuterweg und Feldbergstraße, durch das Ordnungsamt und die Fahrradstaffel zu erhöhen. Begründung: Bei einem Treffen mit Anwohnenden des Grüneburgwegs wurde moniert, dass Grundschulkinder auf ihrem Schulweg bei der Querung der Modalsperre Ecke Feldbergstraße/Grüneburgweg unsicher sind, die rot markierten Flächen in Richtung Wolfsgangstraße zu queren. Der Bereich ist für Busse und Radfahrende reserviert, aber schützt er auch die querenden Schulkinder oder braucht es doch eine Art Zebrastreifen? Auf dem Grüneburgweg, im Abschnitt Reuterweg bis Feldbergstraße, sind neben der Parkraumbewirtschaftung auch Lieferzonen ausgewiesen, die leider auch viel zu oft illegal durch Pkw genutzt werden. Deshalb ist es dringend notwendig, illegales Parken durch eine erhöhte Bestreifung durch das Ordnungsamt und durch die Fahrradstaffel einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2265 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4138 entstanden aus Vorlage: OF 484/3 vom 09.02.2023 Betreff: Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten Der Magistrat wird gebeten, beim Aufstellen von Fahrradbügeln im Nordend künftig darauf zu achten, zwischen den Bügeln genügend Platz zu lassen, sodass zu Fuß Gehende einen Durchgang finden. Die Straßenüberquerung am Oeder Weg 17 bis 19 soll zu Fuß G ehenden ermöglicht werden. Begründung: Oftmals können zu Fuß Gehende erst an der nächsten Kreuzung die Straße überqueren, weil zwischen den eng geparkten Autos, der Gastronomie und den Fahrradbügeln kein Durchkommen ist. Ein Beispiel hierfür bietet der Oeder Weg 17 bis 19: Hier befindet sich ein REWE-Markt, zu dem Menschen aus allen Richtungen kommen. Glücklicherweise sind hier inzwischen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen worden. Leider wurde jedoch nicht darauf geachtet, dass zu Fuß Gehenden eine Möglichkeit bleibt, die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2460 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 13.06.2023 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Vorgang: OA 344/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur Anregung vom 23.03.2023, OA 344, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 344 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1939 Aktenzeichen: 66-5
Grüne Welle für den ÖPNV
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11
Schlaglöcher im Nordend beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4148 entstanden aus Vorlage: OF 538/3 vom 01.06.2023 Betreff: Schlaglöcher im Nordend beseitigen Vorgang: OM 2527/22 OBR 3; ST 2397/22 Der Magistrat wird gebeten, die Schlaglöcher in den Straßen des Nordends zu beseitigen, sodass sich diese auch langfristig nicht mehr bilden können. Besonders auffallend sind die Schlaglöcher in der Keplerstraße, Wolfsgangstraße und im Bäckerweg sowie in den Querstraßen um die Glauburgstraße. In der Anregung vom 07.07.2022, OM 2527, wurde schon ein ähnlicher Antrag gestellt mit der Bitte, die Schlaglöcher in der Keplerstraße zu beseitigen. Diese sind nach einem einfachen Nachfüllen wieder entstanden und bilden eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Eine nachhaltige Lösung muss durch den Magistrat gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2157 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201
Antrag vom 20.04.2023, OF 503/3 Betreff: Haushalt 2023 Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Mittel zur Verfügung gestellt, die den Austausch des oberen Erdreichs auf den ehemaligen Parkplätzen der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 und die anschließende Bepflanzung ermöglichen. Begründung: Bereits Anfang November 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Parkplätze im Bereich Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 zum Schutz der Bäume aufzulösen. Leider bestehen die Flächen weiterhin aus Schotterplätzen anstatt aus begrüntem Erdreich, das der Versickerung von Regenwasser förderlich wäre. Um starker Überhitzung der Stadt im Sommer vorzubeugen, ist die Begrünung jeder möglichen Fläche dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Etatanregung EA 119 2023 Die Vorlage OF 503/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Nachbarschaftsbüro Eckenheim
Antrag vom 17.04.2023, OF 566/10 Betreff: Haushalt 2023 Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2023 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im Nachbar-schaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 91 2023 Die Vorlage OF 566/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3793 entstanden aus Vorlage: OF 464/3 vom 06.02.2023 Betreff: Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie nach der Baustellensperrung in der Glauburgstraße der Umfahrungsverkehr, aufgrund der Umgestaltung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße, herausgehalten werden kann. Insbesondere soll die Variante geprüft werden, bei der der motorisierte Individualverkehr an der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Schwarzburgstraße von Norden kommend in Richtung Osten und von Süden kommend in Richtung Westen abgeleitet wird - analog zur Vorgehensweise an ähnlichen Kreuzungen in der Nachbarschaft, wie beispielsweise der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Stalburgstraße. Gleichzeitig soll an der Kreuzung Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße die Möglichkeit zum Linksabbiegen von Westen kommend in Richtung Norden ermöglicht werden. Bildquelle: Geoportal, Stadt Frankfurt am Main Begründung: Die Erfahrungen aus der Umgestaltung des Oeder Wegs zeigen, dass ein besonderes Augenmerk auf denjenigen motorisierten Individualverkehr gelegt werden muss, der sich zulasten der Anwohnenden seine Wege durch die engen Nebenstraßen des Oeder Wegs sucht. Aufgrund der derzeitigen Sperrung der Glauburgstraße kann aktuell noch nicht beobachtet werden, wie sehr sich der Schleichverkehr auf dieses Quartier auswirkt. Seitens der Anwohnenden besteht die Sorge, dass sich ähnliche Steigerungsraten des Kfz-Verkehrs wie im Holzhausenviertel einstellen werden. Hierzu wurde von Anwohnenden selbst dieser Vorschlag eingebracht, der vom Ortsbeirat unterstützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Entsiegelung der Fläche Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 473/3 vom 06.02.2023 Betreff: Entsiegelung der Fläche Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche an der nordöstlichen Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße (vor dem Flurstück 26/2) entsiegelt und bepflanzt werden kann. Die gepflasterte Fläche ist in städtischem Besitz und wird häufig für Müllablagerungen genutzt. Begründung: Vor dem Haus an der Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße befindet sich im Bereich der Hermannstraße kein Vorgarten wie sonst in der Straße üblich. Stattdessen dient diese öffentliche Fläche einer Verbreiterung des Gehwegs und wird gerne zur Müllablagerung genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung würde - abgesehen vom klimatischen Aspekt - die graue Fläche aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1490 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 entstanden aus Vorlage: OF 470/9 vom 23.02.2023 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Luftbild: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Die Fahrzeuge, die an dieser Stelle regelmäßig falsch parken - häufig große Transporter, blockieren nicht nur den Kurvenradius, sondern auch die Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger, was regelmäßig zu gefährlichen Situationen führt, auch weil die Verkehrsregeln hier nicht von allen beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Antrag vom 12.01.2024, OF 660/9 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 66-2
Neuer Fahrbahnbelag in der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Hausnummer 23
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3609 entstanden aus Vorlage: OF 478/3 vom 31.01.2023 Betreff: Neuer Fahrbahnbelag in der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Hausnummer 23 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fahrbahn in der Glauburgstraße auch in dem Reststück ab Hausnummer 23 bis zur Eckenheimer Landstraße asphaltiert wird. Begründung: Die Glauburgstraße ist bis auf das angesprochene Reststück bereits mit einer Asphaltdecke überzogen. In dem angesprochenen Bereich ist noch Kopfsteinplaster. Dadurch sind die Anwohnenden in diesem Bereich einer erhöhten Lärmbelästigung ausgesetzt, gerade auch im Bereich des Übergangs zwischen beiden Belagsarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1578 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-12
Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3608 entstanden aus Vorlage: OF 475/3 vom 31.01.2023 Betreff: Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Andienung des Handwerks betriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 sichergestellt werden kann, ohne dass für jede An- und Ablieferung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Möglich wäre die Lösung eines abschließbaren Pollers für die Zufahrt an die Grundstücksgrenze mit der Maßgabe, dass der Poller nur für An- und Ablieferungen geöffnet werden darf. Begründung: Der Handwerksbetrieb Hofmeister Natursteine benötigt sporadisch (circa viermal pro Jahr) zum Abtransport von Material die Zufahrtsmöglichkeit vom Fußweg entlang der Eckenheimer Landstraße mit einem kleineren Lkw-Kran. Der Transport dauert circa fünf bis zehn Minuten. Durch die Sperrung der Fläche unter den Bäumen wurde die Zufahrtsmöglichkeit nun unterbunden. Dem Handwerksbetrieb wurde angeraten, für die Anlieferung jedes Mal einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen. Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand für beide Seiten. Eine Lösung mit einem abschließbaren Poller würde das Problem einfach lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606 entstanden aus Vorlage: OF 447/3 vom 12.01.2023 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße Vorgang: OM 2056/17 OBR 3; ST 2291/19 Ende 2019 gab der Magistrat bekannt, eine Änderung der Verkehrsführung auf der Glauburgstraße im Abschnitt zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße sei möglich. Damals wurde die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel zur Friedberger Landstraße noch nicht mitgedacht. Radfahrende fühlen sich an Ampeln sicherer, wenn eine rote Zone vor den haltenden Autos für sie eingerichtet ist (Fahrradschleuse), sodass sie als erste starten können, ohne übersehen zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie die weitere Planung für die Glauburgstraße im Abschnitt zwischen der Spohrstraße und der Friedberger Landstraße aussieht und wann diese umgesetzt wird. Zusätzlich zur damaligen Planung wird um die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel Glauburgstraße/Ecke Friedberger Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1325 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
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