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Umwandlung des Tennen- in einen Kunst- bzw. Rasenplatz beim SV Niederursel

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.08.2013, V 808 entstanden aus Vorlage: OF 352/8 vom 14.08.2013 Betreff: Umwandlung des Tennen- in einen Kunst- bzw. Rasenplatz beim SV Niederursel Vorgang: ST 527/13 In der Stellungsnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 527, wird zur Anfrage des Ortsbeirats 8 vom 24. Januar 2013 wegen der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel mitgeteilt, dass die Untere Naturschutzbehörde dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes nicht genehmigen kann, da das Gelände im Landschaftsschutzgebiet Zone 1 liegt. Für den Ortsbeirat ist jedoch nicht ersichtlich, dass ein Kunstrasenplatz gegenüber einem Tennenplatz negative Auswirkungen auf das Gelände als Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 hat, zumal auf dem Platz schon seit langem Fußball gespielt wird. Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Sportamt und dem SV Niederursel wurde die Problematik einer Umwandlung des Tennenplatzes in eine Rasen- bzw. Kunstrasenplatz erörtert. Zunächst soll geprüft werden, ob das dem SV Niederursel vorliegende Angebot einer Umwandlung in einen Rasenplatz tatsächlich so günstig ist. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, prüfen und klären zu lassen: 1. Ist die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Rasenplatz wesentlich günstiger und gegenüber einer Umwandlung in einen Kunstrasenplatz ebenso effektiv? 2. Mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären, unter welchen Voraussetzungen dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes eine Genehm igung erteilt werden kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1654 Aktenzeichen: 52 2