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Meine Nachbarschaft: Kalbacher Niddapfad

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeitnah U 3-Plätze in Kalbach bereitstellen

24.08.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1471 entstanden aus Vorlage: OF 155/12 vom 24.08.2012 Betreff: Zeitnah U 3-Plätze in Kalbach bereitstellen Vorgang: OM 702/11 OBR 12; OA 131/12 OBR 12; B 64/12; ST 324/12; ST 1126/12 Zurzeit leben 145 Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kalbach. Viele Familien hoffen auf die baldige Bereitstellung von ausreichend U 3-Plätzen, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Derzeit liegt die Versorgungsquote in Kalbach bei null Prozent. Selbst mit der Schaffung von 20 Plätzen in der Kita Krambambuli würde nur ein Versorgungsgrad von 13,7 Prozent erreicht. In Anbetracht der von der Stadt Frankfurt angestrebten Betreuungsquote von 48 Prozent bis 2015 ist dies zu wenig. Hinzu kommt, dass diese 20 Plätze entgegen der bisherigen Planung (vgl. Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64) wohl erst im Sommer, möglicherweise sogar erst im Herbst 2014 bereitgestellt werden können, da sich der Um- und Ausbau der besagten Kita verzögert. Dies wurde anlässlich eines Termins am 09.08.2012 in der Kita Krambambuli mit der Leiterin und Vertreterinnen der ev. Kindertagesstätte, Mitgliedern des Kirchenvorstands, Vertretern des Stadtschulamtes sowie Ortsbeiratsmitgliedern deutlich. Mit der Stellungnahme ST 1126 informiert der Magistrat darüber, dass weitere Plätze, die die Einhaltung der qualitativen Vorgaben ermöglichen, in Planung sind. Laut der Stellungnahme ST 324 ist eine neue Maßnahme in Kalbach mit Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Kindergartenkinder in Prüfung, deren geplanter Realisierungszeitraum zwischen 2012 und 2013 liegt. Der Ortsbeirat setzt sich nach wie vor für eine zeitnahe Bereitstellung von U 3-Plätzen in Kalbach ein. Insbesondere die Verzögerung des Um- und Ausbaus der Kita Krambambuli macht die kurzfristige Suche nach Alternativen erforderlich. Da es in Kalbach verschiedene leer stehende Räumlichkeiten gibt, auch vor dem Hintergrund der noch in diesem Jahr beabsichtigten Eröffnung eines neuen Lebensmittelmarktes, sollte es für die Stadt Frankfurt möglich sein, diese anzumieten und durch eine der drei Kindertagesstätten in Kalbach oder durch einen freien Träger betreiben zu lassen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des ab dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz mit dem vollendeten ersten Lebensjahr. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. zu untersuchen, ob die bislang von der Grundschule Kalbach genutzte Liegenschaft in der Talstraße durch einen Neubau ersetzt werden kann oder das Kinder- und Jugendhaus - ohne die eigentliche Nutzung für alle Beteiligten einzuschränken - für eine U 3-Betreuung genutzt werden kann; 2. zu prüfen, ob der ab Anfang 2013 leer stehende Nahkauf-Supermarkt infrage kommt; 3. eventuell nach weiteren geeigneten Liegenschaften in Kalbach zu suchen, um, ungeachtet der Pläne für die Kita Krambambuli, auf kurzfristigem Wege Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kalbach zu realisieren; 4. zu prüfen und zu berichten, wo und bis wann (zusätzlich zu den geplanten 20 Krippenplätzen in der evangelischen Kita Krambambuli) Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kalbach geschaffen werden können; 5. über den aktuellen Planungsstand zur Erreichung der angestrebten Versorgungsquote sowie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz in Kalbach zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1860 Aktenzeichen: 40 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege

22.06.2012 · Aktualisiert: 09.07.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2012, OA 225 entstanden aus Vorlage: OF 139/12 vom 22.06.2012 Betreff: Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege Vorgang: B 172/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Feldweg Alte Riedbergstraße zwischen dem Kautenhof und der Talstraße zurückbauen zu lassen, d. h. wieder in den Zustand zurückversetzen zu lassen, den der Feldweg vor dem Baustraßenausbau auf die doppelte Fahrbahnbreite hatte. Im Zuge des Rückbaus ist der Weg unter Beachtung landschaftsplanerischer Belange durch eine alleenartige Baumpflanzung in seiner Funktion als Panoramaweg aufzuwerten. Außerdem sind östlich des Kautenhofs Poller oder eine Schranke anzubringen, um den Schleichverkehr quer durch das Landschafts- und Naherholungsgebiet effektiv zu unterbinden. Der Feldweg zwischen dem Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße ist, wie vom Magistrat in der Vorlage B 172 angeregt, mit einer Beleuchtung auszustatten und ebenfalls mit einer wegebegleitenden Baumpflanzung zu versehen, um die störenden Lichtmasten besser in das Landschaftsbild einzubinden. Begründung: Der für den Durchgangsverkehr gesperrte Feldweg zwischen Kalbach und Riedberg wurde vor einigen Jahren zu einer zweispurigen Baustraße ausgebaut, um die beim Bau der Stadtbahntrasse anfallenden Erdmassen auf kurzem Wege abtransportieren zu können. Damals wurde dem Ortsbeirat von der Hessen Agentur zugesichert, dass der Weg, der neben der Landwirtschaft primär von vielen Fußgängern, Radfahrern und Reitern genutzt wird, nach Abschluss der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgebaut wird. Durch den Baufortschritt und das Erschließungsstraßennetz am Riedberg wird die Baustraße schon seit Längerem nicht mehr benötigt, der Rückbau ist deshalb zeitnah vorzunehmen. Da eine Beschilderung nicht ausreicht, um den zwischenzeitlich entstandenen Schleichverkehr von Pkw und Lieferfahrzeugen zwischen Riedberg und Kalbach zu unterbinden, sind bauliche Maßnahmen, wie in der Verlängerung der Straße Johann-Beyer-Weg, erforderlich. Die oben aufgeführten beiden autofreien Stadtteilverbindungswege liegen als landschaftsprägende Elemente gut sichtbar in freier Feldlage. Durch eine Baumbepflanzung sind die beiden schnurgeraden Wege als markante Landschaftselemente positiver in das Landschaftsschutzgebiet einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1701 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 805 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2063, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsschilder Riedbergallee und Kätcheslachweiher

22.06.2012 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1358 entstanden aus Vorlage: OF 130/12 vom 09.06.2012 Betreff: Verkehrsschilder Riedbergallee und Kätcheslachweiher Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Verkehrsschildern, ergänzt durch Poller oder Schranken, zu verhindern, dass 1. die Riedbergallee vom Kautenhof kommend Richtung Kalbach widerrechtlich befahren wird und 2. der Weg von der Riedbergallee am Kätcheslachweiher vorbei in Richtung Kalbach zur Straße An der Bergstraße sowie entlang der Kätcheslach befahren wird. Begründung: Die Alte Riedbergstraße und die Riedbergallee wurden im Zuge der Bebauung des Riedbergs nicht als Verbindungsstraßen zwischen Kalbach und Riedberg vorgesehen. Einzig der Kautenhof sollte von Anliegern und Landwirten erreicht werden können. Da an der Riedbergallee im Bereich des Kautenhofs ein entsprechendes Verbotsschild - Durchfahrt verboten - fehlt, ist dieses anzubringen, um diesen Schleichweg zu schließen. Ein Teil des Weges von der Riedbergallee rechts neben den letzten Häusern ist im Bereich des Kätcheslachweihers künftig Teil des Kinderwanderwegs. Daher sind aufgrund des Schleichverkehrs nach Kalbach neben Verkehrsschildern auch Schranken oder Poller anzubringen, um eine ungefährliche Nutzung für Kinder und Spaziergänger zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1515 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Landschaftsplanerische Gestaltung zweier Stadtteilverbindungswege

10.06.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2012, OF 129/12 Betreff: Landschaftsplanerische Gestaltung zweier Stadtteilverbindungswege Der Magistrat wird gebeten, die beiden autofreien Verbindungswege zwischen Kalbach und Riedberg, die Alte Riedbergstraße und den Feldweg zwischen dem Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße, unter Beachtung landschaftsplanerischer Belange mit wegebegleitenden Baumpflanzungen zu versehen. Insbesondere der Fußweg über die Alte Riedbergstraße ist als Panoramaweg durch eine alleenartige Bepflanzung landschaftsgestaltend aufzuwerten. Begründung: Nach der Zustimmung des Magistrats zu einer Beleuchtung des Feldwegs in Verlängerung des Johann-Beyer-Wegs (B 172 vom 20.4.2012) erscheint es angebracht, bei der Planung der Maßnahme, die das Landschaftsbild störenden Lichtmasten durch Baumpflanzungen in die Landschaft einzubinden. Die derzeitige Gestaltung des Feldwegs der Alten Riedbergstraße wird ihrer Bedeutung als wichtiges landschaftsprägendes Element eines Panoramawegs nicht gerecht. Mit einer Alleenbepflanzung könnte das schnurgerade Wegeband als markantes Landschaftselement positiver gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.06.2012, OF 139/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 22.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 129/12 wird durch die Annahme der Vorlage 139/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg vom Kalbacher Stadtpfad bis zur A 661

20.04.2012 · Aktualisiert: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1110 entstanden aus Vorlage: OF 111/12 vom 07.04.2012 Betreff: Feldweg vom Kalbacher Stadtpfad bis zur A 661 Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg vom Kalbacher Stadtpfad kommend über den Kätcheslachweg und die Alte Riedbergstraße bis zur A 661 so instand zu setzen, dass dieser wieder von Fußgängern, Inline- und Rollerfahrern gefahrenfrei genutzt werden kann. Weiterhin ist die Senke auf dem Weg direkt hinter den ausgelagerten Schulcontainern zu beseitigen, die sich im Bereich der Bänke auf der kleinen Anhöhe befindet. Begründung: Durch Baumaßnahmen, regelmäßiges Befahren mit schweren Fahrzeugen und die sonstige starke Nutzung ist der Zustand des Feldweges schlecht. Da diese Strecke aufgrund der geringen Steigung und des Gefälles besonders gut für Inlinefahrer zu nutzen ist, besteht hier eine hohe Unfallgefahr. Auch für Spaziergänger sowie Radfahrer und die vielen Kinder, die dort das Rad- und Rollerfahren lernen, ist eine Verbesserung des Belages wünschenswert. Es sind geeignete Maßnahmen zur Instandsetzung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1185 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?

20.04.2012 · Aktualisiert: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1106 entstanden aus Vorlage: OF 105/12 vom 09.04.2012 Betreff: Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden? Die Straße An der Grünhohl war bis vor Kurzem wegen der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach voll gesperrt. Wegen dieser Vollsperrung wurden die ansonsten in der Talstraße verkehrenden Buslinien 28 und 29 über den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße umgeleitet. Dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bereich der Straßen Am Oberschlag und Im Hain wohnen, sehr entgegengekommen. Von ihnen wurde wiederholt die Frage an den Ortsbeirat herangetragen, ob ein solcher Streckenverlauf nicht dauerhaft möglich wäre. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung der Linien 28 und 29, bei der eine Buslinie den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße bedient und die andere Buslinie die bisherige Route durch die Talstraße nimmt. Eine Streckenführung durch die Talstraße ist wegen der Arztpraxis in der Talstraße 72 aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung von Graffiti an der Stadtbahnbrücke

20.01.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 839 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 01.01.2012 Betreff: Beseitigung von Graffiti an der Stadtbahnbrücke Der Magistrat wird aufgefordert, die in den Wintermonaten des vergangenen Jahres 2011 vollständig mit Graffiti beschmierte Stadtbahnbrücke an der verlängerten Bonifatiusstraße (Prozessionsweg) umgehend reinigen zu lassen. In dem Wissen, dass ein Entfernen der Graffitimalerei keine dauerhaft wirksame Maßnahme darstellt, bittet der Ortsbeirat 12, dass das Stadtbahnbauwerk mit Graffiti abweisenden Anstrichen, die Böschung mit Anpflanzungen und die glatten Betonwände mit Gittern versehen werden. Damit soll eine erneute Bemalung dauerhaft verhindert werden. Begründung: Leider hat sich auch am Riedberg gezeigt, dass neue Bauwerke mit glatter betonartiger Oberflächenbeschaffenheit - wie bei der Stadtbahnbrücke, deren westliche Seite dem Feld zugewandt ist - bei Graffitisprayern beliebt sind. Daher sind Gegenmaßnahmen zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 710 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße

02.12.2011 · Aktualisiert: 28.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 18.11.2011 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der vorgesehenen Grunderneuerung der Talstraße in dem Abschnitt zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Fahrbahnverengungen vorgenommen werden können, um die langen geraden Fahrspuren zu unterbrechen, oder zur Verkehrsberuhigung das Parken auf der Nordseite zu gestatten und die Fahrzeugnutzer durch die Fahrbahngestaltung auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Tempo-30-Zone hinzuweisen. Begründung: Veranlasst durch den Ortsbeiratsbeschluss OA 831 vom 13.03.2009, hat der Magistrat über die Stellungnahme ST 1117 vom 17.08.2009 dem Ortsbeirat über die im Jahr 2012 vorgesehene Grunderneuerung der Talstraße berichtet. Da in der Talstraße, bedingt durch den breiten und geradlinigen Fahrbahnausbau, die Fahrgeschwindigkeiten oft nicht der Tempo-30-Zone angemessen sind, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, bei der Grunderneuerung Fahrbahnverengungen vorzunehmen. Die durch die Talstraße führenden Buslinien sollten einer Fahrbahnverengung nicht entgegenstehen, da auch der Busverkehr nicht immer die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad

28.10.2011 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 540 entstanden aus Vorlage: OF 55/12 vom 12.10.2011 Betreff: Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird ersucht, Unfälle überquerender Fußgänger und Fahrradfahrer am Übergang des Kalbacher Niddapfades über die U-Bahngleise der Linien U 2 und U 9 durch geeignete baulich-technische Maßnahmen zu verhüten, sei es durch eine Beschrankung, durch ein Läutwerk, durch Warnleuchten oder auch durch eine Kombination dieser Möglichkeiten oder durch andere geeignete Maßnahmen. Kalbacher Niddapfad Begründung: Der bezeichnete Übergang ist bislang völlig ungesichert, dabei wird er häufig genutzt, vor allem, seit er Teil des Hölderlin-Pfades geworden ist. Seit die neue Linie U 9 ebenfalls auf diesem Abschnitt verkehrt, passieren fast doppelt so viele Züge wie bisher diesen Übergang. Vor allem Kinder sind an dieser Stelle recht häufig zu beobachten, wie sie ziemlich sorglos über die Gleise laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Darüber hinaus sind die aus Kalbach kommenden Züge hier erst relativ spät wahrzunehmen, weil Büsche und Bäume die Sicht erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 336 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 14

OA (Anregung Ortsbeirat)

Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus

28.10.2011 · Aktualisiert: 21.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2011, OA 93 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 28.10.2011 Betreff: Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad 8 zur Errichtung von Räumen für die ersten Kalbacher Gruppen für Kinder unter drei Jahren zügig in 2012 zu beginnen. Da während der gesamten Bauphase sämtliche Kindergarten- und Hortgruppen ausgelagert werden müssen, sind als Ausweichquartier die Pavillons der provisorischen Grundschule am Kalbacher Stadtpfad, nach der Fertigstellung der Grundschulerweiterung, zur Verfügung zu stellen. Von der Inanspruchnahme der Pavillons der Grundschuldependance in der Talstraße neben der Kath. Kindertagesstätte ist Abstand zu nehmen, da diese Pavillons räumlich und bautechnisch, ohne größere Erweiterung und Umbauten, nicht für die Kita-Auslagerung genutzt werden können. Begründung: Die in der Talstraße stehenden fünf Pavillons müssten durch weitere Pavillons ergänzt werden, um die fünf Gruppen des Kindergartens, die Küche, ein Mitarbeiterzimmer und ein Büro aufzunehmen. Dafür ist auf dem Gelände kein Platz vorhanden, es sei denn, die kleine Hoffläche wird vollständig aufgegeben. Die Pavillons verfügen derzeit nur über Außentoiletten. Die Kindergartenkinder können diese Außentoiletten nur in Begleitung des Erziehungspersonals aufsuchen und müssten in der kalten Jahreszeit für jeden Toilettengang vollständig angekleidet werden. Wie der Magistrat in seinem Bericht B 422 vom 24.10.2011 berichtet, entsprechen die Pavillons in der Talstraße wärmetechnisch als auch baulich nicht den aktuellen Bestimmungen. Somit sind für die temporäre Kindergartennutzung Umbauten erforderlich. Zusätzlich ist eine Einhausung des Verbindungsgangs notwendig, um einen geschützten und temperierten Zugang zu den Toiletten zu schaffen. Der Ortsbeirat bittet, die bisherige Planung des Ausweichstandorts zu überdenken, zumal sich der Baubeginn des Kita-Umbaus vom Herbst 2011 auf den Frühsommer 2012 verschiebt und damit einer Inanspruchnahme der Pavillonanlage im Kalbacher Stadtpfad zeitlich nichts im Wege steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung der KAV am 28.11.2011, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage OA 93 wird zugestimmt. 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.12.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 93 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 939, 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 05.12.2011 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Schleichwege“ zwischen Riedberg und Kalbach

19.08.2011 · Aktualisiert: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 30/12 vom 07.08.2011 Betreff: "Schleichwege" zwischen Riedberg und Kalbach Der Magistrat wird beauftragt, durch geeignete bauliche Maßnahmen und unter Einbeziehung der Ortslandwirtschaft den "Schleichverkehr" zwischen "Prozessionsweg" und "Bonifatiusstraße" sowie zwischen "Johann-Beyer-Weg" und "An der Bergstraße" zu unterbinden, soweit die Durchfahrt nicht für aktuelle Baumaßnahmen benötigt wird. Hierzu bietet es sich an, jeweils einen Poller am Ende der Straße im Johann-Beyer-Weg sowie in der Unterführung der Stadtbahnstrecke im Prozessionsweg zu errichten. Begründung: Trotz der vorhandenen Verbotsschilder werden die Feldwege von verschiedenen Fahrzeugen als Abkürzung missbraucht. Nach Auskunft von Anwohnern wird dabei zum Teil mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren, was im Hinblick auf die dort befindlichen Spielplätze besonders gefährlich ist. Die Feldwege sollten nur der Landwirtschaft, Spaziergängern und Radfahrern zur Verfügung stehen, wobei Landwirte ihre Felder problemlos von der Kalbacher Seite aus erreichen können. Bei der Vorstellung der Pläne in Kalbach für den neuen Stadtteil Riedberg wurde den Bürgern versichert, dass es nicht möglich sein wird, Feldwege zwischen den Stadtteilen mit dem Auto zu befahren. Dies wurde an diesen Stellen leider nicht berücksichtigt und ist nun nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1164 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße

21.07.2011 · Aktualisiert: 01.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 60/10 Betreff: Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Sind beim geplanten Ausbau der A661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Ist ein Tempolimit vorgesehen? Werden die neuesten Grenzwerte für Lärmschutz eingehalten? Begründung: Die Lärmbelästigung ist jetzt schon unerträglich. Wie von den Anwohnern/ Betroffenen berichtet, hat der Verkehr seit dem Anschluss an die Autobahn nach Würzburg um ein Vielfaches zugenommen. Außerdem wurde das Tempolimit von 100 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Der Lärm, der durch diese beiden Gegebenheiten entstehe, sei seit dieser Zeit bis zur Unerträglichkeit angestiegen. Laut der Anwohner könne man nachts kein Fenster offen lassen, weil man glaubt, man schlafe direkt neben der Autobahn. Im Garten sei es besonders zu den Hauptverkehrszeiten nicht auszuhalten. Die Betroffenen sind der Meinung, dass man wenigstens die Autobahnbrücken zum einen im Unteren Kalbacher Weg/Talstraße und zum anderen den Oberen Kalbacher Weg/ Kalbacher Hauptstraße mit Lärmschutz versehen könnte (komplett wäre natürlich besser) - damit wäre alles um einiges erträglicher. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2011 Die Vorlage OF 60/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen

10.06.2011 · Aktualisiert: 16.05.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.06.2011, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 15/12 vom 19.05.2011 Betreff: Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Pavillons der Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule im Jahr 2012 nicht abzubrechen, sondern in den Pavillons eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren einzurichten. Begründung: Die Pavillons der Außenstelle gehören ebenso wie das Grundstück in der Talstraße 26a der Stadt Frankfurt. Die Pavillons sind nach Aussagen des Hochbauamtes in einem guten Zustand und verursachen nur geringe Erhaltungskosten. Andererseits ist festzustellen, dass im Frankfurter Norden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (Krippenplätze) fehlen, in Kalbach gibt es nur ein geringes Angebot durch Tagesmütter. Mit der Nutzung der Pavillons nach Fertigstellung der Grundschulerweiterung könnte hier eine kostengünstige Lösung zur Behebung dieses Mangels gefunden werden, zumal die in der Maßnahme für den Erweiterungsbau der Grundschule Kalbach enthaltenen Abbruchkosten in Höhe von 70.000 Euro eingespart werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2011, B 422 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 15.06.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.08.2011, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 35 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 453, 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 15.08.2011 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad

10.06.2011 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2011, OM 169 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 27.05.2011 Betreff: Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad durch geeignete Wegebaumaßnahmen in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Begründung: Die Bonifatiusstraße ist eine beliebte Verbindung zwischen dem östlichen Teil von Kalbach und dem südlichen Teil des Neubaugebiets Riedberg und wird von Fußgängern und Radfahrern gerne genutzt. Bei stärkeren Niederschlägen bildet sich im Bereich Bonifatiusstraße/Kalbacher Niddapfad hinter der Brücke über den Kalbach in Richtung Riedberg eine etwa 40 qm große und bis zu 40 cm tiefe Wasserlache, die die Nutzung der Bonifatiusstraße hier praktisch unmöglich macht. Durch eine Aufschüttung der Bonifatiusstraße in diesem Bereich oder durch eine adäquate Drainage könnte dieses Problem leicht behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 947 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere verkehrstechnische Absicherung des Anwesens in der Talstraße 34

21.01.2011 · Aktualisiert: 27.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2011, OM 4964 entstanden aus Vorlage: OF 415/12 vom 10.01.2011 Betreff: Bessere verkehrstechnische Absicherung des Anwesens in der Talstraße 34 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Eigentümer das in der Talstraße 34 gelegene Anwesen sowie den davorliegenden Bürgersteig durch bauliche Maßnahmen (Poller oder durchgehendes Geländer) vor dem aus der Grünhohl kommenden (abbiegenden) Verkehr zu schützen. Begründung: Das oben beschriebene Anwesen ist in der Vergangenheit schon oft durch den in das Grundstück fahrenden Verkehr aller Art in Mitleidenschaft gezogen worden. Verschärft wird die Situation gegenwärtig an dieser Stelle durch den Neubau der Grundschule, deren Baustellenzäune teilweise im öffentlichen Straßenraum stehen und damit zusätzlich Ausweichflächen einschränken und zum Ausweichen auf das angrenzende Grundstück zwingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2011, ST 524 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußweg zwischen Kalbach und Riedberg wiederherstellen

20.08.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4425 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 08.08.2010 Betreff: Rad- und Fußweg zwischen Kalbach und Riedberg wiederherstellen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Feldweg zwischen der "Bonifatiusstraße" einerseits und dem "Prozessionsweg" andererseits wieder in einen befahrbaren Zustand versetzen zu lassen, damit dieser auch wieder als Rad- und Fußweg zur Verfügung steht. Begründung: Der oben genannte Feldweg wurde im Rahmen der Stadtbahnbaumaßnahmen auf dem Riedberg als Baustraße verwendet und war durch eine dementsprechende Beschilderung für die Allgemeinheit gesperrt. Seit einiger Zeit könnte der Weg eigentlich wieder benutzt werden, stünde in der neu gebauten Unterführung nicht zirka zehn Zentimeter hoch das Wasser. Dieses Entwässerungsproblem sollte zeitnah behoben werden, damit die Rad- und Fußwegebeziehung zwischen Kalbach und Riedberg wieder freigegeben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2010, ST 1446 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen

20.08.2010 · Aktualisiert: 03.06.2013

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.07.2010, B 431 Betreff: Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Grundstücke zwischen der Kalbacher Hauptstraße, der Bonifatiusstraße und der Talstraße, die eine Tochtergesellschaft der Deutschen Carbone AG vor einigen Monaten an die Stadt veräußert hat, städtebaulich neu zu beordnen. Zu diesem Zweck ist 1. ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einzuleiten, eine Wohnbebauung auf dem oben genannten Areal zu ermöglichen, die sich im Rahmen der Bebauung "Im Kirschenwäldchen" bewegt, und 2. von einer gewerblichen Zwischennutzung abzusehen, die der beabsichtigten Wohnbebauung zuwiderläuft. Begründung: Die Grundstücke zwischen der Kalbacher Hauptstraße, der Bonifatiusstraße und der Talstraße eignen sich hervorragend für eine Wohnbebauung. Sie befinden sich in einer attraktiven Lage und sind verkehrlich sehr gut an den ÖPNV angebunden; die U-Bahn-Station Kalbach ist nur wenige Gehminuten entfernt. Sie grenzen an die Wohngebiete "Im Kirschenwäldchen" und "In den Seewiesen" an, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Eine Verlängerung der Wohnbebauung über die Bonifatiusstraße hinweg in Richtung Osten ist daher nur konsequent. Überdies hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass es kaum Nachfrage für eine gewerbliche Nutzung der Flächen gibt, da das nahegelegene Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" aufgrund der besseren verkehrlichen Anbindung für den Schwerlastverkehr für gewerbliche Nutzer attraktiver ist. Deshalb ist eine städtebauliche Neuordnung dieses Areals angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.01.2011, B 11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.09.2010, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1179 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8735, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.09.2010 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr

17.08.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4367 entstanden aus Vorlage: OF 985/10 vom 28.06.2010 Betreff: Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, - aus welchen Gründen die Eisenbrücke der Homburger Landstraße (L3009) in Höhe der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 16 Tonnen gesperrt wurde, - warum die Gründe für die Sperrung erst jetzt bemerkt wurden, - ob die Sperrung nach der Renovierung wieder aufgehoben werden kann, - warum die militätrische Beschilderung noch immer 30 bzw. 50 Tonnen vorsieht, - welche Alternativen zur Querung der S-Bahn-Linie zwischen der Maybachbrücke in Frankfurt und der Brücke der Bundesstraße B3 in Bad Vilbel bestehen bzw. geschaffen werden können. Begründung: Gewerbebetriebe am Südrand von Bonames können durch die bezeichnete Sperrung nicht mehr, wie bisher, über die Autobahnabfahrt Preungesheim/Eckenheim und dann über die im Querschnitt hierfür geeignete Homburger Landstraße beliefert werden. Betroffene Fahrzeuge werden aus der Straße Am Burghof kommend jetzt am Ortsausgang Bonames nach links über die Homburger Landstraße zur Bundesautobahn A661 als Verbindung zum Frankfurter Berg geleitet. Dies führt massiv zu vermehrtem Schwerlastverkehr durch den sehr engen Ortskern von Alt-Bonames und wird vom Ortsbeirat 10 missbilligt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1437 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Talstraße zwischen Neugasse und Kalbacher Hauptstraße im Programm .Schöneres Frankfurt.

19.03.2010 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2010, OM 4060 entstanden aus Vorlage: OF 341/12 vom 06.03.2010 Betreff: Erneuerung der Talstraße zwischen Neugasse und Kalbacher Hauptstraße im Programm "Schöneres Frankfurt" Vorgang: E 206/10 CDU/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, entsprechend dem gemeinsamen Etatantrag der CDU-Fraktion und der GRÜNEN IM RÖMER vom 10.03.2010 mit dem Betreff "Schöneres Frankfurt" eine Ausbauplanung für den Teilabschnitt der Talstraße zwischen Neugasse und Kalbacher Hauptstraße noch im Jahr 2010 zu beauftragen. Die mit Stadtverordnetenbeschluss vom 14.12.2006, § 1227, beschlossene Maßnahme zur Umgestaltung des Talstraßenabschnitts zum verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß dem o. g. Etatantrag im Jahr 2012 auszuführen. Zur Realisierung der Maßnahme bedarf es der Erstellung eines Planungskonzeptes, das nach Erörterung mit den Bürgerinnen und Bürgern und dem Ortsbeirat und nach Ermittlung der Baukosten im Haushaltsplan für 2012 anzumelden ist. Der dadurch bedingte Verwaltungsablauf bedarf der rechtzeitigen Planungsbeauftragung, um die Ausbaukosten für die Beantragung im Haushalt zu ermitteln. Begründung: Die Gestaltung des zentralen Ortsmittelpunktes mit wesentlichen Einkaufsläden bedarf seit Jahren der Erneuerung. Trotz der starken fußläufigen Inanspruchnahme des Straßenabschnitts sind die Bürgersteige zugunsten des Autoverkehrs auf ein Mindestmaß reduziert. Für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen ist das Einkaufen erschwert. Der Ausbau des Straßenabschnitts zur niveaugleichen Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer ist seit Jahren überfällig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 856 Aktenzeichen: 60 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren

24.04.2009 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2009, OA 882 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 08.04.2009 Betreff: Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen und mit welchen Kosten eine Lärmminderung in den an die A 661 angrenzenden Wohnbereichen des Stadtteils Kalbach/Riedberg erreicht werden kann. Dabei sind sowohl Maßnahmen für die Verbesserung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 Am Bonifatiusbrunnen, sowie für die erstmalige Anlage von Lärmschutzvorkehrungen an der A 661 von dem Bereich Am Bonifatiusbrunnen bis zur Talstraße vorzusehen. Begründung: Nachdem der Hessische Verkehrsminister im Jahr 2000 das Geschwindigkeitslimit von 100 km/h auf der A 661 aufgehoben hat, sind alle Bemühungen der Stadt Frankfurt, zur Lärmminderung wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzufordern, erfolglos geblieben. Die Verkehrsbelastung auf der A 661 hat sich in den vergangenen Jahren deutlich stärker als ursprünglich prognostiziert erhöht. Damit ist die Lärm- und Schadstoffbelastung kontinuierlich gestiegen. Mit dem Ausbau der Ostumgehung und dem Bau des Riederwaldtunnels in einigen Jahren ist mit einem weiteren Verkehrsanstieg auf der A 661 zu rechnen. Schon jetzt erfordert die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtende Lärmminderungsplanung auch für den Ortsbezirk 12 weitere Maßnahmen. Sofern die Verantwortlichen in der Bundes- und Landesregierung nicht davon zu überzeugen sind, dass die Schutzmaßnahmen für die Menschen im Stadtteil Kalbach verbessert werden müssen, sollte der Magistrat eine vorbereitende Planungskonzeption ausarbeiten, um Wege zur Lärmminderung aufzuzeigen. Lärmschutz dient der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Lärmschutz stellt somit eine nachhaltige Zukunftsinvestition dar, die zudem Arbeitsplätze sichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 475 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2011, ST 598 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 694 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 882 wird zugestimmt. 40. Sitzung des OBR 12 am 16.04.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 46. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6020, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2009 Aktenzeichen: 61 12

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße

13.03.2009 · Aktualisiert: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2009, OA 831 entstanden aus Vorlage: OF 263/12 vom 27.02.2009 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße grundhaft erneuern zu lassen. Die Maßnahme ist in die einschlägige Prioritätenliste aufzunehmen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem oben genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Die tiefen Wintertemperaturen haben weitere Schäden verursacht. Diese können nur durch eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn nachhaltig behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 18.03.2009 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2009, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 831 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5819, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.04.2009 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ankauf eines Grundstücks im Ortsbezirk Kalbach

28.11.2008 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2008, OM 2792 entstanden aus Vorlage: OF 254/12 vom 16.11.2008 Betreff: Ankauf eines Grundstücks im Ortsbezirk Kalbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Ankauf des Grundstücks Ecke Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße durch die Stadt aus Gründen der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Stadtteils Kalbach sinnvoll ist, und ob für einen etwaigen Ankauf Mittel zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2009, ST 238 Aktenzeichen: 23 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Informationspunkte am Hölderlinpfad schaffen

15.08.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2008, OM 2529 entstanden aus Vorlage: OF 229/12 vom 31.07.2008 Betreff: Informationspunkte am Hölderlinpfad schaffen Der Ortsbeirat begrüßt die Eröffnung des Hölderlinpfades und bittet den Magistrat, sich bei der Verwaltung des Regionalparks RheinMain für eine attraktivere Gestaltung des Hölderlinpfades durch weitere Informationspunkte einzusetzen. Im Bereich der Gemarkung Kalbach werden nachfolgende Informationspunkte durch Hinweistafeln und evtl. ergänzende künstlerisch gestaltete Objekte angeregt: 1. In den Niddawiesen einen Hinweis auf die ehemalige Landschaftsnutzung des früheren Vordertaunusdorfes Kalbach mit der Gliederung der Feldflur in Grünland in der Niddaaue, Ackerland außerhalb des Obstbaumgürtels um das Dorf und der Waldnutzung auf der Taunushöhe im Bereich der Alten Höfe. 2. An der Kreuzung mit der verlängerten Bonifatiusstraße einen Verweis auf die mittelalterliche Handelsstraße (Elisabethenstraße Mainz-Fulda), die vorzeitlichen Ausgrabungsfunde und die neuzeitliche Produktion von Kohlebürsten durch die Carbone AG. 3. Am Kätcheslachweiher eine Erläuterung zu den geologischen Gegebenheiten des Bodenaufbaus, seiner hervorragenden Eignung für die landwirtschaftliche Nutzung und den Notwendigkeiten der Regenrückhaltung und des Wasserabflusses in Kalbach und Nidda. 4. Im Abschnitt der Gemarkung Oberursel wird angeregt, auf den Verlauf des Kalbachs als Taunusabfluss und die geologische Besonderheit des Ausläufers eines Basaltschlotes des Vogelsbergvulkans (sogenannte Hubertuswäldchen) hinzuweisen. Ebenso bietet sich an, die bergbaulichen Bestrebungen und das ehemalige Untertagebergwerk "Gnade Gottes" ausführlicher über Infotafeln darzustellen. 5. Die bereits fertiggestellten fünf Freizeitkarten für die Regionalparkbereiche Hattersheim/Flörsheim, Hohe Straße, Südwest Teil 1 und 2 und Nidda/Opelzoo machen das Fehlen einer Freizeitkarte für den Bereich des Hölderlinpfades erkennbar. Der Ortsbeirat regt an, in einer weiteren Freizeitkarte für den Hölderlinpfad die Verknüpfungen zwischen dem Grüngürtel Frankfurt und den Taunusbereichen mit der Landgräflichen Gartenlandschaft Bad Homburg, dem Oberurseler Mühlenpfad, dem Keltenweg und der Limesroute darzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2008, ST 1579 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und Graffiti

03.11.2006 · Aktualisiert: 05.11.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2006, OM 600 entstanden aus Vorlage: OF 80/12 vom 21.10.2006 Betreff: Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und Graffiti Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Autobahnamt den Schmuddelzustand der Autobahnunterführung unter der A 661 in der Talstraße zu beseitigen. Die verschmierten grauen Betonwände sollten zumindest einen helleren Anstrich erhalten. Um zukünftig Schmierereien illegaler Sprayer zu vermeiden und Reinigungskosten zu sparen, hält es der Ortsbeirat für sinnvoll, in Zusammenarbeit mit einem Anti-Graffiti-Projekt mit Schülern, Jugendlichen oder künstlerisch tätigen Gruppen eine großflächige Wandbemalung anzubringen. Als Motive schlägt der Ortsbeirat statteilprägende Gebäude sowie das Stadtteilwappen und den Schriftzug Kalbach vor. Darüber hinaus sollten die Wände mit einem Graffitischutz versehen werden. Die positive Wandgestaltung des Mainova-Umspannwerks am Eschersheimer Bahnhof, des Internationalen Jugendzentrums, der S-Bahn-Station Galluswarte und an einigen U-Bahn-Stationen zeigt Wege auf, wie mit künstlerischen Darstellungen der öffentliche Raum angenehm gestaltet werden kann. Sollte es zu einer Erarbeitung eines künstlerischen Gestaltungskonzeptes kommen, wünscht der Ortsbeirat beteiligt zu werden. Begründung: Die Autobahnunterführung in der Talstraße stellt im derzeitigen Schmuddelzustand für jeden mit der U-Bahn ankommenden Bewohner oder Besucher Kalbachs eine Zumutung dar. Da oft der erste Eindruck entscheidend die menschliche Vorstellung beeinflusst und damit das Bild des Stadtteils prägen kann, hält es der Ortsbeirat für erforderlich, den hässlichen Zustand der Autobahnunterführung dauerhaft zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2007, ST 215 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2658 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger

03.11.2006 · Aktualisiert: 15.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2006, OA 222 entstanden aus Vorlage: OF 77/12 vom 21.10.2006 Betreff: Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger Vorgang: OA 586 OBR 12; ST 925/02 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Straßenbereich der Talstraße zwischen der Kalbacher Hauptstraße und der Neugasse ein Konzept für die Umgestaltung der Verkehrsfläche zur Mischfläche (verkehrsberuhigter Bereich) zu erstellen. Durch Verzicht auf die räumliche Zonierung von Gehwegen ist eine barrierefreie Straßennutzung vorzusehen, ohne den PKW-Verkehr oder das Parkplatzangebot zu reduzieren. Das Neugestaltungskonzept soll entsprechend den Planungsvorschlägen der von 1995-1997 erstellten Rahmenplanung auf das historische Prinzip der niveaugleichen Dorfgasse als Fläche für verschiedene und gleichberechtige Nutzer zurückgreifen. Dies dient der Weiterentwicklung der Verkehrsberuhigung und der städtebaulich funktionsgerechten Aufwertung eines Teilbereichs der Stadtteilnahversorgung. Die angrenzende Gickelgasse ist in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Der Magistrat möge nach der Erstellung eines Ausbaukonzepts den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger Kalbachs - insbesondere die Anwohner - informieren und evtl. Anregungen möglichst berücksichtigen. Unter Bezug auf die Vorlage OA 586 vom 08.02.2002 und die darauf erfolgte Stellungnahme vom 05.06.2002, ST 925, wird die Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße im Stadtteil Kalbach zur Aufnahme in das Sonderprogramm "Schöneres Frankfurt" beantragt. Begründung: Im zentralen Stadtteilbereich mit wesentlichen Nahversorgungsfunktionen (Metzger, Bäcker, Gaststätten, Reisebüro, Zeitungskiosk, Poststelle) bestehen schmale Bürgersteige, deutlich unter dem Mindestbreitenmaß und mit hohen Bordsteinen. Da dieser Straßenbereich sehr stark als Einkaufsbereich dient, werden Fußgänger und erst recht Personen mit Kinderwagen auf die Fahrbahn gedrängt. Eine Straßenoberflächengestaltung mit einer entsprechenden Altstadtpflasterung würde eine barrierefreie Nutzung ermöglichen ohne den PKW-Benutzer einzuschränken, da eine geringere Fahrgeschwindigkeit allen Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit bietet. In der angrenzenden Gickelgasse ist in nächster Zeit eine Grunderneuerung notwendig. Dieser Straßenbereich ist deshalb in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Die vor Jahren erfolgte niveaugleiche Oberflächenerneuerung der angrenzenden Straße Hullach sollte als Beispiel für die Neukonzeption dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 133 Bericht des Magistrats vom 09.07.2007, B 501 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2006, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE.WASG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) BFF und REP (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2006, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, BFF und REP gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX/E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1227, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen

05.05.2006 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2006, OA 16 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 05.05.2006 Betreff: Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen Seit geraumer Zeit weist der Ortsbeirat 12 (Kalbach/Riedberg) auf die mangelnde Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung hin. Insbesondere der fehlende Gehweg im Bereich Kalbach-Süd zwischen den Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad stellt ein Gefahrenpotential dar. Dem Ortsbeirat wurde zuletzt mitgeteilt, dass die Gespräche mit dem Eigentümer des für den Bau des Gehwegs benötigten Grundstücks vielversprechend verlaufen seien. Getan hat sich bislang leider nichts! Deshalb möge die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fertigstellung des oben genannten Gehwegs mit Nachdruck zu betreiben, um die Schulwegsicherheit für die Kinder aus dem Baugebiet Kalbach-Süd zu gewährleisten. Aus dem gleichen Grund wird der Magistrat beauftragt, einen Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad einrichten zu lassen. Ein weiterer Fußgängerüberweg soll Schul- und Kindergartenkindern das Queren der Straße Am Hasensprung im Bereich der Einmündung in die Talstraße erleichtern. Der Fußgängerüberweg vor dem katholischen Kindergarten (Talstraße 24) sollte im Rahmen dieser Maßnahme instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.10.2006, B 471 Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 138 Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 626 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.05.2006 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.06.2006, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2006, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 381, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2006 Aktenzeichen: 32 1

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