Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit ParkandrideParkplatz
Vorlagentyp: V
Begründung
Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit Park-and-ride-Parkplatz Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 1108/17 Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1108 vom 19.06.2017 auf den Ortsbeiratsbeschluss vom 04.10.2016 geantwortet, dass innerhalb der vorgegebenen Frist noch keine Antwort auf die vielfältigen Forderungen und Beschlüsse zur effizienten Beendigung des Schleichverkehrs durch Berkersheim und Preungesheim gegeben werden kann. Währenddessen rollt der Schleichverkehr munter weiter.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 658
entstanden aus Vorlage:
OF 362/10 vom
01.08.2017 Betreff: Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch
Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger
Warte in Richtung Bad Vilbel mit Park-and-ride-Parkplatz Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 1108/17 Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1108 vom
19.06.2017 auf den Ortsbeiratsbeschluss vom 04.10.2016 geantwortet, dass innerhalb der vorgegebenen Frist noch keine Antwort
auf die vielfältigen Forderungen und Beschlüsse zur effizienten Beendigung des
Schleichverkehrs durch Berkersheim und Preungesheim gegeben werden kann.
Währenddessen rollt der Schleichverkehr munter weiter. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung
und Berichterstattung gebeten, inwieweit eine Stärkung des ÖPNV zur Beendigung
des Schleichverkehrs beitragen kann. Konkret ist zu prüfen und zu berichten,
ob 1. ab der Einmündung der
Straßenbahnlinie 18 zum Gravensteiner-Platz ein neuer Gleiskörper entlang
der B 521 bis zum Häuser-Ausstellungsgelände gebaut werden kann, damit
hier eine neue Straßenbahnlinie verkehren kann; 2. an der B 521 im Bereich zwischen Abbiegung zum
Heiligenstockweg und am Beginn des Ausstellungsgeländes ein
Park-and-ride-Parkplatz für die Pendler aus der Wetterau und aus dem
Main-Kinzig-Kreis eingerichtet werden kann; 3. dies in Form eines Parkhauses mit direkten
Zufahrten von der B 521 geschehen kann, das über der B 521 gebaut wird, um
somit zusätzlichen Landverbrauch zu verhindern. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2017, ST 1108
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 546
Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1