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Weiterführung der Stadtbahn vom Europaviertel in Richtung Höchst hier: Wie groß wäre der Bedarf?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 875

Betreff: Weiterführung der Stadtbahn vom Europaviertel in Richtung Höchst hier: Wie groß wäre der Bedarf? Zu 1) Die nach der Zweisystemuntersuchung auf einzelnen Streckenabschnitten auftretende Überlastung der Zweisystemfahrzeuge, auf die bereits im Bericht des Magistrats vom 14.01.13, B 33, eingegangen wurde, hat verschiedene Gründe. Mit der geplanten Durchbindung der Trasse von Königstein bzw. Bad Soden nach Frankfurt Höchst und weiter über Frankfurt Hauptbahnhof nach Glauburg-Stockheim entstehen zahlreiche attraktive neue Direktverbindungen und somit hohe Fahrgastgewinne. Zu der Überlastung der Zweisystemfahrzeuge tragen aber nicht nur diese erzielbaren Fahrgastgewinne, sondern auch deren begrenzte Platzkapazitäten bei. Der Betrieb von Zweisystembahnen wird u.a. durch die BOStrab - Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen geregelt. Hiernach ist die maximale Zugverbandslänge für Bahnen, die am Straßenverkehr teilnehmen, auf 75 m beschränkt. Weil Zweisystemfahrzeuge eine Mindestlänge von rd. 35 m benötigen, lassen sich nach BOStrab (max. Zugverbandslänge 75 m) Zugverbände mit höchstens zwei Fahrzeugen dieses Typs spannen. Diese Fahrzeuglänge erlaubt den Einbau der für den Zweisystembetrieb erforderlichen zusätzlichen Komponenten, vor allem des Transformators. Das hat zur Folge, dass im Vergleich zu den relevanten Frankfurter Stadtbahnlinien, die üblicherweise in Dreifachtraktion (3 Fahrzeuge x 25 m) betrieben werden, eine um ca. 15 % geringere Transportkapazität angeboten werden kann. Gegenüber den relevanten Eisenbahnlinien fällt diese Abweichung sogar noch höher aus. Zu 2) Grundsätzlich könnten über ein dichteres Fahrtenangebot in der Hauptverkehrszeit die erforderlichen Platzkapazitäten bereitgestellt werden, die bei der Überwindung der oben dargestellten Kapazitätsbeschränkungen helfen würden. Unter Umständen kann dies aber, wie im Bericht des Magistrats vom 14.01.13, B 33, dargestellt, zusätzliche Investitionen im Bestandsnetz nach sich ziehen. Diese Folgen können jedoch nur im Rahmen vertiefender Untersuchungen geklärt werden. Die Realisierungswürdigkeit einer Maßnahme wird nicht nur über ihre Attraktivität (ihren Nutzen) sondern auch über das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten bestimmt. Erst nach Abschätzung der Kostenfolgen eines erforderlichen Zusatzangebotes können Aussagen über die Realisierbarkeit der Zweisystemmaßnahmen getroffen werden.

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