Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)?
- In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble- und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels?
- Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden dieselben genehmigungsrechtlichen Maßstäbe angelegt werden?
- Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, für die der Magistrat nach erfolgtem Widerspruch aus der Nachbarschaft zwischenzeitlich ein Bauverbot erteilt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2
Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der
Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der
Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers
der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat
dabei auch Aspekte des Ensemble- und Naturschutzes ggü. Erwägungen der
Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten
des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass
für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen
von Bewohnern an Bestandsgebäuden dieselben genehmigungsrechtlichen Maßstäbe
angelegt werden?
4. Wie ist zu erklären, dass z.B.
in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a
Baugenehmigungen erteilt wurden, für die der Magistrat nach erfolgtem
Widerspruch aus der Nachbarschaft zwischenzeitlich ein Bauverbot erteilt
hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von
Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6
und 6a. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
04.01.2019, OF
739/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019
1.
Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF
739/2 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme