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Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Die Gründe für Leerstände im Wohn- und Gewerbeimmobilien sind vielschichtig. Zu diesen Gründen zählen ungeklärte und komplizierte Eigentumsverhältnisse wie bei Eigentümer- bzw. Erbengemeinschaften, die ein einheitliches Vorgehen oft erschweren bzw. blockieren und in der Folge zu einem langen Leerstand führen können. Ebenso können die Lage, Größe oder Ausstattung einer Immobilie für einen Leerstand verantwortlich sein. Gerade im Bereich der Gewerbeflächen passen die sehr speziellen Anforderungen der Betriebe häufig nicht mit dem Angebot an Bestandsimmobilien überein. Ebenso können übersteigerte Ertragserwartungen der Eigentümer dazu führen, dass in der Hoffnung auf zahlungskräftigere Mieter oder auf ein geändertes Planungsrecht mit einem höheren zulässigen Maß der Ausnutzung eine Vermietung von Bestandsgebäuden bzw. die Entwicklung von Baugrundstücken verschleppt wird. zu 1. und 2. Die Stadt Frankfurt am Main führt aktuell kein Leerstandskataster und ein daraus abgeleitetes Leerstandsmanagement. Hierzu fehlt derzeit eine gesetzliche Grundlage, die zur Erhebung und Verarbeitung von Leerstandsdaten ermächtigt. Eine solche Ermächtigungsgrundlage bot das Hessische Gesetz über das Verbot von Wohnraumzweckentfremdung, dass jedoch durch Beschluss der Hessischen Landesregierung seit 2004 außer Kraft getreten ist. Der Magistrat begrüßt eine Wiedereinführung dieses Gesetzes bzw. einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung auf Landesebene. Das Land Hessen lehnt jedoch bisher eine entsprechende Wiedereinführung ab. Generell können alle Eigentümer die Bauberatungsangebote der Bauaufsichtsbehörde und des Stadtplanungsamts wahrnehmen. Unterstützend wird der Baulückenatlas zur Verfügung gestellt und es besteht die Möglichkeit, auf die Stadtteilarchitekten zurückzugreifen. In Fällen von besonderer Bedeutung oder Größe - wie zum Beispiel der Liegenschaft Lurgiallee 5 - geht der Magistrat auf den Eigentümer zu, um die Möglichkeiten von Wieder- oder Umnutzungen anzusprechen. zu 3. Zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf zuvor anders genutzten Flächen betreibt der Magistrat derzeit im Ortsbezirk 8 die Bebauungsplanverfahren Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn, Nr. 889 - An der Sandelmühle und Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee. Neben zahlreichen kleineren Einzelvorhaben soll auch auf dem Areal In der Römerstadt 126 - 134 zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. zu 4. Der Magistrat befindet sich mit dem neuen Eigentümer weiterhin in Verhandlungen zur zukünftigen Entwicklung der Fläche. Die Grundlage bilden dafür die im Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263 dargelegten Rahmenbedingungen zur Schaffung eines urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers, an denen der Magistrat weiter festhält. Soweit mit dem Eigentümer keine Einigung im Sinne der im Vortrag des Magistrats gesetzten Ziele erreicht werden sollte, ist auch eine Fortführung bzw. Wiederbelebung der gewerblichen Nutzung des Areals auf Grundlage des aktuell gültigen Planungsrechts denkbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565