Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am Main
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM
4211 entstanden aus Vorlage:
OF 441/11 vom
05.04.2010 Betreff: Einrichtung eines absoluten Halteverbots vor
den Häusern der Liegenschaft Schießhüttenstraße 37 - 39, 60386 Frankfurt am
Main
Der Magistrat wird aufgefordert, vor
den Häusern Schießhüttenstraße 37-39
das vor circa sechs Monaten aufgehobene
absolute Halteverbot wieder einzurichten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner dieser Häuser
beschweren sich, dass diese Flächen seit Aufhebung des absoluten
Halteverbots von Dauerparkern besetzt werden. Die dauerhaft geparkten Lkws und
Busse verdunkeln die Parterrewohnungen. Fußgängerinnen und Fußgängern,
insbesondere Kindern auf dem Schulweg, wird das Überqueren der Straße durch die
parkenden Fahrzeuge erschwert, da die Sicht behindert ist. Ebenso Radfahrerinnen und Radfahrern, denen in der
Einbahnstraße das Fahren in beiden Richtungen gestattet ist.
Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereits beim Straßenverkehrsamt erfolglos
beschwert und Unterschriften gesammelt. Das absolute Halteverbot soll umgehend
wieder eingerichtet werden, bevor Menschen zu Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.07.2010, ST 1002
Aktenzeichen: 32 1