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Meine Nachbarschaft: Kelsterbacher Weg

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Höchst: Raserei stoppen

05.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 09.12.2025, OF 1401/6 Betreff: Höchst: Raserei stoppen Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, auf der Leverkuser Straße, der Leunastraße und der Brüningstraße verstärkt mobile Blitzer (Enforcement Trailer) einzusetzen. Begründung: Immer wieder beobachten Bürger, dass Autos dort mit weit überhöhter, gefährlicher Geschwindigkeit unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots

11.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)

05.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5210 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 17.02.2024 Betreff: Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil) Die südliche Leunastraße ist eine innerörtliche Straße mit zusätzlicher Beschilderung für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wird kaum eingehalten. Die doppelte Geschwindigkeit ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Verbindung stellt einen der beiden legalen Wege für Mopeds und Roller ("50er") zwischen den südlichen Stadtteilen und Höchst dar. Waghalsige Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefährden an dieser Stelle Zweiradfahrer wie auch den jeweiligen Gegenverkehr massiv. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der südlichen Leunastraße zwischen Leunabrücke und Anbindung zur B 40 einen fest installierten Geschwindigkeitskontrollabschnitt einzurichten, um so die Einhaltung der Geschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen, um motorisierten Zweiradfahrern eine sichere Verbindung von den südlichen Stadtteilen nach Höchst anbieten zu können. Begründung: Der zweite legal für diese Fahrzeuggruppe zu nutzende Mainübergang ist die Schwanheimer Brücke, eine Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auch an dieser Stelle wird die Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, was diese Alternative noch gefährlicher macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1222 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten

06.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1928 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot im Kelsterbacher Weg

17.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3364 entstanden aus Vorlage: OF 661/6 vom 15.12.2022 Betreff: Halteverbot im Kelsterbacher Weg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass beide Seiten des Kelsterbacher Weges in Schwanheim, im Bereich der einspurigen Brücke über der B 40 (Brückenbauwerk 604/Messtischblatt-Nr. 5917), mit einem absoluten Halteverbot (Zeichen 283) versehen werden. Begründung: Diese Kreisstraße, die in einer Sackgasse endet, verengt sich auf der Brücke und deren Auffahrtrampen derart, dass neben dort parkenden Kfz (siehe Foto) eine nötige Mindestbreite der Fahrbahn in der Regel unterschritten wird. Dies kann für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zum Verhängnis werden, da sich der Zeitverlust durch weiträumige Umfahrung negativ auswirkt. Zuletzt wurde dies von Bürgern anlässlich einer Feuerwehrübung beobachtet, deren Einsatzziel Richtung Freizeitgärten und Schwanheimer Düne wegen der Engstelle auf direktem Weg unerreichbar war, was im Ernstfall absehbare Folgen haben kann. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1139 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner

01.11.2022 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 entstanden aus Vorlage: OF 597/6 vom 03.10.2022 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Die Stellungnahme ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind; 2. nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschutzes, weil a) es dem Ortsbeirat nicht um die Durchsetzung individueller Rechte, sondern um den besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner geht, der jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist, und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind; 3. nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei; an der genannten Einmündung in die Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden, im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung in die Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat, an der Einmündung in die Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten; 4. nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit Neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird; ist es nicht vielmehr zutreffend, dass die Fahrzeuge zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Geschwindigkeitsmessung im November/Dezember 2021 erbracht hat, dass 19,27 Prozent in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohnerinnen und Anwohner vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen, und es erschließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Geschwindigkeitsmessung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurückliegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 193 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1159 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch

24.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 entstanden aus Vorlage: OF 472/6 vom 08.05.2022 Betreff: Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Radweg an der Leunastraße, von der Bahn kommend Richtung Leunabrücke, durchgängig o berirdisch befahrbar ist. Zurzeit führt dieser Weg kurz hinter dem Kulturbunker durch einen Tunnel über Stufen mit der Folge, dass Radfahrende über die Wiese auf die Straße ausweichen, was eine besondere Gefährdung mit sich bringt. Begründung: Der jetzige Zustand ist unhaltbar, der Tunnel nicht befahrbar. Der Tunnel: Der gefährliche Ausweichpfad zur Straße: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Antrag vom 09.11.2022, OF 634/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 769 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1723 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern

08.02.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1561 entstanden aus Vorlage: OF 346/6 vom 22.01.2022 Betreff: Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Radwegs in der Geisenheimer Straße baulich so zu sichern, dass Radfahrende die Abfahrt nutzen und sich gefahrlos in den Fließverkehr einreihen können. Der Radweg endet auf Höhe des Baumarkts Anton Schneider, gegenüber der Einmündung der Ingelheimer Straße. Radfahrende werden dann direkt auf die Straße geleitet. Der unmittelbar nachfolgende Bereich des endenden Radwegs wird permanent beparkt, was an dieser Stelle nicht eindeutig verboten ist. Die Radfahrenden können wegen der häufig dort parkenden Pkw die Abfahrt des Radwegs nicht nutzen und sich daher nicht sicher in den Verkehrsfluss einreihen. Vielmehr werden sie gezwungen, den Radweg quer zum Fließverkehr über den Bordstein zu verlassen, was eine erhebliche Gefahr darstellt. Begründung: Die Anregung dient einer verbesserten gemeinschaftlichen Nutzung der Verkehrsfläche und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2792 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)

26.10.2021 · Aktualisiert: 01.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 04.10.2021 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße B 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird, 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h eingerichtet wird, 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben den Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbeifahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die gerade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutz soll so ausgeführt werden, wie er an der B 807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bilder 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen, zum einen weil circa 150 Meter hinter der Kreuzung Geisenheimer Straße/Uferstraße sich seit circa zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B 807 ist in den 1970er-Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B 807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Quelle: Google Maps Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Quelle: Google Maps Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Quelle: Google Maps Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen

19.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen Adolf-Haeuser-Straße

27.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6791 entstanden aus Vorlage: OF 1385/6 vom 03.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Adolf-Haeuser-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen an der Adolf-Haeuser-Straße ab dem Busbahnhof bis zur Kreuzung mit der Leunastraße zu verlängern. Begründung: In der Adolf-Haeuser-Straße ist nur ein kurzes Stück vor der Kreuzung mit der Leunastraße als Radfahrstreifen markiert. Wenn zwei Autos oder ein Bus dort an der Ampel halten, kann man den Radfahrstreifen nicht erreichen. Ein Radfahrstreifen ab dem Busbahnhof würde die Radfahrenden wesentlich unterstützen und das Fahren sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten

18.02.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1243/6 vom 17.02.2020 Betreff: Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem "Förderprogramm Innenstadt Höchst" bereitzustellen, um ein Konzept zu erarbeiten, wie der Verkehr in Höchst reduziert werden kann, ohne die Erreichbarkeit von dem Marktplatz, den Geschäften oder den öffentlichen Einrichtungen zu verschlechtern. In die Überlegungen sollen auch die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) und den ÖPNV (mögliche Verlängerung der Straßenbahn, dadurch Reduzierung der Buslinien, die durch das Gebiet fahren) miteinbezogen werden, insbesondere sollte ein intelligentes und zukunftsorientiertes Parkleitsystem schwerpunktmäßig in Höchst eingeführt werden. Als Begrenzung für das Gebiet sollen die Leunastraße, der Main, die Zuckschwerdtstraße und die Bahngleise dienen. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Es hat sich gezeigt, dass in Höchst der Verkehr nicht so einfach neu geordnet werden kann. Die Verkehrsteilnehmer nutzen den Weg durch Höchst, um an ihr Ziel zu kommen. Es ist aber festzustellen, dass auch für viele Höchst Ziel oder Startpunkt für ihre Fahrt ist. Ein Konzept, welches den Verkehr reduziert, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Punkte zu verschlechtern, und dabei die Schadstoffbelastung vermindert, ist aus Sicht des Ortsbeirats notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1582 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30

18.02.2020 · Aktualisiert: 02.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 29.01.2020 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzubringen. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen der Hegarstraße und der Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen der Gerolsteiner Straße und der Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen der Schwarzbachstraße und der Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo-30-Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 847 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Schwanheim: Neuen Klimaschutzwald aufforsten

10.11.2019 · Aktualisiert: 04.12.2019

Antrag vom 10.11.2019, OF 1176/6 Betreff: Schwanheim: Neuen Klimaschutzwald aufforsten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen im Besitz der Stadt sind oder in Besitz genommen werden können um dort einen Klimaschutzwald zu errichten: 1. Nördlich der B40a Gemarkung Schwanheim, Flur 32, Flurstücke 78 bis 106. 2. Südwestlich der Leunastraße Gemarkung Schwanheim, Flur 30, 279/3 bis 297/1 (exklusive der Flurstücke 289/5,289/7, 289/18, 289/19). Begründung: Waldbäume speichern Kohlenstoff und helfen damit den Klimawandel zu verlangsamen. Nach einer Studie der ETH Zürich gibt es weltweit ein Aufforstungspotential 0,9 Milliarden Hektar Flächen, die der Ökologe Thomas Crowther identifiziert hat. Dort könnten 1,2 Billionen Bäume gepflanzt und so 205 Gigatonnen Kohlenstoff aus der Luft entzogen werden. Unter der Überschrift "Global denken und lokal handeln" kann auch in Frankfurt neuer Klimaschutzwald entstehen. Im Schwanheimer Unterfeld gibt es potentielle Aufforstungsflächen entlang der Südumgehung Höchst (B40a). Anlagen: jeweiliger Lageplan der zu prüfenden Flächen -blau markiert- (Quelle: https://geoinfo.frankfurt.de) 1. Nördlich der B40a Gemarkung Schwanheim, Flur 32, Flurstücke 78 bis 106. 2. Südwestlich der Leunastraße Gemarkung Schwanheim, Flur 30, 279/3 bis 297/1 (exklusive der Flurstücke 289/5,289/7, 289/18, 289/19). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1176/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung ausweisen

26.03.2019 · Aktualisiert: 26.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 entstanden aus Vorlage: OF 971/6 vom 24.03.2019 Betreff: Höchst: Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung ausweisen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen zu definieren, um Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze im Frankfurter Westen zu realisieren. Wohnmobilisten für ein bis zwei Tage einen legalen Stellplatz anbieten zu können, fördert den Kurzzeittourismus. Eine Infrastruktur, wie Wasser, Strom oder Toiletten, ist hierfür nicht erforderlich. Die öffentlichen Parkplätze, wel che ohne solch ein Angebot von Wohnmobilen belegt werden, stehen dann Anwohnern und Besuchern wieder zur Verfügung. Im Bereich von Höchst wird der Magistrat gebeten, Kontakt mit der Infraserv aufnehmen, um, falls möglich, einige Parkplätze an der Leunastraße auf der Schwanheimer Seite umzuwidmen. Begründung: Der Wohnmobiltourismus ist die am stärksten wachsende Tourismusbranche. Ein entsprechendes Angebot wird zusätzliche Gäste in den Frankfurter Westen bringen, was die weitere Entwicklung der Stadtteile stärkt. Besonders an Wochenenden und zu Festen stellt dieses Angebot eine Bereicherung dar. Für ganz Frankfurt stehen zurzeit nur die Stellplätze auf dem City Camp Frankfurt in Heddernheim zur Verfügung. Hier verschläft Frankfurt einen touristischen Trend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 346 Antrag vom 21.05.2020, OF 1302/6 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6155 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Radweg nach Kelsterbach im Bereich des „Spaghettiknotens“ befestigen

26.03.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4474 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 11.03.2019 Betreff: Schwanheim: Radweg nach Kelsterbach im Bereich des "Spaghettiknotens" befestigen Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Radweg, der von Schwanheim kommend über den Kelsterbacher Weg und den Autobahnknoten (sog. "Spaghettiknoten") nach Kelsterbach führt, auf der gesamten Strecke so befestigt wird, dass er auch bei Regenwetter gut benutzbar ist. Sollte ein Teil des nicht befestigten Radwegs in der Zuständigkeit der Stadt Kelsterbach liegen, wird der Magistrat gebeten, die entsprechenden Kontakte aufnehmen. Gleiches gilt , wenn die Teile des Weges, die nicht befestigt sind, in der Zuständigkeit von Hessen Mobil oder der Autobahnbehörde liegen. Begründung: Der Weg stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen Schwanheim und Kelsterbach dar. Im Sommer ist er bei trockenem Boden auch einigermaßen benutzbar, auch wenn die Wegeführung im Bereich des Autobahnkreuzes für Menschen, die den Weg das erste Mal benutzen, etwas abenteuerlich erscheint. Bei Regenwetter und in den kalten und nassen Jahreszeiten aber verschlammt dieser Bereich so sehr, dass die gesamte Verbindung ihre Funktion nicht mehr erfüllt. Wer einigermaßen sauber zur Arbeit kommen will, ohne die Hose wechseln zu müssen, kann den Weg dann nicht benutzen. Die Rutschgefahr birgt dann zusätzlich auch Gesundheitsrisiken. Es wäre sehr wünschenswert, wenn der Magistrat initiativ tätig werden würde, damit dieser Weg besser ausgebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1312 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lkws im Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße

23.10.2018 · Aktualisiert: 18.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3795 entstanden aus Vorlage: OF 827/6 vom 08.10.2018 Betreff: Lkws im Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße Der Magistrat wird gebeten, die Problematik der illegal in den Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße einfahrenden und dort parkenden Lkws effektiver anzugehen, als dass man nur Verbotsschilder aufstellt und den Anwohnern mitteilt, die Einhaltung des Verbots könne man aber nicht kontrollieren. Begründung: Im Bereich des Kelsterbacher Wegs westlich der Leunastraße werden nach Beobachtung von unmittelbaren Anliegern Lkws, Kleintransporter und Pkws abgestellt. Dabei kommt es zu erheblichen Belästigungen der Anwohner durch Müllablagerungen und Lärm sowie teilweise auch zu Einbrüchen. Eigentlich ist die Einfahrt in diesen Teil der Straße durch entsprechende Verbotsschilder untersagt. Die Schilder werden jedoch missachtet und den Anwohnern sei nach deren Aussage von der Polizei mitgeteilt worden, man habe nicht das Personal, diesen Bereich zu überwachen. Dies kann so nicht hingenommen werden. Der Ortsbeirat 6 hat bereits mehrfach mehr Personal für die Verkehrsüberwachung gefordert, der Bedarf wird immer offenkundiger. Der Magistrat wird hiermit noch einmal ausdrücklich aufgefordert, sich der Problematik anzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 244 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

11.09.2018 · Aktualisiert: 30.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken

22.10.2017 · Aktualisiert: 15.11.2017

Antrag vom 22.10.2017, OF 507/6 Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls zusammen mit der Planungsgesellschaft nachfolgende Frage zu prüfen und zu beantworten: Kann bei der Planung der Regionaltangente West (RTW) in der Leunastraße die vorgesehene Verkehrsführung dahingehend geändert werden, dass wie bisher (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) das Linksabbiegen in die Emmerich-Josef-Straße sowie die Brüningstraße möglich ist. Begründung: Nach den bisher vorgestellten Plänen zur RTW ist das Linksabbiegen (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) in die o.g. Straßen nicht mehr vorgesehen. Beide Straßen sind aber wichtige Verbindungen in das Zentrum von Höchst, sowie den Höchster Markt. Unter anderem durch Verlegung des geplanten Haltepunkts in Richtung des Höchster Bahnhofs könnten diese Verbindungen erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2017, OF 526/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 647 2017 Auskunftsersuchen V 648 2017 1. Die Vorlage OF 507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 526/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)

11.05.2017 · Aktualisiert: 16.06.2017

Antrag vom 11.05.2017, OF 416/6 Betreff: Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. können im Bebauungsplangebiet 865 "Kelsterbacher Weg" nach Aufstellung desselben überhaupt Flächen zur Verfügung gestellt werden? 2. Sollten im Bebauungsplangebiet 865 "Kelsterbacher Weg" keine Flächen zur Verfügung stehen, wann wird mit dem Ankauf von entsprechenden Flächen begonnen? 3. Welche Überlegungen verfolgt der Magistrat um Flächen für die Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung, aus dem noch nicht abgeschlossenen oder noch nicht begonnen Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan 865, den tauschwilligen betroffenen Kleingärtnern zur Verfügung zu stellen? 4. Sollen eventuell gar nicht mehr alle Bebauungsplanverfahren, zum Beispiel das Verfahren zum Bebauungsplan 865, durchgeführt werden? Begründung: Die Flächen des Bebauungsplangebiets zum Bebauungsplan 865 scheinen in der Vergangenheit wie auch heute in landwirtschaftlicher Pachtnutzung zu stehen. Es besteht eventuell keine Möglichkeit nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Flächen zur Verfügung zu stellen. Die 2008 zugesicherte Bemühung zum Ankauf von Ersatzflächen und Unterstützung bei der Verlagerung aufzugebender Kleingärten, scheint bisher nicht verfolgt zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 482 2017 Die Vorlage OF 416/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße

25.04.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1520 entstanden aus Vorlage: OF 368/6 vom 10.04.2017 Betreff: Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, einige Fahrradbügel in der Nähe der Bushaltestelle an der Ecke Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße aufzustellen. Begründung: Es werden täglich Fahrräder von Benutzern der Buslinie 51 an den Maschendrahtzaun des Anliegers angeschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1458 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten

28.03.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

Antrag vom 28.03.2017, OF 369/6 Betreff: Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten Vorgang: NR 441/07 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2171 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand die Bebauungsplanverfahren für die folgenden Bebauungspläne haben: - B-Plan 782 "Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten)" - B-Plan 786 " Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)" - B-Plan 865 "Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)" Begründung: Im Schwanheimer Unterfeld wurden Eigentümer mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 2171 aus dem Jahr 2007) verpflichtet Ihre Gartenhütten abzureißen bzw. deren Grundstücke binnen 5 Jahren zu verlassen. Im Gegenzug sollten die o. g. Bebauungsplanverfahren vorangetrieben werden, um legalisierte Freizeitgartenflächen zu schaffen. Diese sollten auch als Tauschflächen dienen. Bisher scheint keines der Verfahren abgeschlossen zu sein. Dies ist nicht hinnehmbar, einerseits werden Eigentümer verpflichtet ihre Grundstücke in einen naturschutzrechtlichen Zustand zu bringen und andererseits kommt die Stadt ihrem Versprechen nach legalisierten Flächen für Freizeitgärten nicht nach. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2007, NR 441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 429 2017 Die Vorlage OF 369/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen

14.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1243 entstanden aus Vorlage: OF 310/6 vom 29.01.2017 Betreff: Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen Der Magistrat wird gebeten, durch Austausch der Sinnbilder in den Leuchtfeldern an der zweiten Ampel in Richtung Sindl ingen sicherzustellen, dass von Höchst in Richtung Sindlingen fahrende Radlerinnen und Radler auch die zweite Ampel nach der Mittelinsel benutzen dürfen. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger haben die Möglichkeit, die Fahrbahn zu überqueren bzw. die Kreuzung zu betreten, bevor der nach rechts in Richtung Liederbacher Straße abbiegende Kraftverkehr Einfahrt in die Kreuzung erhält. Auch die Radfahrerinnen und Radfahrer erhalten durch eine Fußgänger-/Radfahrerampel Grün, dürften dann allerdings nicht weiterfahren, weil das darauffolgende Signal nur für Fußgänger gilt. Hier ist die Situation nicht klar und könnte zu Unsicherheiten bei regeltreuen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 841 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterführung der Leunastraße im Bereich der Hostatoschule

17.01.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1086 entstanden aus Vorlage: OF 282/6 vom 03.12.2016 Betreff: Unterführung der Leunastraße im Bereich der Hostatoschule Der Magistrat wird gebeten, die Fußgänger- und Radfahrerunterführung zur Querung der Leunastraße stillzulegen und das gewonnene Gelände im Bereich der Hostatostraße der Hostatoschule für deren Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Begründung: Aufgrund geänderter Wegebeziehungen und Zugänge/Zufahrten zum Industriepark wird diese Fußgänger- und Radfahrerunterführung von der Bevölkerung nicht mehr benutzt. Die Unterführung unterliegt allerdings einem Unterhaltungs- und Pflegeaufwand und verursacht laufende Kosten. Die angrenzende Hostatoschule benötigt jedoch dringend Platz für einen Erweiterungsbau, der an diese Stelle gewonnen werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 812 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 499 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Bänke auf dem Kelsterbacher Weg

29.11.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 969 entstanden aus Vorlage: OF 268/6 vom 14.11.2016 Betreff: Schwanheim: Bänke auf dem Kelsterbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kesterbacher Weg einige Bänke aufzustellen. Begründung: Der Kelsterbacher Weg wurde vor einigen Jahren auf eine Spur zurückgebaut und wird seitdem von vielen Schwanheimer Bürgern als Spazierweg speziell zu den Schwanheimer Dünen und dem Unterfeld genutzt. Im Besonderen beklagen sich ältere Bürger, dass auf dem gut zu begehenden Weg keine Möglichkeit einer kurzen Rast vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 583 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Parkplätze erhalten

06.03.2015 · Aktualisiert: 19.03.2015

Antrag vom 06.03.2015, OF 1299/6 Betreff: Parkplätze erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, warum der Parkplatz Ost des Industrieparks Höchst an der Farbenstraße/Ecke Leunastraße nicht zur Einrichtung von Park+Ride-Parkplätzen geeignet ist oder für allgemeine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 72 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1289 2015 1. Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1299/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße

02.12.2014 · Aktualisiert: 26.01.2015

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3690 entstanden aus Vorlage: OF 1204/6 vom 11.11.2014 Betreff: Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, ein Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße einzurichten. Begründung: In diesem Abschnitt der Rheinlandstraße werden regelmäßig Lastkraftwagen und Lastwagenanhänger geparkt. Wenn dann ein Bus der Linie 51 oder 62 von der Geisenheimer Straße in die Rheinlandstraße einbiegt, kann es zu gefährlichen Situationen kommen, da in diesem Straßenabschnitt kein Ausweichen mehr möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 120

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz am Völklinger Weg in Schwanheim

02.12.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3691 entstanden aus Vorlage: OF 1205/6 vom 16.11.2014 Betreff: Spielplatz am Völklinger Weg in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung am und zum Spielplatz instand zu setzen. Begründung: Im Bereich dieses Spielplatzes, der zwischen dem Völklinger Weg und der Geisenheimer Straße liegt, sind die fünf Lampen, die den Gehweg und den Spielplatz beleuchten, häufig außer Betrieb. Da der Gehweg unter anderem von den Schülern der August-Gräser-Schule benutzt wird, ist die Beleuchtung in den Wintermonaten unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 293 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1002 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Krötenzäune an der verlängerten Leunastraße - Schilda lässt grüßen

25.08.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

Antrag vom 25.08.2014, OF 1084/6 Betreff: Krötenzäune an der verlängerten Leunastraße - Schilda lässt grüßen Beim Bau der Verbindung zwischen Leunabrücke und Kelsterbacher Knoten wurde es zur Auflage gemacht, die Straße mit Krötenzäunen und -tunneln für Kröten passierbar zu machen, was auch wichtig war, weil vor dem Bau der Straße viele Kröten zwischen dem Naturschutzgebiet und großen Freiflächen, zum Teil auch mit Wassergruben, auf dem Gelände des Industrieparks hin- und herwanderten. Inzwischen wurde aber durch die Infraserv nur wenige Meter hinter der Straße ein komplett dichter zweiter Zaun gezogen, der verhindert, dass die Kröten noch auf das Werksgelände wandern können. Dieser Zaun wurde von Seiten des Industrieparks so gestaltet (mit Erde angeschüttet), dass die Kröten vom Industriepark kommend auf der anderen Seite hinunter fallen und nicht mehr zurück können. Als Ergebnis hat man jetzt erstens keine Möglichkeit mehr für die Kröten, zwischen Industriepark und Naturschutzgebiet zu wandern, und zweitens teure, von Steuergeldern finanzierte Tunnel unter der verlängerten Leunastraße, die keinen Sinn mehr haben, weil die Kröten nur noch auf einen schmalen Streifen zwischen den beiden Zäunen wandern können. Schlimmstenfalls ist zu befürchten, dass die Kröten durch Zäune und Tunnel zur besonders leichten Beute für Raubtiere aller Art werden. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Wurde der Infraserv eine Genehmigung für den zweiten Krötenzaun erteilt, wenn ja, von wem und mit welcher Intention? 2. Teilt der Magistrat die Befürchtung, dass die Situation für die Kröten aufgrund der Zäune und Tunnel, die im Niemandsland enden, schlechter ist als vor dem Bau der Straße? 3. Was spricht dagegen, die Zäune und Tunnel nunmehr, da sie ihren Sinn nicht mehr erfüllen, weitgehend abzubauen und nur noch den einen Zaun östlich der Leunastraße zu lassen, der die Kröten daran hindert, auf die Straße zu krabbeln (dann aber natürlich ohne Tunnel)? 4. Welche Kosten haben die Zäune und Tunnel verursacht, welche Kosten verursacht der Unterhalt? Begründung: Man würde es gerne verstehen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1094 2014 Die Vorlage OF 1084/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Gefahrenquelle Leunastraße?

14.01.2014 · Aktualisiert: 26.02.2014

Antrag vom 14.01.2014, OF 928/6 Betreff: Gefahrenquelle Leunastraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob er die Ansicht von Nutzern des Radweges entlang der Leunastraße ab der Ampel in Richtung Höchst (siehe Anlage) teilt, dass sich hier eine Gefahrenquelle befindet und deshalb ggf. durch Verlängerung der Leitplanke die Sicherheit erhöht werden könnte? Begründung: Nutzer des Radweges haben sich mit dieser Frage an den Antragsteller, mit der Bitte um Auskunft bzw. Abhilfe, gewandt. Dem Antragsteller ist es nicht ohne weiteres möglich dieses Gefahrenpotential zu verneinen bzw. zu bejahen. Insbesondere deshalb, da auf eine vergleichbare Situation im Rheingau im letzten Jahr -mit Todesfolge- hingewiesen wurde. Inwieweit hier eine Vergleichbarkeit und ebenfalls Gefahrensituation vorliegt, sollte durch fachkundiges Personal, also den Magistrat geprüft werden. Quelle: googlemaps Kreuzungsbereich Leunastraße, Zufahrt Tor West (Industriepark Höchst) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 928/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren

11.11.2013 · Aktualisiert: 04.12.2013

Antrag vom 11.11.2013, OF 870/6 Betreff: Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren Die Adolf-Haeuser-Straße mündet zweispurig in die Leunastraße. Die Markierungen und Verkehrszeichen sind derzeit so gestaltet, dass auf der linken Spur nur nach links in die Leunastraße abgebogen werden kann. Die rechte Spur ist mit zwei Pfeilen versehen, einmal zur Geradeausfahrt in die Hoechster-Farben-Straße, außerdem kann man nach rechts abbiegen in die Liederbacher Straße. Es ist nun zu beobachten, dass die linke Spur kaum benutzt wird, während auf der rechten Spur der Stau so groß ist, dass man zu Spitzenzeiten noch nicht einmal in einem Rutsch die Grünphase der Ampel schafft. Es wäre zu überlegen, ob man nicht auch von der linken Spur aus die Weiterfahrt nach geradeaus in die bekanntermaßen zweispurige Hoechster-Farben-Straße ermöglichen sollte. Dies würde sehr wahrscheinlich dazu führen, dass ein Großteil der geradeaus fahrenden Fahrzeuge die linke Spur benutzen würde und zügig an der Schlange der nach rechts abbiegenden Fahrzeuge vorbei fahren könnte. Die Kapazität der Kreuzung wäre damit deutlich erhöht und die Staugefahr gemindert. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markierung der Spuren an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße so geändert werden kann, dass man auch von der linken Spur aus geradeaus weiter fahren kann. Sollte die Geradeausfahrt von zwei Spuren aus nicht möglich sein, ist auch zu prüfen, ob man die rechte Spur zur reinen Rechtsabbiegerspur macht und die linke Spur für Linksabbiegen und Geradeausfahren öffnet. Begründung: Die Verkehrsströme nach rechts und nach geradeaus scheinen die deutlich stärkeren zu sein. Allein das spricht schon dafür, dass man diese Ströme auf zwei Spuren verteilen sollte. Aber es kommt noch hinzu, dass die Rechtsabbieger auf Fußgänger und Fahrradfahrer warten müssen und deswegen der Abfluss von der rechten Spur aus nicht so schnell erfolgen kann wie von der linken Spur. Jedenfalls ist der Stau auf der rechten Spur an vielen Tageszeiten zu beobachten. Unnötige Staus produzieren unnötige Abgase und sollten deswegen vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2013 Die Vorlage OF 870/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Parkplätze in Höchst Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 309

24.09.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung vom 24.09.2013, OA 422 entstanden aus Vorlage: OF 818/6 vom 30.08.2013 Betreff: Parkplätze in Höchst Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 309 Vorgang: OA 253/12 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Aspekte im Zusammenhang mit der Parkplatzsituation in Höchst zu beachten: 1. Bei der Neugestaltung des Vorplatzes am Höchster Bahnhof wird der Platz vor der ehemaligen Dresdner Bank als Parkplatz erhalten, sodass an dieser Stelle kein Stellplatz für Pkws verloren geht. Die diesbezüglichen Planungen sollen dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt werden. 2. In der Leverkuser Straße werden zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gersthofer Straße neue Stellplätze nach Fertigstellung des neuen Busbahnhofs ausgewiesen. 3. In der Hostatostraße wird die Fahrbahn zwischen Leverkuser Straße und Leunastraße auf eine Fahrspur verengt. Auf den frei werdenden Flächen werden Schrägparkplätze ausgewiesen. 4. Für die Parkplätze vor der ehemaligen Dresdner Bank und in der Leverkuser Straße wird eine Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten) vorgesehen und die Parkdauer auf höchstens zwei Stunden zwischen 9 Uhr und 18 Uhr begrenzt. Regelmäßige Kontrollen sollen die Einhaltung gewährleisten. 5. Bei der Schaffung neuer Parkplätze soll auch auf eine optisch ansprechende Gestaltung geachtet werden, insbesondere kommen hier Baumpflanzungen in Betracht. Begründung: Wie der Magistrat in der Vorlage B 309 darlegt, werden bei der Neugestaltung des Höchster Bahnhofsvorplatzes circa 80 Stellplätze entfallen, was im Wesentlichen auf den Um- und Ausbau des Busbahnhofes und den Bau eines neuen Gebäudes hinter dem Busbahnhof zurückzuführen ist. Der Ortsbeirat befürwortet ausdrücklich die diesbezüglichen Planungen. Er ist sich bewusst, dass mit diesen Maßnahmen ein erheblicher Verlust an Stellflächen in diesem Bereich des Bahnhofsgeländes einhergeht. Allerdings möchte der Ortsbeirat im Rahmen des Interessenausgleichs die bestehenden Parkplätze vor der ehemaligen Dresdner Bank erhalten, insbesondere vor dem Hintergrund der dort ansässigen Ärzte. Nachdem die Parkplätze im Rahmen der derzeit notwendigen Baumaßnahmen gesperrt wurden, berichteten die Ärzte, dass Eltern mit ihren Kindern nicht zu ihnen kommen konnten, weil kein Parkplatz (auch nach längerer Suche) zu finden war. Die Parkplatzsituation hat sich im Zuge dieser Bauarbeiten und dem damit verbundenen temporären Wegfall der Parkplätze erheblich verschlechtert. Es ist somit nicht schwer zu erahnen, was geschieht, wenn diese Parkplätze dauerhaft wegfallen würden. Ferner könnten in diesem Bereich weitere Parkplätze geschaffen werden, die aufgrund des Wegfalls am Bahnhof notwendiger Ersatz sind. Um diesen Bereich auch entsprechend aufzuwerten, ist bei diesen Maßnahmen auch eine entsprechende Begrünung der Straßen einzuplanen. Um Pendler in die in Höchst befindlichen Parkhäuser (z. B. Gleisdreieck) zu verweisen, sollte eine entsprechende Parkzeitenregelung umgesetzt werden, deren Einhaltung auch ständig kontrolliert werden muss. Gerade um die Attraktivität von Höchst als Einkaufsstadt und Dienstleistungszentrum zu fördern, ist es wichtig, auch an zentralen Punkten Kurzzeitparkplätze vorzuhalten, jedoch keine Plätze für Dauerparker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 309 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.09.2012, OA 253 Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 41 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 422 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 422 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.11.2013, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 309 = Kenntnis, OA 422 = Ablehnung) NPD (B 309 = Kenntnis, OA 422 = Annahme) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3907, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Wegweiser zum Gewerbegebiet Griesheim

08.09.2013 · Aktualisiert: 06.11.2013

Antrag vom 08.09.2013, OF 814/6 Betreff: Wegweiser zum Gewerbegebiet Griesheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an der Leunastraße ein Wegweiser zum Gewerbegebiet Griesheim, bzw. Toom, aufgestellt werden kann, das die betreffenden Autofahrer über die Leunastraße und Schwanheimer Brücke zur Mainzer Landstraße leitet. Begründung: Ein Hinweis auf die Umfahrung dient der Entlastung der Höchster Altstadt vom Durchgangsverkehr, gerade auch im Hinblick auf die zukünftige Umgestaltung der Bolongarostraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 814/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 849 2013 Die Vorlage OF 814/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Leunastraße ein Wegweiser für den Stadtteil Griesheim aufgestellt werden kann, der die betreffenden Autofahrer über die Leunastraße und die Schwanheimer Brücke zur Mainzer Landstraße leitet." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Verkehrsinseln Schwanheim

07.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer in Schwanheim

19.02.2013 · Aktualisiert: 12.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1965 entstanden aus Vorlage: OF 644/6 vom 29.01.2013 Betreff: Altglascontainer in Schwanheim Vorgang: V 449/12 OBR 6; ST 70/13 Der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Ersatzstandort für die am Waldrand der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg entfernten Altglascontainer zu benennen und diese dort in gleicher Anzahl wieder aufzustellen. Falls kein geeigneter Standort aufgezeigt werden kann, sollte erwogen werden, den ursprünglichen Standort für diese Zwecke herzurichten. Begründung: Der Magistrat hat im Nachgang zu seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2013 (ST 70) die Altglascontainer am oben genannten Standort ersatzlos entfernt. In der Folge ist nun zu beobachten, dass insbesondere der Altglascontainer in der Geisenheimer Straße in der Nähe des ehemaligen Schlecker-Ladens erheblich mehr belastet wird und leere Flaschen immer öfter neben den Container gestellt werden, weil dieser überfüllt ist. Entsprechendes gilt für den Altkleidercontainer. Da der Altglascontainer im Gegensatz zu dem an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg mitten in einem dicht besiedelten Gebiet steht, sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner um ein Vielfaches höher. Aufgrund dessen ist es notwendig, einen Ersatzstandort zu benennen, damit die Belastung wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden kann. Sollte es keinen geeigneten Standort in der Nähe geben, sollte erwogen werden, die Container wieder am alten Standort zu platzieren, da sich dort die Beeinträchtigungen auf ein Minimum beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 449 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 70 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 963 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1216 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Parkplätze in Höchst

25.09.2012 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung vom 25.09.2012, OA 253 entstanden aus Vorlage: OF 498/6 vom 18.09.2012 Betreff: Parkplätze in Höchst Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 08.02.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzsituation in Höchst, insbesondere um den Bahnhof Frankfurt-Höchst, zu analysieren und Maßnahmen zu prüfen, um die Parkplatzsituation, insbesondere unter Berücksichtigung des geplanten Busbahnhofs, gegebenenfalls zu verbessern. Hierbei ist auch zu bedenken, dass der Bahnhof Frankfurt-Höchst Pendlern als Einstiegspunkt für die Fahrt in die Innenstadt dient und diese ihre Fahrzeuge auch am Bahnhof Frankfurt-Höchst abstellen. Dabei ist aus Sicht des Ortsbeirates der Bahnhof Frankfurt-Höchst als Park-and-ride-Standort gar nicht geeignet. Weiterhin sind folgende Punkte des Ortsbeirates zur Prüfung und Verbesserung zu berücksichtigen: 1. Höchst verfügt über zwei Parkhäuser, die trotz angespannter Parkplatzsituation nicht ausgelastet sind. Aus diesem Grund sollte eine Evaluierung stattfinden, warum die Parkhäuser nicht angenommen werden, um daraus Handlungsperspektiven abzuleiten. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob nicht ein verbessertes Parkleitsystem (entsprechend dem in der Innenstadt) zu einer besseren Auslastung der Parkhäuser führen könnte, was wiederum den Parkdruck in den Straßen reduzieren würde. 2. Nach Verlegung der Haltestelle in der Leverkuser Straße könnten möglicherweise im Bereich zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gersthofer Straße neue Parkplätze ausgewiesen werden. 3. Um die Parkplätze im Bereich um den Höchster Bahnhof für Pendler weniger interessant zu gestalten, könnte für die Zeit zwischen 8 Uhr und 16 Uhr das Parken auf maximal eineinhalb Stunden beschränkt werden. Dies müsste von erweiterten Kontrollmaßnahmen begleitet werden. 4. Möglicherweise könnten in der Hostatostraße zwischen Leverkuser Straße und Leunastraße durch die Reduktion von Fahrspuren weitere Parkplätze geschaffen werden. 5. Die Neugestaltung des Platzes vor der Commerzbank (vor dem Höchster Bahnhof) sollte aufgeschoben werden, bis die Probleme hinsichtlich der Parkplatzsituation geklärt sind. Dieser Teil der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes muss nicht notwendigerweise mit den übrigen Maßnahmen umgesetzt, sondern könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden. 6. Bei alledem ist wichtig, dass der geplante Umbau des Höchster Bahnhofs und des Busbahnhofs nicht verzögert wird. Begründung: Die Neugestaltung des Bahnhofs Frankfurt-Höchst samt Busbahnhof sowie der Bahnhofsvorplätze ist dem Ortsbeirat ein wichtiges Anliegen, welches ausdrücklich unterstützt wird. Dabei sind jedoch auch die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung ausreichend zu berücksichtigen. Hier geht es neben der Aufwertung des Höchster Bahnhofs auch um die Erhaltung von Parkplätzen, auf welche die Bürger und die Geschäftsleute in Höchst vor allem im Bereich des Bahnhofs dringend angewiesen sind. Aus diesem Grund erscheint es besonders wichtig, dass die im Rahmen des Baus des neuen Busbahnhofs entfallenden Parkplätze an anderer Stelle ausgeglichen werden, um so eine relativ ausgeglichene Parkplatzbilanz rund um den Höchster Bahnhof zu erreichen. Da es in Höchst mehrere Parkhäuser gibt, die von den Autofahrern bisher nicht ausreichend in Anspruch genommen werden, die Parkplatzsituation aber gleichzeitig weiterhin sehr angespannt ist, stellt sich die Frage, warum die Parkhäuser schlecht frequentiert werden. Aus diesem Grund erscheint eine Evaluierung der Situation erforderlich, um aus den Ergebnissen die richtigen Rückschlüsse ziehen zu können, sodass dann entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet werden könnten. Weiterhin scheint in den oben genannten Straßen ein gewisses Potential für weitere Parkplätze vorhanden zu sein, die den Wegfall von Parkplätzen im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Busbahnhofs teilweise ausgleichen könnten. Eine Prüfung dieser Optionen erscheint dem Ortsbeirat sinnvoll. Der Ortsbeirat nimmt die Bedenken der Bürger ernst und möchte, dass aus diesem Grund die vorgestellte Planung in Bezug auf den Platz vor der Commerzbank (vor dem Höchster Bahnhof) vorerst nicht umgesetzt wird, solange keine Klarheit über die hier aufgeworfenen Fragen und Anregungen hergestellt ist. Gegebenenfalls müsste die Planung für diesen Bereich des Bahnhofsvorplatzes überarbeitet werden. Es sollte nicht so sein, dass die Planung an den Bürgern vorbei erstellt wird, nur weil es aus ästhetischen Gründen wünschenswert wäre, den Bahnhofsvorplatz um eine weitere Aufenthaltsfläche zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 309 Antrag vom 30.08.2013, OF 818/6 Anregung vom 24.09.2013, OA 422 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2012, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1., 3. und 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffer 2., 4. und 5.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 106 Beschluss: Der Vorlage OA 253 wird zugestimmt. 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 253 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2322, 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.11.2012 § 2931, 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!

21.08.2012 · Aktualisiert: 07.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1382 entstanden aus Vorlage: OF 447/6 vom 16.07.2012 Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen! Vorgang: OM 3592/09 OBR 6; ST 22/10; OM 4975/11 OBR 6; ST 264/12 Der Magistrat wird gebeten, die in der Ortsbeiratssitzung am 21. August 2012 vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg umzusetzen sowie den Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ebenfalls mit Tempo 30 zu beschildern. Begründung: Viele Anwohner, aber auch Nutzer der Rheinlandstraße in Schwanheim fragen sich, weshalb die Rheinlandstraße - unabhängig der bisher vorgetragenen Stellungnahmen des Magistrats - in zwei Abschnitten mit Tempo 50 beschildert ist. Der Ortsbeirat ist aufgrund der ergangenen Stellungnahmen nicht in der Lage, dies fragenden Bürgern zu erklären. Dem Ortsbeirat liegt es fern, eine Hinhaltetaktik des Magistrats zu erkennen, jedoch wird dies von Bürgern vermutet. Daher scheint es notwendig, dass sich die Mühe gemacht wird, die bisherigen Begründungen in einer öffentlichen Veranstaltung - am besten vor Ort - nachvollziehbar zu erörtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1769 Antrag vom 18.08.2015, OF 1433/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4438 Antrag vom 05.10.2016, OF 239/6 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 207 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Geisenheimer Straße

24.04.2012 · Aktualisiert: 22.05.2012

Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Nürburgstraße hier: Parkplätze

29.03.2012 · Aktualisiert: 25.04.2012

Antrag vom 29.03.2012, OF 348/6 Betreff: Nürburgstraße hier: Parkplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, an der südlichen Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und der Einfahrt zum Gelände des ALDI, Parkplätze auszuweisen. Auf der anderen Straßenseite sollte ab der Ausfahrt vom Gelände des ALDI eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Falls auf der nördlichen Straßenseite in östlicher Richtung noch Raum für Parkplätze ist, sollten auch dort weitere Parkplätze ausgewiesen werden. Begründung: Derzeit wird die nördliche Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und Ahrtalstraße zum Parken von Pkw genutzt. An dieser Stelle ist aber problematisch, dass die Fahrzeuge im Kurveninneren parken, so dass der Gegenverkehr schlecht einsehbar ist. Würden die Fahrzeuge auf der nördlichen Seite parken (Außenseite der Kurve) wäre der Gegenverkehr besser einsehbar. Ab der Ausfahrt aus dem ALDI-Gelände könnten jedoch auch wieder auf der nördlichen Seite Parkplätze entstehen, da dort keine Sichtbehinderung mehr besteht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 348 2012 Die Vorlage OF 348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Ampelschaltung Leunastraße

10.11.2011 · Aktualisiert: 07.12.2011

Antrag vom 10.11.2011, OF 197/6 Betreff: Ampelschaltung Leunastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit die Ampelschaltung im Zuge der Leunastraße, insbesondere am "Leunakreisel", optimiert werden kann. Begründung: Es ist immer wieder, zu unterschiedlichen Tageszeit auch am Wochenende, zu beobachten, dass sowohl von der Liederbacherstraße als auch von der Adolf-Haeuser-Straße der Verkehr auf Grund von zu kurzen Grünphasen nicht abfließen kann, es kommt daher immer wieder auf der Adolf-Haeuser-Straße zu Rückstaus bis zum Bahnhof. Dabei ist auf der Leunastraße kein großer Verkehrsfluß. Daher hält es der Ortsbeirat für sinnvoll die Ampelschaltung dahin gegen zu überprüfen, wie sie für einen optimalen Verkehrsfluß eingestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 176 2011 Die Vorlage OF 197/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltungen auf der Leunastraße, insbesondere am `Leunakreisel., so optimiert werden können, dass der Verkehr von der Liederbacher Straße und der Adolf-Haeuser-Straße besser abfließen kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wege im Schwanheimer Unterfeld

25.10.2011 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 451 entstanden aus Vorlage: OF 146/6 vom 30.09.2011 Betreff: Wege im Schwanheimer Unterfeld Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wege im Schwanheimer Unterfeld (zwischen Leunastraße, Main und B40a) zu beschildern; 2. die Wege, soweit notwendig, zu sanieren; 3. zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen die Benutzung der kleinen Wege (z.B. Pflugsweg) durch Kraftfahrzeuge verhindert werden kann. Begründung: Die Wege im Schwanheimer Unterfeld sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand und können nur noch eingeschränkt genutzt werden. Eine Erneuerung der Oberfläche erscheint deshalb bei einigen Wegen mehr als geboten. Wegen der dadurch erhöhten Unfallgefahr muss somit auch verstärkt mit Unfällen gerechnet werden. Um Rettungskräfte zu möglichen Unfallorten rufen zu können, ist es erforderlich, dass die Wege entsprechend beschildert sind. Weiterhin ist festzustellen, dass die Wege im Schwanheimer Unterfeld auch von Kraftfahrzeugen genutzt werden, was dazu führt, dass sich die Wege immer weiter verschlechtern und somit nicht mehr oder nur unter erheblicher Anstrengung von Fahrradfahrern oder Fußgängern benutzt werden können. Es stellt sich daher die Frage, wie es ermöglicht werden kann, den Kfz-Verkehr im Schwanheimer Unterfeld zu reduzieren, ohne dabei die berechtigten Interessen der Eigentümer und/oder Pächter zu beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 84 Antrag vom 27.06.2013, OF 776/6 Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2373 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Hostatostraße

10.10.2011 · Aktualisiert: 02.11.2011

Antrag vom 10.10.2011, OF 164/6 Betreff: Hostatostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in der Hostatostraße, zwischen Albanusstraße und Leunastraße, durch gestalterische Maßnahmen die Geschwindigkeit reduziert und weitere Parkplätze geschaffen werden können. Insbesondere im Bereich vor der Hostatoschule könnte eine Reduzierung der Fahrbahnbreite zu einer Minderung der gefahrenen Geschwindigkeit führen. Mit der Umgestaltung verbunden werden soll auch die Pflanzung von Bäumen in der Hostatostraße. Begründung: Die Neugestaltung der Dalbergstraße und des Dalberplatzes haben gezeigt, wie die veralteten Straßen in Höchst durch gestalterische Maßnahmen aufgewertet werden können. Dies wäre auch für die Hostatostraße in dem oben genannten Abschnitt wünschenswert, zumal mit einer Neugestaltung insbesondere im Bereich der Hostatoschule die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert werden könnte. Weiterhin könnte in dadurch die Anzahl der Parkplätze und gleichzeitig durch das Pflanzen von Bäumen, die Attraktivität der Hostatostraße deutlich erhöht werden. Dies würde zu einer weiteren Aufwertung von Höchst beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 146 2011 Die Vorlage OF 164/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hostatoschule von Buslärm entlasten

13.09.2011 · Aktualisiert: 19.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 350 entstanden aus Vorlage: OF 72/6 vom 01.07.2011 Betreff: Hostatoschule von Buslärm entlasten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, durch die die Hostatoschule und die Anwohner der Hostatostraße vom Lärm der Busse der Linie 51 entlastet werden - entweder durch den Einsatz leiserer Busse oder die Verlegung der Route. Begründung: Der Unterricht in der Hostatoschule wird stark vom Lärm der vor der Schule in der Hostatostraße haltenden Busse der Linie 51 beeinträchtigt. Der Elternbeirat und die Lehrerinnen und Lehrer der Schule bitten um eine schnelle Abhilfe. Auch Anwohner der Hostatostraße haben über unverhältnismäßigen Lärm geklagt. Auf der Linie 51 verkehren besonders laute Busse der Marke Volvo mit oben angebrachtem Motor und Auspuff, die sich in unmittelbarer Höhe der Klassenzimmerfenster befinden. Vor der Schule ist eine Haltestelle, ihr folgt eine Verkehrsampel an der Einmündung mit der Leunastraße. Der Bus verkehrt zwischen 8 Uhr und 10 Uhr alle 10 Minuten, dann alle 20 Minuten und ab 13.30 Uhr wieder alle 10 Minuten. Bei roter Ampel muss der Bus auf einem kurzen Straßenstück entlang des Schulgebäudes zwischen Haltestelle und Kreuzung mehrmals anfahren. Dies verursacht einen solchen Lärm, dass in den Klassenzimmern kein Wort mehr verstanden wird. Beim 10-Minuten-Takt bleibt zwischen zwei Takten und dem Abfahren über die Kreuzung nicht viel Zeit. Die Hauptschüler, die vorwiegend die Außenstelle der Hostatoschule besuchen, können von der Haltestelle "Höchst Bahnhof" in der Leverkuser Straße ihre Schule gut erreichen. Somit besteht die Möglichkeit, die Haltestelle der Linie 51 vor der Hostatoschule entfallen zu lassen, dafür die Haltestelle am Ende der Leverkuser Straße anzufahren und von dort Richtung Tor Ost in die Brüningstraße einzubiegen. Generell sollten die lauten Busse durch leisere, wenn möglich E-Busse, ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1354 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Aufstellung von Bänken am Kelsterbacher Weg (nördlicher Teil)

01.04.2011 · Aktualisiert: 11.05.2011

Antrag vom 01.04.2011, OF 12/6 Betreff: Aufstellung von Bänken am Kelsterbacher Weg (nördlicher Teil) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Kelsterbacher Weges zwischen der Überführung der B 40a und der verlängerten Leunastraße zwei bis drei Sitzbänke aufzustellen. Zur Aufstellung der Bänke werden bis zu 5000,00 € aus den Mitteln des Ortsbeirats bereit gestellt. Die genauen Standorte sollen mit dem Ortsbeirat abgesprochen werden. Begründung: Der Kelsterbacher Weg wurde in den vergangenen Jahren deutlich zurückgebaut und somit für den Durchgangsverkehr für Autos gesperrt. Durch die Beseitigung des Wildwuchses und die Bepflanzung mit Wildkirschen ist diese ehemalige Landstraße zu einer "Flaniermeile" geworden. Tatsächlich wird dieser Straßenteil gern als Spazierweg von Erholungssuchenden genutzt. Aus diesem Personenkreis wurde mehrmals die Bitte an Mitglieder des Ortsbeirates herangetragen, sich dieser Anregung anzuschließen und entsprechend zu handeln. Da eine Finanzierung aus laufenden Mitteln durch den Magistrat nicht gewünscht ist, sollen Mittel des Ortsbeirats zu einer Verwirklichung dieses Bürgerwunsches herangezogen werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 2 2011 Die Vorlage OF 12/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffiti-Projekt für den Leunabunker - Konzept vorstellen

13.04.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4070 entstanden aus Vorlage: OF 1427/6 vom 28.03.2010 Betreff: Graffiti-Projekt für den Leunabunker - Konzept vorstellen Vorgang: OM 2815/08 OBR 6; ST 349/09 Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbeirat 6 das Konzept des Graffiti-Projekts für den Leunabunker vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat sich erfreulicherweise dem Gedanken des Ortsbeirats 6 und engagierter Bürgerinnen und Bürger anschließen können, den Bunker in der Leunastraße mit einem Graffiti-Projekt optisch aufzuwerten, wie in der Stellungnahme vom 3. März 2009, ST 349, zur OM 2815 vom 02.12.2008 dargelegt. In der Stellungnahme weist der Magistrat darauf hin, dass er dem Ortsbeirat 6 zu gegebener Zeit das dazugehörige Konzept präsentieren wird. Da das Projekt konkretere Formen annimmt, sollte das dazugehörige Konzept nun dem Ortsbeirat 6 und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 851 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke am Kelsterbacher Weg

09.03.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3978 entstanden aus Vorlage: OF 1402/6 vom 11.02.2010 Betreff: Sitzbänke am Kelsterbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Kelsterbacher Weges zwischen der Überführung der B 40a und der verlängerten Leunastraße zwei bis drei Sitzbänke aufzustellen. Begründung: Der Kelsterbacher Weg wurde in den vergangenen Jahren deutlich zurückgebaut und somit für den Durchgangsverkehr für Autos gesperrt. Durch die Beseitigung des Wildwuchses und die Bepflanzung mit Wildkirschen ist diese ehemalige Landstraße zu einer "Flaniermeile" geworden. Tatsächlich wird dieser Straßenteil gern als Spazierweg von Erholungssuchenden genutzt. Aus diesem Personenkreis wurde mehrmals die Bitte an Mitglieder des Ortsbeirates herangetragen, sich dieser Anregung anzuschließen und entsprechend zu handeln. Wie auch die jüngst aufgestellten Sitzbänke in den Schwanheimer Wiesen mit Freude registriert wurden, könnten Sitzbänke auch auf dem Kelsterbacher Weg den Naherholungswert steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 671 Aktenzeichen: 67 0

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Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße

17.10.2022

Es wird angeregt, einen Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße kurz nach der Einmündung der Ingelheimer Straße anzulegen. An dieser Stelle befand sich bereits ein Zebrastreifen, während AS5 umfangreich umgebaut wurde. Dieser Zebrastreifen sollte dauerhaft wieder angelegt werden. Viele Kinder aus dem Wohnblocks neben AS5 müssen morgens bei regem Berufsverkehr die Geisenheimer Straße überqueren, wenn sie zur Schule gehen. Alternativ könnten Stahlpoller angelegt werden, damit die Sicht beim überqueren der Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Vorzugswürdig ist allerdings die Anlegung eines Zebrastreifens, wie er als Provisorium bestand (siehe Foto)

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Trassen der Regionaltangente West (RTW): Vorschlag zur Einsparung von CO2-Emissionen, Bau- und Unterhaltungskosten im Bereich Schwanheimer Wald

21.04.2022

Derzeit ist geplant, die RTW-Trasse zwischen Höchst und Flughafen mitten durch den "Schwanheimer Knoten" und über die B40 hinweg über eine 2,1 km lange Kette von Brücken, Stelzen, Galerien und stützwandbewehrten Dämmen (in der Abbildung rot) zu führen. Allein dieser Abschnitt trägt mit mehreren 100 Mio Euro erheblich zu den Baukosten von geschätzt 1000 Millionen € und 7200 to an CO2-Ausstoß allein für den Beton bei. Dieser Plan entstand zum Schutz des Fauna-Flora-Habitats (FFH) "Schwanheimer Wald" (grün und gelb). Der folgende Alternativvorschlag erlaubt den Bau zu deutlich geringeren Kosten und Klimabelastungen ohne das FFH wesentlich zu beeinträchtigen: - Rückbau der Auffahrt von Kelsterbach, Schwanheimer Weg auf die B40 Nordost (= B40 NO), Umleitung des Verkehrs auf die nahe AS Leunastraße - Neubau des Verbindungsbogens B40 S ==> NO sowie der Richtungsfahrbahn B40 NO ==> W zwischen AS Leunastr und Schwanheimer Knoten je eine Fahrbahnbreite weiter nordwestlich (lila), knapp südöstlich der Linie der derzeit geplanten RTW-Trasse; Einrichtung der heutigen Richtungsfahrbahn B40 W ==> NO für die Gegenrichtung - Bau der RTW-Trasse auf den damit freiwerdenden heutigen Straßentrassen (hellblau) - Kreuzung zwischen RTW und B40 NO mittels einfacher Brücke statt aufwendiger Galerie. - Weitgehend niveaugleiche Führung der RTW-Trasse am Rand des FFH. Der Verzicht auf die vielen Ingenieurbauwerken reduziert nicht nur die Bau-, sondern auch die Unterhaltungskosten deutlich. Abb 1 zeigt heutige Planung, Abb 2 und 3 die Alternative so, dass die Beziehung zwischen "heute" und Vorschlag gut erkennbar ist (Abb 2), bzw so, dass der Platzbedarf der Trassen im Vordergrund steht.

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Anwohnerparken in Schwanheim alternativ weniger Halteverbot

08.09.2020

Anwohnerparken im gesamten Stadtteil Schwanheim, da zu viele Fremdparker. Ich als Anwohner erhalte regelmäßig Strafzettel, da ich nach der Arbeit keinen Parkplatz mehr finde...besonders schlimm ist es im Bereich der Geisenheimer Straße / Ingelheimer Straße

Idee
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Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße einschränken

06.05.2019

Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.