Meine Nachbarschaft: Johanna-Zittel-Straße
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Bordstein absenken und Sperrfläche einrichten
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3120 entstanden aus Vorlage: OF 591/1 vom 22.04.2018 Betreff: Bordstein absenken und Sperrfläche einrichten Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bordstein auf Höhe des Hauses Ackermannstraße 1-9 abgesenkt wird und anstatt eines Parkplatzes eine Sperrfläche eingerichtet wird, die mit Pollern gesichert wird. Die Sperrfläche soll mit einem weißen Kreuz auf dem Boden markiert werden. Begründung: Vor dem Haus der Ackermannstraße 1-9 befinden sich viele Mülltonnen. Diese sollen durch größere Müllcontainer ersetzt werden, so der Wunsch der Bewohner. Damit diese Container von der FES abgeholt werden können, bedarf es baulicher Maßnahmen. Der Bordstein muss auf Höhe des Mülleimerstandortes abgesenkt werden. Ein Parkplatz muss als Sperrfläche ausgewiesen werden, damit die Müllabfuhr jederzeit an die Container kommen kann. Zusätzlich sollte die Sperrfläche noch mit zwei Pollern gesichert werden, sodass es nicht möglich ist, auf der Sperrfläche zu parken. Diese Maßnahme wurde mit den Anwohnern und den entsprechenden Ämtern besprochen und fand breite Zustimmung. Die Maßnahme sollte ungefähr in dem auf dem Foto sichtbaren Bereich zwischen den beiden parkenden Autos durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1616 Aktenzeichen: 66 2
Fehlende Spenderstationen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3126 entstanden aus Vorlage: OF 598/1 vom 19.04.2018 Betreff: Fehlende Spenderstationen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird aufgefordert, in der Friedrich-Ebert-Siedlung an folgenden Standorten weitere Spenderstationen für Hundekotbeutel aufzustellen: 1. Auf der Ackermannstraße in Höhe der Hausnummern 17 bis 23, 2. auf der Grünfläche zwischen den Häusern bzw. neben den Mülleimern zwischen Steuernagelstraße und Kleyerstraße, 3. am Ende der Sackgasse der Ackermannstraße/Übergang zur Cordierstraße neben der Bürgermeister-Grimm-Schule und 4. gegenüber der Serbisch-Orthodoxen-Gemeinde auf der Sondershausenstraße im Übergang zum Fußgängerweg (zur Cordierstraße gehörend) neben der großen Grünanlage. Alle Standorte sind auf der Karte eingezeichnet, da diese zum Teil mit Straßenbezeichnungen nicht genau angegeben werden können. Das Quartiersmanagement Gallus hat bereits erklärt, für diese Spenderstationen die Patenschaft übernehmen zu wollen. Begründung: Es gibt einige Beschwerden der Anwohner über Hundekot in den genannten Bereichen. Mit den bereits vorhandenen Spenderstationen wurden gute Erfahrungen gemacht. So kann Kot von den Besitzern einfach und schnell entsorgt werden und stellt somit auch keine Gefahr für auf den Wiesen spielende Kinder dar. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1521 Aktenzeichen: 67 0
Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2978 entstanden aus Vorlage: OF 523/1 vom 24.02.2018 Betreff: Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, durch Beratung, Vermittlung und Berücksichtigung in den relevanten Genehmigungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die im Bereich des Bebauungsplans Kleyerstraße/Ackermannstraße möglichen - noch zu errichtenden - Wohnungen ganz oder teilweise mit Abwärme der Rechenzentren in der Kleyerstraße beheizt werden. Begründung: Durch die neue und enger verzahnte Nachbarschaft von neuem Wohnungsbau und bestehenden und neuen Rechenzentren könnten kostenintensive Auflagen für den Betreiber auf dem ehemaligem Telenormagelände entstehen. Durch die umweltfreundliche Weiternutzung der Abwärme würden diese Mehrkosten langfristig aufgefangen werden. Das wohnortnahe und Wege reduzierende Arbeiten wird durch eine derartige Kooperation gestützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1233 Aktenzeichen: 91 50
Ein Bücherschrank für die Friedrich-Ebert-Siedlung - Ackermannstraße/Ecke Tevesstraße
Antrag vom 01.08.2017, OF 362/1 Betreff: Ein Bücherschrank für die Friedrich-Ebert-Siedlung - Ackermannstraße/Ecke Tevesstraße Wie dem Ortsbeirat in der Sitzung im Juni bereits vorgestellt, schlägt das Quartiersmanagement / Stadtteilbüro zusammen mit Aktiven im Stadtteil vor, in der Friedrich-Ebert-Siedlung einen Bücherschrank aufzustellen. Der Bücherschrank würde von der Jugendkulturwerkstatt Falkenhain betreut. Es bietet sich an, die Umgebung des Bücherschranks durch eine Bank einladend zu gestalten; die Erfahrung zeigt, dass die Bank am Bücherschrank in der Frankenallee häufig von Menschen besetzt ist, die Bücher aussuchen, lesen oder sich unterhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung eines Bücherschranks, einer Bank sowie eines Mülleimers aus dem Budget des Ortsbeirats bis zu einem Betrag von max. 8.200 € zur Verfügung zu stellen.
Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergang Ackermannstraße 74
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 311/1 vom 07.05.2017 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergang Ackermannstraße 74 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Querungshilfe Ackermannstraße 74 für zu Fuß Gehende barrierefrei ausgestaltet wird, indem die Bordsteine abgesenkt werden. Begründung: Diese Maßnahme erleichtert Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, die Nutzung des Übergangs enorm. Gleichzeitig profitieren aber auch alle anderen Nutzergruppen von der Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1609 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Straßenquerung Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle „Wickerer Straße“
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 48 entstanden aus Vorlage: OF 1/1 vom 17.04.2016 Betreff: Bessere Straßenquerung Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Wartezeiten an den Fußgängerampeln Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" für zu Fuß Gehende verkürzt werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Querungszeit ("Grünphase") für zu Fuß Gehende verlängert wird. Begründung: Aus dem Schreiben einer Anwohnerin: "Hallo, zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes an der Ecke Wickerer Straße/Mainzer Landstraße bedanken. Auf der anderen Straßenseite wäre ebenfalls ein solches Gerät nötig, aber darum geht es mir heute nicht. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerampel an der Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" viel zu lange braucht, bis sie auf "Grün" für die Fußgänger umschaltet. Man hat das Gefühl, minutenlang warten zu müssen, bis die Ampel für die Fußgänger grünes Licht zeigt. Die Grünphase an sich ist dann aber zu kurz, sodass ältere Menschen und Kinder die Strecke von Straßenseite zu Straßenseite gar nicht in dieser Zeit bewältigen können. Ich rege an, die Zeit des Umschaltens der Ampel auf Grün zu verkürzen und die Grünphase für die Fußgänger zu verlängern. Wenn es so lange dauert, bis es für die Fußgänger Grün wird, verleitet das sehr, die Straße vorher schon zu überqueren. Das ist für mich ein Gefahrenpunkt, besonders für Kinder, die die nahe gelegene Grundschule in der Ackermannstraße besuchen. Vielleicht können Sie das ja anregen? Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Wirken für das Gallus. Mit freundlichen Grüßen ..." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1004 Aktenzeichen: 32 1
Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya/TevesGelände
Anregung vom 08.09.2015, OA 661 entstanden aus Vorlage: OF 648/1 vom 23.08.2015 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10712; OA 487/07 OBR 1 Mit Beschluss vom 26.01.2006, § 10712, hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen soll, dass "künftig in Frankfurter Neubaugebieten - wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg - 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden". Diesem Beschluss wurde seither auf deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungen für diese Wohnformen zu schaffen sind. Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - wird derzeit (Stand: August 2015) für das Gebiet nördlich der Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen. Ein Teil der Flächen befindet sich in städtischem Eigentum, sodass hier auch eine dem o. g. Beschluss folgende Vergabe in Erbbaurecht oder die Konzeptvergabe an einen mietpreisdämpfend wirkenden Bestandshalter (z. B. Genossenschaft, Stiftung o. Ä.) anzustreben ist. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem sogenannten Avaya-/Teves-Gelände der Beschluss § 10712 der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt und circa 15 Prozent der Fläche für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten wird und dem steigenden Bedarf an selbstorganisierten, generationenübergreifenden Wohnprojekten und bezahlbarem Wohnraum der Generation 55plus Rechnung getragen wird, indem die Flächenvergabe nach dem Konzeptverfahren durchgeführt wird. Begründung: Die deutlich wachsende Zahl der Seniorinnen und Senioren der Frankfurter Stadtbevölkerung will solange wie möglich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben. Beste Voraussetzungen dafür bieten selbstorganisierte Wohnprojekte, bei denen sich Menschen entweder generationenübergreifend oder altershomogen vor dem Einzug zusammenfinden, um dann gemeinsam in eine Hausgemeinschaft zu ziehen, und wo bewusst eine deutlich intensivere und achtsamere Nachbarschaft gelebt und gepflegt wird als es bei gängigen, zufällig zustande kommenden Wohnsituationen der Fall ist. Die Stadt hat die Vorteile dieser Wohnkonzepte erkannt, mit Beschlüssen den Weg geebnet und muss nun für die Umsetzung/Realisierung Sorge tragen. Der Vorteil dieser Wohnkonzepte besteht u. a. darin, dass alterstaugliche Wohnungen mit integrativen, sozialen und nachbarschaftlichen Bezügen entstehen können; das Sozialgefüge des Stadtteils wird gestärkt und Pflege-, Familien- und kommunale Hilfssysteme entlastet. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus, mit einem hohen Anteil an Wohnbevölkerung, einem hohen Anteil an Wohnungen, die im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften sind, und in dem zunehmend über Flächenumnutzung und Nachverdichtung neuer, hochpreisiger Wohnraum entsteht, sind diese Wohnformen besonders nötig. Verschiedene Beschlüsse der letzten Jahre weisen darauf hin, dass in der Stadt Frankfurt deutlich mehr beispielgebende innovative Wohnformen gewollt sind. So wurde beispielsweise bereits 2007 im Ortsbeirat beschlossen, auf die Umsetzung von Wohnformen nach dem "Bielefelder Modell" hinzuwirken. Die dort gewählte Begründung ist aktueller denn je: "'Wir werden weniger, älter und bunter' - demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe, sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alter rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden: - Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation; - Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote; - Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft; - soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag." Allgemein besteht Konsens über die positive Wirkung neuer Wohnformen. Bundesweit gibt es rund 1.000 als qualitativ anerkannte Wohnprojekte. In Tübingen oder Freiburg sind ganze Stadtviertel mit einer Vielfalt gemeinschaftlicher Wohnprojekte entstanden. Gemessen an diesen Städten, Berlin oder der Schweiz hat Frankfurt einen enormen Nachholbedarf. Allein bei der Umsetzung von Projekten für bessere, altersgerechte Wohnformen sind in Frankfurt am Main gegenwärtig noch die entsprechenden Weichen zu stellen. Auch der jüngst beschlossene Liegenschaftsfonds kann dem Bedarf nur in Einzelfällen entsprechen und ist vor allem auf den o. g. Beschluss § 10712 nicht anwendbar, weil mit dem Liegenschaftsfonds lediglich diejenigen Liegenschaften mobilisiert werden sollen und können, die nicht marktfähig sind. Das hierfür festgeschriebene Konzeptverfahren hat sich allerdings bereits in anderen Städten als Vergabeverfahren bewährt und sollte hier übernommen werden. Die positiven ökonomischen, sozioökonomischen und sozialen Effekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Bewohnerinnen und Bewohner wurden mittlerweile hinreichend nachgewiesen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat mit einer wissenschaftlichen Untersuchung die positiven Effekte für das Leben im Alter festgestellt. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch in Frankfurt am Main innovative Projekte gestartet werden könnten, um Erfahrungen zu sammeln und künftig zu lokal bewährten Vorgehensweisen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2007, OA 487 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 25 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.09.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.10.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Vereinfachtes Verfahren) BFF und RÖMER (= Annahme) 32. Sitzung der KAV am 12.10.2015, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage OA 661 wird zugestimmt. 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6451, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 64 0
Fußgänger in der Herxheimerstraße schützen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 554/1 vom 02.12.2014 Betreff: Fußgänger in der Herxheimerstraße schützen Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg zwischen der Herxheimerstraße und der Sondershausenstraße zwischen dem Bunker und dem Sportplatz so zu sichern, dass Autos diesen Weg nicht mehr befahren können. Begründung: Der Weg war vor den Baumaßnahmen am Sportplatz des SG 1928 Frankfurt e. V. für den Pkw-Verkehr gesperrt. Seitdem fehlt die Abpollerung und Pkws nutzen den Weg als Abkürzung und befahren ihn. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit, und weil man mit Pkw-Verkehr nicht rechnet, kam es schon oft zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 262
tleutviertel InnenstadtFraktion: CDUTitel/Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen
Antrag vom 28.05.2014, OF 477/1 Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten ob nachstehende Wahllokale am Wahltag dem Anlass gemäß beflaggt werden können: - Cronstettenhaus, Speicherstraße - Internationale Kita, Ackermannstraße - Internationales Zentrum, Mainzer Landstraße 464 - Begegnungsstätte Gallus, Frankenallee - Goethe Gymnasium, Außenstelle, Rudolfstraße Begründung: Für Demokraten ist der Wahltag ein Festtag. Die neu etablierten behindertengerecht zugänglichen Wahllokale verfügen über keine Fahnenstangen und werden von den Behörden demzufolge auch nicht beflaggt. Da für die deutschlandweit stattfinden Festlichkeiten zum 3. Oktober 2014 in Frankfurt am Main Millionenbeträge zur Verfügung stehen, kann man bei den genannten Örtlichkeiten die Voraussetzung zur Beflaggung am Nationalfeiertag und den kommenden Wahlen schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 477/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Ein Alten- und Pflegeheim auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier?
Antrag vom 01.01.2014, OF 400/1 Betreff: Ein Alten- und Pflegeheim auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich eine Einrichtung zur stationären Pflege älterer Menschen in dem nach dem Siegerentwurf des Architektenbüros Baufrösche geplanten Gebäude westlich des Quartiersplatzes, zwischen dem Quartiersplatz und der Ackermannstraße auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier realisieren lässt. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich für ein solches Projekt ein Träger finden lässt. Begründung: Aufgrund der demographischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte besteht ein hoher Bedarf an o.g. Sozial- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahl gilt dies in besonderem Maße für den Stadtteil Gallus, zumal gerade dort ein starkes Bedürfnis besteht, im heimatlichen Stadtteil inmitten des vertrauten sozialen und familiären Umfeldes in Würde zu altern. Mit der Bebauung des sogenannten avaya-Geländes an der Kleyerstraße ergeben sich neue Möglichkeiten diese wichtige Forderung der Menschen im Stadtteil zu verwirklichen. Anknüpfend an die Anregung des Ortsbeirates (. ) gilt es nun, dieses Anliegen mit aller Kraft weiter zu verfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 400/1 wurde zurückgezogen.
Piktogramm auf die Fahrbahn der Ackermannstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2701 entstanden aus Vorlage: OF 379/1 vom 10.11.2013 Betreff: Piktogramm auf die Fahrbahn der Ackermannstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ackermannstraße in Richtung Mainzer Landstraße vor der Internationalen Kindertagesstätte in der Ackermannstraße Nr. 44 ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf die Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Piktogramme "Achtung Kinder" veranlassen die Verkehrsteilnehmer, vorsichtiger vor Kindereinrichtungen zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 265 Aktenzeichen: 66 7
Mit dem Rolli keine Querungsmöglichkeit
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2393 entstanden aus Vorlage: OF 323/1 vom 03.08.2013 Betreff: Mit dem Rolli keine Querungsmöglichkeit Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fußgängerüberwege so herzurichten bzw. zu reparieren, dass auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ohne fremde Hilfe bzw. ohne Sturzgefahr die Straße überqueren können: - Mainzer Landstraße, westlich der Rebstöcker Straße, zwischen Fast-Food-Restaurant und s panischem Restaurant; - Rebstöcker Straße, südlich der Mainzer Landstraße, zwischen Kiosk und Fast-Food-Restaurant; - Mainzer Landstraße, östlich der Ackermannstraße, zwischen ehemaliger Bäckerei und Autohaus. Begründung: Absenkungen und Unebenheiten erschweren es Nutzerinnen und Nutzern von Rollstühlen immens, die Fahrbahn sicher zu überqueren. Ein Mitglied des Ortsbeirates, das auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hat selbst erleben müssen, dass der Rollstuhl auf einem der Überwege umkippte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1710 Aktenzeichen: 66 2
„Radfahrer frei“-Schilder auf der Ackermannstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2012, OM 1490 entstanden aus Vorlage: OF 217/1 vom 26.08.2012 Betreff: "Radfahrer frei"-Schilder auf der Ackermannstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Schilder "Radfahrer frei" auf der Ackermannstraße zwingend eine verkehrsrechtliche Funktion erfüllen und diese ggf. zu entfernen. Begründung: Diese Schilder sind oft der Grund für viel Streit und Ärger aufseiten der Radfahrer und Fußgänger. Daher könnte das Entfernen dieser Schilder die Situation entschärfen. Da die Ackermannstraße eine Tempo-30-Zone ist, ist das Radfahren dort auf der Straße erlaubt, und der Radweg wird nicht mehr benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1825 Aktenzeichen: 66 7
Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1006 entstanden aus Vorlage: OF 139/1 vom 04.03.2012 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße von der Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 784 Aktenzeichen: 79 4
Parkplätze in der Tevesstraße ordnen oder: Wie schräg ist schräg?
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 903 entstanden aus Vorlage: OF 127/1 vom 29.01.2012 Betreff: Parkplätze in der Tevesstraße ordnen oder: Wie schräg ist schräg? Der Magistrat wird aufgefordert, die einzelnen Parkplätze in der Tevesstraße - zwischen der Einmündung Herxheimerstraße und Tevesstraße 46 - markieren zu lassen. In diesem Bereich ist Schrägparken vorgesehen. Dadurch, dass die Parkplätze nicht ausreichend markiert sind, werden Fahrzeuge in unterschiedlichen Winkeln zur Tevesstraße geparkt. Dies führt zu einer reduzierten Anzahl von Parkmöglichkeiten. Begründung: Durch das Abstellen der Fahrzeuge in einem unterschiedlichen Winkel zur Tevesstraße kommt es zum Verlust von Parkplätzen. Dies führt zu Unmut bei Parkplatzsuchenden. Um die Parksituation zu regeln und zur Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten sollten die Parkflächen besser markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 900 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 3
Verstopfte Parkplätze im Bereich Mainzer Landstraße, Cordier-, Teves-, und Ackermannstraße
Antrag vom 28.07.2011, OF 30/1 Betreff: Verstopfte Parkplätze im Bereich Mainzer Landstraße, Cordier-, Teves-, und Ackermannstraße Die Ortsvorsteherin wird aufgefordert, mit der Geschäftsführung der Autohäuser Audi und VW ein Gespräch zu führen, mit dem Ziel, Fahrzeuge künftig wieder vermehrt auf dem eigenen Firmengelände - statt in den im Betreff genannten Straßen - abzustellen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen sich mittlerweile massiv über im Wohnbereich abgestellte Firmenwagen. Bei der Vorstellung der diversen Neubaupläne für das Autohaus wurden Ortsbeirat und Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zugesagt, dass alle Firmenwagen, als auch die Fahrzeuge der Beschäftigten auf dem Firmengelände abgestellt werden würden. Dies trifft - zumindest zur Zeit - nicht zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 16.08.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 30/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die Kleyerstraße ist keine Rennstrecke
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4321 entstanden aus Vorlage: OF 660/1 vom 15.06.2010 Betreff: Die Kleyerstraße ist keine Rennstrecke Eine Geschwindigkeitsüberwachung sollte nicht nur aus Sicherheitsgesichtspunkten durchgeführt werden, sondern auch, um eine erhöhte Belastung durch Lärm, der durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wird, zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren. Die Kleyerstraße zwischen Ordnungsamt und Sondershausenstraße wird oft nicht als Wohngebiet erkannt. Tatsächlich grenzt die Friedrich-Ebert-Siedlung im Bereich zwischen Ackermannstraße und Sondershausenstraße mit mehreren Wohnblocks an die Kleyerstraße. Gerade in diesem Bereich ist die Kleyerstraße sehr breit und schnurgerade ausgebaut. Diese Tatsache verleitet oft zur Fehleinschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit und zu überhöhten Geschwindigkeiten. Dies führt bei den Anwohnern zu einem verminderten Sicherheitsempfinden und einer erhöhten Lärmbelastung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, durch eine verstärkte Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich Kleyerstraße zwischen Ackermannstraße und Sondershausenstraße das subjektive Empfinden der Anwohner durch Messungen zu bestätigen oder zu widerlegen. Begründung: Nicht nur in Bereichen vor Kindertagesstätten, Schulen und Senioreneinrichtungen sollte eine Verkehrsüberwachung stattfinden. Auch und gerade in Bereichen von Wohngebieten, die an viel befahrenen Straßen liegen, sollte es zu einer verstärkten Überwachung kommen, um für die Anwohner die ohnehin erhöhte Belastung durch den Straßenverkehr zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1207 Aktenzeichen: 32 4
Behindertengerechter Zugang zur Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 4008 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 22.02.2010 Betreff: Behindertengerechter Zugang zur Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird aufgefordert, die Zugänge zu der Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung beziehungsweise den Zugang der Bewohnerinnen der Siedlung zur Ackermannstraße so zu gestalten, dass dieser Zugang für Menschen mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich ist. Die Absperrpfosten sind so zu setzen, dass man mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl bequem die Gitter umfahren kann. Derzeit ist dies nicht möglich. Begründung: . Foto: Zugang zur Ackermannstraße aus den Grünanlagen kommend, die parallel zur Steuernagel- und Tevesstraße verlaufen. Menschen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer können diesen Zugang/Weg derzeit nicht nutzen, da die Pfosten zu schmal gesetzt sind und Kinderwagen sowie Rollstühle sich nicht durch die so gestaltete Passage lenken lassen. Es ist nicht hinzunehmen, dass Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer einen Umweg fahren müssen, um in die Grünanlage, zu ihren Wohnungen oder über die Ackermannstraße aus der Siedlung heraus zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2010, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 24.08.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1 am 21.09.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe Ackermannstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 562/1 vom 10.10.2009 Betreff: Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe Ackermannstraße Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, verstärkt Kontrollen durchzuführen, um das Abladen von Fahrzeugen im Halteverbot vor dem VW-Center auf der Mainzer Landstraße zu unterbinden. Trotz Benachrichtigung der Verkehrsüberwachung, der Stadtpolizei und der Hessischen Polizei über dieses verkehrswidrige Verhalten ist bis heute nichts geschehen. Begründung: Teilweise stehen hier bis zu drei Lkws vor dem VW-Center zum Abladen der Fahrzeuge. Auf der Mainzer Landstraße bricht teilweise ein Verkehrschaos aus, da die rechte Fahrspur hier nicht zu befahren ist und die Fahrzeuge, aus der Ackermannstraße kommend, nicht auf die Mainzer Landstraße einbiegen können. Dem Ortsbeirat wurde zugesagt, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen auf dem Gelände des VW-Centers (vor einigen Jahren) die Lkw-Transporter das Abladen der Fahrzeuge auf dem vorhandenen Platz vornehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 169 Aktenzeichen: 32 1
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