Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Humboldtstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen

06.05.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 91 entstanden aus Vorlage: OF 3/3 vom 22.04.2021 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Radfahrstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen oder Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Gehweg im Oeder Weg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern es ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Gehweg), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Radfahrstreifen auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1549 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße

06.05.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 93 entstanden aus Vorlage: OF 5/3 vom 22.04.2021 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucherinnen und Parkbesucher zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter, sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger vom Park kommend zunächst die Hammanstraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Eysseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren, auch die Buslinie M36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammanstraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern auch für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Umbau der U-Bahn-Station „Holzhausenstraße“

21.04.2021 · Aktualisiert: 17.05.2021

Antrag vom 21.04.2021, OF 6/3 Betreff: Umbau der U-Bahn-Station "Holzhausenstraße" Vorgang: V 1572/20 OBR 2; ST 1889/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die U-Bahn -Station Holzhausenstraße wird mit zusätzlichen Aufgängen von den Bahnsteigen ausgestattet und für ein hohes Fahrgastaufkommen umgerüstet. Begründung: Die U-Bahn-Station Holzhausenstraße als Zubringer zur Universität ist durch extrem hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Der Ausbau des Campus Westend verschärft das hinlänglich bekannte Problem, das dringend einer Lösung bedarf. Selbst bei einer Entlastung der A-Strecke durch den Bau des Lückenschlusses der U 4 ist eine Abnahme der Anzahl der Nutzer:innen nicht zu erwarten. In seiner Stellungnahme ST 1889 vom 19.10.2020 betont der Magistrat, dass mit einer Umbauzeit von sechs bis acht Jahren zu rechnen sei. Angesichts der zu erwartenden Bauzeit des Lückenschlusses bis Mitte der 2030er Jahre und des weiter steigenden Fahrgastaufkommens beim ÖPNV insgesamt, ist der Ausbau der Station schnellst möglich anzugehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1572 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/3 wird trotz der Maßgabe, dass im Antragstenor vor dem Wortlaut "Die U-Bahn-Station" der Wortlaut "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob" eingefügt wird und der Antragstenor um den Satz "Des Weiteren soll der Bau eines Aufzugs bis zum Bahnsteig reichend auf der stadteinwärtigen Seite geprüft werden." ergänzt wird, abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit Zusatz); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7206 entstanden aus Vorlage: OF 1057/3 vom 18.02.2021 Betreff: Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt den vom Verkehrsdezernat vorgelegten Planungsentwurf zur Ausgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, diesen Entwurf unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: 1. Der Oeder Weg bleibt für den Anwohnerverkehr, den Lieferverkehr sowie Busse und Zweiräder ohne Einschränkungen befahrbar. Ziel der Maßnahmen ist allein die Reduzierung des Durchgangsverkehrs aus nördlicher und südlicher Richtung, eine Verkehrsberuhigung und die Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr. 2. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme Oeder Weg erfolgt in einzelnen Teilschritten, die bezüglich Kommunikation und Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere auch der Gewerbetreibenden, zu jeder Zeit umfassend begleitet werden. 3. Alle Teilschritte werden sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch während und nach deren Durchführung ausführlich durch Verkehrsmessungen und Befragungen aller Betroffenen begleitet. 4. Für die Erprobung der Teilschritte wird ausreichend Zeit angesetzt, um im Hinblick auf die Verkehrsmessungen und einzelne Gestaltungsmaßnahmen zu validen Ergebnissen zu kommen. Die Ergebnisse werden umgehend transparent gemacht und diskutiert, erst anschließend beginnen ggf. nächste Teilschritte. 5. Als erster Teilschritt bietet sich die probeweise Sperrung der südlichen Einfahrt vom Eschenheimer Turm in den Oeder Weg sowie die Durchführung von gestalterischen Maßnahmen im unteren Teil des Oeder Wegs bis zur Querstraße an. 6. Die Diagonalsperre auf der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße wird nicht realisiert. Stattdessen wird durch eine geeignete Verkehrsführung auf der Kreuzung sichergestellt, dass die Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung auf ihrer gesamten Länge erhalten bleibt, aber gleichzeitig die Einfahrt von Norden in den Oeder Weg für den Durchgangsverkehr verhindert wird. Hierfür gibt es einfache technisch durchführbare Lösungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1114 Antrag vom 12.01.2023, OF 434/3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 entstanden aus Vorlage: OF 1021/3 vom 07.01.2021 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden, ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Bei der Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dadurch sollen sich einerseits auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und andererseits soll eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen geschaffen werden. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen durch den Versuch auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln. Mit den Ergebnissen lässt sich auch der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lastenfahrradparkplätze

18.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 entstanden aus Vorlage: OF 1059/3 vom 10.02.2021 Betreff: Lastenfahrradparkplätze Vorgang: OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21 Der Magistrat wird gebeten, im Mittelweg zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Humboldtstraße einen Lastenfahrradparkplatz einzurichten. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll möglichst zusammen mit der Umsetzung der Anregungen aus der Vorlage OM 6668 erfolgen. Begründung: Mit einem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" bittet der Magistrat die Ortsbeiräte um Mithilfe, mögliche Standorte identifizieren zu können. Im angesprochenen Abschnitt des Mittelweges sind zwei bis drei Lastenfahrräder bekannt, die auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Es wird gebeten, hierfür einen Platz für drei solcher Räder, wie vorgeschlagen, einzurichten und dafür einen Pkw-Stellplatz umzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1115 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmgedämmte Altglascontainer

18.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7217 entstanden aus Vorlage: OF 1053/3 vom 02.02.2021 Betreff: Lärmgedämmte Altglascontainer Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service (FES) GmbH alle Altglascontainer im Nordend auszutauschen und durch lärmgedämmte Container zu ersetzen bzw. mitzuteilen, ob und an welchem Termin der Austausch im Nordend erfolgen soll. Eventuell könnte der Altglascontainer vor der Hermannstraße 46 bereits früher ausgetauscht werden, da sich für ihn kein Verstellort findet und die Bewohner unter dem Lärm leiden. Begründung: Immer wieder klagen Anwohner über die Lärmbelästigung durch Altglascontainer vor ihrer Haustür. Einem Zeitungsbericht (FNP vom 28.01.2021) zufolge will die von der Stadt beauftragte Firma Remondis die alten Container durch neue, lärmgedämmte Behälter ersetzen. Es wäre gut zu wissen, wie lange die Bewohner des Nordends auf den Austausch warten müssen, da für einige die jetzige Situation sehr unbefriedigend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 1002 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Oeder Weg - Umgestaltung und Straßensperrungen nicht übers Knie brechen

02.02.2021 · Aktualisiert: 24.02.2021

Antrag vom 02.02.2021, OF 1047/3 Betreff: Oeder Weg - Umgestaltung und Straßensperrungen nicht übers Knie brechen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vorliegende Umgestaltung des Oeder Wegs zunächst zurückzustellen. Begründung: Es hat sich gezeigt, dass insbesondere die Punkte der geplanten Diagonalsperre an der Holzhausenstraße und die geplante Durchfahrtsbeschränkung am Anlagenring sehr kontrovers diskutiert werden. Gerade auch der Austausch mit den Gewerbetreibenden über die geplante Umgestaltung braucht Zeit. Die Veränderung der Verkehrsströme und die Auswirkungen auf die Anliegerstraßen muss berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1047/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1

21.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7145 entstanden aus Vorlage: OF 1043/3 vom 20.01.2021 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Magistrat wird gebeten, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus im Mittelweg 1 trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung zuzustimmen. Der Anbau wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Der vorläufige Erhalt wird auf maximal fünf Jahre begrenzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus im Mittelweg 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es für den Erhalt des kleinen Betriebes wichtig, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle "Musterschule" entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann. Sie werden zugemüllt und sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn-Haltestelle. Ein zeitlich befristeter Erhalt des kleinen Anbaus würde einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb eine mittelfristige Planungssicherheit ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1063 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 984/3 vom 15.10.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Vorgang: OA 407/19 OBR 3; Beschl. d. StV.-V., § 4270/19; V 1591/20 OBR 3; ST 986/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die vom Ortsbeirat vor eineinhalb Jahren gestellte Anregung OA 407, welcher die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2019 vollumfänglich zugestimmt hat, endlich umzusetzen. Am 15.05.2020 erklärte der Magistrat, er arbeite mit Hochdruck an dem Verkehrszeichenplan zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Eckenheimer Landstraße. Die verkehrsrechtliche Anordnung werde noch im selben Monat auf den Weg gebracht. Mittlerweile sind weitere fünf Monate ins Land gegangen, ohne dass erkennbar etwas passiert wäre. Deshalb erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat eine verbindliche Aussage darüber, bis wann die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 endlich umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.05.2019, OA 407 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 786 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Einzelhandel im Oeder Weg erhalten - keine reine Fahrradstraße

07.01.2021 · Aktualisiert: 24.02.2021

Antrag vom 07.01.2021, OF 1022/3 Betreff: Einzelhandel im Oeder Weg erhalten - keine reine Fahrradstraße Der Oeder Weg ist eine unverwechselbare Einkaufsstraße im Nordend und funktioniert trotz der Nähe zur Innenstadt. Die Anfahrtmöglichkeit mit dem Auto ist für viele Gewerbetreibende ein wichtiger Standortfaktor für den Oeder Weg. Gerade auch für Geschäfte deren Kunden nicht nur aus dem direkten Einzugsbereich kommen. Natürlich ist die aktuelle Situation auch für die Geschäftsleute auf dem Oeder Weg sehr schwierig. Gerade jetzt sollte die Politik versuchen sie mit allen möglichen Maßnahmen zu unterstützen. Der Ortsbeirat 3 - Nordend begrüßt deshalb Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Oeder Weg wie zum Beispiel: - Begrünungsmaßnahmen - zusätzliche Bänke - zusätzliche Fahrradständer - breitere Fußgängerwege durch Verlagerung von Sommergärten - sicherere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger - Verlangsamung des Verkehrs auf der Straße Abgelehnt werden - die Sperrung des Oeder Wegs am Anlagenring und an der Holzhausenstraße, - die Umwandlung des Oeder Wegs in eine reine Fahrradstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Nachrüstung aller U-Bahn-Stationen, die nur über einen Aufgang in der Mitte der Bahnsteige verfügen - hier: U-Bahn-Station „Holzhausenstraße“

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

Antrag vom 01.01.2021, OF 1279/2 Betreff: Nachrüstung aller U-Bahn-Stationen, die nur über einen Aufgang in der Mitte der Bahnsteige verfügen - hier: U-Bahn-Station "Holzhausenstraße" Vorgang: V 1572/20 OBR 2; ST 1889/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die U-Bahn -Station Holzhausenstraße wird wie alle anderen U-Bahn-Stationen, die nur über einen Treppenaufgang in der Mitte der Bahnsteige verfügen, zusätzlich mit Aufgängen an den Enden der Bahnsteige ausgestattet. Begründung: In Frankfurt gibt es mehrere U-Bahn-Stationen - unter anderem die stark überlastete Station Holzhausenstraße - bei denen sich Treppenaufgänge lediglich in der Mitte der Bahnsteige befinden, was im Falle eines Unglücks oder eines Brandes zu gefährlichen Situationen führen kann. Wenn die Rettung der Fahrgäste nur über einen in der Mitte des Bahnsteigs befindlichen Aufgang stattfinden kann, besteht eine nicht vertretbare Gefährdung. Entgegen der Einschätzung des Magistrats ist es dringend geboten, die jeweiligen Bahnsteige mit zusätzlichen Treppenaufgängen an den Bahnsteigenden nachzurüsten, um zusätzliche Fluchtwege zu schaffen. In der Station Holzhausenstraße kann dadurch ein schnellerer Zu- und Abgang vom Bahnsteig auf die Straße gewährleistet werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Stadt Berlin, wo nach einem Brand in der U-Bahn-Station Deutsche Oper seit dem Jahr 2000 alle 40 U-Bahn-Stationen, die lediglich über Aufgänge in der Mitte der Bahnsteige verfügten, mit weiteren Aufgängen ausgestattet werden. Das Programm hat einen Umfang von mehr als einer Mrd. €. Limk: https://www.tagesspiegel.de/berlin/bvg-investiert-milliarden-40-berliner-u-bahnh oefe-bekommen-zweiten-ausgang/26568338.html Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1572 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1889 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1279/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schnelleres Fußgänger-Grün

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1004/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße das Umschalten auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu gewährleisten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Anforderungsampel für Fußgänger ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei der Anforderung durch Fußgänger sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 735 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle „Glauburgstraße“ stadtauswärts

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6866 entstanden aus Vorlage: OF 978/3 vom 16.10.2020 Betreff: Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadtauswärts Vor der Gaststätte Omonia in der Eckenheimer Landstraße 126/128 auf Höhe der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stehen in stadtauswärtiger Richtung häufig zahllose Fahrräder in ungeordneter Weise herum - abgestellt am Zaun, auf dem Gehweg und vor allem in den Blumenrabatten der U 5-Haltestelle. Dies wird dadurch verschärft, dass Rad- und Fußweg an dieser Stelle relativ schmal sind. Für Passanten und durchfahrende Radfahrer wird es so teilweise gefährlich. Die Blumenrabatten existieren inzwischen auch schon nicht mehr, sondern sind völlig heruntergetrampelt. Außerdem werden dort auch Bäume durch befestigte Fahrräder in Mitleidenschaft gezogen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Alle Blumenrabatten an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" werden auf der stadtauswärtigen Seite durch durchgehende niedrige Stahlgitter (gebogene Stahlrohre) gegen das Befahren und Drüberheben von Fahrrädern geschützt. 2. Die beiden letzten Parkplätze in der Schwarzburgstraße vor der Einmündung in die Eckenheimer Landstraße werden auf der der vorgesehenen Ladezone gegenüberliegenden Seite entfernt und durch Fahrradbügel ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XII) Einmündungsbereiche Oeder Weg/Stalburgstraße/Adlerflychtplatz

15.10.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

Antrag vom 15.10.2020, OF 964/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XII) Einmündungsbereiche Oeder Weg/Stalburgstraße/Adlerflychtplatz Die zwei Einmündungsbereiche Oeder Weg/Stalburgstraße und Stalburgstraße/ Adlerflychtplatz sind tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt, teilweise wird sogar auf den Gehwegnasen geparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Einmündungsbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 964/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 964/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten

24.09.2020 · Aktualisiert: 08.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 entstanden aus Vorlage: OF 930/3 vom 12.08.2020 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, auf dem Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Des Weiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, für die Aufstellung von Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg ist als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr und "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1751 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Antrag vom 01.03.2025, OF 862/3 Antrag vom 10.04.2025, OF 880/3 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7031 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts)

24.09.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6669 entstanden aus Vorlage: OF 938/3 vom 08.09.2020 Betreff: Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts) Der Magistrat wird gebeten, die Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße in beide Fahrtrichtungen rot einzufärben. Begründung: Die auf der Eckenheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Gleisen und Fußwegen entlanggeführten Radstreifen sind teilweise sehr schmal und haben stellenweise sehr geringe Abstände zur U-Bahn auf der linken Seite und zu den häufig als Parkplätze ausgewiesenen Fußwegen auf der rechten Seite. Hinzu kommen diverse Wechsel der Radstreifen vom Fußweg auf die Straße und umgekehrt (u. a. an den Hochbahnsteigen). Die Eckenheimer Landstraße ist ähnlich wie der Oeder Weg von Radfahrenden sehr stark frequentiert (Nord-Süd-Achse in die und aus der Innenstadt). Unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit sind die eng geführten Radstreifen ohnehin nicht unproblematisch. Die Roteinfärbung dürfte das Sicherheitsgefühl und auch die Sicherheit der Radfahrenden etwas verbessern. Umso wichtiger ist auch die baldige Umsetzung der beschlossenen Tempo-30-Regelung in beiden Fahrtrichtungen zwischen Scheffeleck und Nordendstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit

24.09.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6666 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 14.08.2020 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für Pkw in der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: 1. Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen; 2. mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeitstandort); 3. größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen; Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: 1. Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern; 2. die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben; 3. die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden könnte; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 151 Antrag vom 19.10.2021, OF 121/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1038 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 919/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwarzburgstraße im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Weberstraße eine elf Meter lange Ladezone auf der Seite der freien Parkplätze einzurichten. Begründung: Zur verkehrssicheren Anlieferung für die Gastronomiebetriebe, die bisher auf der Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße erfolgte, ist eine Ladezone eine geeignete Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umwandlung von Schrägparkplätzen in der Glauburgstraße in Fahrradstellplätze

27.08.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 885/3 vom 10.06.2020 Betreff: Umwandlung von Schrägparkplätzen in der Glauburgstraße in Fahrradstellplätze Der Magistrat wird gebeten, in der Glauburgstraße vor dem Glauburg Café zwei Pkw- Stellplätze zu entfernen und dort Fahrradbügel zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Öffnung des Opernplatzes

03.08.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

Antrag vom 03.08.2020, OF 1348/1 Betreff: Öffnung des Opernplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Betretungsverbot ab Mitternacht sowie die Räumung um 01:00 Uhr des Opernplatzes am Wochenende aufzuheben. Zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung am Opernplatz sind stattdessen die folgenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Landespolizei umzusetzen: 1. Aufrechterhaltung einer sichtbaren Polizeipräsenz und weiterhin regelmäßige Bestreifung des Opernplatzes durch uniformierte Polizeikräfte; 2. verstärkte Alkoholkontrollen von Kraftfahrzeugführern in der unmittelbaren räumlichen Umgebung des Opernplatzes; 3. konsequentes und schnelles Einschreiten bei Gewalttaten und 4. erforderlichenfalls eine Begrenzung der Anzahl von auf dem Opernplatz aufhältigen Personen in Verbindung mit entsprechenden Zugangskontrollen. Begründung: Durch die derzeitig geltenden Betretungs- und Aufenthaltsverbote werden die vielen Menschen in unserer Stadt, die friedlich auf dem Opernplatz feiern wollen, für die Gewaltexzesse einiger Weniger bestraft. Damit schießt der Magistrat über das Ziel hinaus. Es bestehen bessere, weniger einschneidende Möglichkeiten der Sicherstellung von Ordnung auf dem Opernplatz. Die Öffnung des Opernplatzes für unsere Bürger in Verbindung mit angemessenen Maßnahmen zum Schutz sowohl der Feiernden als auch der Einsatzkräfte stellt insoweit einen guten Mittelweg dar, der weder Randalen Tür und Tor öffnet noch junge Menschen unter Generalverdacht stellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1348/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und Die PARTEI (= Annahme)

Partei: FDP
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückversetzung eines Altglascontainers in der Hermannstraße

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6280 entstanden aus Vorlage: OF 890/3 vom 10.06.2020 Betreff: Rückversetzung eines Altglascontainers in der Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, den Altglascontainer in der Hermannstraße 46 wieder an seinen alten Standort vor der Nummer 74 verstellen zu lassen. Begründung: Im Zuge einer verkehrlichen Neuordnung wurde der Altglascontainer versetzt und sorgt an seinem jetzigen Platz für große Lärmbelastung bei Bewohnern, die aus gesundheitlichen Gründen an ihre Wohnung gebunden sind. Der alte Standort befand sich dagegen an einem Garagengebäude, wo der Lärm nicht störte. Dieser Zustand sollte wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1834 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Fahrradfalle vor dem Glauburg Café?

09.06.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

Antrag vom 09.06.2020, OF 886/3 Betreff: Fahrradfalle vor dem Glauburg Café? Mindestens einmal jede Woche sind Betreiber*in und Besucher*innen des Glauburg Cafés an der Glauburgstraße 28 Zeugen von leichten und schweren,Unfällen mit Radfahrer*innen, wobei letztere von Notfallwagen ins nächste Krankenhaus transportiert werden müssen. Hauptursache für den Unfallschwerpunkt sind die verlegten Straßenbahnschienen und die schräg geparkten PKWs, manchmal sogar LKWs, die die Fahrmöglichkeit zwischen den Schienen und den geparkten Autos derart verengen, dass die Radfahrer*innen beim Ausweichen in die Schienen geraten und stürzen. Diese für Radfahrer*innen gefährliche Verkehrssituation bedarf dringend einer Änderung. Darum wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob er folgende Maßnahmen zeitnah durchführen kann 1. zwei Autoparkplätze zum Schräg-parken umzuwidmen in Parkmöglichkeiten für Fahrräder; 2. die restlichen Autoparkplätze zwischen Lenaustraße und Weberstrasse in Längsparkplätze umwandeln kann; 3. zur Querung der Glauburgstraße Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) einrichten kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 886/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 886/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 886/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 912/3 (s. TOP 12./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartensatzung im Nordend

28.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6088 entstanden aus Vorlage: OF 875/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorgartensatzung im Nordend Der Magistrat wird gebeten, bei den folgenden Vorgärten die geltende Vorgartensatzung durchzusetzen: 1. Gluckstraße 37 (grober Kiesbelag); 2. Lenaustraße 78 (Steinplattenbelag); 3. Schwarzburgstraße 39 (nicht bepflanzt, gärtnerisch nicht gestaltet); 4. Kreutzerstraße 10 bis 14 (grober Kiesbelag). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1642 Antrag vom 04.01.2021, OF 1037/3 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1920 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“

28.05.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6093 entstanden aus Vorlage: OF 846/3 vom 01.03.2020 Betreff: Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle "Musterschule" Die Rappstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung. Insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr drängen sich hier die Autos in langer Schlange und dazwischen fahren mit Fahrrädern die Schülerinnen und Schüler der benachbarten Musterschule. Die Ausfahrt an der Rappstraße stadteinwärts auf den Radweg und in den Oberweg ist oftmals nicht möglich. Pkws, die an der Ampel Höhe Musterschule halten, blockieren die Einfahrt in den Oberweg. Gleichzeitig ist die Ausfahrt aus dem Oberweg in die Eckenheimer Landstraße nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die vorgezogene Haltelinie vor der Ampel für Pkws deutlicher zu machen, z. B. durch eine klare Haltelinie und/oder ein Hinweisschild "Bei Rot hier halten". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten

03.03.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

Antrag vom 03.03.2020, OF 835/3 Betreff: Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Straße zwischen Adlerflychtstraße und Stalburgstraße die am Adlerflychtspielplatz entlang führt (parallel zum Oederweg) als Spielstraße, bzw. Verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Auf der zum Spielplatz gelegenen Seite sollten zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr die derzeitig genehmigten Parkplätze erhalten bleiben. Auf der dem Spielplatz gegenüberliegenden Seite können die derzeitig ausgewiesen Parkplätze erhalten bleiben. Begründung: Die Spiel- und Bewegungsräume im Nordend sind begrenzt, gleichzeitig steigen die Bevölkerungszahlen auch hier ständig an. Die vorgeschlagene Straße ist keine Durchgangsstraße und würde mit ihrer Umwandlung in eine Spielstraße bzw. einen Verkehrsberuhigten Bereich eine Erweiterung des Adlerflychtspielplatzes bedeuten und damit einen besonderen Mehrwert erzeugen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.02.2020, OF 814/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1649 2020 Auskunftsersuchen V 1650 2020 1. Die Vorlage OF 814/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 835/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Zebrastreifen über Hansaallee, um Fußgänger-Rushhour von der U-Bahn-Station „Holzhausenstraße“ zum Uni-Campus sicherer zu machen

25.02.2020 · Aktualisiert: 08.06.2020

Antrag vom 25.02.2020, OF 1041/2 Betreff: Zebrastreifen über Hansaallee, um Fußgänger-Rushhour von der U-Bahn-Station "Holzhausenstraße" zum Uni-Campus sicherer zu machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, über die Hansaallee ab der Ecke Holzhausenstraße in Richtung der Kreuzung zur Bremer Straße einen Zebrastreifen von mindestens zehn Meter Breite einzurichten. Begründung: Gerade zu Stoßzeiten am frühen Vormittag oder am Nachmittag bahnen sich viele Studierende den kürzesten Weg zur oder von der U-Bahn-Station Holzhausenstraße über die Hansaallee. Sicher, es gibt einen beampelten Fußgängerüberweg in der Nähe nur wird dieser offenbar aus Gründen der Zeitersparnis von vielen nicht genutzt. Aufgrund der vielen Straßenquerungen an der im Antrag beschriebenen Stelle sollte die Situation mit einem Zebrastreifen sicherer gestaltet werden. Die rote Fahrbahnmarkierung, die der Magistrat 2016 anstatt des vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schachbrettmusters veranlasste, vermag die Situation nicht zufriedenstellend zu lösen. Quelle: Google Earth Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1041/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Was passiert mit den Gebäuden der Berta-Jourdan-Schule im Nordend?

20.02.2020 · Aktualisiert: 26.11.2024

Anregung vom 20.02.2020, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 818/3 vom 28.01.2020 Betreff: Was passiert mit den Gebäuden der Berta-Jourdan-Schule im Nordend? Für die Berta-Jourdan-Schule wird an neuem Standort ein neues Gebäude entstehen, erste Planungsmittel sind im aktuellen Haushaltsentwurf 2020/2021 bereits eingestellt. Dadurch werden die Gebäude der beiden aktuellen Standorte an der Adlerflychtstraße und an der Glauburgstraße (ehem. Glauburgschule) inkl. der Turnhalle frei. In diesem Zusammenhang stellen sich bereits heute Fragen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: a) Wie werden die bisherigen Gebäude der Berta-Jourdan-Schule im Nordend nach dem geplanten Umzug an einen neuen Standort genutzt? b) Ist ein möglichst reibungsloser Übergang geplant, um Leerstände zu vermeiden? c) Wird sichergestellt, dass z. B. die Schulturnhalle auch in der Übergangszeit komplett genutzt bleibt, z. B. durch zusätzliche Nutzungen benachbarter Schulen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1502 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 464 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2394 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 81 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 538 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 91 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 538 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 538 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 538 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 538 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Unterbrechung der Sitzung von 20:49 Uhr bis 20:57 Uhr. Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5519, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5621, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5957, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 40-34

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 04.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 entstanden aus Vorlage: OF 829/3 vom 29.01.2020 Betreff: Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße, insbesondere an den Kreuzungen, die im Bereich ausgewiesener Schulwege liegen (Fichardstraße, Lersnerstraße, Wolfsgangstraße, Holzhausenstraße), die Taktzeiten der Fußgängerampeln und die Anforderzeiten, hauptsächlich in den Zeiten zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr sowie 12:00 Uhr und 14:00, Uhr zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Begründung: Den Ortsbeirat haben einige Beschwerden aus der Bürgerschaft erreicht, die sich über zu kurze Ampelphasen und zu lange Wartezeiten, insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden, beklagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Antrag vom 25.08.2022, OF 447/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2752 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstraße Humboldtstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5846 entstanden aus Vorlage: OF 789/3 vom 09.01.2020 Betreff: Fahrradstraße Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die Humboldtstraße als Fahrradstraße analog der Elkenbachstraße einzurichten und auszuweisen. Begründung: Die Humboldtstraße stellt eine relativ verkehrsarme Nord-Süd-Verbindung zusätzlich zur parallel verlaufenden Eckenheimer Landstraße dar, die wegen ihres wesentlich stärkeren Hauptstraßenverkehrs inklusive U-Bahn(-Haltestellen) von einem Teil der Radfahrenden gemieden wird. Die Humboldtstraße könnte sich dagegen gerade für vorsichtige und ungeübte Radfahrende als angenehme Route erweisen und könnte zusätzlich mit einer guten Anbindung an die Eschersheimer Anlage versehen werden. Sie wäre damit ein Pendant in Nordend-West zur Elkenbachstraße in Nordend-Ost, die sich seit ihrer Einrichtung als sichere Fahrradstraße bewährt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1136 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

U 4-Lückenschluss: Universitätsanbindung ohne Parkuntertunnelung

17.02.2020 · Aktualisiert: 26.02.2020

Antrag vom 17.02.2020, OF 1033/2 Betreff: U 4-Lückenschluss: Universitätsanbindung ohne Parkuntertunnelung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, Die Variantenstudie der VGF wird um eine vierte Variante ergänzt, die wie folgt konstruiert und auf dem umseitigen Plan eingezeichnet ist: 1. der Lückenschluß wird durch die VGF-Variante 1c hergestellt (Vorteil: dies ist eine der kostengünstigsten Varianten) - roter Abschnitt 2. ein Verbindungstunnel wird wie folgt gebaut: Abzweig von der 1c-Strecke westlich der Bundesbank, analog zum Verlauf der VGF-Variante 3e, Abbiegung auf das Universitätsgelände unter der Sioli- straße, Station "Universität" nordöstlich des Adornoplatzes, Weiterführung nach Osten und Anschluß an die U-Bahn-Stammstrecke A nördlich Holzhausenstraße - blauer Abschnitt -; 3. der Verbindungstunnel wird unter dem Miquelknoten mit der 1c-Strecke verknüpft - linker grüner Abschnitt -; 4. der Verbindungstunnel wird von seinem östlichen Ast auch in nördlicher Richtung mit der A-Strecke verbunden - rechter grüner Abschnitt -. Vorteile dieser Lösung wären: zentrale Anbindung der Universität keine Belastung der Grünanlagen Möglichkeit der Überkreuz-Verbindung von U1, U2, U3, U4 und U8 über die parallelen Strecken, so daß auch von der A-Strecke aus Züge zum Hauptbahnhof und von der verlängerten D-Strecke aus Züge zur Hauptwache fahren könnten. Begründung: Der Gesamt-Verkehrswert einer solchen Streckenführung erscheint wesentlich größer als bei allen bisher diskutierten Varianten. Anlage 1 (ca. 180 KB) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.01.2020, OF 993/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1566 2020 Auskunftsersuchen V 1567 2020 Auskunftsersuchen V 1568 2020 1. Die Vorlage OF 993/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 2. nach den Worten "Wie viele dieser Benutzer werden dafür" sowie unter Ziffer 4. nach den Worten "Wie viele Bürger werden" jeweils das Wort "voraussichtlich" eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 1031/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Gutachten zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark Der Magistrat wird gebeten, nach erfolgter Auftragsvergabe für das Gutachten und soweit rechtlich zulässig Details zum Umweltgutachten des ‚U 4-Lückenschlusses' zu veröffentlichen. Insbesondere wird um Informationen zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie lautet der konkrete Gutachtenauftrag, und auf welcher rechtlichen Grundlage wird das Gutachten durchgeführt? 2. Welches Institut wurde beauftragt? 3. War für die Auftragsvergabe eine öffentliche Ausschreibung erforderlich? 4. Wird der Gutachter Bohrungen im Grüneburgpark durchführen, und wird es dazu Informationen für die Öffentlichkeit geben? 5. Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen, und werden diese der Öffentlichkeit vorgestellt bzw. das gesamte Gutachten z. B. im Internet veröffentlicht? 6. Wie wird die genaue räumliche Lage des Grundwasserhorizonts unter Palmengarten, Botanischem Garten, Grüneburgpark und Westend-Campus verlaufen? 7. Wie sind die räumlichen Strömungsverhältnisse im Grundwasser beschaffen? 8. Wo und in welchem Ausmaß wird ein U-Bahn-Tunnel unter den genannten Grünanlagen in den Grundwasserbereich einschneiden? 9. Können, und wenn ja wie, eventuelle Konfliktsituationen, die zu vermindertem Wasserangebot für Büsche und Bäume führen, gegebenenfalls durch ein künstliches Bewässerungssystem gelöst werden? Der Ortsbeirat 2 würde sich freuen, zu gegebener Zeit dazu eine öffentliche Informationsveranstaltung gemeinsam mit dem Dezernat Umwelt und Frauen und dem Dezernat für Verkehr zu organisieren. Begründung: Informationswunsch von Bürgern." 3. Die Vorlage OF 1032/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1031/2 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 1033/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden

11.02.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5745 entstanden aus Vorlage: OF 1191/1 vom 24.01.2020 Betreff: Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu beantragen, dass die Buslinie 46 spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel über die derzeitige Endhaltestelle "Hauptbahnhof" hinaus unter Andienung der Haltestellen "Taunusanlage", "Alte Oper" bis zum Unicampus Westend unter Beibehaltung der aktuellen Taktung verlängert wird. Begründung: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wurde der Betrieb der Buslinie 46 zwischen den Haltestellen "Hauptbahnhof" und "Wasserweg" bis auf wenige Fahrten wöchentlich eingestellt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden auch die verbleibenden Fahrten zwischen Hauptbahnhof und Wasserweg eingestellt. Die Linie verkehrt nun lediglich auf der kurzen Strecke zwischen Römerhof und Hauptbahnhof. Dadurch soll die Anbindung des Europaviertels an den ÖPNV bis zur Inbetriebnahme der Verlängerungsstrecke der U 5 sichergestellt werden. Dies ist zwar mehr als wünschenswert, jedoch auch verbesserungsfähig. Nicht zuletzt aufgrund der erneuten Verzögerungen der Bauarbeiten an der Verlängerungsstrecke der U 5 ist eine bessere Anbindung des Europaviertels an die Innenstadt und den Unicampus Westend dringend geboten. Durch die Schäden an der Tunnelvortriebsmaschine wird sich die Eröffnung der Verlängerungsstrecke der U 5 ins Europaviertel nach derzeitigem Kenntnisstand wenigstens bis 2024 verzögern, sodass die provisorische Ersatzlinie 46 dringend weiter ausgebaut werden muss. Eine Verlängerung der Buslinie 46 bis zum Unicampus Westend bringt zwei wesentliche Vorteile: Zum einen nutzen die meisten Fahrgäste die Linie 46 - nicht zuletzt aufgrund ihres abrupten Endes spätestens am Hauptbahnhof - als Zubringer zu Umstiegshaltestellen, von denen sie auf andere Verkehrsmittel oder Linien wechseln, insbesondere an den Haltestellen "Stephensonstraße"(zur S-Bahn-Station "Galluswarte"), "Platz der Einheit" (zur U-Bahn-Station "Festhalle/Messe") sowie an der Endhaltestelle "Hauptbahnhof" (zentraler Umstiegspunkt). Insbesondere eine direkte Anbindung an die Frankfurter Innenstadt ist derzeit für die Bewohner des Europaviertels nicht gegeben. Eine solche könnte indirekt über die Haltestelle "Alte Oper" und den Zugang über die Fressgass' ermöglicht werden. Zum anderen ist der Unicampus Westend derzeit nur unzureichend über den ÖPNV zu erreichen. Dabei ist insbesondere die U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht für die derzeit bestehenden hohen Fahrgastzahlen ausgelegt. Eine bis zum Unicampus verlängerte Buslinie 46 würde zum einen von den im Europaviertel und im fußläufig zur Europa-Allee gelegenen Teil des Gallus wohnenden Studenten als Direktverbindung zum Campus genutzt. Zum anderen könnten aus dem Umland anreisende Studenten die Buslinie 46 als Alternative zur U-Bahn nutzen. Gleichzeitig bieten die Haltestellen "Taunusanlage" und "Alte Oper" für viele Berufstätige im Europaviertel einen leichteren Heimweg von ihrer Arbeitsstätte in der Frankfurter Innenstadt. Darüber hinaus wird die Buslinie 46 im morgendlichen Berufsverkehr bereits durch die Buslinie 64 verstärkt, die die vorgeschlagene Linienführung selbst bedient, jedoch nach dem Campus Westend weitere Haltestellen bis zur Endhaltestelle in Ginnheim anfährt. Auch die guten Erfahrungen mit der Buslinie 64 im Bereich zwischen Römerhof und Unicampus Westend sprechen für die Weiterführung der Linie 46 auf dem vorgeschlagenen Linienweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 752 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verbesserte Ausgestaltung der U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ für die Studentinnen und Studenten und Beschäftigten der Goethe-Universität

29.01.2020 · Aktualisiert: 26.02.2020

Antrag vom 29.01.2020, OF 1024/2 Betreff: Verbesserte Ausgestaltung der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" für die Studentinnen und Studenten und Beschäftigten der Goethe-Universität Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die Nutzbarkeit der Station Holzhausenstraße wird verbessert, indem bei beiden Seiten je Fahrtrichtung an den beiden Enden der Bahnsteige zusätzliche Treppen angebracht werden. Dies führt zur Schaffung zweier zusätzlicher Fluchtwege und zu einer Entflechtung des Fahrgastaufkommens, das sich zur Zeit auf die beiden Treppen und die Rolltreppe in der Bahnsteigmitte konzentriert. Begründung: In der U-Bahn Station Holzhausenstraße befinden sich auf beiden Seiten Treppen und eine Rolltreppe in der Mitte der jeweiligen Bahnsteige. Wenn bei einer vollen U-Bahn viele Fahrgäste aus der U-Bahn aussteigen und den Treppen in der Mitte zustreben, herrscht erhebliches Gedränge. Im Falle eines Brandes oder einer Panik sind gefährliche Situationen nicht auszuschließen. Ein zusätzlicher Rettungsweg ist bei erhöhtem Fahrgastaufkommen an der Station unerlässlich. Durch zusätzliche Treppen an den beiden Bahnsteigenden kann die Situation entlastet werden, da die Bahnsteige auch über die beiden neuen Treppen an den Bahnsteigenden verlassen werden können. Es werden endlich gut benutzbare Fluchtwege geschaffen. Weitere zehn Jahre und mehr auf eine Entlastung durch den Bau der U-Bahn-Haltestelle Adorno- Platz zu warten kann den Fahrgästen unter den derzeitigen Umständen nicht zugemutet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1572 2020 Die Vorlage OF 1024/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Nutzbarkeit der Station ‚Holzhausenstraße' verbessert werden kann, indem bei beiden Seiten je Fahrtrichtung an den beiden Enden der Bahnsteige zusätzliche Treppen angebracht werden. Dies würde zur Schaffung zweier zusätzlicher Fluchtwege und zu einer Entflechtung des Fahrgastaufkommens führen, das sich zurzeit auf die beiden Treppen und die Rolltreppe in der Bahnsteigmitte konzentriert; 2. welches Konzept er zum Umbau der Station hat. Der Magistrat wird gebeten, das Konzept dem Ortsbeirat 2 öffentlich vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Stellvertreter“ im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen

23.01.2020 · Aktualisiert: 28.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 entstanden aus Vorlage: OF 756/3 vom 19.11.2019 Betreff: "Stellvertreter" im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen Vorgang: OM 3813/18 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die schraffierten Flächen sowie die "Stellvertreter" an der Kreuzung Lenaustraße/Neuhofstraße durch Fahrradbügel ersetzt werden können. Wenn möglich, sollte das für alle ähnlich ausgewiesenen Straßenecken im Nordend geschehen. Begründung: Nach wie vor herrscht an vielen Stellen ein eklatanter Mangel an Fahrradbügeln. Die Anbringung auf den schraffierten Flächen brächte eine ungeheure Abhilfe. Für den Bereich Schwarzburgstraße/Weberstraße wurde dies bereits verfügt (s. OM 3813). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 832 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2020/2021 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen

04.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 04.01.2020, OF 769/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Angesichts der klimatischen Verhältnisse, aber auch ob ihrer Bedeutung im dicht besiedelten Nordend, sind auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg von Belang. Um den Erhalt der Flächen zu gewährleisten und ggf. ihr Potential aufzuwerten, sollten ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 134 2020 Die Vorlage OF 769/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Planungsstand Fürstenberger Realschule

02.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 02.01.2020, OF 988/2 Betreff: Planungsstand Fürstenberger Realschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für einen Neubau der Fürstenberger Realschule auf dem Gelände der derzeitigen Dependance des Elisabethengymnasiums in der Holzhausenstraße (deren betroffener Teil im OBR 2 liegt)? 2. Wann ist die Umsetzung geplant? 3. Wird im Rahmen des Umzugs die Zügigkeit der Fürstenberger Realschule erhöht? Wenn ja auf wie viele Züge? Begründung: Hinweis aus dem OBR 3. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1540 2020 Die Vorlage OF 988/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?

19.09.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5209 entstanden aus Vorlage: OF 729/3 vom 05.09.2019 Betreff: Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung? Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung im Hinblick auf Alibibegrünungen durch sogenannte "Steingärten" klar zu definieren und durchzusetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Art von Alibibegrünung vermehrt eingesetzt wird? 2. Entspricht diese Art der spärlichen Begrünung der Vorgartensatzung? Wenn nicht, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Begründung: Im Nordend greift eine Alibibegrünung durch sogenannte "Steingärten" um sich. Bei den spärlichen Pflanzungen kann kaum noch von begrünten Vorgärten die Rede sein. Konkrete Beispiele im Nordend sind zu finden in der Hynspergstraße 14 (siehe Bild); in der Feststraße 19, dort wurde der Vorgarten mit Steinplatten gepflastert, auf diese legte man Kunstrasenstücke und es gibt ein Beet mit einem Busch in der Mitte, der das Ganze freundlicher aussehen lässt; in der Gleimstraße 6 sowie in der Schwarzburgstraße 1 und 20. In Fällen wie diesen muss der Magistrat im Interesse einer Vorgartensatzung, die ihren Namen wirklich verdient, grundsätzlich und dringend tätig werden. Beispiel: Hynspergstraße 14 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers

19.09.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5196 entstanden aus Vorlage: OF 711/3 vom 05.09.2019 Betreff: Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers Der Magistrat wird gebeten, beim Neubau eines Wohnhauses auf der Fläche des Glauburgbunkers folgende Punkte bei der Baugenehmigung besonders zu berücksichtigen: 1. Das neue Wohnhaus ist nach den vorliegenden Plänen bis an die Grenze zum Glauburgplatz geplant (ehemalige Terrassenmauer, direkt anschließend an den Spielplatz). Es ist zu vermuten, dass durch diese unmittelbare Nähe Konflikte entstehen. Es wird darum gebeten, hier einen gewissen Abstand zu halten. 2. Der geplante Vorgarten zur Schwarzburgstraße erscheint sehr schmal. Es wird darum gebeten, hier Vorgaben zu erlassen, die mehr Abstand zwischen dem Wohnhaus und dem Bürgersteig zur Schwarzburgstraße lassen, also einen tieferen Vorgarten. 3. Der Vorgarten soll durch eine getrennte Zu- und Abfahrt der Tiefgarage unterbrochen werden. Es wird darum gebeten, eine kombinierte Zu- und Abfahrt zu fordern, die auch nur die unbedingt nötige Breite aufweist, dies zugunsten eines größeren Vorgartens und damit mehr unversiegelter und begrünter Fläche. 4. Es ist eine zweigeschossige Tiefgarage geplant. Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit ausgeprägten unterirdischen Wasserströmen. Es wird darum gebeten, alle Maßnahmen zu fordern und zu überwachen, die ein Versperren/Umleiten dieser Ströme verursachen könnten. Diese Überwachung ist besonders auch in Hinsicht auf die Sicherung von Gebäuden in der Nachbarschaft angebracht (mögliches Absacken von Nachbarhäusern). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Holzhausenstraße“ der Linie n3 und des Schienenersatzverkehrs bitte markieren

19.08.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4966 entstanden aus Vorlage: OF 864/2 vom 29.07.2019 Betreff: Bushaltestelle "Holzhausenstraße" der Linie n3 und des Schienenersatzverkehrs bitte markieren Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Haltebereich des im Westend gelegenen Teils der Bushaltestelle "Holzhausenstraße" der Linie n3 und des Schienenersatzverkehrs in Richtung Innenstadt gut sichtbar und deutlich mit dem Schriftzug "BUS" auf dem Fahrbahnbelag markiert wird. Begründung: An der Bushaltestelle "Holzhausenstraße" im Westend in Richtung Innenstadt parken immer wieder regelwidrig Fahrzeuge und behindern die Anfahrt des Busses sowie das Einsteigen der Fahrgäste. Auf der gegenüberliegenden Seite im Nordend wurde gut sichtbar auf die Straße "BUS" gemalt. Dort kommt es nicht zu solchen Regelwidrigkeiten. Darum soll auch auf der Seite im Westend auf die Straße groß und deutlich "BUS" gemalt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2086 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße

16.05.2019 · Aktualisiert: 19.10.2022

Anregung vom 16.05.2019, OA 407 entstanden aus Vorlage: OF 621/3 vom 05.02.2019 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf der Eckenheimer Landstraße im Streckenabschnitt zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße stadtaus- und -einwärts Tempo 30 umgesetzt werden kann. Begründung: Auf dem circa 900 Meter langen Teilabschnitt zwischen Scheffelstraße und Holzhausenstraße/Nordendstraße liegen zwei Schulen (Musterschule und Lichtigfeldschule) und drei Kindertageseinrichtungen, ferner zwei U-Bahn-Haltestellen ("Musterschule" und "Glauburgstraße") mit jeweils zwei räumlich versetzten Hochbahnsteigen (stadtaus- und -einwärts) mit einer Länge von jeweils circa 100 Metern. Seit Anfang der 90er-Jahre gilt in Frankfurt Tempo 30 vor Schulen und Kitas in einer Länge von jeweils 100 Metern vor und hinter der Einrichtung. Allerdings ist im Bereich der drei Kitas, die in der Eckenheimer Landstraße relativ nahe beieinander liegen (Haus Nr. 66-68, 72 und 80), die Einrichtung von Tempo 30 bisher versäumt worden. Schon jetzt sind im genannten Streckenabschnitt nicht weniger als vierzehn die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30 und Tempo 50) anzeigende Verkehrsschilder aufgestellt. Sie gelten für den Bereich der U-Bahn-Haltestellen/Hochbahnsteige und für die beiden Schulen, die im Bereich der Haltestelle "Musterschule" liegen. Um auch vor den Kitas Tempo 30 einzurichten, müssten mindestens vier weitere Tempo-30/Tempo-50-Schilder aufgestellt werden. Der in kurzen Abständen aufeinanderfolgende Wechsel von Tempo 30 auf Tempo 50 auf Tempo 30 usw. konterkariert das Ziel, die Verkehrssicherheit für Kinder vor Kitas und Schulen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.02.2020, OF 820/3 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Antrag vom 15.10.2020, OF 984/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4270, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle „Glauburgstraße“)

16.05.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 608/3 vom 10.01.2019 Betreff: Mehr Sicherheit an der Fußgängerquerung Eckenheimer Landstraße auf Höhe Nordendstraße (U-Bahn-Haltestelle "Glauburgstraße") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie für Fußgänger bei der Querung Eckenheimer Landstraße/Nordendstraße bzw. Holzhausenstraße eine bessere Sicherheit gewährleistet werden kann. Weiter sollte geprüft werden, ob die Fußgängerampel besser mit der stadteinwärts fahrenden Linie U 5 getaktet werden kann. Begründung: Die Ampelanlage liegt direkt unterhalb der Kreuzung. Ist der Verkehrsfluss auf der Eckenheimer Landstraße unterbrochen, nutzen Autofahrer aus der Nordendstraße und der Holzhausenstraße dies, um nach rechts bzw. links in die Eckenheimer Landstraße einzubiegen. Gleichzeitig ist oft das Signal für Fußgänger auf Grün geschaltet. Die Gefahr, hierbei von einem abbiegenden Fahrzeug erfasst zu werden, ist sehr groß. Es kam schon zu mehreren Vorfällen, die zum Glück glimpflich ausfielen. Ein weiteres Problem ist die Rotphase der Ampel bei einfahrender U-Bahn. Um sie nicht zu verpassen, hasten viele bei Rot über die Straße; hierdurch ist die Gefahr, von einem abbiegenden Pkw erwischt zu werden, deutlich erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1

Ideen

Keine Ideen gefunden.