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Meine Nachbarschaft: Im Hermeshain

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

06.01.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen

05.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6027 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 30.10.2024 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die marode und laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu rettende Holzbrücke über der Straße Neuer Weg möglichst zeitnah durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt wird. Der derzeit in diesem Bereich als Ersatzmaßnahme geplante Fußgängerüberweg kann nur eine Übergangslösung sein. Begründung: Die seit mittlerweile mehreren Monaten gesperrte Holzbrücke über dem Neuen Weg ist laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu retten und soll noch im Dezember dieses Jahres abgebaut werden. Als Ersatzmaßnahme ist lediglich ein Fußgängerüberweg geplant, eine neue Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Als Begründung dafür werden Personalengpässe und fehlende Brückenbauingenieure beim ASE genannt. Unabhängig davon, dass diese Brücke seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Bergen-Enkheim gehört, stellt sie schon alleine aus topografischen Gründen eine logische Verbindung für Fußgänger zwischen der Straße Am Rebenborn und dem Heinrich-Bingemer-Weg dar. Von daher ergibt diese Brücke Sinn und hat eine Daseinsberechtigung auch für die Zukunft, zumal sie Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang ist. Nur ein neues Brückenbauwerk kann Fußgängern und insbesondere Schulkindern an dieser Stelle das völlig gefahrlose Überqueren des Neuen Wegs ermöglichen. Anwohner zeigen sich entsetzt darüber, dass diese lieb gewonnene Brücke jetzt entfernt werden soll. Zudem würden durch den Fußgängerüberweg Parkplätze entfallen, die im Neuen Weg ohnehin bereits Mangelware sind. Der Verlust der Holzbrücke würde zudem zu einer weiteren Verödung des Stadtbilds von Bergen-Enkheim führen. Ein neues Bauwerk hingegen könnte sowohl architektonisch als auch gestalterisch einen positiven Akzent für den Stadtteil und seine Bewohner setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 424 Antrag vom 07.04.2025, OF 317/16 Beratung im Ortsbeirat: 16

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse

02.07.2024 · Aktualisiert: 03.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5694 entstanden aus Vorlage: OF 283/16 vom 04.06.2024 Betreff: Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Riedstraße/Röhrborngasse verkehrssicherer zu gestalten. Hierzu könnte entweder ein Parkverbot auf der Riedstraße auf einer Strecke von mindestens 10 Metern vor der Kreuzung oder die Installation eines Verkehrsspiegels, der eine Sicht von der Röhrborngasse auf die Riedstraße ermöglicht, eingerichtet werden. Begründung: Autofahrer auf der Röhrborngasse, die rechts in die Riedstraße abbiegen möchten, geraten leicht in gefährliche Situationen, weil häufig Fahrer auf der Riedstraße bis zum Brunnen parkenden Autos ausweichen müssen, wodurch die Riedstraße fast zur Einbahnstraße wird. Die Einsicht in die Riedstraße an dieser Kreuzung ist dadurch sehr schwer, weil man zeitgleich auf Fahrzeuge aus beiden Richtungen achten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

16.06.2024 · Aktualisiert: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan 2025+

08.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bußgeldflut in Bergen-Enkheim

07.09.2023 · Aktualisiert: 17.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen

25.09.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 137/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: In seiner ST 2009 vom 09.09.2022 hat der Magistrat klargestellt hat, dass es Kommunen aufgrund der geltenden Rechtslage derzeit nicht möglich ist, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 km/h zu begrenzen. Ausnahmen von der innerörtlich grundsätzlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind nur unter sehr strengen Maßgaben zulässig. Der Fritz-Schubert-Ring erfüllt diese Maßgaben, denn dort ist derzeit schon eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h angeordnet. Die stark abschüssige Strecke verleitet Autofahrer jedoch regelmäßig dazu, sich dennoch mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. (siehe Bericht HR-Fernsehen vom 23.02.2022 "Wohnen am Unfallschwerpunkt | maintower", https://youtu.be/8GG8abAsRcc) Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 137/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP und LINKE gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze in Bergen-Enkheim II

05.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren

22.03.2022 · Aktualisiert: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1859 entstanden aus Vorlage: OF 103/16 vom 18.03.2022 Betreff: Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren Der Magistrat wird aufgefordert, ab sofort sämtlichen Baustellenverkehr für das Neubaugebiet Leuchte und die beiden weiteren Baustellen im Umkreis ausschließlich durch die Leuchte anfahren zu lassen. Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte bis Anfang Ostern abgeschlossen sein. Begründung: Vor gut zwei Jahren wurden dem Ortsbeirat 16 die genauen Erschließungsmaßnahmen im Ortsbezirk vorgestellt. Hier haben wir schon eindringlich darauf hingewiesen, dass der Baustellenverkehr, egal für welche Baustelle, in diesem Gebiet ausschließlich über die Leuchte zu erfolgen hat. Auch wurde in mehreren Anträgen der letzten Jahre immer wieder auf dieses Problem hingewiesen. Da es nun drei dicht beieinander liegende Baustellen (Baugebiet Leuchte, Neubau der Schule am Ried und Neubau Justizbau) zeitgleich gibt, muss hier umgehend gehandelt werden. Einen Grund, dass die Baustellenfahrzeuge einen weiten Umweg fahren müssten, können wir nicht gelten lassen. Die Anwohner der Barbarossastraße und Riedstraße werden schon durch den normalen Alltagsverkehr genug belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1097 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr

28.02.2022 · Aktualisiert: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen

31.01.2022 · Aktualisiert: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 88/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: Der stark abschüssige Fritz-Schubert-Ring verleitet Autofahrer regelmäßig dazu, sich dort mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 88/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen GRÜNE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hortplätze in Bergen-Enkheim

15.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 71/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält. 2. Insbesondere, was der Wegfall des Horts "Kita Hohe Straße" (Umzug zu den Mauerspatzen und nur noch offen für Hangschüler*innen) für die Landgraben-Schülerinnen und Schüler für Auswirkungen hat. Wie entwickeln sich hier die Bedarfszahlen im Verhältnis zu den freiwerdenden Plätzen? 3. Was passiert mit den über 100 Kindern aus dem KiZ Röhrborngasse, wenn der Hort, der auf der zu sanierenden Hangschule steht, abgerissen wird? 4. Wie sieht der generelle Ausbau der offenen Ganztagsschule in Bergen-Enkheim aus? Ist das Konzept noch in Planung? Wie kann man dieses Konzept hier umsetzen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Eltern warten schon 1,5 Jahre auf die Antwort von V1622. Inzwischen haben sich einige Fragen erledigt und neue Probleme treten auf. Wir möchten, dass die Hortsituation auch in Bergen-Enkheim weiterhin im Blick gehalten wird und fragen uns, wie sichergestellt werden soll, dass bis 2026 jedes eingeschulte Kind eine Ganztagsbetreuung bekommen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 245 2021 Die Vorlage OF 71/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze in Bergen-Enkheim

02.11.2021 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 entstanden aus Vorlage: OF 62/16 vom 19.10.2021 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. einen aktuellen Bericht zu allen Spielplätzen in Bergen-Enkheim, die der Stadt Frankfurt gehören, zu geben. Insbesondere soll mitgeteilt werden, auf welchen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren welche Spielgeräte abgebaut wurden und wie diese ersetzt wurden bzw. bis wann sie wie ersetzt werden; 2. künftig dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten mindestens einmal jährlich unaufgefordert einen solchen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht ist auch aufzuführen, a) wie viel Geld im vergangenen Jahr in Bergen-Enkheimer Spielplätze investiert wurde; b) welche Maßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen sind und dabei auch Wiederbeschaffungspreise aufzuführen; c) welche Maßnahmen notwendig sind, aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen; 3. mitzuteilen, welche Bergen-Enkheimer Spielplätze aktuell im Investivprogramm "Grundüberholung von Spielplätzen" gelistet sind und wann sie beplant und umgesetzt werden; 4. mitzuteilen, was aus den vom Grünflächenamt am 21.11.2018 der Ortsvorsteherin und der Kinderbeauftragten vorgetragenen Projekten geworden ist, hier interessieren insbesondere folgende Maßnahmen: a) Spielplatz Röhrborngasse/Schule am Hang: Dieser Spielplatz sollte bis 2019 umgestaltet werden, was bis heute nicht passiert ist; b) Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg: Dieser Spielplatz sollte im zeitnahem Bezug zum Bau des Spielplatzes Röhrborngasse aufgewertet werden. c) Spielplatz Berger Marktplatz: Der Spielplatz sollte in das Investitionsprogramm "Grunderneuerung von Spielplätzen" aufgenommen werden. Gemäß einer Auskunft vom Januar 2021 wurde vom Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass der Spielplatz am Berger Markt sanierungsbedürftig sei und die noch vorhandenen Geräte in einem Alter sind, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr ermöglichen. Es wurde bestätigt, dass der Platz längst hätte grundsaniert werden sollen und mitgeteilt, dass die Finanzierung über investive Mittel gesichert sei. Passiert ist bisher leider nichts. Auch für den vom Ortsbeirat finanzierten und vom Magistrat aus Sicherheitsgründen abgebauten Pumptrack auf dem Berger Marktplatz gibt es noch keine Aussicht auf Ersatz. Der Magistrat prüft seit dem Jahr 2020 Möglichkeiten zur Errichtung eines Pumptracks in einer dauerhafteren Bauweise und versprach, "in gewohnter Weise im Rahmen des Planungsprozesses auf den Ortsbeirat zu zukommen". Begründung: Für immer mehr Stadtkinder sind Bewegung und Naturerleben leider keine Selbstverständlichkeit, obwohl bekannt ist, dass kindliche Bewegungsarmut die körperlichen und psychisch-emotionalen Fähigkeiten hemmt. Spielplätze sind deshalb ein essenzelles Element der öffentlichen Infrastruktur und oftmals die einzige Möglichkeit für Kinder, im Freien zu spielen. Darüber hinaus werden Spielplätze von Kindereinrichtungen als Spielflächen genutzt und sind ein Ort der sozialen Bildung. In den Sommerferien sind sie auch Ersatz für Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen. Kinder sind auf Spielplätze angewiesen, denn hier können sie sich entwickeln, toben und ihre Freunde treffen. Umso bedauerlicher ist der beklagenswerte Verfall der Bergen-Enkheimer Spielplätze, die mehr und mehr nur noch teilfunktionsfähig oder gar nicht nutzbar sind. Diese Situation wird seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. Bemühungen der Kinderbeauftragten scheinen nicht im Ansatz zu einem einigermaßen akzeptablen Erfolg zu führen, seit Jahren gemachte Zusagen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 6 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er wegen Geld- und Personalmangel keine komplette Instandsetzung der im Frankfurter Westen befindlichen Spielgeräte vornehmen kann. Dies trifft augenscheinlich auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auch auf Bergen-Enkheim, zu. Der Ortsbeirat 16 schließt sich der Auffassung des Ortsbeirates 6 vollständig an, dass dies ein Armutszeugnis der Stadt Frankfurt am Main ist, das dringend angegangen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Antrag vom 13.06.2022, OF 128/16 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen

02.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 994 entstanden aus Vorlage: OF 63/16 vom 12.05.2021 Betreff: Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Entfernungsgrenze "Im Hermeshain" zu verzichten und sämtliche Anträge von Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang auf ein vergünstigtes Schülerticket Hessen nach dem Eingemeindungsvertrag positiv zu bescheiden, wenn sie in einen Hort in Bergen gehen. Dies soll zeitlich auf die Sanierung der Hangschule begrenzt sein und kann danach wieder neu diskutiert werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass ein Schulbus/Shuttlebus für alle Kinder der 1. und 2. Klasse eingerichtet wird, die eine Hort-Einrichtung oberhalb knapp südlich der Marktstraße besuchen. Es gibt zwei Horteinrichtungen (Mauerspatzen, Schüli auf dem Berg) auf der Südseite der Marktstraße, die nicht aus der Definition fallen sollten. Begründung: Ein Kind, das in Enkheim Südwest (z. B Alte Gießerei) wohnt, hat nun nur noch einen Schulweg von 1.800 Meter und bekommt deshalb kein vergünstigtes Ticket mehr nach § 161 Hessisches Schulgesetz. Es muss aber nach der Schule einen Fußweg bergauf von 1.700 Meter zurücklegen, um zu einem Hort unterhalb der Marktstraße in Bergen, beispielsweise "Mauerspatzen", zu gelangen. Der Rückweg vom Hort nach Hause sind dann sogar 2.200 Meter. Somit wird diesem Kind ein täglicher Spaziergang mit Rucksack von 5,7 Kilometer zugemutet. Ein weiteres Rechnenbeispiel für ein Kind, das unterhalb des Grenzstraße Im Hermeshain wohnt, aus der Bruderhofstraße: Schulweg: 950 Meter, Hortweg (Schüli auf dem Berg, Marktstraße 82) 1,6 Kilometer, Heimweg: 850 Meter, Gesamt: "nur" 3,4 Kilometer, dennoch verbunden mit starker Steigung. Alle Möglichkeiten, zu den Horten in Bergen zu Fuß zu gelangen, sind mit größerer Steigung verbunden, daher sollte allen Kindern ein vergünstigtes Schülerticket gewährt werden. Auf eine Anhörung kann dann auch verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2329 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sossenheim: „Bücher verbinden“ - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung

31.10.2021 · Aktualisiert: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 263/6 Betreff: Sossenheim: "Bücher verbinden" - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen weiteren öffentlichen Bücherschrank im Sossenheimer Osten aufzustellen, um den Leseaustausch (generationsübergreifend) zwischen der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlungen entsprechend zu fördern. Dabei ist bei seitens des Magistrats bei der Standortplatzierung eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Sozialer Zusammenhalt" anzustreben. Ferner wäre es wünschenswert, die in den Siedlungsgebieten ansässigen Einrichtungen und Institutionen miteinzubeziehen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Bereits vor einigen Jahren konnte im Stadtteil ein erster Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße installiert werden. Seither erfreut sich der Bücherschrank größter Beliebtheit. In den vergangenen Wochen kamen mehre Anwohnerinnen und Anwohner auf den Ortsbeirat mit der Bitte zu, einen weiteren Bücherschrank im Osten des Stadtteils zu errichten. Neben der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung wünschen sich seit längerem auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Toni-Sender-Siedlung einen entsprechenden Bücherschrank. Bereits seit einiger Zeit ist in der dortigen Altenwohnanlage (Frankfurter Verband) eine Leseecke des Frankfurter Verbands vorhanden. Seitens des Frankfurter Verbands wurde der Wusch geäußert, die entsprechenden Bestände öffentlich zugänglich zu machen. Mit der Errichtung eines neuen Bücherschranks, dessen Standort in Kooperation mit dem Projekt "Soziale Zusammenhalt" und den Anwohnerinnen und Anwohnern beider Siedlungen abgestimmt werden sollte, könnte der Austausch entsprechender Lektüre und die sozialen Verbindungen der beiden Siedlungen generationsübergreifend verbessert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbindungen zwischen den in den jeweiligen Siedlungen ansässigen Einrichtungen (Kitas, Altenwohnheimen etc.) entsprechend auszubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.10.2021, OF 230/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 58 2021 1. Die Vorlage OF 230/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Paten sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sossenheim: „Bücher verbinden“ - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung

31.10.2021 · Aktualisiert: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 230/6 Betreff: Sossenheim: "Bücher verbinden" - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen weiteren öffentlichen Bücherschrank im Sossenheimer Osten aufzustellen, um den Leseaustausch (generationsübergreifend) zwischen der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlungen entsprechend zu fördern. Dabei ist bei seitens des Magistrats bei der Standortplatzierung eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Sozialer Zusammenhalt" anzustreben. Ferner wäre es wünschenswert, die in den Siedlungsgebieten ansässigen Einrichtungen und Institutionen miteinzubeziehen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Begründung: Bereits vor einigen Jahren konnte im Stadtteil ein erster Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße installiert werden. Seither erfreut sich der Bücherschrank größter Beliebtheit. In den vergangenen Wochen kamen mehre Anwohnerinnen und Anwohner auf den Ortsbeirat mit der Bitte zu, einen weiteren Bücherschrank im Osten des Stadtteils zu errichten. Neben der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung wünschen sich seit längerem auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Toni-Sender-Siedlung einen entsprechenden Bücherschrank. Bereits seit einiger Zeit ist in der dortigen Altenwohnanlage (Frankfurter Verband) eine Leseecke des Frankfurter Verbands vorhanden. Seitens des Frankfurter Verbands wurde der Wusch geäußert, die entsprechenden Bestände öffentlich zugänglich zu machen. Mit der Errichtung eines neuen Bücherschranks, dessen Standort in Kooperation mit dem Projekt "Soziale Zusammenhalt" und den Anwohnerinnen und Anwohnern beider Siedlungen abgestimmt werden sollte, könnte der Austausch entsprechender Lektüre und die sozialen Verbindungen der beiden Siedlungen generationsübergreifend verbessert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbindungen zwischen den in den jeweiligen Siedlungen ansässigen Einrichtungen (Kitas, Altenwohnheimen etc.) entsprechend auszubauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2021, OF 263/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 58 2021 1. Die Vorlage OF 230/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Paten sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobile Lichtzeichenanlage

14.09.2021 · Aktualisiert: 25.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 749 entstanden aus Vorlage: OF 51/16 vom 30.08.2021 Betreff: Mobile Lichtzeichenanlage Der Magistrat wird gebeten, die mobile Lichtzeichenanlage (Bitte langsam/Danke), die im Wechsel Neuer Weg/Heinrich-Bingemer-Weg und Fritz-Schubert-Ring steht, um einen weiteren Standort zu erweitern. Und zwar vor dem Tempo-30-Geschwindigkeitsschild vor dem Haus Neuer Weg 60 nach Bergen zeigend. Begründung: Der Neuer Weg verleitet durch die abschüssige Lage ab dem Friedhofsparkplatz zu erhöhter Geschwindigkeit. Dies führt dazu, dass die Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone in diesem Bereich nicht eingehalten wird. Die im Wechsel aufgestellte Anlage würde so zur Einhaltung der Geschwindigkeit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 159 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte

06.07.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 20.06.2021 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16; B 64/18 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Richtung ermöglicht werden kann; z. B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Die Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o. g. Maßnahmen würden für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine substanzielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni 2021) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OA 191) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer, schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2068 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen

06.07.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 534 entstanden aus Vorlage: OF 41/16 vom 14.06.2021 Betreff: Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einbahnstraße des Heinrich-Bingemer-Weg zwischen Neuem Weg und Röhrborngasse für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer geöffnet werden kann. Die Straße wirkt im Querschnitt breit genug. Bei Sicherheitsbedenken wird darum gebeten, geeignete Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Für alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, welche von der Mitte des Berger Hangs kommen und in gleicher Höhe nach Westen fahren möchten (z. B. zum Fahrradweg Richtung Seckbach, welcher einer der Hauptwege in die zentralen Frankfurter Stadtteile ist), gibt es derzeit drei Umwege, welche mit viel zusätzlicher Steigung verbunden und/oder aufgrund von mehr Autoverkehr unattraktiv sind. Dies ist besonders für ältere Menschen und Kinder eine Herausforderung. Wohl aus diesem Grund wird der Heinrich-Bingemer-Weg derzeit von vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ohne Erlaubnis gegen die Einbahnstraße genutzt. Aufgrund einer Kombination der Kurven der Straße und der Tatsache, dass manche Autofahrerinnen und Autofahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, ist dies sehr gefährlich. Die Vorteile einer Erlaubnis zur Durchfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wäre neben einer sehr gesteigerten Attraktivität des Radfahrens von der Mitte des Hanges aus, dass die Autos möglicherweise sicherer und langsamer durch die Straße fahren. Das wäre sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch für die Grundschülerinnen und Grundschüler, die den Heinrich-Bingemer-Weg als Schulweg nutzen, positiv (und ist bei dem Zustand des Straßenbelags sowieso angebracht). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1834 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen

15.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung

04.05.2021 · Aktualisiert: 08.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 15 entstanden aus Vorlage: OF 2/16 vom 07.04.2021 Betreff: Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Kreuzungsbereich Riedstraße/Triebstraße/Alt-Enkheim/Florianweg eine Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierungen aufgebracht wird. Zudem sollten die Zufahrten in die Triebstraße, aus dem Florianweg wie aus der Riedstraße, mit einem zusätzlichen Hinweis "STOP" als Fahrbahnmarkierung auf der Straße gekennzeichnet werden. Begründung: Immer öfter kommt es in diesem Bereich durch die unklare Verkehrsführung zu Fast-Unfällen, da alle Fahrbahnmarkierungen, die auf Fußgängerüberwege hinweisen, abgefahren sind und die so schon komplizierte vorgeschriebene Verkehrsführung nicht mehr klar erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98

05.01.2021 · Aktualisiert: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 351/16 Betreff: Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das KiZ 98 verblieb während des Neubau und der Auslagerung der Schule am Hang auf dem Gelände der Schule am Hang. Die Hortkinder der Schule am Hang laufen nun täglich nach ihrer Schulzeit von der Barbarossastraße zu ihrem Hort in die Röhrborngasse, dem Baulärm sind sie nun täglich nach der Schulzeit ausgesetzt. Warum wurde die KiZ 98 nicht auch während der Bauphase auf den Parkplatz der Riedschule in der Barbarossastraße ausgelagert? Was ist die Zukunft des KiZ 98 nach Abschluss der Bauarbeiten? Bisher wurden weder die Mitarbeiter der KiZ 98 noch die Eltern der Hortkinder über die Pläne des Stadtschulamtes mit der KiZ 98 informiert. Begründung: In den Informationen zum Neubau der Schule am Hang wird das KiZ 98 zwar in der Bestandsbeschreibung aufgeführt, kommt aber dann in der Beschreibung des Neubaus nicht mehr vor. Es ist nicht ersichtlich was mit der KiZ 98 geschehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1911 2021 Die Vorlage OF 351/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße

01.12.2020 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6996 entstanden aus Vorlage: OF 343/16 vom 01.11.2020 Betreff: Sanierung der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße Der Magistrat wird gebeten, den unteren Fritz-Schubert -Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße endlich zu sanieren. Begründung: Nachdem der Rinnstein auf der Westseite des Fritz-Schubert-Rings zwischen Speierlingweg und Im Wickengarten im Kurvenbereich an vielen Stellen durch die Linienbusse beschädigt und zum Teil völlig zerbrochen und insbesondere bei den Sinkkästen abgesunken ist, muss der untere Fritz-Schubert-Ring zwischen dem Speierlingweg und der Riedstraße endlich saniert werden. Anträge zur Sanierung des stark abschüssigen, auch von Querrissen durchzogenen, talseitig rutschenden unteren Fritz-Schubert-Rings wurden immer wieder bis zur Baufertigstellung der drei Doppelhäuser Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg aufgeschoben. Vier Jahre nach Fertigstellung der Bebauung Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg zieht dieses Argument nicht mehr. Der Verkehr hat in den letzten Jahren durch massive Verdichtung im alten Baubestand und Neubauten in ganz Bergen-Enkheim ganz erheblich zugenommen, ganz zu schweigen vom Pendlerdruck Richtung U-Bahnen und Innenstadt aus dem Umland. Eine Sanierung dieser Grundnetz-Hangstraße mit Linienbusverkehr ist deshalb nach 50 Jahren dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 609 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Naturschutzgebiet Mühlbachtal: Regenrinnen

01.12.2020 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6994 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 03.11.2020 Betreff: Naturschutzgebiet Mühlbachtal: Regenrinnen Der Magistrat wird aufgefordert, die angelegten Regenrinnen auf dem Hauptweg von der Röhrborngasse her kommend, die im weiteren Verlauf quer über den Weg führen, regelmäßig vom Unrat zu befreien. Begründung: Bei Regen sollen diese Regenrinnen dazu führen, dass das Wasser nicht nur den abschüssigen Weg hinabläuft, sondern auch seitlich in das Naturschutzgebiet abfließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 606 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring

22.09.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2020, OM 6629 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 10.08.2020 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring mit der Bezeichnung "Heinrich-Bingemer-Weg" nach unten an die Freifläche (Wiese) gegenüber Hausnummer 49 zu verlegen. Begründung: Da sich in unmittelbarer Nähe noch eine Bushaltestelle befindet, ist eine gerechte Auslastung nicht gegeben. Zudem wird durch die Verlegung der Weg zur Haltestelle für die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im unteren Teil des Gebietes wohnen, erheblich erleichtert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwurf „Neuer Nahverkehrsplan“ Stadtbuslinie 42 Anbindung Neubaugebiet Leuchte

23.06.2020 · Aktualisiert: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2020, OM 6243 entstanden aus Vorlage: OF 318/16 vom 16.05.2020 Betreff: Entwurf "Neuer Nahverkehrsplan" Stadtbuslinie 42 Anbindung Neubaugebiet Leuchte Der Magistrat wird gebeten, die neue Linienführung (siehe Bild) mit dem Ortsbeirat 16 abzu stimmen. Begründung: Im Entwurf der neuen Linienführung der Stadtbuslinie 42 soll das neue Wohngebiet Leuchte mit eingebunden werden. Gleichzeitig werden aber die Triebstraße sowie die Riedstraße vom Ringverkehr weitgehend abgeschnitten. Daher sollte die neue Linienführung mit dem Ortsbeirat 16 neu ausgearbeitet werden. Quelle: traffiQ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1689 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Röhrborn-Brunnenanlage in der Riedstraße

07.06.2020 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2020, OF 322/16 Betreff: Röhrborn-Brunnenanlage in der Riedstraße Nachdem der Röhrborn wieder einmal versiegt ist und die ganze Anlage einen ungepflegten Eindruck macht, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat zu bitten, den Zufluß des Röhrborn zum Brunnen wieder herzustellen und die gesamte Brunnenanlage in das Pflegeprogramm des Grünflächenamtes zu übernehmen, um eine regelmäßige Pflege des kleinen Platzes mit der neuen Bank und den Blumenkästen zu gewährleisten, oder evtl. eine weniger pflegebedürftige Bepflanzung an der Mauer zum Nachbargrund- stück anzulegen, dessen Rosenhecke im Sommer über der Mauerkrone die Brunnenanlage schmückt. Die auf der Mauer stehenden, dicht bepflanzten Blumenkästen boten Anfang Juni einen traurigen, vertrockneten Eindruck und auf dem Platz wucherte Unkraut in den Fugen und am Brunnenrand. Außerdem beschwerten sich Nachbarn, daß die wenig einladende Anlage mit den zwei leeren Brunnenschalen inzwischen von Kneipenbesuchern als Urinal mißbraucht wird. Begründung: Diese alte Brunnenanlage war immer ein Schmuckstück in der Riedstraße und wird auch von Besuchern gerne als "romantische Ecke" in der ansonsten dicht bebauten Riedstraße fotografiert. Deshalb sollte dieser historische Brunnen gepflegt und instand- gehalten werden. Er ist auch für die Einwohner ein Stück Heimat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 322/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grundsanierung der Straße ,,An der Pfaffenmauer“ verschieben

28.05.2020 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 319/16 Betreff: Grundsanierung der Straße ,,An der Pfaffenmauer" verschieben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, das die geplante Grundsanierung der Straße An der Pfaffenmauer verschoben wird, bis nach dem Ende des Neubaus und Sanierung der Schule Am Hang Begründung: Da es beim Neubau der zweiten Turnhalle an der Schule am Hang, zu größeren Erdarbeiten neben der bestehenden Turnhalle kommt, macht es keinen Sinn die Straße jetzt zu sanieren und ein halbes Jahr später wird ein großer Teil wieder aufgerissen für den Neubau. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 319/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hortplätze in Bergen-Enkheim

03.03.2020 · Aktualisiert: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 308/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1 . wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält und 2. wie sich die Einstellung des Hort-Angebotes durch die Lehrerkooperative (ASB) in der Marktstraße zum Schuljahreswechsel auf das Verhältnis zwischen vorhandenen Hortplätzen zu den tatsächlich notwendigen Hortplätzen auswirkt und 3. wie sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen Ausgleich für die ab August wegfallenden Hortplätze und die sowieso schon aktuell in Bergen-Enkheim fehlenden Hortplätze vorstellt und ob und wie ab August eine vollständige Abdeckung mit Hortplätzen in Bergen-Enkheim sichergestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1622 2020 Die Vorlage OF 308/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende neue Ziffer 3. eingefügt wird: "was während des Umbaus der Schule am Hang mit dem Kiz Röhrborngasse, das laut Bericht abgerissen werden soll, geschieht. Soll der Hort auch im Container auf dem Riedschulparkplatz umziehen oder in die Klassenräume, bis das Konzept der offenen Ganztagsschule endlich greift? Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo-30 für den Schleichweg Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring und mobile, den Standort wechselnde Radarkontrollen entlang der Talfahrt zwischen An der Pfaffenmauer und Schwimmbad

30.09.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2019, OF 277/16 Betreff: Tempo-30 für den Schleichweg Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring und mobile, den Standort wechselnde Radarkontrollen entlang der Talfahrt zwischen An der Pfaffenmauer und Schwimmbad Der Ortsbeirat wolle beschließen, angesichts der noch wenigstens 2 Jahre andauernden Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten am Berger Rathaus wird der Magistrat gebeten, 1. ab der Abbiegung Marktstraße/Am Königshof bis zum Schwimmbad/ Ecke Fritz-Schubert-Ring/Riedstraße Tempo 30 bei der Talfahrt auszuweisen, um die Raser und Drängler - man kann die Ampelphasen an den mit nicht ausreichendem Abstand bergabwärts rasenden Autokolonnen gut erkennen - und 2. die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung werktags insbesondere zwischen 7.30 und 9.30 Uhr regelmäßig mit Radar zu kontrollieren und auch zu sanktionieren Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring gehört zum Schulweg der Schule am Ried und wird von den hier wohnenden Kindern auch so genutzt. Durch den ampelgesteuerten Engpaß am Berger Rathaus staut sich, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten der Anlieger- und vor allem der Schleichverkehr, der bei roter Ampel, oder auch nach der Bushaltestelle Marktstraße/Nikolauskapelle die Abkürzung über den Fritz-Schubert-Ring zur U-Bahn-Haltestelle Enkheim (Tarifgrenze) nimmt. Dazu kommen Elterntaxis zur Schule am Ried, Schwimmbadbesucher, Hessencenter-Kunden, Beschäftigte aus dem Industriegebiet, Arztbesucher usw., die täglich Enkheim vollparken, was jeder an den Nummernschildern der Dauerparker in ganz Enkheim feststellen kann. Mit dem Beginn der Arbeiten am Lückenschluss der A66 im Riederwald wird sich der Schleichverkehr noch erheblich ausweiten, weil jeder das Loch suchen wird, wo es zur Innenstadt oder wenigstens zur U-Bahn geht. Deshalb muss diese Rennstrecke durch reine Wohngebiete unbedingt verlangsamt werden und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auch in unregelmäßigen Abständen überwacht und Überschreitungen sanktioniert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 277/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE, BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sossenheim: Bank am Bücherschrank

25.08.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 1103/6 Betreff: Sossenheim: Bank am Bücherschrank Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Bücherschrank in der Sossenheimer Riedstraße eine Bank aufzustellen, so dass sich die interessierten Leser*innen gemütlich mit einem Buch hinsetzen können. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget bis zu 1000€, bereit um die Bank zu verwirklichen. Begründung: Bei einer Veranstaltung anlässlich des dritten Jahrestags des Bücherschranks in Sossenheim wurde von den Anwesenden Bürger*innen der Wunsch geäußert auf dem Bürgersteig in Höhe des Bücherschranks eine Bank aufzustellen. Es wurde berichtet, dass der Bücherschrank im Stadtteil sehr gut angenommen wird, es aber nur an eine Sitzangelegenheit fehlen würde. Deshalb würde sich der Ortsbeirat freuen, wenn den Bürger*innen hier entsprochen wird. Der Ortsbeirat bedankt sich bei den Paten für die gute Pflege des Bücherschranks. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 343 2019 Die Vorlage OF 1103/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)

14.05.2019 · Aktualisiert: 22.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4668 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 23.04.2019 Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Heinrich-Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang einzurichten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch in der Röntgenstraße, beim Familienmarkt in Höhe der Hausnummer 10, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Bisher ist der Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die südlich des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen, ohne einen sicheren Überweg zur Schule. Vorsorglich wird angemerkt, dass es bekannt ist, dass Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, zum Beispiel bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (zum Beispiel Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1795 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umwidmung der Altstadtgasse „Am Königshof“ in Bergen, der Zweite

24.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 242/16 Betreff: Umwidmung der Altstadtgasse "Am Königshof" in Bergen, der Zweite Nachdem die schmale Altstadtgasse "Am Königshof" durch das Regierungspräsidium Darmstadt ohne Hinzuziehung des Ortsbeirates zu einer inner- und überörtlichen Durchgangsstraße um- gewidmet wurde, wolle der Ortsbeirat 16 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erlaubnis zum Fahren gegen die Einbahnstraße für Radfahrer in der Gasse "Am Königshof" aufzuheben und die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen zu entfernen sowie den von der Straße "Im Sperber" kommenden Radverkehr mittels entsprechender Beschilderung auf das erlaubte Fahren gegen die Einbahnstraße in Richtung Marktstraße durch die Conrad-Weil-Gasse zu leiten und/oder auf die allgemein geltende Fahrtrichtung über den "Sperber" und die "Röhrborngasse" hinzuweisen. Begründung: Die enge und im Verlauf zur Marktstraße hin ansteigende Gasse "Am Königshof" mit starkem Durchgangsverkehr über den gesamten Tagesverlauf hinweg (Schleich- und Pendlerverkehr aus dem Umland zur U-Bahnstation Enkheim, sowie Verkehr mit den Zielen Riedbad, Schule am Hang, Schule am Ried, Sportplatz sowie Anliegerverkehr zum Hessencenter und dem Unterzentrum an der "Victor-Slotosch-Straße", ist für das Radfahren gegen die Einbahnstraße denkbar ungeeignet. Radfahrer kommen aufgrund der Steigung dem KfZ-Verkehr im Zick-Zack-Kurs entgegen und können häufig nicht ausweichen. Hinzu kommt, dass die westliche Ecke Marktstrasse/Am Königshof zumeist bis an die Bordsteinkante zugeparkt ist, so dass Radfahrer durch vom Westen kommende Autofahrer erst beim Einbiegen in die Straße wahrgenommen werden können. Diese äußerst gefährliche Gemengelage sollte schnellstens unterbunden werden, zumal es zwei zumutbare, weniger gefährliche Streckenalternativen für Radfahrer gibt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tiefe Schlaglöcher in der Riedstraße sofort ausbessern und nach der Frostperiode umfassend sanieren

04.02.2019 · Aktualisiert: 27.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 226/16 Betreff: Tiefe Schlaglöcher in der Riedstraße sofort ausbessern und nach der Frostperiode umfassend sanieren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten die zahlreichen Schlaglöcher in der Riedstraße zwischen Röhrborngasse und Rangenbergstraße schnellstmöglich auszubessern und dieses Straßenstück nach der Frostperiode umfassend zu sanieren. Begründung: Die Riedstraße ist zwischen den obengenannten Straßen, nicht zuletzt durch den schweren Linienbusverkehr, aber auch verschiedene Baumaßnahmen in sehr schlechtem Zustand. Deshalb sollten wenigstens die tiefen Löcher sofort ausgebessert und die Straße im Frühjahr umfassend saniert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 226/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 226/16 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64

05.06.2018 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Instandsetzung des Bürgersteigs Bruderhofstraße 2/Ecke Röhrborngasse

24.04.2018 · Aktualisiert: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 186/16 Betreff: Instandsetzung des Bürgersteigs Bruderhofstraße 2/Ecke Röhrborngasse Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Bürgersteig Bruderhofstr. 2 / Ecke Röhrborngasse Instandsetzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig befindet sich in einem schlechten Zustand. Durch Baumwurzeln wurden an mehreren stellen Pflastersteine nach oben gedrückt die eine Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 186/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

24.10.2017 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße

12.09.2017 · Aktualisiert: 04.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 16.08.2017 Betreff: Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt, die vorha ndenen Ampeln im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blindenampelanlage umrüsten zu lassen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Supermarkt ist die letzte Einkaufsmöglichkeit für Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger, welche oberhalb des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen. Gerade ältere und sehbehinderte Menschen, welche zu Fuß diesen Markt aufsuchen müssen, sind in diesem Kreuzungsbereich den alltäglichen Gefahren des Straßenverkehrs extrem ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16

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