Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
Vorlagentyp: V
Begründung
Menschen suchen nach wie vor dringlich bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt. Die seit Jahren angespannte Lage hat sich nicht entschärft und ein Brach-liegen-lassen freier Grundstücke im städtischen Raum erscheint nun in diesem Fall auch wenig zielführend, da sich nun über viele Jahre die Ausgangssituation zum Ankauf weiterer Grundstücke vor Ort nicht änderte und darauf auch kaum zu hoffen ist.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 737
entstanden aus Vorlage:
OF 493/11 vom
26.08.2023 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den
Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6
zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Idee des Magistrats, wie
in seiner Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1075,
Kund getan, eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzungen und die
Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der
aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie
planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange zu verfolgen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat nach nun
15 Monaten seit erfolgter Stellungnahme einen Zeitraum zu nennen, in dem eine
entsprechende alternative Planungsvariante erarbeitet und dem Ortsbeirat
vorgestellt wird, da die Situation des Wohnungsmarktes nach wie vor angespannt
ist. Begründung: Menschen suchen nach wie vor dringlich bezahlbaren
Wohnraum in Frankfurt. Die seit Jahren angespannte Lage hat sich nicht
entschärft und ein Brach-liegen-lassen freier Grundstücke im städtischen Raum
erscheint nun in diesem Fall auch wenig zielführend, da sich nun über viele
Jahre die Ausgangssituation zum Ankauf weiterer Grundstücke vor Ort nicht
änderte und darauf auch kaum zu hoffen ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2024, ST 97 Beratung
im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61-02