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Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für die Vorstellung einer alternativen Planungsvariante kann der Magistrat derzeit keinen belastbaren Zeitraum benennen, da weiterhin bauordnungsrechtliche Belange sowie Vertragsangelegenheiten zu prüfen und zu verhandeln sind. Bei den bauordnungsrechtlichen Belangen handelt es sich um die Abklärung und mögliche Ablösung von vorhandenen Baulasten auf den zu bebauenden Flurstücken sowie den benachbarten Grundstücken. Die Baulasten beinhalten dabei Anforderungen in Bezug auf: Zufahrten und Zugänge sowie Durchwegungen, Verlegung und Unterhaltung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, einzuhaltende Bauabstände, Ausnutzung, Festsetzung von Stellplätzen. Des Weiteren ist ein zentrales Flurstück für die beabsichtigte Bebauung am Kleedreieck in Erbpacht vergeben. Über die Ablösung der Erbpacht konnte bisher noch keine Einigkeit erzielt werden. Weitere Gespräche und Verhandlungen sind in Vorbereitung.