Altglascontainer in Schwanheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM
1965 entstanden aus
Vorlage: OF 644/6 vom
29.01.2013 Betreff: Altglascontainer in Schwanheim
Vorgang: V 449/12 OBR 6; ST
70/13 Der Magistrat wird gebeten,
einen geeigneten Ersatzstandort für die am Waldrand der Kreuzung
Rheinlandstraße/Merziger Weg entfernten Altglascontainer zu benennen und diese
dort in gleicher Anzahl wieder aufzustellen. Falls kein geeigneter Standort
aufgezeigt werden kann, sollte erwogen werden, den ursprünglichen Standort für
diese Zwecke herzurichten. Begründung: Der Magistrat hat im Nachgang zu seiner Stellungnahme
vom 14. Januar 2013 (ST 70) die Altglascontainer am oben genannten
Standort ersatzlos entfernt. In der Folge ist nun zu beobachten, dass
insbesondere der Altglascontainer in der Geisenheimer Straße in der Nähe des
ehemaligen Schlecker-Ladens erheblich mehr belastet wird und leere Flaschen
immer öfter neben den Container gestellt werden, weil dieser überfüllt ist.
Entsprechendes gilt für den Altkleidercontainer. Da der Altglascontainer im
Gegensatz zu dem an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg mitten in einem
dicht besiedelten Gebiet steht, sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner um
ein Vielfaches höher. Aufgrund dessen ist es notwendig, einen Ersatzstandort zu
benennen, damit die Belastung wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden
kann. Sollte es keinen geeigneten Standort in der Nähe geben, sollte erwogen
werden, die Container wieder am alten Standort zu platzieren, da sich dort die
Beeinträchtigungen auf ein Minimum beschränken. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.08.2012, V 449
Stellungnahme
des Magistrats vom 14.01.2013, ST 70
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.06.2013, ST 963
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2013, ST 1216
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6
am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 66 5