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Umwandlung des Tennen- in einen Kunst- bzw. Rasenplatz beim SV Niederurse

Vorlagentyp: OF CDU, SPD

Begründung

Kunst- bzw. Rasenplatz beim SV Niederurse Vorgang: ST 527/13 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Stellungsnahme des Magistrats ST 527 wird zur Anfrage des Ortsbeirats 8 vom 24. Januar 2013 wegen der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel mitgeteilt, dass die Untere Naturschutzbehörde dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes nicht genehmigen kann, da das Gelände im Landschaftsschutz-gebiet Zone 1 liegt. Für den Ortsbeirat ist jedoch nicht ersichtlich, dass ein Kunstrasenplatz gegenüber einem Tennenplatz negative Auswirkungen auf das Gelände als Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 hat, zumal auf dem Platz schon seit langem Fußball gespielt wird. Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Sportamt und dem SV Niederursel wurde die Problematik einer Umwandlung des Tennenplatzes in eine Rasen- bzw. Kunstrasenplatz erörtert. Zunächst soll geprüft werden, ob das dem SV Niederursel vorliegende Angebot einer Umwandlung in einen Rasenplatz tatsächlich so günstig ist. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat prüfen und klären zu lassen:

  1. Ist die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Rasenplatz wesentlich günstiger und gegenüber einer Umwandlung in einen Kunstrasenplatz ebenso effektiv?
  2. Mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären, unter welchen Voraussetzungen dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes eine Genehmigung erteilt werden kann?

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2013, OF 352/8 Betreff: Umwandlung des Tennen- in einen Kunst- bzw. Rasenplatz beim SV Niederurse Vorgang: ST 527/13 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Stellungsnahme des Magistrats ST 527 wird zur Anfrage des Ortsbeirats 8 vom 24. Januar 2013 wegen der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel mitgeteilt, dass die Untere Naturschutzbehörde dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes nicht genehmigen kann, da das Gelände im Landschaftsschutz-gebiet Zone 1 liegt. Für den Ortsbeirat ist jedoch nicht ersichtlich, dass ein Kunstrasenplatz gegenüber einem Tennenplatz negative Auswirkungen auf das Gelände als Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 hat, zumal auf dem Platz schon seit langem Fußball gespielt wird. Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Sportamt und dem SV Niederursel wurde die Problematik einer Umwandlung des Tennenplatzes in eine Rasen- bzw. Kunstrasenplatz erörtert. Zunächst soll geprüft werden, ob das dem SV Niederursel vorliegende Angebot einer Umwandlung in einen Rasenplatz tatsächlich so günstig ist. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat prüfen und klären zu lassen: 1. Ist die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Rasenplatz wesentlich günstiger und gegenüber einer Umwandlung in einen Kunstrasenplatz ebenso effektiv? 2. Mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären, unter welchen Voraussetzungen dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes eine Genehmigung erteilt werden kann? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.06.2013, OF 335/8 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 808 2013 1. Die Vorlage OF 335/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF352/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 352/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)