Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Kunstrasenplatz beim SV Niederursel Vorgang: ST 527/13 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Stellungsnahme des Magistrats ST 527 wird zur Anfrage des Ortsbeirats 8 vom 24. Januar 2013 wegen der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel mitgeteilt, dass die Untere Naturschutzbehörde dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes nicht genehmigen kann, da das Gelände im Landschaftsschutzgebiet Zone 1 liegt. Für den Ortsbeirat ist jedoch nicht ersichtlich, dass ein Kunstrasenplatz gegenüber einem Tennenplatz negative Auswirkungen auf das Gelände als Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 hat. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat prüfen zu lassen, ob die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde, dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes keine Genehmigung zu erteilen, fehlerhaft ist, und ob deswegen gegen diese Entscheidung bei für die Untere Naturschutzbehörde zuständigen Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden kann.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2013, OF 335/8 Betreff: Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel Vorgang: ST 527/13 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Stellungsnahme des Magistrats ST 527 wird zur Anfrage des Ortsbeirats 8 vom 24. Januar 2013 wegen der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel mitgeteilt, dass die Untere Naturschutzbehörde dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes nicht genehmigen kann, da das Gelände im Landschaftsschutzgebiet Zone 1 liegt. Für den Ortsbeirat ist jedoch nicht ersichtlich, dass ein Kunstrasenplatz gegenüber einem Tennenplatz negative Auswirkungen auf das Gelände als Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 hat. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat prüfen zu lassen, ob die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde, dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes keine Genehmigung zu erteilen, fehlerhaft ist, und ob deswegen gegen diese Entscheidung bei für die Untere Naturschutzbehörde zuständigen Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.08.2013, OF 352/8 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 335/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 808 2013 1. Die Vorlage OF 335/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF352/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 352/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)