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Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße

Vorlagentyp: V

Begründung

Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so berichten Anwohner -, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 840 entstanden aus Vorlage: OF 368/8 vom 10.09.2013 Betreff: Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so berichten Anwohner -, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu den nachfolgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Hat der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person einen Antrag auf Nutzung des oben genannten Objektes als Wettbüro, Spielhalle oder Ähnliches gestellt? 2. Würde oder wurde eine solche Nutzung genehmigt, obwohl nach dem gültigen Bebauungsplan NW 82a Nr. 1 der Bereich als "allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen ist? 3. Welche Überlegungen des Eigentümers hinsichtlich der weiteren Nutzung des schon einige Zeit leer stehenden Objektes sind der Stadt Frankfurt am Main bekannt? Begründung: Eine Nutzung des oben genannten Gewerbeobjektes als Wettbüro, Spielhalle oder Ähnliches muss kritisch gesehen werden, da der Bereich im weiteren Verlauf der Antoninusstraße als sozialer Brennpunkt betrachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1793 Aktenzeichen: 63 0