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Bunker in Heddernheim

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.12.2019, V 1516 entstanden aus Vorlage: OF 498/8 vom 12.11.2019 Betreff: Bunker in Heddernheim Vorgang: V 652/13; ST 689/12; ST 790/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: a) Wie viele Mietverträge gibt es mit den Nutzern des Musikbunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und wann laufen diese Verträge aus (im Jahr 2020 oder im Jahr 2025)? b) Welche Nutzung ist für die drei Bunker in Heddernheim (Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32, Bunker in der Brühlstraße und Bunker in der Hadrianstraße) geplant? c) Ist die dauerhafte Nutzung als Musikbunker des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 gefährdet? d) Kann die jeweilige Laufzeit der automatischen Verlängerung der Verträge von jeweils einem Jahr auf jeweils fünf Jahre erhöht werden? e) Wie wird zur Zeit der Bunker in der Hadrianstraße genutzt? Begründung: Zu a) Das Auskunftsersuchen vom 07.03.2013, V 652, bezog sich auf den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und unter Punkt a) wurde gefragt: "Wurden bzw. werden die 1993 über 20 Jahre abgeschlossenen Proberaummietverträge verlängert und werden weiterhin mit welcher Befristung Mietverträge abgeschlossen?" In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 790, wurde unter "Zu a)" folgende Antwort gegeben: "Für die fünf 1993 von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen ehemaligen Luftschutzbunker wurden nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten langfristige Mietverträge mit den jeweiligen Trägervereinen abgeschlossen. Die Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2025. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird." Aus der gegebenen Antwort geht nicht hervor, wann die Verträge im Zusammenhang mit dem Musikbunker in Heddernheim konkret enden (Jahr 2020 oder Jahr 2025). Die Antwort bezog sich auf alle fünf Bunker in ganz Frankfurt, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main zum Zeitpunkt der Antwort befanden. Aus den Antworten zu den Punkten b) bis d) ist zu entnehmen, dass es mehrere Musikgruppen als Nutzer gibt und dass ein Mietvertrag Ende 2020 endet. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht entsprechend gekündigt wird. Zu b) und c) In letzter Zeit wurde von Bürgern in Heddernheim bei den Bunkern Heddernheimer Kirchstraße 32 und Brühlstraße Mitarbeiter der Stadt Frankfurt angetroffen, die vermeintliche Bestandsaufnahmen von den Gebäuden vornahmen. Die Mitarbeiter lehnten jegliche Auskünfte ab. Somit stellt sich die Frage, mit welcher Absicht die Mitarbeiter der Stadt Frankfurt unterwegs waren und welche Planungen zu Grunde liegen? Ferner stellt sich die Frage, ob die dauerhafte Nutzung des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 als Musikbunker gefährdet ist oder soll diese Nutzungsart beendet werden? Außerdem stellt sich die Frage, ob auch der Bunker in der Hadrianstraße in die Planungen einbezogen ist? Zu d) In der Antwort zu d) in der Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 790, wird ausgeführt, dass die sogenannten Musikbunker mit dem Ziel gekauft wurden, um die darin befindlichen Musikübungsräume dauerhaft zu sichern. Aus Sicht des Ortsbeirats 8 ist jedoch der Zeithorizont der jeweiligen Vertragsverlängerung um jeweils einem Jahr nur ein kurzfristiger Zeitraum (siehe hierzu auch Absatz Zu a). Für eine bessere Planbarkeit für die Musikgruppen erscheint dem Ortsbeirat eine jeweilige Verlängerung um fünf Jahre angemessen. Dieser Zeithorizont würde der Aussage der dauerhaften Nutzung des Musikbunkers besser entsprechen. Zu e) In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 689, wurde ausgeführt, dass der Bunker in der Hadrianstraße leer steht und aus der Zivilschutzbindung entlassen wurde. Aus dem Bunker in der Hadrianstraße dringen aber immer wieder Geräusche (vermutlich Elektromotoren, Gebläse) nach draußen. Diese Beobachtungen haben immer wieder zu Spekulationen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 689 Auskunftsersuchen vom 07.03.2013, V 652 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 790 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 376 Aktenzeichen: 23 20