Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit ParkandrideParkplatz
Begründung
Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit Park-and-ride-Parkplatz Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 1108/17 Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1108 vom 19.06.2017 auf den Ortsbeiratsbeschluss vom 04.10.2016 geantwortet, dass innerhalb der vorgegebenen Frist noch keine Antwort auf die vielfältigen Forderungen und Beschlüsse zur effizienten Beendigung des Schleichverkehrs durch Berkersheim und Preungesheim gegeben werden kann. Währenddessen rollt der Schleichverkehr munter weiter.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 658
entstanden aus Vorlage: OF 362/10 vom 01.08.2017
Betreff: Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit Park-and-ride-Parkplatz Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 1108/17 Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1108 vom 19.06.2017 auf den Ortsbeiratsbeschluss vom 04.10.2016 geantwortet, dass innerhalb der vorgegebenen Frist noch keine Antwort auf die vielfältigen Forderungen und Beschlüsse zur effizienten Beendigung des Schleichverkehrs durch Berkersheim und Preungesheim gegeben werden kann. Währenddessen rollt der Schleichverkehr munter weiter. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit eine Stärkung des ÖPNV zur Beendigung des Schleichverkehrs beitragen kann. Konkret ist zu prüfen und zu berichten, ob
- ab der Einmündung der Straßenbahnlinie 18 zum Gravensteiner-Platz ein neuer Gleiskörper entlang der B 521 bis zum Häuser-Ausstellungsgelände gebaut werden kann, damit hier eine neue Straßenbahnlinie verkehren kann;
- an der B 521 im Bereich zwischen Abbiegung zum Heiligenstockweg und am Beginn des Ausstellungsgeländes ein Park-and-ride-Parkplatz für die Pendler aus der Wetterau und aus dem Main-Kinzig-Kreis eingerichtet werden kann;
- dies in Form eines Parkhauses mit direkten Zufahrten von der B 521 geschehen kann, das über der B 521 gebaut wird, um somit zusätzlichen Landverbrauch zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10