Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße
Vorlagentyp: V
Begründung
Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so berichten Anwohner -, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 840
entstanden aus Vorlage:
OF 368/8 vom
10.09.2013 Betreff: Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke
Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so berichten Anwohner
-, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke
Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu
den nachfolgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Hat der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte
Person einen Antrag auf Nutzung des oben genannten Objektes als Wettbüro,
Spielhalle oder Ähnliches gestellt? 2. Würde oder wurde eine solche Nutzung genehmigt,
obwohl nach dem gültigen Bebauungsplan NW 82a Nr. 1 der Bereich als
"allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen ist? 3. Welche Überlegungen des Eigentümers hinsichtlich
der weiteren Nutzung des schon einige Zeit leer stehenden Objektes sind der
Stadt Frankfurt am Main bekannt? Begründung: Eine Nutzung des oben genannten Gewerbeobjektes als
Wettbüro, Spielhalle oder Ähnliches muss kritisch gesehen werden, da der
Bereich im weiteren Verlauf der Antoninusstraße als sozialer Brennpunkt
betrachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2013, ST 1793
Aktenzeichen: 63 0