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Umwandlung des Tennen- in einen Kunst- bzw. Rasenplatz beim SV Niederursel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1654 Betreff: Umwandlung des Tennen- in einen Kunst- bzw. Rasenplatz beim SV Niederursel Die Sportanlage Niederursel besteht aus einem Rasen- und einem Tennenplatz und wird vom SV Niederursel seit dem 01.01.1995 betreut. Das Umkleidegebäude ist dem Verein in Erbpacht übergeben worden. Zu 1.: Der betreuende Verein hat das zuständige Fachamt um Prüfung gebeten, ob der Tennenplatz ggf. in einen Rasenplatz umgewandelt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ergab, dass der vorhandene Tennenplatz über keinen normgerechten Aufbau verfügt und dadurch auch zur Umwandlung in einen Rasenplatz größere Eingriffe in die Substanz erforderlich wären. Die hierbei anfallenden Kosten liegen zwar deutlich unter denen für einen Kunstrasenplatz, jedoch stehen der Aufwand zum Bau eines Rasenplatzes und die einhergehenden Nutzungseinschränkungen im Missverhältnis zur Investition. Mit der Umwandlung des Tennen- in einen Rasenplatz halbiert sich die Nutzungszeit der Sportfläche. Während ein Tennenplatz bei guter Pflege rund 1.000 bis 1.200 Stunden im Jahr für die sportliche Nutzung zur Verfügung steht, kann auf einem Rassenplatz unter optimalen Bedingungen nur ca. 500 bis 600 Stunden im Jahr gespielt werden. Zu 2.: Der Tennenplatz der Sportanlage Niederursel liegt fast vollständig im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Urselbachs. Die Umwandlung dieser Fläche in einen Kunstrasenplatz wäre nur dann aus wasserrechtlicher Sicht möglich, wenn entsprechende Retensionsräume geschaffen würden um zu verhindern, dass bei Hochwasserlagen Bachsedimente den Platz schädigen. Weiterhin ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes gegeben, wenn ein Spielfeld der Sportanlage Niederursel zu einem Kunstrasenplatz mit entsprechenden Ballfangzäunen, Lichtmasten etc. umgebaut würde. Eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung kann vom zuständigen Fachamt hierfür nicht erteilt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.08.2013, V 808

Verknüpfte Vorlagen