Mit dem Rolli keine Querungsmöglichkeit
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Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2393 entstanden aus Vorlage: OF 323/1 vom 03.08.2013
Betreff: Mit dem Rolli keine Querungsmöglichkeit Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fußgängerüberwege so herzurichten bzw. zu reparieren, dass auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ohne fremde Hilfe bzw. ohne Sturzgefahr die Straße überqueren können: - Mainzer Landstraße, westlich der Rebstöcker Straße, zwischen Fast-Food-Restaurant und s panischem Restaurant; - Rebstöcker Straße, südlich der Mainzer Landstraße, zwischen Kiosk und Fast-Food-Restaurant; - Mainzer Landstraße, östlich der Ackermannstraße, zwischen ehemaliger Bäckerei und Autohaus. Begründung: Absenkungen und Unebenheiten erschweren es Nutzerinnen und Nutzern von Rollstühlen immens, die Fahrbahn sicher zu überqueren. Ein Mitglied des Ortsbeirates, das auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hat selbst erleben müssen, dass der Rollstuhl auf einem der Überwege umkippte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1