Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für
mehr Wohnraum unternommen werden? Zu Ziffern 1. und 4.: Nach der Aufhebung des
Wohnraumzweckentfremdungsverbots im Jahr 2004 bestehen keine rechtlichen
Möglichkeiten mehr, gegen das Leerstehenlassen von Wohnraum vorzugehen. Da eine
gesetzliche Aufgabe zur Intervention bei Wohnungsleerständen aktuell nicht
besteht, ist eine Erfassung von Leerständen ausgeschlossen und der Magistrat
hat zu leerstehendem Wohnraum in der Regel keine Kenntnisse. Damit ist auch
eine Möglichkeit, auf Eigentümer im Hinblick auf die Vermietung oder den
Verkauf leerstehender Liegenschaften zum Wohle der Allgemeinheit Einfluss zu
nehmen, nicht gegeben. Zu Ziffer 2.: Für die Liegenschaft Weißkirchener Weg 56 wurden
aktuell im Juli 2019 der Abbruch eines Wohnhauses und der Neubau eines
Einfamilienhauses genehmigt. Für die anderen Liegenschaften sind derzeit keine
Bauanträge anhängig, Bauberatungen fanden in den letzten drei Jahren ebenfalls
nicht statt. Zu Ziffer 3.: Es gibt in Niederursel das Angebot der Beratung durch
Stadtteilarchitekten. Dies dient allerdings nicht der Beendigung von
Leerständen. Vielmehr sollen die beauftragten Stadtteilarchitekten
interessierte Bauherren im Vorfeld eines Bauvorhabens über sinnvolle Maßnahmen
und das notwendige Verfahren beraten. Einige der Eigentümer der vom Ortsbeirat
genannten Liegenschaften haben dieses Beratungsangebot in der Vergangenheit
auch bereits wahrgenommen. Zu Ziffer 5.: Dem Magistrat sind keinerlei Planungen für die
Liegenschaft Alt-Niederursel 18 bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.06.2019, V
1306
Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8
Auskunftsersuchen
vom 08.12.2022, V 565