Meine Nachbarschaft: Am Berger Spielhaus
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Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5694 entstanden aus Vorlage: OF 283/16 vom 04.06.2024 Betreff: Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Riedstraße/Röhrborngasse verkehrssicherer zu gestalten. Hierzu könnte entweder ein Parkverbot auf der Riedstraße auf einer Strecke von mindestens 10 Metern vor der Kreuzung oder die Installation eines Verkehrsspiegels, der eine Sicht von der Röhrborngasse auf die Riedstraße ermöglicht, eingerichtet werden. Begründung: Autofahrer auf der Röhrborngasse, die rechts in die Riedstraße abbiegen möchten, geraten leicht in gefährliche Situationen, weil häufig Fahrer auf der Riedstraße bis zum Brunnen parkenden Autos ausweichen müssen, wodurch die Riedstraße fast zur Einbahnstraße wird. Die Einsicht in die Riedstraße an dieser Kreuzung ist dadurch sehr schwer, weil man zeitgleich auf Fahrzeuge aus beiden Richtungen achten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenBußgeldflut in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenVerzeichnis Straßenbenennung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4259 entstanden aus Vorlage: OF 201/16 vom 26.06.2023 Betreff: Verzeichnis Straßenbenennung Der Magistrat wird gebeten, die Namen "Minna Weil" und "Ammes Schneider" in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. Begründung: Der Anteil von Frauennamen bei der Benennung von Straßen in Frankfurt ist gering. Dadurch ist auch eine öffentliche Wahrnehmung ihrer Leben und Handlungen vermindert. Eine Veränderung dieses Zustandes soll unterstützt werden. Minna Weil (1890-1942) wurde am 30.05.1942 mit ihren Söhnen Richard Weil und Walter Siegfried Weil nach Sobibor deportiert. Alle wurden ermordet. Sie war zuvor wohnhaft "Am Berger Spielhaus 7" in Bergen-Enkheim. An die Geschichte unseres Landes und das Leid dieser Frau soll durch die Benennung einer Straße nach ihr erinnert werden. Ammes Schneider (1918-2007) unterstützte den Stadtschreiberpreis Bergen-Enkheim durch ihr unermüdliches persönliches Engagement. Die Bergen-Enkheimerin erinnert an den Beitrag von Frauen an kulturellen und sozialen Errungenschaften im Stadtteil. An diese Mühen soll durch die Benennung einer Straße nach ihr erinnert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2457 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Spielplätze in Bergen-Enkheim II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2
Hortplätze in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 71/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält. 2. Insbesondere, was der Wegfall des Horts "Kita Hohe Straße" (Umzug zu den Mauerspatzen und nur noch offen für Hangschüler*innen) für die Landgraben-Schülerinnen und Schüler für Auswirkungen hat. Wie entwickeln sich hier die Bedarfszahlen im Verhältnis zu den freiwerdenden Plätzen? 3. Was passiert mit den über 100 Kindern aus dem KiZ Röhrborngasse, wenn der Hort, der auf der zu sanierenden Hangschule steht, abgerissen wird? 4. Wie sieht der generelle Ausbau der offenen Ganztagsschule in Bergen-Enkheim aus? Ist das Konzept noch in Planung? Wie kann man dieses Konzept hier umsetzen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Eltern warten schon 1,5 Jahre auf die Antwort von V1622. Inzwischen haben sich einige Fragen erledigt und neue Probleme treten auf. Wir möchten, dass die Hortsituation auch in Bergen-Enkheim weiterhin im Blick gehalten wird und fragen uns, wie sichergestellt werden soll, dass bis 2026 jedes eingeschulte Kind eine Ganztagsbetreuung bekommen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 245 2021 Die Vorlage OF 71/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplätze in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 entstanden aus Vorlage: OF 62/16 vom 19.10.2021 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. einen aktuellen Bericht zu allen Spielplätzen in Bergen-Enkheim, die der Stadt Frankfurt gehören, zu geben. Insbesondere soll mitgeteilt werden, auf welchen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren welche Spielgeräte abgebaut wurden und wie diese ersetzt wurden bzw. bis wann sie wie ersetzt werden; 2. künftig dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten mindestens einmal jährlich unaufgefordert einen solchen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht ist auch aufzuführen, a) wie viel Geld im vergangenen Jahr in Bergen-Enkheimer Spielplätze investiert wurde; b) welche Maßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen sind und dabei auch Wiederbeschaffungspreise aufzuführen; c) welche Maßnahmen notwendig sind, aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen; 3. mitzuteilen, welche Bergen-Enkheimer Spielplätze aktuell im Investivprogramm "Grundüberholung von Spielplätzen" gelistet sind und wann sie beplant und umgesetzt werden; 4. mitzuteilen, was aus den vom Grünflächenamt am 21.11.2018 der Ortsvorsteherin und der Kinderbeauftragten vorgetragenen Projekten geworden ist, hier interessieren insbesondere folgende Maßnahmen: a) Spielplatz Röhrborngasse/Schule am Hang: Dieser Spielplatz sollte bis 2019 umgestaltet werden, was bis heute nicht passiert ist; b) Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg: Dieser Spielplatz sollte im zeitnahem Bezug zum Bau des Spielplatzes Röhrborngasse aufgewertet werden. c) Spielplatz Berger Marktplatz: Der Spielplatz sollte in das Investitionsprogramm "Grunderneuerung von Spielplätzen" aufgenommen werden. Gemäß einer Auskunft vom Januar 2021 wurde vom Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass der Spielplatz am Berger Markt sanierungsbedürftig sei und die noch vorhandenen Geräte in einem Alter sind, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr ermöglichen. Es wurde bestätigt, dass der Platz längst hätte grundsaniert werden sollen und mitgeteilt, dass die Finanzierung über investive Mittel gesichert sei. Passiert ist bisher leider nichts. Auch für den vom Ortsbeirat finanzierten und vom Magistrat aus Sicherheitsgründen abgebauten Pumptrack auf dem Berger Marktplatz gibt es noch keine Aussicht auf Ersatz. Der Magistrat prüft seit dem Jahr 2020 Möglichkeiten zur Errichtung eines Pumptracks in einer dauerhafteren Bauweise und versprach, "in gewohnter Weise im Rahmen des Planungsprozesses auf den Ortsbeirat zu zukommen". Begründung: Für immer mehr Stadtkinder sind Bewegung und Naturerleben leider keine Selbstverständlichkeit, obwohl bekannt ist, dass kindliche Bewegungsarmut die körperlichen und psychisch-emotionalen Fähigkeiten hemmt. Spielplätze sind deshalb ein essenzelles Element der öffentlichen Infrastruktur und oftmals die einzige Möglichkeit für Kinder, im Freien zu spielen. Darüber hinaus werden Spielplätze von Kindereinrichtungen als Spielflächen genutzt und sind ein Ort der sozialen Bildung. In den Sommerferien sind sie auch Ersatz für Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen. Kinder sind auf Spielplätze angewiesen, denn hier können sie sich entwickeln, toben und ihre Freunde treffen. Umso bedauerlicher ist der beklagenswerte Verfall der Bergen-Enkheimer Spielplätze, die mehr und mehr nur noch teilfunktionsfähig oder gar nicht nutzbar sind. Diese Situation wird seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. Bemühungen der Kinderbeauftragten scheinen nicht im Ansatz zu einem einigermaßen akzeptablen Erfolg zu führen, seit Jahren gemachte Zusagen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 6 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er wegen Geld- und Personalmangel keine komplette Instandsetzung der im Frankfurter Westen befindlichen Spielgeräte vornehmen kann. Dies trifft augenscheinlich auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auch auf Bergen-Enkheim, zu. Der Ortsbeirat 16 schließt sich der Auffassung des Ortsbeirates 6 vollständig an, dass dies ein Armutszeugnis der Stadt Frankfurt am Main ist, das dringend angegangen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Antrag vom 13.06.2022, OF 128/16 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 Aktenzeichen: 67 2
Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 534 entstanden aus Vorlage: OF 41/16 vom 14.06.2021 Betreff: Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einbahnstraße des Heinrich-Bingemer-Weg zwischen Neuem Weg und Röhrborngasse für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer geöffnet werden kann. Die Straße wirkt im Querschnitt breit genug. Bei Sicherheitsbedenken wird darum gebeten, geeignete Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Für alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, welche von der Mitte des Berger Hangs kommen und in gleicher Höhe nach Westen fahren möchten (z. B. zum Fahrradweg Richtung Seckbach, welcher einer der Hauptwege in die zentralen Frankfurter Stadtteile ist), gibt es derzeit drei Umwege, welche mit viel zusätzlicher Steigung verbunden und/oder aufgrund von mehr Autoverkehr unattraktiv sind. Dies ist besonders für ältere Menschen und Kinder eine Herausforderung. Wohl aus diesem Grund wird der Heinrich-Bingemer-Weg derzeit von vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ohne Erlaubnis gegen die Einbahnstraße genutzt. Aufgrund einer Kombination der Kurven der Straße und der Tatsache, dass manche Autofahrerinnen und Autofahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, ist dies sehr gefährlich. Die Vorteile einer Erlaubnis zur Durchfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wäre neben einer sehr gesteigerten Attraktivität des Radfahrens von der Mitte des Hanges aus, dass die Autos möglicherweise sicherer und langsamer durch die Straße fahren. Das wäre sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch für die Grundschülerinnen und Grundschüler, die den Heinrich-Bingemer-Weg als Schulweg nutzen, positiv (und ist bei dem Zustand des Straßenbelags sowieso angebracht). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1834 Aktenzeichen: 32 1
U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenNeubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 351/16 Betreff: Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das KiZ 98 verblieb während des Neubau und der Auslagerung der Schule am Hang auf dem Gelände der Schule am Hang. Die Hortkinder der Schule am Hang laufen nun täglich nach ihrer Schulzeit von der Barbarossastraße zu ihrem Hort in die Röhrborngasse, dem Baulärm sind sie nun täglich nach der Schulzeit ausgesetzt. Warum wurde die KiZ 98 nicht auch während der Bauphase auf den Parkplatz der Riedschule in der Barbarossastraße ausgelagert? Was ist die Zukunft des KiZ 98 nach Abschluss der Bauarbeiten? Bisher wurden weder die Mitarbeiter der KiZ 98 noch die Eltern der Hortkinder über die Pläne des Stadtschulamtes mit der KiZ 98 informiert. Begründung: In den Informationen zum Neubau der Schule am Hang wird das KiZ 98 zwar in der Bestandsbeschreibung aufgeführt, kommt aber dann in der Beschreibung des Neubaus nicht mehr vor. Es ist nicht ersichtlich was mit der KiZ 98 geschehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1911 2021 Die Vorlage OF 351/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenNaturschutzgebiet Mühlbachtal: Regenrinnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6994 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 03.11.2020 Betreff: Naturschutzgebiet Mühlbachtal: Regenrinnen Der Magistrat wird aufgefordert, die angelegten Regenrinnen auf dem Hauptweg von der Röhrborngasse her kommend, die im weiteren Verlauf quer über den Weg führen, regelmäßig vom Unrat zu befreien. Begründung: Bei Regen sollen diese Regenrinnen dazu führen, dass das Wasser nicht nur den abschüssigen Weg hinabläuft, sondern auch seitlich in das Naturschutzgebiet abfließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 606 Aktenzeichen: 66 0
Hortplätze in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 308/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1 . wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält und 2. wie sich die Einstellung des Hort-Angebotes durch die Lehrerkooperative (ASB) in der Marktstraße zum Schuljahreswechsel auf das Verhältnis zwischen vorhandenen Hortplätzen zu den tatsächlich notwendigen Hortplätzen auswirkt und 3. wie sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen Ausgleich für die ab August wegfallenden Hortplätze und die sowieso schon aktuell in Bergen-Enkheim fehlenden Hortplätze vorstellt und ob und wie ab August eine vollständige Abdeckung mit Hortplätzen in Bergen-Enkheim sichergestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1622 2020 Die Vorlage OF 308/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende neue Ziffer 3. eingefügt wird: "was während des Umbaus der Schule am Hang mit dem Kiz Röhrborngasse, das laut Bericht abgerissen werden soll, geschieht. Soll der Hort auch im Container auf dem Riedschulparkplatz umziehen oder in die Klassenräume, bis das Konzept der offenen Ganztagsschule endlich greift? Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4668 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 23.04.2019 Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Heinrich-Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang einzurichten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch in der Röntgenstraße, beim Familienmarkt in Höhe der Hausnummer 10, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Bisher ist der Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die südlich des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen, ohne einen sicheren Überweg zur Schule. Vorsorglich wird angemerkt, dass es bekannt ist, dass Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, zum Beispiel bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (zum Beispiel Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1795 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Umwidmung der Altstadtgasse „Am Königshof“ in Bergen, der Zweite
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 242/16 Betreff: Umwidmung der Altstadtgasse "Am Königshof" in Bergen, der Zweite Nachdem die schmale Altstadtgasse "Am Königshof" durch das Regierungspräsidium Darmstadt ohne Hinzuziehung des Ortsbeirates zu einer inner- und überörtlichen Durchgangsstraße um- gewidmet wurde, wolle der Ortsbeirat 16 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erlaubnis zum Fahren gegen die Einbahnstraße für Radfahrer in der Gasse "Am Königshof" aufzuheben und die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen zu entfernen sowie den von der Straße "Im Sperber" kommenden Radverkehr mittels entsprechender Beschilderung auf das erlaubte Fahren gegen die Einbahnstraße in Richtung Marktstraße durch die Conrad-Weil-Gasse zu leiten und/oder auf die allgemein geltende Fahrtrichtung über den "Sperber" und die "Röhrborngasse" hinzuweisen. Begründung: Die enge und im Verlauf zur Marktstraße hin ansteigende Gasse "Am Königshof" mit starkem Durchgangsverkehr über den gesamten Tagesverlauf hinweg (Schleich- und Pendlerverkehr aus dem Umland zur U-Bahnstation Enkheim, sowie Verkehr mit den Zielen Riedbad, Schule am Hang, Schule am Ried, Sportplatz sowie Anliegerverkehr zum Hessencenter und dem Unterzentrum an der "Victor-Slotosch-Straße", ist für das Radfahren gegen die Einbahnstraße denkbar ungeeignet. Radfahrer kommen aufgrund der Steigung dem KfZ-Verkehr im Zick-Zack-Kurs entgegen und können häufig nicht ausweichen. Hinzu kommt, dass die westliche Ecke Marktstrasse/Am Königshof zumeist bis an die Bordsteinkante zugeparkt ist, so dass Radfahrer durch vom Westen kommende Autofahrer erst beim Einbiegen in die Straße wahrgenommen werden können. Diese äußerst gefährliche Gemengelage sollte schnellstens unterbunden werden, zumal es zwei zumutbare, weniger gefährliche Streckenalternativen für Radfahrer gibt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenTiefe Schlaglöcher in der Riedstraße sofort ausbessern und nach der Frostperiode umfassend sanieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 226/16 Betreff: Tiefe Schlaglöcher in der Riedstraße sofort ausbessern und nach der Frostperiode umfassend sanieren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten die zahlreichen Schlaglöcher in der Riedstraße zwischen Röhrborngasse und Rangenbergstraße schnellstmöglich auszubessern und dieses Straßenstück nach der Frostperiode umfassend zu sanieren. Begründung: Die Riedstraße ist zwischen den obengenannten Straßen, nicht zuletzt durch den schweren Linienbusverkehr, aber auch verschiedene Baumaßnahmen in sehr schlechtem Zustand. Deshalb sollten wenigstens die tiefen Löcher sofort ausgebessert und die Straße im Frühjahr umfassend saniert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 226/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 226/16 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenInstandsetzung des Bürgersteigs Bruderhofstraße 2/Ecke Röhrborngasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 186/16 Betreff: Instandsetzung des Bürgersteigs Bruderhofstraße 2/Ecke Röhrborngasse Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Bürgersteig Bruderhofstr. 2 / Ecke Röhrborngasse Instandsetzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig befindet sich in einem schlechten Zustand. Durch Baumwurzeln wurden an mehreren stellen Pflastersteine nach oben gedrückt die eine Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 186/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0
Spielplatz am HeinrichBingemerWeg/Röhrborngasse in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1768 entstanden aus Vorlage: OF 113/16 vom 20.05.2017 Betreff: Spielplatz am Heinrich-Bingemer-Weg/Röhrborngasse in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, den im Betreff genannten Spielplatz wieder mit Spielgeräten auszustatten. Zudem sollten Schilder gemäß der Grünanlagensatzung angebracht bzw. aufgestellt werden. Begründung: Auf dem Spielplatz am Heinrich-Bingemer-Weg/Röhrborngasse finden spielfreudige Kinder nur noch einen Sandkasten und eine Tischtennisplatte. Dieses durchaus dürftige Angebot sollte mit einigen Spielgeräten bereichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1906 Aktenzeichen: 67 2
Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 793 entstanden aus Vorlage: OF 42/16 vom 26.07.2016 Betreff: Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße Der Magistrat wird aufgefordert, vor Baubeginn im Baugebiet Leuchte die uneingeschränkte Öffnung dieser Straße sicherzustellen - entweder durch Kreisverkehr oder durch Ampelregelung. Dabei ist der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Der Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1154 Aktenzeichen: 32 1
Parken in der Röhrborngasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2016, OF 36/16 Betreff: Parken in der Röhrborngasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, das halbseitige Parken auf den Gehwegen in der Röhrborngasse in beiden Fahrtrichtungen zwischen den Einmündungen Schießgraben und Am Villaberg einzurichten. Begründung: Seit Jahren parken die Anwohner in diesem Abschnitt mit ihren Fahrzeugen halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg. Damit war die Durchfahrt des fließenden Verkehrs gewährleistet. Für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen war ausreichen Platz. Nach dem ein Anlieger der Röhrborngasse in den vergangenen Wochen das Polizeirevier um Kontrolle dieses Straßenabschnitts gebeten hat, haben die Anwohner schon mehrfach Strafzettel wegen Ihres dort geparkten PkW's erhalten. Das Parken auf dem Gehweg ist nicht explizit durch ein Verkehrsschild erlaubt, wurde aber schon seit vielen Jahren geduldet und es kam nie zu Beschwerden. Die Fahrzeuge müssen nun auf der Fahrbahn parken, was die Durchfahrt für den fließenden Verkehr erschwert. Es müssen Zwischen den geparkten PKW's Lücken gelassen werden, damit man dort dem Gegenverkehr ausweichen kann. Dadurch gehen an dieser Stelle ca. 10 bis 15 Parkplätze verloren, die die sowieso schon beengte Parksituation weiter verschärfen würde. Anlage 1 (ca. 196 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 114 2016 Die Vorlage OF 36/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenEinführung einer Einbahnstraßenregelung für den Alfred-Göbel-Weg von der Einmündung Riedstraße in Richtung Bergen.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 294/16 Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung für den Alfred-Göbel-Weg von der Einmündung Riedstraße in Richtung Bergen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Einführung der Einbahnstraßenregelung im Atfred-Göbel-Weg in Fahrtrichtung Bergen zu veranlassen. Begründung: Der Alfred-Göbel-Weg ist eine sehr schmale Straße auf Grund dessen Bürgersteige nur andeutungsweise vorhanden sind. Das heißt, durch die zur Zeit bestehende Regelung kommt es häufiger zu Begegnungen von bergauf und bergab fahrenden Fahrzeugen. Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden und ein Fahrzeug muss in diesem Fall rückwärts in eine private Hofeinfahrt ausweichen und das entgegenkommende Fahrzeug passieren lassen. Durch den Neubau an der Ecke Alfred-Göbel-Weg und Röhrborngasse wird sich die Anzahl der Fahrzeuge weiter erhöhen. Für das Grundstück Alfred-Göbel-Weg 18 gibt es nach Auskunft der Bauaufsicht bereits eine Bauanfrage, was die Situation noch weiter verschlechtern würde. Der Alfred-Göbel-Weg ist Bestandteil des Schulwegs zur Schule am Hang, eine Regelung des Straßenverkehrs ohne Gegenverkehr wäre auch zum Vorteil der Schülerinnen und Schüler. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 294/16 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, 1 GRÜNE, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und 3 GRÜNE (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenParkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim .zu engen Straßen. gemäß §.12.Absatz.1, §.49.StVO, §.24.STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen .Eingeschränktes Halteverbot.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2015, OF 286/16 Betreff: Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim "zu engen Straßen" gemäß § 12 Absatz 1, § 49 StVO, § 24 STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, sämtliche Straßen in Bergen-Enkheim, die gemäß den obigen Paragraphen zu eng zum Parken sind, z.B. Kreuzbergstraße, Siedlerstraße, Laurentiusstraße nördlicher Teil, Am Hessenborn, Bruderhofstraße und Im Hermeshain von Röhrborngasse bis Am Bächelchen usw., die nicht entsprechend ausgeschildert sind, zu erfassen und zur rechtlichen Klarstellung für die Anwohner mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" auszuschildern, um den Anwohnern, Handwerkern, Anlieferern und sonstigen Besuchern rechtliche Sicherheit zu geben, wo man parken/nicht parken oder nur kurz, auch zum Be- und Entladen halten kann Begründung: Es gibt in Bergen-Enkheim neben den aufgeführten viele weitere schmale Altstadtstraßen, in denen laut den obigen Paragraphen niemals geparkt und höchstens mal kurz gehalten werden darf. Diese Straßen sind, mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. nördlicher Teil der Laurentiusstraße, nicht ausgeschildert, so daß dort häufig geparkt wird. Nachdem die emsige Stadtpolizei solche Straßen gerne abfährt und reihenweise Knöllchen verteilt, sollten alle Bürger über die rechtliche Situation mittels dem Verkehrsschild "Eingeschränktes Halteverbot" aufgeklärt werden, denn kein Mensch mißt mit einem Metermaß nach, wie breit der verbliebene Straßenraum ist und ob das zulässig ist. Andererseits laufen Anwohner und Anlieger dauernd Gefahr, schon bei kurzem Halt mit einer Ordnungswidrigkeit sanktioniert zu werden. Das ist nicht bürgerfreundlich und kann nicht Sinn einer verantwortungsvollen Verkehrsüberwachung sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 286/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2015 bis 2018 hier: Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges zwischen Neuer Weg und Röhrborngasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2014, OF 275/16 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2015 bis 2018 hier: Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges zwischen Neuer Weg und Röhrborngasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für die Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges zwischen Neuer Weg und Röhrborngasse in das Investitionsprogramm 2015 bis 2018 zum Haushalt 2015/2016 eingestellt. Der Heinrich-Bingemer-Weg bei der Sanierung so herzurichten, dass er für schwere Fahrzeuge -wie die Busse der Linie 42- befahrbar ist, ohne dass diese ihn innerhalb kurzer Zeit erneut zu Grunde richten. Begründung: Der Heinrich-Bingemer-Weg ist im genannten Bereich dringend zu sanieren; Unebenheiten und Schlaglöcher machen sich insbesondere für die Fahrgäste der dort verkehrenden Buslinie 42 bemerkbar. Bei der ursprünglichen Planung der Straße war nicht abzusehen, dass diese ins Liniennetz der örtlichen Ringbuslinie übernommen werden würde. Entsprechend ist der Unterbau der Straße offenbar zu weich ausgelegt worden, um die Belastung auf lange Dauer tragen zu können. Antragsteller: CDU GRÜNE WBE SPD FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 68 2014 Die Vorlage OF 275/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEinstellung der Mittel zur Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weges vom Neuen Weg bis zur Röhrborngasse.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2013, OF 199/16 Betreff: Einstellung der Mittel zur Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weges vom Neuen Weg bis zur Röhrborngasse. Vorgang: ST 1500/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2014 werden die erforderlichen Mittel eingestellt, damit eine Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weges vom Neuen Weg bis zur Röhrborngasse durchgeführt werden kann. Begründung: Wie in der oben genannten Stellungnahme ausgeführt, fehlten in 2012 die notwendigen Mittel bzw. wurden im Haushalt 2012 nicht eingestellt. Die durchgeführten punktuellen baulichen Maßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung ergeben einen Flickenteppich der in Frankfurt seines gleichen sucht. In diesem Bereich befinden sich unterschiedliche Straßenhöhen und die verkehrliche Sicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 199/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: WBE
Weiter lesenBebauung des Neubaugebietes Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2013, OF 196/16 Betreff: Bebauung des Neubaugebietes Leuchte Gemäß dem Vorschlag des Magistrats im zweiten Absatz der Stellungnahme B402 vom 12.08.2013 wird gebeten, mindestens für den Zeitraum der Erschließung und Bebauung des Neubaugebietes Leuchte die folgenden verkehrlichen Veränderungen am Knotenpunkt Leuchte / Vilbeler Landstr. vorzunehmen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen: - die heutige Ausfahrt aus der Leuchte auf sechs bis sieben Meter zu verbreitern und die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich entsprechend zu verkleinern. - Die Spur für Rechtsabbieger von der Borsigallee um einen Pfeil zum Gerade ausfahren zu erweitern. - die Signalisierung der Ausfahrt Leuchte entsprechend anzupassen. Begründung: Die umfangreichen Verkehrsbewegungen mit Baufahrzeugen und schwerem Gerät müssen über die Straße "Leuchte" abgewickelt werden unter Zu-und Abfluss auf die Vilbeler Landstraße. Eine Andienung über den Fritz-Schubert-Ring verbietet sich aufgrund des Nadelöhrs am Ende (Röhrborngasse) vollends und wäre technisch gar nicht möglich. Es ist aber auch eine (teilweise) Abwicklung über die engen Straßen Barbarossastraße und Triebstraße kaum denkbar und den Anwohnern nicht zumutbar. Als Alternative bietet sich somit nur noch die zügige planerische Umgestaltung des "Knoten Vilbeler Landstraße / Borsigallee an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 196/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenNichts hält so lange, wie ein Provisorium . umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet .Leuchte.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2013, OF 177/16 Betreff: Nichts hält so lange, wie ein Provisorium - umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet "Leuchte" Präambel: Das kurz vor der Bebauung stehende Neubaugebiet "Leuchte" wurde bereits in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts geplant. Die unzureichende verkehrliche Erschließung dieses Neubaugebietes wurde bereits in den 70er Jahren mit dem damals baurechtlich sehr anfechtbaren Lückenschluß zwischen dem Ende der Leuchte an der Justizsiedlung und dem Fritz-Schubert-Ring zur Erschließung, des zur Zeit der Fertigstellung ebenfalls noch gar nicht baurechtlich genehmigten Schwimmbades gelegt. Der Lückenschluß nach Bergen wurde durch die Hangbrücke zwischen Fritz-Schubertring und "Im Sperber" bei der Erschließung des Baugebietes "Pfingstborn II" Anfang der 70er Jahre vollzogen, obwohl die "innerörtliche Verbindungsstraße" in der sehr schmalen Einbahnstraßen-Altstadtgasse "Röhrborngasse" mitten auf der Marktstraße, kurz vor dem Engpaß am Berger Rathaus endet. Im Laufe der Jahre hat sich diese, nach dem damaligen Romero-Plan vorläufige, heutige "Grundnetzstraßenverbindung" zu einem sehr viel genutzten Schleichweg entwickelt, der nur über die Röhrborngasse nach Norden abfließen kann. Das kann mit dem zu erwartenden Anliegerverkehr aus dem Neubaugebiet "Leuchte" und der geplanten Öffnung der Leuchte in die Borsigallee so nicht bleiben. Anbei zwei Fotos aus der Röhrborngasse. Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten zum Neubaugebiet "Leuchte" in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Verkehrsleitplanung in Bergen-Enkheim zu erstellen, mit dem der Durchgangsverkehrs aus den Wohngebieten ferngehalten wird und insbesondere das Nadelöhr "Röhrborngasse" entlastet wird. Dabei ist auch zu klären, inwieweit die seit Jahrzehnten geplante Umgehungsstraße "Westumgehung Bergen-Enkheim/Ostumfahrung Seckbach" die Verkehrssituation im Frankfurter Osten auch unter Einbeziehung des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs mit dem Lückenschluß der A66/A661 entlasten könnte. Begründung: In Bergen-Enkheim beruht die Verkehrsleitung zum größten Teil auf Planungen aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Es gibt ein Netz von Einbahnstraße, das zum Teil nicht mehr sinnvoll ist und eher mehr Verkehr generiert als verhindert. Es wurden große, zum Teil regelrecht abgeschottete Neubaugebiete, wie "Am Rosenträger" und "Hinter den Obergärten" erschlossen und bebaut, die den Anliegerverkehr vervielfacht haben, aber über den älteren Stadtkern erschlossen werden. Dazu kommen das "Hessencenter" und das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße, das am Ortsende "gefangene" Schwimmbad und die Riedschule, die alle sehr viel Verkehr generieren. Aller innerörtlicher Verkehr nach Norden wird über den steilen Neuen Weg, die noch steilere Röhrborngasse und die Leuchte/FritzSchubert-Ring/Röhrborngasse abgewickelt. Dazu kommt der beständig zunehmende Schleichverkehr aus der Vilbeler Landstraße, um den Bogen um Bergen-Enkheim Richtung Norden abzukürzen und die vielen Ampeln zu umgehen. Es muss deshalb eine Lösung gefunden werden, um das wie in einem Sack durch das Naturschutzgebiet gefangene Enkheim vom Schleichverkehr zu entlasten, damit der Anliegerverkehr sinnvoll und lärmschonend abgewickelt und der Schleichverkehr aus Bergen- Enkheim ferngehalten werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 177/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenOffizieller Schulweg für die Kinder der Schule am Hang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bergen hier: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Im Sperber
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1642 entstanden aus Vorlage: OF 145/16 vom 06.10.2012 Betreff: Offizieller Schulweg für die Kinder der Schule am Hang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bergen hier: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Im Sperber Der Magistrat wird aufgefordert, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang, die in Bergen einen der Horte oder die Schulbetreuung der Schule am Hang besuchen, den offiziellen Schulweg über die Röhrborngasse Richtung Bergen an der Ecke Röhrborngasse/Im Sperber auf der östlichen Seite des Bürgersteiges durch einen Fußgängerüberweg abzusichern und die süd- und nordöstliche Ecke der Straße Im Sperber mit einem Parkverbot zu belegen, damit dort wartende Kinder von den bergauf fahrenden und abbiegenden Fahrzeugen auch gesehen werden. Begründung: Ein Großteil der Kinder der Schule am Hang, die in Bergen wohnen oder die dortigen Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen, laufen den vorgeschriebenen offiziellen Schulweg die Röhrborngasse herunter beziehungsweise hoch. Leider wurde die sehr unübersichtliche Ecke Röhrborngasse/Im Sperber nicht durch einen Fußgängerüberweg gesichert, obwohl diese Ecke ein neuralgischer Verkehrspunkt ist und sich insbesondere in den Hauptverkehrszeiten die Autos zwischen Marktstraße/Röhrborngasse/Im Sperber stauen und der Überblick für Kinder kaum möglich ist, schon gar nicht, wenn auch noch die steile Röhrborngasse hochkommende, oft recht flott fahrende Fahrzeuge nach rechts abbiegen, die die Kinder nicht sehen können, weil die Ecken zugeparkt sind. Anlage 1 (ca. 188 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 92 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung eines Teilabschnitts des Schießgrabens als verkehrsberuhigten Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1212 entstanden aus Vorlage: OF 120/16 vom 15.05.2012 Betreff: Umgestaltung eines Teilabschnitts des Schießgrabens als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Schießgraben zwischen Hausnummer 13 und der Einmündung in die Röhrborngasse als verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Begründung: Die Straße Röhrborngasse wird an der oben bezeichneten Stelle von zahlreichen Kindern und Jugendlichen genutzt, auf die die motorisierten Verkehrsteilnehmer bisher wenig Rücksicht nehmen. Viele halten sich zwar an Tempo 30, nicht aber an das dort eigentlich erforderliche Schritttempo. Durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird die zulässige Geschwindigkeit auf Schritttempo gemindert und die Verantwortung beziehungsweise die Pflicht auf Rücksichtnahme auf die motorisierten Nutzer fokussiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1260 Aktenzeichen: 32 1
Röhrbrunnenschacht Ecke Röhrborngasse/Heinrich-Bingemer-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1093 entstanden aus Vorlage: OF 112/16 vom 29.03.2012 Betreff: Röhrbrunnenschacht Ecke Röhrborngasse/Heinrich-Bingemer-Weg Der Magistrat wird aufgefordert, die Brunnenkammer des Röhrbrunnenschachtes zu sanieren (neu auszumauern). Begründung: Die Brunnenkammer des Röhrbrunnenschachtes ist erheblich baufällig und einsturzgefährdet. Um den weiteren Betrieb eines der ältesten Brunnen Frankfurts zu gewährleisten, ist eine Sanierung dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1261 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 60 3
Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 87/16 Betreff: Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: In welchem Zeitabstand ist mit einer grundhaften Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges im Abschnitt zwischen "Neuer Weg" und "Röhrborngasse" zu rechnen ? Begründung: Der genannte Straßenabschnitt ist unter der massiven Last der Linienbusse, die ihn regelmäßig befahren, ohne dass er baulich dafür ausgelegt wäre, völlig deformiert worden und dringend baulich zu ertüchtigen, um der veränderten Lage gerecht werden zu können. Massive Wellen im Asphalt, in denen sich riesige Pfützen bilden, Risse, Spurrillen und massive Abnutzung kennzeichnen den Abschnitt zwischen dem "Neuen Weg und der Röhrborngasse." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 87/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Öffnung der Leuchte dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie der Durchgangsverkehr - insbesondere Baufahrzeuge, Lastwagen und Auflieger mit Containern, bei einer Öffnung der Leuchte entweder durch einen Kreisel oder auch durch eine Kreuzung verlässlich daran gehindert werden kann, über die Leuchte, den Fritz-Schubert-Ring, Im Sperber und das Nadelöhr Röhrborngasse auf die Marktstraße in Bergen zu fahren. Auch dürfte es schwierig werden, den dann aus den überörtlichen Durchgangsstraßen einströmenden Verkehr aus den einzigen, wieder auf die Vilbeler Landstraße zurückführenden Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße fernzuhalten. Begründung: Diese Straßen eignen sich wegen der Steigung und der Enge im Stadtteil Bergen nicht für den zu erwartenden, kurzfristigen Baustellenverkehr und den sich aufsattelnden Durchgangsverkehr aus dem Autobahnende der A 66, dem Durchgangsverkehr in die Wetterau und dem Zubringerverkehr von der Vilbeler Landstraße. Mit dem Antrag OF 51/16 wird eine uneingeschränkte Öffnung der Leuchte verlangt. Schon heute kann jeder Autofahrer mit Ortskenntnis aus der Vilbeler Landstraße in die Leuchte ein- und ausfahren. Eine generelle Öffnung der Leuchte kann nur erfolgen, wenn der dann zu erwartende Schleich- und Durchgangsverkehr von der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße aus den Wohngebieten in Enkheim und Bergen ferngehalten werden kann, da aller Verkehr Richtung Bergen im Altstadtkern von Bergen die sehr schmale Röhrborngasse passieren muß (Anlage Foto) und aller Schwerlast-Schleichverkehr in Enkheim zurück auf die Vilbeler Landstraße geleitet werden muß. Anlage 1 (ca. 36 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEinsatz abgasarmer Busse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4539 entstanden aus Vorlage: OF 643/16 vom 14.08.2010 Betreff: Einsatz abgasarmer Busse Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die in Bergen-Enkheim verkehrenden Linienbuslinien 42 und 43, sowie insbesondere die vom RMV betriebene Buslinie 551 mit abgasarmen Fahrzeugen ausgestattet werden. Begründung: Gerade bei den Bergauffahrten stoßen die lärmenden Fahrzeuge dicke, stinkende Rußwolken aus und in den engen Altstadtgassen wie in der Röhrborngasse oder Alt Enkheim werden die Passanten in dicke, giftige Diesel-Rauchwolken eingehüllt. Wie Anwohner berichten, sind insbesondere die alten Fahrzeuge der Buslinie 551 störend, die durch besonders viel Krach und gewaltige Rußwolken auffallen. Aber auch die übrigen Linienbusse sind "Stinker" und quälen sich den Hang hinauf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2010, ST 1589 Aktenzeichen: 92 11
Verlegung eines Briefkastens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 590/16 vom 16.03.2010 Betreff: Verlegung eines Briefkastens Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Post AG dafür einzusetzen, dass der bisherige Standort des Briefkastens im Fritz-Schubert-Ring an der Einmündung zur Straße "An der Pfaffenmauer" in den Kreuzungsbereich der Straßen "Heinrich-Bingemer-Weg" und "Röhrborngasse" verlegt wird. Begründung: Im Schreiben der Deutschen Post AG vom 10.09.2009 teilt diese mit, dass im Gebiet des Stadtteils Bergen-Enkheim die Briefkastendichte nach den gesetzlichen Vorschriften voll erfüllt ist. Diese Vorschrift sagt aus, dass in zusammenhängenden Wohngebieten der Abstand zwischen den Briefkästen nicht mehr als 1.000 m betragen darf. Allerdings liegt der Briefkasten im Fritz-Schubert-Ring am äußeren Rand eines Wohngebietes und hat keinen Einzugsbereich in östlicher Richtung. Der gewünschte Standort im Heinrich-Bingemer-Weg liegt dagegen zentral in dem am Hang liegenden Wohngebiet und würde zudem den beschwerlichen Auf- oder Abstieg zu den nächsten Briefkästen auf der Marktstraße oder in der Triebstraße für viele Bürger vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2010, ST 796 Aktenzeichen: 92 31
Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.10.2008, OA 751 entstanden aus Vorlage: OF 344/16 vom 07.10.2008 Betreff: Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. mit einer geeigneten Beschilderung schon in Enkheim dafür Sorge zu tragen, dass Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen und evtl. auch schon darunter, mit Ausnahme des Linienbusverkehrs sowie des Anlieger- und Andienungsverkehrs, nicht mehr über die Leuchte, Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber in die Röhrborngasse einfährt. Am Beginn der Leuchte muss darauf hingewiesen werden, dass es ein Durchfahrtsverbot für diese Fahrzeuge auf die Marktstraße gibt und Alternativen ausgeschildert werden. 2. geeignete Mittel zu ergreifen, dass in den gängigen Verkehrsleitsystemen die beschlossene Tonnagebegrenzung publik gemacht wird. Begründung: Wie die beigefügten Bilder zeigen, verfahren sich immer wieder Schwerlastfahrzeuge in die enge Altstadtstraße, weil ortsfremde Fahrer von ihren Leitsystemen hierher gelockt werden, aber auch, weil durchaus ortskundige Fahrer zu bequem sind, auf die Vilbeler Landstraße zurückzufahren. Der fotografierte auswärtige Schwertransporter hat etliche Minuten lang hin- und herrangiert und konnte dann nur Richtung Rathaus abbiegen, weil es für jede andere Richtung zu eng war. Kaum dass sich der Stau Im Sperber aufgelöst hatte, kam ein riesiger Tanklaster einer Mühle, der Minuten nach dem Schwertransporter ebenfalls durch die Röhrborngasse musste. Es gibt in ganz Enkheim keine Bäckerei mehr, die Mehl über solche Tanker beziehen könnte, und damit auch keinen Grund, warum ein solches Fahrzeug durch die enge Altstadtgasse fahren müsste. Auch die riesigen Müllcontainer vom Kleinmüllplatz müssen nicht durch diese Gasse, sondern können über die Leuchte auf die Vilbeler Landstraße und Borsigallee ausfahren, die entschieden breiter sind. Schon der "normale" Verkehr ist in der Röhrborngasse eine Zumutung für die Anwohner und noch mehr für Passanten, die im tosenden Verkehr kaum Platz auf den extrem schmalen Bürgersteigen haben, zumal, wenn die auch nicht gerade kleinen Busse des ÖPNV die gesamte Straße füllen. Anlage 1 (ca. 213 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2009, ST 380 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.10.2008 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.12.2008, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4974, 26. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2008 Aktenzeichen: 32 1
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