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Vorlagen
Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6579 entstanden aus Vorlage: OF 835/3 vom 19.02.2025 Betreff: Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße Vorgang: NR 974/14 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14; OM 5722/24 OBR 3; ST 1811/24 Der Magistrat wird gebeten, den Gaslichtmast gegenüber der Einmündung der Gluckstraße in die Neuhofstraße unabhängig von der späteren Umstellung von Gas auf LED wieder aufzubauen. Er wurde durch die beauftragte Firma zur Wasserkanalsanierung vor einigen Jahren beseitigt und durch eine senkrechte Bauleuchte ersetzt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1811, schreibt der Magistrat: "Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen." Der Magistrat muss der Anregung entsprechen, da ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, mit seinen beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.07.2014, NR 974, für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends" zum Erhalt der historischen Gasleuchten in Frankfurt ihn zur Umrüstung der historischen Gasleuchten verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.07.2014, NR 974 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5722 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1811 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eschersheimer Friedhof
Antrag vom 02.04.2025, OF 983/9 Betreff: Eschersheimer Friedhof Vor kurzem wurde von einer Grabstätte auf dem Eschersheimer Friedhof eine Grabfigur aus Metall entwendet. Offenbar war dies nicht der einzige Fall eines Diebstahls. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftig Diebstähle zu verhindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 983/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle „Hauptfriedhof“
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6410 entstanden aus Vorlage: OF 913/9 vom 12.01.2025 Betreff: Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle "Hauptfriedhof" Der Magistrat wird gebeten, am Rand der Grünfläche an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg möglichst direkt an den Gehweg angrenzend und in direkter Nähe zur Haltestelle "Hauptfriedhof" eine Sitzbank zu installieren (siehe Bild für angedachten Bereich). Die Installation soll so erfolgen, dass möglichst keine oder nur minimale Versiegelung der Grünfläche notwendig ist. Begründung: Die betreffende Grünfläche liegt im Schatten mehrerer Bäume und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur U-Bahn-Haltestelle. Während der Wartezeit auf die U-Bahn müssen Fahrgäste derzeit in der prallen Sonne stehen oder lange Zeit stehen bleiben. Besonders für ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder an heißen Sommertagen stellt dies eine unnötige Belastung dar. Eine Sitzbank im Schatten der Bäume würde den Aufenthalt für wartende Fahrgäste deutlich angenehmer gestalten und zugleich den öffentlichen Raum aufwerten. Der Standort eignet sich aufgrund der vorhandenen Beschattung durch den Baumbestand besonders gut für eine solche Sitzgelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 480 Aktenzeichen: 67-0
Glauburgplatz nachhaltig umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6384 entstanden aus Vorlage: OF 807/3 vom 09.01.2025 Betreff: Glauburgplatz nachhaltig umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz und Begegnungsort am Glauburgplatz nachhaltig und generationengerecht umzugestalten. Bei der Umgestaltung soll für alle Altersgruppen die Attraktivität erhöht werden. Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: - mindestens ein Mülleimer soll durch eine Müllgarage ersetzt werden; - eine Schaukel soll durch eine Kleinkindschaukel ersetzt werden; - Sonnenschirme (laut Grünflächenamt auf Lager) werden aufgestellt; - eine kleine Nestschaukel soll das Angebot für Kleinkinder zusätzlich erweitern; - die Kiesflächen werden durch natürlichen Fallschutzbelag, bspw. Rindenmulch, ersetzt (im Rutschen-/Schaukel-/Kletterbereich); - die Schäden an den Zäunen (vor allem zur Lortzingstraße) sollen repariert werden; - der Zaun zur Glauburgstraße soll begrünt werden. Folgende Maßnahmen werden geprüft: - die Errichtung einer kleinen Tribüne aus Holz zum Zuschauen, Sachen ablegen, Pause machen und Klettern für Kleinkinder; - die Installierung einer räumlich und zeitlich begrenzten Beleuchtung mit LED-Strahlern (warmweiß, keine Lichtverschmutzung, Bewegungsmelder) im Bereich des Fußballplatzes und des Streetballplatzes; - die Aufstellung eines Kinder-Basketballkorbs; - Baumpflanzungen, insbesondere im Bereich von Rutsche/Schaukel - nötigenfalls kommen Sträucher als Ersatz infrage; - die Etablierung eines Trinkbrunnens; - die Etablierung einer öffentlichen Toilette. Es wäre zu begrüßen, wenn die zu prüfenden Maßnahmen im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes umgesetzt werden würden. Im Rahmen der Gesamtplanung sollte ein Kostenplan für die Einzelmaßnahmen erstellt werden, um Spenden einwerben zu können. Begründung: Der Glauburgplatz soll durch die Umgestaltung sein Potenzial für mehr Lebensqualität im Nordend voll entfalten können. Davon ist er heute weit entfernt. Unter anderem leidet die Aufenthaltsqualität unter mangelnder Klimaresilienz durch die starke Versiegelung und schlechte Beleuchtung. Begrünung soll Schatten spenden, ein Trinkbrunnen Erfrischung ermöglichen. Die fehlende öffentliche Toilette stellt eine Zumutung dar. Die Struktur und Atmosphäre des Glauburgplatzes, bisher dominiert von Stein, Kies und Metall, soll durch die Umgestaltung grüner und freundlicher werden. Eine Initiative der Anwohner*innen stellte dem Ortsbeirat 3 in der Sitzung am 12.09.2024 eine Liste von Ideen zur Umgestaltung vor. Mittlerweile ist die Elterninitiative dabei, einen Verein (glaubiev.de) zu gründen. "Grundidee ist die Veränderung der Wahrnehmung des Spielplatzes von einem heißen Bolzplatz mit viel Beton zu einem Begegnungsort für alle Generationen durch mehr Vielfalt und Erholung", hieß es bei der Vorstellung. Auch soll der Mangel an Begegnungsstätten und Jugendeinrichtungen für Kinder ab zehn Jahren im Nordend adressiert werden. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich und fraktionsübergreifend die Initiative der Anwohner*innen. An einem Ortstermin am 21.11.2024 beteiligten sich neben Vertreter*innen der Anwohner*inneninitiative und dem Ortsbeirat 3 auch Vertreter des Grünflächenamtes. Eine zeitnahe Umsetzung einiger priorisierter Maßnahmen wurde in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 798 Antrag vom 11.06.2025, OF 892/3 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7192 Beratung im Ortsbeirat: 3
Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6579 entstanden aus Vorlage: OF 835/3 vom 19.02.2025 Betreff: Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße Vorgang: NR 974/14 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14; OM 5722/24 OBR 3; ST 1811/24 Der Magistrat wird gebeten, den Gaslichtmast gegenüber der Einmündung der Gluckstraße in die Neuhofstraße unabhängig von der späteren Umstellung von Gas auf LED wieder aufzubauen. Er wurde durch die beauftragte Firma zur Wasserkanalsanierung vor einigen Jahren beseitigt und durch eine senkrechte Bauleuchte ersetzt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1811, schreibt der Magistrat: "Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen." Der Magistrat muss der Anregung entsprechen, da ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, mit seinen beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.07.2014, NR 974, für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends" zum Erhalt der historischen Gasleuchten in Frankfurt ihn zur Umrüstung der historischen Gasleuchten verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.07.2014, NR 974 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5722 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1811 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6386 entstanden aus Vorlage: OF 811/3 vom 07.01.2025 Betreff: Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der östlichen Seite der Gluckstraße zwischen Neuhofstraße und Glauburgstraße von Querparkplätzen zu Längsparkplätzen umzugestalten. Begründung: Anwohner*innen weisen immer wieder darauf hin, dass die querparkenden Autos auf der östlichen Seite der Gluckstraße regelmäßig die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verletzen. Im Einzelfall parken Kleinbusse oder sehr lange Autos so nah an der Grundstücksmauer, dass selbst gesunde zu Fuß Gehende nicht mehr durchkommen. Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen kommen so gut wie nie durch. Gleichzeitig ist die Straße so schmal, dass Autofahrer*innen des Öfteren Mühe haben, an querparkenden Autos, die in den Straßenraum hineinragen, vorbeizukommen. Autos und Fahrradfahrer*innen kommen nie aneinander vorbei. Es ist zu vermuten, dass die Einrichtung der Querparkplätze zu einer Zeit entstand, in der die Autos noch nicht so groß und lang waren und in der dem Fußverkehr schlicht kaum Beachtung geschenkt wurde. Nach heutigen Regelungen ist das Arrangement nicht mehr hinnehmbar. Mittlerweile ging auch eine Mängelmeldung bei der Meldeplattform Mobilität der Stadt Frankfurt ein. Das Straßenverkehrsamt verwies die Antragstellerin an den Ortsbeirat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überwachung der Anwohnerparkzonen
Antrag vom 19.11.2025, OF 975/3 Betreff: Überwachung der Anwohnerparkzonen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten wie aktuell die Überwachung der Anwohnerparkzonen im östlichen Nordend erfolgt. a) Wie viele Kräfte waren wann und wo in den letzten 2 Monaten in diesem Bereich eingesetzt? b) Wie viele Verwarnungen wurden erteilt? c) Wann fanden Kontrollen auf der unteren Berger Straße statt? Anwohnende berichten, dass offensichtlich keine regelmäßigen Kontrollen mehr stattfinden. Der Parkdruck ist in diesen Quartieren sehr hoch, dazu fehlt die in den angrenzenden Quartieren bestehende Parkraumbewirtschaftung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 975/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, Linke und FDP (= Annahme)
E-Ladestationen nicht auf Gehwegen planen
Antrag vom 20.11.2025, OF 974/3 Betreff: E-Ladestationen nicht auf Gehwegen planen Vermehrt stellen wir im Nordend fest, dass E-Ladestationen für KfZ auf Gehwegen installiert werden in Kombination mit Gehwegparken. Ziel der Stadt Frankfurt ist, vom Gehwegparken wegzukommen und die Gehwege für diejenigen zu optimieren, die sie am dringendsten brauchen. Gerade für ältere Menschen, Personen mit Behinderung oder Eltern mit kleinen Kindern ist ein barrierefreier Gehweg essenziell, um sich im Stadtraum bewegen zu können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: E-Ladestationen werden im engen Nordend nur noch auf der Fahrbahn und den dazugehörigen Parkflächen geplant, ohne dabei den Gehweg zu nutzen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 974/3 wurde zurückgezogen.
Markbach
Antrag vom 15.01.2025, OF 976/10 Betreff: Markbach Der Ortsbeirat 10 möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob der Markbach in Frankfurt wieder freigelegt werden kann. Begründung: Der Markbach stellt einen bedeutenden Teil unserer natürlichen Gewässerlandschaft dar und hat historisch gesehen eine wichtige Rolle in der städtischen Entwicklung gespielt. Viele Städte haben in den letzten Jahren begonnen, verborgene Gewässer freizulegen, um ökologische und ästhetische Vorteile zu nutzen. Eine Freilegung des Markbachs könnte nicht nur die Biodiversität in der Umgebung fördern, sondern auch zur Verbesserung des Stadtbildes und der Lebensqualität der Anwohner beitragen. Die Wiederherstellung und Freilegung des Markbachs könnte folgende Vorteile mit sich bringen: - Ökologische Aufwertung: Die Renaturierung des Markbachs könnte Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten schaffen und die biologische Vielfalt in Frankfurt erhöhen. - Erholungsräume: Ein zugänglicher Markbach würde den Bürgern neue Freizeitmöglichkeiten bieten und als Naherholungsgebiet fungieren. - Wasserqualität: Durch die Revitalisierung des Gewässers könnten auch Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität umgesetzt werden, was langfristig sowohl der Umwelt als auch den Anwohnern zugutekommt. Wir bitten den Magistrat, eine umfassende Untersuchung über die rechtlichen, finanziellen und technischen Möglichkeiten zur Freilegung des Markbachs durchzuführen und die Ergebnisse in einer Sitzung des Ortsbeirats vorzustellen Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 976/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 976/10 wurde zurückgezogen.
Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße
Antrag vom 18.11.2024, OF 798/3 Betreff: Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung einen Ortstermin an der Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße zu vereinbaren. Die Kreuzung ist insbesondere bei Querung der Eckenheimer Landstraße von Westen nach Osten schwer einsehbar. Querende Verkehrsteilnehmende stehen regelmäßig auf dem Radstreifen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit den aus Norden, mit teilweise hoher Geschwindigkeit kommenden Radfahrenden. Deshalb soll in einem Ortstermin mögliche Lösungen gefunden werden. Insbesondere mit Blick auf die erwartbar steigenden Fahrradfahrenden in diesem Bereich bei Umsetzung der Fahrradfreundlichen Nebenstraße "Nordendstraße" ist die Entschärfung dieser Gefahrenstelle wichtig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 798/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6077 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 09.10.2024 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - in der Klettenbergstraße; - in der Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausenstraße und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - in der Hallgartenstraße; - im Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von über zwölf Jahren zu schaffen. Diese könnten u. a. Folgende sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Echte Barrierefreiheit der U5
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6072 entstanden aus Vorlage: OF 766/3 vom 04.10.2024 Betreff: Echte Barrierefreiheit der U5 Der Magistrat wird gebeten, sich bei der VGF für Folgendes einzusetzen: 1. Die Information zur eingeschränkten Barrierefreiheit der Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" muss auf der gesamten Linie der U5 bei allen Haltestellenansagen und bei den Ansagen in den Waggons wieder aufgenommen werden. Wichtig ist dabei der Hinweis auf die gekennzeichneten Zonen für den barrierefreien Einstieg. Zusätzlich sollen Aushänge mit dem Hinweis auf die eingeschränkte Barrierefreiheit und die gekennzeichneten Zonen an allen Stationen wieder ausgehängt werden. Die eingeschränkte Barrierefreiheit muss ebenfalls in die Fahrplanauskünfte im Internet und sonstigen Medien aufgenommen werden. 2. Die barrierefreien Türen der auf der Linie eingesetzten Waggons müssen deutlich als barrierefrei gekennzeichnet werden, möglichst mit einer unterschiedlichen Farbe zu der Kennzeichnung der breiten Einstiegstüren. An den Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" sind leider nicht alle mit Kinderwagen- und Rollstuhlsymbol gekennzeichneten breiteren Türen barrierefrei, sondern nur die, die in den bestimmten Abschnitten halten. D. h. diese Türen müssten gesondert gekennzeichnet und dürfen auch nicht überklebt werden. Dabei wäre es auch wichtig, in den Waggons darauf hinzuweisen, dass mobilitätseingeschränkte Personen auf diese wenigen Bereiche angewiesen sind. 3. Die barrierefreien Bereiche auf allen Bahnsteigen der U5 müssen gekennzeichnet werden. Der mobilitätseingeschränkte Fahrgast mit dem Ziel "Glauburgstraße" oder "Musterschule" muss bereits beim Einstieg den richtigen Wagon erkennen, bei dem er dann auch barrierefrei aussteigen kann. 4. In der RMV-App sollte ein Button eingefügt werden, der die Selektion einer komplett oder eingeschränkt barrierefreien Route ermöglicht. 5. Bei zukünftigen barrierefreien Waggons müssen auch die Sitzmöglichkeiten so angeordnet werden, dass sich mobilitätseingeschränkte Personen im Rollstuhl in den Waggons bewegen können und nicht nur auf den Bereich der Ein- und Ausstiege beschränkt sind. Begründung: Selbständigkeit sollte für mobilitätseingeschränkte Personen auch im Öffentlichen Personennahverkehr möglich sein und darf nicht an mangelnder Kommunikation scheitern. Die eingeschränkte Barrierefreiheit der Haltestellen "Glauburgstraße" und "Musterschule" war ein Kompromiss bei der damaligen Umgestaltung der Hochbahnsteige. Die Zusage der VGF, die Fahrgäste darüber zu informieren, war Teil des gefundenen Kompromisses. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 433 Beratung im Ortsbeirat: 3
Ersatzhaltestelle „Paul-Hindemith-Anlage“ barrierefrei gestalten
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6078 entstanden aus Vorlage: OF 777/3 vom 24.10.2024 Betreff: Ersatzhaltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, die Ersatzhaltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" der Buslinie M36 zeitnah barrierefrei zu gestalten. Begründung: Im Rahmen der Baustelle auf dem Oeder Weg wurde die Haltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" der Buslinie M36 an eine andere Stelle verlegt. Angesichts der langen Sperrzeit des Oeder Wegs und der somit lang bestehenden Ersatzhaltestelle, muss an dieser Stelle nachgebessert werden. Wie im Bild zu sehen, ist die Ersatzhaltestelle direkt am provisorischen Umleitungsschild und vor einer Pollerreihe angelegt. Ein ungehinderter Zugang zum Bus ist somit nicht möglich. Ein Mitglied der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) wies darauf hin und stellte die Bilder zur Verfügung. Es wird darum gebeten, bei der Planung von Ersatzhaltestellen zukünftig frühzeitig auf Barrierefreiheit zu achten. Dazu zählt auch, dass eine Anfahrt an einen Kantstein möglich ist. Fotos: mit freundlicher Genehmigung von Hannes Heil Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 115 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1368
Fahrradabstellmöglichkeiten Hansteinstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6070 entstanden aus Vorlage: OF 751/3 vom 27.08.2024 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten Hansteinstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Hansteinstraße/Humboldtstraße anstelle der Poller Fahrradbügel zu setzen sowie einen Parkplatz auf Höhe der Hansteinstraße 13 (oder in der Nähe) und einen Parkplatz auf Höhe der Hansteinstraße 6 (oder in der Nähe) für Fahrradbügel umzuwidmen. Begründung: Die Hansteinstraße ist eine enge Straße ohne Vorgärten und mit schmalen Bürgersteigen. Auf der einen Seite darf sogar halb auf dem Gehweg geparkt werden. Es gibt keinen einzigen Fahrradbügel in der Straße. Als Konsequenz werden die Fahrräder (auch Lastenräder) auf dem Gehweg abgestellt und behindern zu Fuß Gehende. Darüber hinaus gab es schon eine Reihe von Beschädigungen der parkenden Autos an den Fahrrädern am Gehwegrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 804 Beratung im Ortsbeirat: 3
Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6079 entstanden aus Vorlage: OF 778/3 vom 19.09.2024 Betreff: Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek Vorgang: OM 4041/18 OBR 3; ST 466/19 Der Magistrat wird gebeten, einen Fahrradweg auf der Nibelungenallee auf Höhe der Deutschen Nationalbibliothek von West nach Ost auf dem Bürgersteig einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg auf der Nibelungenallee, welcher von West nach Ost führt, befindet sich auf dem Bürgersteig. Er endet plötzlich auf Höhe der Nationalbibliothek. Dies führt dazu, dass sich auf dem an dieser Stelle sehr breiten Bürgersteig zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende in die Quere kommen. Ab der Kreuzung Nibelungenallee/Eckenheimer Landstraße beginnt der Fahrradweg auf dem Bürgersteig wieder. Für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer wäre die Einrichtung des Fahrradweges an dieser Stelle sinnvoll. Mit der Vorlage OM 4041 wurde der Magistrat bereits gebeten, auf dem Bürgersteig eine Markierung anzubringen, die auf den dort verlaufenden Fahrradweg hinweist. Mit der Stellungnahme ST 466 wurde mitgeteilt, dass dem durch das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen entsprochen wird. Dies ist auch an zwei Stellen geschehen, allerdings sind die Piktogramme leicht zu übersehen und von zu Fuß Gehenden werden diese überhaupt nicht wahrgenommen. Nur die Einrichtung eines deutlich erkennbaren Fahrradweges, beispielsweise durch einen anderen Bodenbelag und/oder eine Abgrenzung zwischen Fahrrad- und Fußweg würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 466 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 432 Beratung im Ortsbeirat: 3
Erhöhung der Aufenthaltsqualität untere Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 entstanden aus Vorlage: OF 748/3 vom 29.08.2024 Betreff: Erhöhung der Aufenthaltsqualität untere Eckenheimer Landstraße Vorgang: OM 4925/23 OBR 3; ST 1296/24 Der Magistrat wird gebeten, auf der Grundlage der Stellungnahme ST 1296 einen Plan vorzulegen, wie die Anpflanzung von klein- und schmalkronigen Bäumen im unteren Teil der Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1296, wird mitgeteilt, dass sich Baumpflanzungen aufgrund der beengten Situation als problematisch darstellen, jedoch die Bepflanzung mit klein- und schmalkronigen Bäumen geprüft werden könnte. Da es im unteren Teil der Eckenheimer Landstraße keine Bepflanzung gibt, die Straße aber sehr eng ist und durch die an der Ampel wartenden Autos stark belastet wird, sollte jede Möglichkeit geprüft werden, wie die Aufenthaltsqualität durch Begrünung und Verschattung verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 34 Aktenzeichen: 67-0
Begehung mit Einzelhändlern des Oeder Weges vor endgültiger Umgestaltung
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5912 entstanden aus Vorlage: OF 723/3 vom 19.06.2024 Betreff: Begehung mit Einzelhändlern des Oeder Weges vor endgültiger Umgestaltung Der Magistrat wird gebeten, vor Umsetzung von Umgestaltungsmaßnahmen, die insbesondere die Einzelhändler betreffen (Aufenthaltsqualität, Ladezonen), gemeinsam mit den betroffenen Einzelhändlern und dem Ortsbeirat zu sprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Digitale Abstellorte für E-Scooter
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5721 entstanden aus Vorlage: OF 732/3 vom 04.07.2024 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparenden und dauerhaft hellen Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend schneller voranzutreiben. Die Egenolffstraße, Neuhofstraße und Weberstraße sollten als sehr lange dunkle Achsen zuerst angegangen werden, aber auch die Rotlintstraße, Vogelsbergstraße und Martin-Luther- Straße sind u. a. dunkel. Begründung: Geht man von der Glauburgstraße in die Weberstraße in Richtung Neuhofstraße, sieht man die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, man geht in ein "dunkles Loch". Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr, so dunkel, dass die Unfallgefahr zunimmt. Besonders ältere Menschen gehen am Eckgrundstück Neuhofstraße/Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes, um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1810 Aktenzeichen: 66-0
Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 entstanden aus Vorlage: OF 712/3 vom 05.05.2024 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs Vorgang: OM 5168/24 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts zur Umgestaltung des Oeder Wegs der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) und in Absprache mit dem Ortsbeirat zu verstetigen. Insbesondere folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden: - Bauliche Verstetigung und Anpassung bzw. Neuerrichtung von Gehwegnasen; - weitere Umnutzung von Kfz-Parkplätzen für Lieferparkplätze (groß genug auch für größere Lastwagen) und Multifunktionsstreifen in Absprache mit den Gewerbetreibenden; - Herstellung der Barrierefreiheit durch Nullabsenkung von Querungsbereichen sowie Orientierungshilfen für Sehbehinderte; - Absicherung von Zebrastreifen durch Poller oder Fahrradbügel wo nötig; - Verbreiterung von Gehwegen, insbesondere im südlichen Bereich; - Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, wo immer es möglich ist; - Abbau der Ampelanlagen, wo immer es möglich ist, und Ersetzen durch Zebrastreifen. Sollten Ampelanlagen zur Schulwegsicherung gebraucht werden, ist zu prüfen, ob diese durch Bedarfsampeln ersetzt werden können; - Erstellung und Umsetzung eines Superblockkonzepts, um Durchfahrtsverkehr auch von angrenzenden Straßen auf die Hauptstraßen zu verschieben. Um die Aufenthaltsqualität auch über eine Abwesenheit des Autoverkehrs hinaus zu steigern, sind dabei die Perspektiven der Bürger*innen einzubinden, um kreative Nutzungen des gewonnenen Verkehrsraums einzuführen; - bis zur Einführung eines Superblockkonzepts, das mehr umfasst als die Verschiebung des Durchfahrtsverkehrs, sind angrenzende Straßen z. B. durch die Errichtung weiterer Modalfilter zu beruhigen - um die auch bereits durch die Anregung OM 5168 des Ortsbeirats 3 an der Ecke Schwarzburgstraße und Humboldtstraße gebeten wurde; - Prüfung, auf welche weiteren Straßen sich in absehbarer Zeit das "Oeder Weg-Konzept" anwenden lässt. Hier sind vor allem vornehmlich "Einkaufsstraßen" mit hoher Fußgängerdichte, wie die untere Berger Straße im Nordend, zu prüfen, um auch hier durch die Reduktion des Autoverkehrs und eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der FUAS hat deutlich gemacht, dass der Umbau des Oeder Wegs positive bis sehr positive Effekte im Hinblick auf die Fahrradfreundlichkeit, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität aufweist. Damit kann der Umbau der ersten der geplanten 18 "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" des Radentscheids als Erfolg betrachtet werden und als Blaupause für zukünftige Umbaumaßnahmen dienen. Da viele der Maßnahmen während der Pilotphase nur provisorisch und rückbaubar gestaltet wurden, ist nun die Zeit gekommen, diese Maßnahmen zu verstetigen und weitere Maßnahmen umzusetzen, die die Vorteile dieses Verkehrsprojektes verstetigen und die Aufenthaltsqualität weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Gasleuchte in der Neuhofstraße wieder aufbauen!
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5722 entstanden aus Vorlage: OF 733/3 vom 04.07.2024 Betreff: Gasleuchte in der Neuhofstraße wieder aufbauen! Der Magistrat wird gebeten, die Gasleuchte gegenüber der Einmündung der Gluckstraße in die Neuhofstraße wieder aufzubauen. Sie wurde durch die beauftragte Firma zur Wasserkanalsanierung vor einigen Jahren beseitigt und durch eine Bauleuchte ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1811 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6579 Aktenzeichen: 66-0
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5719 entstanden aus Vorlage: OF 717/3 vom 13.05.2024 Betreff: Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel Der Magistrat wird gebeten, am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahn- Linie U5 in den Tunnel und bis hinter den Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich. Zusätzlich soll ein großer Gelbblinker zur Sicherheit der Fußgänger installiert werden. Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen. Begründung: Anlässlich wiederholter Baustellen auf dem Anlagenring an der Einfahrt der U-Bahn-Linie U5 in den Tunnel wurde die innere Fahrspur abgesperrt. Dies erfolgte kurz vor der U-Bahn-Einfahrt bis hinter den Fußgängerüberweg zwischen Grünanlage und Verkehrsinsel am unteren Ende der Eckenheimer Landstraße. Die Absperrungen hatten keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (es blieben ja drei Fahrspuren übrig), brachten aber eine deutliche Verbesserung für den die Straße überquerenden Fußgängerverkehr. Der Querschnitt des breiten Anlagenrings war durch die gesperrte Spur reduziert und der Kurvenbereich war viel besser einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2107 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben
Antrag vom 16.06.2024, OF 959/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die mehr Treibstoff verbrauchen, daher mehr Abgas emittieren, mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die zur Eschersheimer Landstraße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Weshalb viele doch schnell entgegen der Einbahnregelung den gewohnten kurzen Weg nehmen. Wer aus der Emil-Claar-Straße zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 959/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten Alexander-Puschkin-Schule
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5581 entstanden aus Vorlage: OF 722/3 vom 05.06.2024 Betreff: Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten Alexander-Puschkin-Schule Vorgang: OM 4692/23 OBR 3; ST 911/24 Der Magistrat wird gebeten, dem Recht auf Information von Bürgerinnen und Bürgern zu entsprechen und die in der o. g. Anregung gestellten Fragen inhaltlich und in gebotenem Umfang zu beantworten. Fragen zum Schulbetrieb (wie gestellt) berühren nicht die Fragestellung der Anerkennung als Privatschule (wie beantwortet). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4692 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 911 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1411
Verbesserung der Verkehrssicherheit an Schulen im Holzhausenviertel
Antrag vom 06.06.2024, OF 720/3 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an Schulen im Holzhausenviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Regulierung des Verkehrs durch Elterntaxis im Holzhausenviertel zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit und den reibungslosen Ablauf des Schuleingangs und -ausgangs zu gewährleisten. Hierbei sollen zwei spezifische Maßnahmen umgesetzt werden: - Schranke in der Fürstenbergstraße: Eine Schranke soll in der Fürstenbergstraße installiert werden, um das Verkehrschaos durch Elterntaxis der Phormsschule effektiv zu regulieren. Diese Schranke soll werktäglich von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr aktiv sein. - Schranke an der Kreuzung Hammanstraße/Wolfsgangstraße: Eine weitere Schranke soll an der Kreuzung Hammanstraße/Wolfsgangstraße installiert werden, die werktäglich von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr geschlossen sein soll. Diese Maßnahme berücksichtigt die ähnlichen Unterrichtsbeginnzeiten der Fürstenbergerschule (07:55 Uhr), der Elisabethenschule (08:10 Uhr) und der Privaten Kant-Schule (08:15 Uhr). Die Verwaltung und Bedienung der Schranken sollen in der Verantwortung der Schulen liegen. Eine Ausnahme für die Durchfahrt soll nur für Anwohner der Straße gelten, um deren Mobilität nicht einzuschränken. Dieses Vorhaben orientiert sich am erfolgreichen Modell der Theobald-Ziegler-Schule in Eckenheim. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit für Schüler und Anwohner im Holzhausenviertel zu verbessern und gleichzeitig den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs sicherzustellen. Begründung: Die zunehmende Zahl von Elterntaxis in den Morgen- und Nachmittagsstunden führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Sicherheitsrisiken. Durch die Installation von Zufahrtsschranken, ähnlich dem bewährten System an der Theobald-Ziegler-Schule, kann der Verkehrsfluss effektiv reguliert und die Sicherheit der Schulkinder signifikant erhöht werden. Antragsteller: FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 720/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 720/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 724/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5575 entstanden aus Vorlage: OF 708/3 vom 21.05.2024 Betreff: Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem FSV Frankfurt 1899 e. V., den zuständigen Fachämtern und der Ortsvorsteherin des Ortsbeirate s 3 die Anbringung einer Gedenkplakette am großen Stein am Glauburgplatz an der Glauburgstraße zu ermöglichen. Begründung: Der FSV Frankfurt 1899 e. V. feiert dieses Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Der Verein wurde am Glauburgplatz gegründet und würde dort gerne entsprechend daran erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1666 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 321 Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1272
Unterstützung des Gewerbes am Oeder Weg durch kostenloses Parken im Contipark Parkhaus Turmcenter
Antrag vom 22.05.2024, OF 715/3 Betreff: Unterstützung des Gewerbes am Oeder Weg durch kostenloses Parken im Contipark Parkhaus Turmcenter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Gespräche mit den Betreibern des Contipark Parkhaus Turmcenter zu führen und eine Vereinbarung zu treffen, die es Besuchern des Gewerbes im Oeder Weg ermöglicht, für eine Stunde kostenlos im Parkhaus zu parken. Diese Maßnahme soll zur Unterstützung des lokalen Gewerbes nach den Umbaumaßnahmen im Oeder Weg beitragen und gleichzeitig die Attraktivität des Einkaufsstandortes erhöhen. Durch die Kooperation mit dem Parkhausbetreiber und die Einführung der kostenlosen Parkstunde soll eine positive Wirkung auf die wirtschaftliche Lage der Geschäfte am Oeder Weg erzielt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 715/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 715/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)
Umgestaltung Oeder Weg
Antrag vom 22.05.2024, OF 713/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Die provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen sollen angepasst und verstetigt werden. Oberstes Ziel aller Maßnahmen soll die Reduzierung der Geschwindigkeit aller Fahrzeuge incl. Fahrräder sein und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Alle, die den Oeder Weg nutzen. Gleichzeitig soll der Oeder Weg als Einkaufsstraße, auch für Geschäfte mit überörtlichem Kundenstamm attraktiv bleiben. Eine einseitige Konzentration auf Gastronomie soll verhindert werden. Aufenthaltsflächen sollen die Straße beleben, aber keine Belastung darstellen für die Anwohnenden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der Magistrat aufzufordern folgende Maßnahmen des provisorisch umgestalteten Oeder Wegs umzusetzen und die aktuelle Gestaltung entsprechend anzupassen: - Die Lieferzonen werden in Liefer- und Kurzzeitparkzonen werktags zwischen 7:00 - 20:00 Uhr umgewandelt. Somit können sie auch von Kunden der Geschäfte genutzt werden. - es werden zusätzliche sichere, barrierefreie Querungsmöglichkeiten im Bereich, Hermannstraße und Fichardstraße eingerichtet. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob die Fahrspuren im Bereich einer oder mehrerer Querungen auf eine Fahrspur verengt werden können - die Kreuzungsbereiche an der Wolfsgangstraße und im Bereich Bornwiesenweg werden z.B. durch zusätzliche Aufpflasterungen des gesamten Kreuzungsbereiches sicherer gestaltet - die Querungsmöglichkeiten im Bereich des Bornwiesenwegs werden verbessert - alle Kreuzungsbereiche werden barrierefrei umgestaltet - Auf den jetzigen Flächen der Begrünungsmaßnahmen mit Pflanzgefäßen wird geprüft, ob dort stattdessen Bäume direkt in die Erde gepflanzt werden können und entsprechend gepflanzt - Die jetzigen Pflanzgefäße werden durch begrünte Beete in der Erde ersetzt. - In geeigneter Beteiligungsform werden die aktuellen Aufenthaltsbereiche in Lage und Gestaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern überprüft und ggfls. angepasst. - die Zufahrtssperren am südlichen und nördlichen Ende des Oeder Wegs werden aufgehoben - die Anlieger frei - Verkehrszeichen werden entfernt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen
Antrag vom 12.05.2024, OF 931/2 Betreff: Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die in der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstrassen" befindlichen Bereiche im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten: - Was haben die temporären Umgestaltungsmassnahmen bisher gekostet? - Wie setzen sich die Kosten für die Umgestaltungsmaßnahmen genau zusammen - wie verteilen sich die Kosten auf den Grüneburgweg und den Kettenhofweg? - Was war das ursprünglich geplante Budget und liegen die Kosten der Umgestaltungsmaßnahmen bisher im Rahmen des Budgets? - Was hat die wissenschaftliche Begleitung durch die Frankfurt University of Applied Sciences für die einzelnen umgestalteten Strassen bisher gekostet? Welche Kosten sind bis zum Abschluß des Projektes je Strasse (Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oeder Weg) noch zu erwarten? - Gab es eine Ausschreibung der Wissenschaftlichen Begleitung, an der sich mehrere Unisversitäten in Deutschland beteiligen konnten? Begründung: Die obigen Fragen kamen von Anwohnern, die sich angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage Frankfurts zunehmend Sorgen machen, ob die Kosten eines temporären Umbau-Experimentes den etwaigen Nutzen rechtfertigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg“
Antrag vom 09.05.2024, OF 932/2 Betreff: Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Teilhabe und Kommunikation mit den Gewerbetreibenden hinsichtlich der schon erfolgten und noch geplanten Umgestaltungsmaßnahmen "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" im Grüneburgweg spürbar zu verbessern und per sofort eine Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg" ins Leben zu rufen. Diese soll sich in kleiner Runde monatlich treffen und aus 2-3 Vertretern der Interessengemeinschaft Grüneburgweg sowie Herrn Hof vom Verkehrsdezernat und einem Vertreter des Amtes für Strassenbau und Entwicklung bestehen. Wichtig ist es, dass die Gruppe mit Entscheidungsträgern seitens Dezernat und Amt besetzt wird, um auf Anregungen direkt reagieren zu können. Begründung: Anregung von Gewerbetreibenden im Grüneburgweg, die die Kommunikation und Teilhabe als unzureichend empfinden. So wurde die Initatiative Grüneburgweg am 21.03. vom Amt für Strassenbau und Erschließung informiert, dass die Umgestaltung des Abschnittes 2 am 25.03. starten würden. Die betroffenen Haushalte am Grüneburgweg wurden einen Tag früher informiert - es gab also einen Vorlauf von ganzen fünf bzw. vier Tagen! Anwohner im mittleren Abschnitt sowie an den direkt angrenzenden Straßen (z.B. Unterlindau oder Wolfsgangstraße) haben diese Informationen offensichtlich nicht erhalten, obwohl diese gleichermaßen von den Sperrungen betroffen sind. Auch Anwohner im Trutz meinten, daß Sie nicht bekommen hätten, obwohl ja der der gesamte Verkehr, der bisher aus dem Grüneburgweg Richtung Innenstadt fuhr, jetzt in den Trutz umgeleitet wurde. Wenn Magistrat und Dezernat Bürger und Anwohner ins Boot holen und Teilhabe wirklich leben möchten, muß sich dringend etwas ändern. Ein erster Schritt wäre zumindest die Bildung einer kleinen, auf das Gewerbe fokussierten Arbeitsgruppe, um die Teilhabe der Betroffenen direkt zu ermöglichen und auf die vielen konstruktiven Vorschläge, die im Verlauf der letzten Jahre über den Ortsbeirat, in Mails, auf Veranstaltungen und in der Presse an den Magistrat und das Dezernat herangetragen wurden, sofort reagieren zu können. Dazu würden monatliche Treffen ausreichen. Die konkreten Vorschläge zur Optimierungen der Maßnahmen könnte ein weiteres Sterben des Einzelhandels im Grüneburgweg vielleicht noch aufhalten. Seit der Umgestaltung haben etwa 10 Einzelhändler ihre Geschäfte dort aufgegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 932/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim
Antrag vom 08.04.2024, OF 787/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit des Quartiersmanagements im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 100 2024 Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Änderung der Ampelphase an der Glauburgstraße/Oeder Weg
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5308 entstanden aus Vorlage: OF 658/3 vom 29.02.2024 Betreff: Änderung der Ampelphase an der Glauburgstraße/Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase für die Linksabbieger aus der Glauburgstraße in den Oeder Weg zu verlängern. Begründung: Die Schaltung der Ampelphase führt zu häufigem Rückstau auf der Glauburgstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1530 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5306 entstanden aus Vorlage: OF 655/3 vom 21.02.2024 Betreff: Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel inklusive zwei Stellplätzen für Lastenfahrräder auf zwei Parkplätzen vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 Zentimetern zu installieren. Bei den äußeren Fahrradbügeln ist eine Abstandssicherung vorzusehen. Begründung: Die Fahrradständer an den Ecken Weberstraße und Gluckstraße sind in der Regel belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder abgestellt. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mittelweg verkehrssicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 entstanden aus Vorlage: OF 660/3 vom 29.02.2024 Betreff: Mittelweg verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1946/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22; OM 417/23 OBR 3; ST 143/24 Der Magistrat wird gebeten, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich und vor allem verkehrssicher zu gestalten. Aufgrund des Umzugs der privaten Alexander-Puschkin-Schule in die Humboldtstraße (vgl. OM 4517) wird mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durch Elterntaxis in der engen Straße gerechnet (vgl. ST 143). Als erste Maßnahme vor dem Einzug der Schule wird der Magistrat gebeten, die verkehrsberuhigenden und -sichernden Maßnahmen durchzuführen, die der Ortsbeirat 3 im Jahr 2020 beschlossen hat und für die nun seit vier Jahren ein Aufstellungsbeschluss vorliegt. Zur Erinnerung nochmals die beschlossenen Maßnahmen: Auf der Sperrfläche Mittelweg/Ecke Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, die u. a. Autos daran hindern, auf dem Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Des Weiteren wird geprüft, ob ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, durch Fahrradabstellplätze ersetzt werden kann. Begründung: Anstatt die Belastung der engen Straßen Mittelweg und Humboldtstraße durch Elterntaxis und Anlieferverkehr für eine Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern abzuwarten und dann erst Maßnahmen zu ergreifen (vgl. ST 143), wird empfohlen, bereits im Vorfeld verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen. Da Pläne für verkehrsberuhigende bzw. -sichernde Maßnahmen (bessere Sichtachsen vor allem auch für die Kinder, die in den engen Straßen wohnen und diese als Schulweg nutzen) dem Magistrat bereits seit vier Jahren vorliegen, wäre es angesichts der zu erwartenden unsicheren Verkehrslage angebracht, diese nun in Angriff zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1946 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 143 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1526 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78
Antrag vom 29.02.2024, OF 676/3 Betreff: Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet um Auskunft über den Planungsstand für das Wohngebäude im Oeder Weg 74 - 78. Seit Jahren steht dieser Wohnkomplex wegen angeblich statischer Mängel leer. Maßnahmen zur Wiederherstllung von bezahlbarem Wohnraum sind nicht zu erkennen. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob das Gebäude durch die Stadt, die KEG oder die ABG angekauft und hier bezahlbarer Wohnraum hergestellt werden kann. Begründung: Der akute Wohnraummangel in Frankfurt lässt es nicht zu, Möglichkeiten zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums links liegen zu lassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 919 2024 Die Vorlage OF 676/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0
Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 21.02.2024 Betreff: Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, a) umgehend einen Modalfilter an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Humboldtstraße einzurichten. Zwei Varianten sind dafür denkbar, siehe beigefügte Skizzen. Mit der Umsetzung wird nicht auf ein Gesamtverkehrskonzept gewartet, dessen Umsetzung frühestens 2025 erfolgen kann; b) unabhängig von Punkt a) die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße, von Westen kommend, in die Eckenheimer Landstraße zu prüfen. Begründung: Diese Wohnstraßenverkehrsberuhigung findet in einer Ecke statt, die ein umfassendes Verkehrsberuhigungskonzept um den Oeder Weg nicht tangiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1230 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 Aktenzeichen: 32-1
Litfaßsäule vor Glauburgstraße 74 entfernen
Antrag vom 07.02.2024, OF 648/3 Betreff: Litfaßsäule vor Glauburgstraße 74 entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die marode und nicht benutzte Litfaßsäule vor der Glauburstraße 74 entfernen zu lassen und an dieser Stelle einen Baum zu pflanzen. Sofern ein Baumpflanzung nicht möglich ist, wäre auch an Büsche oder ein Beet zu denken. Begründung: Vor der Glaubugstraße 74 steht eine Litfaßsäule, die seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wird, marode (leicht geneigt) wirkt und an der alte Plakatfetzen herunterhängen. Anwohnende beschweren sich über diese unschöne "Schrottsäule" und den Eindruck der Verwahrlosung, die durch diese Säule im Straßenbild entsteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 648/3 wurde zurückgezogen.
Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 entstanden aus Vorlage: OF 660/9 vom 12.01.2024 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574 Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23 In seiner Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Der Magistrat antwortet in seiner Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1574: "Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen und verstärkt kontrollieren. Eine Abpollerung käme als ultima ratio in Betracht, wenn durch verstärkte Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Eine im Gegensatz zu Abpollerung stadtbildverträglichere bauliche Umgestaltung wäre im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Fahrbahnbereiches möglich, die derzeit jedoch nicht absehbar geplant ist." An der Situation hat sich seit dieser Antwort wenig geändert. Abgesehen von den Sommerferien ist es nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass dieser Bereich nicht durch Falschparkende blockiert wird. Insbesondere zu Abendzeiten, zu denen die Städtische Verkehrspolizei ohnehin nicht kontrolliert, entstehen durch das Falschparken ausgelöst gefährliche Verkehrssituationen. Diese sollen so schnell wie möglich abgestellt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zügig eine wie mit Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, erbetene Umgestaltung zugunsten der Verkehrssicherheit umzusetzen. Die durch den Magistrat angekündigte Erhöhung der Überwachungsdichte hat zu keinerlei Verbesserung beigetragen. Nach wie vor wird in diesem Bereich vor allem während der Berufsschulzeiten und in den Abendstunden falsch geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 32-1
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