Meine Nachbarschaft: Am Auweg
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Öffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 253/14 Betreff: Öffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der gegenwärtig in Umsetzung befindliche Bebauungsplan 910 südöstlich des Urnbergwegs sieht den Wegfall zahlreicher öffentlicher Abstellmöglichkeiten für PKWs und motorisierte Zweiräder vor. Der Magistrat wird daher aufgefordert, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu veranlassen und ergänzend zu den geplanten Maßnahmen - wie ursprünglich im Bebauungsplan 226 vorgesehen - mindestens 13 weitere öffentliche PKW-Stellplätze an den folgenden Plätzen zu installieren: 1. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2", 2. Erweiterung des Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2" um einen weiteren Abstellplatz, 3. Einrichtung von vier Parkstreifen für bis zu acht PKWs zwischen den geplanten fünf Straßenbäumen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41 bis 55" (parallel der Nidda), 4. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber "Im Kalk 18" sowie 5. Erweiterung von zwei Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8" und "Urnbergweg 12" um je einen weiteren Abstellplatz. Begründung: Im gesamten Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs befinden sich mit 89 Einfamilienhäusern und einem Mehrfamilienhaus insgesamt 92 Wohneinheiten. Demgegenüber stehen 111 private Abstellstellplätze und Garagen. Der Großteil dieser Wohneinheiten verfügt jedoch mindestens über zwei PKWs und/oder motorisierte Zweiräder. Dies ist der Randlage des Stadtteils Harheim in Frankfurt am Main und der verhältnismäßig schwachen Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden geschuldet. Dementsprechend sind die ansässigen Anwohner auch auf öffentliche Parkplatzmöglichkeiten angewiesen. Dieses Anliegen kollidiert jedoch unter anderem mit Kunden, Patienten und Mitarbeitern der in diesem Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe (Bauunternehmen, Schreinerei und Versicherungs-Hauptvertretung), Selbständigen und der Arztpraxis. Auch Anwohner vom "Am Auweg 10-14" und "14a-14c" sowie "Im Niederfeld 110-130", deren Haus-/Hofeingänge über den Urnbergweg erreichbar sind, müssen künftig zum Abstellen ihrer Fahrzeuge auf andere Straßen ausweichen und werden die Parkplatzsuche in den umliegenden Gebieten beeinträchtigen. Das Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs wird zusätzlich nicht nur von Besuchern der Anwohner frequentiert. Auch das unmittelbar angrenzende Naherholungsgebiet an der Nidda mit seinen Streuobstwiesen und seiner Artenvielfalt lockt regelmäßig Teilnehmer von Hundeschulen sowie Fortbildungen zur Naturkunde und umweltpädagogischen Erziehung an. Weder der prognostizierte Schlüssel von im Durchschnitt etwa 1,5 Fahrzeugen je Wohneinheit, noch die im aktuellen Bebauungsplan nunmehr lediglich 23 vorgesehenen öffentlichen Parkplätze decken aufgrund der vorangegangenen Gründe den tatsächlichen und qualifizierten Bedarf ab. Durch die Wiederaufnahme der öffentlichen Parkstreifen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41-55" (parallel der Nidda) werden weder die fünf geplanten Straßenbäume noch der Trampelpfad zur Erschließung der Streuobstwiesen beeinträchtigt. Auch die Ergänzung der ursprünglich geplanten Parkstreifen gegenüber der "Eckstraße 2" und gegenüber "Im Kalk 18" sowie die Erweiterung der Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8 und 12" wären hinsichtlich der Begrünung unbedenklich, da aufgrund der geplanten Grünflächen genügend alternative Pflanzorte vorhanden sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Bäumen innerhalb der Bewohnergrundstücke privat gepflanzt und die damit geänderten Randbedingungen bereits erfüllt wurden. Karte: Zu ergänzende Parkstreifen und Abstellmöglichkeiten (bearbeitete Plankarte mit 13 Kreisen als Platzhalter für zusätzliche öffentliche Stellplätze) Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 226, Anlage Plan 3, B_226_2017_AN_Plan_3 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, ein Schreiben an das Dezernat XII zu richten und um einen Ortstermin zu bitten. Beschluss: Die Vorlage OF 253/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenStraßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 254/14 Betreff: Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bebauungsplan 910 für das Neubaugebiet "südöstlich des Urnbergwegs" befindet sich gegenwärtig in der Umsetzung und nimmt mit zahlreich geplanten Grünflächen im Verkehrsbereich Gestalt an. Hierbei zeichnet sich nun ab, dass sowohl das Straßenbegleitgrün mit Bäumen und Großsträuchern als auch die Wesersandsteine als Poller unmittelbar an den privaten Grundstücksgrenzen angelegt werden und teilweise die Zugänge zu den Gartenbereichen erschweren und verhindern. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - Wie und in welchen Abständen soll die Pflege und der Schnitt der Grünflächen im gesamten Gebiet erfolgen, um ein Zuwuchern zu vermeiden? - Laut Begründung zum Bebauungsplan 910 sollen im rückwärtigen Bereich des Allgemeinen Wohngebiets WA-1 die Wege das Abstellen der eigenen Fahrräder in den Gärten ermöglichen. Sogar Fahrradabstellboxen sollen in den rückwärtigen nichtüberbaubaren Flächen zulässig sein. Wie werden die Gartenzugänge zu den Adressen "Eckstraße 55-63" trotz Grünfläche und Poller dauerhaft gewährleistet? - Werden die Fluchtwege und damit eventuelle Evakuierungen über die Gartenausgänge der Adressen "Eckstraße 55-63" durch die Platzierung der Bäume, Großsträucher und Wesersandsteine beeinträchtigt? - Wie hoch sind die Kosten für die Installierung der Poller in Form von Wesersandsteinen und welche Alternativen wären denkbar gewesen? Begründung: Zahlreiche Anwohner im Neubaugebiet "südöstlich des Urnbergwegs" wurden erst unmittelbar zu Beginn der Baumaßnahmen über die tatsächliche Gestaltung der Verkehrsflächen informiert und zeigen sich zunehmend irritiert, da neben der Entfernung zahlreicher Parkplatzmöglichkeiten auch Zu- und Ausgänge zu den rückwärtigen Flächen (Gärten) teilweise deutlich erschwert werden oder sogar das Mitführen eines Fahrrads unmöglich machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenEndausbau der Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2025, OF 241/14 Betreff: Endausbau der Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs Wir bitten den Magistrat um einen Sachstand zum finalen Endausbaus der Straßen im Baugebiet südöstlich des Urnbergwegs. Begründung: Der Magistrat teilte in der Stellungnahme ST284/2024 mit, dass der Erschließungsträger voraussichtlich in 2024 die Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges umbauen und in ihren Endzustand überführen wird. Augenscheinlich sind die Bauarbeiten im letzten Bauabschnitt nun seit einigen Monaten abgeschlossen. Wir bitten daher um einen aktuellen Sachstand darüber, wann nun final mit einer Fertigstellung der Straßen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg rund um das Baugebiet gerechnet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1213 2025 Die Vorlage OF 241/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "finalen" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5967 entstanden aus Vorlage: OF 202/14 vom 12.08.2024 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4605 entstanden aus Vorlage: OF 157/14 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2 bis 24 sowie Im Niederfeld 110 bis 130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen. Begründung: Die Wohnbebauung dieses Gebiets besteht fast nur aus Einfamilienhäusern, in denen zum großen Teil Familien mit jüngeren Kindern eingezogen sind. Da das Verkehrsaufkommen insgesamt gering und der Fußgängerverkehr hoch ist, überwiegt zwischen dem Urnbergweg sowie den Straßen Im Kalk und Eckstraße die Aufenthaltsfunktion. Schon heute spielen in diesem Bereich zahlreiche Kinder in ihrer Freizeit auf der Straße "vor dem Haus". Ihr Bedürfnis nach einer verkehrsberuhigten Zone wurde bisher nicht berücksichtigt. Entsprechend häufen sich die Beschwerden zahlreicher Anwohner über viel zu schnell und rücksichtslos fahrende Besucher der Grünflächen, Transporter der Paketboten sowie Lastkraftwagen der Baubetriebe, obwohl sich dort spielende Kinder aufhalten. Aufgrund des ohnehin geplanten Umbaus der Verkehrsflächen ließe sich die Umwidmung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt deutlich leichter umsetzen. Eine Zone, in denen die Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist im Sinne der Verkehrssicherheit und ausdrücklich erwünscht. Quelle: Google Maps inklusive eigener Skizze Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Spielplatz Hermannspforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4017 entstanden aus Vorlage: OF 140/14 vom 22.05.2023 Betreff: Spielplatz Hermannspforte Vorgang: V 604/23 OBR 14; ST 1019/23 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme ST 1019 vom 05.0 5.2023 entschieden zurück und verlangt den unverzüglichen Planungs- und Baubeginn der angefragten Erweiterung. Begründung: Der Inhalt der Stellungnahme lässt sich aus der Sicht des Ortsbeirats nur damit erklären, dass sie in Unkenntnis des Hintergrunds der Anfrage (Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604) erstellt wurde. Nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen wurde dem Ortsbeirat im Jahr 2019 der Plan eines fertig konzipierten Spielplatzes vorgelegt. Avisierter Baubeginn: unverzüglich. Er befand sich direkt an die Bebauung angrenzend nördlich des Regenrückhaltebeckens. Aus für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der Bau durch das Umweltamt verhindert. Die Erweiterung und Renovierung des Spielplatzes Hermannspforte war ein daraufhin gefundener Kompromiss und stellt den Ersatz für den aus Ökogründen verhinderten Spielplatz direkt im Baugebiet dar. Das Projekt hat daher nichts auf einer "Prioritätenliste" zu suchen, sondern ist endlich zu realisieren! Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass im angrenzenden Neubaugebiet Urnbergweg/Eckstraße der von der Stadt Frankfurt fest zugesagte Spielplatz ebenfalls nicht realisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1019 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 441 Aktenzeichen: 67-2
Schulweg PhilippSchnellStraße/Hermannspforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3642 entstanden aus Vorlage: OF 130/14 vom 27.02.2023 Betreff: Schulweg Philipp-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft Philipp-Schnell-Straße 47 zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zug unsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Begründung: Die Straße Hermannspforte hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. einem Meter, die den Anforderungen an öffentliche Gehwege gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 Meter. Die Straße Hermannspforte ist neben der Straße Am Auweg und der Spitzenstraße eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter sechs Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o. g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 Metern) entlang der Grenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Instandsetzung Fußweg zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 127/14 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, warum der Fußweg zwischen "Phillip-Schnell-Straße" und "Eckstraße" trotz Ankündigung in der ST 2066 vom 19.11.2021 noch nicht instandgesetzt wurde. Begründung: Der Magistrat hatte mit seiner Stellungnahme die Umsetzung dieser Maßnahme für das dritte Quartal 2022 anvisiert. Dies wurde bisher jedoch nur zum Teil (Abschnitt zwischen "In den Biegen" und "Phillip-Schnell-Straße") umgesetzt. Da für die Baumaßnahmen in diesem Bereich keine weiteren Schwerlasttransporte mehr erwartet werden - schließlich sind die dort gebauten Reihenhäuser in Kürze bezugsbereit - ist eine weitere Verzögerung der Instandsetzung nicht plausibel. Ohnehin wurde dieser Fußweg auch in der Vergangenheit nicht von Baustellenfahrzeugen genutzt. Alle Anlieferungen erfolgten über die Zufahrt zur Baustelle in der Eckstraße. Nach wie vor befinden sich jedoch in diesem Abschnitt Stolperfallen. Entsprechend wird ein anforderungsgerechter Unterbau zur Nutzung für Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Gehhilfen begrüßt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 603 2023 Die Vorlage OF 127/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 113/14 vom 23.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße sowie Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz „Am Auweg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2344 entstanden aus Vorlage: OF 90/14 vom 10.06.2022 Betreff: Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg" Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz "Am Auweg" Verbotsschilder für das Mitführen von Hunden aufstellen zu lassen. Begründung: Obwohl das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen grundsätzlich nicht gestattet ist, wird der oben genannte Spielplatz in aller Regelmäßigkeit mit Hundekot verschmutzt. Die Gründe dafür können nur Ignoranz, Bequemlichkeit und fehlendes Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer gegenüber dort spielenden Kindern sein. Folglich ist dieser Kindervergnügungsplatz mit einer entsprechenden Beschilderung zu versehen. Diese fehlt nämlich bislang leider gänzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2179 Aktenzeichen: 67 4
Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 92/14 Betreff: Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesenen Schulwege im Stadtteil Harheim sicherer zu gestalten und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dabei sollten unter anderem die folgenden Gesichtspunkte Beachtung finden: 1. Das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg gegenüber von der Liegenschaft "Alt-Harheim 20" bis zur Straßenmündung "Zur Untermühle" muss unterbunden und weitere Stahlabweiser installiert werden. Die vom Magistrat am 23.08.2019 (ST 1591) beschlossenen und mittlerweile umgesetzten zwei Stahlabweiser reichen nicht aus. 2. Entlang der Maßbornstraße fehlt zur Überquerung der Straße "Harheimer Stadtweg" ein Zebrastreifen, mindestens jedoch eine Querungshilfe bzw. Straßenschraffierung. 3. Die folgenden Abschnitte wurden für ausgewiesene Schulwege bisher nicht berücksichtigt und bedürfen einer Aktualisierung: a) zwischen "Urnbergweg", "Im Kalk" und "Eckstraße", b) "An der Pfarrwiese" und "In den Biegen" sowie c) große Teile von "Am Römerbrunnen" und "Bürgerstraße". Begründung: Die Einschulung zahlreicher Schulanfänger Anfang September kommt mit großen Schritten auf Harheim zu. Dies beinhaltet für viele Kinder, den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit in Eigeninitiative (ohne Eltern) zu meistern. Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim vereinzelte Gefahrenpunkte bzw. Schwachstellen aufweisen, müssen diese dringend noch vor dem Einschulungstermin in diesem Jahr behoben werden. zu 1.: Der Einsatz von zusätzlichen Stahlabweisern verhindert, dass Fahrzeuge, deren Halter das Café besuchen oder ein Paket abgeben, verkehrswidrig abgestellt werden. Kinder müssen häufig auf die Straße ausweichen, um den teilweise komplett zugeparkten Gehweg zu umgehen. zu 2.: Der "Harheimer Stadtweg" wird durch die Großbaustelle zum Ausbau der S6 bis zum Berkersheimer Bahnhof permanent von Lastkraftwagen und Besuchern der Sportvereine genutzt. Das Überqueren der Straße ist mit Schwierigkeiten verbunden, da Kinder dazu mit Fahrzeugen aus drei Richtungen, nämlich Abbieger aus der "Maßbornstraße" sowie Fahrzeuge aus dem "Harheimer Stadtweg", rechnen müssen. Ein Zebrastreifen oder eine andere Straßenbelagsschraffierung könnte an dieser Stelle zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen und den ausgewiesenen Schulweg deutlich gefahrenloser gestalten. zu 3.: Die Sichtung der offiziell ausgewiesenen Schulwege haben Lücken offenbart, die dringend zu überprüfen sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenFehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1295 entstanden aus Vorlage: OF 49/14 vom 10.12.2021 Betreff: Fehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung Der Magistrat wird gebeten, im Neubaugebiet, welches zwischen den Straßen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg liegt (siehe Planskizze), 1. das Anbringen von Schildern mit den Straßennamen sowie 2. die mangelnde Straßenbeleuchtung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Optimierung der Situation zu veranlassen. Begründung: Im genannten Bereich befinden sich zahlreiche Häusereingänge sowie Anwohnerparkplätze. Zur besseren Orientierung für Post- und Paketboten sowie Besucherinnen und Besucher sollten Straßenschilder angebracht werden. Diese fehlen in den Zwischenstraßen gänzlich. Hinsichtlich einer besseren Ausleuchtung, insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls in den Abend- und Nachstunden, bedarf es einer Straßenbeleuchtung. Auch diese fehlt in diesem Bereich gänzlich. Planskizze Neubaugebiet zwischen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 904 Aktenzeichen: 66 7
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 450 entstanden aus Vorlage: OF 16/14 vom 17.06.2021 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen Vorgang: OM 5706/20 OBR 14; ST 811/20 Der Magistrat hat mit seiner Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 811, der Anregung des Ortsbeirates entsprochen und wollte den Bereich zwischen den Straßen In den Biegen und Phillip-Schnell-Straße im 2. Quartal 2020 instand setzen. Der Bereich zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße sollte instand gesetzt werden, sobald die Bauarbeiten im Neubaugebiet beendet sind (siehe Planskizze). Der Magistrat wird daher gebeten, den genannten Weg umgehend instand zu setzen. Die geplante Bebauung des Grundstücks/Ecke Eckstraße ist von der Eckstraße aus befahrbar und stellt insofern kein Hindernis für die Sanierung des Weges dar. Begründung: Über den gesamten Fußweg hinweg sind unter anderem zahlreiche tiefe Bodenwellen vorhanden. Auch die Kanaldeckel, die sich mitten auf dem Weg befinden, ragen deutlich heraus. Insbesondere für Kinder, ältere und behinderte Menschen stellt die gegenwärtige Wegequalität eine Herausforderung dar. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Rollator oder im Rollstuhl, über den gesamten Weg erstrecken sich die Stolperfallen. Die Beseitigung der Mängel ist zwingend erforderlich, zumal die Bauarbeiten im angrenzenden Neubaugebiet seit Ende 2019 abgeschlossen sind und es keinen plausiblen Grund für ein weiteres Aufschieben der angekündigten Maßnahmen gibt. Planskizze Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2020, OM 5706 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 811 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2066 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Klimaschutz - Modellversuch „klimafreundlicher Straßenbelag“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6750 entstanden aus Vorlage: OF 268/14 vom 11.10.2020 Betreff: Klimaschutz - Modellversuch "klimafreundlicher Straßenbelag" Der Magistrat wird gebeten, dass nach der Fertigstellung der Bebauung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg die Straßen Urnbergweg, Eckstraße und Im Kalk mit hellem Asphalt (z. B. Klima Phalt) als Straßenbelag versehen und dessen Auswirkung im Vergleich zu Straßenzügen mit schwarzem Asphalt auf das Wohnklima in einer begleitenden Beobachtung oder Messung untersucht und ermittelt werden. Begründung: Nach der aktuellen CO2-Bilanz der Stadt Frankfurt müssen die Anstrengungen deutlich erhöht werden, um das ambitionierte Ziel zu erreichen, bis zum Jahr 2050 die CO2-Emissionen um 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Ein hellerer Straßenbelag, wie etwa "KlimaPhalt", könnte in großen Städten zu Klimaverbesserungen und gegen zunehmende Überhitzung der Wohnquartiere beitragen. Das Baugebiet "Südöstlich Urnbergweg" war bis 2016 das Firmengelände des Bauunternehmens Weiler und der Asphalt und Mischwerke GmbH (AM), die mit "KlimaPhalt" einen Straßenbelag entwickelt haben, der wasserdurchlässig ist und zugleich die Sonne reflektiert. Ein beschriebener Modellversuch hätte daher auch für den Stadtteil historischen Bezug und könnte die Spuren sichtbar machen, die das Bauunternehmen Weiler seit Mitte des 20. Jahrhunderts im Stadtteil hinterlassen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 437 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 437) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Versetzen eines Glascontainers in der Straße „Am Auweg“ gegenüber Haus Nr. 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 261/14 Betreff: Versetzen eines Glascontainers in der Straße "Am Auweg" gegenüber Haus Nr. 7 Der Glascontainer ist direkt neben und gegenüber der Wohnbebauung aufgestellt, was nachvollziehbar nicht der beste Aufstellungsort ist. Tag und Nacht werden hier die Flaschen und dergleichen, oft nicht leise in den Container gelegt, sondern hineingeworfen. Dieser Lärm ist nicht sonderlich angenehm für die Anwohner. Es ist zu prüfen, ob der Container versetzt und ggf. in der Nähe des Kreisels am Harheimer Weg / Spitzenstraße aufgestellt werden kann. Auf jeden Fall werden Glascontainer in diesem Wohngebiet benötigt! Begründung: Der Glascontainer wird seit dem Bezug der Häuser im Baugebiet Urnbergweg / Im Kalk / Eckstraße noch stärker frequentiert als in früheren Jahren. Dies bedingt, dass die Anwohner durch die Glasentsorgung auch rund um die Uhr, noch mehr gestört werden als früher. Dies ist nur zu beheben, wenn für den Container ein andere Aufstellungsort gesucht und der Container umgesetzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenKinderspielplatz Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 247/14 Betreff: Kinderspielplatz Harheim-Süd Mit der ST 194 wurde dem OBR am 07.02.2020 mitgeteilt, dass die Erweiterung Spielplatz "Hermannspforte" bereits auf die Möglichkeit einer Erweiterung und attraktiveren Gestaltung hin geprüft wurde. Denkbar sei dies aber nur, wenn der Spielplatz in Richtung der Grünfläche erweitert werden würde! Wir fragen den Magistrat daher an, ob das Denkbare nämlich die Erweiterung des Spielplatzes in Richtung Westen und Norden in die Grünfläche, auch in die Realität umgesetzt werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat ist bemüht, auch für die Kinder im neuen Baugebiet Harheim - Süd, (Im Niederfeld, Im Kalk, und Eckstraße) einen adäquaten Spielplatz zur Verfügung zu haben. Daher sollte einer angedachten Erweiterung nichts im Weg stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1693 2020 Die Vorlage OF 247/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz das Wort "Erweiterung" gestrichen und im letzten Satz durch das Wort "Vergrößerung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenInstandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2020, OM 5706 entstanden aus Vorlage: OF 224/14 vom 18.01.2020 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen Der Magistrat wird gebeten, den am Bebauungsrand parallel zur Nidda verlaufenden Weg zwischen Eckstraße und In den Biegen instand zu setzen. Begründung: Der Weg ist in schlechtem Zustand und stellt für die Nutzer eine Unfallgefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 811 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 450 Aktenzeichen: 66 0
Verbindungsweg zwischen Am Auweg und Urnbergweg entlang Am Auweg 14 bis Am Auweg 14c
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2020, OM 5551 entstanden aus Vorlage: OF 212/14 vom 13.10.2019 Betreff: Verbindungsweg zwischen Am Auweg und Urnbergweg entlang Am Auweg 14 bis Am Auweg 14c Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der genannte Weg sowohl auf der gepflasterten Hälfte wie auch auf der Rasenweghälfte dauerhaft und auf voller Breite gepflegt und begehbar gehalten wird. Begründung: Um den Anliegern der Häuser die Erschließung auf der nördlichen Seite zu ermöglichen, ist in Abweichung vom B-Plan der Weg zur Hälfte befestigt. Der nicht befestigte Teil ist jedoch von Unkraut überwuchert und nicht begehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 770 Aktenzeichen: 66 0
Kinderspielplatz Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5311 entstanden aus Vorlage: OF 211/14 vom 14.10.2019 Betreff: Kinderspielplatz Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob anstatt des in der Straße "Im Niederfeld" geplanten Spielplatzes der vorhanden e Spielplatz "Am Auweg" (hinter der katholischen Kirche) attraktiver gestaltet und räumlich in die vorhandene Grünfläche ausgedehnt werden kann. Begründung: Die Standortsuche gestaltet sich schwierig, da die bisher ins Auge gefassten Flächen im Baugebiet Harheim-Süd als Ausgleichsflächen dienen. Die angeregte Lösung würde diese Schwierigkeit umgehen. Größere Spielplätze scheinen für Kinder und Eltern besonders attraktiv zu sein. Das zeigen die sehr positiven Erfahrungen mit dem Spielplatz im Baugebiet Harheim-Nord, der sehr gut genutzt wird. Daher soll geprüft werden, ob an der vorgeschlagenen Stelle ein ähnlich attraktiver Spielplatz geschaffen werden kann. Der vorgeschlagene Standort ist nah genug am Baugebiet Harheim-Süd und über den Grünzug fußläufig bequem erreichbar, so dass das Gebiet auf diese Weise gut versorgt werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 194 Aktenzeichen: 67 2
Funktion der Fahrbahnverengung in der Straße Im Niederfeld durchsetzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4951 entstanden aus Vorlage: OF 191/14 vom 04.08.2019 Betreff: Funktion der Fahrbahnverengung in der Straße Im Niederfeld durchsetzen! Der Magistrat wird gebeten, an der o. a. Stelle geeignete Maßnahmen umzusetzen, welche der beabsichtigten Funktion der Fahrbahnverengung gerecht werden. Begründung: Die Fahrbahnverengung dient der Beruhigung des Verkehrs, wird aber von einigen Autofahrern als nicht vorhanden angesehen. Auch aufgrund der geringen Bordsteinhöhe an dieser Engstelle wird diese Fläche gerade überfahren! Dies bewirkt zum Ersten, dass das Unfallrisiko an dieser Stelle stark erhöht wird, weil für die Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg zwischen den Straßen Am Auweg und Im Niederfeld auch aufgrund des hohen Bewuchs an dieser Stelle kein Einblick besteht. Ganz besonders sind die Kinder hier gefährdet. Zum Zweiten wird die Geschwindigkeit auch nicht gedrosselt, sondern beibehalten! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2082 Aktenzeichen: 32 1
Behelfsbrücke über die Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2019, OM 4357 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 04.03.2019 Betreff: Behelfsbrücke über die Nidda Vorgang: OM 3779/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die während der Ertüchtigung der Harheimer Niddabrücke flussabwärts geplante Behelfsbrücke für Radfahrer und Fußgänger als dauerhafte Brücke eingerichtet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 14 hatte mit der Vorlage OM 3779 angeregt, für den Zeitraum der Sperrung der Niddabrücke in Harheim für Fußgänger und Radfahrer eine Ersatzbrücke oder einen Steg über die Nidda errichten zu lassen. Dieser Anregung hat das Verkehrsdezernat gemeinsam mit der Deutschen Bahn, für deren Baustelle die Behelfsbrücke notwendig ist, entsprochen. Die Behelfsbrücke ist jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke, sondern einige hundert Meter flussabwärts, südlich der Eschbachmündung, in Verlängerung der Eckstraße geplant. Dies bedeutet zwar für die Bewohner Harheims nördlich des Eschbachs einen Umweg, verkürzt aber den Weg zum S-Bahnhof "Berkersheim" für die Einwohner Harheims südlich des Eschbachs erheblich. Ebenso entsteht so eine attraktive Radwegverbindung von Berkersheim über Harheim zum Baugebiet Am Eschbachtal - Harheimer Weg und zum dort geplanten neuen Gymnasium Nord. Daher bietet es sich an, dort einen dauerhaften Steg zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3779 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6
Kanalbauarbeiten Urnbergweg/Eckstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2019, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 167/14 vom 17.12.2018 Betreff: Kanalbauarbeiten Urnbergweg/Eckstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die für Kanalbauarbeiten notwendigen Baustellen im Urnbergweg und der Eckstraße parallel durchgeführt werden. Begründung: Ab ca. dem 1. April 2019 sind in den genannten Straßen Kanalbauarbeiten geplant. Nach Angaben der am Bau beteiligten Firmen werden die Arbeiten an den beiden Baustellen jeweils 120 Arbeitstage benötigen. Um die Beeinträchtigungen für die Anwohner durch die notwendigen Straßensperrungen zeitlich so kurz wie möglich zu halten, sollten die beiden Baustellen gleichzeitig betrieben werden. Bei einer seriellen Abwicklung würde sich die Bauzeit entsprechend verdoppeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1177 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 90 31
Verkehrssituation um das Baugebiet in Harheim Süd Urnbergweg/Eckstraße/Im Kalk (ehemalige Fa. Weiler) zwischen Eckstraße und Philipp-Schnell-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 164/14 Betreff: Verkehrssituation um das Baugebiet in Harheim Süd Urnbergweg/Eckstraße/Im Kalk (ehemalige Fa. Weiler) zwischen Eckstraße und Philipp-Schnell-Straße Der OBR bittet den Magistrat um Auskunft, über den vom ASE geplanten Ablauf der Kanalarbeiten im Urnbergweg / Eckstraße und den damit einhergehenden Sperrungen und Umleitungen. Wir weisen daraufhin, dass der OBR zu dem Thema keine Informationen hat und nun von den Bürgern diesbezüglich angefragt wurde. Wir würden gerne wissen, welche Alternativen im Vorfeld zu diesem Thema ausgearbeitet wurden und wie der Zeitrahmen dieser Arbeiten geplant ist Begründung: Im neuen Baugebiet zwischen Urnbergweg und Eckstraße (ehemalige Fa. Weiler) entstehen derzeit 57 Reihenhäuser, welche teilweise schon bezogen, andere aber gerade gebaut werden. Dies bedingt zum Einen, einen entsprechenden Anliegerverkehr der schon bewohnten Häuser und zum Anderen einen regen Anlieferverkehr und Baustellenverkehr. Falls der Straßenabschnitt zwischen Urnbergweg und Auweg gesperrt werden sollte, steht ggf. nur noch der Verbindungsweg zwischen Eckstraße und Philipp-SchnellStraße zur Verfügung, der aber nach unserer Einschätzung nicht für einen derartigen Verkehr geeignet ist, weil auch die Einfahrt zur Philipp-Schnell-Straße sehr schmal ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 164/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenLärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 entstanden aus Vorlage: OF 114/14 vom 17.12.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Vorgang: OM 1909/17 OBR 14; ST 2157/17 Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157, wird zurückgewiesen, da es sich bei der Vorlage vom 14.08.2017, OM 1909, um eine neue Maßnahme (Erneuerung und Erweiterung der Bahnunterführung "Im Wiesengarten") handelt, die nicht im rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss der S 6-Streckenerweiterung beinhaltet ist und daher auch nicht die Rechtsgrundlage sein kann. Der Magistrat wird somit aufgefordert, auf die Deutsche Bahn AG einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses neue Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim-Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 706 Aktenzeichen: 66 6
Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 entstanden aus Vorlage: OF 88/14 vom 14.08.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim- Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders "Südöstlich Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 Aktenzeichen: 66 0
Erschließung Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2017, OF 55/14 Betreff: Erschließung Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben über die 1. Gestaltung und Ausführung des Fußweg entlang des o.g. Baugebiet 2. Gestaltung und Ausführung des Fußwegs hinter der alten Bebauung "Am Auweg" und "Haintalstraße". Begründung: Die uns vorliegenden ehemaligen Pläne beinhalteten auch einen Fußweg vom Kreisel bis zum Urnbergweg entlang des o. g. Baugebietes. Im Ausführungsplan zur ST 17 vom 09.01.2017 ist dieser angesprochene Fußweg nicht enthalten. Daher ist auch nicht zu erkennen, wie dieser gestaltet bzw. ausgeführt wird. Bei dem unter 2. angesprochenen Fußweg, ist auch keine Gestaltung bzw. Ausführung ersichtlich. Hier muss auch ein Konzept kreiert werden, ansonsten wird dieser Gehweg von den Anliegern zweckentfremdet und letztendlich nicht mehr genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 337 2017 Die Vorlage OF 55/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenParkplätze Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg“
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.01.2017, OA 103 entstanden aus Vorlage: OF 45/14 vom 15.12.2016 Betreff: Parkplätze Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Planungen des Neubaugebiets "Südöstlich Urnbergweg", im Bereich der um das Gebiet herumführenden Straßen, auf den ohnehin versiegelten Flächen (Urnbergweg, Eckstraße, Im Kalk) eine möglichst große Anzahl Parkplätze an den Straßenrändern vorzusehen. Die Planung soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Die Erfahrungen in Wohngebieten mit ähnlicher Struktur (Harheim-Nord, Harheim-Süd) zeigen, dass die im Bebauungsplan Nr. 910 innerhalb des zu bebauenden Geländes vorgesehenen Stellplätze (nur rund ein Stellplatz pro Wohneinheit) nicht ausreichen werden, um die Pkws der Bewohner abzustellen. Um ein Ausweichen der Pkw-Fahrer des Neubaugebiets und der Besucher der Arztpraxis im Urnbergweg auf die umliegenden Straßen (Am Auweg, Im Niederfeld) zu vermeiden, erscheint das Bereitstellen von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum unverzichtbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 226 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 103 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 103 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass neben einer möglichst großen Anzahl an Parkplätzen auch eine angemessene Anzahl an Baumstandorten eingeplant werden soll. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage OA 103 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass neben einer möglichst großen Anzahl an Parkplätzen auch eine angemessene Anzahl an Baumstandorten eingeplant werden soll. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1102, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 66 3
Endausbau von Straßen, Parkplätzen, Bürgersteigen und Wegen im Baugebiet Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 526 entstanden aus Vorlage: OF 23/14 vom 20.08.2016 Betreff: Endausbau von Straßen, Parkplätzen, Bürgersteigen und Wegen im Baugebiet Harheim-Süd Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die Straßen, Parkplätze, Bürgersteige und Wege auf der Baugebietsgrenze zur landwirtschaftlichen Fläche und auch zum alten Baugebiet hin (Am Auweg/Haintalstraße) endausgebaut werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die neue Planung dem Ortsbeirat vorzulegen. Begründung: Zwischenzeitlich sind mindestens 80 Prozent der Bauplätze in diesem Baugebiet bebaut. Dies bedingt, dass der Endzustand der Zufahrt bzw. Zugangsinfrastruktur herzustellen ist. Die Anlieger haben das Bedürfnis, u. a. ihre Vorgärten endgültig anzulegen, wofür die endgültige Straßen- bzw. Bürgersteighöhe benötigt wird. Gerade auch vor diesem Hintergrund ist der Endausbau notwendig und noch im Jahr 2016 anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 17 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66 0
Erneuerung der Fußgängerüberwege am Kindergarten Kreuzung PhilippSchnellStraße/Am Auweg/Reginastraße/An der Pfarrwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 331 entstanden aus Vorlage: OF 15/14 vom 20.06.2016 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege am Kindergarten Kreuzung Philipp-Schnell-Straße/Am Auweg/Reginastraße/An der Pfarrwiese Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in dem im Betreff genannten Bereich, speziell in der Reginastraße und An der Pfarrwiese, wieder herzurichten und die Parkwinkel in der Straße An der Pfarrwiese zu erneuern. Begründung: Die ehemals vorhandenen Kennzeichnungen der Fußgängerüberwege auf dem neuen Pflaster sind teilweise abgetragen und daher nicht mehr vollständig zu erkennen. Gerade aber an dieser Stelle, wo viele Kleinkinder mit einem relativ starken Verkehrsaufkommen konfrontiert werden, sollte die Kennzeichnung der Fußgängerüberwege klar erkennbar sein! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1326
Bebauungsplan Nr. 910 - Urnbergweg - Geschosshöhe
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2016, OF 239/14 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Urnbergweg - Geschosshöhe Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bebauungsplan vor der endgültigen Festsetzung dahingehend zu ändern, dass die Grundstücke im Bereich WA1 südlich des Privatweges zwischen Eckstraße und "Im Kalk" dreigeschossig bebaut werden können. Begründung: Die SPD-Fraktion hat bereits in einem früheren Antrag dafür plädiert, bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne eine größere Bebauungsdichte wie Mehrfamilienhäuser zuzulassen. Um der zunehmenden Wohnungsnot zu begegnen, sollte dies im vorliegenden Plan umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 14 am 15.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 239/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenUmsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4813 entstanden aus Vorlage: OF 225/14 vom 07.12.2015 Betreff: Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg Der Magistrat wird gebeten, den oben genannten Bebauungsplan derzeit insofern nicht umzusetzen, sodass vorläufig keine Abpollerung zwischen der Straße Im Niederfeld und der alten Harheimer Bebauung vorgenommen wird, um das gewünschte Zusammenwachsen im Stadtteil nicht zu behindern. Die seinerzeit geplante Abpollerung erscheint nach heutiger Betrachtung nicht zweckmäßig, da dadurch zwar der Verkehr von einzelnen Bewohnern im südlichen Teil abgehalten wird, andere Bewohner Harheims aber mit zusätzlichem Verkehr belastet werden. Vor allem wird dann der Verkehr zum Ortsmittelpunkt ausschließlich über die Straße Hermannspforte abgewickelt, die zum einen sehr eng und darüber hinaus zum Teil eine Spielstraße ist. Eine Arrondierung eines Stadtteils durch ein Neubaugebiet sollte darüber hinaus auch zu einem Zusammenwachsen eines Stadtteils führen. Eine Abpollerung und damit Abgrenzung ist kein gutes Signal für ein nachbarschaftliches Miteinander der Neubürgerinnen und Neubürger mit den schon länger in Harheim Lebenden. Des Weiteren wird sich durch die geplante Umwandlung des nahen Gewerbegebietes in ein Wohngebiet das derzeitige Verkehrsaufkommen stark reduzieren, was die allgemeine Verkehrssituation im ganzen Südwesten von Harheim verbessert. In jedem Fall sollte der Fortgang der Verkehrssituation abgewartet und weiter evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 439 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 910 hier: Anzahl der Stellplätze
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2015, OF 193/14 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 hier: Anzahl der Stellplätze Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Auskunft über die Stellplatzsituation im zukünftigen Baugebiet. Es wird unterstellt, dass bei etwa 88 WE (ohne die 7 Doppelhäuser, die auf ihren Parzellen je 2x2 Stllpl anordnen können) mit einer Stellplatzdichte von 1,5 bis 1,8 Stellplätze pro WE zu rechnen ist. 88 x 1,5 (günstigster Fall) = 132 Stellpl. Davon 88 abgezogen, die auf den Parzellen nachgewiesen werden. Es verbleiben 44 Stllpl., die im öffentlichen Raum nachzuweisen sind. Überschläglich ermittelt, ergeben sich ca 24 Stellpl., die im öffentlichen Raum eingerichtet werden können. Es verbleiben 20 Stllpl. bis 30 Stellpl., die nicht dargestellt werden können. Die Ermittlung erfolgte auf dem umlaufenden Straßenring (Urnbergweg, Im Kalk, Eckstraße). Es wird dabei weiter unterstellt, dass die Stellplätze auf diesen Straßen ohne Inanspruchnahme der Bürgersteige eingerichtet werden. Die freie Fahrbahnfläche von 6,5 m abzügl. Stllpl-Breite von 2,25m ergibt sich zu 4,25 m. Bei Vollbelegung dieser Straßen ist mit 4,25m kein gegenverkehr möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die bisherigen Hausbreiten von ca. 4,88m auf mind 5,5 -bis 6 m zu verbreitern. Damit reduzieren sich zu Gunsten komfortabler Häuser die Anzahl der WE und damit die damit bedingte Anzahl der Stellpl. U.U. zu einem erträglichen Maß. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 15 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 16.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1298 2015 1. Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 193/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und 1 SPD; 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2014, OM 3581 entstanden aus Vorlage: OF 172/14 vom 28.09.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg Der Magistrat wird gebeten, zum o. g. Bebauungsplan auch ein Konzept zu entwickeln, wie u. a. auch die Neubürger aus dem neuen Baugebiet "Südöstlich Urnbergweg" auf einem kurzen Weg öffentliche Verkehrsmittel wie die S-Bahn erreichen können. Entsprechende Mittel müssen natürlich auch in die Finanzplanung eingestellt werden. Begründung: Das o. g. neue Baugebiet entschärft zwar ein wenig die Wohnraumsituation in Frankfurt, aber nicht unbedingt die Verkehrssituation in Harheim, wenn alle Neubürger den privaten Pkw nutzen, da das Baugebiet am Ende von Harheim liegt. Um hier bereits im Vorfeld steuernd einzugreifen, ist eine Möglichkeit zu schaffen, wie zum Beispiel eine neue Brücke über die Nidda im Bereich der Eckstraße, über welche die S-Bahn auf kurzem und schnellem Weg zu erreichen ist. Der Ortsbeirat sieht hierin auch den Vorteil, dass die Bewohner von Harheim-Süd (Niederfeld) auch diese Abkürzung nutzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 97 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 959 Aktenzeichen: 61 00
Instandsetzung der Parkbänke im Stadtteil Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2014, OM 3304 entstanden aus Vorlage: OF 164/14 vom 30.06.2014 Betreff: Instandsetzung der Parkbänke im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, die im Stadtteil Harheim aufgestellten Parkbänke, bei denen die Algen bzw. das Moos und der Schimmel die Sitzflächen erobert haben beziehungsweise die verschmutzt sind, zu reinigen oder instand zu setzen. Hierbei handelt es sich um folgende Parkbänke: - Eine Bank an den Spielgeräten bzw. dem Basketballkorb an der Riedhalsstraße; - zwei Bänke direkt an der Riedhalsstraße auf dem Bürgersteig; - Fußweg zum Born/Riedhalsstraße (b ei einer Bank fehlt ein Sitzbrett und sie ist verschmutzt, eine weitere Bank ist verschmutzt); - die Vierergruppe Bänke in der Riedhalsstraße; - die Holzauflage der Umrandung am Kreuz/Parkplatz zur Untermühle; - zwei Bänke am Parkplatz zur Untermühle; - eine Bank am Fußweg hinter dem Bürgerhaus "In den Schafgärten" (stark verschmutzt); - zwei Bänke, Spielplatz am Bürgerhaus "In den Schafgärten"; - vier Bänke, Grünstreifen "Am Auweg" hinter der Kirche. Begründung: Im Stadtteil sind diverse Parkbänke am Eschbach, am Born, im Auweg usw. aufgestellt. Diese Parkbänke sind in einem Zustand (verschmutzt mit Algen- und Moosbelag oder Schimmel), bei dem sich niemand mehr darauf ausruhen möchte, weil man sich die Kleidung verschmutzt. Bei einigen fehlen auch Bretter auf den Sitzflächen und an den Lehnen. Zumindest benötigen diese Bänke, die ehemals mit öffentlichen Mitteln angeschafft wurden, dringend eine Auffrischung, ansonsten müssen sie mit viel Geld in naher Zukunft ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1339 Aktenzeichen: 67 0
Baugebiet Harheim-Süd Fußweg hinter den Liegenschaften Am Auweg 16-28 bis zur Spitzenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2014, OF 146/14 Betreff: Baugebiet Harheim-Süd Fußweg hinter den Liegenschaften Am Auweg 16-28 bis zur Spitzenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den bezeichneten Weg so einzurichten, dass er für Fußgänger- und Fahrradverkehr geeignet ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 146/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEntschärfung einer unübersichtlichen Verkehrssituation im Baugebiet Harheim-Süd hier: Einmündung der Straße Im Niederfeld in die Straße Am Auweg in Höhe Hausnummer 16
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2574 entstanden aus Vorlage: OF 124/14 vom 13.10.2013 Betreff: Entschärfung einer unübersichtlichen Verkehrssituation im Baugebiet Harheim-Süd hier: Einmündung der Straße Im Niederfeld in die Straße Am Auweg in Höhe Hausnummer 16 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der o. g. Einmündung die unübersichtliche Verkehrssituation durch geeignete Maßnahmen entschärft wird, sodass die hier zu erwartenden Karambolagen möglichst ausgeschlossen werden. Der Ortsbeirat denkt hierbei an ein Verkehrszeichen "gefährliche Einfahrt" oder eine Schraffierung auf der Straße im Bereich der Einmündung. Begründung: An der o. g. Einmündung wird trotz eindeutiger Verkehrsvorschriften derzeit in der Straße Am Auweg vor Hausnummer 16 geparkt, sodass zum einen die Fahrer aus der Straße Im Niederfeld wenig Einsicht in die Straße Am Auweg haben, zum anderen auch die Fahrer von der Straße Am Auweg nur sehr schwer in die Straße Im Niederfeld einsehen können. Dadurch ist es nach Ansicht des Ortsbeirates nur eine Frage der Zeit, bis es zu einer Karambolage an dieser Stelle kommt. Vor der Bebauung in Harheim-Süd und Nutzung der Verbindung der Straße Im Niederfeld lagen hier keine verkehrstechnischen Probleme vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 132 Aktenzeichen: 32 1
Einzelhandelsversorgung in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2013, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 94/14 vom 07.01.2013 Betreff: Einzelhandelsversorgung in Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung und der Betrieb eines von der Werkstatt Frankfurt betriebenen Smart-Marktes im Bereich bzw. in Nähe des Baugebietes Harheim-Süd möglich ist. Begründung: Im Baugebiet Harheim-Süd werden in die ca. 280 neuen Ein- und Zweifamilienhäusern etwa 750 Neubürger einziehen, zusätzlich ist auch in der geplanten Seniorenwohnanlage mit etwa 70 neuen Bewohnern zu rechnen. Für diese Bewohner, aber auch für die Bewohner der jetzt schon angrenzenden Wohnbebauung im Bereich der Haintalstraße und Am Auweg gibt es derzeit keine standortnahe Einkaufsmöglichkeit für Güter des täglichen Bedarfs. Die nächste Einkaufsmöglichkeit ist der 1,7 km entfernte Netto-Markt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 503 Aktenzeichen: 51
Aufheben des eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen Nr. 286 StVO) in der Straße Am Auweg von Hausnummer 1 bis Hausnummer 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1506 entstanden aus Vorlage: OF 85/14 vom 05.09.2012 Betreff: Aufheben des eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen Nr. 286 StVO) in der Straße Am Auweg von Hausnummer 1 bis Hausnummer 3 Der Magistrat wird gebeten, das eingeschränkte Halteverbot in dem oben bezeichneten Straßenabschnitt aufzuheben. Begründung: Das eingeschränkte Halteverbot ist schon seit vielen Jahren eingerichtet. Genauso lange parken die Anwohner widerrechtlich in diesem Bereich. Nach näherer Untersuchung stellt sich heraus, dass dieses eingeschränkte Halteverbot an dieser Stelle kontraproduktiv und nicht zielführend ist, da eine Beachtung die Verkehrssituation in der Straße Am Auweg eher verschärft als verbessert. In dieser Straße wird wechselseitig geparkt. Die Verkehrsteilnehmer finden somit keine Rennstrecke vor, was zumindest hier das in der Vergangenheit oft bemängelte schnelle Fahren im Stadtteil verhindert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1850 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Fußgängerüberwege am Kindergarten Kreuzung Philipp-Schnell-Straße/Am Auweg/Reginastraße/An der Pfarrwiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2012, OF 82/14 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege am Kindergarten Kreuzung Philipp-Schnell-Straße/Am Auweg/Reginastraße/An der Pfarrwiese Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in dem o. g Bereich wieder herzurichten. Begründung: Aufgrund von Erneuerungsmaßnahmen am Straßenbelag im Bereich der o. g. Kreuzung und witterungsbedingt, sind die Zebrastreifen nicht mehr überall vorhanden und sollten deshalb erneuert bzw. ausgebessert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 20.08.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 82/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 24.09.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 82/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenMessung von Lärmimmissionen vor dem Ausbau der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 85 entstanden aus Vorlage: OF 17/14 vom 11.05.2011 Betreff: Messung von Lärmimmissionen vor dem Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Magistrat wird beauftragt, vor dem Beginn der Baumaßnahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn (Erweiterung auf vier Gleise) in Harheim an verschiedenen Stellen (Riedhalsstraße, In den Biegen, Am Auweg, Hochfeldstraße) Lärmmessungen durchzuführen, um während und nach den Baumaßnahmen Vergleichsdaten über die Veränderung der Lärmbelastung zu haben. Begründung: Nach den Berechnungen der Bahn soll sich für Harheimer Wohngebiete keine so hohe Lärmbelastung ergeben, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig wären. Für die Beurteilung der Auswirkungen können jedoch nur reale Daten und nicht Prognosen oder Berechnungen die Grundlage sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2011, ST 1035 Aktenzeichen: 69
Ideen
Keine Ideen gefunden.