Meine Nachbarschaft: Im Klausenstück
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Vorlagen
Fitnessecke im Bonifatiuspark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7675 entstanden aus Vorlage: OF 639/12 vom 15.10.2025 Betreff: Fitnessecke im Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten, im Bonifatiuspark an geeigneter Stelle, das heißt, ohne den Charakter des Parks zu verändern, eine Boulderwand und eine Calisthenics-Anlage für junge Erwachsene und Erwachsene aufzustellen. Begründung: Der Wunsch der Bürger nach Möglichkeiten, im Freien Sport zu treiben, wird immer häufiger geäußert. Wiederholt wurde auch im Ortsbeirat danach gefragt. Auf dem Riedberg bietet sich der Bonifatiuspark für solche Aktivitäten an. Dieser Park ist flächenmäßig so groß, dass ein Areal für solche Einrichtungen und Geräte eingerichtet werden kann. Vor allem der Wunsch nach einer Boulderwand wurde wiederholt geäußert. Im Raum Kalbach-Riedberg gibt es keine Boulderwand für junge Erwachsene und Erwachsene, obwohl dieser Klettersport äußerst beliebt ist. Eine zweite Calisthenics-Anlage in Verbindung mit dieser Boulderwand auf dem Riedberg würde dieses Sportangebot im Bonifatiuspark vervollständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7004 entstanden aus Vorlage: OF 614/12 vom 29.04.2025 Betreff: Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg Vorgang: OIB 104/22 OBR 12; OM 2122/22 OBR 12; ST 1596/22; OM 5428/24 OBR 8; ST 1359/24 Der Magistrat wird aufgefordert, mit der federführenden Geo Agentur der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, die den Geolehrpfad initiiert hat, Kontakt aufzunehmen, um die beschädigten und teilweise zerstörten Geopfadständer u. a. am Kätcheslachweiher und Bonifatiuspark zu erneuern. Begründung: Die im Zuge der Entstehung des Geolehrpfades aufgestellten Hinweisschilder - beginnend in der Römerstadt über die Nordweststadt zum Riedberg führend - sind im Laufe ihres Bestehens durch Vandalismus und Verwitterung stark beschädigt und unlesbar geworden. Daher sind diese nach rund 18 Jahren durch neue, gegebenenfalls aktualisierte Schilder zu ersetzen. Der Ortsbeirat 12 hat mit der Vorlage vom 18.03.2022, OIB 104, bereits Mittel in Höhe von 180 Euro zzgl. Mehrwertsteuer beschlossen. Hierzu ist der Ortsbeirat 8 weiterhin einzubeziehen, da der Großteil der Schilder in diesem Ortsbezirk steht und die Idee für den Geolehrpfad in diesem entwickelt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.03.2022, OIB 104 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2122 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1596 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5428 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1359 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1441 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1828 Beratung im Ortsbeirat: 12
Buschwerk neben der U-BahnStrecke Riedberg-Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 568/12 Betreff: Buschwerk neben der U-Bahn-Strecke Riedberg-Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Brief mit folgendem Inhalt an die VGF zu senden: Sehr geehrte Damen und Herrn, am Ostende des Bonifatiusparks verläuft die Strecke der Linie U9 höhengleich und nah am Park. Spielende Kinder, aber auch Hunde von der dort ausgewiesenen Hundewiese, könnten dadurch auf die Gleise und in Gefahr geraten, was Unfälle oder Notbremsungen auslösen kann. Daher bitten wir Sie - ggf. in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt -die U-Bahn-Strecke zum Park hin durch Buschwerk abzusichern. Dies könnte ähnlich zum Buschwerk weiter nördlich (siehe Skizze) geschehen. Dichtes Buschwerk neben der Strecke kann in wenigen Jahren für einen guten Schutz sorgen. Die Kosten sind vergleichsweise gering und zusätzlich wird auch etwaigen Schleichwegen über die Gleise entgegengewirkt. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Siehe Brieftext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKommunale Wärmeplanung
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.11.2024, OA 504 entstanden aus Vorlage: OF 558/12 vom 21.10.2024 Betreff: Kommunale Wärmeplanung Vorgang: OM 2660/22 OBR 12; OM 4527/23 OBR 12; M 118/24 Laut dem Bundesgesetz "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom 17.11.2023 (in Kraft getreten am 01.01.2024) und des H essischen Energiegesetzes vom 29.11.2023 sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmplanung zu erstellen. Diese hat die Stadt Frankfurt mit der Vorlage vom 30.08.2024, M 118, zum spätmöglichsten Zeitpunkt 30.06.2026 nun auf den Weg gebracht. Eine Informationsveranstaltung hat hierzu stattgefunden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß der Vorlage M 118 Zeitfenster einzubauen, bis wann einzelne Schritte erfolgt sein müssen, um gegebenenfalls rechtzeitig nachjustieren zu können, 2. ferner auch u. a. die nördlichen Stadtteile, insbesondere Kalbach und die am Riedberg südlich des Bonifatiusparks liegenden Wohngebiete, in die Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen, und 3. alle bereits existierenden Vorschläge der Ortsbeiräte hierzu einzubeziehen und zu berücksichtigen. Begründung: Sollte die Errichtung z. B. einer Taskforce Wärmeplanung mehr Zeit beanspruchen als im Voraus möglicherweise angedacht, muss evtl. an anderer Stelle Zeit eingespart werden. Die Vorlage M 118 gibt hierzu keinerlei zeitlichen Rahmen vor. Da in vielen Bereichen Frankfurts Hauseigentümer*innen in den nächsten Jahren planen, eine neue Heizung einzubauen, muss im ganzen Stadtgebiet transparent nachvollziehbar sein, welche künftige Möglichkeit es gibt, z. B. an das Fernwärmenetz, Blockheizkraftwerk etc. angeschlossen zu werden. Im Laufe der Jahre haben viele Ortsbeiräte, z. B. für Rechenzentren oder auch für eine Biogasanlage (OM 2660) Vorschläge eingereicht, die es zu berücksichtigen gilt. Die Kommunale Wärmeplanung in der Vorlage M 118 wird grundsätzlich begrüßt, allerdings enthält die Studie im Anhang der Vorlage M 118 teils Fehler, teils auch Fehleinschätzungen. - In Anlage 1, Seite 29, Abbildung 6 fehlen die Rechenzentren am Martinszehnten in der Übersicht der Rechenzentrumscluster. - In der gleichen Abbildung wird der Bereich südlich des Bonifatiusparks am Riedberg als bereits erschlossenes Gebiet dargestellt. Das ist leider fehlerhaft. In diesem Gebiet wird derzeit mit Gas geheizt. Die Heizungen (Baujahre ca. 2000 bis 2005) kommen langsam in die Jahre und eine Reihe von Anwohnern hat auch bereits ihr Interesse signalisiert, von Erdgas auf Fernwärme umzurüsten, wenn diese angeboten wird. - Fehlend in dieser Darstellung (und auch in Anlage 2, Seite 53, Abbildung 12 und Seite 62, Abbildung 16) ist ganz Kalbach. Der Baubestand Kalbachs ist in der Regel schon einige Jahrzehnte alt, sodass die Wärmedämmung oft nicht heutigen Standards entspricht. Die Siedlungsstruktur entlang weniger Straßen und mit gering ausgeprägter Flächigkeit spricht für eine Erschließung mit vertretbarem Aufwand, sodass eine Wirtschaftlichkeit der Umrüstung vermutet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 389 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 504 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5479, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024 Aktenzeichen: 79-1
Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5929 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 22.08.2024 Betreff: Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig vor dem Baubeginn der neuen Kita Sonnenwind die Schaukästen (Ortsbeiratsschaukasten und Schaukästen der Fraktionen) zu versetzen. Unter Beteiligung des Ortsbeirates sollte ein neuer Standort in unmittelbarer Nähe und an gut frequentierter Stelle gesucht werden. Dieser könnte z. B. neben den beiden Bushaltestellen "Am Bonifatiusbrunnen" sein. Begründung: Um auch während der Bauphase der Kita Sonnenwind die Information der Bürger*innen über die Tätigkeiten des Ortsbeirates und der Fraktionen zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Versetzung einzuplanen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 72 Sonstiger Antrag vom 11.02.2025, OS 52/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Adaptive Beleuchtung für Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 523/12 Betreff: Adaptive Beleuchtung für Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wege zur Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark mit einer adaptiven Beleuchtung auszustatten, die zudem solarbetrieben und insektenfreundlich ist. Begründung: Die Hundeauslauffläche am Bonifatiuspark erfreut sich großer Beliebtheit und wird stark frequentiert. Allerdings sind gerade in der dunklen Jahreszeit die dorthin führenden Wege in den Abend- und Nachtstunden bzw. am frühen Morgen nicht gefahrlos zu nutzen. Eine adaptive Beleuchtung, ausgestattet mit Bewegungsmeldern, kann hier Abhilfe schaffen und zudem das subjektive Sicherheitsempfinden der Nutzer erhöhen. Durch den Einsatz von Solartechnik und insektenfreundlichem Licht wird eine Beeinträchtigung der Natur soweit wie möglich reduziert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 523/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Volt und BFF (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenÖffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der JosephineBakerGesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4906 entstanden aus Vorlage: OF 457/12 vom 27.11.2023 Betreff: Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der Josephine-Baker-Gesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien Vorgang: M 58/01; OM 2757/22 OBR 2; OM 3724/23 OBR 2; ST 1535/23 Der Stadtteil Kalbach-Riedberg verfügt zwar über zahlreiche gut ausgebaute Kinderspielplätze, gleichwohl mangelt es aber an frei zugänglichen Flächen für die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen. Diese Flächen stehen jedoch in Schulen wie der neu errichteten Josephine-Baker-Gesamtschule grundsätzlich zur Verfügung. Mit Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1535, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit der Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule den Schulhof als "öffentlichen Spielplatz" für Kinder bis 14 Jahre freizugeben (M 58 "Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielfläche") und grundsätzlich die Nutzung des Sportgeländes an Nachmittagen, Wochenenden und Zeiten der Schulferien für die sportliche Betätigung speziell von Kindern zu ermöglichen. Begründung: Körperliche Aktivität und Sport sind zentrale Elemente eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen. In Deutschland erreichen nach Angaben des 4. Deutschen Kinder- und Jugendsportberichts 80 Prozent der Heranwachsenden jedoch nicht die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 60 Minuten körperlicher Aktivität pro Tag. Die Gründe hierfür sind vielfältig - fehlende, außerhalb von Vereinstätigkeiten verfügbare Flächen für Sport und Spiel tragen aber mit zu dieser Entwicklung bei. Daher sollten die vorhandenen Sportflächen in Schulen genutzt werden, um das Flächenangebot an Sportflächen für Kinder zu erweitern. Nach dem Wegfall des Bolzplatzes im Bonifatiuspark durch die Bebauung der "Berghöfe" fehlt im südlichen Teil des Riedbergs eine Fläche für die sportliche Betätigung der Kinder. Die Außenfläche der Josephine-Baker-Gesamtschule bietet sich daher als gut erreichbare Alternative an. Mit seiner Stellungnahme vom 14.07.2023, ST 1535, hat der Magistrat grundsätzlich auf die Möglichkeit von Schulöffnungen an den Wochenenden und in den Ferien sowie der Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielflächen verwiesen. Die Verantwortung für die Schließzeiten ist grundsätzlich durch den Hausmeister der Schule möglich. Der Hausmeister wohnt selbst auf dem Schulgelände. Außerhalb der Schulzeiten wird die Sporthalle der Schule von Sportvereinen genutzt, sodass der Hof ohnehin zu den meisten Zeiten offen ist. Darüber hinausgehende Öffnungszeiten müssten mit dem Hausmeister koordiniert werden. Die Schulleitung hat bereits signalisiert, dass der Hausmeister eine zusätzliche Lärmbelästigung fürchtet. Hierzu ist aber anzumerken, dass spielende Kinder grundsätzlich nicht als Lärm einzustufen sind. Die Schulleitung hat des Weiteren auf die Gefahr von durch die Kinder verursachten Müll bzw. Vandalismus hingewiesen. Nach Rücksprache mit dem neuen Leiter des Jugendhauses Riedberg (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) hat dieser angeboten, zumindest für die Anfangszeit eine Aufsicht zu organisieren, damit die Schulhofnutzung geordnet abläuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.02.2001, M 58 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2757 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1535 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1504 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 entstanden aus Vorlage: OF 448/12 vom 26.11.2023 Betreff: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Aufgrund des fehlenden Anschlusses des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße/BAB 661 an das nordwestliche Widerlager der U-Bahn-Brücke (siehe nachfolgender Google Maps-Kartenausschnitt) wird die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls, vor allem für den östlichen Bereich des Bonifatiusviertels, merklich abgeschwächt. Verstärkt wird dieser Effekt von den die Autobahn querenden U-Bahn- und Fußgängerbrücken, an deren Unterseiten der Schall reflektiert und dadurch zusätzlich verstärkt wird. Seit dem nachträglichen Einbau von zwei Gabionen-Stützwänden am Fuß des Lärmschutzwalls und gegenüber an der Brückenböschung trat eine nochmalige Intensivierung des Verkehrslärms ein, weil offensichtlich nun der Schall nochmals zielgerichteter auf den östlichen Rand der Siedlung gelenkt wird. Nach aktueller Lärmkartierung 2022 (Lärmviewer Hessen, https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html, siehe nachfolgender Lärmkartenausschnitt) werden im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels Schallpegelwerte in der Nacht von 60 bis 64 dB(A) erreicht. Damit sind nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von 45 dB(A) nachts und die Grenzwerte der 16. BImSchV von 49 dB(A) nachts weit überschritten, sondern auch die Schwelle zu möglichen Gesundheitsgefährdungen erreicht. Im Vergleich der zur Verfügung stehenden Lärmkartierung seit 2007 wird auch eine Zunahme der Lärmbetroffenheit deutlich. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt, dass bei Überschreitung dieser Werte prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden sollen. Ergänzender Hinweis: Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine Computermodellrechnung, die zwar topografische Erhebungen (z. B. bestehender Lärmschutzwall) berücksichtigt, allerdings schallverstärkende Besonderheiten (z. B. sich unter Brücken reflektierender/verstärkender Schall oder Gabionen-Stützwände, die den Schall verstärkend in eine bestimmte Richtung lenken) nicht mit einbezieht. Folglich bedeutet dies, dass die im Computermodell aufgezeigten Nachtwerte von 60 bis 64 dB(A) in der Realität einen deutlich höheren Wert aufweisen und das Problem somit noch weiter intensivieren. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Google Maps-Kartenausschnitt Foto: privat Lärmkartenausschnitt nach aktueller Lärmkartierung 2022 Begründung: Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s. o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Anregung vom 26.04.2024, OA 458 Aktenzeichen: 79-3
Fernwärme in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 31.08.2023 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2660/22 OBR 12 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mit berücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandenen Fernwärmeleitungen im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonifatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit u. a. den Straßen Im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen etc. verlängert werden können ; 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße Am Bonifatiusbrunnen und 3. über die Straße An der Bergstraße auf einfachem Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der in Prüfung befindlichen Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen, über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z. B. die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eingrenzung der Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 entstanden aus Vorlage: OF 420/12 vom 08.07.2023 Betreff: Eingrenzung der Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark Vorgang: OM 3106/22 OBR 12; OIB 227/23 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Installation einer kombinierten einseitigen Begrenzung (auf Flucht der beiden Schilder) aus einem ca. 80 Zentimeter hohen Stabgitterzaun in der Mitte und einer beidseitigen, geleitenden Strauchpflanzung, damit auf lange Sicht der Zaun nicht mehr zu sehen ist, vorzunehmen. 2. Diese Maßnahme wird teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro finanziert (siehe OIB 227). Begründung: Allseits bekannte Mail des Grünflächenamtes vom 04.07.2023, das zur Umsetzung der Maßnahme einen entsprechenden Antrag benötigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2166 Antrag vom 11.06.2024, OF 1306/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5739 Aktenzeichen: 67-0
Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 29.06.2023 Betreff: Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark ersetzen Der Magistrat wird gebeten, die beiden defekten Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark unterhalb des "Alten Gerichts platzes" wieder instand zu setzen. Begründung: Seit Monaten sind die Spielgeräte nicht nutzbar. Gerade in den Sommermonaten wird der Spielplatz stark frequentiert von spielenden Kindern aus der Nachbarschaft sowie der Grundschule Riedberg und der Kita Sonnenwind. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2068 Aktenzeichen: 67-2
Ausbau der Fernwärme für den unteren Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3682 entstanden aus Vorlage: OF 327/12 vom 28.11.2022 Betreff: Ausbau der Fernwärme für den unteren Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Abkehr von der Nutzung fossiler Brennstoffe durch den Ausbau der Fernwärme am unteren Riedberg (südlich des Bonifatiusparks) zu unterstützen, beispielsweise durch eine Unterstützung der Mainova bei der Information und Interessensabfrage der Anwohnerinnen und Anwohner. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich dieser Fernwärmeausbau auch für das an der Lurgiallee neu entstehende Baugebiet erweitern lässt, zum Beispiel in Form einer redundanten Versorgung von Mertonviertel und Riedberg in Form von Ringleitungen. Hierbei ist der Ortsbeirat 8 einzubinden. Begründung: Der älteste Teil des Riedbergs wurde - anders als die späteren Teile - nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen, sondern wird fast ausschließlich mit Erdgas beheizt. Eine Versorgung mit Fernwärme macht den Stadtteil unabhängig von Gasimporten und hat das Potenzial, die Wärmeversorgung sukzessive klimafreundlicher zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1515 Beratung im Ortsbeirat: 12
Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3637 entstanden aus Vorlage: OF 354/12 vom 13.02.2023 Betreff: Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Beleuchtung der Fußgängerüberwege rund um den Kreisel Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen/Renoirallee auch in der Vegetationsperiode ausreichend ist oder ob eine Verbesserung der Beleuchtung geboten ist. Begründung: An diesem Kreisel befinden sich vier Straßenlaternen, die die Fahrbahn des Kreisels beleuchten. Es gibt aber keine Straßenlaternen, die gezielt die Zebrastreifen ausleuchten, was auch von Anwohnern kritisiert wurde. Gerade wenn die dort erfreulich gut gewachsenen Bäume Laub tragen, reduziert sich die Helligkeit gerade an den Fußgängerüberwegen weiter. Evtl. sind hier zusätzliche Straßenlaternen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 12
Wildes Queren von Gleisen ist zu verhindern, nicht zu fördern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3639 entstanden aus Vorlage: OF 356/12 vom 13.02.2023 Betreff: Wildes Queren von Gleisen ist zu verhindern, nicht zu fördern Vorgang: OM 2658/22 OBR 12; ST 2787/22 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2787, aufgrund schwerer inhaltlicher Mängel zurück und bittet den Magistrat erneut, wie in Anregung OM 2658 gewünscht, das Ostende des Bonifatiusparks zur U-Bahn-Strecke hin durch Buschwerk abzusichern. Begründung: Die Stellungnahme ST 2787 behauptet, dass es sich um eine bei Hundebesitzern beliebte Verbindung zu Feldwegen auf der anderen Seite der Gleise handeln würde. Dies entspricht in keiner Weise den Beobachtungen vor Ort und lässt sich auch nicht durch Trampelpfade oder Ähnliches belegen. Es überrascht den Ortsbeirat sehr, dass die völlig ungesicherte Querung eines geschotterten Bahndamms nicht nur behauptet und hingenommen wird, sondern sogar als Argument gegen zusätzliche Bepflanzungen genutzt wird. Eine sichere Querung auf die Kalbacher Seite der Gleise besteht für alle Menschen bereits 115 Meter südlich durch eine Unterführung. Auch der Hinweis auf unübliche Einzäunungen geht in dieser Sache fehl, da die Vorlage OM 2658 gerade keinen Zaun, sondern einfaches Buschwerk anregt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2658 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2787 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 12
Hundeauslauffläche auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 entstanden aus Vorlage: OF 320/12 vom 09.11.2022 Betreff: Hundeauslauffläche auf dem Riedberg Vorgang: OM 4629/19 OBR 12; OM 2658/22 OBR 12 Der Ortsbeirat hatte sich 2019 für eine Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark ausgesprochen. In Gesprächen mit dem zuständigen Amt wurden damals zwei mögliche Flächen vorgeschlagen und der Ortsbeirat hatte sich mit Vorlage OM 4629 für die westlichere der beiden ausgesprochen, wobei wohl nicht allen Ortsbeiratsmitgliedern klar war, dass es sich hierbei nicht um die letzte Fläche vor der U-Bahn-Linie handelt, da der Lageplan nicht beigefügt war. Letztlich wurde Anfang September 2022 die beschlossene Wiese beschildert. Direkt danach erhielt der Ortsbeirat Beschwerden, da die genannte Fläche stärker als erwartet auch als Spielfläche genutzt wird und nun Kinder und Hunde in direkter räumlicher Konkurrenz stehen. Daher bittet der Ortsbeirat, die Beschilderung zugunsten der nordöstlichsten Wiese umzusetzen, und bittet für den entstandenen zusätzlichen Aufwand aufseiten des zuständigen Amtes um Verständnis und Entschuldigung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die in der Anlage mit einem X gekennzeichnete Fläche zeitnah als Hundewiese auszuweisen (auf die bereits angeregte Bepflanzung an der U-Bahn-Strecke, OM 2658, sei verwiesen) und mitzuteilen, 2. wie diese Wiese zeitgleich mit Gitterzaun oder einer vorgelagerten Hecke parallel zum Radweg/zur U-Bahn am Ende des Parks an der nordöstlichen Seite abgesichert werden kann . Begründung: Im Frankfurter Stadtgebiet sind Hundeauslaufflächen in der Regel nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark bekannt. Die Vorlage trägt Anregungen aus der Nachbarschaft Rechnung, da angrenzend Fuß- und Radwege, Erholungs- und Spielflächen und die Gleise der Stadtbahnlinie U 9 verlaufen. Viele der Hundehalter und Anwohner des Stadtteils wünschen sich die Einzäunung der Fläche. Eine entsprechende Petition zur Einfriedung wurde von Bürgern gestartet. Da jedoch das offene Erscheinungsbild des Parks möglichst wenig gestört werden sollte, könnte zur Sicherheit der Hunde nur ein Zaun mit Hecke an einer Seite aufgestellt werden. Im September 2022 sind bei einem feigen Anschlag mehrere Hunde im Umfeld an ausgelegten Giftködern gestorben. Hintergründe der Tat sind noch nicht ermittelt. Unterschiedliche Interessen in der Nutzung der Flächen auf dem dicht besiedelten Riedberg im Zusammenhang mit dem Hundeauslauf sollten berücksichtigt und damit ein friedliches Zusammenleben unterstützt werden. Anlage 1 (ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2658 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 385 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 Aktenzeichen: 67 0
Hundeauslauffläche am Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2022, OF 290/12 Betreff: Hundeauslauffläche am Riedberg Der Magistrat wird gebeten, entgegen dem Beschluss OM 4629 von 2019 als Hundeauslauffläche das Wiesenstück am nordöstlichen Ende des Bonifatiusparks auszuweisen. Auf die bereits angeregte Bepflanzung an der U-Bahn-Strecke (OM 2658) sei verwiesen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Darüber hinaus verurteilt der Ortsbeirat scharf, dass vergiftete Köder ausgelegt wurden. Völlig unabhängig davon, ob es einen direkten Zusammenhang mit der Ausweisung der Hundeauslauffläche gibt, handelt es sich dabei auf jeden Fall um eine Straftat, die nicht zu rechtfertigen ist. Der Täter oder die Täterin hat sogar billigend in Kauf genommen, dass die Köder von Kindern gefunden und in den Mund hätten gesteckt werden können. Der Ortsbeirat drückt den Hundehalter:innen sein tief empfundenes Mitgefühl aus. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich 2019 für eine Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark ausgesprochen. In Gesprächen mit dem zuständigen Amt wurden damals zwei mögliche Flächen vorgeschlagen und der Ortsbeirat hatte sich mit OM 4629 für die westlichere der beiden ausgesprochen. Die Umsetzung der Beschilderung hatte sich im Anschluss verzögert. Letztlich wurde Anfang September 2022 die beschlossene Wiese beschildert. Direkt danach erhielt der Ortsbeirat Beschwerden, da die genannte Fläche stärker als erwartet auch als Spielfläche genutzt wird und nun Kinder und Hunde in direkter räumlicher Konkurrenz stehen. Daher bittet der Ortsbeirat, die Beschilderung zu Gunsten der nordöstlichsten Wiese umzusetzen und bittet für den entstanden zusätzlichen Aufwand auf Seiten des zuständigen Amtes um Verständnis und Entschuldigung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 290/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Zum diesem Thema beschließt der Ortsbeirat folgende Resolution: "Der Ortsbeirat verurteilt scharf, dass vergiftete Köder ausgelegt wurden. Völlig unabhängig davon, ob es einen direkten Zusammenhang mit der Ausweisung der Hundeauslauffläche gibt, handelt es sich dabei auf jeden Fall um eine Straftat, die nicht zu rechtfertigen ist. Die Täterin oder der Täter hat sogar billigend in Kauf genommen, dass die Köder von Kindern gefunden und in den Mund hätten gesteckt werden können. Der Ortsbeirat drückt den Hundehalterinnen und Hundehaltern sein tief empfundenes Mitgefühl aus." Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/12 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHundeauslauffläche und Umfeld schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 289/12 Betreff: Hundeauslauffläche und Umfeld schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es grundsätzlich zulässig und wie möglich ist, die Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark am Riedberg mittels eines Zaunes einzufrieden. Begründung: Im Frankfurter Stadtgebiet sind Hundeauslaufflächen in der Regel nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark bekannt. Der Antrag trägt Anregungen aus der Nachbarschaft Rechnung, da angrenzend Fuß- und Radwege, Erholungs- und Spielflächen und die Gleise der Stadt-Bahn-Linie U9 verlaufen. Viele der Hundehalter und Anwohner des Stadtteils wünschen sich die Einzäunung der Fläche. Eine entsprechende Petition zur Einfriedung wurde von Bürgern gestartet. Im September 2022 sind bei einem feigen Anschlag mehrere Hunde im Umfeld an ausgelegten Giftködern gestorben. Hintergründe der Tat sind noch nicht ermittelt. Unterschiedliche Interessen in der Nutzung der Flächen im dicht besiedelten Stadtteil Riedberg und Ängste im Zusammenhang mit dem Hundeauslauf sollten berücksichtigt und damit ein friedliches Zusammenleben unterstützt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 289/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 289/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 320/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBuschwerk am Ostende des Bonifatiusparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2658 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 29.08.2022 Betreff: Buschwerk am Ostende des Bonifatiusparks Der Magistrat wird gebeten, das Ostende des Bonifatiusparks zur U-Bahn-Strecke hin durch Buschwerk abzusichern. Dies könnte ähnlich zum Buschwerk weiter nördlich (siehe Skizze) geschehen. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Am Ostende des Bonifatiusparks verläuft die U-Bahn-Strecke höhengleich und nahe zum Park. Spielende Kinder, aber auch Hunde von der dort ausgewiesenen Hundewiese könnten dadurch auf die Gleise und in Gefahr geraten. Dichtes Buschwerk kann in wenigen Jahren für einen guten Schutz sorgen, ohne das Landschaftsbild zu beeinträchtigen. Dies wurde auch schon nordwestlich zwischen U-Bahn und der Wiese und dem Spielplatz am Kautenhof umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2787 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3639 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Aktenzeichen: 66 0
Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2655 entstanden aus Vorlage: OF 271/12 vom 29.08.2022 Betreff: Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg Vorgang: V 438/22 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem kommenden gesetzlichen Erfordernis für Trinkwasserbrunnen auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Trinkwasserbrunnen einzurichten. Sinnvolle Standorte hierfür im Ortsbezirk sind: - Am Rathaus Kalbach; - vor dem Jugendhaus Riedberg; - in der Nähe der Haltestelle "Riedberg"; - im Bonifatiuspark; - hinter dem Familienzentrum Billabong; - im Freizeitpark Kalbach; - am Skaterpark "Am Martinszehnten"; - am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach - sowie am bereits mit der Vorlage V 438 zur Prüfung angeregten Standort Riedbergplatz. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist es wichtig, genug zu trinken. Öffentliche Trinkwasserbrunnen unterstützen dies und helfen so, Gesundheitsschäden und sogar Todesfällen bei Hitzewellen vorzubeugen. Die nächste Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet die Kommunen zur Einrichtung solcher Brunnen. Deutschlandweit sollen zunächst rund 1.000 neue Brunnen geschaffen werden (siehe https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2688 Aktenzeichen: 79 1
Geopfad Stadt-Land-Fluss: Dreieckstafel Station 10 instand setzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2122 entstanden aus Vorlage: OF 174/12 vom 03.02.2022 Betreff: Geopfad Stadt-Land-Fluss: Dreieckstafel Station 10 instand setzen! Der Magistrat wird gebeten, sich über das Umweltamt mit den für das Projekt "Geopfad Stadt-Land-Fluss" Verantwortlichen (www.geopfad-frankfurt.de) in Verbindung zu setzen und die Instandsetzung der zu weiten Teilen zerstörten und mit Graffitis übersprühten Dreieckstafel der Station 10 "Fränkische Ammoniten in Frankfurt - Fossiliensuche am Riedberg" zu veranlassen und den Initiatoren des Geopfades gegebenenfalls die hierzu erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Geopfad wird auf der Internetseite www.geopfad-frankfurt.de als "Gemeinschaftsprojekt des Fachbereiches Geowissenschaften/Geografie an der Goethe-Universität und des Ortsbeirates 8 Heddernheim-Niederursel-Nordweststadt der Stadt Frankfurt am Main" ausgewiesen. Seine zehnte und letzte Station "Fränkische Ammoniten in Frankfurt - Fossiliensuche am Riedberg" befindet sich im Bonifatiuspark an der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die dort aufgestellte Dreieckstafel ist seit geraumer Zeit in weiten Teilen zerstört und mit Graffitis übersprüht (Fotos siehe Rückseite), was weder dem Erscheinungsbild des Bonifatiusparkes gut zu Gesicht steht noch dem Anliegen des Geopfades gerecht wird, geografische und geowissenschaftliche Sachverhalte näherzubringen und aufzuzeigen. Da das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main als Förderer des Projektes angeführt wird, liegt es nahe, dass dieses die Instandsetzung der Dreieckstafel veranlasst und gegebenenfalls auch die hierzu erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellt. Fotos: Station 10 Geopfad Stadt-Land-Fluss im Bonifatiuspark/Zur Kalbacher Höhe ((c) Francesco de Palma) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1596 Antrag vom 29.04.2025, OF 614/12 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7004 Aktenzeichen: 79 0
Steigerung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks durch Errichtung von Holzbänken entlang der Hauptroute der Spaziergängerinnen und Spaziergänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2124 entstanden aus Vorlage: OF 209/12 vom 07.03.2022 Betreff: Steigerung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks durch Errichtung von Holzbänken entlang der Hauptroute der Spaziergängerinnen und Spaziergänger Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks zusätzliche Parkbänke (Holz) an der hauptsächlich genutzten Spaziergängerinnen- und Spaziergänger-Route sowie den von dort abzweigenden Fußwegen zu errichten (siehe Karte in Anlage) . Begründung: Im Bonifatiuspark befindet sich zwar auf den ersten Blick eine Vielzahl von Sitzgelegenheiten entlang der Steinmauer im nördlichen Teil des Parks. Diese werden von den Spaziergängerinnen und Spaziergängern praktisch nicht genutzt, da sie fernab der Hauptroute, unbequem (Stein, ohne Rückenlehne) und je nach Jahreszeit entweder sehr heiß oder sehr kalt sind. Entlang der Hauptroute sowie den von dort abzweigenden Seitenwegen gibt es hingegen im Bonifatiuspark keine einzige Sitzbank (siehe rote Linien auf der Karte in der Anlage), sondern lediglich einzelne bei den Spielplätzen im westlichen Teil des Parks. Die Errichtung von zusätzlichen Parkbänken (Holz) führt zu einer wesentlichen Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks. Bereits im Park installierte Müllbehälter können ggf. mit den Parkbänken verbunden werden. 1. Sitzbank entlang Steinmauer 2. Hauptroute ohne Sitzgelegenheit 3. Kartenansicht (Bonifatiuspark) Quelle: Google Earth (Hervorhebung Dr. Rainer Behrend) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1812 Aktenzeichen: 67 0
Kultur auf dem Riedberg fördern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1737 entstanden aus Vorlage: OF 172/12 vom 03.02.2022 Betreff: Kultur auf dem Riedberg fördern Der Magistrat wird gebeten, auf begründete Anfragen einzelner Straßenmusiker Sondergenehmigungen am Riedberg in ein oder zwei definierten Zonen - z. B. die große Treppe im Bonifatiuspark an der Grundschule bzw. ein festzulegender Bereich des Kätcheslachparks - zu erteilen, damit diese ihren kulturellen Beitrag zwei- bis dreimal in der Woche auf dem Riedberg leisten können. Die Nutzung von Verstärkern wird erlaubt. Begründung: An den Ortsbeirat wurde eine Anfrage eines im Stadtteil sehr geschätzten Straßenmusikers herangetragen, um eine Sondergenehmigung durch das Ordnungsamt zu erhalten. Aus Datenschutzgründen wird der Namen des Musikers nicht genannt, kann aber vonseiten des zuständigen Amtes bei der Ortsvorsteherin erfragt werden. Dies stellt eine kulturelle Bereicherung für den Ortsbezirk dar, die für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und nach eigenem Belieben angenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1427 Aktenzeichen: 41
Spender für Hundekotbeutel für die Hundeauslauffläche Bonifatiuspark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1741 entstanden aus Vorlage: OF 178/12 vom 03.02.2022 Betreff: Spender für Hundekotbeutel für die Hundeauslauffläche Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten, an der bereits 2019 beschlossenen Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark, östlich, einen Spender für Hundekotbeutel aufzustellen. Begründung: Die Anzahl der Hundehalter am Riedberg steigt weiter an, der Park wird in großem Umfang genutzt. Ein aufgestellter Spender wird die Sauberkeit der Parkfläche unterstützen, wenn auch unbeabsichtigt kein eigener Beutel verfügbar ist. Für eine regelmäßige Bestückung hat sich eine Patin angeboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1087 Aktenzeichen: 67 0
Hundeauslauffläche auf dem Riedberg im östlichen Teil des Bonifatiusparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 981 entstanden aus Vorlage: OF 116/12 vom 14.10.2021 Betreff: Hundeauslauffläche auf dem Riedberg im östlichen Teil des Bonifatiusparks Vorgang: OM 4629/19 OBR 12; ST 1486/19 Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der Stellungnahme vom 05.08.2019, ST 1486, die zugesicherte Hundeauslauffläche im östlichen Teil des Bonifatiusparks auszuweisen und entsprechend zu beschildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 96 Aktenzeichen: 67 0
Nachfrage Kita Sonnenwind
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 62/12 Betreff: Nachfrage Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen bezüglich des Neubaus/Umzugs der Kita Sonnenwind auf das Grundstück Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu berichten und mitzuteilen, wann mit einer Fertigstellung der neuen Kita Sonnenwind gerechnet wird. Begründung: Ende Oktober 2019 verkündete Stadtrat Schneider und im November 2019 Stadträtin Weber, dass ein Grundstück an der Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen, das bereits einem Investor für den Bau von Wohnungen in Erbpacht versprochen gewesen sei, für die Stadt zurückgeholt wurde. Eine Baumasseprüfung habe ergeben, dass sich hierauf ein viergruppiger Kindergarten errichten ließe. In ca. 2,5 Jahren nach offizieller Auftragserteilung durch die Schuldezernentin könne hier eine neue Kita Sonnenwind eröffnet werden, d.h. die jetzige Kita Sonnenwind in neue Räumlichkeiten umziehen. Seit der Verkündung sind nunmehr mehr als 1,5 Jahre vergangen. Sollte die Kita plangemäß in ca. 1 Jahr umziehen, müssten inzwischen konkrete Planungen bestehen, die sowohl für den Ortsbeirat als auch für die mehr als 900 Unterzeichner*innen der Onlinepetition von Interesse sind. Auch ist natürlich wissenswert, ob der Zeitplan gehalten werden kann, da gerüchteweise die geplante Modulbauweise aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks nicht umgesetzt werden kann. Darüber hinaus ist der Zeitplan für das Projekt für die Planung der Kita Sonnenwind und der Grundschule von großem Interesse vor dem Hintergrund, dass das Bauprojekt Berghöfe immer mehr Formen annimmt und ein erweitertes Platzangebot für beide Einrichtungen notwendig ist und immer mehr wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 122 2021 Die Vorlage OF 62/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 71/12 Betreff: Beseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abtransport der - nach den abgeschlossenen Kanalbauarbeiten - übrigen gebliebenen Baumaterialien sowie die mobile Toilettenkabine zu sorgen. Fotos privat Begründung: Die Kanalbauarbeiten am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks in Höhe der Kreuzung der Straßen Im Klausenstück und Crutzenkirchweg sind seit mehreren Monaten abgeschlossen und der Weg in Richtung Park ist neu gepflastert. Seit dem stehen die restlichen Baumaterialien und die mobile Toilettenkabine an dieser Stelle. Unmittelbar neben diesem Lagerplatz befindet sich ein Spielplatz für Kleinkinder. Die dort lagernden restlichen Baumaterialien sowie die Toilettenkabine stellen eine Gefahrenquelle für Kinder da und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 71/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNeuanlegung Beachvolleyballfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 324 entstanden aus Vorlage: OF 17/12 vom 24.04.2021 Betreff: Neuanlegung Beachvolleyballfeld Der Magistrat wird gebeten, eines der bestehenden Volleyballfelder im Stadtteil in ein neues Beachvolleyballfeld umzuwandeln. Begründung: Da der Wegfall des öffentlichen Beachvolleyballfeldes am Rande des Bonifatiuspark durch Wohnbebauung eingetroffen ist, schlägt sich das negativ auf die Vielfalt freier Sportflächen im Stadtteil nieder. Zwar gibt es zwei Volleyballfelder, jedoch keines mit Sand. Um ein weiteres attraktives öffentliches Sportangebot zu gewährleisten, bedarf es eines Beachvolleyballfeldes. Ein möglicher Standort könnte eines der beiden Volleyballfelder nahe des Studierendenwohnheims und hinter dem Familienzentrum "Billabong" sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1616 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 entstanden aus Vorlage: OF 9/12 vom 24.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung Vorgang: OM 6735/20 OBR 12; ST 610/21 Der Magistrat wird gebeten, eine in der Stellungnahme vom 12.03.2021, ST 610, begrüßte Maßnahme zur Verkehrsberuhigung als besonders wichtig zu priorisieren, sodass sie zeitnah realisiert werden kann. Begründung: Zur Querung der Kalbacher Höhe von dem östlichen zum westlichen Teil des Bonifatiusparks (unterhalb der Grundschule Riedberg und des Prozessionswegs) ist kein sicherer Fußgängerübergang vorhanden. Diese Querung entlang der Bonifatiusroute und des Kinderwanderwegs wird nicht nur stark von Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil genutzt, sondern auch immer mehr von Pilgern der Bonifatiusroute. Aufgrund des zu erwartenden Neubezugs des Baugebiets "Burghöfe" nahe dem westlichen Teil des Bonifatiusparks ist davon auszugehen, dass diese Querung noch stärker frequentiert wird, da sich in dem Baugebiet "Parkstadt 2000" ein weiterer Discounter zur Grundversorgung befindet. Daher wird der Magistrat gebeten, für die Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung, wie in der Anregung des Ortsbeirates 12 vom 23.10.2020, OM 6735, vorgeschlagen und in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610, begrüßt, entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen und diese so zeitnah zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1600 Antrag vom 16.06.2022, OF 261/12 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0
Krähensichere Mülleimer in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 1 entstanden aus Vorlage: OF 1/14 vom 11.04.2021 Betreff: Krähensichere Mülleimer in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die öffentlichen Mülleimer in Harheim und entlang des Eschbachs nach Nieder-Eschbach sowie entlang der Nidda nach Bad Vilbel bzw. Bonames durch krähensichere Mülleimer zu ersetzen. Außerdem ist zu prüfen, ob diese ggf. durch größere Behälter ersetzt werden müssen. Begründung: Der Inhalt der öffentlichen Mülleimer in Harheim wird regelmäßig von Krähen und anderen Vögeln oder auch Tieren wie Waschbären nach Nahrungsresten durchsucht und dabei großflächig um die Mülleimer verteilt. Durch die Tiere und Wind werden Verpackungsreste und anderer Müll in die umliegende Natur und die Flüsse eingetragen. Durch die vermehrte Nutzung der Naherholungsgebiete während der Pandemie-Situation sind die Mülleimer generell voll oder überfüllt, sodass die Verschmutzung seit 2020 stark zugenommen hat. Der Entleerung der Mülleimer durch Tiere kann mit entsprechenden Konstruktionen entgegengewirkt werden, siehe Beispielfoto vom Riedberg. Dort sind die Mülleimer im April 2021 ersetzt worden. Eine solche Lösung ist für Harheim auch umzusetzen. Darüber hinaus sind an einigen Stellen die Mülleimer zu klein, insbesondere am Jägersteg am Eschbach. Hier reicht der kleine, offene Mülleimer nicht aus und muss durch einen größeren, geschlossenen Mülleimer ersetzt werden. Mülleimer am Jägersteg Neuer krähensicherer Mülleimer im (Bild privat am 11.04.2021) Bonifatiuspark am Riedberg (Bild privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1353 Aktenzeichen: 67 0
Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6941 entstanden aus Vorlage: OF 669/12 vom 13.11.2020 Betreff: Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks Vorgang: OM 2483/17 OBR 12; ST 352/18 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beschädigten metallenen Wegweiser "Bonifatiusbrunnen" und "Krutzenkirche" an der westlichen Verlängerung des Prozessionsweges bzw. nördlich der Straße Am Bonifatiusbrunnen repariert oder erneuert werden. Die teilweise zerstörte Tafel 10 des Geo-Pfads (südlich der Grundschule Riedberg) müsste ersetzt werden. Begründung: Die Wegweiser bzw. die Informationstafel sind offenbar leider mutwillig beschädigt bzw. zerstört worden. Sie sollten dennoch in nächster Zeit repariert bzw. ersetzt werden. Vandalismus führt bekanntlich nicht selten zu Nachahmereffekten. Diese Anregung wurde vom Ortsbeirat bereits am 01.12.2017 einstimmig beschlossen (OM 2483). Mit der Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 352, hat der Magistrat mitgeteilt: "Die Reparatur von Wegweisern und Informationsschildern wird veranlasst." Auch nach drei Jahren ist das leider noch nicht geschehen und sollte nun umgehend durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2483 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 352 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 551 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1304 Aktenzeichen: 67 0
Fehlende Bäume im Quartier „Am Bonifatiusbrunnen“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 675/12 vom 16.11.2020 Betreff: Fehlende Bäume im Quartier "Am Bonifatiusbrunnen" Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/21 die im Folgenden aufgeführten gut zwei Dutzend fehlenden Bäume neu zu pflanzen und deren dauerhafte Bestandspflege sicherzustellen. Quelle: openstreetmap.org und Mitwirkende plus eigene Markierungen Wo Bild Ostende Bonifatiuspark: fehlender Baum auf dem gepflasterten Endplatz Parallel zur U 9-Strecke: Potenzial für zwei bis drei weitere Bäume Promenade zwischen "Skylineblick" und Bonifatiuspark: drei Bäume plus einer fehlen Zur Kalbacher Höhe, Querung Bonifatiuspark (im Bild vorne links): ein Baum fehlt Zur Kalbacher Höhe 3/Ecke Am Bonifatiusbrunnen: ein Baum fehlt Südende Monetweg, gegenüber Renoirallee 60: ein abgesägter Baum Renoirallee 93: Baum fehlt Direkt unterhalb der Grundschule Riedberg/Rampe Bonifatiuspark: drei Bäume fehlen, Baumstütze stabil ausgeführt? Mittelstreifen der Marie-Curie-Straße: Zahlreiche Lücken in der mittleren Baumreihe, Potenzial für mehr als 12 weitere Bäume (Bilder von Ost nach West aufgenommen). Gegenüber dem 14. Polizeirevier vorerst keine Baumpflanzungen, da hier ggf. eine Querung für Einsatzfahrzeuge eingerichtet wird. Bilder: Marita Hörberg und Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen oder sind abgestorben. Der nun kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 552 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 entstanden aus Vorlage: OF 657/12 vom 06.10.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße Zur Kalbacher Höhe zwischen der Grundschule Riedberg und dem Prozessionsweg einzuleiten, um einen sicheren Fußgängerübergang in Höhe des Bonifatiusparks zu gewährleisten. Als Beispiel könnte hier die Aufpflasterung in der Leberecht-Migge-Anlage dienen. Begründung: Der Fußgängerübergang wird stark von Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil genutzt. Dabei überqueren dort auch Kinder die Straße. Vermehrt fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger durch die Fahrweise vieler Autofahrerinnen und Autofahrer gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Antrag vom 24.04.2021, OF 9/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 Antrag vom 16.06.2022, OF 261/12 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Spielplatz Fasanenweg, Spielplätze Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6732 entstanden aus Vorlage: OF 652/12 vom 06.10.2020 Betreff: Spielplatz Fasanenweg, Spielplätze Riedberg Monatelang wurde die große Drehscheibe auf dem Spielplatz Fasanenweg durch Bauzäune gesichert, da das Spielgerät nicht mehr sicher war. Nun wird mit großem Bedauern festgestellt, dass diese nicht instand gesetzt, sondern demontiert wurde. Seit vielen Monaten sind die drei Spielplätze im Bereich des westlichen Bonifatiusparks auf dem Riedberg umzäunt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Spielplatz Fasanenweg wieder mit einer Drehscheibe attraktiv zu machen; 2. die drei Spielplätze im westlichen Teil des Bonifatiusparks instand zu setzen sowie 3. die Beinpresse der Seniorenfitnessanlage instand zu setzen. Begründung: Da der Ortsbezirk Kalbach-Riedberg sehr familienfreundlich ist, ist dieser für Kinder auf intakte Spielplätze angewiesen, die dem Bewegungsdrang abwechslungsreiche Spielgeräte bieten. Nachdem auf dem Spielplatz Fasanenweg nun nur noch wenige Spielgeräte vorhanden sind, ist dringend wieder die überaus beliebte Drehscheibe zu montieren. Diese Drehscheibe hat als einziges Spielgerät die komplette Dauer seit den frühen 90er-Jahren des Spielplatzes den Kindern Freude bereitet und sich damit als überaus robust erwiesen. Darüber hinaus war diese auch inklusionsgerecht bespielbar und erreichbar gewesen. Auch die anderen drei Spielplätze sind dringend instand zu setzen, da sie seit geraumer Zeit den Kindern nicht zum Spielen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 36 Antrag vom 26.04.2021, OF 18/12 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 325 Aktenzeichen: 67 2
Entfernung/Versetzung Verkehrsschild „Ende Tempo-30-Zone“ an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6446 entstanden aus Vorlage: OF 609/12 vom 08.08.2020 Betreff: Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsschilder "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu entfernen oder an die Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu versetzen. Begründung: Die Verkehrsschilder führen dazu, dass viele Autofahrer mit Blick auf das Ende der Tempo-30-Zone schon im Vorfeld ab dem Kreisel Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee ihr Tempo deutlich erhöhen, um z. B. noch die Grünphase an der Ampel Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu erreichen. Die oftmals starke Beschleunigung und die hohe Geschwindigkeit gefährden Fußgänger, die z. B. die Straße Zur Kalbacher Höhe aus Richtung Am Bonifatiusbrunnen und umgekehrt in Höhe des Lidl-Parkplatzes überqueren wollen, und machen die Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz oftmals zu einem Wagnis. Durch die Entfernung bzw. Versetzung der Schilder würde deutlicher festgelegt, dass die Tempo-30-Zone erst an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2004 Aktenzeichen: 66 7
Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6226 entstanden aus Vorlage: OF 589/12 vom 19.06.2020 Betreff: Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffen Der Magistrat wird gebeten, einen Bikepark auf dem Riedberg anzulegen. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen und die Planungen dem Ortsbeirat 12 vorstellen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: - Lärmschutzwall A 5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten; (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Fläche nördlich des Weges Zur Bornfloßquelle außerhalb der öffentlichen Grünfläche ÖM 9 des Bebauungsplans B803 Ä5 (ca. 25 mal 100 Meter, 6 Meter Höhenunterschied). Quelle: PlanAS-System der Stadt Frankfurt plus eigene Markierung Begründung: Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (elf Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Für Jugendliche gibt es nur wenige altersgerechte Freizeitmöglichkeiten. Daher ist dieser Bikepark ein zusätzliches Angebot, um Jugendlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten wohnortnah anzubieten. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bikepark vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1742 Aktenzeichen: 67 0
Für Kinder und Jugendliche in Kalbach-Riedberg attraktives Mountainbike-Gelände schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 569/12 Betreff: Für Kinder und Jugendliche in Kalbach-Riedberg attraktives Mountainbike-Gelände schaffen Der Magistrat wird gebeten, als weiteres Angebot für Kinder und Jugendliche im Stadtteil die Einrichtung eines Bikeparks zu prüfen und zu berichten. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: - Lärmschutzwall A5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Fläche nördlich des Weges "Zur Bornfloßquelle" außerhalb der öffentlichen Grünfläche ÖM 9 des Bebauungsplans B803 Ä5 (ca. 25 x 100 m, 6 m Höhenunterschied) Quelle: PlanAS-System der Stadt Frankfurt plus eigene Markierung Begründung: Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (11 Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bike-Park vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 569/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 589/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenReparatur der Spielgeräte im Bonifatiuspark
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 540/12 Betreff: Reparatur der Spielgeräte im Bonifatiuspark Der Magistrat wird beauftragt, die defekten und derzeit gesperrten Spielgeräte im Bonifatiuspark zu reparieren, damit diese wieder nutzbar sind. Die Reparaturkosten der Spielgeräte von voraussichtlich ca. 12.000,00 Euro werden vom Grünflächenamt, dem Stadtschulamt und dem Ortsbeirat zu je 1/3 übernommen, das Grünflächenamt übernimmt zusätzlich die Logistik. Der Ortsbeirat finanziert diese Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro. Begründung: Die öffentlichen Spielgeräte sollen künftig auch von der Grundschule Riedberg genutzt werden können, die aus Kapazitätsgründen seit einiger Zeit oberhalb des Parks in zusätzlichen Pavillons auf dem Alten Gerichtsplatz untergebracht ist. Es handelt sich um eine Instandsetzungsmaßnahme von öffentlichen Spielgeräten (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 3 GOOBR) und ist somit aus dem Ortsbeiratsbudget finanzierbar. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 405 2020 Die Vorlage OF 540/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenSpender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5513 entstanden aus Vorlage: OF 505/12 vom 17.11.2019 Betreff: Spender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Freizeitpark Kalbach und im Bonifatiuspark auf dem Riedberg Spender für Hundekottüten aufzustellen und dabei zu prüfen, ob es plastikfreie Varianten der Beutel gibt. Im Freizeitpark Kalbach bieten sich Stationen am Zugang von der Kalbacher Hauptstraße oder vom Kalbacher Stadtpfad an. Im Bonifatiuspark sollten die Spender im Bereich der neu ausgewiesenen Hundefreilauffläche angebracht werden. Begründung: In diesen Parkanlagen werden viele Hunde ausgeführt, und es gibt immer wieder Beschwerden von Anliegern, dass der Kot nicht von den Hundebesitzern entfernt wird. Sie hoffen, dass diese Situation sich mit dem Aufstellen von Hundekottütenspendern verbessert. Es haben sich auch schon Hundehalter bereit erklärt, als Pate zur Verfügung zu stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 187 Aktenzeichen: 67 0
Hundefreilauffläche auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 417/12 vom 18.03.2019 Betreff: Hundefreilauffläche auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf der nach dem Ortstermin vom 08.04.2019 für geeignet erachteten Fläche im Bonifatiuspark, die westlichere der beiden, eine Hundefrei lauffläche einzurichten. Begründung: Bei Hundefreilaufflächen handelt es sich um Flächen, auf denen die Hunde unangeleint laufen dürfen. Laut Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt besteht in weiten Teilen des Stadtgebietes Leinenpflicht. Um eine artgerechte Haltung zu ermöglichen, benötigen Hunde Auslauf. Um dem gerecht zu werden und Konflikte zwischen Hundehaltern und Bürgern, die sich von Hunden gestört fühlen, zu vermeiden, eignen sich Hundefreilaufflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1486 Antrag vom 14.10.2021, OF 116/12 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 981 Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Aktenzeichen: 67 0
Aufstellung von Abfallbehältern mit Abdeckung in den Parks von Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3384 entstanden aus Vorlage: OF 313/12 vom 22.05.2018 Betreff: Aufstellung von Abfallbehältern mit Abdeckung in den Parks von Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die in den Parks von Kalbach-Riedberg bisher überwiegend offenen Abfallbehälter mit Abdeckungen nachzurüsten oder durch Abfallbehälter mit Abdeckungen zu ersetzen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit der unbefriedigenden Müllsituation in Kalbach-Riedberg beschäftigt und auch die eine oder andere Verbesserung erzielt (mehr Abfallbehälter, häufigere Leerung). Ein wesentliches Problem - auf das die Anwohner immer wieder hinweisen - besteht nach wie vor: Vor allem im Bonifatiuspark und im Kätcheslachpark kann man immer wieder beobachten, wie sich Elstern und Krähen - bisweilen auch andere Vogelarten und sonstige Tiere - auf der Suche nach Futter über die offenen Abfallbehälter hermachen, den Inhalt der Abfallbehälter herausziehen und im weiten Umfeld verstreuen. Durch den Wind wird der Abfall nach und nach in den Parks und darüber hinaus verteilt, sodass ein wenig schönes Bild entsteht. Entsprechendes Bildmaterial liegt der Stadt vor. Um dem genannten Problem Herr zu werden, ist es notwendig, die bisher fast ausschließlich offenen Abfallbehälter mit Abdeckungen nachzurüsten oder auszutauschen und bei Neuaufstellungen nur noch Abfallbehälter mit Abdeckung zu verwenden. Entsprechende Modelle sind am Markt vorhanden und wurden z. B. auch schon am Mainufer aufgestellt. Bei Durchführung einer solchen Aktion wäre auch zu überlegen, ob man dann nicht auch von vornherein größere Abfallbehälter aufstellt. Gerade an den Wochenenden können die derzeit vorhandenen Abfallbehälter in den Parks von Kalbach-Riedberg das leider stetig wachsende Müllaufkommen nicht mehr fassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1851 Aktenzeichen: 67 1
Liegewiesen in den Parks in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3195 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 02.05.2018 Betreff: Liegewiesen in den Parks in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat im Bonifatiuspark, im Kätcheslachpark und im Freizeitpark Kalbach Flächen als Liegewiesen auszuweisen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil Kalbach-Riedberg Flächen auf den Wiesen zur Verfügung zu stellen, auf denen Verunreinigungen durch Hunde möglichst nicht zu erwarten sind. Begründung: Trotz der eindeutigen Regelungen der Grünanlagensatzung sind in den Parkanlagen auf fast allen Wiesen frei laufende Hunde zu beobachten. Verunreinigungen durch die Tiere werden nur zum Teil entfernt. Durch die Ausweisung von Liegewiesen werden Areale geschaffen, auf denen durch entsprechende Beschilderung die Benutzung dieser Flächen durch Hunde deutlicher ausgeschlossen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1575 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3666 Aktenzeichen: 67 0
Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPavillons für den Bonifatiuspark sowie den Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2938 entstanden aus Vorlage: OF 271/12 vom 05.03.2018 Betreff: Pavillons für den Bonifatiuspark sowie den Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, im Bonifatiuspark und Kätcheslachpark jeweils einen Pavillon oder eine sonstige überdachte Sitz- und Tischgruppe unter Beteiligung des Ortsbeirates zu errichten. Begründung: Obwohl bereits viele Parkbänke an den Wegen in den Riedberger Parks existieren, gibt es kaum Tische, an denen sich kleine Gruppen treffen und unterhalten oder bei kurzen Regenschauern unterstellen können. Die Pavillons wären gut für Schachspieler als Wetterschutz, weiterhin bieten sie Regen- und Windschutz für Erholungssuchende. Damit würde zusammenfassend die Aufenthaltsqualität in den Parkanlagen eine Steigerung erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1108 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 270/12 vom 24.02.2018 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den Crutzenkirchweg vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Im Klausenstück wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z. B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auf der anderen Straßenseite stehen auch Autos, so kommen normale Pkw nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1045 Aktenzeichen: 32 4
Ideen
Bouleplatz am Riedberg
Mit „Boule“ verbinden viele Deutsche aber auch das von den Franzosen auf öffentlichen Plätzen ausgetragene Freizeit-Kugelspiel. Der korrekte Name hierfür ist allerdings Pétanque. Mit rund 600.000 Lizenz-Spielern in 76 (nationalen) Pétanque-Verbänden ist es die am weitesten verbreitete Kugelsportart. (Quelle: Wikipedia) Durch den wahrscheinlichen Wegfall der Sportmöglichkeiten (Fußballplatz und Beachvolleyball) durch den Bau neuer Wohnungen oberhalb des Bonifatiusparks, sollten Ausweichsportmöglichkeiten für den unteren Teil des Riedberges geschaffen werden. Ein Bouleplatz in der nähe des "Alten Gerichtsplatzes" wäre ein erster Anfang und einfach anzulegen bzw. zu unterhalten.
Zebrastreifen auf Zur Kalbacher Höhe / Höhe Bonifatiuspark
Genau hier ist ein Zebrastreifen dringend nötig. Besonders im Berufsverkehr ist es kaum möglich, diese stark befahrene Straße zwischen Renoirallee und Grundschule sicher zu überqueren. Der kreuzende Bonifatiuspark wird von Fußgängern, Joggern, Radfahrern, etc. genutzt. An der Kalbacher Höhe werden sie durch Poller „ausgebremst“ und müssen Rücksicht auf den Verkehr nehmen. Genau hier sollte der Verkehr auch auf die Fußgänger Rücksicht nehmen!