Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk
8 Die Gründe für Leerstände im Wohn- und Gewerbeimmobilien sind
vielschichtig. Zu diesen Gründen zählen ungeklärte und komplizierte
Eigentumsverhältnisse wie bei Eigentümer- bzw. Erbengemeinschaften, die ein
einheitliches Vorgehen oft erschweren bzw. blockieren und in der Folge zu einem
langen Leerstand führen können. Ebenso können die Lage, Größe oder Ausstattung
einer Immobilie für einen Leerstand verantwortlich sein. Gerade im Bereich der
Gewerbeflächen passen die sehr speziellen Anforderungen der Betriebe häufig
nicht mit dem Angebot an Bestandsimmobilien überein. Ebenso können
übersteigerte Ertragserwartungen der Eigentümer dazu führen, dass in der
Hoffnung auf zahlungskräftigere Mieter oder auf ein geändertes Planungsrecht
mit einem höheren zulässigen Maß der Ausnutzung eine Vermietung von
Bestandsgebäuden bzw. die Entwicklung von Baugrundstücken verschleppt wird.
zu 1. und 2. Die Stadt Frankfurt am Main führt aktuell kein
Leerstandskataster und ein daraus abgeleitetes Leerstandsmanagement. Hierzu
fehlt derzeit eine gesetzliche Grundlage, die zur Erhebung und Verarbeitung von
Leerstandsdaten ermächtigt. Eine solche Ermächtigungsgrundlage bot das
Hessische Gesetz über das Verbot von Wohnraumzweckentfremdung, dass jedoch
durch Beschluss der Hessischen Landesregierung seit 2004 außer Kraft getreten
ist. Der Magistrat begrüßt eine Wiedereinführung dieses Gesetzes bzw. einer
vergleichbaren gesetzlichen Regelung auf Landesebene. Das Land Hessen lehnt
jedoch bisher eine entsprechende Wiedereinführung ab. Generell können alle Eigentümer die
Bauberatungsangebote der Bauaufsichtsbehörde und des Stadtplanungsamts
wahrnehmen. Unterstützend wird der Baulückenatlas zur Verfügung gestellt und es
besteht die Möglichkeit, auf die Stadtteilarchitekten zurückzugreifen. In
Fällen von besonderer Bedeutung oder Größe - wie zum Beispiel der Liegenschaft
Lurgiallee 5 - geht der Magistrat auf den Eigentümer zu, um die Möglichkeiten
von Wieder- oder Umnutzungen anzusprechen. zu 3. Zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf zuvor
anders genutzten Flächen betreibt der Magistrat derzeit im Ortsbezirk 8 die
Bebauungsplanverfahren Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn, Nr. 889 - An der
Sandelmühle und Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee. Neben zahlreichen kleineren
Einzelvorhaben soll auch auf dem Areal In der Römerstadt 126 - 134 zusätzlicher
Wohnraum geschaffen werden. zu 4. Der Magistrat befindet sich mit dem neuen Eigentümer
weiterhin in Verhandlungen zur zukünftigen Entwicklung der Fläche. Die
Grundlage bilden dafür die im Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263
dargelegten Rahmenbedingungen zur Schaffung eines urbanen, gemischt genutzten
und durchgrünten Wohnquartiers, an denen der Magistrat weiter festhält. Soweit mit dem Eigentümer keine
Einigung im Sinne der im Vortrag des Magistrats gesetzten Ziele erreicht werden
sollte, ist auch eine Fortführung bzw. Wiederbelebung der gewerblichen Nutzung
des Areals auf Grundlage des aktuell gültigen Planungsrechts denkbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.08.2018, V 940
Antrag vom
21.11.2022, OF
224/8
Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565