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Stadtteilzentrum Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1058 entstanden aus Vorlage: OF 92/9 vom 24.08.2021 Betreff: Stadtteilzentrum Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten die Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße an der Platenstraße/Ecke Ginnheimer Landstraße (REWE -Parkplatz) umgestaltet werden kann, um ein neues Stadtteilzentrum in Ginnheim zu schaffen. Ziel soll dabei ein Ort sein, an dem Gastronomie, Wochenmärkte sowie Freizeitaktivitäten betrieben werden können, um die Attraktivität dieses zentral im Stadtteil gelegenen Ortes zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 260 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1938 Aktenzeichen: 61 0
Verkehrssituation auf der Straße „In der Römerstadt“ Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAlter jüdischer Friedhof Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 45/8 Betreff: Alter jüdischer Friedhof Heddernheim Die jüdische Gemeinde Heddernheim hat um 1840 außerhalb des alten Ortskerns eine neue Begräbnisstätte angelegt, die sich damals auf der höchsten Erhebung der Landstraße zwischen Heddernheim und Praunheim befand, etwa im östlichen Drittel der damals im Boden noch sichtbaren Stadtgrenzen der Römerstadt NIDA. Seit 1872 befindet auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch der neue christliche Friedhof. Die letzte Beisetzung auf dem jüdischen Friedhof fand 1937 statt; seit 1942 befindet sich das Grundstück als Folge von Zwangsverkauf in städtischem Besitz. Der christliche Friedhof gegenüber wird heute als städtischer Friedhof weiterhin genutzt. Bei dem alten jüdischen Friedhof Heddernheim handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Ortsbeirat hat 2015 aus seinen Budgetmitteln eine Gedenktafel an der Friedhofsmauer anbringen lassen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wer ist für die Friedhofsverwaltung zuständig? 2. Gibt es eine wissenschaftliche Dokumentation zu den Gräbern bzw. den Inschriften auf den Grabsteinen sowie den Personen, die hier beigesetzt wurden? 3. Werden die Grabsteine auf Kosten der Stadt gesäubert und erhalten? 4. Gab es in den vergangenen Jahren Vandalismus und Beschädigungen? 5. Ist der Friedhof im Rahmen einer Führung für die Öffentlichkeit zugänglich? 6. Gab es vor Anlage der beiden Friedhöfe archäologische Grabungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Offensichtlich hat es Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts archäologische Grabungen auf und an den beiden Friedhöfen gegeben: Können die hierzu publizierten Berichte von Fritz Quilling und Friedrich Gündel dem Ortsbeirat in Kopie zur Verfügung gestellt werden? [i] Wie bewertet die Archäologie heute diese Untersuchungen? 8. Welche archäologischen Grabungen sind an den Friedhofsgrenzen beim Bau der Rosa-Luxemburg-Straße durchgeführt worden und zu welchen Ergebnissen führten sie? 9. Da sich weitere Grabungen durch die Totenruhe verbieten: Welche Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA vermutet die Archäologie dort heute? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2021 Die Vorlage OF 45/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
Weiter lesenE-Ladestationen um und im Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 544 entstanden aus Vorlage: OF 38/8 vom 24.06.2021 Betreff: E-Ladestationen um und im Nordwestzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die während des Neubaus der Fußgängerbrücke Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum entfallenen E-Ladestationen wiederherzustellen und zu erweitern. Zwei Lademöglichkeiten werden in absehbarer Zeit nicht ausreichen. An den Ladestationen für Elektroautos sollen auch Ladestationen für E-Bikes eingerichtet werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit den Betreibern des Nordwestzentrums, der PBG und der Mainova oder eines anderen Partners auch Lademöglichkeiten (E-Autos und E-Bikes) im Parkbereich des Nordwestzentrums eingerichtet werden können und ob die Ladestationen durch eine noch einzurichtende Fotovoltaika nlage auf den Dächern des Nordwestzentrums zusätzlich mit Strom versorgt werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 8 sind Ladesäulen Mangelware. Durch den durch die Bauarbeiten bedingen Ausfall der oben genannten Ladestationen sind öffentliche Lademöglichkeiten im Ortsbezirk entfallen. Gleichzeitig wird Elektromobilität gefördert, Elektromobile werden erschwinglich, daher sind im Ortsbezirk 8 immer häufiger Elektromobile zu sehen. Auch durch die überregionale Bedeutung des Einkaufszentrums bietet sich dieses als Standort für zahlreiche Ladesäulen an, schon allein durch die Möglichkeit, sein Elektrofahrzeug während des Einkaufs zu laden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1947 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 31
Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 540 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1995 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos
Weiter lesenLetzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/8 vom 23.06.2021 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 70) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 486, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 60 3
Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 261 entstanden aus Vorlage: OF 24/8 vom 25.05.2021 Betreff: Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern In der Hadrianstraße, im Bereich des Musik-Bunkers unter der Unterfahrung der Rosa-Luxemburg-Straße, sind die Markierungen, die den Fußgängerbereich von der Radwegführung trennen sollen, nicht mehr deutlich zu erkennen (siehe Foto). Der Magistrat wird beauftragt, dass die Markierungen in diesem Bereich wieder hergestellt werden. Nötigenfalls sind die Trennung der Verkehrsströme beziehungsweise die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Begründung: Die ursprünglichen Markierungen für die Trennung von Radverkehr und Fußverkehr sind nicht mehr deutlich zu erkennen und erzeugen Unsicherheit in der Nutzung der Wege sowohl bei Fußgängerinnen und Fußgängern als auch bei Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern. Dadurch entsteht auf dieser stark frequentierten Radroute eine erhöhte Unfallgefahr. Es scheint auch angeraten, bei dieser Gelegenheit das Radverkehrsbüro zu beteiligen, um nötigenfalls die Trennung der Verkehrsströme bzw. die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1669 Aktenzeichen: 66 2
Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1
Ersatz für Grillplatz Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2021, OF 627/8 Betreff: Ersatz für Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen als Ersatz für den Grillplatz Hadrianstraße geeignet sind: a) die Fläche östlich der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Nidda und der Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus (frühere Gaststätte Ginnheimer Wäldches) oder b) die Fläche an der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg (stadteinwärts) zur Straße Am Ginnheimer Wäldchen (paralel zur U-Bahnstation Niddapark). Begründung: Zu a) In der V 1726 vom 20.08.2020 wurde die Fläche, die im oben genannte Punkt a) dargestellt, bereits als dritte Frage genannt. In der Antwort in der ST 2092 vom 27.11.2020 wurde auf die dritte Frage nicht eingegangen. Aus diesem Grund wird die unter Punkt a) genannte Fläche nochmals genannt. Die Fläche ist weit von einer Wohnbebauung entfernt. Ferner könnten evtl. auf diesem Gelände noch Versorgungsleitungen für eine Toilettenanlage vorhanden sein. Auf dem genannten Gelände stand während der Bundesgartenschau 1988 ein Verwaltungsbebäude. Außerdem sind durch die in der Nähe verlaufende Straße Am Ginnheimer Wäldchen zumindest Abwasserleitungen vorhanden. Über die Sportanlage des Vereins SV Germania 08 Ginnheim oder über die Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus könnte auch eine Wasserzufuhr für eine Toilettenanlage hergestellt werden. Zu b) Die in Punkt b) genannte Fläche ist eine Alternative, da sie weit von der Gaststätte der Sportanlage Blau-Gelb entfernt ist, sodass die seinerzeit bemängelte Geruchtsbelästigung (z.B. Rauch) und der Andrang auf die Gaststättentoilette nicht auftritt. Eine eigene Toilettenalage könnte durch die Versorgungsleitungen in der nahen Straße bzw. der in der Nähe befindlichen U-Bahnstation Niddapark erfolgen. Zu Frage a) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Zu Frage b) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 627/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenWas wird aus dem „Kran“ der nie einer war?
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 631/8 Betreff: Was wird aus dem "Kran" der nie einer war? Viele kennen das Metallkonstrukt zwischen Erich-Ollenhauer-Ring und dem Walter-Schwagenscheidt-Platz noch dicht bewuchert. Entstanden ist es wohl beim Bau des Nordwestzentrums und wurde/wird gerne mit "Kran" oder "Kraneplatz" betiteluliert. Vor rund drei Jahren wurde der Grünbewuchs entfernt, da die Standsicherheit gefährdet war. Zum Vorschein kam die Tatsache, dass es sich nicht um einen Kran, sondern nur um einen Kranausleger handelt, der ziemlich unprofessionell ohne Korrosionsschutz einfach in Beton gestellt wurde. Eine langfristige Sicherheit ist so nicht gewährleistet und sieht auch sehr unschön aus. Der vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Welches Amt ist für dieses "Kunstwerk" zuständig? 2. Was ist dessen weitere Zukunft? 3. Eignet sich der Standort anstelle des "Krans" für andere Kunstwerke des öffentlichen Raums, wie wir sie vielerorts in der Nordweststadt finden, aber dort ein Schattendasein fristen, wie z.B. Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse", an markanter Stelle zu präsentieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1961 2021 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
Weiter lesenQuerung der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7174 entstanden aus Vorlage: OF 626/8 vom 07.01.2021 Betreff: Querung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 2646/18 OBR 8; ST 399/19 Der Magistrat wird beauftragt , im Benehmen mit und unter Prüfung einer Kostenbeteiligung der Stadt Oberursel eine Lösung zu erarbeiten, wie eine sichere Möglichkeit zur Querung der Rosa-Luxemburg-Straße und der Bahnschienen auf Höhe der Krebsmühle geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat hält eine gesicherte und logische Querungsführung weiterhin für erforderlich. Die Stelle befindet sich zwar auf Oberurseler Gemarkung, jedoch nutzen auch viele Naherholungssuchende aus Weißkirchen und Frankfurt das Rad und Spazierwege in diesem Bereich. Zudem müssen Besucher der Krebsmühle sowie die Radfahrer der Regionalpark RheinMain Rundroute die Schienen und die Straße queren. Es sollte daher im Interesse aller sein, dort eine sichere Querung der Rosa-Luxemburg-Straße und der Bahnschienen zu schaffen. Die aktuelle Situation ist nicht zufriedenstellend. Um vom Radweg zur Krebsmühle zu gelangen, muss die Rosa-Luxemburg-Straße ohne jegliche Querungshilfe überquert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3646 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 399 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1802 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6936 entstanden aus Vorlage: OF 612/8 vom 09.11.2020 Betreff: Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese Der Magistrat wird beauftragt, für das Quartier Mertonviertel/Riedwiese ein Konzept für offene Jugendarbeit zu entwickeln, u. a. mit folgenden Bestandteilen: 1. Das Konzept soll In- und Outdoor-Angebote enthalten, also auch ein Jugendhaus mit Öffnungszeiten, die speziell an Wochenenden länger sind (d. h. Freitag und Samstag bis 23:00 Uhr). 2. Die Bolzplätze an der Rosa-Luxemburg-Straße und am Max-Kirschner-Weg sollen erweitert und durch neue geeignete Flächen und Geräte (z. B. überdachter Tisch für Kartenspiel, Bodenschachspiel, Skaterbahn, Basketball usw.) ergänzt werden. 3. Es soll geprüft werden, wo die auf dem Rathenauplatz erprobten orangenen Sitzkringel ("Riesen-Donuts") für Jugendliche aufgestellt werden können. 4. Für den bereits gut ausgebauten Bolzplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße soll eine verbesserte Gestaltung sowie eine Beleuchtung geprüft werden. Begründung: Im Rahmen eines Bürgerrundgangs im Mertonviertel haben Eltern und Jugendliche gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern auf fehlende ortsnahe Angebote für Jugendliche hingewiesen. Die vorhandenen Spielplätze und -geräte sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren da (z. B. Spielplatz Hundertwasser-Kita, Spielplatz Emil-v.-Behring-Straße/Gleisdreieck). Das Jugendhaus am Riedberg in der Friedrich-Dessauer-Straße ist zu weit entfernt und schließt zudem freitags bereits um 22:00 Uhr. An den restlichen Wochentagen variieren die Öffnungszeiten zwischen 21:00 Uhr und 19:00 Uhr, sonntags und montags ist komplett geschlossen. Derzeit gibt es ausschließlich für Kinder Angebote. Es fehlt an Angeboten für Heranwachsende, zum Beispiel fehlen Flächen, auf denen sie sich speziell im Sommer draußen gut aufhalten können, ohne Anwohner zu stören. Deswegen sollen zum Beispiel geeignete Standorte für zusätzliche Tischtennisplatten geprüft und ggf. umgesetzt werden, dazu Sitzgelegenheiten mit Tischen. Die "Riesen-Donuts" eignen sich gut, weil sie modern aussehen und ein Sitzen in gemeinsamer Runde ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 613 Aktenzeichen: 51
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation „Römerstadt“
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2020, OA 640 entstanden aus Vorlage: OF 603/8 vom 10.11.2020 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" erfolgt nicht in der Form, wie er in der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende vier Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich des Ausgangs Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge des geplanten Umbaus der Stadtbahnstation "Römerstadt" dafür zu sorgen, dass auch der Zugang aus Richtung Hadrianstraße einen Aufzug erhält. 3. Im Bereich des Ausgangs In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 4. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 Meter verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird außer von den Anwohnerinnen und Anwohnern auch von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrern der Geschwister-Scholl-Schule sowie von Besucherinnen und Besuchern des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 Metern über die Hadrianstraße/In der Römerstadt bzw. von rund 520 Metern über die Hadrianstraße/Im Heidenfeld/In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation "Römerstadt". Auf der stadteinwärtigen Seite müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit sechs Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Die anstehenden Umbaumaßnahmen und das Konzept dazu sind aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Bei einem Umbau mit der Zielsetzung "Barrierefreiheit" sollten allerdings keine "halben Sachen" gemacht werden. Im Gegensatz zum Zugang von der Straße In der Römerstadt soll der Zugang Hadrianstraße keinen Aufzug erhalten. Das ist inkonsequent, zumal gerade der südliche Zugang für die Nutzung des U-Bahn-Anschlusses wichtig ist: Siedlung Römerstadt, Geschwister-Scholl-Schule, Musikbunker und Niddatal. Zu 3. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von eineinhalb Metern noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 4. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 Meter überwunden werden. Die vorgesehene Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über vier Metern über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund zehn Metern) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 Meter). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spritzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.11.2021, B 409 Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 183 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 95 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 640 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7055, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7311, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 576, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 92 13
Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenBeleuchtung der Spielflächen auf dem „Schwarzen Platz“
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 600/8 Betreff: Beleuchtung der Spielflächen auf dem "Schwarzen Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob durch das Aufstellen von etwa vier Lichtmasten die Beleuchtung der Flächen des Fußballfeldes, des Basketballfeldes und der Skatebowl auf dem "Schwarzen Platz" (am Erich-Ollenhauer-Ring, gegenüber dem NordWestZentrum) während der Zeit von Dämmerungsbeginn bis 20.00 Uhr möglich ist. Begründung: Die oben genannten "Spielflächen" sind derzeit unbeleuchtet. Mit dem Jahreszeitlauf verkürzt sich die Tageszeit zum jeweiligen Jahresende. Nach der jeweiligen Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit setzt die Dämmerung nochmals früher ein, sodass aufgrund des fehlenden Tageslichts bereits am späten Nachmittag die Spielflächen dann nicht mehr nutzbar sind. Mit dem Aufstellen von Lichtmasten mit Beleuchtungskörpern wäre eine Nutzung auch in der Dämmerung und den frühen Abendstunden möglich. Die Beleuchtung sollte automatisch jeweils um 20.00 Uhr abgeschaltet werden. Eine denkbare Variante wären Lichtmasten mit zwei Armen, wie sie in unmittelbarer Umgebung (Verbindung von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) aufgestellt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1858 2020 Die Vorlage OF 600/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Die Position der Lichtquellen soll so gewählt werden, dass die Anwohner nicht beeinträchtigt werden." an den Antragstext angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 599/8 Betreff: Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der / die zuständige Stadtbezirksvorsteher / Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu informieren, dass das verdrehte Tempo 80-Schild an der Rosa-Luxemburg-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt in Höhe Heddernheimer Steg / Römische Töpferöfen kurz nach der Auffahrt aus Richtung Dillenburger Straße wieder richtig und sichtbar aufgestellt wird. Begründung: Das Verkehrsschild steht "umgedreht" da und kann nicht erkannt werden, so dass Auffahrende aus Richtung Dillenburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenSituation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6660 entstanden aus Vorlage: OF 874/9 vom 14.09.2020 Betreff: Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße Auf der öffentlichen Fläche zwischen der Franz-Werfel-Straße 32 und der Franz-Werfel-Straße 36 unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße haben Anwohner und Passanten folgende Beobachtungen gemacht, die teils als Einzelfälle, teils wiederholt bis sehr häufig auftreten: Ablagerung von Sperrmüll, Altbatterien, Autoteilen, Altöl in teils offenen Behältern, Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle, Essensreste, Zigarettenkippen und Wodkaflaschen, Spuren von Wildpinkeln und Uringestank, Parken von Fahrzeugen ohne Zulassung, ohne gültige HU oder ohne grüne Plakette, Parken von Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug ordnungswidrig länger als 14 Tage am gleichen Ort. Der Bauzaun des Baustoffzwischenlagers ist vielfach beschädigt, an verschiedenen Stellen außerhalb des Bauzauns sind auf der Fläche oder in den angrenzenden Grünstreifen Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle oder größere Müllablagerungen festzustellen. Der Magistrat wird gebeten, in dem genannten Bereich auf den öffentlichen Flächen unter der Brücke die Zufahrt für Fahrzeuge aller Art zu sperren und nur den Durchgang für Fußgänger und Radfahrer frei zu halten. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Situation im betreffenden Bereich zu prüfen und entsprechend tätig zu werden. Der Bauzaun könnte vielleicht sogar abgebaut und das Baustofflager aufgelöst werden, sollte die betreffende Baumaßnahme bereits abgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 370 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6565 entstanden aus Vorlage: OF 583/8 vom 01.09.2020 Betreff: Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld Der Magistrat wird beauftragt, den Gartenweg hinter den Häusern Im Burgfeld Nr. 215 bis Nr. 219 unterhalb der Mauer und an zwei weiteren Stellen im Verlauf des Weges Richtung Rosa-Luxemburg -Straße in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Begründung: Dieser asphaltierte Gartenweg hat sich im Laufe der Jahre durch Witterungseinflüsse und durch Wurzelwerk der flankierenden Bäume und Büsche zu einer unfallträchtigen Piste entwickelt. Ältere Spaziergänger, besonders mit Gehhilfen, sind besonders gefährdet. Bei schlechter Witterung erhöht sich das Unfallrisiko noch extrem. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 275 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6562 entstanden aus Vorlage: OF 571/8 vom 01.09.2020 Betreff: Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße Vorgang: OM 4422/19 OBR 8; ST 1382/19 Der Magistrat wird beauftragt, den Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße an der Fahrbahn stadtauswärts (westliche Seite) zu erweitern . Begründung: Im Nachgang zur Stellungnahme vom 29.07.2019, ST 1382, wurde der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße erneuert. So wurde auch an der Fahrbahn stadtauswärts östlich (rechts Fahrbahn) der Spritzschutz vom Bunker bis zur U-Bahn-Station "Römerstadt" wiederhergestellt. Auf der westlichen Seite der Fahrbahn stadtauswärts (linke Fahrbahn der Rosa-Luxemburg-Straße) wurde jedoch nur der Bereich unmittelbar über die Hadrianstraße erneuert. Es fehlt der Spritzschutz vom Bunker bis zur Hadrianstraße. Während die Radfahrer und Fußgänger, die den Weg unter der Brücke von der Hadrianstraße in Richtung Nidda benutzen, auf der einen Seite der Brücke (östliche Seite) vor Spritzwasser geschützt sind, ist der Schutz auf der anderen Seite der Brücke nicht gegeben. Die weitere Fläche zwischen Brückenunterquerung und Bunker wird als Parkplatz von Anwohnern der Römerstadt und unter anderem auch von Lehrkräften der Geschwister-Scholl-Schule genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4422 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 6
Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6560 entstanden aus Vorlage: OF 582/8 vom 01.09.2020 Betreff: Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda Vorgang: OM 3353/18 OBR 8; ST 1765/18 Der Magistrat wird beauftragt, entsprechend seiner Zusage in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765, die marode Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, zu ersetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765, wurde zugesagt, dass die marode Bank erneuert wird. Der Ortsbeirat forderte in der Anregung vom 14.06.2018, OM 3353, den Ersatz durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit. Der Stellungnahme ST 1765 ist nicht zu entnehmen, ob mit dem Ersatz eine seniorengerechte Sitzgelegenheit installiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3353 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2206 Aktenzeichen: 67 0
Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße -
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 576/8 Betreff: Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße - Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Grundsanierung einschließlich der Versorgungsträgerarbeiten in der Straße An der Ringmauer bis voraussichtlich Sommer 2021 führt zu erheblichen Parkplatzproblemen in der Siedlung Römerstadt. Da die Anwohner in ihrer Straße keinen Parkplatz finden können, werden umliegende Straßen wie die Hadrianstraße zum Parken genutzt. Dort herrscht bereits in Normalzeiten erheblicher Parkdruck (Anwohner, Kleingärtner, Griller, Spaziergänger etc.), worauf der Ortsbeirat immer wieder hingewiesen hat. Derzeit ist es so, dass die Anwohner der Hadrianstraße nur noch werktags vormittags Besorgungen mit dem Pkw machen können, weil sie sonst Gefahr laufen, bei Rückkehr keinen Stellplatz mehr zu finden. Die Nutzung der Freifläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße unmittelbar angrenzend an die Geschwister-Scholl-Schule für Parkplätze ist vom Magistrat immer wieder abgelehnt worden (ST 853 v. 27.04.2020). In Ginnheim hingegen ist das Parken unter den Brückenbauwerken der Rosa-Luxemburg-Straße offenbar zulässig (REWE-Parkplatz und Nähe Blumen-Kiosk). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, wenigstens für die Zeit der Sanierung der Straße An der Ringmauer die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße (Höhe Bunker angrenzend zur Geschwister-Scholl-Schule) zu öffnen, mit etwas Schotter auszulegen und vorübergehend für das Parken freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenIllegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 562/8 vom 22.07.2020 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Der Magistrat wird beauftragt, das Befahren der Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle und der anderen Wege zu verhindern. Dies könnte auf der Verlängerung des Weißkirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke zum Beispiel in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollen schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z. B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im Besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen Befahren (aus beiden Richtungen) ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2204 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 254 Aktenzeichen: 32 4
Ampelschaltung an der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6367 entstanden aus Vorlage: OF 561/8 vom 22.07.2020 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird beauftragt, die Grünphase für Fahrradfahrer und Fußgänger in Richtung Bommersheim beziehungsweise von dort kommend zu verlängern und zu veranlassen, dass die Schaltung auf Grün schneller erfolgt. Begründung: Die Grünphase ist extrem kurz, es bleibt keine Zeit, die Straße komplett bei Grün zu queren. Wenn mehrere Radfahrer oder Fußgänger dort warten, gibt es ein Zeitproblem. Dazu kommt, dass die Wartezeit auf die Grünphase relativ lang ist, sodass sehr oft die Straße bei Rot passiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2000 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 207 Aktenzeichen: 32 1
Installation von Fahrradständern im Bereich Römerstadtsteg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6209 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 01.06.2020 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Römerstadtsteg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich des Römerstadt stegs (Nähe der Gebäude Ernst-Kahn-Straße 1, 11 und 13) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Der vorhandene, veraltete und zum Teil beschädigte Fahrradständer sollte entfernt werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Fahrradständer, bei dem aber jeweils nur das Vorder- oder Hinterrad angeschlossen werden kann. Da die Fahrräder sehr eng nebeneinander abgestellt werden und keinen festen Halt am Fahrradständer finden, kommt es immer wieder vor, dass die Fahrräder umfallen und gelegentlich die Räder beschädigt werden. Viele Radfahrer meiden diese Abstellmöglichkeit und befahren deshalb die Rampe zum Nordwestzentrum. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten auf der Rampe mit anderen Nutzern. Damit die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrräder sicher abstellen können, sollten in diesem Bereich mehrere Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1777 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2
Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRegenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 529/8 Betreff: Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie der Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz (Erich-Ollenhauer-Ring) verbessert werden kann. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass das Regenwasser in der Halfpipe längere Zeit nicht abläuft und somit die Freizeit- / Sportanlage nicht genutzt werden kann. Es wurde die telefonische Auskunft gegeben, dass der Abfluss (Siebgröße) falsch dimensioniert wurde. Das Sieb wird einmal pro Woche gereinigt und gelegentlich musste das Regenwasser auch schon abgesaugt werden. Es stellt sich die Frage, welche Gründe einer grundlegenden Behebung des Problems entgegenstehen. Wie hoch sind die Kosten? Ferner wird gefragt, ob der Mitarbeiter, der derzeit einmal wöchentlich die Halfpipe kontrolliert, zukünftig bei Bedarf (jeweils unmittelbar nach einer Regenphase) das Ablaufsieb reinigen könnte. Somit könnte die Ausfallzeit der Halfpipe verkürzt werden und ggf. würde eine zu große Regenanwasseransammlung und damit eine nötiges Abpumpen verhindert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1633 2020 Die Vorlage OF 529/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenReparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenReparatur Aufzug Heddernheimer Steg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5666 entstanden aus Vorlage: OF 518/8 vom 07.01.2020 Betreff: Reparatur Aufzug Heddernheimer Steg Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist seit dem 24.11.2019 aufgrund eines Feuerwehreinsatzes wegen eingeschlossener Personen bis heute (09.01.2020 = Zeitpunkt der Antragstellung) nicht nutzbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: 1. Wie kann sichergestellt werden, dass der Aufzug in Zukunft nicht mehr so lange (bislang mehr als sechs Wochen) ausfällt? 2. Wie könnte ein zusätzliches Angebot eine so lange Behinderung des Zugangs von Heddernheim zum Nordwestzentrum ausschließen, zum Beispiel eine Rampe, ein zweiter Aufzug oder eine Bedarfsfußgängerampel in unmittelbarer Nähe des Heddernheimer Stegs? Begründung: Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist eine wichtige Alternative zum Treppenaufgang. Ein Ausfall des Aufzuges ist nicht hinnehmbar, insbesondere nicht, wenn er über eine so lange Zeit andauert. Mit einem Ausfall ist der Zugang zum Bereich des Nordwestzentrums für einen Großteil der Bewohner des Stadtteils Heddernheim eingeschränkt. Im Einkaufszentrum befinden sich neben Läden auch Arztpraxen, Bücherei, Schwimmbad, Kindergarten und andere soziale Einrichtungen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass ein Ausfall vermieden wird. Aus diesem Grund ist eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Treppenaufgang nötig. Diese Alternative könnte eine behindertengerechte Rampe sein. Ferner könnte mit einem zweiten Aufzug eine Ausfallzeit überbrückt werden. Eine dritte Alternative wäre eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampelanlage über den Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung zwischen dem Heddernheimer Steg und der Tankstelle. Eine Stelle wäre unmittelbar nach der Einfahrt in die Parkbucht. Damit könnten die Fußgänger an die gegenüberliegende Rampe gelangen, die in der Vergangenheit von den Fahrzeugen der Polizei genutzt wurde. In diesem Fall müsste mit dem Betreiber des Nordwestzentrums hinsichtlich einer bedarfsgesteuerten Beleuchtung verhandelt werden. Ein zweiter Standort für eine bedarfsorientierte Ampelanlage wäre in Höhe der Ausfahrt von der Bushaltestelle im Nordwestzentrum auf den Erich-Ollenhauer-Ring. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 850 Aktenzeichen: 66 6
Neubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5680 entstanden aus Vorlage: OF 754/9 vom 23.01.2020 Betreff: Neubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V. In Anbetracht dessen, dass Makkabi frühestens in zwei bis drei Jahren mit dem Bau seiner Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße beginnen kann, vorausgesetzt, das Verkehrsdezernat entscheidet sich beim Lückenschluss U 4 Ginnheim - Bockenheim für die Variante entlang der Rosa-Luxemburg-Straße, eine Entscheidung, die nach Expertenaussagen ebenfalls frühestens in einem halben Jahr fallen wird, muss der Magistrat umgehend handeln, um das Überleben der Fußballvereine Griechische Sportunion sowie des marokkanischen Vereins und des kosovarischen Vereins zu sichern. Bereits jetzt klagen die Vereine über Mitgliederschwund aufgrund der katastrophalen Zustände der Anlage, wegen unzureichenden und maroden sanitären Anlagen und Umkleiden sowie einem unzumutbaren Hartplatz. Der Magistrat wird gebeten, für die Übergangszeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen normalen Spielbetrieb an der Wilhelm-Epstein-Straße gewährleisten zu können. Dazu gehört die Instandsetzung des Hartplatzes ebenso wie z. B. das Aufstellen eines Duschcontainers zusätzlich zu den fünf Duschen im Bestand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 545 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52 2
Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 02.01.2020 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 2473/17 OBR 8; ST 331/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 853 Aktenzeichen: 66 3
Heddernheimer Steg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5212 entstanden aus Vorlage: OF 486/8 vom 01.10.2019 Betreff: Heddernheimer Steg Vorgang: OM 3644/18 OBR 8; ST 37/19 Der Magistrat wird beauftragt, a) den rutschfesten Belag im Aufzug am Heddernheimer Steg zu erneuern; b) zu prüfen, ob die beiden Vordächer zu den beiden Eingängen zum Aufzug schon vor den Umbauarbeiten des Heddernheimer Steges angebracht werden können; c) der Bereich unter dem Heddernheimer Steg (der Fahrradabstellplatz und unter der Treppe) gründlich zu reinigen, insbesondere die intensive und dauerhafte Geruchsbelästigung zu bekämpfen und zu beseitigen; d) den Bereich gelegentlich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, durch die Stadtpolizei zu kontrollieren. Begründung: Zu a) und b) Der rutschfeste Belag im Aufzug ist auf beiden Seiten zu den Türbereichen beschädigt. Da kein Vordach vorhanden ist, dringt Feuchtigkeit in den Aufzug und es entsteht durch den fehlenden rutschfesten bzw. durch unterschiedlichen Belag Unfallgefahr. Vermutlich ist durch die eindringende Feuchtigkeit wegen der fehlenden Vordächer der rutschfeste Belag in dem jeweiligen Eingangsbereich nach nur einem Jahr verschlissen. Wegen der Unfallgefahr und der kurzen Haltbarkeit des neuen Bodenbelages erscheint es sinnvoll, dass die zugesagten Vordächer (u. a. Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 37) zeitnah und nicht erst mit dem Umbau des Heddernheimer Steges angebracht werden. Zu c) und d) Im Bereich des Fahrradabstellplatzes (unter dem Heddernheimer Steg, unter der Treppe) ist dringend eine Reinigung erforderlich. Die Geruchsbelästigung ist intensiv und dauerhaft. Aus diesem Grund wird der Fahrradabstellplatz nicht oder nur selten genutzt. Zum Teil werden die Fahrräder am Zaun vor dem Eingang des Aufzuges angeschlossen. Dieser Bereich ist begrenzt und durch das Abstellen wird der Aufzugseingang eingeschränkt. Der genannte Bereich (Fahrradabstellplatz usw.) wird teilweise zu anderen Zwecken genutzt (Toilettenanlage, informelle Treffen mit Trinkgelage, Nachtlager), sodass eine gelegentliche Kontrolle durch die Stadtpolizei notwendig erscheint. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 37 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 215 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1356 Aktenzeichen: 66 6
Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5078 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 22.08.2019 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas" zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel); b) ca. 40 Meter weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Ralf Porsche) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers" entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2411 Aktenzeichen: 66 0
Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 28.05.2019 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 1154/17 OBR 8; ST 607/17; OM 3176/18 OBR 8; ST 1838/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden kann; - ob die Aussagen der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße auch für die Zu- und Abfahrten gelten müssten. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Ginnheimer Wäldchen" bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahn-Station "Römerstadt", mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu die Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1838. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg-Straße könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 Prozent Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Ortsbeirates). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2188 Aktenzeichen: 91 52
Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4872 entstanden aus Vorlage: OF 381/7 vom 30.07.2019 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Magistrat wird gebeten, alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nachdem die Europäische Schule den jetzigen Standort am Praunheimer Weg verlassen hat, die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und zum Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1573 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 460/8 Betreff: Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße Nach der 2020/21 anstehenden Sanierung und dem barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt soll die darüberliegende Brücke wohl 2024 instand gesetzt werden. Beide Projekte sollten zusammen betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Brückensanierung zu prüfen: 1. Verringerung des überbreiten Straßenquerschnittes auf das Maß des dann folgenden Straßenverlaufs Richtung Alt-Heddernheim, inclusive aktuellem Standard bei der Ausweisung von Fahrradstreifen. 2. Abschaffung der Bushaltebuchten an der Haltestelle Römerstadt 3. Prüfen des Aufstellen von überdachten Abstellmöglichkeiten für Radfahrende in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn. Begründung: zu1. > Diese Überbreite stammt noch aus Zeiten der autogerechten Stadt und verleitet zum schnelleren Fahren, das dann kurze Zeit später aber doch wieder länger anhaltend verringert werden muss. 2. > Die Busse bleiben so im Verkehrsfluss und müssen nicht wieder auf das Wiedereinfädeln warten. 3. Komfortable Abstellstationen an allen U-Bahnstationen sollten üblich werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4595 entstanden aus Vorlage: OF 425/8 vom 23.04.2019 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: B 98/14; B 215/18; OM 3354/18 OBR 8; ST 1839/18 Der Magistrat wird beauftragt, die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwestzentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen zu ersetzen. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in dem Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215, unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße/Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums entfallen. Im Bericht des Magistrats vom 21.03.2014, B 98, wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung im Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215, die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3354, hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1839, wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren/sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße/Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindern. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreulich, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.03.2014, B 98 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3354 Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 215 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1839 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1443 Aktenzeichen: 66 0
Freihalten der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 432/8 Betreff: Freihalten der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: ST 1257/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie häufig hat der Magistrat den Parkplatz seit der Ortsbeiratsanregung vom April 2017 kontrolliert? 2. In wie vielen Fällen konnte in diesem Zeitraum gegen Falschparker in den für Elektrofahrzeuge reservierten Bereichen am Parkplatz Erich-Ollenhauer-Ring eingeschritten werden, gegliedert nach Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Abschleppungen? Begründung: Die Stellplätze vor den Elektroladesäulen werden immer noch regelmäßig zugeparkt und können somit nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1257 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2019 Die Vorlage OF 432/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRankgerüst am Walter-Schwagenscheidt-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 427/8 Betreff: Rankgerüst am Walter-Schwagenscheidt-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob durch entsprechende Bepflanzung das Rankgerüst auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz (in der Nähe der Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring) wieder begrünt werden kann. Begründung: Auch in diesem Jahr (wie schon einige Jahre zuvor) wurde an dem Rankgerüst keine Bepflanzung vorgenommen. In der Mitte des Gerüstes befindet sich Müll, der das Pflanzenwachstum behindert. Es ist wünschenswert, dass das Gerüst nicht öde in der Gegend herumsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1257 2019 Die Vorlage OF 427/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station „Heddernheimer Landstraße“ errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2019, OF 429/8 Betreff: Zusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Liegenschaftsamt wird gebeten, das Grünflächenamt zu beauftragen, den etablierten Trampelpfad auf der Grünfläche zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und dem Damm der Rosa-Luxemburg-Straße als Fußweg zu befestigen. Begründung: Eine Vielzahl von Nutzern der U-Bahnstation läuft über die genannte Grünfläche und hat hierdurch in den letzten Jahren einen unansehnlichen Trampelpfad angelegt. Eine Neuanlage der Rasenfläche wird daran ebenfalls nichts ändern, da bekanntlich die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten die Gerade darstellt. Um die Außendarstellung der ansonsten sehr ordentlich gestalteten U-Bahnstation wieder herzustellen, bietet sich die Anlage eines kleinen Fußweges an der Stelle des Trampelpfads an. Foto: Ralf Porsche Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 429/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenSicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4422 entstanden aus Vorlage: OF 423/8 vom 18.03.2019 Betreff: Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: V 989/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. die aktuellen Sturmschäden an der Brückenausstattung der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Hadrianstraße (Römerstadtsiedlung) schnellstens so zu beseitigen, dass für Passanten und Fahrzeuge, die unterhalb der Brücke unterwegs sind, keine Gefahr besteht, von herabfallenden Bauteilen getroffen zu werden; 2. die Brückenausstattung, darunter auch die Geländer und Spritzwasserschutzplanen, insgesamt zu kontrollieren und ggf. schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: Durch die stürmische Wetterlage der zurückliegenden Wochen kam es im Bereich Hadrianstraße zu einem Herunterbrechen von einigen Spritzwasserschutzplanen, die lediglich an ein paar Dachlatten mit Kabelbindern einfachst befestigt waren. Im Bereich des Schulhofes der Geschwister-Scholl-Schule sind Absperrbänder angebracht worden, nicht aber zum Beispiel am Fuß- und Radweg Richtung Bunker/Niddagebiet. Der Ortsbeirat richtet seine Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang auf die immer noch ausstehende Beantwortung der Anfrage vom 13.09.2018, V 989. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2018, V 989 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1382 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6562 Aktenzeichen: 66 6
Ausfall der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 auf der A-Strecke abmildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4417 entstanden aus Vorlage: OF 420/8 vom 21.03.2019 Betreff: Ausfall der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 auf der A-Strecke abmildern Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sperrung der A-Strecke in den Sommerferien 2019 - den Betrieb der Linie U 1 zwischen Heddernheim und Ginnheim aufrechtzuerhalten; - die Taktung der Linie U 9 zu erhöhen; - eine noch höhere Taktung der Straßenbahnlinie 16 - mit Fahrten zum Westbahnhof - einzurichten; - alle Fahrten der Buslinie 60 bis nach Eschersheim zur S-Bahn-Linie S 6 zu verlängern; - den Ortsbeirat 8 an den weiteren Ersatzverkehrsplanungen rund um die Bauarbeiten zu beteiligen. Begründung: Die Bewohnerschaft des Ortsbezirks 8 verfügt lediglich über zwei zweckmäßige Möglichkeiten, in Richtung Frankfurter Innenstadt zu gelangen, entweder über die Rosa-Luxemburg-Straße oder die Eschersheimer Landstraße mit der U-Bahn bzw. als Individualverkehr. Hierbei ist zu beachten, dass die Rosa-Luxemburg-Straße nur für Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Die vergangenen längeren Arbeitsphasen an dieser U-Bahn-Linie haben deutlich aufgezeigt, dass sich die Auswirkungen auch erheblich in den Ortsbezirk 8 erstrecken. Aufgrund des Wegfalls der U-Bahn-Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 für einen Zeitraum von ca. sechs Wochen ist entsprechend mit einem verstärkten Rad- und Kraftfahrverkehr, auch aufgrund des Schienenersatzverkehrs, auf beiden Straßen zu rechnen, denen verkehrlich Rechnung getragen werden muss. Der Ortsbeirat 8 erachtet die dargelegten Maßnahmen als geeignet, den zu erwartenden verkehrlichen Andrang abzumildern bzw. besser zu verteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1334 Aktenzeichen: 92 10
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
Weiter lesenBerichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
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