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Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden? Zu Ziffern 1. und 4.: Nach der Aufhebung des Wohnraumzweckentfremdungsverbots im Jahr 2004 bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, gegen das Leerstehenlassen von Wohnraum vorzugehen. Da eine gesetzliche Aufgabe zur Intervention bei Wohnungsleerständen aktuell nicht besteht, ist eine Erfassung von Leerständen ausgeschlossen und der Magistrat hat zu leerstehendem Wohnraum in der Regel keine Kenntnisse. Damit ist auch eine Möglichkeit, auf Eigentümer im Hinblick auf die Vermietung oder den Verkauf leerstehender Liegenschaften zum Wohle der Allgemeinheit Einfluss zu nehmen, nicht gegeben. Zu Ziffer 2.: Für die Liegenschaft Weißkirchener Weg 56 wurden aktuell im Juli 2019 der Abbruch eines Wohnhauses und der Neubau eines Einfamilienhauses genehmigt. Für die anderen Liegenschaften sind derzeit keine Bauanträge anhängig, Bauberatungen fanden in den letzten drei Jahren ebenfalls nicht statt. Zu Ziffer 3.: Es gibt in Niederursel das Angebot der Beratung durch Stadtteilarchitekten. Dies dient allerdings nicht der Beendigung von Leerständen. Vielmehr sollen die beauftragten Stadtteilarchitekten interessierte Bauherren im Vorfeld eines Bauvorhabens über sinnvolle Maßnahmen und das notwendige Verfahren beraten. Einige der Eigentümer der vom Ortsbeirat genannten Liegenschaften haben dieses Beratungsangebot in der Vergangenheit auch bereits wahrgenommen. Zu Ziffer 5.: Dem Magistrat sind keinerlei Planungen für die Liegenschaft Alt-Niederursel 18 bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 565