Bunkernutzung in Heddernheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.03.2013, V 652
entstanden aus Vorlage:
OF 295/8 vom
18.02.2013 Betreff: Bunkernutzung in Heddernheim
Der Magistrat wird zu folgenden Fragen um Auskunft
gebeten: a) Wurden bzw. werden die 1993 über
20 Jahre abgeschlossenen Proberaummietverträge verlängert und werden weiterhin
mit welcher Befristung Mietverträge abgeschlossen? b) Wie hoch ist die Auslastung des Musikbunkers in
der Heddernheimer Kirchstraße und im welchem Umfang werden die laufenden Kosten
durch die Mieterträge getragen? c) Ist bei einer hohen Nachfrage (evtl. Warteliste)
ein weiterer Musikbunker nötig und eignet sich der Bunker in der Brühlstraße
als weiterer Musikbunker? d)
Ist die langfristige Nutzung als Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße
vorgesehen und auch sichergestellt? e) Wer ist Eigentümer der Bunker in der Brühlstraße
und in der Hadrianstraße und ist bekannt, ob der Eigentümer die Bunker
veräußern will? f) Wie und in
welchem Umfang wird der Bunker in der Brühlstraße genutzt? g) Sind Pläne bekannt, die derzeitige
Nutzung bzw. der Bestand des Bunkers in der Brühlstraße zu ändern (z. B. Abriss
und Erstellen von Wohngebäude)? Begründung: Einem Beitrag mit dem Datumsvermerk 03.03.2004 auf
dem Internetportal Heddernheim.de ist zu entnehmen, dass im Jahr 1993 die Stadt
Frankfurt am Main fünf Bunker (u.a. den Bunker in der Heddernheimer
Kirchstraße) gekauft hat und dass Proberaummietverträge über 20 Jahre
abgeschlossen wurden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.06.2013, ST 790
Auskunftsersuchen
vom 04.12.2019, V
1516 Aktenzeichen: 23 20