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Meine Nachbarschaft: Harheimer Weg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen

22.03.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1880 entstanden aus Vorlage: OF 258/10 vom 07.03.2022 Betreff: Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Sauberkeit der Park-and-ride-Parkplätze in Preungesheim und Bonames zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Verunreinigungen durch Vogelkot. Dies könnte beispielsweise durch eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz oder vergrämende Maßnahmen verhindert werden . Begründung: Auf beiden Parkplätzen (an der U-Bahn-Station "Kalbach" sowie im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Am Dachsberg) mehren sich Beschwerden über zunehmende Verschmutzung. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 171 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße

22.03.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße

18.03.2022 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 124/15 vom 03.03.2022 Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße zu informieren und nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Baubeginn sein? 2. Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? 3. Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privatgrundstücken frei gehalten? 4. Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen. Begründung: Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft von baulichen Veränderungen der Straßen überrascht worden und konnten nicht mehr auf ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Der Ortsbeirat 15 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 516 aus dem Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Antrag vom 21.05.2024, OF 311/15 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10

07.03.2022 · Aktualisiert: 06.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 262/10 Betreff: Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für bereits vorhandene und neue Glas- und Altkleidercontainer im Bereich des Ortsbezirks 10 zukünftig keine öffentlichen Park- und Stellplätze mehr verwendet werden und geeignetere Standorte gefunden werden können. Begründung: Im Bereich des Ortsbezirks 10 gibt es eine Vielzahl von Standorten für Glas- und Altkleidercontainer, die öffentliche Park- und Stellplätze nutzen (z.B. Kantapfelstaße 2-8, Huswertstaße/An den Drei Hohen, Ronneburgstraße/Gießener Straße, Homburger Landstraße u.v.a.). Um zusätzlichen dringend notwendigen Parkraum zu schaffen (z.B. auch für Lasten- und Fahrräder bzw. Ladestationen für E-Autos), sollten geeignetere Standorte gesucht werden. Es bieten sich dabei insbesondere Flächen an, die z.Zt. zweckentfremdet und verbotswidrig genutzt werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 262/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme)

Partei: AfD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef

03.03.2022 · Aktualisiert: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 121/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsvorsteher wird gebeten, den für Planen zuständigen Stadtrat Herrn Mike Josef in die Sitzung des Ortsbeirates 15 zur Bürgerfragestunde am 20.05.2022, ersatzweise am 08.07.2022, einzuladen. Im Fall der Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderen: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch, Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd, betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren, - Bauweise, - Anzahl der Wohneinheiten, - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser, - Zuschnitt der Grundstücke - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielpätze, etc. - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote, etc.) - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können, - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden) - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen Die Sitzungstermine 18.03.2022 und 29.04.2022 sind bereits der Bildungsdezernentin Frau Weber vorbehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 121/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts

15.02.2022 · Aktualisiert: 08.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 229/10 vom 30.01.2022 Betreff: Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Homburger Landstraße zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße stadtauswärts ein Radweg sicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung soll idealerweise so geplant werden, dass sie in den Ausbau der U 5 integriert werden kann. Begründung: Ist man, aus Preungesheim kommend, auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg unterwegs, findet man sich als Radfahrerin bzw. Radfahrer plötzlich auf einer bis zu dreispurigen Straße wieder, - auf der es weder eine Radspur noch einen Radweg gibt, - auf der aber viele der Kfz derart schnell unterwegs sind, dass dies eine hohe, nicht hinzunehmende Gefährdung für Radfahrerinnen und Radfahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1347 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Omega-Brücke Frankfurter Berg

15.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1634 entstanden aus Vorlage: OF 184/10 vom 03.01.2022 Betreff: Omega-Brücke Frankfurter Berg Der Magistrat wird in Abstimmung mit Hessen Mobil gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ab wann sichere Radwege zur beziehungsweise über die Omega-Brücke über die Homburger Landstraße führen; 2. ob im Bereich zu 1. auch sichere Fußgängerüberwege berücksichtigt werden; 3. wo beziehungsweise wie genau die Bushaltestelle südlich der S-Bahn-Station am Frankfurter Berg eingerichtet wird. 4. Bei künftigen Planungen wird über den Magistrat auch Hessen Mobil darum gebeten, jeweils vorsorglich den zuständigen Ortsbeirat zu informieren, um ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig eine Stellungnahme abgeben zu können. Begründung: Der Ortsbeirat 10 sollte immer rechtzeitig in alle Planungen von Bauvorhaben im öffentlichen Interesse involviert werden. Das mag für die Verwaltung zunächst ein Mehraufwand sein, aber aus leidvoller Erfahrung ist bekannt: So können etwaige Fehler rechtzeitig erkannt und Kosten gespart werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1337 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anschluss der Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg

15.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1635 entstanden aus Vorlage: OF 185/10 vom 04.01.2022 Betreff: Anschluss der Fuß- und Radwege an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst zu veranlassen, dass der stadteinwärts laufende Radweg an der neuen Omega-Brücke der Homburger Landstraße über die Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg hinter der neuen Brücke sicherer in den fließenden Verkehr eingeführt wird, und ferner, dass der stadtauswärts laufende Fußweg einen für Fußgänger begehbaren Abschluss findet, damit der für die Kinder aus dem Im Hilgenfeld ausgewiesene Schulweg überhaupt sicher begehbar ist. Begründung: Nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Omega-Brücke sind die Anschlüsse der Fuß- und Radwege leider überhaupt noch nicht sinnvoll hergestellt. Das ist für den stadteinwärts führenden Radweg besonders gefährlich, weil er unvermittelt mit einem Schild "Radweg endet" aufhört, ohne dass die Radfahrer oder Kraftfahrzeugführer vorgewarnt worden wären und sich die Radfahrer so in den fließenden Verkehr an einer Stelle einordnen müssen, die durch die Omegaform nicht gut überschaubar ist. Insofern wäre zumindest eine Markierung in die Fahrbahn hinein mit entsprechenden Warnschildern erforderlich und sicherheitshalber auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit, die in diesem Bereich 50 km/h beträgt. Dasselbe gilt für den stadtauswärts führenden, einzig verbliebenen Fußweg. Dieser endet gegenwärtig in einer massiven Kabelbrücke, sodass die Fußgänger entweder auf die Fahrbahn treten müssen, wo zudem der Radweg ebenfalls endet, oder eine steile, glitschige Fläche zum darunterliegenden Feldweg nutzen müssen. Dies ist für eine neue Straße eine erkennbar nicht sinnvoll zu Ende geführte Baumaßnahme, zumal der Fußweg laut Schulwegplan von den Schulkindern aus dem Im Hilgenfeld auf dem Weg zur Schule genutzt werden muss und der ursprünglich ebenfalls vorgesehene Weg auf der anderen Straßenseite durch die Baumaßnahme vollständig weggefallen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1339 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2786 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1450

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

11.02.2022 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1609 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 26.01.2022 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden, die Stellungnahme ST 74 betreffenden Fragen gebeten: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg Homburger Landstraße zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg Homburger Landstraße vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirate s hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu 3.: Welche Kriterien/Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a): Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b): Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild ‚Stadt Frankfurt', um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hoch frequentiert. Die stetigen Bemühungen, auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen, wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1202 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1523 entstanden aus Vorlage: OF 62/14 vom 21.01.2022 Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (1), Harheim und Nieder-E schbach (2) sowie Harheim und Bonames (3) zu ermöglichen. Begründung: Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren - im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen - überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum Pkw insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die "Streuung" mit einem "Salz-Wasser-Gemisch", wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Quelle: OpenStreetMap Planskizze Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Erklärung zur Planskizze: 1. Erlenbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Erlenbach) 2. Niedereschbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Eschbach) 3. Harheimer Weg (Harheim - Bonames) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1198 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames

18.01.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1436 entstanden aus Vorlage: OF 166/10 vom 11.11.2021 Betreff: Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Anfang und Ende des Radweges zwischen den Niddabrücken parallel zur Homburger Landstraße in Bonames (siehe Markierung auf der Skizze) Poller gesetzt werden können. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Begründung: Seit die Baumstämme auf dem Grünstreifen ein Parken der Autos verhindern, stehen diese zunehmend auf dem Radweg zwischen den Brücken und benutzen diesen als Parkfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 960 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2659 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße

18.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 203/10 vom 03.01.2022 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - zu prüfen und zu berichten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße, insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens, sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herumlaufen und in eine gefährliche Situation geraten, weil sie auf die viel befahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und eventuell zusätzliche Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1039 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg

14.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2022, OM 1379 entstanden aus Vorlage: OF 98/15 vom 28.12.2021 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringend erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen, sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1020 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach

10.01.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1297 entstanden aus Vorlage: OF 53/14 vom 11.12.2021 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, das Teilstück zwischen Erlenbacher Stadtweg 90 bis zum Ortseingang Nieder-Erlenbach mit Beleuchtung zu versehen. Wenn möglich sollen mit Solarenergie betriebene Leuchten eingesetzt werden. Begründung: Der Fuß- und Radweg zwischen den Stadtteilen wird intensiv genutzt. Er dient u. a. als Schulweg, als Weg zu diversen Einkaufsmärkten sowie generell als Verbindungsweg zwischen den benachbarten Stadtteilen. Eine Beleuchtung des o. a. Abschnitts würde das Sicherheitsgefühl erhöhen und damit noch mehr Menschen ermutigen, auch bei Dunkelheit das Fahrrad zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 905 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2343 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Künftige Ringstraßenbahn

30.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1236 entstanden aus Vorlage: OF 178/10 vom 15.11.2021 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu Ziffer 1., insbesondere in den Linientaktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U 5, vorgesehen sind, 3. ob und, wenn ja, wo Bäume sowie Kfz-Stellplätze zu Ziffer 1. wegfallen werden sowie 4. wann die aktuellen Planungen zu Ziffer 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden. Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 632 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelkonzept für die Gießener Straße

30.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1219 entstanden aus Vorlage: OF 152/10 vom 16.11.2021 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße fließender ableitet , gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahn-Stationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger, und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten, insbesondere auch wegen der Ampelschaltung, wenig befriedigend. Dies spiegelt sich auch in verschiedenen Vorlagen des Ortsbeirats 10 wieder. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, da letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 806 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

26.11.2021 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 entstanden aus Vorlage: OF 80/15 vom 10.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Vorgang: B 28/21; OA 13/21 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen; 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen; 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, die von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel-Ring und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchten. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Bürgersteigs zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Fahrzeuge und Radfahrer würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D. h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Fahrzeuge und Radfahrer. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 auf der Grundlage von § 45 Absatz 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28, und Anregung des Ortsbeirats 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Anregung vom 07.05.2021, OA 13 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1019 entstanden aus Vorlage: OF 142/10 vom 18.10.2021 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann die Ampelanlage an der Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann; 2. ob, soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 550 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekottütenspender Im Storchenhain in Bonames

02.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1013 entstanden aus Vorlage: OF 124/10 vom 18.10.2021 Betreff: Hundekottütenspender Im Storchenhain in Bonames Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekottütenspender nebst Abfallbehälter Im Storchenhain an nicht störender Stelle im Fußwegebereich zwischen August-Jaspert-Schule und dem Bonameser Friedhof einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben. Eine Patin steht zur Verfügung und wird dem Grünflächenamt wie üblich direkt bekannt gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 337 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Piktogramme „Tempo 30“ für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1011 entstanden aus Vorlage: OF 119/10 vom 18.10.2021 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstraße ist - jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Straße - eine sehr weitläufige Tempo-30-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Metern zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführerinnen und -führer offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrso rdnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung des Piktogramms "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere auf den Straßen: 1. Berkersheimer Weg; 2. Am Neuenberg; 3. Am Schieferstein; 4. Im Steinbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 546 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 928 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 02.10.2021 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Sechs bis acht Sekunden zusätzlich werden hier für angemessen gehalten, sodass der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt wird . Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 480 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und UBahnÜberweg

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 931 entstanden aus Vorlage: OF 76/15 vom 09.10.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Magistrat wird gebeten, auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren bei dem Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft des Magistrats wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 485 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbäume Harheimer Weg

25.10.2021 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 835 entstanden aus Vorlage: OF 38/14 vom 09.10.2021 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des Harheimer Wegs zwischen den Straßen Im Niederfeld und Korffstraße mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 487 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2097 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

19.09.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung einer Fitnessbank in Bonames

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 626 entstanden aus Vorlage: OF 86/10 vom 23.08.2021 Betreff: Errichtung einer Fitnessbank in Bonames Der Magistrat wird in Verbindung mit Vertretern des TSV 1875 Bonames e. V. um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin unter anderem auch mit den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 sowie Vertretern des TSV 1875 Bonames e. V. zur Ermittlung des Standorts für eine erhoffte Fitnessbank in Bonames stattfinden kann. Denkbar sind derzeit noch verschiedene Standorte, unter anderem im Bereich des Wochenmarktgeländes Am Wendelsgarten oder im Bereich des Saalbaus Nidda. Dabei sollen die Finanzierung der Bank sowie eventuelle Alternativen thematisiert werden. Begründung: In Bonames besteht Bedarf an einer Fitnessbank. Der Sportkreis Frankfurt hat unlängst eine entsprechende Bank aufstellen lassen, mit dem Ziel, mit einfachen Mitteln dem Bewegungsmangel entgegenzutreten und dafür den öffentlichen Raum zu nutzen. Die sehr anschauliche Webseite www.moveuments.de gibt weitreichende Informationen dazu. Eine Bank kostet nach vorliegenden Informationen rund 3.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2276 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 638 entstanden aus Vorlage: OF 89/10 vom 23.08.2021 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, sodass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 28 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 170 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II

06.09.2021 · Aktualisiert: 05.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2021, OA 64 entstanden aus Vorlage: OF 9/14 vom 25.05.2021 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II Vorgang: OM 6288/20 OBR 14; ST 2047/20 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047, zurück und bittet, dies vorausgeschickt, die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mit der Anregung vom 17.08.2020, OM 6288, beantragten Radschutzstreifen im Harheimer Weg, auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung Friedrichsdorfer Straße, wie beantragt weiterzuführen. Begründung: Die Behauptung in der o. g. Stellungnahme des Magistrats, "für einen Schutzstreifen reicht der Platz nicht aus", trifft nicht zu. Der Platz auf der Fahrbahn reicht nur deshalb nicht aus, weil er - wie in der Stellungnahme explizit ausgeführt - zum Parken von Kfz genutzt wird, was mit dem Anlegen des Schutzstreifens hinfällig ist. Der Ortsbeirat wertet die Sicherheit der Radfahrer höher als die Möglichkeit, die Fahrbahn zum Abstellen von Kfz zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, sich dieser Einschätzung anzuschließen und dies der zuständigen Behörde deutlich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6288 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 99 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 336 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 64 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 64 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 941, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen?

20.08.2021 · Aktualisiert: 15.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße

18.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entsorgungsinfrastruktur Neubaugebiet „Südlich des Riedstegs“

06.07.2021 · Aktualisiert: 18.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 550 entstanden aus Vorlage: OF 22/13 vom 22.06.2021 Betreff: Entsorgungsinfrastruktur Neubaugebiet "Südlich des Riedstegs" Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planungen des Neubaugebiets "Südlich Am Riedsteg" sicherzu stellen, dass auch Stellplätze für Niederflurglascontainer vorgeschrieben werden. Bei steigender Anzahl von Haushalten muss auch die notwendige Entsorgungsinfrastruktur an Ort und Stelle erweitert werden. Begründung: In der Vergangenheit ist es bei verschiedenen Bauvorhaben stets zum ersatzlosen Entfall von Glascontainern gekommen: Beim Bau der Häuser am Ende der Märkerstraße und Bornweg entfiel ein Container am Bornweg ersatzlos. Im Kurmarkviertel wurde ein Quartiersplatz gebaut, aber auch hier gibt es keine Glascontainer. Mit Beginn des Neubaugebietes am Westrand entfielen Container am Erlenbacher Stadtweg. Auch Neubaugebiete müssen ihren Beitrag an gemeinsamer Entsorgungsinfrastruktur leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1835 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames

21.06.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Halteverbot im Kurvenbereich „Im Niederfeld“

16.06.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 15/14 Betreff: Halteverbot im Kurvenbereich "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Niederfeld" im Bereich der Hausnummern 20-26 ein absolutes Halteverbot einzurichten (siehe Planskizze). Begründung: Durch regelmäßig abgestellte Fahrzeuge im Bereich "Im Niederfeld 20-26", unmittelbar vor der Kurve, kommt es insbesondere morgens und nachmittags zu gefährlichen Verkehrssituationen. Aus diesem Grund ist ein Fahrer, der sich Richtung "Harheimer Weg" bewegt, zu einem Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn gezwungen. Durch die Schärfe der Kurve ist jedoch der entgegenkommende Verkehr weder für den stadteinwärts noch für den stadtauswärts fahrenden Fahrrad- und Motorradfahrer, PKW und LKW einsehbar. Diese Situation ist nur durch eine entsprechende Beschilderung - in diesem Fall ein absolutes Halteverbot - zu lösen. Planskizze "Im Niederfeld", Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 34/15 vom 29.05.2021 Betreff: Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des § 161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß § 161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schüler die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt worden, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach § 161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit Langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße zur Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmals verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1876 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg

07.06.2021 · Aktualisiert: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 210 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 24.05.2021 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg in einen Kreisverkehr, unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrsicherheit, zu prüfen. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim-Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, sodass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1538 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

27.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen

23.05.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28

07.05.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher Straße; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel

07.05.2021 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 15 entstanden aus Vorlage: OF 8/15 vom 25.03.2021 Betreff: RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher Straße; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel Vorgang: M 151/20; M 154/20; OA 620/20 OBR 15; NR 1368/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 1368 und M 151 betreffend des in Auftrag gegebenen PrĂŒfungsauftrags fĂŒr eine umfassende VorprĂŒfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet ZĂŒricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurĂŒckgenommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) die VorprĂŒfung umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen FreiflĂ€chen sind stattdessen entsprechend der in der Anregung des Ortsbeirates 15 vom 23.10.2020, OA 620, beschlossenen Vorgaben zum Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154, komplett in den GrĂŒngĂŒrtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern; b) diese FlĂ€chensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen NutzflĂ€chen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgefĂŒhrten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Areal zwischen ZĂŒricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzĂŒglich einzuleiten; c) das fĂŒr den gesamten Stadtbereich betreffende GewerbeflĂ€chenentwicklungsprogramm (M 151) unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets ZĂŒricher Straße (u. a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem PrĂŒfauftrag fĂŒr ein neuen Gewerbegebietsstandort ZĂŒricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeĂ€ndert und entsprechend so weiter fortzufĂŒhren. BegrĂŒndung: Dieses Gebiet an der ZĂŒricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen fĂŒr das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser FreiflĂ€chen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren GrĂŒnden, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04.03.2021 der Vorlage NR 1368 zur Vorlage M 151, mit der ein umfassender PrĂŒfauftrag fĂŒr das geplante Gewerbegebiet einhergeht, ist zurĂŒckzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der VorprĂŒfung fĂŒr dieses Gewerbegebiet erhĂ€lt eine breite UnterstĂŒtzung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der VorprĂŒfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den GrĂŒngĂŒrtel zwecks dauerhafter Sicherung der FreiflĂ€chen wird eindeutig dem WĂ€hlerwillen entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 640 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 ZustĂ€ndige AusschĂŒsse: Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau Ausschuss fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 247 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/ProtokollerklĂ€rung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 412, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 868, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630

04.05.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 69 entstanden aus Vorlage: OF 16/10 vom 20.04.2021 Betreff: Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630 Der Magistrat wird gebeten, auf das nicht erlaubte Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausn ummer 630 durch entsprechende Markierungen deutlicher hinzuweisen. Begründung: Markierungen sind dort sinnvoll. Ähnliche Markierungen in der Homburger Landstraße wurden bereits vor geraumer Zeit etwas oberhalb dieser Stelle angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1594 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Galgenstraße in Bonames

04.05.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 58 entstanden aus Vorlage: OF 13/10 vom 20.04.2021 Betreff: Sanierung der Galgenstraße in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die Galgenstraße in Bonames grundlegend saniert wird. Keinesfalls wird eine bauliche Erschließung über die Galgenstraße gewünscht, sondern vielmehr über die Ortsrandstraße. Begründung: Die stark schwankenden Temperaturen einhergehend mit Nässe haben die Fahrbahn der Galgenstraße besonders im Winter 2020/21 stark beschädigt. Um die Verkehrssicherheit schnell wiederherzustellen, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung einfache Instandhaltungsmaßnahmen ausgeführt, auch in der Friedrichsdorfer Straße. Umfassende Instandsetzungsarbeiten sind jedoch notwendig. Diese bedürfen der Planung und zu gegebener Zeit der Einstellung der Mittel im Haushalt. Die Friedrichsdorfer Straße ist bereits in Arbeit, die Galgenstraße steht leider noch nicht im Bauprogramm. Rasche Abhilfe ist notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Harheimer Weg sicherer gestalten

04.05.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 68 entstanden aus Vorlage: OF 14/10 vom 20.04.2021 Betreff: Harheimer Weg sicherer gestalten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. durch welche baulichen oder organisatorischen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf dem Harheimer Weg deutlich erhöht werden kann, insbesondere im Bereich des Fußgängerüberwegs nahe der Straße Am Wendelsgarten; 2. ob öfter Geschwindigkeitskontrollen erfolgen werden; 3. wie die Zahl der nicht hilfreichen und teils gefährlichen Elterntaxis weiter reduziert werden kann. Begründung: Aktuell mehren sich die Hinweise auf fehlende Einhaltung der Verkehrsregeln im Bereich des Harheimer Wegs sowie der August-Jaspert-Schule. Mit Blick auf zu viele Beinaheunfälle erscheint dringende Abhilfe erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1316 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Im Storchenhain

04.05.2021 · Aktualisiert: 02.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 70 entstanden aus Vorlage: OF 18/10 vom 20.04.2021 Betreff: Spielplatz Im Storchenhain Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und dem Kinderbeauftragten bezüglich des Spielplatzes Im Storchenhain um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. bis wann die teils maroden Sitzbänke sowie einzelne Spielgeräte ausgetauscht bzw. ergänzt werden können; 2. wie die Sauberkeit in und um den Spielplatz sowie vor der August-Jaspert-Schule deutlich erhöht werden kann. Begründung: Leider fallen aufgrund der Pandemie zunehmend auch teils sperrige to-go-Abfälle negativ auf. Umso mehr ist eine Aufwertung des Spielplatzes insgesamt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1379 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.01.2022, OIB 73 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren

23.02.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7269 entstanden aus Vorlage: OF 1148/10 vom 09.02.2021 Betreff: Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren Der Magistrat wird gebeten, das Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg, wie vom Ortsbeirat 10 bereits angeregt, endlich rot zu markieren. Begründung: Alle auf besagte Kreuzung hinführenden Teile des Radweges sind in besonderen Gefahrenbereichen an Kreuzungen zwischenzeitlich rot markiert. Nur das besonders gefährliche Ende unter der Brücke in sehr schlechten Lichtverhältnissen, wo Radfahrer von Autofahrern besonders leicht übersehen werden können, ist nicht markiert. Eine solche Markierung würde diese Gefahrensituation den Autofahrern aber nochmals deutlich vor Augen führen. Da der Aufwand hierfür gering erscheint, ist auch in Anbetracht eines irgendwann im Rahmen der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu erwartenden Umbaus der Einmündung kein Grund ersichtlich, bis dahin diese erhebliche Gefahr nicht zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1152 Aktenzeichen: 66 2

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