Meine Nachbarschaft: Heerstraße
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Autobahnab- und -auffahrten an der Ludwig-Landmann-Straße für alle sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 505/7 Betreff: Autobahnab- und -auffahrten an der Ludwig-Landmann-Straße für alle sicherer machen Die Autobahnab- bzw. -auffahrten zwischen Hausener Weg und Heerstr. sowie die Abzweigungen von der Ludwig-Landmann-Str. Richtung Westhausen werden von vielen Verkehrsteilnehmer*innen als Gefahrenpunkte wahrgenommen. Immer wieder kommt es wegen der schlechten Einsehbarkeit der Verkehrslage zu problematischen Situationen zwischen Autofahrer*innen, Radfahrenden und Fußgänger*innen. Neben der schlechten Einsehbarkeit sind sowohl die Notwendigkeit des sofortigen Fahrbahnwechsels, von der Autobahn kommend, sowie die mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber den Radfahrenden ein hoher Risikofaktor. Bereits mehrere Bürger*innen haben sich über diese Problematik beschwert. Eine ähnliche Ausgestaltung, wie sie bereits an der letzten Autobahnauf- bzw. -abfahrt vor der Ortseinfahrt Rödelheim existiert, ist aus Sicht des Ortsbeirats sinnvoll, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und sollte daher ausgeweitet werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Radwege auf den Kreuzungen von Autofahrbahn und Radweg rot zu markieren und somit auf alle Gefahrenstellen auf beiden Seiten hinzuweisen und für eine erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. - durch weitere Maßnahmen, wie z.B. Vorwarnmarkierungen und -schilder, evtl. Stoppschilder oder bauliche Verengung der Fahrbahn, ebenfalls die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 505/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6228 entstanden aus Vorlage: OF 573/12 vom 27.04.2020 Betreff: Umfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt Seit dem Beginn der Corona-Pandemie stellt die Stadt Frankfurt am Main und das städtische Gesundheitsamt über die überarbeitete Website der Stadt viele Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung. Auf der Seite finden sich jedoch keine tagesaktuellen Informationen zum Covid-19-Infektionsgeschehen in der Stadt. Die Stadt verweist dafür lediglich auf die Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Darüber hinaus weist die FNP in ihrem Interview vom 02.06.2020 mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer darauf hin, dass das Gesundheitsamt nicht vollständig über einen Covid-19-Ausbruch in einem Altenheim in Alt-Praunheim informiert hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Onlineangebote des städtischen Gesundheitsamtes bzw. der Stadt Frankfurt zeitnah so zu überarbeiten, dass folgende Informationen abgerufen werden können: 1. Aktuelle Zahlen zu den Covid-19-(Neu-)Infektionen, insbesondere zu initialen Fällen, die außerhalb eines bekannten Clusters auftreten, stationär behandelten Personen, Genesenen und Verstorbenen in der Stadt Frankfurt sowie deren Altersverteilung; 2. Anzahl der an den zentralen Teststellen der Stadt durchgeführten Tests und die Quote der positiven Tests; 3. Angaben darüber, ob die unter 1. genannten Infektionen im Zusammenhang mit Alten-/Pflegeheimen (§ 36 IfSG), Kitas/Schulen (§ 33 IfSG) oder Krankenhäusern/Arztpraxen (§ 3 IfSG) stehen; 4. weitere Informationen darüber, in welchem Kontext die Infektionen stattgefunden haben könnten, sofern diese vorliegen. Eine Aktualisierung wird fortlaufend vorgenommen (zu 1. täglich, ansonsten wöchentlich). Idealerweise wird (grob) geografisch gegliedert. Begründung: Im Zuge der Corona-Pandemie gibt es deutlich mehr Zugriffe auf öffentliche Onlineangebote und ein großes Informationsbedürfnis der Bevölkerung. Die umfassenden Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten sollten von einem Höchstmaß an Transparenz durch die Verwaltung begleitet werden, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Je stärker die Pandemie-Maßnahmen in das Alltagsleben eingreifen, desto klarer muss die Notwendigkeit durch belastbare Fakten belegt werden. Auch nachdem die Pandemie schon mehrere Wochen andauert, veröffentlichen weder Landes- noch Bundesbehörden Informationen darüber, in welchem Kontext Covid-19-Neuinfektionen stattfinden, also z. B. am Arbeitsplatz, in der Familie oder in der Schule. Ebenso wird nicht angegeben, ob neu gemeldete Infektionen in einem dem Gesundheitsamt bereits bekannten Umfeld (z. B. einem bereits aufgedeckten Cluster) oder ohne erkennbare Verbindung zu bisherigen Fällen aufgetreten sind. Eine Auskunft darüber würde aber dabei helfen, das Gefährdungspotenzial und Gefährdungssituationen im eigenen Alltag besser abschätzen zu können, insbesondere da abzusehen ist, dass die Pandemie die Stadt noch monatelang beschäftigen wird und möglicherweise im Herbst wieder mit deutlich steigenden Fallzahlen zu rechnen ist. Die Covid-19-Pandemie-Maßnahmen müssen in Zukunft vermutlich deutlich zielgerichteter auf kleinere regionale Bereiche ausgerichtet werden. Umso wichtiger sind lokale Zahlen und Daten sowie deren transparente Veröffentlichung. Als gutes Beispiel könnte hier die Website der Stadt Dortmund genannt werden. Dort findet sich ein News-Ticker mit aktuellen Informationen, z. B. über verstorbene Personen und wo sich diese infiziert haben, sowie eine umfassende digitale Statistik. Auf der Website der Region Hannover werden z. B. genaue Statistiken auch nach betroffenen Ortsteilen und Altersstruktur gegliedert veröffentlicht. Die Stadt Frankfurt sollte als fünftgrößte deutsche Stadt eigenständig über das Infektionsgeschehen informieren und nicht nur auf das Ministerium in Wiesbaden verweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 53 1
Endlos-Baustelle - Dauerärger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6115 entstanden aus Vorlage: OF 482/7 vom 25.05.2020 Betreff: Endlos-Baustelle - Dauerärger Die Anwohner am Westring und in der Stephan-Heise-Straße leiden seit über zwei Jahren unter den nur zögerlich voranschreitenden Sanierungsmaßnahmen ihrer Wohnblocks. Die Vonovia gibt nur spärliche Auskünfte und meist unzutreffende Zusagen. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Vonovia in Verbindung zu setzen und für die Umsetzung folgender Maßnahmen zu sorgen: 1. Die am Spielplatz Westring seit mehr als drei Monaten gelagerten Baumaterialien wie Vogelhäuschen und anderes sind umgehend zu beseitigen. 2. Die Grünfläche vor der Hauszeile an der Ludwig-Landmann-Straße ist in einen gepflegten Zustand zu versetzen. 3. Der Bau- und Sperrmüll Ecke Stephan-Heise-Straße/Ludwig-Landmann-Straße ist zu entsorgen. 4. Der durch Baulastwagen beschädigte und dadurch abgesenkte Bürgersteig vor dem Haus Westring 15 ist auf Kosten der Vonovia instand zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1817 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 67 2
Chance einer schienengebundenen Anbindung des neuen Schönhof-Viertels und der Bad- und Sportanlage Brentanobad nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 473/7 vom 26.05.2020 Betreff: Chance einer schienengebundenen Anbindung des neuen Schönhof-Viertels und der Bad- und Sportanlage Brentanobad nutzen Vorgang: OM 5878/20 OBR 7 Die Infrastruktur muss mit der Stadt wachsen, das Bockenheimer Gebiet im Ortsbezirk 7 wird sich in den kommenden Jahren stark verändern. Dem ist Rechnung zu tragen, um den neu entstehenden Stadtteil "Schönhof-Viertel", die neue Schule auf dem Gelände von St. Raphael sowie die Anbindung der Brentanosportanlage und des Schwimmbades besser an das schienengebundene ÖPNV-Netz anzubinden. Die Strecke entlang der Ludwig-Landmann-Straße eignet sich, da die vierspurige Straße in ihrer Breite nicht benötigt wird. Ein Umbau zu einer Strecke mit Fahrradschnellweg, einspuriger Straße und Bahnschienen wäre hier realisierbar (siehe dazu die Anregung des Ortsbeirates OM 5878). Langfristig könnte die Linie zusammen mit der U-Bahn-Linie U 7 durch den neuen Stadtteil im Nordwesten bis zum Nordwestzentrum/Riedberg geführt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, die folgende Streckenführung für eine U-Bahn oder Straßenbahn zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten. Die Streckenführung sollte wie folgt verlaufen: Vom Hauptbahnhof kommend über den Katharinenkreisel, entlang der Ludwig-Landmann-Straße mit Anschluss an das Neubaugebiet "Schönhof-Viertel", der Stadion- und Sportanlage am Brentanobad, der geplanten neuen Schule St. Raphael, der Anbindung an das Brentanobad und eine Verknüpfung mit der U-Bahn-Linie U 7. Gesondert sollte die Möglichkeit der Nutzung der Schienen der U-Bahn-Linie U 7 und Weiterführung durch den neuen Stadtteil im Nordwesten bis zum Nordwestzentrum/Riedberg geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6296 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1574 Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Aktenzeichen: 32 1
Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2020, OF 468/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel Um den motorisierten Individualverkehr im voraussichtlich entstehenden neuen Stadtteil zu reduzieren, ist es erforderlich, den übergeordneten und den entstehenden Verkehr auf übergeordnete Straßen zu lenken. Deshalb wird eine Ortsumfahrung Niederursel benötigt, die sinnvoller Weise zwischen der Rosa-Luxenburg-Straße und der Heerstraße/Guerickestraße verlaufen soll. Auch der spätere Busverkehr für den neuen Stadtteil kann nur funktionieren, wenn der Verkehr abfließt. Ein aktuelles Negativ-Beispiel ist die Situation auf der Westerbachstraße. Die Busse können sich dort nur Stop-and-Go fortbewegen. Eine frühzeitige Einsicht des Magistrats, die Problematik anzuerkennen und durch Schaffung einer Autobahnabfahrt z.B. über das Nordwestkreuz zu reduzieren, wäre hier dringend geboten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 7 neben den Forderungen in der OF 455/7 den Magistrat auf, bei der Planung des neuen Stadtteils die Ortsumfahrung Niederursel zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2020, OF 455/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen, dass über die Vorlage OF467/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 455/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 467/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 467/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4 im sechsten Satz der Vorlage nach den Worten "eine Weiterführung der U7" die Worte "die Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke" gestrichen werden. 3. Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1: SPD, GRÜNE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen CDU und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 3: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 4: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und Herr Richter gegen Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 5: SPD, GRÜNE und Herr Leitzbach gegen CDU, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 6: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenKurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBrentanobad: Parkplatzsituation entschärfen - Grünflächen und Fuß- und Fahrradwege vor illegalem Parken schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5878 entstanden aus Vorlage: OF 449/7 vom 22.02.2020 Betreff: Brentanobad: Parkplatzsituation entschärfen - Grünflächen und Fuß- und Fahrradwege vor illegalem Parken schützen Vorgang: OM 3628/18 OBR 7; ST 2216/18 Die Parksituation rund um das Brentanobad führt zu großen Verkehrsproblemen. Auf den Flächen entlang der Ludwig-Landmann-Straße wird während der Sommermonate und bei Spielen und Events im Stadion am Brentanobad wild und oft illegal geparkt, sodass ein Vorbeikommen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende erschwert wird. Auf diese Situation hatte der Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat, OM 3628, hingewiesen. In der Stellungnahme ST 2216 hat der Magistrat darauf geantwortet, dass "um das Parken auf dem Gehweg zu verhindern, Bordsteinaufsätze angebracht werden könnten". Eine "Intensivierung der Kontrollintensität", die vom Ortsbeirat gefordert wurde, sei nicht realisierbar. Auf Initiative des Antrags OF 401/7 2019 fand am 03.12.2019 ein Ortstermin des Ortsbeirats statt. Aus dieser Begehung ergeben sich folgende Forderungen des Ortsbeirats: 1. Der Magistrat wird erneut aufgefordert, eine verstärkte Verkehrsüberwachung in dem o. g. Gebiet an warmen Sommertagen und bei Spielen und Events im Stadion am Brentanobad durchzuführen. 2. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, die rechte Fahrbahn der Ludwig-Landmann-Straße (ab Parkplatzeinfahrt des Brentanobades bis zum Fußgängerüberweg (am südlichen Ende der Sportanlage) für parkende Autos ganztägig freizugeben. Die geschaffenen Parkplätze sollen so markiert werden, dass ein "versehentliches" Parken auf dem Radweg verhindert wird. 3. Zudem soll zum Schutz der Grünflächen und der Rad- und Gehwege folgende Maßnahme umgesetzt werden: Die Grünflächen zwischen Ludwig-Landmann-Straße und dem Parkplatz des Brentanobades sollen mit großen Steinen vor illegalem Parken geschützt werden. 4. Zusätzlich soll ab der Niddabrücke durch eine ausführliche Bepollerung oder Installation von Frankfurter Hüten das Parken auf den Rad- und Gehwegen verhindert werden. Insbesondere bei den Absenkungen des Bordsteins ist eine solche Absicherung von entscheidender Bedeutung, da diese als Auffahrmöglichkeit zu den Rad- und Gehwegen sowie zu den Grünstreifen fungieren. Dafür soll des Weiteren geprüft werden, ob die jeweiligen Absenkungen des Bordsteins aufgehoben werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3628 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2216 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 996 Antrag vom 26.05.2020, OF 473/7 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2342 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 für die Thudichumstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 453/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Thudichumstraße in eine Tempo-30-Zone umgewandelt werden kann. Begründung: Die Thudichumstraße, beginnend mit der Kreuzung Radilo/Lorscher/Burgfriedenstraße, ist für eine gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Autos unangenehm und gefährlich. Eine Markierung für die Fahrradfahrenden auf der Fahrbahn beginnt in Richtung Ludwig-Landmann-Straße erst nach der Trümpertstraße - aus gutem Grund. Vorher befindet sich die Markierung "Fahrräder" auf dem Bürgersteig und wird entsprechend auch so genutzt. Im Bereich des neuen Rewe- Marktes geraten dann die Fahrradfahrenden und die Kunden in gegenseitige Bedrängnis. Auch gibt es immer wieder Kollisionen bei den in das Parkdeck abbiegenden Autos. Eine Geschwindigkeitsreduzierung des Verkehrs würde die Situation für die Fahrradfahrenden entschärfen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenNeue Werbeflächen der Firma STRÖER hier: Versetzen der Werbefläche am Fischstein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5623 entstanden aus Vorlage: OF 439/7 vom 03.01.2020 Betreff: Neue Werbeflächen der Firma STRÖER hier: Versetzen der Werbefläche am Fischstein Der Magistrat wird gebeten, 1. die neue Werbefläche der Firma STRÖER Am Fischstein (Abzweigung Hausener Weg/Ludwig-Landmann-Straße) an einen anderen, mit dem Ortsbeirat abgesprochenen Ort versetzen zu lassen; 2. dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte neuer Werbeflächen in Zukunft der Zustimmung des Ortsbeirats bedürfen. Begründung: Die o. g. Werbefläche ist ein Risiko für die Verkehrssicherheit. Der Fuß der Werbefläche steht mitten auf dem Fußgängerweg, sodass alle Personen auf den Radweg ausweichen müssen, der allerdings auch befahren wird. Außerdem ragt die Werbefläche so über den Radweg, dass ein Überblicken der Verkehrssituation insbesondere beim Abbiegen auf die Ludwig-Landmann-Straße erheblich erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 914 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-LandmannStraße 405
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5441 entstanden aus Vorlage: OF 419/7 vom 08.11.2019 Betreff: Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbereich vor der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 405 durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung, sicherer zu machen. Begründung: In der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 405 ist eine Flüchtlingsunterkunft untergebracht und es leben dort sehr viele Kinder. Aufgrund der räumlich sehr begrenzten Außenflächen spielen die Kinder öfters auch vor dem Haus in der Nähe der stark befahrenen Ludwig-Landmann-Straße. Vor dem Haus befindet sich zwar eine Ampelanlage und es wurden inzwischen auch "Vorsicht Kinder"-Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht. Allerdings verhindert dies nicht, dass viele Autofahrer trotzdem zu schnell fahren und gelegentlich auch die rote Ampel missachtet wird. Um diese Gefahrenquellen zu minimieren, erscheint es sinnvoll, die Einrichtung eines partiellen Tempolimits, ähnlich wie in der Rödelheimer Landstraße in Höhe eines Kindergartens, oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 521 Aktenzeichen: 32 1
Hundekotbeutelstation an der Ecke Eugen-Hartmann-Straße/Ziegelei-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5444 entstanden aus Vorlage: OF 424/7 vom 08.11.2019 Betreff: Hundekotbeutelstation an der Ecke Eugen-Hartmann-Straße/Ziegelei-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Eugen-Hartmann-Straße/Ziegelei-Allee eine Hundekotbeutelstation aufzustellen. Begründung: An der oben bezeichneten Stelle wurden vermehrt nicht entfernte Hundekothaufen festgestellt, weshalb die Aufstellung einer Hundekotbeutelstation sinnvoll erscheint. Eine entsprechende Patin hat sich hier bereits zur Verfügung gestellt. Der Name wird dem Grünflächenamt mitgeteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 253 Aktenzeichen: 67 0
Parkplätze am Friedhof Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5446 entstanden aus Vorlage: OF 432/7 vom 26.11.2019 Betreff: Parkplätze am Friedhof Westhausen Vorgang: V 783/18 OBR 7; ST 1006/18 Bezug nehmend auf die Stellungnahme ST 1006 wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Parkplätze/die Trauerhalle des Friedhofs Westhausen ab der Ludwig-Landmann-Straße auszuschildern und eine deutliche Beschilderung der Einfahrt zum Parkplatz an der Trauerhalle anzubringen; 2. den Parkplatz an der Trauerhalle auch an Wochenenden und Feiertagen zu öffnen; 3. den Parkplatz an der Trauerhalle, wenn möglich, um weitere Parkplätze zu erweitern und die Einfahrt zu verbreitern. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen. Die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen Pkw, es wird deshalb eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung ein weiterer Parkplatz als Friedhofsparkplatz ausgewiesen wird, ist nur der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 783 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1006 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 323 Aktenzeichen: 67 4
Mehr „Wildwiesen“ im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 389/7 vom 24.07.2019 Betreff: Mehr "Wildwiesen" im Ortsbezirk 7 "Am Straßenrand und auf Verkehrsinseln summt und brummt es. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge taumeln im rauschenden Verkehr von Blüte zu Blüte, zwischen wippenden Gräsern krabbeln Käfer und Insekten. Mit Blumen- und Gräserwiesen in der City ersetzt das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main eintöniges Einheitsgrün im öffentlichen Raum - und schafft so wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt: in Parks, auf freien Flächen am Stadtrand, entlang von Straßen und auf Inseln mittendrin." (Zitat aus der Wiesenbroschüre der Stadt Frankfurt am Main) Um die Artenvielfalt im Ortsbezirk 7 zu fördern, wird der Magistrat gebeten, weitere Grünflächen im Ortsbezirk 7 in Wildwiesen umzuw andeln. Geeignete Stellen wären insbesondere - die Grünstreifen an den Straßen, zum Beispiel an der Ecke Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße oder an den Schienen auf der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, - Parks im Ortsbezirk 7 wie Teile im Brentanopark und Solmspark. Außerdem wird der Magistrat gebeten, auf bereits existierenden Wildwiesen das gelbe Schild "Wiesen für Insekten" aufzustellen, um der Bevölkerung die möglicherweise unordentlich wirkenden Wiesen zu erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 63 Aktenzeichen: 67 0
Parkplätze für den Friedhof Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2019, OF 414/7 Betreff: Parkplätze für den Friedhof Westhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eindeutig zu klären, welche Parkplätze welchen Nutzergruppen am Friedhof Westhausen offenstehen, diese eindeutig zu beschildern und zumindest für gehbehinderte Menschen ausreichend Parkplätze in der Nähe der Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen, die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen PKW, es wird dementsprechend eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung weiterhin ein Parkplatz an der Heerstraße und der nun vom Gymnasium Nord genutzte Parkplatz als Friedhofsparkplätze ausgewiesen werden, ist nurmehr der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Besucherinnen und Besucher berichten jedoch, dass manchmal auch Parkplätze direkt in der Nähe der Trauerhalle genutzt werden können. Die Einfahrt zu diesen Parkplätzen befindet sich auf der Kollwitzstraße. Diese Parkplätze wären ideal für ältere bzw. gehbehinderte Menschen und sollten daher zumindest als "Behindertenparkplätze" beschildert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 414/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 26.08.2019 Betreff: Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Magistrat gebeten, eine Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Einmündung Fritz-Schumacher-Weg zu installieren. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen in diesem Abschnitt besonders in den Tagesrand- und Abendstunden eine hohe Gefährdung durch zu schnell fahrende Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Aktenzeichen: 32 1
Sinnvolle Ampelschaltung an der Haltestelle „Heerstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4874 entstanden aus Vorlage: OF 384/7 vom 27.07.2019 Betreff: Sinnvolle Ampelschaltung an der Haltestelle "Heerstraße" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fußgängerampel an der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" nur als reine "Drückampel" installiert wird und die automatische Schaltung abgestellt wird. Begründung: Die Ampel schaltet auf Knopfdruck, aber auch alle zwei Minuten automatisch auf Rot. Diese Automatik verursacht ständig unnötige Stausituationen bei der sowieso problematischen Verkehrslage an der Ecke Heestraße/Ludwig-Landmann-Straße. Es ist vollkommen ausreichend, wenn Fußgänger die Ampel bei Bedarf schalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2072 Aktenzeichen: 32 1
Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2019, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 375/7 vom 03.06.2019 Betreff: Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße Vorgang: M 217/92; M 235/07; NR 943/08; OA 644/08 OBR 7 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis Juni 2020 eine Bau- und Finanzierungsvorlage zum Ausbau der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße zu erstellen. Begründung: Mit dem positiven Votum zum Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235, unter Berücksichtigung des Antrages NR 943 und der Anregung OA 644 forderte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat u. a. auf, eine Bau - und Finanzierungsvorlage zu erstellen, damit der Ausbau der westlichen Heerstraße erfolgen kann. Die Vorplanung (M 235) nahm ausdrücklich auch Bezug auf den Vortrag des Magistrats M 217 aus dem Jahr 1992, in der das Radverkehrskonzept für die Stadt Frankfurt dargestellt wurde. Wegen der anstehenden Erschließung des Gewerbegebietes Praunheim Nord (1) kam die Stadtverordnetenversammlung überein, zunächst den Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße umzubauen. Danach sollten der Bau des Praunheimer Kreisels und die Grunderneuerung der östlichen Heerstraße erfolgen. Der Ausbau der westlichen Heerstraße sollte als Letztes erfolgen. Die östliche Heerstraße ist mittlerweile bis zur Ludwig-Landmann-Straße erneuert. Da in absehbarer Zeit Neuansiedlungen in Praunheim und Rödelheim anstehen, ist es dringend geboten, vorher auch den westlichen Abschnitt der Heerstraße zu sanieren und den künftigen Nutzern eine sichere Radverbindung anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235 Anregung vom 06.05.2008, OA 644 Antrag vom 05.06.2008, NR 943 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 430 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 176 vom 08.09.2017 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 94 Beschluss: Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 176 vom 08.09.2017 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4512, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Ein Grüngürteltier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4661 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 29.04.2019 Betreff: Ein Grüngürteltier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim Vorgang: OM 4139/19 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, die dreieckige Grünfläche zwischen Graebestraße, Niddaradweg und Altarm gärtnerisch neu zu gestalten, ein bis zwei Sitzbänke zu installieren und das Aufstellen eines Grüngürteltiers zu prüfen. Begründung: Leider ist es noch nicht zur Umsetzung des Rahmenplans Praunheims, der aus der Planungswerkstatt Praunheim entstanden ist, gekommen. Zu den lokalisierten Handlungsfeldern gehörte die Gestaltung der Graebestraße ebenso wie eine Öffnung des Geländes der ehemaligen Praunheimer Werkstätten zur Nidda. Aufgrund der derzeitigen Zwischennutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen wurde der bisherige - eher introvertierte - Charakter der Außenanlagen nicht verändert. In Zukunft soll sich der Hof des Gebäudeensembles entsprechend des Rahmenplans nach Süden öffnen. "Die Zugangssituation von der Praunheimer Brücke her soll neu geordnet werden und die derzeit unübersichtliche, wenig einladende Situation soll platzartig umgestaltet werden, sodass Fußgänger und Radfahrer von den Niddaradwegen leichter in den Ortskern gelangen können. Je nach Nutzungskonzept des Gebäudes sollte der Hof auch direkt von Süden aus zugänglich sein. Eine öffnende Geste, wie beispielsweise die Öffnung der das Gelände umgebenden Mauer und eine pergolaartige Überdachung, könnte die Wirkung zusätzlich verbessern. Mit der Schaffung von attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten und Zugängen zur Nidda und zum Altarm kann der Ort im Zusammenhang mit einer attraktiven Nutzung der Praunheimer Werkstätten insgesamt eine Attraktion innerhalb des Grüngürtels Frankfurt darstellen" (vgl. Publikation "Im Dialog 11" des Stadtplanungsamtes, Februar 2014, Seite 25). Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten als Träger der Unterkunft für geflüchtete Menschen, der Verein Kunstwerk Praunheim e. V. und der Jugendclub Praunheim versuchen schon jetzt, immer wieder mit Aktionen im Stadtteil zu wirken. Am 18. Mai 2019 wird mit einem gemeinsamen interkonfessionellen Fastenbrechen auf der Graebestraße die nächste Aktion stattfinden, die zudem mit einem Kunstevent gekoppelt ist. Die Kunstaktion soll dabei ganz besonders den Bezug zur Nidda im Sinne des Rahmenplans Praunheim verdeutlichen. Da aufgrund der aktuellen Gegebenheiten eine baldige Umsetzung des oben skizzierten Handlungsfeldes nicht absehbar ist, möchte der Ortsbeirat zumindest mit kleinen Maßnahmen zur Aufwertung der Gesamtsituation beitragen. Dazu gehört u. a. der Auftrag an den Magistrat, die Nutzung von Grünflächen als Parkflächen wirkungsvoll zu unterbinden (vgl. OM 4139). Die oben genannten Maßnahmen würden ebenfalls zu einer Aufwertung dieser wichtigen Eingangssituation von Alt-Praunheim beitragen. Zudem sind sie schnell und kostengünstig umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1474 Anregung vom 26.11.2019, OA 508 Aktenzeichen: 67 0
Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2019, OF 357/7 Betreff: Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee Die Radfahrampeln auf den Mittelinseln sind für Linksabbieger aufgrund der fehlenden Genehmigung für einen Feldversuch verhüllt. Radfahrende, die zum indirekten Linksabbiegen in die Wartetaschen gefahren sind, können nicht erkennen, wann sie die Fahrt ungefährdet fortsetzen können. Eine Nachfrage im Radfahrbüro hat ergeben, "dass seitens des Straßenverkehrsamtes ein Schreiben an das hessische Ministerium verschickt werden wird um sich diese Lösung genehmigen zu lassen". Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Situation möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, ob dieses Schreiben bereits verschickt wurde und 2. welche Anstrengungen unternommen werden, die nicht zufriedenstellende Situation zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU erfolgt ziffernweise Abstimmung über die Vorlage. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1282 2019 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBerichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
Weiter lesenBeschleunigung der Buslinie 60
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.03.2019, OA 371 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 04.03.2019 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen die Buslinie 60 in Praunheim zu beschleunigen. In West-Ost-Richtung soll bei der Neugestaltung der Heerstraße zwischen Guerickestraße und Ludwig-Landmann-Straße eine Busspur eingerichtet werden, auf der auch das Radfahren erlaubt ist. Begründung: Regelmäßige Staus im Berufsverkehr belasten die Bevölkerung in Praunheim außerordentlich. Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens durch öffentlichen Nahverkehr ist nicht zu erkennen, da für den Pendler Busse, die im Stau stehen, nicht attraktiver sind als das eigene Fahrzeug. Auf eine weitere, entlastende Straße warten die Praunheimer seit 80 Jahren. Die Prüfung einer Straßenbahn zur Entlastung des Verkehrs auf der Heerstraße ist vertagt worden, sodass eher durch eine weitere Bebauung Praunheims mehr Belastung als weniger Belastung wahrscheinlich ist. Eine Busspur würde im Berufsverkehr die Attraktivität des schnelleren Busses gegenüber dem (fast) stehenden Individualverkehr erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 307 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 371 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3978, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 Aktenzeichen: 92 11
Umbau des Bunkers an der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4365 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 04.03.2019 Betreff: Umbau des Bunkers an der Heerstraße Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die Schaffung von Wohnraum im Bunker an der Heerstraße, zumal der Umbau in Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgen soll. Die Umbaumaßnahmen sind allerdings für die unmittelbaren Nachbarn mit erheblichen Belästigungen verbunden, da die dicken Bunkerwände gerade an der Südseite an vielen Stellen durchbrochen werden müssen. Zudem scheint es dem Bauherrn nicht zu gelingen, eine Mindestanzahl von Parkplätzen für den neu entstandenen Wohnraum nachzuweisen. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der Erteilung der Baugenehmigung und der Überwachung der Bauausführung Folgendes zu berücksichtigen: 1. Der Bauherr muss entsprechend der Stellplatzsatzung eine Mindestzahl von Stellplätzen auch tatsächlich nachweisen können und nicht ablösen. Sollten diese nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, sind diese im Umfeld nachzuweisen. Möglich wäre z. B. eine verpflichtende Anmietung auf dem Gelände der Landesfachschule des KFZ-Gewerbes. Die vage Hoffnung auf den späteren Bau einer Tiefgarage ist nicht ausreichend. 2. Die Baumaßnahmen müssen dem Schutz der Nachbarschaft Rechnung tragen. Ausnahmegenehmigungen für Baumaßnahmen am Wochenende oder in den Abendstunden werden nicht erteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1365 Anregung vom 24.11.2020, OA 634 Aktenzeichen: 63 0
Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4366 entstanden aus Vorlage: OF 350/7 vom 17.02.2019 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in den Straßen des Ortsbezirks, in welchen das Radfahren gegen die Einbahnstraße nicht gestattet ist, mit zusätzlichen Hinweisen, wie z. B. weitere Verkehrsschilder oder Piktogramme, auf diese Regelung verstärkt hingewiesen wird. Begründung: In diesen Straßen, wie z. B. der Damaschkeanger, kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos und Radfahrern, die unerlaubt gegen die Einbahnstraße fahren, aber oftmals glauben, im Recht zu sein. Gerade im Damaschkeanger fahren in der Mittagszeit zahlreiche Schüler diese Strecke und gefährden in erster Linie sich selbst. Eine auffällige Kennzeichnung, die auf das Fehlverhalten und die Gefahr hinweist, könnte die Verkehrssituation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1079 Aktenzeichen: 32 1
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenNadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 720/10 Betreff: Nadelöhr auf der Hügelstraße in Richtung Eckenheim Die Hügelstraße wird in Fahrtrichtung Eckenheim auf Höhe der Jean-Monnet- Straße und der Karl-von-Drais-Straße durch zwei Fahrspuren geleitet. Die eine Spur ist für die Rechtsabbieger und die andere Spur für alle, die Geradeaus oder Nach links in die Sigmund-Freud-Straße abbiegen wollen. Dadurch staut sich der Verkehr häufig. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in diesem Bereich verbessert werden kann, damit die Fahrzeuge in alle Richtungen ohne unnötige Verkehrsstaus fahren können, wobei sich die Lösung an den Maßnahmen, die in der Haingrabenstraße in Praunheim für die Entschärfung des Verkehrsproblems gesorgt haben, orientieren könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 720/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenFragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 20.12.2018 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. ob der jetzige Standort der Haupt- und Realschule in der Niddagaustraße zukunftsträchtig ist; 3. inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördlich der Heerstraße, südlich der Rödelheimer Landstraße, mögliche Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit Langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z. B. nördlich der Heerstraße) oder einen neuen, ausbaufähigen Schulstandort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Verkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4124 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf vor der Einrichtung Ludwig-Landmann-Straße 405 ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Gefährdung der rund 150 in der Einrichtung lebenden und vor dem Haus spielenden Kinder hinzuweisen. Begründung: Bitte der Einrichtungsleitung des DRK. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 851 Aktenzeichen: 32 1
Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 358/8 Betreff: Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern Vorgang: ST 1698/18 Teile eines (beantragten) Trinkwasserschutzgebietes befinden sich im Bereich des Stadtteils Niederursel des Ortsbezirkes 8. Förderanlagen sind in der Nachbarschaft in Praunheim verortet. Insgesamt werden wohl 20% des Frankfurter Eigenbedarfs auch auf Frankfurter Stadtgebiet gefördert. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. "Beim Grundwasser müssen Quantität und Qualität erhalten werden, um die Trinkwassergewinnung weiter sicherzustellen". So steht es in der beschlossenen "Anpassungsstrategie - Klimawandel" der Stadt Frankfurt. Eigentlich können im Wasserwerk Praunheim 2,6 Mio Kubikmeter pro Jahr gefördert werden. Doch Schadstoffe wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, Pflanzenschutzmittel und Nitrate haben zu einer erheblichen Beschränkung für das Wasserwerk geführt. Dazu wird/könnte es weitere Bebauung mit RTW, Gewerbegebiet Heerstraße und Wohnbebauung beiderseits der Bundesautobahn A5 geben. Das führt zur Frage, wie die Zukunft des Wasserwerkes mittel-und langfristig gesichert werden kann, auch weil "Hessenwasser" als Anlagenbetreiber sagt, es verfolge weiterhin das Ziel, das Einzugsgebiet der Förderanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern. Konkret gefragt, geht das - ausgewiesenes Trinkwasserschutzgebiet und gleichzeitige Bebauung dieses Schutzgebietes? 2.Wie stark muss das in Praunheim geförderte Trinkwasser mit wenig belastetem Trinkwasser anderer Förderorte verschnitten werden um es in das Leitungsnetz einspeisen können? Gibt es Überlegungen, mögliche tiefer gelegene Grundwasserleiter zu erkunden? 3. Die Stadt Frankfurt wächst und wächst. Gleichzeitig haben trinkwasserliefernde Umlandgemeinden in Spessart, Ried und Vogelsberg aufgrund ihrer ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiete Hindernisse bei der Ausweisung neuer Gewerbegebiete und Wohnflächen. Was sagt die Stadt Frankfurt dazu? Kann sie sich vorstellen, finanzielle Kompensationsleistungen an diese Gemeinden zu leisten? Begründung: Die Sicherung des Grundwassers und der Förderanlagen in Frankfurt ist wohl bedeutend teurer, als sich per Fernleitung Trinkwasser aus dem nahen und fernen Umland liefern zu lassen. Ziel muss es aber weiterhin sein, einen gewichtigen Anteil Frankfurter Trinkwasser vor Ort fördern zu können und zu wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.08.2018, OF 343/8 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1070 2018 1. Die Vorlage OF 343/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 358/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 358/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2018, OF 318/7 Betreff: Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter damit zu beauftragen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten um die extreme Stausituation an der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zu beseitigen oder wenigstens zu entschärfen. Begründung: Täglich, besonders zu den Hauptverkehrszeiten, bilden sich endlose Staus auf der Heerstraße von beiden Richtungen in die Ludwig-Landmann-Straße einbiegend. Das führt wiederum zu Rückstaus auf der Ludwig-Landmann-Straße bei den Linksabbiegern in die Heerstraße, weil die Kreuzung permanent zugestellt ist. Auslöser dieses Chaos sind die Bushaltestelle mit der dazugehörenden Bedarfsampel, die parkenden Autos und die Fußgängerampel zur Straßenbahnhaltestelle. Trotz der Komplexität der Situation muß eine vertretbare Lösung gefunden werden. Nicht nur die Autofahrer leiden unter der Situation, sondern auch die Anwohner sind die Leidtragenden. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 318/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: REP
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
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