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Weiterführung der Stadtbahn vom Europaviertel in Richtung Höchst hier: Wie groß wäre der Bedarf?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 12.03.2013, V 655 entstanden aus Vorlage: OF 661/6 vom 25.02.2013 Betreff: Weiterführung der Stadtbahn vom Europaviertel in Richtung Höchst hier: Wie groß wäre der Bedarf? Vorgang: B 33/13 In seinem Bericht vom 14.01.2013, B 33, schreibt der Magistrat, dass die betriebliche Machbarkeit einer Weiterführung der Stadtbahn vom Europaviertel in Richtung Höchst grundsätzlich gegeben sei. Einschränkend wird jedoch angefügt: "Allerdings ergab die Untersuchung auch, dass es bei dem unterstellten Taktangebot teilweise zu einer Überlastung der Zweisystemfahrzeuge kommen würde. Zur Abwicklung der generierten Nachfrage ist deshalb ein erhöhtes Fahrtenangebot erforderlich, dessen Folgen nur im Rahmen vertiefender Untersuchungen geklärt werden können." Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Ist die zitierte Aussage im Bericht B 33 so zu verstehen, dass eine Weiterführung der Stadtbahn vom Europaviertel nach Höchst sehr attraktiv für die Fahrgäste wäre, sogar so attraktiv, dass die Befürchtung besteht, dass es auf dieser Strecke Kapazitätsengpässe geben könnte, wenn man sie erst einmal einrichten würde? 2. Wenn dies der Fall ist, kann dann die Tatsache, dass eine Verbindung prinzipiell attraktiv ist, also offensichtlich vorhandene Bedürfnisse der Fahrgäste erfüllt und bestimmte Quell- und Zielpunkte gut miteinander verbindet, ernsthaft als Argument gegen die Einrichtung einer solchen Verbindung verwendet werden, oder sollte dies nicht vielmehr ein Argument sein, um diese Verbindung um so eher zu schaffen? Begründung: Der Bericht B 33 kann so verstanden werden, als seien die geprüften Verbindungen so attraktiv, dass der errechnete Bedarf größer ist, als durch ein Fahrtenangebot zweier Linien im 30 Minutentakt zu erfüllen wäre. Dies spräche grundsätzlich erst einmal für diese Linien. Leider liest sich diese Schlussfolgerung aus dem Bericht B 33 nicht so deutlich heraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 875 Aktenzeichen: 61 1