Meine Nachbarschaft: Im Klausenstück
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Vorlagen
Pavillons für den Bonifatiuspark sowie den Kätcheslachpark
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2938 entstanden aus Vorlage: OF 271/12 vom 05.03.2018 Betreff: Pavillons für den Bonifatiuspark sowie den Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, im Bonifatiuspark und Kätcheslachpark jeweils einen Pavillon oder eine sonstige überdachte Sitz- und Tischgruppe unter Beteiligung des Ortsbeirates zu errichten. Begründung: Obwohl bereits viele Parkbänke an den Wegen in den Riedberger Parks existieren, gibt es kaum Tische, an denen sich kleine Gruppen treffen und unterhalten oder bei kurzen Regenschauern unterstellen können. Die Pavillons wären gut für Schachspieler als Wetterschutz, weiterhin bieten sie Regen- und Windschutz für Erholungssuchende. Damit würde zusammenfassend die Aufenthaltsqualität in den Parkanlagen eine Steigerung erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1108 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 270/12 vom 24.02.2018 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den Crutzenkirchweg vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Im Klausenstück wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z. B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auf der anderen Straßenseite stehen auch Autos, so kommen normale Pkw nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1045 Aktenzeichen: 32 4
Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2483 entstanden aus Vorlage: OF 241/12 vom 14.11.2017 Betreff: Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks Vorgang: OM 1671/17 OBR 12; ST 1370/17 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beschädigten metallenen Wegweiser "Bonifatiusbrunnen" und "Krutzenkirche" an der westlichen Verlängerung des Prozessionsweges bzw. nördlich der Straße Am Bonifatiusbrunnen repariert oder erneuert werden. Die teilweise zerstörte Tafel 10 des Geo-Pfads (südlich der Grundschule Riedberg) müsste, wie schon in der Stellungnahme ST 1370 zugesagt, ersetzt werden. Begründung: Die Wegweiser bzw. die Informationstafel sind offenbar leider mutwillig beschädigt bzw. zerstört worden. Sie sollten dennoch in nächster Zeit repariert bzw. ersetzt werden. Vandalismus führt bekanntlich nicht selten zu Nachahmereffekten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1671 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1370 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 352 Antrag vom 13.11.2020, OF 669/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6941 Aktenzeichen: 67 0
Container im Bonifatiuspark in der Straße Zur Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg
Antrag vom 21.10.2017, OF 221/12 Betreff: Container im Bonifatiuspark in der Straße Zur Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei dem Eigentümer, der nicht mehr genutzten Container im Bonifatiuspark in der Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg nachzufragen, welchem Zweck sie dienen. Sofern von Seiten der Stadt Frankfurt am Main keine gültige Genehmigung weiterhin vorliegt oder die Nutzungsberechtigung erloschen ist, dann sind sie durch den Eigentümer unverzüglich zu entfernen, um der Fläche ihrer eigentlichen Nutzung zu zuführen (Parkfläche). Begründung: Die Containeranlage wirkt offensichtlich seit geraumer Zeit ungenutzt und verlassen. Daher ist die öffentliche Parkfläche wieder herzustellen. (Foto: Privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wird bis zur Sitzung am 13.04.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wurde zurückgezogen.
Spielfeldtore im Bonifatiuspark
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1976 entstanden aus Vorlage: OF 203/12 vom 04.08.2017 Betreff: Spielfeldtore im Bonifatiuspark Der Magistrat wird erneut gebeten zu prüfen, ob für die aufzulösenden Spielfelder auf der Baufläche für die Berghöfe oberhalb des Bonifatiusparks Ersatz geschaffen werden kann, indem auf einer geeigneten Teilfläche des Bonifatiusparks, vorzugsweise unterhalb des "Alten Gerichtsplatzes" und oberhalb des Bonifatiusbrunnens, Tore aufgestellt werden, die - ohne die Ansprüche eines regulären Bolzplatzes zu erfüllen - spielenden Kindern die Möglichkeiten geben, zwischen den Toren freie Ballspiele auszuüben. Begründung: Das Ballspielfeld im Freizeitpark Kalbach zeigt, dass auch ohne regulären Bolzplatz Spielfeldmöglichkeiten für Kinder machbar sind. Dies würde sicherlich auch für ein neu einzurichtendes Spielfeld im Bonifatiuspark gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2197 Aktenzeichen: 67 0
Verzögerte Neuanlage von Ballspielfeldern am Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1977 entstanden aus Vorlage: OF 196/12 vom 04.08.2017 Betreff: Verzögerte Neuanlage von Ballspielfeldern am Riedberg Der Magistrat wird gebeten, für die bereits im zweiten Jahr misslungene Raseneinsaat für die drei Spielfelder (1 x Fußball und 2 x Volleyball) auf der öffentlichen Grünfläche westlich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Ella-Bergmann-Michel-Straße Maßnahmen zu ergreifen, um eine Nutzung der Spielfelder zumindest im Jahr 2018 zu ermöglichen. Dabei ist auch zu prüfen, ob nicht ein anderer Bodenbelag, wie z. B. bei den Spielfeldern oberhalb des Bonifatiusparks, verwendet werden kann. Begründung: Die im Frühjahr 2016 eingebrachte Raseneinsaat war ebenso wie die Nachsaat im Herbst 2016 wenig erfolgreich. Im Frühjahr und Sommer 2017 scheinen keine Bemühungen mehr erfolgt zu sein, um die Spielfelder nutzbar zu machen. Es besteht jedoch eine starke Nachfrage nach Spielfeldern am Riedberg, zumal angrenzend an die geplanten Spielfelder die Errichtung eines Studentenwohnheims mit 266 Wohneinheiten bevorsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2148 Aktenzeichen: 67 0
Geo-Lehrpfad-Schilder auf dem Riedberg erneuern
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1671 entstanden aus Vorlage: OF 161/12 vom 05.05.2017 Betreff: Geo-Lehrpfad-Schilder auf dem Riedberg erneuern Der Magistrat wird gebeten, mit den Projektverantwortlichen des Geo-Lehrpfades Kontakt aufzunehmen, um die beschädigten und teilweise zerstörten Geo-Lehrpfad-Schilder u. a. am Kätcheslachweiher und Bonifatiuspark zu erneuern. Begründung: Die im Zuge der Entstehung des Geo-Lehrpfades aufgestellten Hinweisschilder - beginnend in Heddernheim über die Nordweststadt zum Riedberg führend - sind im Laufe ihres Bestehens durch Vandalismus und Verwitterung nicht mehr zu lesen. Daher sind diese nach rund zehn Jahren durch weniger zerstörungsanfällige zu ersetzen. Hierzu ist der Ortsbeirat 8 einzubeziehen, da der Großteil der Schilder in diesem Ortsbezirk steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1370 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2483 Aktenzeichen: 79 1
Neuanlage von Ballspielfeldern am Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1064 entstanden aus Vorlage: OF 116/12 vom 09.12.2016 Betreff: Neuanlage von Ballspielfeldern am Riedberg Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und zu welchem Zeitpunkt die geplanten drei Ballspielfelder in dem Bereich der Grünfläche südwestlich des Lärmschutzwalls entlang der A 5 errichtet werden, die als Ersatz für die wegfallenden Spielfelder oberhalb des Bonifatiusparks vorgesehen sind. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 09.05.2014 hat der Magistrat dem Ortsbeirat Planunterlagen (Öffentliche Grünfläche ÖD, Plan-Nr. 1213f-20/1) für die ersatzweise Neuanlage von drei Ballspielfeldern auf der Grünfläche entlang des Lärmschutzwalls an der A 5 vorgestellt. Da mit der in Vorbereitung befindlichen Baumaßnahme Berghöfe an der Konrad-Zuse-Straße die derzeitigen provisorischen Spielfelder beseitigt werden, bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Errichtung der Ersatzflächen im Bereich des Lärmschutzwalls an der A 5. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 609 Aktenzeichen: 67 0
Verlegung oder Neueinrichtung Beachvolleyballfeld
Antrag vom 28.11.2016, OF 112/12 Betreff: Verlegung oder Neueinrichtung Beachvolleyballfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt eine Verlegung oder Neueinrichtung des vorhandenen Beachvolleyballfeldes im Bonifatiuspark in den westlichen Kätcheslachpark, vorzunehmen. Es sollte darüber hinaus auch eine Markierung in "google-maps" erfolgen. Begründung: Mit dem vorhandenen Beachvolleyballfeld bietet der Stadtteil eine kostenlose Möglichkeit der Sportbetätigung jenseits von Sportvereinen. Sozialbenachteiligten Kindern und Jugendlichen bleibt häufig auf Grund von Kosten von bis zu 84 € Jahresmitgliedsbeitrag der Zugang zu solchen Sportflächen verwehrt. Ein weiterer Faktor ist die Problematik des öffentlichen Zuganges zu Sportflächen im Betrieb von Sportvereinen. Ein zu erwartenden Wegfall der vorhandenen Sportfläche durch Wohnbebauung schlägt sich negativ auf die Vielfalt freier Sportflächen im Stadtteil nieder. Mit den bereits vorhanden Materialen (Sand, Gerüst für das Netz) lässt sich eine Verlegung kostengünstig gestalten. Der westliche Kätcheslachpark mit der Basketballfläche, den beantragten Sportgeräten und dem Beachvolleyballfeld lässt sich somit zu einer Art "Sportpark-Riedberg" ausbauen. Es würde Kindern und Jugendlichen eine zentrale Möglichkeit des Sporttreibens bieten, was den sozio-kulturellen Austausch unter Kindern und Jugendlichen, vor allem in der Altersgruppe 13-17, fördert. Der Antrag ist ein Gewinn für den gesamten Stadtteil und vor allem für die Kinder und Jugendlichen des Stadtteiles Kalbach-Riedberg. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 112/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Geschwindigkeitsreduzierung durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark
Antrag vom 23.05.2016, OF 30/12 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark im Bereich der abgesenkten Bürgersteige Fahrbahnmarkierungen aufzubringen, z. B. ein Schachbrettmusters oder ein flächige besondere Farbgebung, um die Aufmerksamkeit des Verkehrs in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Der Bonifatiuspark wird durchtrennt von der Straße zur Kalbacher Höhe. Eine Verbindung für Fußgänger, die den östlichen in den westlichen Parkbereich verbindet, erscheint da nur selbstverständlich. Auch für den Schulweg vieler Kinder ist eine weitere sichere Überquerungsmöglichkeit der stark befahrenen Straße von Vorteil. Die Straße Zur Kalbacher Höhe ist insbesondere im Bereich zwischen Prozessionsweg und Riedbergallee aufgrund ihrer baulichen Gestaltung nach den bisherigen Erfahrungen anfällig für die Überschreitung der dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen im Bereich Bonifatiuspark erscheint geeignet, die Aufmerksamkeit des Verkehrs in diesem Bereich zu erhöhen und damit auch zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu motivieren, ohne dass weitere kostenträchtigere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird im Sinne der Vorlage OF 30/12 gebeten, einen Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung eines Platzes auf dem Riedberg
Antrag vom 12.05.2016, OF 28/12 Betreff: Benennung eines Platzes auf dem Riedberg Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat vor, dem bisher nicht benannten Platz nördlich des Bonifatiusparks, westlich der Kita Sonnenwind, nördlich des Bonifatiusparks und am südlichen Ende des Topografischen Weges den Namen "Alter Gerichtsplatz" zu geben. Begründung: Der oben näher bezeichnete Platz in Größe von etwa 1500 qm ist bisher namenlos. Zur Erinnerung an die Geschichte dieses Ortes und auch um die Orientierung zu erleichtern, wäre es sinnvoll, dem Platz einen Namen zu geben. Aus unserer Sicht bietet es sich an, den Namen "Alter Gerichtsplatz" zu wählen und zwar aus folgenden Gründen: An der beschriebenen Stelle befand sich für einige Jahrhunderte in unmittelbarer Nähe der früheren Kreuzkirche an der Bonifatiusquelle auf Kalbacher Gemarkung die Gerichtsstätte der Grafschaft "von Stulen" und der Hohemark Waldgenossenschaft. Noch im 14.Jahrhundert wurden bei der Bonifatiuskirche zu Cruzen Gerichtsstage abgehalten. Der Name der heutigen Straße "Zum Stulen", die zur früheren Gerichtsstätte führt, erinnert an die besondere Geschichte dieses Ortes. Im Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main gibt es die Bezeichnung "Alter Gerichtsplatz" bisher nicht. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Initiative OI 1 2016 Die Vorlage OF 28/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Die Platzfläche ist durch eine eigenständige Gestaltung sowohl vom Bonifatiuspark wie auch von der Grünanlage Topographischer Weg getrennt. Sie bildet jedoch ein Verbindungsschanier zwischen den beiden Grünanlagen. Im Hinblick auf die besondere historische Bedeutung dieses Ortes sollte durch die entsprechende Benennung auf die Vorgeschichte dieses Bereichs hingewiesen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausbesserung des Pflasters auf dem Platz am südöstlichen Ende des Bonifatiusparks
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 16 entstanden aus Vorlage: OF 1/12 vom 08.04.2016 Betreff: Ausbesserung des Pflasters auf dem Platz am südöstlichen Ende des Bonifatiusparks Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das Basalt- und Granitpflaster auf dem Platz am südöstlichen Ende des Bonifatiusparks neben der Kita Sonnenwind möglichst bald ausgebessert wird. Begründung: Das Sand- und Splittbett der Pflasterung auf dem oben genannten Platz hat sich im Laufe der Zeit durch das übliche Setzen und den Einfluss von Sickerwasser abgesenkt. An vielen Stellen haben zudem Kaninchen Sand und Splitt an die Oberfläche befördert. Insbesondere im Bereich des gröberen Basaltpflasters sind auf diese Weise größere und tiefere Spalten entstanden, und die Steine liegen nicht mehr fest. Die Verkehrssicherheit des Platzes ist damit beeinträchtigt. Die Pflasterung sollte daher möglichst bald ausgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 931 Aktenzeichen: 67 0
Sicherung des Kreisverkehrs Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen
Antrag vom 13.11.2015, OF 508/12 Betreff: Sicherung des Kreisverkehrs Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Ende Oktober wurde ein Kind im Kreisverkehr Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen angefahren. Das Kind ist, zum Glück, nur leicht verletzt worden. In der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 09.10.2015 wurde bereits einstimmig beschlossen, diesen Kreisel durch eine Aufpflasterung zu ertüchtigen, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu reduzieren. Die Verkehrsschilder am Kreisel sind teilweise durch den vorhandenen Baumbestand nur schwer oder sehr spät zu erkennen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dass Straßenverkehrsamt und/oder das Grünflächenamt zu beauftragen, die Beschilderung für die Fußgängerüberwege sowie die bereits bestehende Tempo 30 Zone durch Beschnitt der Bäume, bis zur notwendigen Höhe, diese besser einsehbar zu machen. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Maßnahmen insbesondere an den Einmündungen in den Kreisverkehr zu prüfen, die geschwindigkeitsreduzierend wirken können. Begründung: Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 508/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 500/12 vom 15.10.2015 Betreff: Ausbau des südlichen Teils des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg Vorgang: OM 4232/15 OBR 12; ST 1306/15 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der südliche Teil des Crutzenkirchweges möglichst bald als Fuß- und Radweg ausgebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat hatte mit der Anregung vom 29.05.2015, OM 4232, den Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Crutzenkirchweges und die schon vorbereiteten Parkbuchten fertiggestellt werden. Mit der Stellungnahme vom 11.09.2015, ST 1306, hat der Magistrat mitgeteilt, dass nach dem Bebauungsplan der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg ausgewiesen und keine Parkbuchten vorgesehen seien. Der südliche Teil des Crutzenkirchweges befindet sich derzeit in einem sehr schlechten Zustand. Er kann bei Regen, Schnee und Eis weder von Fußgängern noch von Radfahrern genutzt werden. Deswegen sollte der noch ausstehende Ausbau als Fuß- und Radweg so schnell wie möglich durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4232 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 397 Aktenzeichen: 66 2
Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg
Antrag vom 25.09.2015, OF 495/12 Betreff: Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Grünflächenamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, wiederholt hat der Ortsbeirat 12 in den vergangenen Jahren auf die von Tieren verstreuten Abfälle in den Grünanlagen in Kalbach und Riedberg aufmerksam gemacht und die Anschaffung von Mülleimern mit Deckeln angeregt. Deshalb nimmt der Ortsbeirat mit Freude zur Kenntnis, dass diese Anregung jetzt aufgegriffen wurde und das Grünflächenamt neue Mülleimer mit festen Deckeln bestellen will. Der Ortsbeirat bittet schon jetzt, bei der Auswahl der Standorte die Grünflächen in der Stadtrandlage in Kalbach und am Riedberg zu berücksichtigen. Besonders im Kätcheslachpark, Bonifatiuspark und im Topografischen Weg sind oft verstreute Müllreste an bestehenden Mülleimern anzutreffen, ebenso in der Grünfläche der Weingärtenanlage und entlang der Nordostseite des Baugebiets Kalbach-Nord. Der Ortsbeirat 12 hofft, dass an den vorgeschlagenen Standorten ein Austausch der Mülleimer vorgenommen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 09.10.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück
Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4232 entstanden aus Vorlage: OF 451/12 vom 22.04.2015 Betreff: Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Weges beziehungsweise die schon vorbereiteten Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück fertiggestellt werden. Begründung: Während der obere (nördliche) Teil des Weges und die westlich angrenzenden Parkbuchten bereits seit Längerem fertiggestellt sind und von den Anwohnern auch rege genutzt werden, steht die Fertigstellung des unteren (südlichen) Teils aus unbekannten Gründen noch aus. Für die Anwohner wäre es wünschenswert, einen befestigten Weg und einige zusätzliche Parkflächen zur Verfügung zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1306 Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4727 Aktenzeichen: 66 2
Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-Riedberg
Antrag vom 11.05.2015, OF 453/12 Betreff: Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat bittet um Mitteilung über den Verfahrensstand zur Errichtung eines Senioren-Fitnessparcours im Bereich Bonifatiuspark und der Grünanlage Topographischer Weg, entsprechend der gemeinsamen Abstimmung mit dem Grünflächenamt und unter Bezug auf die OM 1780 vom 30.11.2012 und die ST 1263 vom 19.8.2013. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 1263 hat der Magistrat eine Standortprüfung für eine Seniorenfitnessanlage in Kalbach und in Riedberg angekündigt und mitgeteilt, den Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Eine frühestmögliche Realsierung wurde für 2015 in Aussicht gestellt, da zunächst noch früher gemeldete Wünsche aus anderen Ortsbeiräten zur Umsetzung anstanden. Inzwischen scheinen diese Wünsche erfüllt, so dass nun den älteren Menschen in Kalbach-Riedberg in den öffentlichen Grünanlagen und Parks ein Angebot für körperliche Betätigung (Fitnessübungen) bereitgestellt werden kann. Es ist an der Zeit, für die in der erfolgten Abstimmung in Betracht gezogenen Standorte im Bonifatiuspark und im Topographischen Weg eine Vorentwurfsplanung vorzulegen und diese mit dem Ortsbeirat abzustimmen damit die Maßnahme umgesetzt werden kann. Der mit der vorläufigen Stellungnahme ST 327 vom 22.02.2013 gemachte Hinweis des Magistrats, dass viele Erwachsene es nicht schätzen, ihr Training in unmittelbarer Nähe von spielenden Kindern zu absolvieren und weniger beobachtete Lagen bevorzugen, teilt der Ortsbeirat indes nicht. Beispiele des Main-Taunus-Kreises, wie z.B. in Hofheim, Kriftel, Sulzbach, Hattersheim und Eschborn zeigen, dass ältere und jüngere Menschen durchaus in direkter Nachbarschaft ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Die erwachsenen Besucher trainieren hier mit Blick auf angrenzende Kinderspielplätze ihre Fitness, was von den jungen und älteren Nutzern nicht als störend, sondern als positiv empfunden wird. Entscheidend für eine Nutzung sind vielmehr eine gute Erreichbarkeit und Akzeptanz des Geräteangebots. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1376 2015 Die Vorlage OF 453/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneute Schmierereien an der Brunnen- und Treppenanlage im Bonifatiuspark
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3766 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 03.01.2015 Betreff: Erneute Schmierereien an der Brunnen- und Treppenanlage im Bonifatiuspark Vorgang: ST 965/14 Der Magistrat wird gebeten, die bereits vor mehreren Wochen an der Brunnenanlage (Mauern, Stahleinfassung, Informationstafel) und beidseits der großen Treppe im Bonifatiuspark angebrachten Schmierereien zu beseitigen. Entsprechend der Mitteilung in der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 965, entspricht es auch der Auffassung des Ortsbeirats, Schmierereien zeitnah, am besten möglichst umgehend, zu beseitigen. Deshalb wird darum gebeten, bei den regelmäßigen Parkreinigungen auch auf Schmierereien zu achten und die sofortige Beseitigung zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 370 Aktenzeichen: 67 0
Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3455 entstanden aus Vorlage: OF 372/12 vom 23.08.2014 Betreff: Maßnahmen gegen die Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle Vorgang: ST 328/13 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Hessen Agentur dafür zu sorgen, dass der Weg Zur Bornfloßquelle dauerhaft vor teilweiser Überflutung geschützt wird. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hatte sich in seiner Sitzung am 30. November 2012 schon einmal mit der Thematik befasst und sich für geeignete Maßnahmen zum Schutz der Weges Zur Bornfloßquelle (asphaltierter Weg zwischen Altenhöferallee und dem westlichen Ende des Bonifatiusparks) vor teilweiser Überflutung ausgesprochen. Das im Auftrag des Magistrats (ST 328) durch die Hessen Agentur veranlasste teilweise Abschälen der Grasnarbe am Nordrand des Weges hat sich als unzureichend erwiesen, weil das Gras immer wieder stark nachwächst. Um eine dauerhafte Lösung zu erreichen, wäre es sinnvoll, den Weg an der tiefsten Stelle etwas höher zu legen und zu unterrohren. Der derzeitige Zustand ist unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 328 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1499 Aktenzeichen: 67 0
Schmierereien im Bonifatiuspark beseitigen und Schutz vor Wiederholungen
Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3129 entstanden aus Vorlage: OF 341/12 vom 27.04.2014 Betreff: Schmierereien im Bonifatiuspark beseitigen und Schutz vor Wiederholungen Der Magistrat wird gebeten, die seit mehreren Wochen im Bonifatiuspark, beidseits der großen Treppe oberhalb des Bonifatiusbrunnens, mit großflächigen Schmierereien verunreinigten Bruchsteinwände zeitnah zu reinigen . Des Weiteren ist zu prüfen, ob eine Schutzbeschichtung an den bereits mehrfach verunreinigten Mauern aufgebracht werden kann. Es erscheint dem Ortsbeirat sinnvoll, die Mauerwerksflächen des Bonifatiusparks in die Überwachungspläne des Ordnungsamtes und der Polizei aufzunehmen und eine Strafverfolgung der illegalen Sprayaktionen in die Wege zu leiten. Begründung: Die über längere Zeiträume nicht beseitigten Verschmutzungen an den markanten Natursteinstützmauern stellen eine erhebliche, beeinträchtigende Verschandelung eines öffentlichen Bauwerks dar. Die Farben können zu Beschädigungen des Natursteins führen und die Reinigung der Flächen verursacht erhebliche Kosten. Eine schnellere Beseitigung und Verfolgung der Täter, zumal wenn sie ein markantes Täterzeichen anbringen, wie erneut an der Betonmauer an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe geschehen, sollte zur Reduzierung der illegalen Sprayaktionen beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 965 Aktenzeichen: 67 0
Erneuerung der Geopfadhinweisständer
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3009 entstanden aus Vorlage: OF 326/12 vom 03.03.2014 Betreff: Erneuerung der Geopfadhinweisständer Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Frankfurter Geographischen Gesellschaft e. V. die Ständer am Kätcheslachweiher, am Eingangsbereich des westlichen Bonifatiusparks in Höhe der Grundschule Riedberg I sowie an der Kreuzerhohl die Geopfadhinweisständer instand zu setzen. Begründung: Der Geolehrpfad, der sich beginnend von der Römerstadt bis zum Kätcheslachweiher erstreckt, stellt eine weitreichende Informationsquelle für an Landschaft und Geschichte interessierte Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden dar. Die Ständer benötigen eine Renovierung und Ausbesserung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 774 Aktenzeichen: 79 1
Neuanlage eines Bolzplatzes als Ersatz für das entfallende Spielfeld Bonifatiuspark
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2728 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 16.11.2013 Betreff: Neuanlage eines Bolzplatzes als Ersatz für das entfallende Spielfeld Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob als Ersatz für das mit der Wohnbebauung entfallende Bolzplatzspielfeld am Bonifatiuspark auf der im Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 östlich der Altenhöferallee ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche -ÖM 9- ein Bolzplatzspielfeld und eventuell auch ein Beachvolleyballfeld hergestellt werden können, um für den Bereich Am Bonifatiusbrunnen, wie auch für die Studentinnen und Studenten der angrenzenden Universität, ein Angebot für sportliche Betätigungen zu bieten. Begründung: Die im Bebauungsplan sehr groß bemessene öffentliche Grünfläche ist nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes. Die Fläche verfügt über sensible Feuchtigkeitsbereiche, aber auch im Bereich angrenzend an die Altenhöferallee über weniger sensible Bereiche (unter anderem Standort einer Umspannstation), auf denen eventuell zwei Spielflächen angelegt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67 0
Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - „Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2725 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 12.11.2013 Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Kalbach und Riedberg zu entfernen beziehungsweise die Eigentümer der unerlaubt abgestellten Container aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen. Im Gegenzug sollen Flächen für offizielle Sammelstellen ausgewiesen werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden von privaten, gewerblichen Organisationen auf scheinbar ungenutzten und nicht bewirtschafteten öffentlichen Flächen im Ortsgebiet, aber auch auf privaten Grundstücken, ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümer aufgestellt. Die meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainer sind mit Aufklebern versehen, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber rein wirtschaftlicher Natur. Häufig gibt es Probleme, die Besitzer ausfindig zu machen beziehungsweise die Container wieder zu entfernen. An folgenden Stellen stehen illegale Container: Kalbach: Lange Meile/Im Brombeerfeld Riedberg: Vis á vis der Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) - 3 Container! Altenhöferallee gegenüber der Hausnummer 171 Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Margarete-Steiff-Straße Gräfin-Dönhoff-Straße/Christiane-Vulpius-Straße Zur Kalbacher Höhe: - beim Lidl-Markt (auf beiden Seiten der Straße, Anfang Cézanneweg) - in der Nähe der Gräfin-Dönhoff-Straße Konrad-Zuse-Straße Am Bonifatiusbrunnen Annette-Kolb-Weg Fabian-von-Schlabrendorff-Straße Henning-von-Tresckow-Straße Hannah-Arendt-Straße Bisher gibt es im Ortsteil Kalbach lediglich zwei genehmigte Sammelstellen und auf dem Riedberg gar keine. Die zahlreichen, illegal aufgestellten Sammelbehälter legen die Vermutung nahe, dass die Stadtteile für Altkleidersammlungen attraktiv sind. Daher sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen und an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, vergeben werden. Folgende Stellplätze schlägt der Ortsbeirat deshalb vor: Kalbach: Markplatz am Kalbacher Stadtpfad Riedberg: Altenhöferallee/Ecke Sportplatz Riedberg Zur Kalbacher Höhe/gegenüber Lidl-Markt Altenhöferallee/Ferdinand-Braun-Straße neben den Altglassammelbehältern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Attraktivität des östlichen Teil des Bonifatiusparks erhöhen
Antrag vom 15.11.2013, OF 309/12 Betreff: Attraktivität des östlichen Teil des Bonifatiusparks erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Hessen Agentur ein Konzept vorzulegen, um die Attraktivität des Bonifatiusparkes östlich der Straße "Zur Kalbacher Höhe" zu steigern. Dabei sollten im Grünbereich Bänke und Generationen übergreifende Spiel/Turngeräte aufgestellt werden. Begründung: Im Gegensatz zum westlich der Kalbacher Höhe gelegenen Teil des Parkes lädt der oben genannte Teil zur Zeit nur beschränkt zum Verweilen ein. Um den Anwohnern und Besuchern des Viertels eine ansprechende Naherholungsmöglichkeit zu bieten, sollten an verschiedenen Stellen im Grünbereich Bänke aufgestellt werden. Darüber hinaus sind Spiel- und Bewegungsgeräte denkbar, die von verschiedenen Altersklassen bis hin zu Senioren genutzt werden können. Durch all diese Maßnahmen würde der Park sein bisheriges Gesicht als reine Grünfläche hin zu einem beliebtem Aufenthaltsort und Treffpunkt für Bürger verändern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wird bis zur Sitzung am 21.03.2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wird bis zur Sitzung am 13.06.2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wurde zurückgezogen.
Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2658 entstanden aus Vorlage: OF 298/12 vom 18.10.2013 Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen Vorgang: OM 600/06 OBR 12; B 241/13 Der Magistrat wird gebeten, zur Reduzierung beschmierter Flächen im Stadtteil - wie an der Mauer im Bonifatiuspark und am Riedbergplatz geschehen - geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereitzustellen und in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach, dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg gestalten zu lassen und damit diese künstlerische Ausdrucksform als Teil der Jugendkultur anzuerkennen. Aus Sicht des Ortsbeirats wären die Betonmauern am Riedbergplatz, die Stützmauer des Gymnasiums zum Kätcheslachpark, die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg und die Unterführung unter der L 3019 in Höhe der Bezirkssportanlage Am Hopfenbrunnen geeignet. Begründung: Obwohl der Ortsbeirat schon im Jahr 2006 (OM 600) auf geeignete Flächen für legale Graffitigestaltungen hingewiesen hat, wurden im Stadtteil bisher keine Flächen zur Gestaltung zur Verfügung gestellt. Da der Magistrat mit dem Bericht B 241 vom 13.05.2013 bestätigt hat, dass es gängige Praxis der Stadt ist, geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat, auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg entsprechende Regelungen zu treffen. Die Aktivitäten von Herrn Oberbürgermeister Feldmann, der mit gutem Beispiel selbst zur Sprühdose griff (FR vom 17.10.2013) und auf die Bereitstellung legaler Flächen verwies, sollten Anstoß sein, auch in seinem Heimatstadtteil geeignete Flächen bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2006, OM 600 Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 241 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 25 Aktenzeichen: 23 20
Ersatz oben offener Abfallbehälter durch Abfallbehälter mit Abdeckung
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2445 entstanden aus Vorlage: OF 275/12 vom 18.08.2013 Betreff: Ersatz oben offener Abfallbehälter durch Abfallbehälter mit Abdeckung Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Hessen Agentur dafür zu sorgen, dass im Bereich Riedberg die derzeit überwiegend oben offenen Abfallbehälter nach und nach durch Abfallbehälter mit Abdeckung ersetzt beziehungsweise dass bei Neuaufstellungen von vorneherein Abfallbehälter mit Abdeckung ausgewählt werden. Begründung: Vor allem im Bonifatiuspark und im Kätcheslachpark kann man immer wieder beobachten, dass sich Krähen und Elstern - bisweilen auch andere Vogelarten und sonstige Tiere - auf der Suche nach Futter über die offenen Abfallbehälter hermachen, den Inhalt der Abfallbehälter herausziehen und im weiteren Umfeld verstreuen. Durch den Wind wird der Abfall nach und nach in den Parks und darüber hinaus verteilt, sodass ein wenig schönes Bild entsteht. Das reichliche Futterangebot - oft enthalten die Abfallbehälter Essensreste, zum Beispiel von Fastfood-Restaurants - hat unter anderem zur Konsequenz, dass sich Krähen und Elstern stark vermehren und augenscheinlich andere Vogelarten verdrängen. Um dem genannten Problem Herr zu werden, bietet es sich an, die bisher überwiegend offenen Abfallbehälter nach und nach durch Abfallbehälter mit Abdeckung zu ersetzen beziehungsweise bei Neuaufstellung nur noch solche Abfallbehälter zu verwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1789 Aktenzeichen: 67 0
Hundehinweisschilder im Bereich des Bonifatiusparks
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2444 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 18.08.2013 Betreff: Hundehinweisschilder im Bereich des Bonifatiusparks Der Magistrat wird gebeten, in den Eingangsbereichen des Bonifatiusparks Hinweisschilder für Hundehalter aufzustellen, damit auch in dieser städtischen Grünanlage auf das grundsätzliche Anleinen von Hunden hingewiesen wird. Dies sollte auch die Halter dazu bewegen, den Hundekot ihrer Vierbeiner zu beseitigen. Begründung: Die Satzung der Stadt Frankfurt am Main schreibt in den städtischen Grünanlagen eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde vor. Diese wird jedoch in vielen Fällen von den Hundehaltern nicht beachtet. Auf dem Riedberg gibt es zahlreiche Hunde, die täglich mehrfach ausgeführt werden. Um ein besseres Miteinander für alle Nutzerinnen und Nutzer des Bonifatiusparks zu erreichen, sind entsprechende Hinweisschilder aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1636 Aktenzeichen: 67 0
Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2252 entstanden aus Vorlage: OF 246/12 vom 11.05.2013 Betreff: Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die baureifen, aber noch immer nicht bebauten Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen möglichst bald bebaut werden. Begründung: Im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen befinden sich einige seit Jahren baureife Grundstücke, die in nächster Zeit bebaut werden könnten. Diese Grundstücke gehören zum Teil der Stadt Frankfurt am Main, zum Teil aber auch privaten Eigentümern. Einige dieser Grundstücke sind in einem sehr verwahrlosten Zustand. Sie werden vielfach als Müllkippe oder auch als "Hundeklo" missbraucht und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Wohnquartiers. Daher wäre es sehr wünschenswert, wenn die Stadt Frankfurt am Main die ihr gehörenden Grundstücke bald einer Bebauung zuführen würde. Bei den privaten Grundstückseigentümern sollte die Stadt darauf hinwirken, dass auch diese Grundstücke bald von den Eigentümern selbst bebaut oder an Bauinteressenten verkauft werden. Auch mit Blick auf den von vielen beklagten Wohnungsmangel in Frankfurt am Main, sollten die vorhandenen baureifen Grundstücke gerade in dem hervorragend erschlossenen Gebiet Am Bonifatiusbrunnen möglichst bald bebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1259 Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Aktenzeichen: 61 00
Besserer Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2158 entstanden aus Vorlage: OF 226/12 vom 29.03.2013 Betreff: Besserer Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, künftig für einen besseren Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen zu sorgen. Begründung: Wie schon in den letzten Wintern zu beobachten war, wurden auch in diesem Winter die Bürgersteige im Bereich der öffentlichen Grünflächen im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen bei Schneefall oder auch Eisregen gar nicht, verspätet oder nur unzureichend geräumt bzw. gestreut. Dies gilt insbesondere für die Gehwege, die an den Kinderspielplatz und die Grünfläche mit dem steinernen Grundriss der alten Crutzenkirche angrenzen und für den Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite. Insbesondere den an die Grünfläche anschließenden Gehweg rechtzeitig und ordentlich zu räumen und zu streuen ist auch deshalb wichtig, weil hier an jedem Dienstagmittag die Fahrbibliothek der Stadt Frankfurt am Main hält und ein sicherer Zugang gewährleistet sein sollte. Die einschlägigen Pflichten, die die Stadt mit der Satzung über die Straßenreinigung den Grundstückseigentümern u. a. auferlegt, sollten auch von der Stadt als Grundstückseigentümer erfüllt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 972 Aktenzeichen: 79 4
Rechtzeitiger Ersatz für die durch künftige Bebauung wegfallenden Sportflächen am Nordrand des Bonifatiusparks
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2013, OM 1901 entstanden aus Vorlage: OF 207/12 vom 13.01.2013 Betreff: Rechtzeitiger Ersatz für die durch künftige Bebauung wegfallenden Sportflächen am Nordrand des Bonifatiusparks Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass für die durch künftige Bebauung wegfallenden Sportflächen (Kleinfeld-Fußballplatz, Beachballplatz) am Nordrand des Bonifatiusparks rechtzeitig in unmittelbarer Nähe Ersatz geschaffen wird. Begründung: Am Nordrand des Bonifatiusparks gibt es derzeit einen Kleinfeld-Fußballplatz und einen Beachballplatz. Beide Sportflächen werden vor allem in der warmen Jahreszeit von den Anwohnern, aber auch von zahlreichen Schülern und Studenten intensiv genutzt. Da die Fläche, auf denen sich die Sportplätze befinden, in den nächsten Jahren bebaut werden soll, wäre es sehr wünschenswert, möglichst in der unmittelbaren Nähe Ersatz für die wegfallenden Sportflächen zu schaffen und dies bei der Planung des zu bebauenden Gebietes schon jetzt zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 542 Aktenzeichen: 61 0
Teilweise Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle verhindern
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 196/12 vom 18.11.2012 Betreff: Teilweise Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg Zur Bornfloßquelle auch bei stärkeren Niederschlägen passierbar bleibt. Begründung: Bei stärkeren Niederschlägen, wie z. B. Anfang November dieses Jahres, steht der Weg Zur Bornfloßquelle (Weg vom Bonifatiusbrunnen zur Universität) in Teilbereichen regelmäßig unter Wasser. Dies gilt vor allem für den Bereich gegenüber der Schautafel (Erläuterung der Bornfloßquelle). Für Fußgänger und Radfahrer ist ein Passieren dieses Wegstückes ohne Stiefel kaum möglich. Um hier die notwendige Abhilfe zu schaffen, wäre es sinnvoll, die betroffenen Wegstücke höher zu legen oder unter den Wegstücken Abflussrohre zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 328 Aktenzeichen: 67 0
Straße Zur Kalbacher Höhe hier: Einbau einer Mittelinsel im Bereich des Bonifatiusparks
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1778 entstanden aus Vorlage: OF 191/12 vom 16.11.2012 Betreff: Straße Zur Kalbacher Höhe hier: Einbau einer Mittelinsel im Bereich des Bonifatiusparks Vorgang: OM 3966/10 OBR 12; ST 76/11; OM 1234/12 OBR 12; ST 1623/12 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend der Vorlage ST 76 auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich des Bonifatiusparks zur Verbesserung der Straßenquerung von Fußgängern und Radfahrern den in Aussicht gestellten Bau eines Fahrbahnteilers (Mittelinsel) zu beauftragen. Begründung: Die Straße Zur Kalbacher Höhe, die den Bonifatiuspark in zwei Teile trennt, beeinträchtigt die Nutzung des Parks zur Naherholung. Um für Fußgänger und Radfahrer die Straßenquerung zu erleichtern und den Verkehr auf der Straße zu einer Geschwindigkeitsreduzierung zu veranlassen, wurde im Einvernehmen mit dem Magistrat der nachträgliche Einbau einer Mittelinsel beschlossen. Darüber hinaus hatte der Ortsbeirat angeregt, diese Mittelinsel durch einen Zebrastreifen zu ergänzen. In Beantwortung der Anregung OM 1234 lehnt der Magistrat nicht nur den Zebrastreifen ab, sondern verweigert jetzt auch den Einbau einer Mittelinsel. Diese Reaktion ist für den Ortsbeirat unverständlich. Es wird bezweifelt, ob im Bereich der Tempo-30-Zone eine Fahrbahnbreite von 6,50 Meter für den Begegnungsverkehr der Busse erforderlich ist. Auch wenn die Fahrbahnbreite erhalten werden sollte, gibt der beidseitige Pflasterstreifen von 1,80 Metern Breite Raum für eine leichte seitliche Fahrbahnverschwenkung. Der Ortsbeirat bittet zu beachten, dass angrenzend an den Bonifatiuspark die Grundschule Riedberg mit einem Kindergarten und einem Hort liegt und deshalb in diesem Straßenbereich auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten erfolgen sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3966 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 76 Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1234 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1623 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 443 Aktenzeichen: 66 0
Mittelinsel oder Zebrastreifen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe
Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1234 entstanden aus Vorlage: OF 119/12 vom 10.05.2012 Betreff: Mittelinsel oder Zebrastreifen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird aufgefordert, die Zusage, auf der Straße Zur Kalbacher Höhe eine Mittelinsel als Verbindung der Fußwege zwischen den beiden Teilen des Bonifatiusparks zu errichten, umzusetzen und durch einen Zebrastreifen zu ergänzen. Des Weiteren erinnert der Ortsbeirat an die ebenfalls zugesagte Erneuerung der Piktogramme "Achtung Kinder" im Bereich der Grundschule Riedberg. Begründung: Abgesehen von den Fußgängern und Radfahrern, die den Bonifatiuspark aufsuchen, überqueren die Kinder des noch wachsenden "Europaviertels" hier oft die Straße auf dem Weg zur Grundschule, da dies für sie der kürzeste Weg ist. Demnächst verläuft hier auch der neue Kinderwanderweg, der durch eine Querungshilfe auf der Straße gesichert wäre, da von einem neuen erhöhten Gefahrenpotenzial auszugehen ist. Der auf der Straße zwischenzeitlich errichtete begrünte Mittelstreifen endet leider deutlich oberhalb des Bonifatiusparks. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1623 Antrag vom 16.11.2012, OF 191/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1778 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Gestaltung des Verkehrskreisels der Straße Zur Kalbacher Höhe
Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1233 entstanden aus Vorlage: OF 118/12 vom 10.05.2012 Betreff: Gestaltung des Verkehrskreisels der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Verkehrskreisel der Straßenkreuzung Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee/Am Bonifatiusbrunnen in seinem jetzigen Ausbauzustand bestehen bleibt und zu erläutern, mit welchen Maßnahmen der Kreisel optisch wirksam gestaltet werden kann, um von den Verkehrsteilnehmern beachtet zu werden. Begründung: Als einziger Verkehrskreisel am Riedberg hat der Kreisel Zur Kalbacher Höhe ein inneres flaches Rondell, gestaltet als Rasenstück mit zwei größeren Feldsteinen. Er ist damit nicht gut erkennbar. Mit seiner Lage an einem wichtigen Straßenabschnitt wäre es wünschenswert, den Kreisel mit landschaftsgärtnerischen Eingriffen, der Bedeutung des "Europaviertels" entsprechend, optisch aufzuwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 442 Aktenzeichen: 66 0
Säuberung und Sicherung oder Bebauung des städtischen Grundstücks zwischen Marie-Curie-Straße, Zur Kalbacher Höhe und Am Bonifatiusbrunnen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 836 entstanden aus Vorlage: OF 78/12 vom 08.01.2012 Betreff: Säuberung und Sicherung oder Bebauung des städtischen Grundstücks zwischen Marie-Curie-Straße, Zur Kalbacher Höhe und Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das noch unbebaute Grundstück zwischen der Marie-Curie-Straße und den Straßen Zur Kalbacher Höhe und Am Bonifatiusbrunnen gesäubert und gegen weitere Verschmutzung gesichert oder aber möglichst bald bebaut wird. Begründung: Das oben genannte, direkt am Eingang zum Wohnquartier Riedberg gelegene Grundstück entwickelt sich immer mehr zu einem Schandfleck für den Riedberg. Inzwischen werden auf diesem Grundstück nicht nur Gartenabfälle aller Art und Bauschutt abgeladen, sondern in letzter Zeit auch Sperrmüll. Das ist ein unerträglicher Zustand. Die Stadt als Eigentümerin sollte sich umgehend um eine Säuberung und Sicherung des Grundstücks gegen künftige Müllentsorgung kümmern. Eine noch bessere Lösung wäre die baldige Bebauung. Das Grundstück würde sich auch sehr gut für eine Quartiersgarage (zur Linderung des jetzt schon beträchtlichen Parkdrucks im Bereich Bonifatiusbrunnen) eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 690 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23 20
Piktogramme auf der Straße „Zur Kalbacher Höhe“
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 705 entstanden aus Vorlage: OF 66/12 vom 20.11.2011 Betreff: Piktogramme auf der Straße "Zur Kalbacher Höhe" Der Magistrat wird gebeten, die Piktogramme "Achtung Kinder" im Bereich der Grundschule in der Straße Zur Kalbacher Höhe erneuern zu lassen. Zusätzlich sollten weitere Piktogramme "30" an den Einfahrten in die Tempo-30-Zone (Ecke Konrad-Zuse-Straße und Am Bonifatiusbrunnen) sowie im Bereich des Bonifatiusparks aufgebracht werden. Die Piktogramme sollten jeweils Rot unterlegt sein, um deren Bedeutung hervorzuheben. Begründung: Beim Bau der Mittelinseln in der Straße Zur Kalbacher Höhe wurden die Piktogramme "Achtung Kinder" zum Teil entfernt. Diese sollten an gleicher Stelle erneuert werden. Die Einfahrten in die Straße Zur Kalbacher Höhe erfordern von den Verkehrsteilnehmern eine vielfältige Aufmerksamkeit, sodass die Tempo-30-Beschilderung leicht übersehen werden kann. Aus diesem Grund sollte der Hinweis auf die Tempo-30-Zone mit Hilfe der Piktogramme wiederholt werden, wie dies bereits in der Konrad-Zuse-Straße geschehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 482 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1863 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 7
Ausgrabungsstätte der historischen Krutzenkirche
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2010, OM 4764 entstanden aus Vorlage: OF 407/12 vom 12.11.2010 Betreff: Ausgrabungsstätte der historischen Krutzenkirche Der Magistrat wird gebeten, an der Ausgrabungsstätte der ehemaligen Krutzenkirche an der Straße Am Bonifatiusbrunnen eine Hinweistafel aufzustellen, auf der die historische Bedeutung der ehemaligen Krutzenkirche durch Text- und Bilddarstellungen erläutert wird. Die Gestaltung der Hinweistafel sollte in ähnlicher Form wie auf der Text- und Bildtafel am Bonifatiusbrunnen erfolgen. Der Verein Bonifatiusroute e. V. ist zu beteiligen. Begründung: An der Ausgrabungsstätte ist mit Steinplatten der Grundriss der ehemaligen Krutzenkirche markiert. Mittlerweile ist allerdings durch den Grasbewuchs der Grundriss leicht zu übersehen. Die am Boden angebrachten drei Blechschilder mit Hinweisen auf den Grundriss der Krutzenkirche können ohne weitere bildliche Darstellung kaum Informationen vermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2011, ST 422 Aktenzeichen: 60 3
Keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 389/12 vom 04.09.2010 Betreff: Keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark Der Magistrat und die Hessen Agentur werden gebeten, die Jagdberechtigten für den Bereich Kalbach und Riedberg zu veranlassen, zukünftig keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark mehr vorzunehmen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die im Ortsbezirk 12 liegenden Parkanlagen in eine Ergänzung zur Grünflächensatzung aufzunehmen. Begründung: Aus dem gegebenem Anlass des Abschießens von Schrotmunition im Kätcheslachpark bittet der Ortsbeirat, eine Bejagung in den o. g. Parkbereichen zu unterbinden. Um Zweifel über die Benutzung der Grünanlagen erst gar nicht entstehen zu lassen, erwartet der Ortsbeirat eine Aufnahme der o. g. Parkbereiche in den Gültigkeitsbereich der Grünanlagensatzung. Damit wäre gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 2 der Grünanlagensatzung die Bejagung von Wasservögeln und anderen Tieren unterbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 0
Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen .Zur Kalbacher Höhe./.Am Bonifatiusbrunnen.
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4427 entstanden aus Vorlage: OF 381/12 vom 08.08.2010 Betreff: Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen "Zur Kalbacher Höhe"/"Am Bonifatiusbrunnen" Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen über die Eigentumsverhältnisse des an der "Marie-Curie-Straße" gelegenen Eckgrundstücks "Zur Kalbacher Höhe" / "Am Bonifatiusbrunnen" und bis zur Klärung der weiteren Verwendung das völlig zugewucherte und als Müllabladeplatz verwendete Grundstück in einen Zustand zu versetzen, der dem Erscheinungsbild eines neuen Stadtteils würdig ist. Begründung: Besagtes Grundstück ist seit Jahren unbebaut, und derzeit sind die Eigentumsverhältnisse unklar. Das direkt an der Einfahrt zum Stadtteil an der Straße "Zur Kalbacher Höhe" gelegene Grundstück ist derzeit in einem desolaten Zustand und vermittelt einen schlechten optischen Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2010, ST 1479 Aktenzeichen: 23 20
Änderung der Ortsbezirksgrenzen zwischen den Ortsbezirken 12 und 8 im Bereich Riedberg Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.05.2010, OA 1131
Anregung vom 18.06.2010, OA 1151 entstanden aus Vorlage: OF 367/12 vom 29.05.2010 Betreff: Änderung der Ortsbezirksgrenzen zwischen den Ortsbezirken 12 und 8 im Bereich Riedberg Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.05.2010, OA 1131 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechend der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.05.2010, OA 1131, die Änderung der Ortsbezirksgrenze im Bereich der Konrad-Zuse-Straße und des Bonifatiusparks vorzunehmen. 2. Der Magistrat wird des Weiteren beauftragt, den bisher unbebauten Baublock, der von der Alfred-Wegener-Straße, der Ferdinand-Braun-Straße, der Altenhöferallee und der Riedbergallee begrenzt wird, dem Ortsbezirk 8 zuzuschlagen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Beschluss des Ortsbeirats 8 zur sinnvollen Abgrenzung der Ortsbezirke am Riedberg. Der Ortsbeirat 12 schlägt zur weiteren Verbesserung einer übersichtlichen Grenzziehung die Abtretung des oben bezeichneten Baublocks südlich der Altenhöferallee an den Ortsbezirk 8 vor. Der o. g. Baublock gehört bisher als einziger Bereich südlich der Altenhöferallee zum Ortsbezirk 12. Da dieser Baublock jedoch zum Campus of Elements und damit zum erweiterten Universitätsbereich gehört, sollte der Bereich dem Ortsbezirk 8 zugeordnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 20.05.2010, OA 1131 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 1131 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 1151 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 1131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk (OA 1131 und OA 1151 = Annahme) 44. Sitzung des OBR 8 am 30.06.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage OA 1151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 75 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 1131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8408, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 00 31
Dauerhaft nun Wohnungen statt Unibauten - dann sinnigerweise die Ortsbezirksgrenzen neu ziehen!
Anregung vom 20.05.2010, OA 1131 entstanden aus Vorlage: OF 585/8 vom 25.02.2010 Betreff: Dauerhaft nun Wohnungen statt Unibauten - dann sinnigerweise die Ortsbezirksgrenzen neu ziehen! Vorgang: M 229/09 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Stadtbereich nordöstlich der Altenhöferallee zwischen Konrad-Zuse-Straße, nahe der Straße Im Kreuzegut, und dem Bonifatiuspark dem Ortsbezirk 12 zuzuschlagen. Die Grenze zwischen Ortsbezirk 8 und Ortsbezirk 12 wird dann neu an der Altenhöferallee gezogen. Begründung: Der neu bebaute Riedberg ist zweigeteilt. Der Uni-Campus gehört zum Ortsbezirk 8; der andere Bereich (mit der Wohnbebauung) ist nun dem Ortsbezirk 12 anhängig. Die Stiftungsuniversität gibt Flächen nordöstlich der Altenhöferallee ab, die die Stadt dann planungsrechtlich als Wohngebiet sichern möchte. Somit würde eine "Wohn-Enklave" des Ortsbezirkes 8 auf dem Riedberg entstehen. Die dort später wohnenden Bürgerinnen und Bürger würden sich aber in Richtung der Riedbergwohnbebauung (Ortsbezirk 12) orientieren, denn entsprechende Einrichtungen des Ortsbezirkes 8 sind weiter entfernt - und räumlich auch abgetrennt durch die verkehrsreiche Marie-Curie-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 08.03.2010, OS 32/12 Nebenvorlage: Anregung vom 18.06.2010, OA 1151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 26.05.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 18.06.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 1151 2010 2. Der Vorlage OA 1131 wird unter Hinweis auf OA 1151 zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 367/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 1131 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 1151 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 1131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk (OA 1131 und OA 1151 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 75 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 1131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8408, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 00 31
Treppengeländer am Bonifatiuspark ersetzen
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3970 entstanden aus Vorlage: OF 338/12 vom 31.01.2010 Betreff: Treppengeländer am Bonifatiuspark ersetzen Der Magistrat wird gebeten, das Geländer der Treppe von der Promenade zum Bonifatiuspark in Höhe des Hauses Skylineblick 12 zu ersetzen. Begründung: Das Geländer fehlt nun schon seit mehr als einem Jahr und es besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr insbesondere durch die nun freistehenden Stützpfosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.03.2010, ST 430 Aktenzeichen: 67 0
Die Straße „Zur Kalbacher Höhe“ mit einem Zebrastreifen sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3966 entstanden aus Vorlage: OF 330/12 vom 31.01.2010 Betreff: Die Straße "Zur Kalbacher Höhe" mit einem Zebrastreifen sicherer machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Straße "Zur Kalbacher Höhe" unterhalb der Grundschule in Höhe der Promenade des Bonifatiusparks einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der o. g. Stelle wird die Straße häufig von Schülern und Fußgängern überquert. Neben dem Schulweg kreuzt außerdem der Geo-Pfad hier die Straße "Zur Kalbacher Höhe". Die Stelle eignet sich sehr gut für einen Zebrastreifen, weil sie gut einsehbar ist und zusätzlich eine Verkehrsberuhigung für die Anwohner und die Grundschule bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1012 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 76 Antrag vom 16.11.2012, OF 191/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1778 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 20.08.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1012/10) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren
Anregung vom 24.04.2009, OA 882 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 08.04.2009 Betreff: Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen und mit welchen Kosten eine Lärmminderung in den an die A 661 angrenzenden Wohnbereichen des Stadtteils Kalbach/Riedberg erreicht werden kann. Dabei sind sowohl Maßnahmen für die Verbesserung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 Am Bonifatiusbrunnen, sowie für die erstmalige Anlage von Lärmschutzvorkehrungen an der A 661 von dem Bereich Am Bonifatiusbrunnen bis zur Talstraße vorzusehen. Begründung: Nachdem der Hessische Verkehrsminister im Jahr 2000 das Geschwindigkeitslimit von 100 km/h auf der A 661 aufgehoben hat, sind alle Bemühungen der Stadt Frankfurt, zur Lärmminderung wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzufordern, erfolglos geblieben. Die Verkehrsbelastung auf der A 661 hat sich in den vergangenen Jahren deutlich stärker als ursprünglich prognostiziert erhöht. Damit ist die Lärm- und Schadstoffbelastung kontinuierlich gestiegen. Mit dem Ausbau der Ostumgehung und dem Bau des Riederwaldtunnels in einigen Jahren ist mit einem weiteren Verkehrsanstieg auf der A 661 zu rechnen. Schon jetzt erfordert die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtende Lärmminderungsplanung auch für den Ortsbezirk 12 weitere Maßnahmen. Sofern die Verantwortlichen in der Bundes- und Landesregierung nicht davon zu überzeugen sind, dass die Schutzmaßnahmen für die Menschen im Stadtteil Kalbach verbessert werden müssen, sollte der Magistrat eine vorbereitende Planungskonzeption ausarbeiten, um Wege zur Lärmminderung aufzuzeigen. Lärmschutz dient der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Lärmschutz stellt somit eine nachhaltige Zukunftsinvestition dar, die zudem Arbeitsplätze sichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 475 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2011, ST 598 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 694 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 882 wird zugestimmt. 40. Sitzung des OBR 12 am 16.04.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 46. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6020, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2009 Aktenzeichen: 61 12
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