Umwandlung des Tennen- in einen Kunst- bzw. Rasenplatz beim SV Niederursel
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.08.2013, V 808
entstanden aus Vorlage:
OF 352/8 vom
14.08.2013 Betreff: Umwandlung des Tennen- in einen Kunst- bzw.
Rasenplatz beim SV Niederursel Vorgang: ST 527/13 In der Stellungsnahme des Magistrats vom 12.04.2013,
ST 527, wird zur Anfrage des Ortsbeirats 8 vom 24. Januar 2013 wegen der
Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel mitgeteilt,
dass die Untere Naturschutzbehörde dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des
Tennenplatzes nicht genehmigen kann, da das Gelände im Landschaftsschutzgebiet
Zone 1 liegt. Für den Ortsbeirat ist jedoch nicht ersichtlich, dass ein
Kunstrasenplatz gegenüber einem Tennenplatz negative Auswirkungen auf das
Gelände als Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 hat, zumal auf dem Platz schon
seit langem Fußball gespielt wird. Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Sportamt
und dem SV Niederursel wurde die Problematik einer Umwandlung des Tennenplatzes
in eine Rasen- bzw. Kunstrasenplatz erörtert. Zunächst soll geprüft werden, ob
das dem SV Niederursel vorliegende Angebot einer Umwandlung in einen Rasenplatz
tatsächlich so günstig ist. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den
Magistrat, prüfen und klären zu lassen: 1. Ist die Umwandlung des Tennenplatzes in einen
Rasenplatz wesentlich günstiger und gegenüber einer Umwandlung in einen
Kunstrasenplatz ebenso effektiv? 2. Mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären,
unter welchen Voraussetzungen dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des
Tennenplatzes eine Genehm igung erteilt werden kann?
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2013, ST 1654
Aktenzeichen: 52 2