Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
- können im Bebauungsplangebiet 865 "Kelsterbacher Weg" nach Aufstellung desselben überhaupt Flächen zur Verfügung gestellt werden?
- Sollten im Bebauungsplangebiet 865 "Kelsterbacher Weg" keine Flächen zur Verfügung stehen, wann wird mit dem Ankauf von entsprechenden Flächen begonnen?
- Welche Überlegungen verfolgt der Magistrat um Flächen für die Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung, aus dem noch nicht abgeschlossenen oder noch nicht begonnen Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan 865, den tauschwilligen betroffenen Kleingärtnern zur Verfügung zu stellen?
- Sollen eventuell gar nicht mehr alle Bebauungsplanverfahren, zum Beispiel das Verfahren zum Bebauungsplan 865, durchgeführt werden? Begründung: Die Flächen des Bebauungsplangebiets zum Bebauungsplan 865 scheinen in der Vergangenheit wie auch heute in landwirtschaftlicher Pachtnutzung zu stehen. Es besteht eventuell keine Möglichkeit nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Flächen zur Verfügung zu stellen. Die 2008 zugesicherte Bemühung zum Ankauf von Ersatzflächen und Unterstützung bei der Verlagerung aufzugebender Kleingärten, scheint bisher nicht verfolgt zu werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2017, OF 416/6
Betreff: Fragen zum Bebauungsplanverfahren
Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) Der Ortsbeirat möge
beschließen, der
Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. können im Bebauungsplangebiet 865
"Kelsterbacher Weg" nach Aufstellung desselben überhaupt Flächen zur
Verfügung gestellt werden? 2. Sollten im Bebauungsplangebiet 865
"Kelsterbacher Weg" keine Flächen zur Verfügung stehen, wann wird mit
dem Ankauf von entsprechenden Flächen begonnen? 3. Welche Überlegungen verfolgt der Magistrat um
Flächen für die Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung, aus dem noch nicht
abgeschlossenen oder noch nicht begonnen Bebauungsplanverfahren zum
Bebauungsplan 865, den tauschwilligen betroffenen Kleingärtnern zur Verfügung
zu stellen? 4. Sollen eventuell gar nicht mehr
alle Bebauungsplanverfahren, zum Beispiel das Verfahren zum Bebauungsplan 865,
durchgeführt werden? Begründung: Die Flächen des Bebauungsplangebiets zum
Bebauungsplan 865 scheinen in der Vergangenheit wie auch heute in
landwirtschaftlicher Pachtnutzung zu stehen. Es besteht eventuell keine
Möglichkeit nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Flächen zur Verfügung zu
stellen. Die 2008 zugesicherte Bemühung zum Ankauf von Ersatzflächen und
Unterstützung bei der Verlagerung aufzugebender Kleingärten, scheint bisher
nicht verfolgt zu werden. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6
am 13.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 482 2017
Die Vorlage OF
416/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme