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Mieterparkplatz in der Waldecker Straße 19 erhalten und instand setzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1286

Betreff: Mieterparkplatz in der Waldecker Straße 19 erhalten und instand setzen Der Mieterparkplatz in der Waldecker Straße 19 ist im Bebauungsplan als Grün- und Erholungsfläche ausgewiesen und liegt im Landschaftsschutzgebiet Zone

  1. Die gewünschte Instandsetzung des Parkplatzes durch eine Asphaltierung ist im Naturschutzgebiet unzulässig. Es wird angestrebt, die Ziele des Bebauungsplanes umzusetzen; insofern werden freiwerdende Parkplätze nicht neu vermietet. Ziel ist es, die Nutzung des Parkplatzes auslaufen zu lassen und die Fläche, wie planungsrechtlich vorgesehen, als Grün- und Erholungsfläche zu nutzen. Vor diesem Hintergrund kommt auch eine Ausbesserung nicht in Betracht.