Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST
1793
Betreff: Nutzung des
Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße Zu 1. und 3.: Dem Magistrat sind keine
Überlegungen des Eigentümers hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Gebäudes
bekannt. Es wurde bisher weder ein Bauantrag eingereicht noch eine Bauberatung
zu der Liegenschaft durchgeführt. Zu 2.: Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes NW 82a Nr.1 mit der Festsetzung allgemeines Wohngebiet.
Ein Wettbüro, das eine Vergnügungsstätte darstellt,
ist in einem allgemeinen Wohngebiet weder regelmäßig noch ausnahmsweise
zulässig. Demzufolge würde ein entsprechender Bauantrag nicht genehmigt
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 26.09.2013, V 840