Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße
Vorlagentyp: V
Begründung
Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so berichten Anwohner -, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 840
entstanden aus Vorlage: OF 368/8 vom 10.09.2013
Betreff: Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so berichten Anwohner -, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu den nachfolgenden Fragen Auskunft zu geben:
- Hat der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person einen Antrag auf Nutzung des oben genannten Objektes als Wettbüro, Spielhalle oder Ähnliches gestellt?
- Würde oder wurde eine solche Nutzung genehmigt, obwohl nach dem gültigen Bebauungsplan NW 82a Nr. 1 der Bereich als "allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen ist?
- Welche Überlegungen des Eigentümers hinsichtlich der weiteren Nutzung des schon einige Zeit leer stehenden Objektes sind der Stadt Frankfurt am Main bekannt? Begründung: Eine Nutzung des oben genannten Gewerbeobjektes als Wettbüro, Spielhalle oder Ähnliches muss kritisch gesehen werden, da der Bereich im weiteren Verlauf der Antoninusstraße als sozialer Brennpunkt betrachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8