Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke") endlich angehen!
Stellungnahme des Magistrats
Zu Punkt 1 Die angesprochene Fläche besteht aus 4 Flurstücken. Diese befinden sich in Privatbesitz und sind daher nicht dem öffentlichen Raum der Stadt Frankfurt zuzuschreiben. Zu Punkt 2, 3 und 5 Selbstverständlich ist das Grundstück einer Vielzahl von Ämtern, deren Zuständigkeit betroffen ist, hinlänglich bekannt. Mit dem Eigentümer der Liegenschaft steht das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt in Kontakt. Das Gelände wurde in der Vergangenheit mehrfach und regelmäßig vom Regierungspräsidium, aber auch von weiteren Ämtern der Stadt Frankfurt, überprüft. Abfälle, die im weiteren Verlauf eventuell den Boden und das Grundwasser hätten schädigen können, wurden zeitnah entfernt. Von den zurzeit dort lagernden Abfällen geht gegenwärtig keine Gefahr für die Umwelt aus. In vorgefundenen Farbeimern befindet sich unschädliche Fassadenfarbe. Hier handelt es sich nach Aussage der Unteren Wasserbehörde um Wasser-Partikel-Suspensionen, die grundsätzlich als nicht wassergefährdend anzusehen sind. Ferner wurde von der dafür zuständigen Behörde die Sicherung des Geländes durch eine Umzäunung veranlasst und damit die unzulässige Nutzung bzw. Zugang für weitere Ablagerungen weitgehend unterbunden. Die letzte Begehung am 10. Februar 2021, gemeinsam mit einem Kontrolleur der Bauaufsicht Frankfurt, bestätigte den oben geschilderten Status Quo. Soweit von außen ersichtlich, sind seit dem letzten Ortstermin des RP Darmstadt keine weiteren Abfälle hinzugekommen. Bei allem Verständnis dafür, dass der Anblick des Geländes als störend wahrgenommen wird, muss dem Vorwurf entgegentreten werden, die Behörden hätten seit Jahren nichts unternommen. Das RP Darmstadt versichert, dass sämtliche gesetzlich vorgesehenen, sinnvollen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Beseitigung der Abfälle durch den Störer herbeizuführen. Über Details des abfallrechtlichen Verfahrens dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Auskünfte erteilt werden. Abschließend kann festgehalten werden, dass auf dem Grundstück kein Verdacht auf Altlasten aufgrund von früheren betrieblichen Vornutzungen besteht. Schädliche Bodenveränderungen sind derzeit nicht bekannt. - Falls neue Defekte am Zaun bemerkt werden, muss die Bauaufsicht Frankfurt informiert werden. - Bei Betretung durch unbefugte Personen ist die Polizei einzuschalten. Hier könnte der Verdacht auf Hausfriedensbruch bestehen. - Im Falle erneuter Abfälle auf dem Gelände, ist das RP Darmstadt zu informieren. Zu Punkt 4 Eine Initiative ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse - die rechtlich unantastbar sind - nicht vorgesehen.