Folgen des Wegfalls des Mieterparkplatzes in der Waldecker Straße 19
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.08.2018, V 971
entstanden aus Vorlage:
OF 495/9 vom
06.08.2018 Betreff: Folgen des Wegfalls des Mieterparkplatzes in
der Waldecker Straße 19 Vorgang: OM 2901/18 OBR 9; ST 1286/18 Der künftige Wegfall des Mieterparkplatzes in der
Waldecker Straße 19 trifft nicht nur die Mieterinnen und Mieter schwer. Sie
wird die Wohnqualität für alle anderen Anwohner der Siedlung, die wie viele
andere Wohngebiete aus den 50er Jahren über für heutige Verhältnisse deutlich
zu wenige Parkmöglichkeiten verfügt, beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des
Magistrats, den Parkplatz zugunsten einer Grün- und Erholungsfläche zu
entfernen, schwer nachvollziehbar, zumal die Siedlung selbst mit viel Grün
gesegnet ist und direkt an die Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage grenzt. Die
Mieterinnen und Mieter haben ein Interesse daran, zu erfahren, wann der
Parkplatz geschlossen und wie die freiwerdende Fläche genutzt werden soll. Da
der Parkplatz auskunftsgemäß nicht ausgebessert werden soll, haben sie
ebenfalls das Recht, zu erfahren, wie die sichere Nutzung der von ihnen
gemieteten Stellplätze gewährleistet werden soll. Da diese Fragen in der
Stellungnahme vom 23.07.2018, ST 1286, nicht beantwortet wurden, wird der
Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten: 1. welcher Ausgleich für die wegfallenden Parkplätze
in der Waldecker Straße 19 geschaffen wird; 2. wie viele Wohneinheiten in der Waldecker Straße
vorhanden sind und wie viele Parkplätze dafür nachgewiesen sind und wo; 3. wie genau die Fläche des jetzigen
Parkplatzes, die von einem Hochhaus, Mehrfamilienhäusern und Freizeitgärten
umgeben ist, genutzt werden soll; 4. seit wann diese Fläche als Parkplatz genutzt wird;
5. wann diese Fläche als
Landschaftsschutzgebiet Zone I ausgewiesen wurde; 6. wie die Stadt Frankfurt als Vermieterin ihrer
Verkehrssicherungspflicht angesichts des desolaten Zustandes des Parkplatzes
gerecht werden will. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.03.2018, OM 2901
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.07.2018, ST 1286
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2019, ST 259
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.08.2019, ST 1571
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9
am 24.01.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0