Behindertengerechter Zugang zur Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM
4008 entstanden aus Vorlage:
OF 612/1 vom
22.02.2010 Betreff: Behindertengerechter Zugang zur Grünanlage
in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird aufgefordert, die Zugänge zu der
Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung beziehungsweise den Zugang der
Bewohnerinnen der Siedlung zur Ackermannstraße so zu gestalten, dass dieser
Zugang für Menschen mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer zugänglich ist. Die Absperrpfosten sind so zu setzen, dass man
mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl bequem die Gitter umfahren kann. Derzeit
ist dies nicht möglich. Begründung: . Foto: Zugang zur Ackermannstraße aus
den Grünanlagen kommend, die parallel zur Steuernagel- und Tevesstraße
verlaufen. Menschen mit Kinderwagen und
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer können diesen Zugang/Weg derzeit nicht
nutzen, da die Pfosten zu schmal gesetzt sind und Kinderwagen sowie Rollstühle
sich nicht durch die so gestaltete Passage lenken lassen. Es ist nicht hinzunehmen, dass Eltern mit Kinderwagen
und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer einen Umweg fahren müssen, um in
die Grünanlage, zu ihren Wohnungen oder über die Ackermannstraße aus der
Siedlung heraus zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.08.2010, ST 1242
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1
am 24.08.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter
Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1
am 21.09.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1