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Meine Nachbarschaft: Hersfelder Straße

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Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße

17.02.2020 · Aktualisiert: 27.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 29.01.2020 Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/Breitenbachbrücke für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann; 2. ob an der unter Ziffer 1. benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z. B. durch den Kfz-Verkehr, der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt, deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 953 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert

29.01.2020 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte Fahrradständer aufstellen an der Schloßstraße auf Höhe Haus Nr. 85

20.01.2020 · Aktualisiert: 06.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5617 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 03.01.2020 Betreff: Bitte Fahrradständer aufstellen an der Schloßstraße auf Höhe Haus Nr. 85 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer an der Schloßstraße in Höhe Haus Nr. 85 auf einem der dortigen Pkw-Parkplätze aufzustellen. Begründung: Besucher der ansässigen Pizzeria und anderer Ladenlokale in der Nachbarschaft finden häufig keine adäquate Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad, sodass häufig Hofeinfahrten mit Fahrrädern zugestellt werden. Der Fußweg an dieser Stelle der Schloßstraße ist recht schmal. Sonstige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt es nicht ausreichend. Daher wären Fahrradständer an dieser Stelle sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 760 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395

20.01.2020 · Aktualisiert: 19.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 04.12.2019 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 395 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis ausgenommen wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen). 3. Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereitzustellen. Begründung: Laut Bericht vom 01.11.2019, B 395, soll in den nächsten fünf Jahren auch das zweigleisige, 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu gedacht werden. Vom Radfahrbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance, der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand: Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim

02.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1009/2 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dauerhafte Berücksichtigung gestiegener Mietkosten für das Nachbarschaftsheim Bockenheim Vorgang: E 27/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die 2019 beschlossene Erhöhung der Regelfinanzierung für die Personal- und Sachkosten des Nachbarschaftsheims Bockenheim wird für den gesamten Planungszeitraum bis 2023 festgeschrieben (E 27/19). Begründung: Das Nachbarschaftsheim Bockenheim gehört zum Kreis der sog. unabhängigen Träger, die über Festbeiträge gefördert werden, aus denen sämtliche Kosten bestritten werden müssen. Über mehrere Jahre hinweg wurden in dieser Förder-summe die gestiegenen Kosten aus Tariferhöhungen und Sachkosten nicht berücksichtigt. Das Nachbarschaftsheim war nach dem erzwungenen Umzug aus dem Sozialrathaus am Rohmerplatz in die Salvador-Allende-Straße von erheblichen Mietsteigerungen betroffen. Der Jugendhilfeausschuss hatte den Etat-Antrag 27 der Stvv in seiner Sitzung am 11.02.2019 abgelehnt, dieser Beschluss wurde erst in der nachfolgenden Sitzung der Stvv korrigiert. Da die im vorliegenden HH-Entwurf eingestellten Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit für das Jahr 2020 das IST-Ergebnis für 2018 deutlich unterschreiten und für den Zeitraum von 2021-2023 keine Erhöhung mehr vorgesehen ist - was die Verteilungskämpfe verschärfen dürfte-, muss die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung durch eine entsprechende Festschreibung gesichert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 27 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 104 2020 Die Vorlage OF 1009/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westbahnhof: Radverkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten

02.12.2019 · Aktualisiert: 25.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 entstanden aus Vorlage: OF 941/2 vom 01.10.2019 Betreff: Westbahnhof: Radverkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Radverkehrsanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße. 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße. 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke/Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten und gegebenenfalls ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof installieren. 5. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses entfernen, um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 6. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße, Nauheimer Straße und Kasseler Straße das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlauben. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: Es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder sowie entsprechenden Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs sowie weitergehend in Anbindung an die Emser Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Busse sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße beziehungsweise Kurfürstenstraße kommend, ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer, den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier die fehlenden farblichen Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges aufzuführen. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstraße in die Kasseler Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße. Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee. Kurfürstenstraße. Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet. . Bilder: Arno Völker (c) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Anregung vom 03.11.2021, OA 98 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Backhaus in städtische Hand - zum Greifen nahe

02.12.2019 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2019, OF 980/2 Betreff: Backhaus in städtische Hand - zum Greifen nahe Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit dem Mehrheitsgesellschafter der Friesengasse 13 Loft GmbH und Friesengasse 13 Home GmbH aufzunehmen, um den möglichen Erwerb der Immobilie Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 seitens der Stadt zu erörtern und in die Wege zu leiten. Begründung: "Wohnungsdezernent Mike Josef (SPD) will eine Umwandlung des alten "Tibethauses" in Bockenheim in teures Wohneigentum nicht zulassen. Das hat der Sozialdemokrat im Gespräch mit der FR versichert." (Frankfurter Rundschau vom 07.10.2019) In einem am 15.11.2019 stattgehabten Gespräch zwischen dem Mehrheitsgesellschafter der Friesengasse 13 Loft GmbH und Friesengasse 13 Home GmbH und Vertretern der Initiative Social Hub (ISH) erklärte der Mehrheitsgesellschafter mehrfach, dass er sich auch einen Verkauf der in Frage stehenden Immobilien an die Stadt Frankfurt am Main (oder an eine von ihr beherrschten Gesellschaft) vorstellen kann. Dies werde er auch im Rahmen eines in Kürze stattfindenden Gesprächs mit dem Dezernenten für Planen und Wohnen Stadtrat Mike Josef vortragen. Da der Mehrheitsgesellschafter im Verlauf der Sitzung des Ortsbeirats 2 vom 11.11.2019 mehrfach betonte, hochpreisiges Wohneigentum an der Kaufunger Straße zu schaffen, bleibt nur der neuerdings in Aussicht gestellte Verkauf an die Stadt, damit die oben erwähnte Zusicherung des Magistrats eingehalten werden kann. Vor allem wäre durch den Ankauf aber die städtebauliche Besonderheit des Gebäudeensembles dauerhaft gesichert. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 980/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 980/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, LINKE., Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen

14.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Backhaus in der Kaufunger Straße 4

11.11.2019 · Aktualisiert: 14.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2019, OF 957/2 Betreff: Backhaus in der Kaufunger Straße 4 Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen umfassen zu beantworten: 1. Gab es einen Eigentümerwechsel am Backhaus (Kaufugner Straße 4) oder an der Projektgesellschaft Friesengasse 13 Loft GmbH? 2. Wann hat der Verkauf stattgefunden? 3. Sofern ein Eigentümerwechsel am Gebäude gab: 3.1 Wann hat die Stadt die Ausübung des Vorkaufsrechts in die Wege geleitet? 3.2 Gibt es bereits eine neue Abwendungserklärung für das Backhaus? 4. Sofern ein Eigentümerwechsel an der Projektgesellschaft gab: 4.1 Gilt die alte Abwendungserklärung weiterhin? 4.2 Was ist konkret Inhalt der (alten sowie der neuen) Abwendungserklärung? 5. Wer ist derzeit Gesprächspartner der Stadt bei den Bauberatungen für das Gebäude? 6. Seit wann werden diese Gespräche geführt? 7. Welche Richtung verfolgt der Magistrat in den Gesprächen? 8. Gab es einen Bauantrag und/oder eine Bauvoranfrage seitens des neuen Eigentümers? 9. Wann wurde(n) diese gestellt? 10. Wann wurde das Grundstück Friesengasse 13 in die Projektgesellschaften Friesengasse 13 Home GmbH und Friesengasse 13 Loft GmbH aufgeteilt? 11. War das nach Erhaltungssatzungen E48 und E47 zulässig? 12. Warum wurden zuständigen Gremien (OBR, Römerfraktionen, Ausschussmitglieder, Magistratsmitglieder) bisher noch nicht umfassend über die Vorgänge informiert, was auch selbst maßgeblich zu den vielen widersprüchlichen Aussagen und Gerüchten geführt hat? 13. Wie soll diese Informationspolitik zukünftig verbessert werden? Begründung: Zu 1. und 2.: Im Zuge der Besetzung des Backhauses kamen von verschiedener Seite, u.a. Anwohner*innen Hinweise auf einen möglichen Eigentümer*innenwechsel. Dies wirft zum einen Fragen auf, gerade da besagt Liegenschaft eine bewegte Geschichte, was die Vorhaben und der Vorgehen vergangenen (potentieller) Eigentümer*innen anbelangt. Zudem ergeben sich dadurch möglicherweise neue Notwendigkeiten aber auch Möglichkeiten für die Stadt. Zu diesem Zwecke besteht allerdings auch umfassender Informationsbedarf. Zu 3. und 4.: Je nachdem, was genau verkauft wurde (Grundstück+Gebäude oder die Projektgesellschaft), ergeben sich andere Möglichkeitsräume für die Stadt. Hierbei ist auch der OBR einzubeziehen, wofür die entsprechenden Informationen notwendig sind. Zu 5. - 9.: Planungsdezernent Mike Josef lies sich in der Frankfurter Rundschau kurz nach der Besetzung des Backhauses mit folgendem Satz zitieren: "Auf der Ebene des Planungs- und Wohnungsdezernates werden keine Gespräche über das Tibethaus geführt." Im Planungsausschuss sagte Josef am 28.10., es gäbe solche Beratungen. Beide Aussagen widersprechen einander, wodurch Informationsbedarf bezüglich der Tatsachen selbst aber auch bezüglich des Kenntnissstandes des Dezernenten bei seiner Aussage gegenüber der Presse besteht. Zu 10. und 11.: Informationsbedarf Zu 12. und 13.: Dass der OBR eine Sondersitzung allein schon zur Klärung der Sachlage einberufen muss, anstatt Informationen von den zuständigen Stellen der Stadt proaktiv oder auf aktive Nachfrage zu erhalten, ist allein schon eine Auszeichnung, auf die die zustädnigen Dezernate nicht mit Stolz blicken sollten. Eine solche Sondersitzung hätte dem Zweck einer politischen Willensbildung in der Sache zu dienen. Stattdessen sind alle beteiligten des OBR genötigt, aufgrund möglichen Zeitdruckes (z.B Fristeinhaltung gemäß Erhaltungssatzung), bei ihren politischen Forderungen Vermutungen über die Faktenlage anzustellen, anstatt diese auf eine solide Faktenbasis stellen zu können, und damit gewissermaßen im Nebel zustochen. Notgedrungen geschieht dies nun so. Ein gutes Bild gibt so jedoch niemand ab. Als politische Akteuer sollten jedoch OBR, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat das Interesse verfolgen, Politik auf Basis einer gesicherten Faktenlage zu machen. Dafür müssen die zuständigen Dezernate jedoch ihrer Aufgabe nachkommen die beteiligen Gremien über die Tatsachen frühzeitig zu informieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2019, OF 920/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1475 2019 1. Die Vorlage OF 920/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 957/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 957/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffern 1. bis 4.1, 5., 8. und 9.ersatzlos gestrichen werden und der Antragstenor um eine neue Ziffer "8. Inwieweit wurde durch eine 100-prozentige Übernahme der GmbH-Anteile ein Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt ausgelöst?" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Denkmalschutz für das aus dem 18./19. Jahrhundert stammende Ensemble Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation

10.10.2019 · Aktualisiert: 14.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 921/2 Betreff: Denkmalschutz für das aus dem 18./19. Jahrhundert stammende Ensemble Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Das aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammende Ensemble des ehemaligen Backhauses in der Friesengasse 13 /Kaufunger Straße 4 wird unter Denkmalschutz gestellt, um es vor weiterer Spekulation, Leerstand und Abbruch zu schützen. Begründung: Das Wohngebäude Friesengasse 13 wurde in der Mitte des 18.Jahrhunderts erbaut und seit Beginn des 19. Jahrhunderts als Backstube genutzt. Das Alte Backhaus Friesengasse 13/ Kaufunger Straße 4 wurde um 1860 als frühe Großbäckerei gebaut und bis zu Beginn der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts als Backhaus genutzt. Es war eine der ersten Großbäckereien des 19. Jahrhunderts. Im Rahmen der Bockenheimer Sanierung erhielt das Backhaus als erstes Gebäude in Frankfurt ein Grasdach, so dass der Liegenschaft im Hinblick auf die aktuelle Debatte um die Begrünung von Dächern und Fassaden in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zukommt. Grasdächer und begrünte Fassaden haben einen positiven Einfluss auf das Klima der Umgebung und sind daher besonders schutzwürdig. Das Gebäude des alten Backhauses wurde seit der Sanierung Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts als soziales Zentrum genutzt, so durch das Dritte Welt Haus und später durch das Tibethaus. Es bildet damit einen wichtigen Baustein für die soziale Infrastruktur des Stadtteils. Selbst der Schornstein des Alten Backhauses stellt als Bestandteil des Gebäudes zusammen mit dem Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem gegenüberliegenden Fachwerkhaus Appelsgasse 1/Ecke Friesengasse ein wichtiges Beispiel für die baugeschichtliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 18. und 19. Jahrhundert dar. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 921/2 wird bis zur (außerordentlichen) Sitzung am 11.11.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 921/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); 3 SPD und Piraten (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger

16.09.2019 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5125 entstanden aus Vorlage: OF 898/2 vom 29.08.2019 Betreff: SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, am Fuße der Fußgänger- und Radwegbrücke zwischen SAALBAU Schönhof und Sozialrathaus Bockenheim einen Zebrastreifen sowie Warnschilder für Autofahrerinnen und Autofahrer bezüglich kr euzender Radfahrerinnen und Radfahrer beziehungsweise Fußgängerinnen und Fußgänger einzurichten. Begründung: Durch den Bau des Wohngebäudes zwischen Rödelheimer Straße, Schönhofstraße und Hersfelder Straße hat der Autoverkehr in diesem Bereich stark zugenommen. Auch die Nutzung der Brücke hat insbesondere durch den Radverkehr deutlich zugenommen. Um diesem erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen, sind an dieser Stelle ein Zebrastreifen und Warnschilder sinnvoll. Zusätzlich liegt der Bereich, in dem Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße kreuzen beziehungsweise Radfahrerinnen und Radfahrer von der Brücke auf die Straße fahren, im Kurvenausgang der Fahrbahn, die unter der Breitenbachbrücke verläuft, wodurch wegen der schwierigen Einsehbarkeit an dieser Stelle zusätzlich Gefahrenpotenzial besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2284 Aktenzeichen: 91 8

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelanlage an der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 896/2 Betreff: Ampelanlage an der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Schlossstraße/Rödelheimer Straße an den Fuß- und Radverkehr anzupassen und insbesondere die Grünphasen zu anzupassen, dass Fußgänger*innen die Schlossstraße in einem Zug überqueren können. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung zwingt Fußgänger*innen dazu, auf dem engen Mittelstreifen zu warten - ein Risiko insbesondere mit Kindern, da die Geschwindigkeit der Autofahrer an dieser Stelle oftmals hoch ist. Außerdem führt die derzeitige Regelung zu einer weitgehenden Missachtung der Verkehrsführung durch Radfahrer*innen, was wiederum Risiken für die Fußgänger mit sich bringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 896/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherer Radweg auf der Schloßstraße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 897/2 Betreff: Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Rödelheimer und Ginnheimer Straße zwischen Schloss- und Sophienstraße vorzunehmen wären, um einen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg für beide Fahrtrichtungen im genannten Bereich einzurichten. Insbesondere wird Auskunft über folgende Punkte gebeten: 1. In welchen Abschnitten genügt die derzeitige Straßenbreite, um einen markierten Radweg für beide Fahrtrichtungen einzurichten? 2. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite z.B. durch bauliche Maßnahmen so erhöht werden, dass ein markierter Radweg eingerichtet werden kann? 3. Wie kann der Kirchplatz derart umgestaltet werden, dass auch dort trotz derzeit enger Fahrbahn ein durchgehender Radweg eingerichtet werden kann? Könnten hier Radwege hinter den Bushaltestellen entlang gelegt werden, um deren Umsetzung zu umgehen? 4. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite aufgrund des zu geringen Abstandes zwischen den Gebäuden entlang der Straße nicht erhöht werden? Begründung: Die genannte Strecke wäre ein wichtiger Lückenschluss zwischen Ginnheimer Landstraße und Schlossstraße. Derzeit ist die Nutzung für Radfahrer*innen, insbesondere mit Kindern mit hohen Risiken verbunden, da auf den Fußgängerwegen zu wenig Platz ist und die Straße insbesondere auf der Höhe des Elisabethenkrankenhauses zu eng für Rad- und Autoverkehr ist. Das derzeitige teilweise Ausweichen einiger Radfahrer*innen auf die Fußwege ist den schlechten Umständen auf den Straßen geschuldet jedoch für Fußgänger*innen ein Ärgernis und eine Gefährdung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1420 2019 Die Vorlage OF 897/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP und Piraten gegen 1 FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße

26.08.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 400/7 Betreff: Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Seit ungefähr 2013 ist die neu geregelte Einfädelspur von der unter der Breitenbachbrücke kommenden Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße neu geregelt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, wurde mehrfach diskutiert. Kleine Änderungen wie die Verlegung des Stoppschildes wurden durchgeführt, größere wie Piktogramme oder eine Erhöhung des Fahrradüberwegs wurden abgelehnt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Unfälle haben sich nach der Installation im Sommer 2013 ereignet? Wie viele sind davon Auto/Fahrrad Unfälle? Wie viele sind Auto/Auto Unfälle? 2 Wäre eine farbliche Markierung des Fahrradweges möglich? 3. Warum wurde an dieser Gefahrenstelle eine Ströer-Werbegroßfläche genehmigt, welche die Verkehrsteilnehmer ablenkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2019 Die Vorlage OF 400/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicher mit dem Rad zur Schule auf der Schloßstraße

19.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2019, OF 886/2 Betreff: Sicher mit dem Rad zur Schule auf der Schloßstraße Der Magistrat möchte Sorge dafür tragen, dass spätestens mit der Eröffnung der geplanten Schule hierzu an der Schloßstraße ein beidseitiger, baulich getrennter, spezifisch 2 m breiter und durchgehender Fahrradweg zur Verfügung steht. Begründung: Ein sicherer Weg zur Schule ist für die Kinder wichtig. Früh Rad fahren, lernen und leben, da gesund, nachhaltig und weniger Autoverkehr durch (parkende) Autos, mit denen Eltern ansonsten ihre Kinder zur Schule bringen. Nebenbei dient dieser Radverkehr entlang einer zentralen Achse in Frankfurt am Main auch Eltern, Großeltern, Lehrer*innen und anderen Menschen. Daran führt kein Fahrradweg vorbei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 899/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Radweges auf der Schloßstraße

19.08.2019 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4962 entstanden aus Vorlage: OF 869/2 vom 30.07.2019 Betreff: Sicherung des Radweges auf der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen auf der Schloßstraße in Höhe des Von-Bernus-Parks durch Klemmfixe vor dem Überfahren durch Pkw und Lkw zu sichern. Begründung: Im Bereich der Schloßstraße auf Höhe des Von-Bernus-Parks ist neben der Fahrbahn eine schraffierte Fläche aufgebracht, die das Parken in diesem Bereich verhindern soll. Neben der schraffierten Fläche befindet sich der Radstreifen, der leider sehr häufig unter Missachtung des Parkverbots zum Teil zugeparkt wird. Fahrzeuge stehen teils auf dem Bürgersteig und teils auf dem Radstreifen. Dadurch müssen Radfahrer an dieser sehr schmalen Stelle auf die Fahrbahn ausweichen und sind dadurch gefährdet. Damit die Gefährdung des Radverkehrs vermindert wird, sollen Klemmfixe das Überfahren des Radweges sichern und das illegale Parken auf der schraffierten Fläche verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2286 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz

19.08.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 875/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Schloßstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Rödelheimer-, Schloßstraße möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten für eine solche Maßnahme gebeten. Da dieser Gleisabschnitt nicht im Dauerbetrieb genutzt wird, wird ebenfalls gebeten zu prüfen, ob er sich als Fläche für eine Blühwiese eignen würde. Begründung: Die optische Wirkung des Gleisbereichs im benannten Abschnitt der Schloßstraße zeichnet sich durch einen sehr zurückhaltenden Charme aus. Auch kommt es durch den mittig im Straßenraum liegenden Gleiskörper zu einer trennenden Wirkung. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1389 2019 Die Vorlage OF 875/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die ewige rote Ampel

17.06.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 837/2 vom 30.05.2019 Betreff: Die ewige rote Ampel Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Schloßstraße/Kaufunger Straße sowie der Schloßstraße/Kurfürstenstraße bzw. dem Kurfürstenplatz deutlich schneller auf die Anforderung der Fußgängerinnen und Fußgänger durch Betätigen des Tasters reagiert. Begründung: Die betreffende Lichtsignalanlage ist eine echte Bedarfsanlage, die tatsächlich ständig für den Straßenverkehr Grün ist und nur bei Bedarf der Fußgängerinnen und Fußgänger für den Straßenverkehr auf Rot und für die Fußgängerinnen und Fußgänger auf Grün schaltet. Problematisch ist jedoch, dass dieses Umschalten immer eine extrem lange Zeit benötigt. Dies führt dazu, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger sehr häufig diese Zeit nicht abwarten und bei Rot über die Ampel laufen. Derzeit besteht hierdurch zwar kein erhebliches Unfallrisiko, da die Straße zu beiden Richtungen gut einsehbar ist, jedoch könnte nach dieser Argumentation auch die Ampel direkt abgebaut und durch einen Zebrastreifen ersetzt werden. Problematisch ist die Situation, da zum einen direkt an der Lichtsignalanlage eine Kita ist. Hierdurch sehen sich die Kinder oft mit schlechten Vorbildern konfrontiert - Erwachsene, die bei Rot über die Ampel gehen. Dies wäre durch eine Verkürzung der Wartezeit leicht zu beheben. Noch schwerwiegender wird die Situation zum anderen, da an genau dieser Stelle eine neue Grundschule im Gebäude des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) entsteht. Hier muss der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Grundschülerinnen und Grundschüler nicht durch lange Wartezeiten der Ampel und schlechte Vorbilder zum Überqueren der Straße bei Rot animiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1597 Antrag vom 14.11.2019, OF 964/2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Bonifatiusschule

17.06.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4777 entstanden aus Vorlage: OF 823/2 vom 30.05.2019 Betreff: Verkehrssicherheit Bonifatiusschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen mit Blick auf die Verkehrssituation im Umfeld der Bonifatiusschule umzusetzen: 1. Einrichtung von (Warn-) Hinweisen "Achtung Grundschule/Kinder" bereits im Kreuzungsbereich (Kurvenbereich) Hamburger Allee/Schloßstraße; 2. Anbringen einer "Tempo 30"-Markierung auf der Fahrbahn im vorgenannten Kreuzungsbereich; 3. Erneuerung der bestehenden, aber teilweise "verblichenen" Fahrbahnmarkierungen auf der Hamburger Allee stadteinwärts und -auswärts; 4. Überprüfung des bestehenden "Tempo 30"-Verkehrsschildes auf dessen tatsächliche Einsehbarkeit für den Autoverkehr. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1816 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schimmel in der neuen Grundschule

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 819/2 Betreff: Schimmel in der neuen Grundschule Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. ob die Kellerräume des alten DIPF/der neuen Grundschule in Bockenheim an der Schloßstraße mit Schimmel belastet sind, 2. Ob, ob falls ja, in welchem Ausmaß der Schimmelbefall die Planungen und letztlich den Beginn des Schulbetriebs verzögert. 3. Welche Maßnahmen bei den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Gebäuden getroffen werden, damit sich künftig dort kein Schimmel in den Kellerräumen bildet. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zeitnah den derzeitigen Planungsstand der neuen Grundschule im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Hinweise der Mitarbeiter des DIPF lassen darauf schließen, dass ein Schimmelbefall in den Kellerräumen bestehen könnte. So wurde berichtet, dass das DIPF im Keller des Altbaus Video-Interview-Kabinen für die Psychologen eingebaut hätte. Nach einem Jahr hätten die Kabinen wegen Schimmels wieder geschlossen werden müssen. Anscheinend seien die Mauern feucht, weil der Keller nicht ausreichend gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1326 2019 Die Vorlage OF 819/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

„Urban Gardening-Projekt Appelsgasse“

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 830/2 Betreff: "Urban Gardening-Projekt Appelsgasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bzgl. der hinter Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße liegenden Grünfläche gebeten zu prüfen und zu berichten, ob unter dem existierenden Gemäuer/ Dach 1. 1-2 Mülleimer aufgestellt und von der FES geleert werden können; 2. eine Sitzbank installiert werden kann. Begründung: Bitte der Projektgruppe, die darauf hinweist, dass das Urban Gardening-Projekt regelmäßig sehr vermüllt aufgefunden wird, und die Projektgruppe mehrmals die Woche damit beschäftigt ist, Müll und Scherben aufzusammeln. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2019 Die Vorlage OF 830/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollieren

13.05.2019 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4657 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 25.04.2019 Betreff: Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, die Halteverbotszonen am Kirchplatz im Bereich der Einmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße wieder häufiger auf ordnungswidriges Parken hin zu kontrollieren. Begründung: Der benannte Bereich wird wieder verstärkt ordnungswidrig von Autofahrern als Park- und Halteraum genutzt. Dies ist auch deshalb bedenklich, da Feuerwehrautos maßgeblich im Einsatzfall behindert wären. Insbesondere im Kurvenbereich der Ecke Fritzlarer Straße und der Einmündung auf den Kirchplatz gefährden häufig parkende Autos die Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1418 Antrag vom 05.06.2020, OF 1089/2 Antrag vom 19.05.2021, OF 48/2 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 223 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Restaurantbetrieb Friesengasse 22

26.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3948 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 10.10.2018 Betreff: Restaurantbetrieb Friesengasse 22 Der Magistrat wird gebeten, den Betrieb des Restaurants/Cafés Anar im Erdgeschoss des Wohngebäudes Friesengasse 22 hinsichtlich der Betriebserlaubnis zu überprüfen. Die angabegemäß beantragte zusätzliche Einrichtung eines Biergartens im bisher als Parkplatz genutzten Hinterhof des Gebäudes ist zu untersagen. Der Ortsbeirat 2 steht ggf. für einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin zur Verfügung. Begründung: Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigungen sowie öffentliche Gefährdung durch Kochen auf einem Gaskocher mit offener Flamme im Kellerraum des Restaurants/Cafés Anar. Es ist nicht auszuschließen, dass mit Hilfe des Restaurants/Cafés Anar die Bewohner des Hauses zum Auszug veranlasst werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 534 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue Grundschule in der Schloßstraße

24.08.2018 · Aktualisiert: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 625/2 Betreff: Neue Grundschule in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft über den aktuellen Stand rund um die geplante Grundschule in der Schloßstraße 29 zu geben: - Ist das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) bereits komplett aus dem Gebäude ausgezogen? - Wie ist der Stand der geplanten Umbauten/Sanierungen/Erweiterungen an dem Gebäude Schloßstraße 29 im Hinblick auf die Nutzung als Grundschule? - Wird auf dem Grundstück auch die vom Ortsbeirat angeregte Turnhalle entstehen? - Wie wird der zeitliche Ablauf sein bis die Schule eröffnet werden kann? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2018 Die Vorlage OF 625/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung im Tenor wie folgt ergänzt wird: " - Wie sehen die Planungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit aus (z. B. um verbotswidriges Parken in der Schloßstraße und Kaufunger Straße zu unterbinden)? - Geht der Ortsbeirat zu Recht davon aus, dass bei der Planung vom Grün aus gedacht wird und die Grünfläche zur Schloßstraße hin komplett erhalten bleibt und der Schuhhof auf der rückwärtigen Gebäudeseite entstehen wird?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schloßstraße 24 Parksituation

11.06.2018 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3325 entstanden aus Vorlage: OF 544/2 vom 23.04.2018 Betreff: Schloßstraße 24 Parksituation Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, das Parken vor der Liegenschaft Schloßstraße 24 zu verhindern. Geeignete Maßnahmen hierzu können sein, 1. in Anbetracht der geplanten Nutzung als Kindergarten, Drängelgitter oder Poller anzubringen; 2. nach Möglichkeit den Bordstein in Richtung Straße zu verschieben, mit den vorher genannten Maßnahmen. Begründung: Vor dieser Liegenschaft besteht eine Engstelle auf der Schloßstraße, deshalb sind hier entsprechende schraffierte Straßenmarkierungen angebracht, um das Parken zu verhindern. Trotz dieser Markierungen ist zu beobachten, dass hier unerlaubt geparkt wird. Gerade in Anbetracht der Nutzung als Kindergarten sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um die Kinder zu schützen. Auch der Fahrradverkehr ist an dieser Stelle durch die Falschparker beeinträchtigt. Wie auf den beiliegenden Bildern ersichtlich, die noch den Zustand vor der Neubebauung zeigen, muss im Hinblick auf die Kindergartennutzung Abhilfe geschaffen werden. (Quelle: Google Streetview) (Quelle: Google Streetview) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1671 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen

11.06.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3327 entstanden aus Vorlage: OF 591/2 vom 08.06.2018 Betreff: Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen I. Der Magistrat wird aufgefordert, für das Areal des ehemaligen Tibethauses das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen und hier, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, Raum für soziale Einrichtungen und/oder genossenschaftliche oder gemeinschaftliche Wohnprojekte zu schaffen. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich insgesamt die aktuelle Entwicklung des Areals Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; b) ob vorgesehen ist, den von der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, KEG, verwalteten städtischen Liegenschaftsfonds in Erwerb und Weiterentwicklung des Areals einzubeziehen, und falls nein, warum nicht. Begründung: Das angesprochene Areal wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile wurde das Angebot im Internet deaktiviert. Weitere Entwicklungen und Planungen bleiben bislang unklar, dabei ist an dieser Stelle Transparenz gefordert. Um Luxusmodernisierungen zu verhindern und Flächen- und Raumpotenziale sozial nutzbar zu machen, gilt es zudem, vorhandene städteplanerische Möglichkeiten zu nutzen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2144 Antrag vom 11.10.2019, OF 920/2 Antrag vom 11.11.2019, OF 958/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungsstand Rödelheimer Straße 32

11.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3343 entstanden aus Vorlage: OF 584/2 vom 15.05.2018 Betreff: Planungsstand Rödelheimer Straße 32 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der Planungsstand für die zukünftige Bebauung und Nutzung des Areals Rödelheimer Straße 32 ist; 2. das Neubauvorhaben durch den Investor im Ortsbeirat 2 vorstellen zu lassen. Begründung: Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1812 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wahrnehmung der Möglichkeit des Vorkaufsrechts für das ehemalige Tibethaus in der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13

23.05.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2018, OF 568/2 Betreff: Wahrnehmung der Möglichkeit des Vorkaufsrechts für das ehemalige Tibethaus in der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Um die Mieter der Liegenschaft Friesengasse 13 / Kaufunger Straße 4 ( ehemaliges Tibethaus) vor den Folgen von Luxusmodernisierungen zu schützen und das Gebäude ggf. einer sozialen Nutzung zuführen zu können, macht die Stadt Frankfurt von der Möglichkeit des Vorkaufsrechts Gebrauch. Begründung: Nachdem der frühere Kaufinteressent vom Erwerb des ehemaligen Tibethauses zurückgetreten ist, wird das Gelände mit den darauf befindlichen Wohnungen erneut zum Kauf angeboten. Um die Bewohner der Liegenschaft vor Luxus- modernisierungen zu schützen und das Gelände für soziale Initiativen nutzbar zu machen, ist es erforderlich, vom kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Damit kann auch dem Aufwertungsdruck auf die benachbarten Liegenschaften entgegengewirkt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 568/2 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorkaufsrecht nutzen - ehemaliges Tibethaus für soziale Einrichtungen bereitstellen

22.05.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 569/2 Betreff: Vorkaufsrecht nutzen - ehemaliges Tibethaus für soziale Einrichtungen bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, wie sich die aktuelle Entwicklung der Immobilien Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; ob geplant ist, gemäß der hier geltenden Milieuschutzsatzung das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts einzusetzen, um das Gebäude des ehemaligen Tibethauses, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, als Raum für soziale Einrichtungen bereitstellen zu können; ob vorgesehen ist, die KEG erneut in weitere Prüfungen einer möglichen Weiterentwicklung einzubeziehen und falls nein, warum nicht. Begründung: Das ehemalige Tibethaus-Gelände wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile ist das Angebot im Internet deaktiviert worden. Vor dem Hintergrund des gesellschaftpolitischen Interesses, dass dieser "Beinahe-Verkauf" und die damit verbundene Entstehung hochpreisiger Wohnungen hervorgerufen haben, sind weitere städtische Planungen und Entscheidungen von größtmöglichem Interesse für den Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 569/2 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo30-Zone obere Leipziger Straße/Friesengasse

14.05.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3169 entstanden aus Vorlage: OF 512/2 vom 23.02.2018 Betreff: Tempo-30-Zone obere Leipziger Straße/Friesengasse Vorgang: OM 1004/16 OBR 2; ST 410/17 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang Leipziger Straße/Friesengasse ein bis zwei Piktogramme "Tempo 30" auf dem Straßenbelag anzubringen, z. B. ein Piktogramm vor dem Altersheim in Höhe Friesengasse 5 und ein weiteres vor der Eisdiele in Höhe Hausnummer 8. Begründung: Ausweislich der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 410, erkennt der Magistrat keine Notwendigkeit für eine Markierung an dieser Stelle. Der ortskundige Ortsbeirat indes erkennt an dieser Stelle ein Alten- und Pflegeheim, eine Eisdiele/Pizzeria, diverse weitere gastronomische Angebote in unmittelbarer Nähe, den Hülya-Platz samt Gedenkstele und eine Querung von der Kleinen Seestraße in die Friesengasse/Appelsgasse. Der Ortsbeirat erkennt bei seinen häufigen Aufenthalten in diesem Bereich eine Menge Mensch und Tier jeglichen Alters, sei es zu Fuß, auf dem Rad, im Rollstuhl oder sonst wie, welchen in diesem Bereich deutlich mehr Schutz angedeihen muss. Mit der gleichen Begründung, wie er sie in der Stellungnahme ST 410 verwendet hat, könnte der Magistrat das nur wenige Meter weiter aufgebrachte Piktogramm "Achtung Kinder!" entfernen lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 410 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1457 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauprojekt der ABG an der Salvador-Allende-Straße

08.05.2018 · Aktualisiert: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2018, OF 561/2 Betreff: Bauprojekt der ABG an der Salvador-Allende-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bzgl. des Bauvorhabens der ABG an der Salvador-Allende-Straße um Auskunft gebeten: 1. Wie viele Miet- und Eigentumswohnungen wurden gebaut? 2. Wie viele Wohnungen wurden dabei im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus errichtet? 3. Welche Größen haben die Wohnungen? 4. Wie hoch sind die Mieten für die verschiedenen Wohnungsgrößen? 5. Wie hoch ist der Vermietungsstand der Mietwohnungen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 871 2018 Die Vorlage OF 561/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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