Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)
Antrag
in seiner Stellungnahme ST 1075 vom 06.05.2022 kündigt der Magistrat an, dass er "eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange" verfogt. Vor 18 Monaten erreichte diese Stellungnahme den Ortsbeirat. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wie ist bei dieser Vorplanung der Sachstand? Wie sieht die Zielplanung hinsichtlich neuen Wohnraums auf den Liegenschaften aus? Wann ist mit der Vorstellung einer alternativen Planung zu rechnen?
Begründung
Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße) Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: in seiner Stellungnahme ST 1075 vom 06.05.2022 kündigt der Magistrat an, dass er "eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange" verfogt. Vor 18 Monaten erreichte diese Stellungnahme den Ortsbeirat. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wie ist bei dieser Vorplanung der Sachstand? Wie sieht die Zielplanung hinsichtlich neuen Wohnraums auf den Liegenschaften aus? Wann ist mit der Vorstellung einer alternativen Planung zu rechnen?
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme