Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940
entstanden aus Vorlage:
OF 315/8 vom
09.07.2018 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk
8 In
Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen.
Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht
vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige
Beispiele sind die Wohnhäuser Ecke Hessestraße/Dillenburger Straße
(ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie
das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000
Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem
vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu
errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Verfügt der
Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein
Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen
Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen? 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den
vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen
und mit welchem Erfolg? 3.
Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem
Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem
preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß
Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263, kann der Magistrat
mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem
Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei
seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal
weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 627
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046
Antrag vom
21.11.2022, OF
224/8
Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8
am 21.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0