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Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die betreffenden städtischen Flurstücke 299/1 und 296/6 sind Bestandteil einer städtebaulichen Weiterentwicklung des Bereichs "Willmannstraße und Baumertstraße". Ziel ist die Schaffung von Wohnungsbau, die räumliche Fassung des Straßenraums sowie der angrenzenden nördlichen Platzfläche (Kleedreieck) und eine adäquate Integration einer Neuplanung in die bestehende städtebauliche Gesamtsituation. Ferner sind sowohl bauplanungs- wie auch bauordnungsrechtliche Belange zu beachten. Dies betrifft insbesondere das Einhalten von Abstandflächen zu den umgebenden Nachbargrundstücken. Ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des Entwicklungsziels für den genannten Bereich ist das im Privateigentum befindliche Flurstück 616/290. Dieses wird für eine Entwicklung jedoch nicht in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. Der Magistrat verfolgt daher eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange.

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