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Bunkernutzung in Heddernheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 790 Betreff: Bunkernutzung in Heddernheim Zu a) Für die fünf 1993 von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen ehemaligen Luftschutzbunker wurden nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten langfristige Mietverträge mit den jeweiligen Trägervereinen abgeschlossen. Die Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2025. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Zu b) Die Proberäume im Musikbunker Heddernheimer Kirchstr. 32 werden, je nach Größe des Raumes, von zwei bis drei Musikgruppen genutzt. Durch die Mieteinnahmen kann der Trägerverein die laufenden Kosten decken. Zu c) Nach wie vor gibt es großen Bedarf an kostengünstigen Musikübungsräumen. Prinzipiell sind Hochbunker aufgrund der meterdicken schalldämmenden Außenwände für die Nutzung durch Musikschaffende besonders geeignet. Ob dies auch für den Bunker Brühlstraße gilt, kann nicht beurteilt werden. Zu d) Die von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen sogenannten Musikbunker wurden mit dem Ziel gekauft, die darin befindlichen Musikübungsräume dauerhaft zu sichern. Der Mietvertrag für den Bunker in der Heddernheimer Kirchstr. 32 läuft bis zum Jahre 2020. Zu e) Die Bunker in der Brühlstraße und Hadrianstraße stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Dem Magistrat ist bekannt, dass die Bunker mittel- bis langfristig veräußert werden sollen. Zu f) Der Bunker in der Brühlstraße wird von den Freiwilligen Feuerwehren Praunheim und Eschersheim genutzt. Zu g) Pläne, die derzeitige Nutzung zu ändern, sind nicht bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.03.2013, V 652 Auskunftsersuchen vom 04.12.2019, V 1516