Bunkernutzung in Heddernheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.06.2013, ST 790 Betreff: Bunkernutzung in Heddernheim
Zu a) Für
die fünf 1993 von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen ehemaligen
Luftschutzbunker wurden nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten
langfristige Mietverträge mit den jeweiligen Trägervereinen abgeschlossen. Die
Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2025.
Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls nicht 6
Monate vor Ablauf gekündigt wird. Zu b) Die Proberäume im Musikbunker Heddernheimer Kirchstr.
32 werden, je nach Größe des Raumes, von zwei bis drei Musikgruppen genutzt.
Durch die Mieteinnahmen kann der Trägerverein die laufenden Kosten decken.
Zu c) Nach wie vor gibt es großen Bedarf an kostengünstigen
Musikübungsräumen. Prinzipiell sind Hochbunker aufgrund der meterdicken
schalldämmenden Außenwände für die Nutzung durch Musikschaffende besonders
geeignet. Ob dies auch für den Bunker Brühlstraße gilt, kann nicht beurteilt
werden. Zu d) Die von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen
sogenannten Musikbunker wurden mit dem Ziel gekauft, die darin befindlichen
Musikübungsräume dauerhaft zu sichern. Der Mietvertrag für den Bunker in der
Heddernheimer Kirchstr. 32 läuft bis zum Jahre 2020. Zu e) Die Bunker in der Brühlstraße und Hadrianstraße
stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Dem Magistrat ist
bekannt, dass die Bunker mittel- bis langfristig veräußert werden sollen.
Zu f) Der Bunker in der Brühlstraße wird von den
Freiwilligen Feuerwehren Praunheim und Eschersheim
genutzt. Zu g) Pläne, die derzeitige Nutzung zu ändern, sind nicht
bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.03.2013, V 652
Auskunftsersuchen vom 04.12.2019, V 1516