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Behindertengerechter Zugang zur Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 4008 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 22.02.2010 Betreff: Behindertengerechter Zugang zur Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird aufgefordert, die Zugänge zu der Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung beziehungsweise den Zugang der Bewohnerinnen der Siedlung zur Ackermannstraße so zu gestalten, dass dieser Zugang für Menschen mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich ist. Die Absperrpfosten sind so zu setzen, dass man mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl bequem die Gitter umfahren kann. Derzeit ist dies nicht möglich. Begründung: . Foto: Zugang zur Ackermannstraße aus den Grünanlagen kommend, die parallel zur Steuernagel- und Tevesstraße verlaufen. Menschen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer können diesen Zugang/Weg derzeit nicht nutzen, da die Pfosten zu schmal gesetzt sind und Kinderwagen sowie Rollstühle sich nicht durch die so gestaltete Passage lenken lassen. Es ist nicht hinzunehmen, dass Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer einen Umweg fahren müssen, um in die Grünanlage, zu ihren Wohnungen oder über die Ackermannstraße aus der Siedlung heraus zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2010, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 24.08.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1 am 21.09.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1