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Folgen des Wegfalls des Mieterparkplatzes in der Waldecker Straße 19

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.08.2018, V 971 entstanden aus Vorlage: OF 495/9 vom 06.08.2018 Betreff: Folgen des Wegfalls des Mieterparkplatzes in der Waldecker Straße 19 Vorgang: OM 2901/18 OBR 9; ST 1286/18 Der künftige Wegfall des Mieterparkplatzes in der Waldecker Straße 19 trifft nicht nur die Mieterinnen und Mieter schwer. Sie wird die Wohnqualität für alle anderen Anwohner der Siedlung, die wie viele andere Wohngebiete aus den 50er Jahren über für heutige Verhältnisse deutlich zu wenige Parkmöglichkeiten verfügt, beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Magistrats, den Parkplatz zugunsten einer Grün- und Erholungsfläche zu entfernen, schwer nachvollziehbar, zumal die Siedlung selbst mit viel Grün gesegnet ist und direkt an die Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage grenzt. Die Mieterinnen und Mieter haben ein Interesse daran, zu erfahren, wann der Parkplatz geschlossen und wie die freiwerdende Fläche genutzt werden soll. Da der Parkplatz auskunftsgemäß nicht ausgebessert werden soll, haben sie ebenfalls das Recht, zu erfahren, wie die sichere Nutzung der von ihnen gemieteten Stellplätze gewährleistet werden soll. Da diese Fragen in der Stellungnahme vom 23.07.2018, ST 1286, nicht beantwortet wurden, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten: 1. welcher Ausgleich für die wegfallenden Parkplätze in der Waldecker Straße 19 geschaffen wird; 2. wie viele Wohneinheiten in der Waldecker Straße vorhanden sind und wie viele Parkplätze dafür nachgewiesen sind und wo; 3. wie genau die Fläche des jetzigen Parkplatzes, die von einem Hochhaus, Mehrfamilienhäusern und Freizeitgärten umgeben ist, genutzt werden soll; 4. seit wann diese Fläche als Parkplatz genutzt wird; 5. wann diese Fläche als Landschaftsschutzgebiet Zone I ausgewiesen wurde; 6. wie die Stadt Frankfurt als Vermieterin ihrer Verkehrssicherungspflicht angesichts des desolaten Zustandes des Parkplatzes gerecht werden will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2901 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 259 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1571 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 24.01.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0